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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1034912.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
01.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.04.16, 14:01

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. 77/14-NF-001-ÄA-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Betreff Bebauungsplan Nr. 45.6 "Stadtzentrum"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: 1. In der Begründung des Bebauungsplans Nr. 45.6. „Stadtzentrum“ ist unter Punkt 12.1.2. TF 6.6. (Kerngebiet MK 2: Teilbaugebiete MK 2.1 bis MK 2.33) und TF 7.5 (Kerngebiet MK 3: Teilbaugebiete MK 3.1 bis MK 3.12) der Satz: „Unzulässig sind: … - Räume für freie Berufe in den nach den textlichen Festsetzungen Nr. 6.3 oder 6.5 für Wohnungen verwendeten oder zu verwenden den Geschossflächen.“ wie folgt zu ergänzen: „Unzulässig sind: … - Räume für freie Berufe sowie Beherbergungsgewerbe, Boardinghouses und Ferienwohnungen in den nach den textlichen Festsetzungen Nr. 6.3 oder 6.5 bzw. Nr. 7.3 und 7.4 für Wohnungen verwendeten oder zu verwenden den Geschossflächen.“ Dementsprechend ist dieser der Satz auch in der Anlage Teil B des Bebauungsplans Nr. 45.6 „Stadtzentrum“ unter Punkt 6.3 (Kerngebiet MK 2: Teilbaugebiete MK 2.1 bis MK 2.33) und TF 7.5 (Kerngebiet MK 3: Teilbaugebiete MK 3.1 bis MK 3.12) zu ergänzen. Seite 1/3 2. In der Begründung des Bebauungsplans Nr. 45.6. „Stadtzentrum“ ist der Satz „Ausnahmsweise können auch Betriebe des Beherbergungsgewerbe zugelassen werden“ unter Punkt 12.1.2 TF 6.3 (Kerngebiet MK 2: Teilbaugebiete MK 2.1 bis MK 2.33) zu streichen. Dementsprechend ist dieser Satz auch in der Anlage Teil B des Bebauungsplans Nr. 45.6 „Stadtzentrum“ unter Punkt 6.3 (Kerngebiet MK 2: Teilbaugebiete MK 2.1 bis MK 2.33) zu streichen. Dies gilt nicht für Hotelgebäude. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Es wird ausdrücklich begrüßt, dass mit dem Bebauungsplan Nr. 45.6. „Stadtzentrum“ 1. die in Teilen des Stadtzentrums vorhandene Wohnnutzung zur Belebung der Innenstadt nicht nur langfristig abgesichert und vor Verdrängung z.B. durch Ferienwohnungen geschützt, sondern 2. die auf Dauer angelegte Wohnnutzung im Plangebiet im Allgemeinen und damit die emotionale Bindung an das Stadtquartier gestärkt werden soll. Um diesem Ziel allerdings noch nachhaltiger Rechnung zu tragen, sind die im Beschlusspunkt beantragten Änderungen sowohl in der Begründung als auch in der Anlage Teil B (Textliche Festsetzungen) in Bezug auf den Bebauungsplanentwurf vom Stadtrat zu beschließen. Hintergrund: In den letzten Jahren gab es in der Leipziger Innenstadt sowie erweiterten Innenstadt einen Bau-Boom bezüglich Hotelneubauten und weitere Hotelneubauten sind in Planung. Des Weiteren sind die für Eigentümer lukrativeren Ferienwohnungen geeignet, das auf Dauer angelegte Wohnen durch die mit den Ferienwohnungen einhergehenden Belastungen zu verdrängen. Anlagen: Seite 2/3