Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1032846.pdf
Größe
473 kB
Erstellt
27.10.14, 12:00
Aktualisiert
23.08.16, 11:46

öffnen download melden Dateigröße: 473 kB

Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. DS-00628/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Information zur Kenntnis Jugendhilfeausschuss 14.09.2015 Information zur Kenntnis Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 24.09.2015 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 28.10.2015 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit Beschluss: Das Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit wird zur Kenntnis genommen. x Finanzielle Auswirkungen Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis wenn ja, nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begr x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlag Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen x Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Anlass der Vorlage Schulsozialarbeit besitzt in Leipzig entsprechend dem Fachplan Kinder- und Jugendförderung 2012-2016 (RBV-1348/12) einen besonderen Stellenwert und hat sich mit aktuell 52 Schulstandorten zu einem quantitativ großen Leistungsbereich entwickelt. Diese Entwicklung wurde durch die Entscheidung des Stadtrates unterstrichen, 16 ehemals durch das Bildungsund Teilhabepaket des Bundes finanzierte Stellen ab 2014 mit kommunalen Mitteln weiterzuführen (RBV-1795/13). Derzeit wird in 13 Grundschulen in Ortsteilen mit starken soziodemografischen Auffälligkeiten, in allen neun allgemeinbildenden Förderschulen, allen 22 Oberschulen, in der Nachbarschaftsschule sowie an allen sieben Berufsschulzentren (BSZ) mit Berufsvorbereitungsjahrgängen (BVJ) Schulsozialarbeit umgesetzt (siehe Anlage 1). An diesen 52 Standorten sind neben dem kommunalen Träger (BVJ) elf freie Träger mit insgesamt 45,3 VzÄ tätig. Ab dem Schuljahr 2015/16 werden darüber hinaus drei weitere Grundschulstandorte (AstridLindgren-Schule, Theodor-Körner-Schule, 100. Schule) sowie die Oberschule am Weißeplatz durch Schulsozialarbeit unterstützt. Ab Schuljahr 2016/17 folgt dann die Schule am Leutzscher Rathaus (aktuell Außenstelle der Helmholtz-Schule, ehemals 57. Schule), die sich derzeit noch im Aufbau befindet. Mit dem o. g. Ratsbeschluss wurde die Stadtverwaltung beauftragt, ein Konzept zur fachlichen Steuerung der Schulsozialarbeit vorzulegen. Ein solches Steuerungskonzept ist erforderlich, um Schulsozialarbeit koordiniert, bedarfsorientiert und effizient einsetzen zu können. Große Bedeutung kommt Schulsozialarbeit vor allem in Bezug auf die Sicherung von Schulerfolg zu. Die Senkung der in Leipzig überdurchschnittlich hohen Quote von Schüler/-innen, welche die Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verlassen, ist ein wesentliches Anliegen der Stadt Leipzig in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig (RBV-3049/13). Um diesem gerecht zu werden, muss auch der Leistungsbereich Schulsozialarbeit stärker als bisher gesteuert werden sowie noch gezielter als bisher auf die Unterstützung von Schulerfolg fokussieren und Bildungserfolg flankierend unterstützen. Im Sinne einer frühzeitigen Prävention von Schulabbrüchen ist der Einsatz von Schulsozialarbeit nicht nur an Ober- sondern auch an Grundschulen von großer Bedeutung. Mit der Umsetzung des Steuerungskonzeptes soll die hohe Zahl junger Menschen, die eine allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen, gesenkt werden. Das vorliegende Konzept betrachtet die Schulsozialarbeit in Leipzig ganzheitlich, unter Berücksichtigung der weiteren an einer Schule wirkenden pädagogischen Fachkräfte. Es sieht eine Arbeitsteilung zwischen dem öffentlichen Träger, den Trägern der Schulsozialarbeit und den Schulen vor. Für das notwendige Zusammenwirken der Akteure untereinander und die Qualitätssicherung werden geeignete Steuerungsinstrumente, sowohl für die übergeordnete Ebene als auch für die Ebene der einzelnen Schulstandorte beschrieben. Die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit der im Konzept benannten Steuerungsinstrumente soll im dritten Umsetzungsjahr durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) evaluiert werden. 51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015 1 1 Ansatz der Schulsozialarbeit 1.1 Definition Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges sozialpädagogisches Angebot, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte auf einer verbindlich vereinbarten Basis kontinuierlich in der Schule tätig sind, mit Lehrkräften zusammenarbeiten und dabei sozialpädagogische Ziele, Methoden, Arbeitsprinzipien sowie Angebote einbringen. Auf dieser Grundlage lassen sich die folgenden Leistungen für das Handlungsprofil von Schulsozialarbeit definieren (vgl. Olk, Speck 2014: 6):  Beratung und Begleitung von Schülern/-innen (z. B. Einzelfallhilfe, Beratungsgespräche bei sozialen, schulischen etc. Problemen),  sozialpädagogische Gruppenarbeit (z. B. erlebnispädagogische Maßnahmen, berufsorientierende Angebote, außerunterrichtliche Projekte etc.),  Organisation und Durchführung von Arbeitsgemeinschaften mit pädagogischem und präventivem Hintergrund (z.B. Familienplanung),  offene Gesprächs-, Kontakt- und Freizeitangebote,  die Mitwirkung in Unterrichtsprojekten und in schulischen Gremien (z. B. Klassenkonferenzen, Gesamtkonferenz etc.),  Zusammenarbeit mit und Beratung von Lehrkräften und Eltern (z. B. Beratungsgespräche für Lehrer/-innen, Elterngespräche, Teilnahme an Elternabenden),  Kooperation und Vernetzung mit Akteuren im Gemeinwesen (z. B. Kooperation mit dem Jugendamt, der Arbeitsverwaltung, anderen Trägern der Jugendhilfe, Unternehmen, Vereinen und Initiativen etc.). 1.2 Ziele und Wirkungsweise von Schulsozialarbeit Ziel ist es, junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern sowie dazu beizutragen, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Schulsozialarbeit zielt ab auf Bildungsgerechtigtkeit, Teilhabe aller jungen Menschen und gelingende Bildungsbiografien, ganz konkret beispielsweise auf die Sicherung des Schulerfolgs sowie die Senkung der Quote von Schüler/-inenn ohne mindestens einen Hauptschulabschluss. 1.2 Schulsozialarbeit kann auf Einzelfälle (z. B. Verhaltensänderung bei psychosozialen Problemen, Sozialverhalten, Reduzierung von Problemlagen bei einzelnen Schülern/-innen), auf einzelne Schülergruppen bzw. Klassen (verbessertes Klassenklima, Reduzierung von Problemlagen einzelner Klassen/Gruppen, Verbesserung der Lehrmethodik) oder auf die Schule als Ganzes (Verbesserung des Schulklimas, Schulimageverbesserung) abzielen. Die dabei von Schulsozialarbeit ausgehenden positiven Effekte werden in zahlreichen Studien und aus unterschiedlichen Perspektiven heraus (sowohl aus Schüler-/Eltern- oder Lehrersicht als auch aus Sicht der Schulsozialarbeiter selbst) bestätigt (vgl. Zweiplus 2006, Fischer et al. 2008, Hansen et al. 2011, Konkret Consult Ruhr GmbH 2013). 