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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1010166.pdf
Größe
804 kB
Erstellt
06.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:35

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. DS-00668/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Information zur Kenntnis Fachausschuss Finanzen 01.12.2014 Information zur Kenntnis Fachausschuss Kultur 16.01.2015 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 21.01.2015 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 25.02.2015 Information zur Kenntnis Dienstberatung des Oberbürgermeisters 25.08.2015 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zur Haushaltsplanung 2015/2016 der Stadt Leipzig Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Dokumentation Seite 1/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 25.02.2015 zu 20.6. Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zur Haushaltsplanung 2015/2016 der Stadt Leipzig Vorlage: DS-00668/14 Beschluss: 1. Die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zur Haushaltsplanung 2015/2016 werden zur Kenntnis genommen. 2. Unter Einbeziehung des Ergebnisses der Arbeitsgruppe „Prioritätensetzung bei Investitionen im Kulturbereich" legt der Oberbürgermeister bis zum 2. Quartal 2015 eine Beschlussvorlage zur Investitionsstrategie im Bereich Kultur vor. Darin werden alle bisher bekannten Investitionsbedarfe im Bereich Kultur für den Zeitraum 2015 bis 2025 strategisch strukturiert. Dazu ist ein Indikatorenkatalog zu erarbeiten, der eine strategische Priorisierung der Investitionen nach objektiven Kriterien ermöglicht. Die Investitionsstrategie im Bereich Kultur wird mit einem Zeitplan untersetzt. 3. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum 30.6.2015 einen Verfahrensvorschlag zum grundsätzlichen Umgang mit den Ergebnissen aus den Bürgerwerkstätten vor. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen Leipzig, den 26. Februar 2015 Seite: 1/1 Dokumentation der Bürgerwerkstatt zur Haushaltplanung der Stadt Leipzig 2015/16 Freitag, 12. September 2014 16.00 – 21:00 Uhr im Paulinum der Universität Leipzig Welche Anregungen haben Bürgerinnen und Bürger zu ausgewählten Aspekten des Haushaltplans der Stadt Leipzig 2015/16? So lautete die Ausgangsfrage der Bürgerwerkstatt am 12. September 2014 von 16.00 bis 21.00 Uhr im Paulinum der Universität Leipzig. Per Zufallsstichprobe repräsentativ ausgewählte 25 Bürgerinnen und Bürger waren der Einladung von Bürgermeister Torsten Bonew gefolgt. Sie diskutierten über Schwerpunkte im Investitionshaushalt des Kulturbereichs, über den Flächenankauf für neue Schulbauten und über die Einführung einer Kulturförderabgabe. Als wichtige Ergebnisse können festgehalten werden: • Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich handhabbare Kriterienkataloge, um durch systematischen Vergleich wichtige Kulturinvestitionen und richtige Schulstandorte zu identifizieren. • Weiterhin empfehlen sie der Stadt, sofern Rechtssicherheit besteht, zur Stabilisierung der Einnahmen eine Kulturförderabgabe für Übernachtungsgäste in Leipzig zu erproben. • Die Teilnehmer begrüßten ausdrücklich, in derartigen Bürgerwerkstätten ihre Anregungen zu Haushaltsfragestellungen einzubringen. Die Ergebnisse werden in Form einer Vorlage der Verwaltungsspitze der Stadt und dem Finanzausschuss vorgestellt. 