Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1033938.pdf
Größe
7,7 MB
Erstellt
27.05.15, 12:00
Aktualisiert
15.07.16, 10:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Informationsvorlage Nr. VI-DS-01457
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Information zur Kenntnis
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bebauungsplan Nr. 357.1 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd";
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern;
Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird zur Kenntnis genommen und zur Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB freigegeben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja, *
Kostengünstigere Alternativen geprüft
X nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
X nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
X nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
* Siehe Beschreibung des
Sachverhaltes!
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
X
wenn ja, *
* Siehe Beschreibung des Sachverhaltes!
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X nein
ja,
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Beschreibung des Sachverhaltes
3 Übersichtskarte
4 Übersichtsplan
5 städtebauliches Konzept
6 stadträumliche Übersicht
7 Begründung zum Bebauungsplan
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
✘
2 Ausbildungsplatzsituation
✘
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
✘
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
✘ hoch
mittel
5 Finanzierung
✘ ja
nein
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
1
verschlechtert
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
✘ ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
1 Vorschulische Bildungs-
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
✘
✘
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
✘
✘
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
✘
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
✘
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
✘
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Beschreibung des Sachverhaltes
Bebauungsplan Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd“
Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit dieser Vorlage soll für den in der Anlage beigefügten Bebauungsplan-Vorentwurf und seine
Begründung die Freigabe für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
herbei geführt werden.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:
• Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
In Folge der Aufstellung des Bebauungsplanes ist aufgrund seiner Ausrichtung auf die Schaffung
von Wohnraum davon auszugehen, dass nur eine untergeordnete Zahl von Arbeitsplätzen neu
geschaffen wird. Jedoch ist durch die zu erwartenden Bautätigkeiten mit der Sicherung und ggf.
Schaffung von Arbeitsplätzen im Baugewerbe zu rechnen.
• Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
In Folge der Aufstellung des Bebauungsplanes ist davon auszugehen, dass aufgrund des Angebotes
von Wohnraum zum einen in den Marktsegmenten Einfamilienhausbau und Geschosswohnungsbau
und zum anderen in Wohnungsgrößen, die besonders für Familien geeignet sind ein Angebot für
junge Familien in Leipzig geschaffen wird. Darüber hinaus sollen zusätzlich Wohnungen geschaffen
werden, die an die besonderen Anforderungen an behinderten- bzw. rollstuhlgerechtes Wohnen
ausgerichtet sind.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung des
Bebauungsplanes auf die Stadt zukommen können (einschließlich Maßnahmen auf städtischen
Flächen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem
Bundesnaturschutzgesetz), sind im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen wie folgt zu erwarten:
Für zukünftig öffentliche Verkehrsflächen, die nach Herstellung durch den Grundstückseigentümer
an die Stadt Leipzig zu übergeben sind, sowie ggf. planexterne naturschutzfachlich erforderliche
Ausgleichsmaßnahmen, können Folgekosten anfallen. Die konkrete Höhe der Kosten kann z.Z.
noch nicht ermittelt werden; entsprechende Angaben werden bis zum Billigungs- und
Auslegungsbeschluss ergänzt.
Landwirtschaftliche Flächen sowie Flächen im Eigentum der Stadt Leipzig sind von der Planung
nicht betroffen.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Nach Bestätigung dieser Vorlage in der Dienstberatung des OBM und abschließender Behandlung
im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau,
Stadtplanungsamt,
• die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf und seiner Begründung
durchführen sowie
• die Bürgervereine beteiligen.