51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015 2 Als in den Schulalltag integrierter, jedoch nicht assimilierter Teil des Systems Schule ist Schulsozialarbeit in der Lage, eine eigene Positionierung zwischen Schüler/-innen und Lehrer/-innen zu behaupten. Es gelingt ihr, nicht nur direkten Einfluss auf die Akteure (Schüler/innen, Lehrkräfte und Eltern), sondern auch auf die Konfliktlinien dazwischen zu nehmen, Kernkompetenzen (Sozialkompetenzen, Konfliktbewältigungskompetenzen) zu stärken und in bestehenden Auseinandersetzungen zu vermitteln. Ein Einwirken bzw. Vermitteln auf bzw. bei bestehenden Schüler-Lehrer-Konflikten hat stets positive Auswirkungen auf das Klassenklima. Die Verringerung potentieller Konfliktlinien im Rahmen der gesamten Schule haben darüber hinaus Auswirkungen auf das Schulklima bzw. das System Schule selbst (vgl. Organisationsberatungsinstitut Thüringen 2014: 16 ff.). Die Angebote der Schulsozialarbeit sind in aller Regel nicht die einzigen Einflussfaktoren auf Schulerfolg (vgl. Organisationsberatungsinstitut Thüringen 2014: 15). Während einige Befunde (z.B. Inanspruchnahme, Zufriedenheit, allgemeine Erfolgsbewertung) bereits gut belegt sind, zeichnet sich bei anderen (z. B. Gewaltminderung, andere harte Wirkungsindikatoren) noch weiterer Verifizierungsbedarf ab. Die Einflussmöglichkeiten von Schulsozialarbeit werden vor allem bei Schüler/-innen mit Selbstwertproblematik, sozialen Ängsten, aggressivem Verhalten sowie bei Gewalt und Mobbing als überwiegend gut beurteilt. Geringer hingegen wird sie bei Drogenkonsum, Depressionen sowie im Bereich von Essstörungen und somatischen Beschwerden eingeschätzt (vgl. Fischer et al. 2008: 65 ff.). Bei Problemlagen, an denen Schulsozialarbeit allein an Grenzen stößt, kann sie auf Beratung und Unterstützung von externen Kooperationspartnern zurückgreifen bzw. verweisen, die insbesondere bei Präventionsangeboten (Drogenprävention, Anti-Gewalt-Projekten, Weitervermittlung an weiterführende Hilfsangebote, u. a.) von Bedeutung sind. Studien weisen darauf hin, dass Schulsozialarbeit darüber hinaus positive Einflüsse auf Faktoren hat, die zum Schulabbruch führen können. So sinken beispielsweise die Fehlzeiten einzelner Schüler/-innen und die Anzahl der Schulabstinenzler/-innen, wohingegen sich die Zahl junger Menschen, die beim regulären Verlassen der Schule bereits eine Lehrstelle innehaben, erhöht (vgl. z. B. Organisationsberatungsinstitut Thüringen 2014: 18, Fischer et al. 2008: 2). Trägt Schulsozialarbeit dazu bei, dass Schulabbruch verhindert wird und ein Übergang in Ausbildung gelingt, werden damit auch weitreichende Folgekosten für die Kommune vermieden (vgl. „Leipziger Handlungsansätze zur Sicherung von Schulerfolg“). Einer im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführten Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung nach könnten für jeden jungen Menschen ohne Ausbildungsabschluss rund 22 T€ investiert werden, ohne dass den öffentlichen Haushalten zusätzliche Kosten entstünden (vgl. Bertelsmann 2011: 10). Die Studie zeigt auch, dass den öffentlichen Haushalten pro Jahr für jeden in den Arbeitsmarkt eintretenden Jahrgang an unzureichend gebildeten 21-Jährigen Folgekosten in Höhe von etwa 1,5 Milliarden € (abgezinst, gemessen an einer Erwerbsbiographie von 35 Jahren) entstehen. Angesichts der deutschlandweit hochgerechnet etwas mehr als sieben Millionen Menschen im Alter zwischen 25 und 65 Jahren, die keine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben, summiert sich die Gesamtlast weiter auf. Durch kommunale Kassen sind davon etwa 15 % zu tragen (vgl. ebd.: 7-9). Mit einer Heidelberger Studie konnte darüber hinaus gezeigt werden, dass sich durch Schulsozialarbeit vor Ort Kosten 51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015 3 und Anzahl von Maßnahmen im Bereich der Hilfen zur Erziehung verringern lassen (vgl. Fischer et al. 2008: 21 ff.), z. B. im Bereich der sozialen Gruppenarbeit und sonstiger Hilfen (ambulante Betreuung, Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe, freizeitpädagogische Maßnahmen, etc.). Durch gelingende Bildungsbiografien werden für die öffentlichen Haushalte mehr Einnahmen – z.B. durch Lohnsteuer oder Beiträge zur Arbeitslosenversicherung – erzielt, im Gegenzug müssen weniger Transferzahlungen wie Arbeitslosen- oder Sozialgeld geleistet werden (vgl. Bertelsmann Stiftung 2011). 1.3 Zusammenspiel mit anderen Fachkräften Neben Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern sind an Schulen eine Reihe weiterer Fachkräfte mit unterschiedlichen Professionen sowie spezifischen Kompetenzen, Aufträgen und Zielgruppen aktiv. Ein Teil der Fachkräfte ist langfristig verpflichtet, ein Teil steht nur für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung. Das Feld pädagogischer Arbeit an Schule ist dadurch in den vergangenen Jahren zunehmend unübersichtlich geworden. Im Zentrum der Verantwortung für Kompetenzvermittlung, Schulerfolg und einen gelingenden Schulalltag steht zunächst das System Schule selbst. Hier bedarf es ausreichender personeller, auch qualitativ bedarfsdeckender Ressourcen, damit Schule aus sich heraus fähig ist, Schullaufbahnen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und eine integrative bzw. inklusive Beschulung zu ermöglichen. Unterstützend und z.T. auch kompensatorisch wirken an Schulen pädagogische Unterrichtshilfen für Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Für behinderte Schüler/-innen werden ebenso Eingliederungshilfen nach SGB VIII und SGB XII (Schulbegleiter und Integrationshelfer) gewährt. Auch projektfinanzierte Fachkräfte ergänzen die sozialpädagogische Arbeit, jedoch in zeitlicher Befristung. Zur Unterstützung der Erziehung und Hilfe bei der Lebensbewältigung der Schüler/-innen durch die Eltern und Lehrkräfte wirkt darüber hinaus die schulpsychologische Beratung auf Schulen ein, die schulartübergreifend durch Schulpsycholog/-innen mithilfe von Beratungslehrerinnen und -lehrern erfolgt und dabei die Schulsozialarbeit einbezieht. Wesentlich für den Erfolg der Arbeit der verschiedenen pädagogischen Fachkräfte ist eine Verzahnung der einzelnen Arbeitsfelder und Maßnahmen sowie eine gemeinsame strategische Ausrichtung von Arbeitsschwerpunkten verbunden mit einem regelmäßigen Austausch auch über Einzelfälle. Pädagogische Fachkräfte im Umfeld der Schulsozialarbeit sind im Einzelnen: Schulleitung und Lehrkräfte (§§ 40 und 42 SchulG) - Die Schulleitung sorgt für einen geregelten und ordnungsgemäßen Schulablauf, hat den Vorsitz über die Gesamtlehrerkonferenz und vertritt die Schule nach außen. Für den Schulträger führt sie die unmittelbare Aufsicht über die an der Schule tätigen, nicht im Dienst des Freistaates stehenden Mitarbeiter/-innen. - Lehrkräfte tragen die unmittelbare pädagogische Verantwortung für die Erziehung und Bildung der Schüler/-innen im Rahmen der gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsziele, Bildungsstandards, Lehrpläne sowie der übrigen für sie geltenden Vorschriften und Anordnungen. 