1 Hintergrund 2019 endet der Solidarpakt II der Bundesregierung. Für Sachsen bedeutet das: Freistaat und Kommunen müssen auf ca. drei Milliarden Euro verzichten. Nicht nur deshalb steht die Stadt Leipzig schon jetzt vor der Herausforderung, die Finanzierung ihrer umfänglichen Pflichtaufgaben und ihrer freiwilligen Leistungen neu zu überdenken. Welche Möglichkeiten hat Leipzig, auf die absehbare Entwicklung schrumpfender Zuwendungen von Bund und Land zu reagieren? Vor diesem Hintergrund haben bereits am 18.09.2012, 01.03.2013 und am 21.10.2013 Bürgerveranstaltungen zum Thema „Nachhaltige Stadtfinanzen“ stattgefunden. Die Bürgerwerkstatt zur Haushaltsplanung der Stadt Leipzig 2015/16 am 12. 09.2014 stand in dieser Tradition. Bereits 2012 wurden im Rahmen einer Bürgerbefragung drei Strategien zum Umgang mit den haushälterischen Herausforderungen eingeführt: Kürzung, Wachstum, Einnahmestärkung. Auf Vorschlag von Verwaltung und Moderatorenteam unterstützte der Fachausschuss folgende drei Themen, die jeweils eine der drei Strategien repräsentieren und die am 12.09.2014 zur Diskussion standen: • Prioritätensetzung bei Investitionen im Kulturbereich (Kürzungsstrategie) • Strategischer Flächenerwerb für neue Schulstandorte (Wachstumsstrategie) • Einführung einer Kulturförderabgabe in Leipzig (Einnahmestrategie) Ziel der Werkstatt war es, an konkreten ressortbezogenen Aufgabenstellungen die aktuelle Haushaltsproblematik zu erörtern, Ideen und Lösungsansätze zu entwickeln und Meinungsbilder einzuholen. Die Bürgerwerkstatt war dreiteilig konzipiert: • In einer Einführungsphase verschaffte ein Podiumsgespräch mit Herrn Bürgermeister Torsten Bonew und Herrn Dr. Mario Hesse, Institut für Öffentliche Finanzen und Public Management der Universität Leipzig den beteiligten Bürgern die Grundlagen für die Arbeitsgruppenarbeit. Mit Unterstützung durch Folien erläuterten sie Eckpunkte des kommunalen Haushalts. „Das meiste Geld geben alle Großstädte in Deutschland für Jugend, Soziales, Schule und Gesundheit aus“, so Herr Bonew. Bei Ausgaben für Kultur läge Leipzig dagegen deutlich über dem Durchschnitt. Der höchste Anteil der Leipziger Investitionen liegt aktuell bei den Schulgebäuden; ebenfalls eine Besonderheit, die auf das Bevölkerungswachstum, insbesondere der wachsenden Zahl an Kindern zurück zu führen ist. • In einer Arbeitsgruppenphase zu den oben genannten Themen erarbeiteten die Bürger Meinungsbilder und Ideen. Sie wurden unterstützt von Experten aus der Verwaltung. • Im abschließenden Plenum wurden die Ergebnisse der drei Arbeitsgruppen vorgestellt und Meinungsbilder zu ausgewählten Themen mittels elektronischen Abstimmungssystems erstellt. 2 Dokumentation: Arbeitsgruppe „Prioritätensetzung bei Investitionen im Kulturbereich“ (Kürzungsstrategie) Ausganglage: Kultur hat in Leipzig Tradition. Kultur interessiert und emotionalisiert die Bürgerinnen und Bürger. Die ausgesprochen lebendige Kulturszene und das vielfältige kulturelle Angebot sind ein wichtiges Markenzeichen Leipzigs. Jeder 10. Euro der Stadt Leipzig geht in den Kulturbereich. Dennoch lassen sich mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln nicht alle Investitionen im Kulturbereich umsetzen. Es muss vielmehr eine Prüfung und Priorisierung der anstehenden