Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1033941.pdf
Größe
7,0 MB
Erstellt
27.05.15, 12:00
Aktualisiert
15.07.16, 10:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-DS-01458
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Information zur Kenntnis
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
03.09.15
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
15.09.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bebauungsplan Nr. 357.2 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord";
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern;
Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird zur Kenntnis genommen und zur Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB freigegeben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
Seite 1/4
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja, *
Kostengünstigere Alternativen geprüft
X nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
X nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
X nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
* Siehe Beschreibung des
Sachverhaltes!
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
X
wenn ja, *
* Siehe Beschreibung des Sachverhaltes!
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X nein
ja,
Seite 2/5
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Beschreibung des Sachverhaltes
3 Übersichtskarte
4 Übersichtsplan
5 städtebauliches Konzept
6 stadträumliche Übersicht
7 Begründung zum Bebauungsplan
Seite 3/5
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
✘
2 Ausbildungsplatzsituation
✘
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
✘
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
✘ hoch
mittel
5 Finanzierung
✘ ja
nein
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
1
verschlechtert
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
✘ ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
1 Vorschulische Bildungs-
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
✘
✘
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
✘
✘
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
✘
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
✘
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
✘
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Beschreibung des Sachverhaltes
Bebauungsplan Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord“
Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit dieser Vorlage soll für den in der Anlage beigefügten Bebauungsplan-Vorentwurf und seine
Begründung die Freigabe für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
herbei geführt werden.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:
• Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
In Folge der Aufstellung des Bebauungsplanes ist aufgrund seiner Ausrichtung auf die Schaffung
von Wohnraum davon auszugehen, dass nur eine untergeordnete Zahl von Arbeitsplätzen neu
geschaffen wird. Jedoch ist durch die zu erwartenden Bautätigkeiten mit der Sicherung und ggf.
Schaffung von Arbeitsplätzen im Baugewerbe zu rechnen.
• Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
In Folge der Aufstellung des Bebauungsplanes ist davon auszugehen, dass aufgrund der
überwiegend geplanten Sanierung von historischen Bestandsgebäuden Wohnungsgrößen resultieren,
die besonders für Familien geeignet sind und insofern ein Angebot für junge Familien in Leipzig
geschaffen wird.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung
des Bebauungsplanes auf die Stadt zukommen können (einschließlich Maßnahmen auf städtischen
Flächen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem
Bundesnaturschutzgesetz), sind im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen wie folgt zu erwarten:
Für zukünftig öffentliche Verkehrsflächen, die nach Herstellung durch den Grundstückseigentümer
an die Stadt Leipzig zu übergeben sind, sowie ggf. planexterne naturschutzfachlich erforderliche
Ausgleichsmaßnahmen, können Folgekosten anfallen. Die konkrete Höhe der Kosten kann z.Z.
noch nicht ermittelt werden; entsprechende Angaben werden bis zum Billigungs- und
Auslegungsbeschluss ergänzt.
Landwirtschaftliche Flächen sowie Flächen im Eigentum der Stadt Leipzig sind von der Planung
nicht betroffen.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Nach Bestätigung dieser Vorlage in der Dienstberatung des OBM und abschließender Behandlung
im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau,
Stadtplanungsamt,
• die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf und seiner Begründung und
durchführen sowie
• die Bürgervereine beteiligen.
Dem Stadtbezirksbeirat Nordwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten
unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
16.07.2015
Bebauungsplan Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Nord“
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 10000, Stand: 2014
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 357 „EnergiePark Leipzig-Möckern“
Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Nord“
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: ALK, M 1 : 2500, Stand: 02 / 2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
(4)
.
1
(6)
W
W
Legende
1
(8)
Bebauung Bestand
Ldr.
