Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1034237.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
25.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01772
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
16.09.2015
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Stadtrat Sören Pellmann
Betreff
Plakatierung vor Leipziger Schulen
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Vor zahlreichen Leipziger Schulen wurden vor dem Schulanfang am 22. August Plakate einer Partei
angebracht, welche keinerlei Terminhinweise beinhalteten. Die darauf befindlichen Aufkleber deuten
an, dass diese durch die Stadt Leipzig genehmigt worden sind. Der Partei DIE LINKE wurde vor gut
drei Jahren das Anbringen von Plakaten mit der Begründung verweigert, dass es sich nicht um
Veranstaltungsankündigungen handeln würde.
Daher frage ich:
1.
Hat die Stadt Leipzig Plakate einer Partei mit der Aufschrift: „Achtung Schulanfänger!!!“ im
Umfeld des Schulanfanges 2015 genehmigt?
2.
Für wie viele Plakatstandorte wurde diese Genehmigung erteilt?
3.
Wurde der Inhalt bei Beantragung durch die Stadt Leipzig geprüft?
4.
Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Genehmigung erteilt?
5.
Hat sich die Rechtsgrundlage für eine solche Genehmigung in den vergangenen drei Jahren
verändert?
6.
Wie hoch waren die erhobenen Verwaltungsgebühren für die Genehmigung?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
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