Dem Stadtbezirksbeirat Nordwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten
unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
16.07.2015
Bebauungsplan Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd“
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 10000, Stand: 2014
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 357 „EnergiePark Leipzig-Möckern“
Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd“
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: ALK, M 1 : 2500, Stand: 02 / 2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
(P3)
3
W
W
Legende
W
1
(17)
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Haus 13
(18 WE)
1
(19)
Geschoss
wohnungs
bau
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(15)
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W
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1
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FM
III+D
Haus 1 (4
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Geschoss
wohnungs
bau
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Bebauung Bestand
1
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Bebauung:
Bestand:
Neubau:
Erschließung:
Verkehrsfläche:
Wege:
Stellflächen o.i.:
II
III+D
Haus 2 (2
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Geschoss E)
wohnungs
bau
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19 %
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61 %
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61 %
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0,48
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versiegelt
Fläche:
vorraussic
versiegelt
GRZ:
Fläche:
Stellfäche
GRZ:
überirdisc
unterirdisc
Stellfäche
überirdisc
Wohneinh
unterirdisc
Bestand:
Neubau:
Wohneinh
Bestand:
Neubau:
342 Stpl.
71 Stpl.
271 Stpl.
262 WE
196 WE
66 WE
BPL
Projekt:
FM
Planinhalt:
3
städtebauliches Konzept "Werk Motor " M 1: 1000
(2)
Eingang
G
3
II+D
Haus 3 (6
WE)
Geschoss
wohnungs
bau
2a
B-Plan 357.1 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd"
1
(8)
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58.170 qm
27.780 qm
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WT
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Geltungsbereich:
(5)
1
11.830 qm
9.750 qm
2.080 qm
11.830 qm
9.750 qm
10.920
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5.475 qm
4.550 qm
10.920
895 qm
5.475 qm
4.550 qm
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895 qm
58.170 qm
35.420 qm
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Freifläche:
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Rollstuhlg
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Bilanzierung:
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Platz
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(P1)
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Bebauung:
Neubau
Bestand:
Bebauung Bestand PopitzwBilanzierung:
eg
Neubau:
Terrassen
Bebauung:
Neubau
Bestand:
Erschließung:
Freianlagen
Neubau:
Verkehrsfläche:
Terrassen
Wege:
Fußwege
341
Erschließung:
Stellflächen o.i.:
76
Freianlagen
242
6 S
Verkehrsfläche:
Abfall
Wege:
Freifläche:
Fußwege
Stellflächen o.i.:
Fahrradstellplätze
Geltungsbereich:
11.830 qm
20 %
Abfall
Freifläche:
9.750
qm
Bäume Bestand
vorraussichtlich
2.080 qm
Fahrradstellplätze
Geltungsbereich:
versiegelte
Bäume Planung
Fläche:
10.920Bestand
qm
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Bäume
5.475 qm
341
77
GRZ:
4.550Planung
qm
Bäume
895 qm
Stellfächen:
BPL
überirdisch:
35.420 qm
61 %
unterirdisch:
Ha
58.170 qm 100 % usdorffweg
Wohneinheiten:
Bestand:
Neubau:
341
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2
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Bilanzierung:
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1
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Bäume Planung
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Geschoss
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Freifläche:
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1
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2
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Erschließung:
Verkehrsfläche:
Wege:
Stellflächen o.i.:
Fußwege
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Haus 9 (1
2WE)
Geschoss
wohnungs
bau
Bebauung:
Bestand:
Neubau:
3
12 Stellplä
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Haus 14
(18 WE)
Geschoss
wohnungs
bau
Neubau
Freianlagen
3 Stellplä
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Bilanzierung:
Terrassen
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2
(15)
Bebauung Bestand
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Haus 7 (1
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Bauherr:
1
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Planer:
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Bhf. Leipzig-Olbrichtstraße
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K&P Immobilien Gesellschaft mbH
An den Höfen 4, 04425 Taucha
341
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242
8
242
9
BGL
KLG
W
seecon Ingenieure GmbH
Gemeinsam | Zukunft | Planen
Endersstraße 22
D - 04177 Leipzig
Phone: +49 (0) 341 / 48 40 511
Fax: +49 (0) 341 / 48 40 520
eMail: leipzig@seecon.de
web: www.seecon.de
Leipzig, der 14.07.2015
Anbindepunkte
tw. für alle Verkehrsarten,
tw. nur Rad- und
Fußwegeverbindung
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 357.1
„Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd“
(Vorentwurf)
Stadtbezirk:
Nordwest
Ortsteil:
Möckern
Übersichtskarte:
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
21.07.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd“ – (Vorentwurf)
Seite 1
Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes (B-Plan) befindet sich im Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil
Möckern1, mittelbar südlich der Max-Liebermann-Straße und westlich der Olbrichtstraße.