1
(9)
1
(3)
1
(10)
Neubau
(2)
1
1
(11)
564
11
(7)
1
Balkone
GFÖ
(7)
1
(10)
Freianlagen
3
563
2
7
1
GF
Fußwege
1
(P2)
1
(2)
Abfall
1
(3)
564
10
GF
(5)
1
1
(6)
Bäume Bestand
(4)
1
561
2
(P4)
1
V+D
Haus 2
26 Stellp
lätze
Fahrradstellplätze
MÜG
W
Bäume Planung
W
1
(23)
3
V+D
Haus 3
5
(29)
15 Stellplä
tze
Br
BR
V
Haus 12
(30)
BR
W
V
Haus 11
V
Haus 9
W
(21)
1
2
(20)
GFW
Bilanzierung
V
Haus 10
564
7
Br
W
2
(25)
W
1
(26)
I+D
Haus 1
WT
V
Haus 13
564
8
5a
1
(11)
GFÖ
1
(27)
5
1
(24)
1
(28)
(17)
W
1
5
(16)
G
6 Stellplä
IV+D
Haus 7
1
(8)
6m
W
V+D
Haus 8
W
7.255 qm
3.715 qm
2.900 qm
640 qm
20%
Verkehrsflächen GF
Fußwege
LA
Stellflächen
Freianlagen
20.785 qm
Geltungsbereich
2.900 qm
7.255
qm
640 qm
3.715 qm
2.900 qm
20.785
qm
640 qm
Geltungsbereich
Freianlagen
36.450 qm
20.785 qm
100%
57%
Geltungsbereich
vorraussichtlich
versiegelte
Fläche:
36.450 qm
100%
Stellfächen:
überirdisch:
unterirdisch:
5
(6)
W
Fußwege
Erschließung
Stellflächen
Verkehrsflächen
Fußwege
Freianlagen
Stellflächen
23%
23%
20%
20%
57%
W
57%
36.450 qm
22.320 qm
GRZ:
Wohneinheiten:
Bestand:
Neubau:
100%
W
1
(17)
242
V
4
Haus 15
23%
563
Erschließung
5
1
(3)
1
(7)
5
(9)
W
1
(5)
8.410 qm
6.030 qm
2.380 qm
KM
Ldr.
W
V+D
Haus 4
Bebauung
Bestand
Neubau
W
5
(10)
W
1
(2)
W
563
7
V+D
Haus 6
Ein-Ausfa
hrt
W
Silo
1
(4)
8.410 qm
6.030 qm
2.380 qm
8.410 qm
6.030 qm
qm
7.255
2.380 qm
qm
3.715
W
(13)
W
(11)
le Anbin
dung
1
fahrt
Bilanzierung
3
W
V+D
Haus 5
W W
KM
(12)
W
3 Stellplä
1
(14)
Ein-Aus
tze
4 Kurzze
itstellplätze
(P3)
tze
Förderbr
ücke
optiona
W
W
3
1
(18)
3
1
(19)
Bebauung
Bilanzierung
Bestand
Neubau
Bebauung
Bestand
Erschließung
Neubau
Verkehrsflächen
1
(15)
0,61
426 Stpl.
53 Stpl.
373 Stpl.
410 WE
319 WE
91 WE
1
(19)
1
(18)
242
2
GF
W
FM
W
G
W
W
W
1
(14)
Projekt:
FM
B-Plan 357.2 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord"
2
(15)
Planinhalt:
W
städtebauliche Konzeption M 1: 1000
1
(16)
1
(13)
V
Haus 16
(9)
Bauherr:
3
1
(12)
FM
GRK Real Estate & Co. KG
Wächterstraße 15, 04107 Leipzig
W
08071
W
Planer:
3
1
(11)
W
1
(10)
N
1
W
0
5
10
15
2
(17)
20
25
W
50
100
Olbrichts
tr.
2
(20)
341
71
seecon Ingenieure GmbH
Gemeinsam | Zukunft | Planen
Endersstraße 22
D - 04177 Leipzig
Phone: +49 (0) 341 / 48 40 511
Fax: +49 (0) 341 / 48 40 520
PopeMail:
itzwe leipzig@seecon.de
web: g www.seecon.de
Leipzig, der 14.07.2015
Anbindepunkte
tw. für alle Verkehrsarten,
tw. nur Rad- und
Fußwegeverbindungen
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 357.2
„Westlich der Olbrichtstraße – Teil Nord“
(Vorentwurf)
Stadtbezirk:
Nordwest
Ortsteil:
Möckern
Übersichtskarte:
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
21.07.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord“ (Vorentwurf)
Seite 1
Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes (B-Plan) befindet sich im Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil
Möckern1, mittelbar südlich der Max-Liebermann-Straße und westlich der Olbrichtstraße.