51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015 4 Pädagogische Unterrichtshilfen für die Unterrichtsbegleitung an Förderschulen (angeführt in § 40 SchulG, hierzu jedoch noch keine weiterführenden gesetzlichen Regelungen) - Im Rahmen der schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung können pädagogische Unterrichtshilfen im Rahmen der Unterrichtszeit eingesetzt werden. Die jährliche Zuweisung von pädagogischen Unterrichtshilfen erfolgt durch die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig. Berufseinstiegsbegleitung (§ 49 SGB III; regelfinanziert: Bund, Agentur für Arbeit, Dritte)  Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Regel mit dem Besuch der Vorabgangsklasse der allgemeinbildenden Schule und endet in der Regel ein halbes Jahr nach Beginn einer Berufsausbildung. Ziele sind das Erreichen des Abschlusses einer allgemeinbildenden Schule, die Berufsorientierung und -wahl, die Suche nach einer Ausbildungsstelle und die Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses.  Berufseinstiegsbegleitung wird derzeit in Leipzig an 24 Schulen (darunter 22 Oberschulen und zwei Förderschulen) vorgehalten. Schulbegleitung (Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a SGB VIII; regelfinanziert: Stadt Leipzig: AfJFB/ASD) - Schulbegleitung ist eine Integrationsleistung, die sich der Sicherstellung der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten widmet. Ziele sind die Integration in den Unterricht und die aktive Teilnahme am Schulleben, das Erreichen des Klassenabschlusses und des Schulabschlusses. - Vor Inanspruchnahme einer Eingliederungshilfe sind alle Beschulungs- und Fördermöglichkeiten auszuschöpfen, die im Rahmen des Schulgesetzes möglich sind (damit Leistungsansprüche an integrative Leistungen in diesem Kontext nicht als Ersatz für nicht ausreichende schulische (inklusive) Förderung stehen, ist die Verantwortung perspektivisch wieder stärker von Seiten der Schule bzw. des Landes wahrzunehmen). - 2014 wurden in Leipzig 78 Schüler/-innen der einzelnen Schularten (außer Berufliche Schulzentren) mit dieser Leistung unterstützt. Die Tendenz ist steigend. - Für 2015 ist eine Neugestaltung der Schulbegleitung, die über ein Sozialraumbudget durch einen Leistungserbringer für die Schulen eines Sozialbezirkes koordiniert wird, vorgesehen. Integrationshilfe für behinderte Menschen (§54 SGB XII; finanziert durch Sozialhilfeträger/Stadt Leipzig)  Integrationshelfer/-innen unterstützen die Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel, eine individuell angemessene Schulbildung zu sichern.  In Leipzig wurden im Jahr 2013 insgesamt 57 Kinder und Jugendliche betreut, davon etwa 60 % Schüler/-innen an Förderschulen für geistig behinderte Kinder und 40 % im Regelschulbereich. Schulpsychologinnen und -psychologen sowie Beratungslehrer/-innen (§ 17 SchulG, VwV Beratungslehrer) 51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015 5  Schulpsychologische Beratung ist Aufgabe des Freistaates Sachsen und erfolgt schulartübergreifend durch Schulpsychologen mit Hilfe von Beratungslehrern. Sie soll die pädagogische Arbeit an den Schulen unterstützen und dadurch zur Erfüllung des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrages, zur bestmöglichen Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler sowie zur Weiterentwicklung von Schule beitragen.  Schulpsychologen nehmen dabei beratende, diagnostische und präventive Aufgaben wahr. Die Beratungslehrer/-innen fungieren als direkte Ansprechpartner/-innen für Schüler/-innen, Eltern und Lehrkräfte. Sie bieten Einzelfallhilfe (Schullaufbahnberatung, Individuelle Beratung bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensstörungen, Prävention und Ereignisbewältigung) und führen Informations- und Fortbildungsveranstaltungen durch. Projektpersonal aus Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Freistaates oder von Stiftungen  Die Initiative „Bildungsketten“ des BMBF (Laufzeit 2010 bis 2014) zielt auf die Vermeidung von Schulabbrüchen sowie die Verbesserung des Übergangs in die duale Berufsausbildung und die Fachkräftesicherung. Sie schließt Potenzialanalysen ab der 7. Klasse, Berufsorientierung ab der 8. Klasse; Berufseinstiegsbegleitung (in Ergänzung zum SGB III s.o.) sowie den Einsatz von Praktikern mit Berufserfahrung des „Senioren Experten Service“ zur Betreuung während der Berufsausbildung und in Schulen als „coach at school“ ein.  Das Programm "Jugend stärken im Quartier" des BMFSFJ (Laufzeit 2015 bis 2020) stellt auf die Bündelung und Weiterentwicklung bewährter Elemente der Initiative „Jugend stärken“ ab (Laufzeit 2008 bis 2011/2014). Der Fokus der Leipziger Bewerbung liegt auf der sozialpädagogischen Arbeit mit schulmüden, an der Grenze zur Schulverweigerung stehenden Kindern und Jugendlichen (Altersgruppe 11 – 15 Jahre) in Grünau und im Leipziger Osten.  Zusätzlich wird pädagogisches Personal im Rahmen der Programme „Produktives Lernen“, „Take Off“, „Youth Start“, „Schule mit Zukunft Leipzig Ost“, im Rahmen schulergänzender Ganztagsangebote sowie weiterer Initiativen und Maßnahmen an Schule vorgehalten. Der fachliche Fokus von Schulsozialarbeit reicht von der Eingliederung über den Abschluss bis hin zum Anschluss von Schüler/-innen (vgl. Tabelle 1). Aufgrund der Breite des Auftragsprofils sollte Schulsozialarbeit in der praktischen Arbeit im zielgerichteten Zusammenspiel mit den anderen pädagogischen Fachkräften vor Ort die ihr eigenen Methoden und Kompetenzen nutzen, um ihren Beitrag zur Deckung der sich am jeweiligen Schulstandort eröffnenden Bedarfe zu leisten. Welche Bedarfe dies jeweils sind, lässt sich nur schulkonkret klären und in Rückkopplung mit der Schulleitung und den weiteren pädagogischen Fachkräften in einem schuljahresbezogenen und standortspezifischen Aufgabenprofil verankern (siehe Gliederungspunkt 2.2). 