Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1034346.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
24.08.15, 12:00
Aktualisiert
09.05.16, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01293-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Vorberatung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
Vorberatung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
Vorberatung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Vorberatung
Ratsversammlung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Leipzig – Stadt für intelligente Mobilität
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Ehem. 2 entfällt ersatzlos
Ehem. 3. wird geänderter Punkt 2:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Entwurf des Maßnahmen- und
Umsetzungskonzeptes zur Elektromobilität noch im IV. Quartal ein breit angelegtes
Beteiligungsverfahren unter Einbeziehung kommunaler Betriebe und Unternehmen,
insbesondere des LVV-Konzerns, der Öffentlichkeit sowie der Vertreter/innen aller zu
beteiligenden Interessengruppen durchzuführen.
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Ehem. 4. wird geänderter Punkt 3:
Das Maßnahmen- und Umsetzungskonzept zur Elektromobilität ist der Ratsversammlung
spätestens im ersten Halbjahr 2016 vorzulegen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Punkt 2 ist ersatzlos zu streichen, da das Grundbekenntnis, Mobilität in Leipzig gemäß der
genannten Ziele (abgasarm, leise, effizient, elektrisch, intermodal und wirtschaftlich nachhaltig)
weiter zu entwickeln, bereits mit den Beschlüssen zum „Stadtentwicklungsplan Verkehr und
öffentlicher Raum“, dem „Еnergie- und Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig 2014-2020“, dem
„Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig“ sowie der „Charta Leipziger Neuseenland 2030“ in allen
genannten Kriterien abgegeben wurde. In der Vorlage wird nirgends definiert, was nun intelligente
Mobilität sein soll. Schließlich geht es in der Vorlage um die Förderung der Elektromobilität und nicht
um eine weitere Vorlage zur Verkehrsorganisation.
Punkt 3 (Neu 2) ist neu zufassen, da sich die Stadt mit dem Konzept zur Elektromobilität ein
zentrales Klimaschutzziel setzt und somit die Aktivierung und Beteiligung aller Interessengruppen
und der Öffentlichkeit zum gemeinsamen Handeln erforderlich ist.
Da das Konzept bereits „in einem Entwurf als Arbeitsgrundlage“ (Vorlage, S. 7) vorliegt, ist direkt das
geforderte Beteiligungsverfahren in die Wege zu leiten.
Punkt 4 (Neu 3) ist neu zu fassen
Anlagen:
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