Es wird umgrenzt
–
im Osten von der Olbrichtstraße
–
im Süden und Westen von dem brachgefallenen ehemaligen Kasernenareal „Werk Motor“
–
im Norden von einer derzeitig ungenutzten ehemaligen Kasernenfläche, zugehörig zuvor der
General-Olbricht-Kaserne, deren übrige Flächen sich ansonsten nördlich der Max-Liebermann-Straße befinden.
Das Gebiet hat eine Größe von ca. 3,6 ha.
Der Bebauungsplan Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord“ ist räumlicher Bestandteil
des Geltungsbereiches des Aufstellungsbeschlusses für den B-Plan Nr. 357 „EnergiePark Leipzig-Möckern“, den die Ratsversammlung in ihrer Sitzung vom 28.10.2009 gefasst hat. Er umfasst
die unmittelbar westlich an die Olbrichtstraße, beidseitig in Verlängerung des Viertelsweges gelegenen Teilflächen dieses Planes.
Ausgangslage
Im Norden der Stadt Leipzig, in den Ortsteilen Gohlis und Möckern konzentrieren sich eine Reihe
von ehemaligen Kasernen, die vor über 100 Jahren als eine der größten Militäranlagen des damaligen Deutschland errichtet wurden. Nach dem Abzug der Sowjetarmee zu Beginn der 1990er Jahre
blieb der größte Teil der Areale und der Gebäude ungenutzt und war dem Verfall preisgegeben.
Auf Grund der in dieser Zeit im gesamten Stadtgebiet bestehenden Probleme und anderer Potentiale
bestand zunächst kein Bedarf an diesen Flächen. Aus diesem Grund waren sie seinerzeit im Flächennutzungsplan als „Flächen mit ungeklärter Nutzung“ dargestellt. Auch nach der Privatisierung
durch den Bund änderte sich am ungenutzten Zustand der Brachflächen zunächst nichts.
Erst nach Verknappung von Wohnbauflächen in den vergangenen ca. 5 Jahren gerieten diese Flächen wieder in den Fokus und private Investoren strebten seitdem die Entwicklung der Areale an.
Im Zuge des steten Einwohnerzuwachses wurden überwiegend Wohnnutzungen geplant. Dies ist an
dieser Stelle durch die Lagegunst in Gohlis-Nord in Randlage zu Möckern, die Nähe zu qualifizierten Arbeitsplätzen im Nordraum Leipzigs, die durch die S-Bahn (10 min. durch Citytunnel ins
Stadtzentrum) deutlich verbesserte ÖPNV-Anbindung, gute Möglichkeiten der Naherholung (nördliche Rietzschke, Elster-Luppe-Aue), mit Bezug auf das Gesamtareal gute Nahversorgung und nicht
zuletzt durch viele erhaltenswerte und denkmalgeschützte Gebäude städtebaulich sinnvoll. Auf
Grund der integrierten Lage des Standortes, der guten Wohnlage in Gohlis-Nord sowie östlich angrenzender, bereits zu Wohnzwecken umgenutzter ehemaliger Kasernenareale weist das Gebiet eine
gute Grundeignung zur Entwicklung weiterer Wohngebiete auf.
So wurden sukzessive Teilbereiche dieser ehemaligen militärisch genutzten Flächen in einzelnen
selbstständigen Abschnitten entwickelt. Während sich diese städtebauliche Revitalisierung östlich
1
Stadtbezirks- und Ortsteilbezeichnungen lt. Ratsbeschluss 423/92, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss III-411/00
21.07.15
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord“ (Vorentwurf)
Seite 2
der Olbrichtstraße im Bereich ehemalige „Russische Feldpost“ und ehemalige Theodor-Körner-Kaserne durch Realisierung der Wohngebiete „Kaisergärten“ und „Siebengrün“ bereits vollzogen hat,
setzt sich diese Entwicklung nun auch in westlich und nördlich gelegenen Bereichen fort. Aktuell
wird mit der Umsetzung eines Vorhabens im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 343 „Nachnutzung einer Teilfläche an der General-Olbricht-Kaserne“ (ehemaliges „Feldlazarett“ nördlich der Max-Liebermann-Straße) begonnen. Darüber hinaus gibt es durch den Freistaat Planungen im Bereich MaxLiebermann-Straße Ecke Olbrichtstraße zur Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber.