Es wird umgrenzt
–
im Osten von der Olbrichtstraße
–
im Süden von der S-Bahn-Linie Leipzig-Halle
–
im Westen von dem brachgefallenen ehemaligen Kasernenareal „Werk Motor“
–
im Norden von dem brachgefallenen ehemaligen Kasernenareal „Heeresbäckerei“
Das Gebiet hat eine Größe von ca. 5,8 ha.
Der Bebauungsplan Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd“ ist räumlicher Bestandteil
des Geltungsbereiches des Aufstellungsbeschlusses für den B-Plan Nr. 357 „Energiepark Leipzig-Möckern“, den die Ratsversammlung in ihrer Sitzung vom 28.10.2009 gefasst hat. Er umfasst
die südöstlichen Teilflächen dieses Planes.
Ausgangslage
Im Norden der Stadt Leipzig, in den Ortsteilen Gohlis und Möckern konzentrieren sich eine Reihe
von ehemaligen Kasernen, die vor über 100 Jahren als eine der größten Militäranlagen des damaligen Deutschland errichtet wurden. Nach dem Abzug der Sowjetarmee zu Beginn der 1990er Jahre
blieb der größte Teil der Areale und der Gebäude ungenutzt und war dem Verfall preisgegeben.
Auf Grund der in dieser Zeit im gesamten Stadtgebiet bestehenden Probleme und anderer Potentiale
bestand zunächst kein Bedarf an diesen Flächen. Aus diesem Grund waren sie seinerzeit im Flächennutzungsplan als „Flächen mit ungeklärter Nutzung“ dargestellt. Auch nach der Privatisierung
durch den Bund änderte sich am ungenutzten Zustand der Brachflächen zunächst nichts.
Erst nach Verknappung von Wohnbauflächen in den vergangenen ca. 5 Jahren gerieten diese Flächen wieder in den Fokus und private Investoren strebten seitdem die Entwicklung der Areale an.
Im Zuge des steten Einwohnerzuwachses wurden überwiegend Wohnnutzungen geplant. Dies ist an
dieser Stelle durch die Lagegunst in Gohlis-Nord in Randlage zu Möckern, die Nähe zu qualifizierten Arbeitsplätzen im Nordraum Leipzigs, die durch die S-Bahn (10 min. durch Citytunnel ins
Stadtzentrum) deutlich verbesserte ÖPNV-Anbindung, gute Möglichkeiten der Naherholung (nördliche Rietzschke, Elster-Luppe-Aue), mit Bezug auf das Gesamtareal gute Nahversorgung und nicht
zuletzt durch viele erhaltenswerte und denkmalgeschützte Gebäude städtebaulich sinnvoll. Auf
Grund der integrierten Lage des Standortes, der guten Wohnlage in Gohlis-Nord sowie östlich angrenzender, bereits zu Wohnzwecken umgenutzter ehemaliger Kasernenareale weist das Gebiet eine
gute Grundeignung zur Entwicklung weiterer Wohngebiete auf.
So wurden sukzessive Teilbereiche dieser ehemaligen militärisch genutzten Flächen in einzelnen
selbstständigen Abschnitten entwickelt. Während sich diese städtebauliche Revitalisierung östlich
der Olbrichtstraße im Bereich ehemalige „Russische Feldpost“ und ehemalige Theodor-Körner-Kaserne durch Realisierung der Wohngebiete „Kaisergärten“ und „Siebengrün“ bereits vollzogen hat,
1
Stadtbezirks- und Ortsteilbezeichnungen lt. Ratsbeschluss 423/92, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss III-411/00
21.07.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd“ – (Vorentwurf)
Seite 2
setzt sich diese Entwicklung nun auch in westlich und nördlich gelegenen Bereichen fort. Aktuell
wird mit der Umsetzung eines Vorhabens im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 343 „Nachnutzung einer Teilfläche an der General-Olbricht-Kaserne“ (ehemaliges „Feldlazarett“ nördlich der Max-Liebermann-Straße) begonnen. Darüber hinaus gibt es durch den Freistaat Planungen im Bereich MaxLiebermann-Straße Ecke Olbrichtstraße zur Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber.
