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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1033808.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
29.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:30

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01522-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Migrantenbeirat Vorberatung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Vorberatung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit Vorberatung Ratsversammlung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Arbeitsmarktberatung und -vermittlung von Asylbewerbern Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder x Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Agentur für Arbeit Leipzig und dem Jobcenter Leipzig Gespräche mit dem Ziel zu führen, dass in den Arbeitsmarktkonzepten geschäftspolitische Schwerpunkte und konkrete Maßnahmen für die verbesserte Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt bzw. in Ausbildung vereinbart werden. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der IHK, der Handwerkskammer, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, den zuständigen Landesbehörden sowie mit bereits im Bereich tätigen Initiativen, wie bspw. der Projektverbund RESQUE PLUS, Programme und Projekte zu entwickeln bzw. bestehende Programme und Projekte gezielt zu nutzen, um Flüchtlinge in Arbeit Seite 1/5 bzw. Ausbildung zu vermitteln. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen werden hierzu die bestehenden Arbeits- und Koordinationsstrukturen der flüchtlings- bzw. migrationsbezogenen Integrationspolitik der Stadt Leipzig (insbesondere des Referates für Migration und Integration und der Abteilung Migrantenhilfe des Sozialamtes) genutzt. 3. Der Migrantenbeirat und die Fachausschüsse Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales sowie Wirtschaft und Arbeit sind möglichst bis November 2015 über geplante Maßnahmen für das Jahr 2016 zu informieren. Erläuterung: Die Stadt Leipzig, die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Leipzig sind sich als Verantwortungsgemeinschaft einig, dass die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen weiter verbessert werden kann. Diese Zielstellung soll als Schwerpunkt in den Planungsdokumenten und Arbeitsmarktprogrammen verankert und mit Maßnahmen untersetzt werden. In den letzten Monaten wurden die rechtlichen Rahmenbedingen auf Bundes- bzw. Landesebene zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen optimiert, weitere Erleichterungen sind in der Diskussion. Die Arbeitsmarktintegration ist in erster Linie in der Finanzierungsverantwortung des Bundes. Sie kann durch Programme der Länder und Leistungen Dritter erweitert werden. Abhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus sind entsprechende Regelungen des Arbeitsmarktzugangs und gesetzliche Zuständigkeiten bei der Arbeitsmarktberatung sowie Förderung zu beachten. Das betrifft u.a.: • Asylbewerber (Aufenthaltsgestattung) und Geduldete (Duldung), die für die Arbeitsmarktintegration keinen Leistungsanspruch gegenüber dem Jobcenter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben. Für diese Gruppen gilt der sogenannte erleichterte Arbeitsmarktzugang, d.h. sie haben einen Beratungsanspruch bei der Agentur für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und sie können, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, eine Ausbildung bzw. Beschäftigung aufnehmen sowie Eingliederungsleistungen nach dem SGB III erhalten. • Flüchtlinge mit Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis, die einen uneingeschränkten Arbeitsmarkt- bzw. Ausbildungszugang haben. Sie erhalten Leistungen des Jobcenters nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Aufgrund der Komplexität der Zuständigkeiten und zielgruppenspezifischen Belange wurden die vom Antragsteller geforderten direkten Ansprechpartner für Flüchtlinge in der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter für Integrationsaspekte und leistungsrechtliche Aspekte bereits geschaffen. Über ihre Arbeit kann in den Ausschüssen berichtet werden. Zur Erweiterung des Angebotes berufsspezifischer Deutschsprachkurse sind die Agentur für Arbeit und das Jobcenter von den Mitteln des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abhängig. Die Verteilung der Mittel für das ESF-BAMF-Programm „Berufsbezogene Sprachförderung“ ist innerhalb Sachsens sehr unterschiedlich. In der Stadt Leipzig kann derzeit keine bedarfsgerechte berufsbezogene Sprachförderung durchgeführt werden. Eine entsprechende Problemanzeige wurde durch die Stadtverwaltung mit der Forderung zur Aufstockung der Programmmittel dem BAMF übermittelt. In Abhängigkeit der Antwort des Bundesamtes werden weitere Schritte geprüft. Fassung vom: 29.06.2015 Arbeitsmarktberatung und -vermittlung von Asylbewerbern Mitzeichnung Dezernat Mitzeichnung erforderlich beteiligte Ämter Bemerkungen Unterschrift I Allgemeine Verwaltung II Finanzen III Umwelt, Ordnung, Sport IV Kultur V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 50 VI Stadtentwicklung und Bau 64 VII Wirtschaft 18 32 01.1 GB des Oberbürgermeisters und des Stadtrates 01.2 GB des Oberbürgermeisters – Kommunalwirtschaft 01.16 Datenschutz/ Sicherheits beauftragte/r 14 Rechnungsprüfungsamt       Rechtsprüfung Name Beteiligung der Personalvertretung erforderlich Stad t Unterschrift nein ja