Das Projekt
Auch im ehemaligen Areal der „Heeresbäckerei“ wird nun eine Umnutzung und Ergänzung des
brachgefallenen Gebäudebestandes überwiegend zu Wohnzwecken angestrebt. Dabei handelt es sich
ebenso wie das südlich angrenzende Areal des „Werk Motor“ mit gleicher Umnutzungsabsicht um
einen Teilbereich des Geltungsbereiches für den B-Plan Nr. 357 „EnergiePark Leipzig-Möckern“.
Beide Teilbereiche werden jedoch, auch wegen unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse, als eigenständige Planungen betrieben,städtebaulich jedoch gemeinsam betrachtet.
Wie oben dargestellt, bietet der Standort an der Schnittstelle zwischen Gohlis-Nord und Möckern
sehr gute Wohn-, Lebens- und Arbeitsbedingungen. Der Grundstückseigentümer des Areals der
„Heeresbäckerei“ möchte nun das brachgefallene Areal reaktivieren, noch vorhandene Baudenkmale
vor dem endgültigen Verfall retten und einen Wohnstandort entwickeln.
Es wurde auch eine gewerbliche Nutzung in diesem Bereich gepüft. Die Gebäude sind jedoch auf
Grund ihres Baualters vielmehr aber aufgrund ihrer speziellen Ausrichtung auf die Lagerung und
Verarbeitung von Getreide und weiteren für die Brotproduktion relevanten Produkten, der damit
verbundenen Architektur sowie der Denkmaleigenschaften für heutige Anforderungen an gewerblich
genutzte nicht geeignet.
Die geplante Wohnnutzung bereichert das für eine wachsende Stadt erforderliche Wohnungsangebot
und steht in Übereinstimmung mit den übergeordneten Planungen der Stadt Leipzig, zum Beispiel
mit dem seit dem 16. Mai 2015 wirksamen Flächennutzungsplan.
Aufgrund der Größenordnung dieser städtebaulichen Planungsaufgabe ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für ein Wohngebiet mit ca. 410 Wohneinheiten sowie zur Regelung der dafür notwendigen Erschließung zwingend ein B-Plan aufzustellen.
Nur mit Hilfe der verbindlichen Bauleitplanung können die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten definiert werden, die Intergration des Wohngebietes in den städtischen Raum auch unter Berücksichtigung stadtentwicklungspolitischer Zielstellungen gewährleistet sowie rechtssicher Baurecht geschaffen werden (u.a. Art und Maß der baulichen Nutzung und Gestaltung).
In Anbetracht dessen, dass als Konsequenz der oben beschriebenen Entwicklungen sowie der nun
geplanten Aktivierung von weiteren Wohnbaupotenzialen im Bereich „Werk Motor“ und „Heeresbäckerei“ insgesamt bis zu 1.500 neue Wohnungen entstehen können, wurde zwangsläufig eine Prüfung durchgeführt, ob Flächen zur Deckung des Bedarfs an sozialen Infrastruktureinrichtungen
- insbesondere Kita und Schule - sowie der Nahversorgung zukünftiger Bewohner mit Waren des
täglichen Bedarfs im Sinne der planerischen Vorsorge notwendig sind. Im Ergebnis kann davon aus-
21.07.15
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord“ (Vorentwurf)
Seite 3
gegangen werden, das solche Einrichtungen im Gesamtgebiet zukünftig grundsätzlich über die bereits vorhandenen Einrichtungen hinaus erforderlich sein werden.