Kulturinvestitionen erfolgen. Die Frage der Kulturfinanzierung wird in der Leipziger Öffentlichkeit immer wieder kontrovers diskutiert. Es stellt sich immer wieder die Frage, „was wir uns an Kultur leisten wollen und leisten können“. Zu berücksichtigen ist, dass in der Vergangenheit in Leipzig bereits beachtliche Kulturinvestitionen getätigt wurden. Ein Überblick über die Investitionsmaßnahmen der Jahre 1995 bis 2013, insgesamt 385 Mio. Euro, zeigt die gesamte Bandbreite (sozio-) kultureller und musealer Angebote der Stadt Leipzig. Auch der Kulturentwicklungsplan, im Jahr 2008 für die Jahre 2008 bis 2015 vom Stadtrat beschlossen und 2012 mit den drei Entwicklungskonzepten „Kulturelle Bildung“, „Soziokultur“ und „Kommunale Museen“ fortgeschrieben, verweist auf die kulturelle Vielfalt von Leipzig. Insofern ist eine Priorisierung der Kulturinvestition nicht ausschließlich anhand des Investitionsvolumens vorzunehmen. Jedes der Kultureinrichtungen und der Kulturprojekte hat seine Berechtigung. In einem einführenden Gespräch erläuterte Susanne Kucharski-Huniat, Kulturamtsleiterin der Stadt Leipzig, die Problematik konkret an aktuell anstehenden Investitionen im Kulturbereich. Dabei seien Investitionsvolumen, verwaltungsinterner Diskussions- und Planungsstand, Dringlichkeit der Maßnahmen und damit der Entscheidungsrelevanz sehr unterschiedlich. Als prioritäre „offene Baustellen“ benannte sie: • Sanierung und Neukonzeption des Naturkundemuseums • Standortfrage und Neukonzeption eines Sportmuseums • Schaffung eines neuen, ergänzenden Theaterstandorts im Leipziger Westen • Sanierung der Gebäudehülle Altes Rathaus (inkl. Brandschutz) • Fertigstellung der Sanierung der Russischen Gedächtniskirche (2. Bauabschnitt) • Schaffung eines neuen, ergänzenden Fertigstellung der Leipziger Notenrouten • Ständiger Bauerhalt (z. B. Fassadensanierung Coffe Baum) 3 Leitfrage: Wie soll eine Priorisierung der aktuell anstehenden Investitionen im Kulturbereich erfolgen? Ergebnis: Auf der Basis der oben beschriebenen Ausgangssituation entwickelte sich unter den Arbeitsgruppenmitgliedern zunächst eine Diskussion um die Herangehensweise, d. h. wie man sich überhaupt der Leitfrage annähern solle. Um eine Priorisierung vornehmen zu können, bedarf es einer eingehenden Auseinandersetzung mit den einzelnen Investitionsvorhaben. Eine erste Schlussfolgerung der Arbeitsgruppe: Die Komplexität der Handlungsoptionen der genannten Investitionsvorhaben bedinge im Vorfeld eine systematische Einordnung und Bewertung. Das Investitionsvolumen und die öffentliche Aufmerksamkeit können nicht alleinige Kriterien sein. In einer ad hoc entwickelten Bewertungsmatrix wurden folgende Indikatoren (ohne Rangfolge) als entscheidungsrelevant identifiziert: • Kultur-/bauhistorische sowie touristische Bedeutung, anstehendes Jubiläum, • Identitätsstiftung, stadträumliche und stadtkulturelle Funktion, • Zuspruch bzw. Nachfrage, Besucherzahlen, Wertschöpfungsketten, • Bauzustand, Dringlichkeit der Maßnahme, Realisierbarkeit in Stufen, • Investitionsvolumen, Kostenentwicklung, möglicher Fördermitteleinsatz, Querfinanzierung, • Insellösung vs. Synergien für die Stadt bzw. für den Stadtteil, Aktivierung- bzw. Revitalisierungspotential. 