Das Projekt
Auch im ehemaligen Kasernenareal „Werk Motor“ wird nun eine Umnutzung und Ergänzung des
brachgefallenen Gebäudebestandes überwiegend zu Wohnzwecken angestrebt. Dabei handelt es sich
ebenso wie das nördlich angrenzende Areal der ehemaligen „Heeresbäckerei“ mit gleicher Umnutzungsabsicht um einen Teilbereich des Geltungsbereiches für den B-Plan Nr. 357 „EnergiePark
Leipzig-Möckern“. Beide Teilbereiche werden jedoch, auch wegen unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse, als jeweils eigenständige Planungen betrieben, städtebaulich jedoch gemeinsam betrachtet.
Wie oben dargestellt, bietet der Standort an der Schnittstelle zwischen Gohlis-Nord und Möckern
sehr gute Wohn-, Lebens- und Arbeitsbedingungen. Der Grundstückseigentümer des Areals ehemaliges „Werk Motor“ möchte nun das brachgefallene Areal reaktivieren, noch vorhandene Baudenkmale vor dem endgültigen Verfall retten und einen Wohnstandort entwickeln.
Es wurde auch eine gewerbliche Nutzung in diesem Bereich geprüft. Die Gebäude sind jedoch auf
Grund ihres Baualters und der damit verbundenen Architektur, ihrer inneren Struktur sowie der
Denkmaleigenschaften für heutige Anforderungen an gewerblich genutzte Immobilien nicht geeignet. Die geplante (Wohn-)Nutzung bereichert das für eine wachsende Stadt erforderliche Wohnungsangebot und steht in Übereinstimmung mit den übergeordneten Planungen der Stadt Leipzig, z.B.
mit dem seit dem 16. Mai 2015 wirksamen Flächennutzungsplan.
Aufgrund der Größenordnung dieser städtebaulichen Planungsaufgabe ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für ein Wohngebiet mit ca. 250 Wohneinheiten (WE) sowie
zur Regelung der dafür notwendigen Erschließung zwingend ein B-Plan aufzustellen.
Nur mit Hilfe der verbindlichen Bauleitplanung können die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten definiert werden, die Integration des Wohngebietes in den städtischen Raum auch unter Berücksichtigung stadtentwicklungspolitischer Zielstellungen gewährleistet sowie rechtssicher Baurecht geschaffen werden (u.a. Art und Maß der baulichen Nutzung und Gestaltung).
In Anbetracht dessen, dass als Konsequenz der oben beschriebenen Entwicklungen sowie der nun
geplanten Aktivierung von weiteren Wohnbaupotenzialen im Bereich „Werk Motor“ und „Heeresbäckerei“ insgesamt bis zu 1.500 neue Wohnungen entstehen können, wurde zwangsläufig eine
Prüfung durchgeführt, ob Flächen zur Deckung des Bedarfs an sozialen Infrastruktureinrichtungen
- insbesondere Kita und Schule - sowie der Nahversorgung zukünftiger Bewohner mit Waren des
täglichen Bedarfs im Sinne der planerischen Vorsorge notwendig sind. Im Ergebnis kann davon
ausgegangen werden, das solche Einrichtungen im Gesamtgebiet zukünftig grundsätzlich über die
bereits vorhandenen Einrichtungen hinaus erforderlich sein werden.
Dabei umfasst der betrachtete Suchraum auch das brach gefallene Areal westlich der ehemaligen
Kasernenareale „Werk Motor“ und „Heeresbäckerei“. Der Bereich ehemaliges Kasernenareal „Werk
21.07.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd“ – (Vorentwurf)
Seite 3
Motor“ - Westteil erweist sich dabei auf Grund seiner stadträumlichen Lage, also neben der unmittelbaren Nachbarschaft zu den neu geplanten Wohnbauflächen auch die Nähe und gute Erreichbarkeit zu bzw. von bestehenden Wohnquartieren wie beispielsweise der Bereich Möckern südlich
der S-Bahn-Strecke oder der Sternsiedlung Nord, als Vorzugsstandort.