Dabei umfasst der betrachtete Suchraum auch das brach gefallene Areal westlich der ehemaligen
Kasernenareale „Werk Motor“ und „Heeresbäckerei“. Der Bereich ehemaliges Kasernenareal „Werk
Motor“ - Westteil erweist sich dabei auf Grund seiner stadträumlichen Lage, also neben der unmittelbaren Nachbarschaft zu den neu geplanten Wohnbauflächen auch die Nähe und gute Erreichbarkeit zu bzw. von bestehenden Wohnquartieren wie beispielsweise der Bereich Möckern südlich
der S-Bahn-Strecke oder der Sternsiedlung Nord, als Vorzugsstandort.
Im Gegensatz zu den Bereichen „Werk Motor“ und „Heeresbäckerei“, wo die erforderliche Berücksichtigung der städtebaulichen Konfiguration sowie des denkmalgeschützten Gebäudebestandes bei
einem KITA-Bau hinderlich, bei einem Grundschulbau sogar problematisch wäre, stellt sich diese
Fläche, weil weitgehend unbebaut, als gut geeignet sowie mit hinreichender Nutzungsflexibilität
dar. Da sowohl der Bau einer KITA, angesichts dessen, dass an der Hans-Oster-Straße gerade eine
neue derartige Einrichtung errichtet worden ist, als auch der Schulstandort erst mittelfristig erforderlich sind, ist der Standort auch hinsichtlich des erforderlichen Zeithorizontes bzgl. der Flächenaktivierung durchaus geeignet.
Die Konzeption
Die Planung der „Heeresbäckerei“ zielt darauf ab, ein Wohngebiet zu entwickeln, dass stark durchgrünt, verkehrsberuhigt und energetisch optimal ausgerichet ist.
Städtebau
Das Gelände der ehemaligen Heeresbäckerei soll als lebenswertes Quartier unter Berücksichtigung
des denkmalgeschützten Gebäudebestandes und der Freianlagen revitalisiert und entwickelt werden.
Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude bleiben erhalten, werden saniert und für eine Wohnnutzung umgebaut. Der Gebäudebestand wird durch Neubauten ergänzt, die ebenfalls für Wohnnutzungen vorgesehen sind. Insgesamt sind ca. 410 Wohneinheiten geplant.
Das im Süden angrenzende Gelände „Werk Motor“ wird ebenfalls revitalisiert. Auch hier wird der
denkmalgeschützte Bestand saniert und durch Neubauten ergänzt. Dabei entstehen weitere ca. 260
Wohneinheiten.
Der Gebäudebestand und dessen Ergänzungen ordnen sich im östlichen Bereich um einen großzügigen Freiraum, der als Quartiersmitte dient. Dieser Bereich stellt die Verlängerung des östlich der Olbrichtstraße noch vorhandenen Viertelsweges dar. Dieser Straßenzug bleibt somit städtebaulich
durchaus erlebbar, wird aber heutigen Anforderungen entsprechend zukünftig weniger als reine verkehrliche Erschließungsanlage genutzt, sondern als Quartiersmittelpunkt mit Treffpunktcharakter
und hoher Aufenthaltsqualität.
Der westliche Bereich wird durch die beiden ehemaligen Speichergebäude bestimmt. Mit dem Bestand ist das Gelände durch eine hohe Dichte vorgeprägt. Daher werden für die Neubauten auch entsprechende Typologien (Geschosswohnungsbau) verwendet. Diese ergänzen den Bestand im notwendigen Maße und komplettieren somit einen Stadtbaustein. Den vorhandenen vier Bestandsbauten werden fünf Neubauten gegenübergestellt, welche die für das Gebiet charakteristischen Baufluchten aufnehmen und damit die Quartiersmitte nördlich abgrenzen. Diese wird im Westen durch
das nördliche Speichergebäude räumlich gefasst. Dem südlichen Speichergebäude werden zwei
21.07.15
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord“ (Vorentwurf)
Seite 4
Neubauten gegenüber gestellt. Diese orientieren sich in ihren Maßen an den Neubauten des Nachbargeländes „Werk Motor“.
