Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1033808.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
29.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01522-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Migrantenbeirat
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Vorberatung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
Vorberatung
Ratsversammlung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Arbeitsmarktberatung und -vermittlung von Asylbewerbern
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
x
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits
Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Agentur für Arbeit Leipzig und dem Jobcenter
Leipzig Gespräche mit dem Ziel zu führen, dass in den Arbeitsmarktkonzepten geschäftspolitische
Schwerpunkte und konkrete Maßnahmen für die verbesserte Integration von Flüchtlingen in den
Arbeitsmarkt bzw. in Ausbildung vereinbart werden.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der IHK, der Handwerkskammer,
dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, den zuständigen Landesbehörden sowie mit bereits im
Bereich tätigen Initiativen, wie bspw. der Projektverbund RESQUE PLUS, Programme und Projekte
zu entwickeln bzw. bestehende Programme und Projekte gezielt zu nutzen, um Flüchtlinge in Arbeit
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bzw. Ausbildung zu vermitteln. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen werden hierzu die
bestehenden Arbeits- und Koordinationsstrukturen der flüchtlings- bzw. migrationsbezogenen
Integrationspolitik der Stadt Leipzig (insbesondere des Referates für Migration und Integration und
der Abteilung Migrantenhilfe des Sozialamtes) genutzt.
3.
Der Migrantenbeirat und die Fachausschüsse Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales
sowie Wirtschaft und Arbeit sind möglichst bis November 2015 über geplante Maßnahmen für das
Jahr 2016 zu informieren.
Erläuterung:
Die Stadt Leipzig, die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Leipzig sind sich als
Verantwortungsgemeinschaft einig, dass die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen weiter
verbessert werden kann. Diese Zielstellung soll als Schwerpunkt in den Planungsdokumenten und
Arbeitsmarktprogrammen verankert und mit Maßnahmen untersetzt werden.
In den letzten Monaten wurden die rechtlichen Rahmenbedingen auf Bundes- bzw. Landesebene
zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen optimiert, weitere Erleichterungen sind in der
Diskussion. Die Arbeitsmarktintegration ist in erster Linie in der Finanzierungsverantwortung des
Bundes. Sie kann durch Programme der Länder und Leistungen Dritter erweitert werden.
Abhängig
vom
jeweiligen
Aufenthaltsstatus
sind
entsprechende
Regelungen
des
Arbeitsmarktzugangs und gesetzliche Zuständigkeiten bei der Arbeitsmarktberatung
sowie
Förderung zu beachten. Das betrifft u.a.:
•
Asylbewerber (Aufenthaltsgestattung) und Geduldete (Duldung), die für die
Arbeitsmarktintegration keinen Leistungsanspruch gegenüber dem Jobcenter nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben. Für diese Gruppen gilt der sogenannte erleichterte
Arbeitsmarktzugang, d.h. sie haben einen Beratungsanspruch bei der Agentur für Arbeit nach dem
Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und sie können, wenn die jeweiligen gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllt sind, eine Ausbildung bzw. Beschäftigung aufnehmen sowie
Eingliederungsleistungen nach dem SGB III erhalten.
•
Flüchtlinge mit Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis, die einen uneingeschränkten
Arbeitsmarkt- bzw. Ausbildungszugang haben. Sie erhalten Leistungen des Jobcenters nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Aufgrund der Komplexität der Zuständigkeiten und zielgruppenspezifischen Belange wurden die vom
Antragsteller geforderten direkten Ansprechpartner für Flüchtlinge in der Agentur für Arbeit und dem
Jobcenter für Integrationsaspekte und leistungsrechtliche Aspekte bereits geschaffen. Über ihre
Arbeit kann in den Ausschüssen berichtet werden.
Zur Erweiterung des Angebotes berufsspezifischer Deutschsprachkurse sind die Agentur für Arbeit
und das Jobcenter von den Mitteln des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
abhängig. Die Verteilung der Mittel für das ESF-BAMF-Programm „Berufsbezogene
Sprachförderung“ ist innerhalb Sachsens sehr unterschiedlich. In der Stadt Leipzig kann derzeit
keine bedarfsgerechte berufsbezogene Sprachförderung durchgeführt werden. Eine entsprechende
Problemanzeige wurde durch die Stadtverwaltung mit der Forderung zur Aufstockung der
Programmmittel dem BAMF übermittelt. In Abhängigkeit der Antwort des Bundesamtes werden
weitere Schritte geprüft.
Fassung vom: 29.06.2015
Arbeitsmarktberatung und -vermittlung von Asylbewerbern
Mitzeichnung
Dezernat
Mitzeichnung
erforderlich
beteiligte Ämter
Bemerkungen
Unterschrift
I
Allgemeine
Verwaltung
II
Finanzen
III
Umwelt, Ordnung,
Sport
IV
Kultur
V
Jugend, Soziales,
Gesundheit und
Schule
50
VI
Stadtentwicklung
und Bau
64
VII
Wirtschaft
18
32
01.1 GB des Oberbürgermeisters und
des Stadtrates
01.2 GB des Oberbürgermeisters –
Kommunalwirtschaft
01.16 Datenschutz/
Sicherheits
beauftragte/r
14
Rechnungsprüfungsamt
Rechtsprüfung
Name
Beteiligung der Personalvertretung erforderlich
Stad
t
Unterschrift
nein
ja