4 In einem ersten Ranking wurden vier der „offenen Baustellen“ einer näheren Bewertung unterzogen. Hierbei wurden einzelne Indikatoren durch die Arbeitsgruppenmitglieder stärker oder weniger gewichtet, um so ein Ranking bzw. eine Priorisierung nachvollziehbar zu erarbeiten. Im Ergebnis wurden in Reihenfolge (von höchster Priorität bis am wenigsten Priorität) die Sanierung und Neukonzeption des Naturkundemuseums, die Standortklärung für ein Theaterhaus im Leipziger Westen, die Sanierung der Russischen Gedächtniskirche sowie des Alten Rathauses als ermittelt. Das Ergebnis des Ranking-Verfahrens ergab interessanterweise ein anderes Meinungsbild als die vorangegangene Diskussion in der Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe empfiehlt der Kommunalpolitik sowie der Verwaltung deshalb eine Objektivierung des Entscheidungsverfahrens. Eine Bewertung und Priorisierung der anstehenden Kulturinvestitionen solle anhand eines handhabbaren Indikatorenkatalogs erarbeitet werden. Einzelfälle können so einer Gesamtbetrachtung anstehender Aufgaben gegenübergestellt werden. Der im Rahmen der Arbeitsgruppe entwickelte Bewertungsansatz wurde jedoch lediglich als erster skizzierter Rahmen angesehen. Dieser müsse Prüfung durch die Verwaltung und Politik gründlich geprüft und weiter entwickelt werden. In einer abschließenden Verständigungsrunde äußerten die Teilnehmer deshalb ihr dezidiertes Interesse, auch in Zukunft bei weiteren Entscheidungsfindungen mitzuarbeiten. Man erhoffe sich mehr solcher Informations- und Beteiligungsangebote durch die Stadtverwaltung. Dokumentation: Arbeitsgruppe „Strategischer Flächenerwerb für neue Schulstandorte“ (Wachstumsstrategie) Ausgangslage: Leipzig wächst und neue Schulstandorte werden benötigt. Der Entwurf der Schulnetzplanung weist Bedarf an vier neuen Gymnasien und 5 neuen Oberschulen auf. Die Nachfrage ist zwar räumlich nicht im Detail vorhersehbar, aber zeichnet sich in bestimmten Gebieten besonders ab. Dies betrifft insbesondere die innenstadtnahen Bereiche im Leipziger Süden, Westen aber auch die Bereiche unmittelbar nördlich des Zentrums. Die Sicherstellung von Grundstücken für den Bau neuer Gymnasien stellt die Stadt Leipzig vor erhebliche Herausforderungen, da in den nachfragestarken Gebieten geeignete Grundstücke nur schwer verfügbar sind. Als Grundlage für die Debatte stellten Frau Förster und Herr Meier vom Amt für Jugend, Familie und Bildung die bisherige und zu erwartende Entwicklung von Schüler- und Klassenzahlen für Oberschulen und Gymnasien dar. Daraus wurde der enorme Bedarf zusätzlicher Kapazitäten und somit neuer Schulstandorte deutlich. Leitfrage: Sollten die neuen Standorte dort sein, wo die Nachfrage ist, oder dort wo leicht verfügbare und günstige städtische Grundstücke zur Verfügung stehen? Am Beispiel der Standortfindung für ein neues Gymnasium im Bereich Zentrum sowie den nördlich anschließenden Stadtvierteln wurde exemplarisch diskutiert, welche Kriterien und Argumente zu einer tragfähigen Entscheidung führen. 