Erschließung
Das Areal wird stadträumlich durch die oben schon beschriebene Quartiersmitte definiert. Diese soll
weitestgehend vom motorisierten Verkehr freigehalten werden. Das Areal wird über eine gemeinsame Ein- und Ausfahrt von der Olbrichtstraße erschlossen. Eine öffentliche Straße wird um die Neubauten im Norden und weiter nach Süden geführt. Dort soll sie zukünftig im südlich angrenzenden
Bebauungsplangebiet Nr. 357.1 fortgeführt werden. Dadurch werden beide Gebiete verkehrstechnisch über eine Ringerschließung verbunden. Um die Vorhaben unabhängig voneinander entwickeln
zu können, ist im Bebauungsplangebiet temporär ein Wendehammer vorgesehen. Im weiteren Planverfahren wird darüber hinaus zu prüfen sein, ob und wo auch Anbindungsmöglichkeiten an die
westlich angrenzenden ehemaligen Kasernenareale für Kfz-Verkehre, mindestens jedoch für Fußgänger und Radfahren möglich und sinnvoll sind.
Die an der südlichen Grenze des Geltungsbereiches gelegenen vom Eingang kommend ersten drei
historischen Gebäude sowie die am Westrand des Geltungsbereiches gelegenen beiden Speichergebäude werden von privaten Verkehrsflächen erschlossen und können zum einen von den zukünftigen Anwohnern und zum anderen von Rettungsfahrzeugen genutzt werden. Es ist geplant, dass Rettungsfahrzeuge an dieser Stelle nach dem Einsatz wieder auf die öffentliche Straße zurückstoßen.
Eine Befahrung durch die Stadtreinigung hingegen ist an den Stichstraßen nicht vorgesehen.
Die öffentlichen Straßen werden einseitig von Fußwegen begleitet. Die privaten Verkehrsflächen
werden als Mischverkehrsflächen ausgeführt. Neben den begleitenden Fußwegen werden weitere
Fußwegeverbindungen auch in angrenzende Quartiere geschaffen.
Für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs sind im Gebiet zwei Tiefgaragen vorgesehen. Diese
befinden sich unterhalb der Quartiersmitte und unterhalb der zwei Neubauten im Süden des Plangebietes. In den Tiefgaragen werden ca. 370 Stellplätze untergebracht. Zudem sind weitere ca. 50
Stellplätze oberirdisch vorgesehen.
Grünordnung, Umweltbelange und Klimaschutz
Das Gelände der Heeresbäckerei wird künftig als Wohnanlage mit guter Durchgrünung in Erscheinung treten. Die Zahl der Bäume nimmt von Süden in Richtung Norden deutlich zu. Ein dichter Bestand mit der Anmutung eines Wäldchens bildet einen dichten Saum zu der nördlich angrenzenden
Bebauung. Hier finden sich auch schattige Spiel- und Sitzbereiche.
In Richtung Süden werden die Flächen von Werk Motor mit Wegen und Pflanzbändern angeschlossen.
Das Areal erhält in der Mittelachse, nördlich der Backsteingebäude eine starke grüne Mitte mit vielfältigen Aufenthalts- und Spielangeboten. Die Flächen strahlen bis in die angrenzenden hausnahen
Wohnbereiche hinein. Eine leichte Geländemodellierung ist ein gestalterisches Element, das gleichzeitig ausreichend Wurzelraum für Bäume auf der Tiefgarage schafft.
Wege und Plätze mit öffentlichem Charakter reihen sich in dieser Achse als eine Abfolge von Aktionsräumen aneinander. Dazu gehören Sandkästen, Gerätespielplätze, Basketballplatz, Fußballwiese
und Grillplatz.
21.07.15
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord“ (Vorentwurf)
Seite 5
Das Thema der Bäckerei und des Rohstoffes Getreide wird in Form von feldartigen hohen Grasbeständen in Erinnerung gehalten.
Die hausnahen Bereiche haben einen ruhigeren, grünen Charakter. Die Eingangsbereiche zu den
Häusern werden jeweils mit Stauden-, und Gräserpflanzungen markiert. In der Gesamterscheinung
sollen die Hausgärten als großzügige Freiräume wahrgenommen werden. Aus diesem Grunde sind
hier zur Abgrenzung privater Bereiche kniehohe Pflanzungen aus flachwachsenden Sträuchern und
Stauden vorgesehen.
