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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1034346.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
24.08.15, 12:00
Aktualisiert
09.05.16, 16:33

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-01293-ÄA-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Vorberatung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit Vorberatung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung Vorberatung Fachausschuss Finanzen Vorberatung Fachausschuss Umwelt und Ordnung Vorberatung Ratsversammlung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Leipzig – Stadt für intelligente Mobilität Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Ehem. 2 entfällt ersatzlos Ehem. 3. wird geänderter Punkt 2: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Entwurf des Maßnahmen- und Umsetzungskonzeptes zur Elektromobilität noch im IV. Quartal ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren unter Einbeziehung kommunaler Betriebe und Unternehmen, insbesondere des LVV-Konzerns, der Öffentlichkeit sowie der Vertreter/innen aller zu beteiligenden Interessengruppen durchzuführen. Seite 1/4 Ehem. 4. wird geänderter Punkt 3: Das Maßnahmen- und Umsetzungskonzept zur Elektromobilität ist der Ratsversammlung spätestens im ersten Halbjahr 2016 vorzulegen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Punkt 2 ist ersatzlos zu streichen, da das Grundbekenntnis, Mobilität in Leipzig gemäß der genannten Ziele (abgasarm, leise, effizient, elektrisch, intermodal und wirtschaftlich nachhaltig) weiter zu entwickeln, bereits mit den Beschlüssen zum „Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum“, dem „Еnergie- und Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig 2014-2020“, dem „Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig“ sowie der „Charta Leipziger Neuseenland 2030“ in allen genannten Kriterien abgegeben wurde. In der Vorlage wird nirgends definiert, was nun intelligente Mobilität sein soll. Schließlich geht es in der Vorlage um die Förderung der Elektromobilität und nicht um eine weitere Vorlage zur Verkehrsorganisation. Punkt 3 (Neu 2) ist neu zufassen, da sich die Stadt mit dem Konzept zur Elektromobilität ein zentrales Klimaschutzziel setzt und somit die Aktivierung und Beteiligung aller Interessengruppen und der Öffentlichkeit zum gemeinsamen Handeln erforderlich ist. Da das Konzept bereits „in einem Entwurf als Arbeitsgrundlage“ (Vorlage, S. 7) vorliegt, ist direkt das geforderte Beteiligungsverfahren in die Wege zu leiten. Punkt 4 (Neu 3) ist neu zu fassen Anlagen: Seite 2/4