5 Ergebnis: In der Diskussion wurde deutlich, dass für eine zielführende Standortdebatte ein Kriterienkatalog angelegt werden sollte. Nach einer Sammlung und Gewichtung verschiedener Kriterien kristallisierte sich folgende Reihung abzuprüfender Kriterien heraus: ein möglichst kurzer und sicherer Schulweg und eine gute ÖPNV-Anbindung. Aber auch die Wirtschaftlichkeit und der Entwicklungsimpuls für den Stadtteil wurden als wichtige Entscheidungsgründe herausgearbeitet. Betont wurde, dass die Standortentscheidung nicht allein an die Individualinteressen aktuell betroffener Eltern und Schüler gebunden sein sollte, sondern im Zusammenhang mit anderen stadtweiten Interessen und Problemlagen abzuwägen ist. Vor diesem Hintergrund sollten z.B. besonders teure Grundstücke nicht präferiert werden. Anhand von drei möglichen Standorten für ein Gymnasium in Mitte und Nord wurde der gemeinsam erarbeitete Kriterienkatalog dann angewendet. Zum Vergleich standen die möglichen Alternativen Matthäikirchhof, Hauptbahnhof Westseite sowie ein Grundstück im Bereich Max-Liebermann-Straße/ Delitzscher Straße. Der Standort Matthäikirchhof wegen des hohen Grundstückspreises und anderer sinnvoller Grundstücksnutzungen an diesem zentralen Standort als nicht weiter verfolgenswert eingeschätzt. Die Entscheidung zwischen den verbliebenen Standortoptionen des Entwicklungsgebietes westlich des Hauptbahnhofes und der Fläche an der Max-Liebermann-Straße fiel dagegen knapper aus. Sprechen die zentrale Lage und die gute Anbindung an den Nahverkehr für den letztlich knapp präferierten Gymnasialstandort Hauptbahnhof Westseite, erscheinen die Vorbereitungskosten und der Umstand des bereits im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücks an der Max-Liebermann-Straße als Vorteil. Einen weiteren Diskussionsschwerpunkt bildete die mögliche Nutzung noch leer stehender Schulgebäude in Plattenbauweise in Stadtrandlage. Hier wurden Standorte in Grünau (ehemaliges Lichtenberggymnasium), in Leipzig-Paunsdorf (Hainbuchenstraße) und an der Höltystraße in Meusdorf betrachtet. Es wurde festgestellt, dass es stadtweit nur noch sehr wenige überhaupt in Frage stehende Gebäude dieser Art gibt. Diese sollten im Einzelfall näher geprüft werden, da deren Reaktivierung sich aufgrund hoher Sanierungskosten bzw. Nichteignung der vorhandenen Bausubstanz nicht immer als sinnvoll erweise. 6  Dokumentation: Arbeitsgruppe „Einführung einer Kulturförderabgabe in Leipzig“ (Einnahmestrategie) Hinweis: Die Diskussion fand vor dem Urteil des OVG Bautzen zur Kurtaxe in Dresden statt Ausgangslage: Im September 2014 betrug die Schuldenlast der Stadt Leipzig knapp 662 Mio. Euro. Neben einer strikten Ausgabendisziplin können neue Einnahmequellen zur Konsolidierung des Leipziger Haushalts beitragen. Viele Kommunen befinden sich in der derselben Situation. In den letzten fünf Jahren hat daher eine verhältnismäßig große Anzahl von deutschen Städten die Einführung einer Kulturförderabgabe (auch bekannt z.B. als Bettensteuer, Kurtaxe) als eine neue Einnahmequelle zumindest geprüft, in vielen Fällen auch eingeführt. Diese Abgabe zielt darauf ab, Hotelgäste mit einem geringen Beitrag (1 bis 2 EUR) zur Finanzierung von Kultur heranzuziehen. Zwei Einschränkungen sind dabei zu berücksichtigen: Diese Abgabe ist nur zulässig für Hotelgäste, die aus privaten Gründen eine Stadt besuchen. Geschäftsreisende dürfen nicht einbezogen werden. Außerdem gibt es eine gewisse Rechtsunsicherheit. In einigen Städten waren Klagen erfolgreich. In Dresden, wo eine Kurtaxe zum 1. Januar 2014 eingeführt wurde, steht derzeit noch der Ausgang einer Normenkontrollklage aus (Nachtrag: Das Oberverwaltungsgericht hat am 9. Oktober 2014 die Erhebung der Kurtaxe in Dresden