51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015 6 Tabelle 1: Einsatz und Zielrichtungen der an Schule wirkenden pädagogischen Fachkräfte Fokus Fachkraft/Leistung Ressourceneinsatz (Schuljahr 2014/2015) Schulleitung und Lehrpersonal (nach §§ 40 und 42 SchulG) alle Schulen Schulsozialarbeit (nach §13 SGB an allen 22 OS, allen 7 BSZ mit BVJ, VIII in Verbindung mit §1 Abs. 3 SGB allen 9 allgemeinbild. FöS, an 13 GS VIII; finanziert durch Jugendhilfeträg.) sowie der Nachbarschaftsschule Pädagogische Unterrichtshilfen (§ 40 SchulG; bei Förderbedarf im Schwerpunkt geistige Entw.) fallbezogener Einsatz an Förderschulen Berufseinstiegsbegleitung (§ 49 SGB III; regelfinanziert: Bund, Agentur für Arbeit, Dritte) Berufseinstiegsbegleitung an zwei Förderschulen und an 22 Oberschulen (davon Teile auch über Projektförderung) Schulbegleitung für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a SGB VIII; finanziert durch Jugendhilfeträger/Stadt L: AfJFB/ASD) bislang fallbezogener Einsatz (ca. 80 Fälle; Einsatz zumeist in Grund- und Förderschulen, jedoch ebenso an Oberschulen und Gymnasien) perspektivisch gruppenbezogener Ansatz Integrationshilfe für behinderte Menschen (§54 SGB XII: Eingliederungshilfe zu einer angemessenen Schulbildung; finanziert durch Sozialhilfeträger/Stadt L) 57 betreute Fälle, davon etwa 60 % Schüler/-innen an Förderschulen für geistig behinderte Kinder und 40 % im Regelschulbereich Schulpsychologen, Beratungslehr- Schulpsychologischer Fachdienst inkräfte (VwV Beratungslehrer; § 17 nerhalb der SBA L; Vertretung durch SchulG) Beratungslehrer/-innen an den Schulen Projektgetragene Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Senior-Experten-Service, Berufseinstiegsbegleiter) Punktueller Einsatz in Schwerpunktschulen; Berufseinstiegsbegleitung an zwei Förderschulen und an 22 Oberschulen (davon Teile auch gefördert nach § 49 SGB III) Eingliederung Abschluss Berufsorient./ Anschluss x x x x x x x x x x x x x x x x Der notwendige interprofessionelle, systemübergreifende Ansatz, der die Kompetenzen aller an der Schule tätigen Fachkräfte zusammenführt, ist darüber hinaus mit einer Rahmenvereinbarung zwischen Schule (sowie ggf. Hort) und den betreffenden Trägern der am Standort tätigen Schulsozialarbeit, Schulbegleitung, Berufseinstiegsbegleitung etc. zu verankern. Die Rahmenvereinbarung trifft grundlegende Aussagen zu Zweck und Organisation des multilateralen Austausches zwischen den Fachkräften und ergänzt die zwischen Schule und Träger Schulsozialarbeit am jeweiligen Standort bilateral zu schließende Kooperationsvereinbarung (siehe Gliederungspunkt 2.2.1). 51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015 7 2 Steuerung von Schulsozialarbeit Die Steuerung der Schulsozialarbeit soll sich auf zwei Säulen stützen: Eine übergeordnete Steuerung (in Verantwortung des öffentlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe und in Abstimmung mit Fachgremien und -arbeitskreisen) setzt trägerübergreifende Standards und führt die notwendigen Steuerungsinstrumente zur Qualitätsentwicklung im gesamten Leistungsbereich ein. Eine schulstandortbezogene Steuerung setzt parallel dazu auf der Ebene der einzelnen Schulen an, um hier die erforderlichen Abstimmungen zwischen Schulsozialarbeit und Schule, in Rückkopplung mit allen weiteren am Schulstandort eingesetzten pädagogischen Fachkräften, zu gewährleisten. Abbildung 1 zeigt das Steuerungsmodell schematisch mit zentralen Akteuren und Instrumenten beider Steuerungsbereiche. Abbildung 1: Schematische Darstellung des Zusammenspiels Akteure (hellblau) und Instrumente (orange) der schulstandortspezifischen und der übergeordneten Steuerung von Schulsozialarbeit Während auf Ebene der Schulstandorte für jedes Schuljahr bilaterale Zielvereinbarungen zwischen Schule und Träger Schulsozialarbeit auf Grundlage der bestehenden Kooperationsvereinbarungen getroffen und in ihrer Umsetzung beurteilt werden, gründet die übergeordnete Steuerung ihre Entscheidungen auf jährliche, trägerspezifische Leistungsvereinbarungen, die auf Basis der jährlichen Sachberichte der Träger evaluiert werden. Eine ausführliche Beschreibung der Instrumente und Akteure sowie ihres Zusammenspiels geben die folgenden Abschnitte. 51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015 8 2.1 Übergeordnete Steuerung zur Entwicklung des Leistungsbereiches Mit dem Ausbau der Schulsozialarbeit in Leipzig geht die Notwendigkeit einer trägerübergreifenden Steuerung einher. Einerseits ist dies notwendig, um die Heterogenität an möglichen Zielen der Schulsozialarbeit hin zur Sicherung von Schulerfolg zu kanalisieren und allgemeingültige Standards setzen zu können, andererseits um die Zielerreichung systematisch evaluieren und die Qualität des Angebotes stetig verbessern zu können. Folgende Verfahren und Instrumente sind vorgesehen: 2.1.1 Fachstandards und Erfolgsindikatoren Durch den öffentlichen Träger werden in Abstimmung mit dem Facharbeitskreis Schulsozialarbeit die bestehenden Fachstandards, die einen verbindlichen Mindeststandard für den Leistungsbereich darstellen, weiterentwickelt. Die Fachstandards fungieren als Orientierungsrahmen in der Praxis aller Träger von Schulsozialarbeit sowie in der Verwaltung. Aus ihnen leiten sich Erfolgsindikatoren ab, welche zur Beurteilung der Wirksamkeit von Schulsozialarbeit genutzt werden sollen. Neben der Reduzierung von Problemlagen einzelner Klassen/Gruppen, der Verbesserung des Schulklimas, der Schulimageverbesserung sind Kennzahlen u. a. hinsichtlich folgender Ziele heranzuziehen: - Die Schüler/-innen zeigen keine Formen aktiver/passiver Verweigerung (Verhalten, Leistung, Arbeitsmaterial). - Eine Zahl von x Schüler/-innen mehr im Vergleich zum vorhergehenden Schuljahr erfüllen ihre Schulpflicht. Fehlstunden, Fehltage sowie Ordnungsmaßnahmen reduzieren sich. - Keine Schülerin/kein Schüler wird vom Unterricht ausgeschlossen. - Eine Zahl von x Schüler/-innen mehr im Vergleich zum vorhergehenden Schuljahr erreicht das Klassenziel. - Eine Zahl von x Schüler/-innen mehr im Vergleich zum vorhergehenden Schuljahr erreicht den Schulabschluss. - Der Anteil der Schulabgänger/-innen mit dem Schulabschluss, die eine weitere schulische und berufliche Perspektive haben, wächst auf x Prozent. - Der Anteil der Schüler/-innen, die nach dem Besuch der Oberschule in ein Berufsvorbereitungsjahr münden, verringert sich um x Schüler/-innen. - Die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung an der jeweiligen Schule sinken. Die Festlegung bzw. Auswahl von Indikatoren sollte je Schule individuell angepasst an die dortige Situation