Im Gegensatz zu den Bereichen „Werk Motor“ und „Heeresbäckerei“, wo die erforderliche Berücksichtigung der städtebaulichen Konfiguration sowie des denkmalgeschützten Gebäudebestandes bei
einem KITA-Bau hinderlich, bei einem Grundschulbau sogar problematisch wäre, stellt sich diese
Fläche, weil weitgehend unbebaut, als gut geeignet sowie mit hinreichender Nutzungsflexibilität
dar. Da sowohl der Bau einer KITA, angesichts dessen, dass an der Hans-Oster-Straße gerade eine
neue derartige Einrichtung errichtet worden ist, als auch der Schulstandort erst mittelfristig erforderlich sind, ist der Standort auch hinsichtlich des erforderlichen Zeithorizontes bzgl. der Flächenaktivierung durchaus geeignet.
Die Konzeption
Die Planung des „Werk Motor“ zielt darauf ab, ein Wohngebiet zu entwickeln, dass stark durchgrünt, verkehrsberuhigt und energetisch optimal ausgerichtet ist.
Städtebau
Oberste Planungsprämisse bei der Reaktivierung für das ehemalige Kasernengelände „Werk Motor“
ist der Erhalt der historischen Baustruktur. Dabei soll die städtebauliche Figur durch den Erhalt der
historischen Bausubstanz und deren denkmalgerechte Sanierung, den Wiederaufbau der nur noch in
Ansätzen vorhandenen historischen Gebäude sowie die bauliche Ergänzung dieser Strukturen durch
Neubauten als Geschosswohnungsbauten wiederhergestellt werden. Wie im folgenden dargestellt,
kann damit ein Wohngebiet mit einem Wohnungsmix entwickelt werden, dass dem aktuellen städtischen Bedarf entspricht. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Baumaßnahmen geplant, bzw., da
bereits schon derzeitig planungsrechtlich zulässig, bereits in Umsetzung:
Straßenbegleitende Bebauung entlang der Olbrichtstraße
Das nördlich an den Eingangsbereich anschließende ehemalige Mannschaftsgebäude, wird dreigeschossig zu ca. 45 Wohneinheiten umgebaut. Das südlich des Eingangs gelegene dreigeschossige
ehemalige Stabsgebäude wird über 23 Wohneinheiten verfügen. Das ehemalige Offizierscasino in
der südöstlichen Ecke des Geltungsbereichs wird zu einem zweigeschossigen Wohnhaus mit sechs
Wohneinheiten und einem Büro saniert.
Zentraler Bereich
Der innere Bereich des Gebietes wird durch den ehemaligen historischen Reitplatz gebildet. Dieser
soll in seiner räumlichen Struktur wieder hergestellt, aufgewertet und erlebbar gemacht werden, um
zukünftig nicht nur als „grüne Mitte“ des neuen Wohnquartiers zu dienen, sondern auch als sozialer
Mittelpunkt mit entsprechenden Aufenthalts- und Spielfunktionen.
Südlich davon befindet sich die zu Reihenhäuser umgebaute zweigeschossige ehemalige Reithalle
mit insgesamt fünf Wohneinheiten, die flankiert wird durch dreigeschossige Neubauten. Im westlichen dieser Neubauten ist die Unterbringung eines Blockheizkraftwerkes und von nicht-störendem
Gewerbe geplant. Beim östlichen Gebäude – mit 12 Wohneinheiten - wird geprüft, ob es nicht an
behindertengerechten bzw. rollstuhlgerechten Zielsetzungen ausgerichtet werden kann.
Nördlich des Reitplatzes befinden sich gegenwärtig noch sechs Kopfbauten der ehemaligen Stallanlagen, die in ihrer Gesamtheit auf Grund eines Brandes nicht mehr vorhanden sind. Jeweils zwei
21.07.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd“ – (Vorentwurf)
Seite 4
dieser Kopfbauten sollen mit ergänzenden Neubauten - in Ost-West-Richtung verlaufend - verbunden werden, so dass eine zweigeschossige, familiengerechte Reihenhausbebauung entstehen wird.
