Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1034912.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
01.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.04.16, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. 77/14-NF-001-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Betreff
Bebauungsplan Nr. 45.6 "Stadtzentrum"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
1. In der Begründung des Bebauungsplans Nr. 45.6. „Stadtzentrum“ ist unter Punkt
12.1.2. TF 6.6. (Kerngebiet MK 2: Teilbaugebiete MK 2.1 bis MK 2.33) und TF 7.5
(Kerngebiet MK 3: Teilbaugebiete MK 3.1 bis MK 3.12) der Satz: „Unzulässig sind: …
- Räume für freie Berufe in den nach den textlichen Festsetzungen Nr. 6.3 oder 6.5
für Wohnungen verwendeten oder zu verwenden den Geschossflächen.“ wie folgt zu
ergänzen:
„Unzulässig sind: … - Räume für freie Berufe sowie Beherbergungsgewerbe,
Boardinghouses und Ferienwohnungen in den nach den textlichen Festsetzungen
Nr. 6.3 oder 6.5 bzw. Nr. 7.3 und 7.4 für Wohnungen verwendeten oder zu
verwenden den Geschossflächen.“
Dementsprechend ist dieser der Satz auch in der Anlage Teil B des Bebauungsplans
Nr. 45.6 „Stadtzentrum“ unter Punkt 6.3 (Kerngebiet MK 2: Teilbaugebiete MK 2.1 bis
MK 2.33) und TF 7.5 (Kerngebiet MK 3: Teilbaugebiete MK 3.1 bis MK 3.12) zu
ergänzen.
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2. In der Begründung des Bebauungsplans Nr. 45.6. „Stadtzentrum“ ist der Satz
„Ausnahmsweise können auch Betriebe des Beherbergungsgewerbe zugelassen
werden“ unter Punkt 12.1.2 TF 6.3 (Kerngebiet MK 2: Teilbaugebiete MK 2.1 bis MK
2.33) zu streichen.
Dementsprechend ist dieser Satz auch in der Anlage Teil B des Bebauungsplans Nr.
45.6 „Stadtzentrum“ unter Punkt 6.3 (Kerngebiet MK 2: Teilbaugebiete MK 2.1 bis MK
2.33) zu streichen. Dies gilt nicht für Hotelgebäude.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Es wird ausdrücklich begrüßt, dass mit dem Bebauungsplan Nr. 45.6. „Stadtzentrum“
1. die in Teilen des Stadtzentrums vorhandene Wohnnutzung zur Belebung der Innenstadt
nicht nur langfristig abgesichert und vor Verdrängung z.B. durch Ferienwohnungen
geschützt, sondern
2. die auf Dauer angelegte Wohnnutzung im Plangebiet im Allgemeinen und damit die
emotionale Bindung an das Stadtquartier gestärkt werden soll.
Um diesem Ziel allerdings noch nachhaltiger Rechnung zu tragen, sind die im
Beschlusspunkt beantragten Änderungen sowohl in der Begründung als auch in der Anlage
Teil B (Textliche Festsetzungen) in Bezug auf den Bebauungsplanentwurf vom Stadtrat zu
beschließen.
Hintergrund: In den letzten Jahren gab es in der Leipziger Innenstadt sowie erweiterten
Innenstadt einen Bau-Boom bezüglich Hotelneubauten und weitere Hotelneubauten sind in
Planung. Des Weiteren sind die für Eigentümer lukrativeren Ferienwohnungen geeignet, das
auf Dauer angelegte Wohnen durch die mit den Ferienwohnungen einhergehenden
Belastungen zu verdrängen.
Anlagen:
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