erfolgen und jährlich überprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Festlegung von konkreten Bezugszahlen, da je nach örtlicher Situation und Problemlage die Relevanz von Indikatoren unterschiedlich sein kann. Beispielsweise unterscheidet sich die Zahl der Schüler/-innen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, im Vergleich der Leipziger Oberschulen deutlich. An Schulen mit einer hohen Rate an Schulabgängern ohne Abschluss muss dem Thema Schulerfolg folgerichtig eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Zu beachten ist außerdem, dass das schulische Bezugssystem, in dem Schulsozialarbeit agiert, die Erreichung von Zielen in erheblichem Maße mitbestimmt. Die zu definierenden Erfolgsindikatoren ermöglichen es dennoch, träger- und schultypbezogen Veränderungen 51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015 9 sichtbar zu machen und Schulsozialarbeit im Zusammenspiel mit den weiteren pädagogischen Professionen qualifiziert weiterzuentwickeln. Die Fachstandards werden nach Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss zur Grundlage für die Leistungsvereinbarungen zwischen öffentlichem Träger und den freien Trägern der Jugendhilfe. 2.1.2 Fachlicher Austausch zur weiteren Professionalisierung des Angebotes Das Steuerungsgremium setzt sich aus Vertretern des AfJFB und der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig zusammen und trifft sich unter Leitung des Fachamtes mindestens einmal jährlich (nach Vorliegen der Leistungsbeschreibungen der Träger) zur Abstimmung des Angebotes. Es überprüft bestehende Maßnahmen aus pädagogischer, jugendhilfe- und schulplanerischer Sicht auf ihren bedarfsgerechten Einsatz und stimmt sich über die Präsentation und Entscheidungsvorschläge für den Jugendhilfeausschuss ab. Bei der Implementierung neuer Schulsozialarbeitsstandorte erarbeitet das Gremium unter Berücksichtigung der Interessensbekundungen von Schulen und von Prüfkriterien (u.a. Abbruchquote und bereits bestehende Unterstützungsstrukturen am Schulstandort, Prioritätensetzung der Schulleitung/Schulkonferenz/Sächsische Bildungsagentur, jugendhilfeplanerische Einschätzung, Finanzen) einen Entscheidungsvorschlag für den Jugendhilfeausschuss. Das Gremium stimmt sich auch über ggf. notwendige Umsteuerungen von Schulsozialarbeit ab. Nach Tagung des Steuerungsgremiums kommt das AfJFB zu Beginn jedes neuen Schuljahres seiner Informations- und Rechenschaftspflicht gegenüber dem Jugendhilfeausschuss und dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung nach und informiert einmal im Jahr zum aktuellen Stand. Die fachliche und informative Vernetzung der Schulsozialarbeiter/-innen erfolgt gemäß § 78 SGB VIII in unterschiedlichen Gremien, die eine enge fachliche Anbindung an das AfJFB gewährleisten. Jeweils zwei Vertreter/-innen der freien Träger arbeiten in einem Facharbeitskreis mit, der sich u. a. mit der Standard- und Qualitätsentwicklung beschäftigt. Der Facharbeitskreis wird durch einen durch die freien Träger selbst verwalteten Arbeitskreis ergänzt, der hauptsächlich dem Informations- und Erfahrungsaustausch (z.B. Informationen zu Fachtagungen, Fallbesprechungen zu Einzelfällen, Erfahrungen mit der Schulkonferenz) dient. Ein aktuelles Thema dieses Gremiums ist der Umgang mit Schulverweigerung an den jeweiligen Schulen und die Möglichkeiten der Schulsozialarbeit, diesem Problem entgegenzutreten. Der Arbeitskreis ist für alle Schulsozialarbeiter/-innen offen und wird durch die Verwaltung begleitet. Damit wird sowohl der fachliche Austausch als auch die Reflexion professionellen Handelns sichergestellt. Ziel sollte es sein, für alle Fachkräfte der Schulsozialarbeit die Möglichkeit vorzuhalten, an Arbeitskreisen teilzunehmen – und dies auch im Aufgabenprofil der Akteure zu verankern. Darüber hinaus wird einmal jährlich vom AfJFB und dem Facharbeitskreis ein Fachtag veranstaltet. Durch Fortbildungen wird den Fachkräften die notwendige permanente persönliche und fachliche Weiterentwicklung ermöglicht. Im Fachaustausch mit anderen Sozialarbeiter/-innen und in fachlicher Begleitung durch den Träger sowie durch die Mitarbeit in Arbeitsgruppen oder im Facharbeitskreis erfahren die Schulsozialarbeiter/-innen weitere Impulse für die tägliche Arbeit. 51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015 10 2.1.3 Leistungsbeschreibungen der Träger Auf Basis der zwischen dem Träger der Schulsozialarbeit und den durch ihn betreuten Einzelschulstandorten abgeschlossenen Zielvereinbarungen (siehe Gliederungspunkt 2.2.3) erarbeitet der Träger jeweils bis zum Juni jeden Jahres eine Leistungsbeschreibung, bezogen auf die Leistungen für das folgende Schuljahr, welche sich zusammenfassend auf alle durch ihn betreuten Schulstandorte und spezifisch auf den Bedarf jedes einzelnen Schulstandortes bezieht. Die Leistungsbeschreibungen bilden eine Grundlage für die mit dem öffentlichen Träger zu schließenden Leistungsvereinbarungen. Die Leistungserbringung wird über den Sachbericht reflektiert. Darüber hinaus bringen sich die Träger in den trägerübergreifender Austausch und die Vernetzung mit anderen Trägern der Schulsozialarbeit (z. B. durch Anschluss an Arbeitskreise und/oder den Facharbeitskreis) ein. 2.1.4 Auswahl der Träger und Abschluss von Leistungsvereinbarungen (Aufgaben des öffentlichen Trägers) Der öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat den Planungs- und Gestaltungsauftrag zur Einführung und Ausgestaltung der Schulsozialarbeit in seinem Zuständigkeitsbereich. Er hat einen besonderen Auftrag zur Kooperation mit Schule (§ 81 SGB VIII) und hat Kooperationsbezüge zwischen Schulsozialarbeit und den angrenzenden Fachlichkeiten herzustellen (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter 2014: 5). In der praktischen Umsetzung des Konzepts ergeben sich für das AfJFB damit folgende Aufgaben: Bei der Auswahl der Träger spielt die Evaluation über den bisherigen Leistungszeitraum eine Rolle. Bei positiven Evaluationsergebnissen wird eine weitere Vereinbarung mit dem jeweiligen Träger angestrebt. Sollte die Evaluation eine Neuverpflichtung von Trägern rechtfertigen, werden diese durch öffentliches Auswahlverfahren bestimmt. Bindend für die Bewertung der Zielerreichung durch den öffentlichen Träger sind die anhand der Fachstandards definierten Erfolgsindikatoren. Die Finanzierung der Leistung wird über Leistungsvereinbarungen festgesetzt. Es wird in Rückkopplung mit den Trägern der Schulsozialarbeit geprüft, ob die Leistungsvereinbarungen beginnend mit dem Schuljahr 2016/2017 jeweils schuljahresbezogen, d. h. im III. Quartal jedes Jahres