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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1034219.pdf
Größe
3,9 MB
Erstellt
24.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:39

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-01767 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 16.09.2015 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Bessere Beschilderung von Stellflächen für Elektrofahrzeuge und Sanktionierung von Zuwiderhandlungen Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Die Mobilitätsstationen in Leipzig werden nunmehr nach und nach im Stadtbild sichtbar. Damit verbunden werden Stellplätze an den Ladepunkten für Elektrofahrzeuge eingerichtet und mittels Verkehrsschildern gekennzeichnet. An der Mobilitätsstation Leuschnerplatz zeigt sich exemplarisch, dass die entsprechenden Stellplätze zumeist mit Kfz mit reinem Verbrennungsmotor zugeparkt sind und Elektrofahrzeuge keinen freien Stellplatz für den Ladevorgang vorfinden. Während die Stadtwerke im halböffentlichen Bereich den Boden markiert haben, wie bspw. an den Ladestationen am Messegelände, wurde an anderen Stellen, wie beispielsweise der Mobilitätsstation Leuschnerplatz darauf verzichtet. An den markierten Behindertenparkplätzen zeigt sich, dass diese zum Glück weitestgehend respektiert werden. Die Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass einzig und allein eine gut sichtbare Bodenmarkierung die Autofahrer davon abhält, auf Ladeplätzen mit Verbrennern zu parken. Mit einer solchen markanten Bodenmarkierung von Stellplätzen für Elektrofahrzeuge könnte die Stadt auch ihr Stadtmarketing-Statement an alle EinwohnerInnen und Gäste nach dem Motto „Leipzig fährt STROMaufwärts – Leipzig lohnt sich!“ aussenden. Wir fragen daher an: 1. Hält die Verwaltung die derzeitige Beschilderung (5 untereinander angebrachte Schilder) für angebracht, um darauf hinzuweisen, dass die Stellplätze ausschließlich von Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs für 4h genutzt werden dürfen? Seite 1/9 2. Warum wurden die entsprechenden Stellplätze nicht zusätzlich durch deutlich sichtbare Markierungen am Boden als ausschließliche Stellplätze für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs kenntlich gemacht? 3. Entspricht es den Tatsachen, dass das Ordnungsamt aufgrund der derzeitigen Beschilderung auf die Ausstellung von Bußgeldbescheiden verzichtet? Wenn nein: In welchem Umfang erfolgen Kontrollen durch die Ordnungsbehörde und wie viele Bußgeldbescheide wurden bislang erlassen? 4. Welche Schritte zur Verbesserung der Situation um Beschilderung, Markierung und Sanktionierung zum o.g. Sachverhalt gedenkt die Stadt Leipzig bis wann einzuleiten Anlagen: Seite 2/9 Beispiele für zugeparkte Ladepunkte: LVB Service Center Schillerstr - Ladepunkte zugeparkt, Bodenmarkierung für Behindertenparkplatz funktioniert LVB Service Center Schillerstr (II) – Ladepunkte zugeparkt Bodenmarkierung für Behindertenparkplatz funktioniert Seite 3/9 LVB Service Center Schillerstr (III) – unklare Beschilderung, Bodenmarkierung wäre eineindeutig Angerstraße - unklar wie viele Stellplätze für Elektroautos vorgesehen sind, Bodenmarkierung wäre eineindeutig Seite 4/9 Lindenauer Markt (I) - Ladepunkte durch Verbrenner zugeparkt, Auto auf Behindertenparkplatz mit hinterlegtem Behindertenausweis Lindenauer Markt (II) - Ladepunkte durch Verbrenner zugeparkt, Bodenmarkierung für Behindertenparkplatz funktioniert Seite 5/9 Willmar-Schwabe-Str (I) – Ladepunkte durch Verbrenner zugeparkt Willmar-Schwabe-Str (II) - Behindertenparkplätze ohne Bodenmarkierung müssen mit Hütchen geschützt werden Seite 6/9 Durch Verbrenner zugeparkte Ladepunkte Seite 7/9 Beispiele für Bodenmarkierungen im halböffentlichen Raum: Atlanta Hotel - halböffentlicher Raum mit Bodenmarkierung Messegelände - Bodenmarkierung im halböffentlichen Raum Seite 8/9