Fahrradständer und Müllplätze werden hausnah angeordnet. Letztere werden mit Hecken dicht umgrünt. Aufenthaltsbereiche werden durch Pflanzungen von angrenzenden oberirdischen Pkw-Stellplätzen abgeschirmt. Stellplätze und Fahrwege werden von Bäumen begleitet.
Es wird im weiteren Verfahren mit einem Lärmgutachten geprüft, ob aufgrund der wenige hundert
Meter nördlich verlaufenden Max-Liebermann-Straße (B 6) oder auch durch die geplante angrenzende Erstaufnahmeeinrichtung ein passiver Lärmschutz erforderlich ist. Vertiefende Aussagen lassen sich wahrscheinlich aber erst im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Entwurf des
Bebauungsplanes machen.
Darüber hinaus lässt die Wiedernutzung langjährig leerstehender, verfallener Gebäude sowie die der
Natur überlassenen Außenbereiche der ehemaligen Heeresbäckerei das Vorkommen geschützter
Tier- und Pflanzenarten vermuten. Um sicherzustellen, dass die Entwicklung des Areals vorangetrieben werden kann, ohne dass gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, sind entsprechende Gutachten in Auftrag geben worden. Die Ergebnisse werden nach Vorliegen der Gutachten in der nächsten Phase der Planung berücksichtigt.
Auch wenn ein Großteil der Gebäude mit Rohstoffen für die Lebensmittelproduktion genutzt wurde,
ist nicht auszuschließen, dass es punktuell, besonders in den Freibereichen auch zu Bodenverunreinigungen gekommen ist. Um diese zu verorten und den Gefährdungsgrad festzustellen, wurden auch
Altlastengutachten beauftragt. Die entsprechenden Ergebnisse finden ebenfalls im nächsten Planungsschritt Berücksichtigung, ggf. erforderliche Dekontaminierungsmaßnahmen werden vor einer
Neubebauung umgesetzt.
Auswirkungen der Planung
Die wesentlichen Inhalte der Planung, die insbesondere durch zeichnerische und textliche Festsetzungen innerhalb des Bebauungsplan Nr. 357.2 umgesetzt werden sollen, sind:
Mit der Planung wird die Rechtssicherheit für die Entwicklung eines Wohnstandortes auf dem Gelände der ehemaligen „Heeresbäckerei“ hergestellt. Die vorgesehene Entwicklung entspricht den
Zielen der „wachsenden Stadt“ Leipzig. Der beabsichtigte Wohnungsmix ermöglicht die Ansiedlung
von älteren Menschen sowie den Zuzug von jungen Familien mit Kindern. Gleichermaßen wird sichergestellt, dass die Belange von Natur und Landschaft ausreichend berücksichtigt werden und somit ein lebenswertes Wohnumfeld geschaffen wird .
Die Planung, Entwicklung und Realisierung des Projektes erfolgt durch den privaten Eigentümer.
Entstehende Kosten zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens inklusive aller ggf. erforderlicher
Fachgutachten sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen. Zum späteren Umgang mit den
neu geplanten Erschließungsanlagen ist außerdem ein städtebaulicher Vertrag erforderlich.
21.07.15
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord“ (Vorentwurf)
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Städtische Grundstücke sind nicht betroffen.
Im Ergebnis der Realisierung der Planung sind öffentliche Flächen - nach derzeitigem Stand lediglich Straßenverkehrsflächen - kostenfrei an die Stadt Leipzig zu übergeben. Hierfür fallen später
Pflege- und Wartungskosten an, die jedoch z.Z. noch nicht beziffert werden können.
Weiteres Vorgehen
Der Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr. 1756/09) vom 28.10.2009 wurde im Leipziger Amtsblatt
vom 07.11.2009 bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Vollverfahren, also mit allen Beteiligungsverfahren
(frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie mit einer Umweltprüfung gem.§ 2 Abs. 4
BauGB.
Leipzig, den 22.07.2015
gez.
Jochem Lunebach
Leiter des Stadtplanungsamtes
21.07.15