Westlich er neuen Mitte wird zunächst ein nur noch in den Außenwänden bestehendes in NordSüd-ausgerichtetes ehemaliges Mannschaftsgebäude dreigeschossig ausgebaut. Auch hier wird im
weiteren Prozess geprüft, ob es nicht an behindertengerechte bzw. rollstuhlgerechte Zielsetzungen
ausgerichtet werden kann. Parallel daneben werden als Neubauten drei fünfgeschossige Wohngebäude mit jeweils 18 Wohneinheiten errichtet. Das am südwestlichen Gebietsrand befindliche zweigeschossige Gebäude soll zukünftig in zwei Geschossen 12 Wohneinheiten Platz bieten.
Verkehr
Bei der Planung des Verkehrssystems stand in erster Linie der weitgehende Erhalt der historischen
Straßenführung auf dem Areal in sparsamer Art und Weise im Vordergrund. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung einer städtebauliche Betonung und Aufwertung des Zuganges zur S-Bahn.
Die verkehrliche Grundstruktur wird dabei über öffentliche Straßenverkehrsflächen gesichert, die in
wenigen Teilabschnitte durch eine sparsame private Erschließung ergänzt wird. Die private Erschließung über Privatstraßen und -wege dient dabei der Anbindung von Wohngruppen.
Aufgrund der bekannten Entwicklungsabsichten westlich und nördlich des Geltungsbereiches wird
das Verkehrskonzept mit temporären Wendeanlagen so ausgelegt, dass eine Koppelung an die angrenzenden Bereich möglich sein wird und eine Ringerschließung ermöglicht wird. Diese Anbindung gilt insbesondere auch für die Schaffung von Gehwegen zwischen den einzelnen Quartieren.
Ziel ist es aber auch, dass trotz dieser Straßenanbindung gebietsfremder Verkehr aus dem Gebiet
herausgehalten werden muss.
Beim ruhenden Verkehr wurde darauf geachtet, dass nur in wenigen Bereichen oberirdisch entlang
der Straßen auf sogenannten Gästestellplätzen geparkt werden kann. Mit dem Bau von insgesamt
zwei Tiefgaragen ist es gelungen, dass pro Wohneinheit ein Stellplatz unterirdisch angeboten werden kann. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Eingangsbereich Car-Sharing-Plätze, Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder eine Fahrradverleihstation zu errichten.
Grünordnung, Umweltbelange und Klimaschutz
Da überwiegend bestehende Gebäudestrukturen genutzt oder wieder aufgebaut werden und nur an
wenigen Stellen eine Neubebauung erfolgt, kann es mit der Planung erreicht werden, einen Großteil
des Baumbestandes und der Grünstrukturen zu erhalten oder durch entsprechende, z.B. gartendenkmalpflegerische Vorgaben entsprechend zu erneuern. Darüber hinaus können die vorhandenen
Strukturen im Zusammenhang mit den geplanten Nutzungen auf den angrenzenden Arealen ausgebaut und miteinander vernetzt werden.
Vor allem entlang der S-Bahn-Trasse ist beabsichtigt, den vorhandenen „grünen Puffer“ durch Erweiterungen in hoher landschaftsgestalterischen Qualität auszubauen. Dazu sollen ggf. auch naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen herangezogen werden, so dass auch eine Ausgleich vor
Ort erfolgen kann.
In diesem Abschnitt wird mit großer Wahrscheinlichkeit wegen der Schallemissionen durch die angrenzende S-Bahn-Trasse die Errichtung von Lärmschutzeinrichtungen notwendig werden. Ein in
Auftrag gegebenes Lärmgutachten hat dazu schon die Empfehlung der Errichtung einer vier Meter
hohen Lärmschutzeinrichtung (Wall-/Wand-Kombination) gegeben. Es wird gegenwärtig geprüft,
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Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd“ – (Vorentwurf)
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wie dieser aktive Lärmschutz landschaftsgestalterisch in den südlich gelegenen grünen Puffer integriert werden kann. Vertiefende Aussagen lassen sich wahrscheinlich aber erst im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Entwurf des Bebauungsplanes machen.
