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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1034237.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
25.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:39

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-01772 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 16.09.2015 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von Stadtrat Sören Pellmann Betreff Plakatierung vor Leipziger Schulen Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Vor zahlreichen Leipziger Schulen wurden vor dem Schulanfang am 22. August Plakate einer Partei angebracht, welche keinerlei Terminhinweise beinhalteten. Die darauf befindlichen Aufkleber deuten an, dass diese durch die Stadt Leipzig genehmigt worden sind. Der Partei DIE LINKE wurde vor gut drei Jahren das Anbringen von Plakaten mit der Begründung verweigert, dass es sich nicht um Veranstaltungsankündigungen handeln würde. Daher frage ich: 1. Hat die Stadt Leipzig Plakate einer Partei mit der Aufschrift: „Achtung Schulanfänger!!!“ im Umfeld des Schulanfanges 2015 genehmigt? 2. Für wie viele Plakatstandorte wurde diese Genehmigung erteilt? 3. Wurde der Inhalt bei Beantragung durch die Stadt Leipzig geprüft? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Genehmigung erteilt? 5. Hat sich die Rechtsgrundlage für eine solche Genehmigung in den vergangenen drei Jahren verändert? 6. Wie hoch waren die erhobenen Verwaltungsgebühren für die Genehmigung? Ich bitte um schriftliche Beantwortung. Seite 1/3