abgeschlossen werden können oder ob beginnend ab 01.01.2017 eine Vertragsvereinbarung über zwei Jahre entsprechend des Doppelhaushaltes geeigneter zur Steuerung ist. Auf Basis der jährlichen, im April einzureichenden, Sachberichte der Träger der Schulsozialarbeit ist es dem öffentlichen Träger möglich, die Leistungserbringung und deren Wirkung zu überprüfen und gemeinsam mit dem Träger neue Rahmenziele für das Folgejahr in der Leistungsvereinbarung zu verankern. Das Instrument der Leistungsvereinbarung gemäß § 77 SGB VIII wurde bereits zu Beginn des Jahres 2014 für alle Schulsozialarbeitsstellen eingeführt und hat sich in der bisherigen Praxis sowohl für die Verwaltung als auch die freien Träger der Jugendhilfe bewährt. Leistungsvereinbarungen schaffen eine größere Planungssicherheit und somit eine Stabilität in der Leistungserbringung. Angestrebt wird, die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel an die Tarifsteigungen der freien Träger sowie die Inflation anzupassen, um die für Schulsozialarbeit notwendige Strukturqualität zu gewährleisten. Allerdings erfolgt in der Leistungsvereinbarung keine Dynamisierung und automatische tarifliche Anpassung. 51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015 11 2.2 Schulstandortspezifische Steuerung Eine schulstandortspezifische Steuerung muss einerseits Einfluss auf die Arbeit der Schulsozialarbeiter unterschiedlicher Trägerschaften nehmen und gleichzeitig die am jeweiligen Standort tätigen weiteren pädagogischen Fachkräfte (siehe Tabelle 1) arbeitsteilig einbeziehen. Fach- und Dienstaufsicht liegen dabei in unterschiedlichen Händen. Auch für die interne Abstimmung gelten spezifische Konstellationen: Während Schulsozialarbeit in der Regel entlang der Weisungen der Schulleitung agiert, wird bspw. die Berufseinstiegsbegleitung mit der Klassenleitung abgestimmt. Eine schulstandortspezifische Steuerung, die im Wesentlichen auf einer Abstimmung zwischen Schulsozialarbeit und Schule (Schulleitung, Lehrpersonal), in Rückkopplung mit allen weiteren am jeweiligen Schulstandort eingesetzten pädagogischen Fachkräften beruht, bildet daher die Ergänzung zur übergeordneten Steuerung. Eine abgestimmte Zielstellung und Aufgabenverteilung unterstützen auf Basis einander ergänzender Kompetenzen aus den unterschiedlichen Leistungsbereichen eine systematische Zielverfolgung. 2.2.1 Grundlegende Kooperationsvereinbarungen In Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulleitung und den Trägern der Schulsozialarbeit werden Grundzüge der gemeinsamen Arbeit vereinbart. Die Vereinbarungen enthalten unter anderem Aussagen zu Aufgaben und Leistungen der Schulsozialarbeit, zu Leistungen des Schulträgers und der Schule sowie zur Zusammenarbeit von Schule und Schulsozialarbeit. Der öffentliche Träger gibt ein für alle Kooperationsvereinbarungen verbindliches Raster vor. 2.2.2 Jährliche Bedarfsermittlung durch Schulleitung Im Rahmen einer Schuljahresauswertung und damit verbundenen Schuljahresvorhabenplanung ermittelt die Schulleitung im Diskurs mit der Schulsozialarbeit und allen weiteren am Standort tätigen pädagogischen Fachkräften, insbesondere dem Leistungsanbieter der Schulbegleitung, jährlich die zu erwarteten Bedarfe und Themen für Schulsozialarbeit. In diesem Zusammenhang können gleichermaßen Bedarfe für Schulungen bzw. Förderungen des Kollegiums eruiert werden. In diesen Prozess sind die Schülerinnen und Schüler sowie die Schulelternräte in geeigneter Weise einzubeziehen. 2.2.3 Jährliche Zielvereinbarungen zwischen Schulleitung und Schulsozialarbeit Auf Basis der aktuellen Bedarfsermittlung, der Kooperationsvereinbarung und der durch den öffentlichen Träger kommunizierten Fachstandards und Erfolgsindikatoren für die Schulsozialarbeit werden vor Beginn jedes neuen Schuljahres zwischen Schule und Schulsozialarbeit zielgruppenspezifische, überprüfbare Zielvereinbarungen für die gemeinsame Arbeit fixiert, insbesondere für  Kernleistungen (ausgewogenes Verhältnis von klassen-/gruppenspezifischen und einzelfallbezogenen Vereinbarungen zur sozialen Integration von Schüler/-innen, Beratung in Problemlagen oder Zusammenarbeit mit Betroffenen; Vereinbarung fester Präsenzund Sprechzeiten für Schüler/-innen), 51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015 12  weitere Leistungen (Vereinbarungen zur Mitwirkung der Schulsozialarbeit an außerschulischen Veranstaltungen, z. B. zur Öffnung der Schule in den Sozialraum, Kontakt zu Einrichtungen der Jugendarbeit oder -berufshilfe; einzelfallbezogenes Aufsuchen von Elternhäusern; Kontakt zur Elternvertretung der Schule, um Eltern als Kooperationspartner in die Schulsozialarbeit integrieren und Unterstützungsbedarfe der Eltern eruieren zu können),  jährliche Feinabstimmung der Zusammenarbeit mit anderen pädagogischen Fachkräften am Schulstandort (insbesondere Schulbegleitung). Der öffentliche Träger gibt ein für alle Zielvereinbarungen verbindliches Raster vor, mit Indikatoren zur Bewertung der jeweiligen Zielerreichung im Rahmen der Schuljahresendauswertung. 2.2.4 Erfolgseinschätzung durch Schulsozialarbeiter/-in und Schüler/-innen Gestützt auf das Feedback von Schüler/-innen- und Lehrkräften, die im gesamten Schuljahresverlauf durch den/die Schulsozialarbeiter/-in zur laufenden Selbstevaluation eingeholt werden (z. B. mittels kurzer Vorher-Nachher-Fragebögen oder anderer geeigneter Instrumente zur Erfolgsprüfung/Nutzerbefragung/Bedarfsrückkopplung, die in der Alltagspraxis leicht zu integrieren sind) und eigenen Eindrücken, kommt der/die Schulsozialarbeiter/-in zu einer zusammenfassenden, schulstandortspezifischen Selbsteinschätzung. Diese soll sich auf zentrale Dimensionen (wie Leistungserbringung, Informiertheit, Inanspruchnahme, Zufriedenheit und Aneignung) beziehen (vgl. Hansen, Rohde, & Götze 2011: 91 ff.), den Umfang einer DIN-A4-Seite nicht überschreiten und dem jährlichen Sachbericht des Trägers der Schulsozialarbeit beigefügt werden. Das Raster für den Selbstevaluationsbogen wird durch den öffentlichen Träger bereitgestellt. Welche Effekte und Einflüsse Schüler/-innen der Schulsozialarbeit an ihrer Schule zuschreiben, soll perspektivisch auch im Rahmen der turnusmäßigen Leipziger Jugendbefragungen ermittelt werden. Mit diesen Maßnahmen wird ein deutlich verbessertes Monitoring dieses Leistungsbereiches möglich. 