für unzulässig erklärt). In Dresden hat man eine Kurtaxe von 1,30 Euro pro Hotelgast und Nacht eingeführt. Damit wird für 2014 ein Einnahmevolumen von knapp 5 Mio. Euro erwartet. Die Einführungskosten durch notwendiges Personal belaufen sich dort auf ca. 100.000 Euro. Ein Rückgang der Übernachtungszahlen ist nicht zu beobachten. Die Trennung zwischen Privattouristen, die die Abgabe zahlen müssen und Geschäftstouristen, die nicht zahlen, wird verhältnismäßig streng vorgenommen: Als Geschäftstourist gilt ein Übernachtungsgast, der zwischen 11.30 Uhr und 17.30 Uhr geschäftlich engagiert ist. 7 Würde man das Modell von Dresden auf Leipzig übertragen, würde nach Schätzungen der Leipziger Kämmerei ein zusätzliches Einnahmevolumen von über 2 Mio. Euro erzielt werden können. Dieser Pflichtabgabe steht das Modell einer freiwilligen Kulturförderabgabe gegenüber. Hierfür gibt es derzeit eine Pilotphase bei drei Leipziger Hotels, deren Wirkungsuntersuchung noch nicht vorliegt. Ein befragter Hotelier berichtet von einer hohen Akzeptanz. Hotelgäste erhalten als Gegenwert für 2 oder 4 Euro freiwilliger Abgabe einen Leipziger Einkaufschip. Leitfrage: Soll eine verpflichtende Kulturabgabe oder eine freiwillige Kulturabgabe in Leipzig eingeführt werden? Ergebnis: Auf der Basis der oben beschriebenen Informationen, die im Gespräch mit Mario Hesse vom Institut für Öffentliche Finanzen und Public Management der Universität Leipzig und Tobias Kobe aus der Stadtkämmerei zusammen getragen wurden, entspann sich unter den elf Arbeitsgruppenmitgliedern eine anregende Diskussion. Vorteile von Pflichtabgabe und freiwilliger Abgabe wurden den jeweiligen Nachteilen gegenüber gestellt. Im Ergebnis kam die Arbeitsgruppe zur Empfehlung, dass - wenn alle Rechtsfragen zur Einführung einer Kulturförderabgabe geklärt werden können - eine Kulturförderabgabe in Leipzig zumindest für eine Probezeit eingeführt werden sollte. In Anlehnung an die Dresdner Erfahrungen mit einer Kurtaxe wurde eingeschätzt, dass die Einnahmen-Vorteile der verpflichtenden Abgabe deren Nachteile überwiegen werden. Weil die Pflichtabgabe nur Privattouristen treffen darf, könnte ergänzend eine freiwillige Abgabe in Hotels und Kultureinrichtungen initiiert werden, um auch Geschäftstouristen zu erreichen. 8 Eine verpflichtende oder freiwillige Kulturförderabgabe würde nur Übernachtungstouristen, nicht jedoch Tagestouristen treffen. Daher hat sich die Arbeitsgruppe ergänzend Gedanken dazu gemacht, inwieweit auch Tagestouristen zu einer vergleichbaren Abgabe herangezogen werden könnten und sollten. Eine Lösung dafür hat die Gruppe nicht finden können, zumal berichtet wurde, dass Bewohner von Leipziger Umlandgemeinden durch Finanzausgleichssysteme indirekt zur Kulturfinanzierung in Leipzig beitragen. Stattdessen wurde die Idee der größeren Preisstaffelung von Eintrittspreisen z.B. bei Theater- oder Konzertbesuchen eingebracht: Während die günstigen Preise nicht angetastet werden sollten, könnten besonders attraktive, prestigeträchtige Veranstaltungen (Premieren) oder Sitzplätze verteuert werden. Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse im Plenum Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden von einem Team aus je einem Arbeitsgruppenmitglied und dem Moderator vorgestellt und stießen im Plenum auf großes Interesse. Ein Teil der Ergebnisse konnte auf konkrete Fragen fokussiert werden, zu denen mit Hilfe von elektronischen Abstimmungsgeräten - Meinungsbilder erstellt wurden. Einige Empfehlungen der Arbeitsgruppen fanden im Plenum volle Unterstützung, bei anderen lag ein differenziertes Meinungsbild vor. • AG „Prioritätensetzung bei Investitionen im Kulturbereich“: Die Arbeitsgruppe empfahl eine Objektivierung des Entscheidungsverfahrens im Hinblick auf die Priorisierung von Investitionsentscheidungen im Kulturbereich. Ein handhabbarer Indikatorenkatalog sei notwendige Grundlage dafür. Folgende Ergebnisse wurden bei den Meinungsbildern im Plenum erzielt: • o Sollen die Investitionen nach einem Kriterienkatalog auf Chancen und Risiken priorisiert werden (statt Einzelfallentscheidungen)? (mehrheitlich ja) o Welche der „offenen“ Baustellen sollte die höchste Priorität haben? (Naturkundemuseum prioritär, Theaterhaus im Leipziger Westen und Altes Rathaus gleichrangig, Russische Gedächtniskirche vierte Priorität.) AG „Strategischer Flächenerwerb für neue Schulstandorte“: Die Arbeitsgruppe arbeitete heraus, dass für eine zielführende Standortdebatte ein Kriterienkatalog angelegt werden sollte. Folgende Reihung abzuprüfender Kriterien wurden in der AB aufgestellt: ein möglichst kurzer und sicherer Schulweg und eine gute ÖPNV-Anbindung. Aber auch die Wirtschaftlichkeit und der Entwicklungsimpuls für den Stadtteil wurden als wichtige Entscheidungsgründe betont. Dabei sollte die Standortentscheidung nicht allein an die Individualinteressen aktuell betroffener Eltern und Schüler gebunden sein, sondern im Zusammenhang mit anderen stadtweiten Interessen und Problemlagen erfolgen. Auch hier wurden Meinungsbilder im Plenum erhoben, und zwar vor der Arbeitsgruppendiskussion und nach der Präsentation ihrer Ergebnisse. 9 Im Zeitverlauf haben sich die Ergebnisse verändert: • o Sollte die Stadt Leipzig für einen neuen Schulstandort mehr Geld für ein Grundstück ausgeben, damit die Wege für die Schüler kürzer sind? (vorher: mehrheitlich ja, nachher: mehrheitlich nein (dies im Unterschied zur Arbeitsgruppe) o Entscheidungskriterien für die Wahl von Standorten für neue Oberschulen /Gymnasien: Was ist für Sie das wichtigste Kriterium? (vorher: mehrheitlich eine ÖPNV-Anbindung mit höchster Bedeutung / nachher: mehrheitlich eine höchste Priorität für die Wirtschaftlichkeit) AG „Kulturförderabgabe“: Die Arbeitsgruppe plädierte für die zumindest pilothafte Einführung einer Kulturförderabgabe, ggf. ergänzt um eine freiwillige Abgabe, die auf die Geschäftstouristen zielt. Ein Instrument für Tagestouristen wurde nicht gefunden. Als Ergänzungsvorschlag wurde daher die größere Staffelung von Eintrittspreisen bei Kultureinrichtungen eingebracht. Das Plenum folgte diesem Vorschlag. Folgende Ergebnisse wurden bei den Meinungsbildern im Plenum erzielt: o Soll eine verpflichtende Kulturförderabgabe für private Touristen eingeführt werden, wenn diese rechtlich abgesichert ist? (mehrheitlich ja) o Für den Fall, dass eine verpflichtende Kulturförderabgabe für private Touristen eingeführt wird: Soll zusätzlich eine freiwillige Abgabe für Geschäftstouristen eingeführt werden? (mehrheitlich ja) o Sollte eine größere Staffelung der Eintrittspreise bei Kultureinrichtungen (Gewandhaus, Oper, Theater) erfolgen? (mehrheitlich ja) 10