Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1034219.pdf
Größe
3,9 MB
Erstellt
24.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01767
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
16.09.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Bessere Beschilderung von Stellflächen für Elektrofahrzeuge und Sanktionierung
von Zuwiderhandlungen
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Die Mobilitätsstationen in Leipzig werden nunmehr nach und nach im Stadtbild sichtbar. Damit
verbunden werden Stellplätze an den Ladepunkten für Elektrofahrzeuge eingerichtet und mittels
Verkehrsschildern gekennzeichnet. An der Mobilitätsstation Leuschnerplatz zeigt sich exemplarisch,
dass die entsprechenden Stellplätze zumeist mit Kfz mit reinem Verbrennungsmotor zugeparkt sind
und Elektrofahrzeuge keinen freien Stellplatz für den Ladevorgang vorfinden. Während die
Stadtwerke im halböffentlichen Bereich den Boden markiert haben, wie bspw. an den Ladestationen
am Messegelände, wurde an anderen Stellen, wie beispielsweise der Mobilitätsstation
Leuschnerplatz darauf verzichtet. An den markierten Behindertenparkplätzen zeigt sich, dass diese
zum Glück weitestgehend respektiert werden.
Die Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass einzig und allein eine gut sichtbare
Bodenmarkierung die Autofahrer davon abhält, auf Ladeplätzen mit Verbrennern zu parken.
Mit einer solchen markanten Bodenmarkierung von Stellplätzen für Elektrofahrzeuge könnte die
Stadt auch ihr Stadtmarketing-Statement an alle EinwohnerInnen und Gäste nach dem Motto
„Leipzig fährt STROMaufwärts – Leipzig lohnt sich!“ aussenden.
Wir fragen daher an:
1. Hält die Verwaltung die derzeitige Beschilderung (5 untereinander angebrachte Schilder) für
angebracht, um darauf hinzuweisen, dass die Stellplätze ausschließlich von
Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs für 4h genutzt werden dürfen?
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2. Warum wurden die entsprechenden Stellplätze nicht zusätzlich durch deutlich sichtbare
Markierungen am Boden als ausschließliche Stellplätze für Elektrofahrzeuge während des
Ladevorgangs kenntlich gemacht?
3. Entspricht es den Tatsachen, dass das Ordnungsamt aufgrund der derzeitigen Beschilderung
auf die Ausstellung von Bußgeldbescheiden verzichtet?
Wenn nein: In welchem Umfang erfolgen Kontrollen durch die Ordnungsbehörde und wie
viele Bußgeldbescheide wurden bislang erlassen?
4. Welche Schritte zur Verbesserung der Situation um Beschilderung, Markierung und
Sanktionierung zum o.g. Sachverhalt gedenkt die Stadt Leipzig bis wann einzuleiten
Anlagen:
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Beispiele für zugeparkte Ladepunkte:
LVB Service Center Schillerstr - Ladepunkte zugeparkt, Bodenmarkierung für Behindertenparkplatz
funktioniert
LVB Service Center Schillerstr (II) – Ladepunkte zugeparkt
Bodenmarkierung für Behindertenparkplatz funktioniert
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LVB Service Center Schillerstr (III) – unklare Beschilderung,
Bodenmarkierung wäre eineindeutig
Angerstraße - unklar wie viele Stellplätze für Elektroautos vorgesehen sind,
Bodenmarkierung wäre eineindeutig
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Lindenauer Markt (I) - Ladepunkte durch Verbrenner zugeparkt, Auto auf
Behindertenparkplatz mit hinterlegtem Behindertenausweis
Lindenauer Markt (II) - Ladepunkte durch Verbrenner zugeparkt,
Bodenmarkierung für Behindertenparkplatz funktioniert
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Willmar-Schwabe-Str (I) – Ladepunkte durch Verbrenner zugeparkt
Willmar-Schwabe-Str (II) - Behindertenparkplätze ohne
Bodenmarkierung müssen mit Hütchen geschützt werden
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Durch Verbrenner zugeparkte Ladepunkte
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Beispiele für Bodenmarkierungen im halböffentlichen Raum:
Atlanta Hotel - halböffentlicher Raum mit Bodenmarkierung
Messegelände - Bodenmarkierung im halböffentlichen Raum
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