3 Verfahren im Schuljahresverlauf Im Rahmen der schulstandortbezogenen Steuerung wird auf Schulebene jeweils im II. Quartal resümiert, in welchen Bereichen die Schulsozialarbeit, im Zusammenwirken mit den weiteren pädagogischen Fachkräften an Schule, die für das zurückliegende Schuljahr gesteckten Ziele erfüllen konnte und wo es weiterer Anstrengungen bedarf (auf Basis der Einschätzungen der Schulleitung, der Rückmeldungen der Schüler/-innen und der Selbsteinschätzung des/der Schulsozialarbeiters/-in). Ausgehend davon werden zum Sommer jedes Jahres Zielvereinbarungen für das kommende Schuljahr getroffen. Zu Schuljahresende wird dann erneut Bilanz gezogen. Parallel dazu läuft der übergeordnete Steuerungsprozess zwischen dem öffentlichen Träger und den Trägern der Schulsozialarbeit ab, unter Einbeziehung des Steuerungsgremiums und des Jugendhilfeausschusses. Dabei resümiert jeder Träger alljährlich zu Schuljahresende im Rahmen seines schulstandortübergreifenden Sachberichtes über das zurückliegende Jahr und schafft damit die Grundlage für die Evaluation seiner Arbeit durch den öffentlichen Träger. Auf Basis der Evaluation wird zwischen öffentlichem Träger und dem Träger der 51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015 13 Schulsozialarbeit die Rahmenzielsetzung für das kommende Jahr angepasst. Unter Berücksichtigung der Rahmenzielsetzung geht der Träger der Schulsozialarbeit vor Schuljahresbeginn in die Zielgespräche mit den Schulen und verfasst seine Leistungsbeschreibung gegenüber dem öffentlichen Träger. Der öffentliche Träger prüft im Steuerungsgremium mit der Sächsischen Bildungsagentur die Leistungsbeschreibungen aller Träger der Schulsozialarbeit. Im Sommer jedes Jahres werden daraufhin die Leistungsvereinbarungen zwischen den Trägern der Schulsozialarbeit und dem öffentlichen Träger geschlossen und damit Grundlagen für die die (ggf. veränderte) Weiterführung der Arbeit der Schulsozialarbeiter/-innen an den jeweiligen Schulstandorten für das nächste Schuljahr gelegt. Zu Beginn des neuen Schuljahres werden der Jugendhilfeausschuss und der Unterausschuss Jugendhilfeplanung über den aktuellen Stand informiert. Abbildung 2 stellt den organisatorischen Ablauf noch einmal schematisch dar. Abbildung 2: Zusammenfassende Darstellung des organisatorischen Ablaufs im Schuljahresverlauf Zeitpunkt im Schuljahr Steuerungsaufgaben Grundlagen gesamtes Schuljahr Leistungserbringung durch Schulsozialarbeiter/-in am jeweiligen Schulstandort Zielvereinbarung mit der jeweiligen Schule April Selbsteinschätzung durch die/den Schulsozialarbeiter/-in Zielvereinbarung, Feedback der Schüler/innen April Wirkungseinschätzung durch Schulleitung und Bedarfsermittlung durch Schulleitung und Schulsozialarbeiter/-in Zielvereinbarung, Rückmeldungen der Schüler/-innen, Eltern und Lehrkräfte April Sachbericht des Trägers der Schulsozialarbeit Leistungsbeschreibung, Zielvereinbarung, Wirkungseinschätzung der Schule, Selbsteinschätzung Mai Evaluation durch AfJFB und Anpassung der Rahmenzielsetzung durch AfJFB und Träger der Schulsozialarbeit Leistungsvereinbarung, Sachbericht Juni Zielvereinbarung zwischen Schule und Träger der Schulsozialarbeit Bedarfsermittlung, Fachstandards, Erfolgsindikatoren, Evaluation und Rahmenzielsetzung Juni Leistungsbeschreibung des Trägers der Schulsozialarbeit Fachstandards, Rahmenzielsetzung, Zielvereinbarung mit Schule Juni Prüfung durch Steuerungsgremium AfJFB, SBA L Leistungsbeschreibung, Fachstandards, Erfolgsindikatoren, Evaluation Juli/August oder I. Quartal Leistungsvereinbarung zwischen Träger der Schulsozialarbeit und AfJFB Fachstandards, Erfolgsindikatoren, Leistungsbeschreibung, Prüfergebnisse Steuerungsgremium September oder II. Quartal Information des JHA durch das AfJFB Leistungsbeschreibung, Leistungsvereinbarung, Evaluation quartalsweise Sitzungen Facharbeitskreis/Arbeitskreis/AK Schulverweigerung jährlich Durchführung eines Fachtages gesamtes Schuljahr Fortbildungen gesamtes Schuljahr Leistungserbringung durch Schulsozialarbeiter/-in am jeweiligen Schulstandort 51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015 Zielvereinbarung mit der jeweiligen Schule 14 4 Personelle Untersetzung der Gesamtsteuerung durch den öffentlichen Träger Um die Gesamtsteuerung wahrzunehmen, müssen die für den öffentlichen Träger genannten Steuerungsinstrumente eingesetzt und die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung, den Trägern und Schulen koordiniert werden. Die Fachaufsicht/Koordination umfasst folgende Aufgaben: - Umsetzung der Handlungsansätze für Schulerfolg sowie Konkretisierung und Weiterentwicklung des Konzepts auf Basis eines kontinuierlichen Monitorings (in Abstimmung mit den für die einzelnen Handlungsempfehlungen genannten Institutionen/Partner), - Erarbeitung und fortlaufende Weiterentwicklung der Fachstandards Schulsozialarbeit, - Erarbeitung/ggf. Anpassung der Raster für Kooperationsvereinbarungen, Sachberichte, Evaluationsbogen, Selbstevaluation, etc., - Auswertung der Sachberichte anhand der Fachstandards und Erfolgsindikatoren; Evaluation der Arbeit der einzelnen Träger, statistische Aufbereitung/ Monitoring für den Leistungsbereich - Prüfung der Leistungsbeschreibungen anhand der Fachstandards und Erfolgsindikatoren, - Verhandlung der Leistungsvereinbarungen mit den Trägern, - Rechenschaftslegung über die Leistungen der Träger gegenüber dem Jugendhilfeausschuss in Vertretung des Steuerungsgremiums, - Geschäftsführung für das Steuerungsgremium, den Facharbeitskreis und den Arbeitskreis Schulverweigerung - Ansprechpartner des öffentlichen Trägers für Schulen. Vor dem Hintergrund einer stärkeren Verschränkung von Leistungsangeboten (Ganztagsangebote, Schulsozialarbeit usw.) im Sinne des Bildungsmanagements wird der Leistungsbereich Schulsozialarbeit (gem. Leistungsvereinbarungen nach § 77 SGB VIII und Schulsozialarbeit BVJ an BSZ) dem Bereich Bildung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zugeordnet werden. Ziel ist es, Synergien auszuschöpfen und Schnittstellenprobleme zu minimieren. 51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015 15 Literaturverzeichnis Bertelsmann Stiftung (2011): Unzureichende Bildung: Folgekosten für die öffentlichen Haushalte. Berechnungen von Jutta Allmendinger, Johannes Giesecke und Dirk Oberschachtsiek. Gütersloh. Online verfügbar unter: www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SIDFFF96085-766C6EF4/bst/xcms_bst_dms_33647__2.pdf, zuletzt geprüft am 04.06.2013. Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (2014): Soziale Arbeit in der Schule. Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Positionspapier, beschlossen auf der 116. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 14. bis 16. Mai 2014 in Mainz. Mainz. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (2013): Diskussionspapier des Deutschen Vereins zur Entwicklung und Verortung der Schulsozialarbeit. Online verfügbar unter: www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/Kinder_und_Jugendhilfe/ Diskussionspapier-DV-zur-Entwicklung-und-Verortung-der-Schulsozialarbeit, zuletzt geprüft am 16.12.2014. Fischer, S., Haffner, J., Parzer, P., Resch, F. (2008): Modellprojekt Schulsozialarbeit Heidelberg – Abschlussbericht der Wissenschaftlichen Begleitung. Universitätsklinikum Heidelberg, Zentrum für Psychosoziale Medizin. Heidelberg. Hansen, F., Rohde, B., Götze, R. (2011): Zwischenbericht des Projektes "Fachliche Standards von Schulsozialarbeit – Entwicklung von Qualitätskriterien und Verfahren zur (Selbst-)Evaluation und Steuerung in der Stadt Leipzig". Kooperationsprojekt der Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften der HTWK Leipzig und des Jugendamtes der Stadt Leipzig. Leipzig. Konkret Consult Ruhr GmbH (2013): Zwischenbericht 2013 zur Evaluation des Konzeptes „Sozialdienst Schule (SDS)“. Studie im Auftrag des Jugendamtes der Stadt Gelsenkirchen, Referat Erziehung und Bildung. Gelsenkirchen. Speck, K., Olk, T. (2010): Stand und Perspektiven der Wirkungs- und Nutzerforschung zur Schulsozialarbeit im deutschsprachigen Raum. In: Speck, K., Olk, T., Forschung zur Schulsozialarbeit. Stand und Perspektiven. Weinheim/München. S. 309-346 Olk, T., Speck, K. (2014): Zwischen Eigenständigkeit und Dienstleistung – ein unverzichtbares sozialpädagogisches Angebot am Ort Schule. In: Dreizehn – Zeitschrift für Jugendsozialarbeit. 1/2014, S. 4-8. Organisationsberatungsinstitut Thüringen - ORBIT e. V. (2014): Abschlussbericht zur Evaluation der Schulsozialarbeit in Sachsen – Untersucht am Beispiel der Stadt Chemnitz und des Landkreises Zwickau. Jena. Zweiplus Beratung Entwicklung Evaluation (2006): Evaluation der Wirksamkeit von Schulsozialarbeit an Berufsschulen in Bezug auf die Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen. Abschlussbericht. Erstellt für Stadtjugendamt München, Erziehungsangebote, Produktteam – Jugendsozialarbeit. München. 51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015 16 Anlage 1: Schulsozialarbeit in Leipzig - Stand 04/2015 Nr. Schulform Schule Träger 1 Berufsschule BSZ 1 AfJFB 2 Berufsschule BSZ 7 AfJFB 3 Berufsschule BSZ 12 AfJFB 4 Berufsschule BSZ Arwed-Rossbach-Schule AfJFB 5 Berufsschule BSZ Karl-Heine-Schule AfJFB 6 Berufsschule BSZ Ruth-Pfau-Schule AfJFB 7 Berufsschule BSZ Susanna-Eger-Schule AfJFB 8 Förderschule Adolph-Diesterweg-FS Caritasverband Leipzig e.V. 9 Förderschule FZ für Erziehungshilfe, Teil A, B 10 Förderschule FZ für Erziehungshilfe, Teil CW Grünau 11 Förderschule FS für Lernbehinderte "J.H.Pestalozzi" Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH 12 Förderschule LFS "Fritz-Gietzelt" Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH 13 Förderschule LFS Engeldsorf Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH 14 Förderschule LFS Grünau Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH 15 Förderschule Sprachheilschule " Käthe Kollwitz" Kindervereinigung Leipzig e.V. 16 Förderschule Ernst-Zinna-Schule FS f. Lernbehinderte RAA- Verein für interk. Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. 17 Grundschule 91. Schule (GS) Caritasverband Leipzig e.V. 18 Grundschule August-Bebel-Schule (GS) LeISA gGmbH 19 Grundschule Schule am Rabet (GS) CVJM e.V. 20 Grundschule Wilhelm-Wanderer-Schule (GS) CVJM e.V. 21 Grundschule 21. Schule (GS) CVJM e.V. 22 Grundschule 90. Grundschule Grünau Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e.V. 23 Grundschule 46. Schule (GS) Fairbund e.V. 24 Grundschule 120. Schule (GS) Fairbund e.V. 25 Grundschule 172. Schule (GS) Fairbund e.V. 26 Grundschule Wilhelm-Hauff-Grundschule ZAW Leipzig GmbH 27 Grundschule 25. Grundschule, Ernst-Pinkert-Schule Internationaler Bund – IB Mitte gGmbh 28 Grundschule Brüder-Grimm-Schule (GS) Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH 29 Grundschule Wilhelm-Busch-Grundschule LeISA gGmbH Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e.V. Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e.V. Nr. Schulform Schule Träger 30 Grundschule, Oberschule Nachbarschaftsschule (GS, MS) Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH 31 Oberschule Heinrich-Pestalozzi-Schule (MS) Caritasverband Leipzig e.V. 32 Oberschule 16. Oberschule 33 Oberschule Georg-Schumann-Oberschule 34 Oberschule Oberschule Wiederitzsch ZAW Leipzig GmbH 35 Oberschule Paul-Robeson-Schule (MS) ZAW Leipzig GmbH 36 Oberschule 68. Schule (MS) Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH 37 Oberschule Geschwister-Scholl-Schule (MS) Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH 38 Oberschule Oberschule Mölkau Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH 39 Oberschule 35. Oberschule Kindervereinigung Leipzig e.V. 40 Oberschule 94. Oberschule Kindervereinigung Leipzig e.V. 41 Oberschule 56. Schule (MS) Kindervereinigung Leipzig e.V. 42 Oberschule Schule Paunsdorf (MS) Kindervereinigung Leipzig e.V. 43 Oberschule 125. Schule (MS) LeISA gGmbH 44 Oberschule Apollonia-von-Wiedebach-Schule (MS) Plan L gGmbH 45 Oberschule 20. Oberschule 46 Oberschule 50. Oberschule, Schule am Adler 47 Oberschule 84. Oberschule 48 Oberschule Helmholtz-Oberschule 49 Oberschule Petri Oberschule 50 Oberschule Schule Portitz (MS) 51 Oberschule Lene-Voigt-Schule (MS) Jugendhaus Leipzig e.V. 52 Oberschule SportOberschule Leipzig RAA- Verein für interk. Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. Grundschule Theodor-Körner-Schule (GS) ab Schuljahr 2015/16 Grundschule Astrid-Lindgren-Schule (GS) ab Schuljahr 2015/16 Grundschule 100. Schule (GS) ab Schuljahr 2015/16 Oberschule Schule am Weißeplatz ab Schuljahr 2015/16 Oberschule Schule am Leutzscher Rathaus ab Schuljahr 2016/17 Christlicher Verein Junger Menschen e.V. Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e.V. RAA- Verein für interk. Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. RAA- Verein für interk. Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. RAA- Verein für interk. Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. RAA- Verein für interk. Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. RAA- Verein für interk. Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. RAA- Verein für interk. Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. PR M/S O/NO NO G O/NO G N O/NO G G N W O/SO G W M/S G O/NO O/NO O/NO O/NO G W W W N O/NO O/SO O/NO PR W W O/NO M/S N N N O/SO O/SO N G W O/SO O/NO M/S O/NO W G W M/S O/NO M/S M/S O/SO O/NO G O/SO W Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) niedrig nein ja nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1