Die Wiedernutzung langjährig leerstehender, verfallener Gebäude sowie die der Natur überlassenen
Außenbereiche der ehemaligen Kaserne lassen das Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten
vermuten. Um sicherzustellen, dass die Entwicklung des Areals vorangetrieben werden kann, ohne
dass gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, sind entsprechende Gutachten in
Auftrag geben worden. Die Ergebnisse werden nach Vorliegen der Gutachten in der nächsten Phase
der Planung berücksichtigt.
Infolge der (technischen) Vornutzung von Bereichen innerhalb der ehemaligen Kaserne wird davon
ausgegangen, dass es punktuell auch zu Bodenverunreinigungen gekommen ist. Um diese zu verorten und den Gefährdungsgrad festzustellen, wurden auch Altlastengutachten beauftragt. Die entsprechenden Ergebnisse finden ebenfalls im nächsten Planungsschritt Berücksichtigung, entsprechend
erforderliche Dekontaminierungsmaßnahmen werden vor einer Neubebauung umgesetzt.
Als Alleinstellungsmerkmal dieser Konversion eines Kasernengeländes ist die geplante Entwicklung
eines eigenständigen Energieversorgungssystems zu nennen.Auf der Grundlage der vorliegenden
Planungen wurde ein Energiekonzept ausgearbeitet, dass zeigt, wie durch Nutzung von Abwärme
und regenerativer Energie sowie den Bau von Blockheizkraftwerken ein Wohngebiet entstehen
kann, dass annähernd autark von herkömmlichen Energiequellen funktionieren kann. Zusätzlich sollen den zukünftigen Nutzern auch Energieeinsparpotenziale im denkmalgeschützten Gebäudebestand aufgezeigt werden.
Auswirkungen der Planung
Die wesentlichen Inhalte der Planung, die insbesondere durch zeichnerische und textliche Festsetzungen innerhalb des Bebauungsplan Nr. 357.1 umgesetzt werden sollen, sind:
Mit der Planung wird die Rechtssicherheit für die Entwicklung eines Wohnstandortes auf einem Teil
des ehemaligen Kasernengeländes „Werk Motor“ hergestellt. Die vorgesehene Entwicklung entspricht den Zielen der „wachsenden Stadt“ Leipzig. Der beabsichtigte Wohnungsmix ermöglicht die
Ansiedlung von älteren Menschen sowie den Zuzug von jungen Familien mit Kindern. Gleichermaßen wird sichergestellt, dass die Belange von Natur und Landschaft ausreichend berücksichtigt werden und somit ein lebenswertes Wohnumfeld geschaffen wird .
Die Planung, Entwicklung und Realisierung des Projektes erfolgt durch den privaten Eigentümer.
Entstehende Kosten zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens inklusive aller ggf. erforderlicher
Fachgutachten sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen. Zum späteren Umgang mit den
neu geplanten Erschließungsanlagen ist außerdem ein städtebaulicher Vertrag erforderlich.
Städtische Grundstücke sind nicht betroffen.
Im Ergebnis der Realisierung der Planung sind öffentliche Flächen - nach derzeitigem Stand lediglich Straßenverkehrsflächen - kostenfrei an die Stadt Leipzig zu übergeben. Hierfür fallen später
Pflege- und Wartungskosten an, die jedoch z.Z. noch nicht beziffert werden können.
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Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd“ – (Vorentwurf)
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Weiteres Vorgehen
Der Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr. 1756/09) vom 28.10.2009 wurde im Leipziger Amtsblatt
vom 07.11.2009 bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Vollverfahren, also mit allen Beteiligungsverfahren
(frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie mit einer Umweltprüfung gem.§ 2 Abs. 4
BauGB.
Leipzig, den
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gez.
Jochem Lunebach
Leiter des Stadtplanungsamtes
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