Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1032846.pdf
Größe
473 kB
Erstellt
27.10.14, 12:00
Aktualisiert
23.08.16, 11:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. DS-00628/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Information zur Kenntnis
Jugendhilfeausschuss
14.09.2015
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
24.09.2015
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
28.10.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit
Beschluss:
Das Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit wird zur Kenntnis genommen.
x
Finanzielle Auswirkungen
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
wenn ja,
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begr
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlag
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
x
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Anlass der Vorlage
Schulsozialarbeit besitzt in Leipzig entsprechend dem Fachplan Kinder- und Jugendförderung 2012-2016 (RBV-1348/12) einen besonderen Stellenwert und hat sich mit aktuell 52
Schulstandorten zu einem quantitativ großen Leistungsbereich entwickelt. Diese Entwicklung
wurde durch die Entscheidung des Stadtrates unterstrichen, 16 ehemals durch das Bildungsund Teilhabepaket des Bundes finanzierte Stellen ab 2014 mit kommunalen Mitteln
weiterzuführen (RBV-1795/13). Derzeit wird in 13 Grundschulen in Ortsteilen mit starken
soziodemografischen Auffälligkeiten, in allen neun allgemeinbildenden Förderschulen, allen
22 Oberschulen, in der Nachbarschaftsschule sowie an allen sieben Berufsschulzentren
(BSZ) mit Berufsvorbereitungsjahrgängen (BVJ) Schulsozialarbeit umgesetzt (siehe Anlage
1). An diesen 52 Standorten sind neben dem kommunalen Träger (BVJ) elf freie Träger mit
insgesamt 45,3 VzÄ tätig.
Ab dem Schuljahr 2015/16 werden darüber hinaus drei weitere Grundschulstandorte (AstridLindgren-Schule, Theodor-Körner-Schule, 100. Schule) sowie die Oberschule am
Weißeplatz durch Schulsozialarbeit unterstützt. Ab Schuljahr 2016/17 folgt dann die Schule
am Leutzscher Rathaus (aktuell Außenstelle der Helmholtz-Schule, ehemals 57. Schule), die
sich derzeit noch im Aufbau befindet.
Mit dem o. g. Ratsbeschluss wurde die Stadtverwaltung beauftragt, ein Konzept zur fachlichen Steuerung der Schulsozialarbeit vorzulegen. Ein solches Steuerungskonzept ist erforderlich, um Schulsozialarbeit koordiniert, bedarfsorientiert und effizient einsetzen zu können.
Große Bedeutung kommt Schulsozialarbeit vor allem in Bezug auf die Sicherung von Schulerfolg zu. Die Senkung der in Leipzig überdurchschnittlich hohen Quote von Schüler/-innen,
welche die Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verlassen, ist ein
wesentliches Anliegen der Stadt Leipzig in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig (RBV-3049/13). Um diesem gerecht zu werden, muss
auch der Leistungsbereich Schulsozialarbeit stärker als bisher gesteuert werden sowie noch
gezielter als bisher auf die Unterstützung von Schulerfolg fokussieren und Bildungserfolg
flankierend unterstützen. Im Sinne einer frühzeitigen Prävention von Schulabbrüchen ist der
Einsatz von Schulsozialarbeit nicht nur an Ober- sondern auch an Grundschulen von großer
Bedeutung. Mit der Umsetzung des Steuerungskonzeptes soll die hohe Zahl junger
Menschen, die eine allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen, gesenkt werden.
Das vorliegende Konzept betrachtet die Schulsozialarbeit in Leipzig ganzheitlich, unter Berücksichtigung der weiteren an einer Schule wirkenden pädagogischen Fachkräfte. Es sieht
eine Arbeitsteilung zwischen dem öffentlichen Träger, den Trägern der Schulsozialarbeit und
den Schulen vor. Für das notwendige Zusammenwirken der Akteure untereinander und die
Qualitätssicherung werden geeignete Steuerungsinstrumente, sowohl für die übergeordnete
Ebene als auch für die Ebene der einzelnen Schulstandorte beschrieben. Die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit der im Konzept benannten Steuerungsinstrumente soll im dritten Umsetzungsjahr durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) evaluiert werden.
51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015
1
1 Ansatz der Schulsozialarbeit
1.1 Definition
Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges sozialpädagogisches Angebot, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte auf einer verbindlich vereinbarten Basis kontinuierlich in der Schule tätig sind, mit Lehrkräften zusammenarbeiten und dabei sozialpädagogische Ziele, Methoden,
Arbeitsprinzipien sowie Angebote einbringen. Auf dieser Grundlage lassen sich die folgenden Leistungen für das Handlungsprofil von Schulsozialarbeit definieren (vgl. Olk, Speck
2014: 6):
Beratung und Begleitung von Schülern/-innen (z. B. Einzelfallhilfe, Beratungsgespräche
bei sozialen, schulischen etc. Problemen),
sozialpädagogische Gruppenarbeit (z. B. erlebnispädagogische Maßnahmen, berufsorientierende Angebote, außerunterrichtliche Projekte etc.),
Organisation und Durchführung von Arbeitsgemeinschaften mit pädagogischem und präventivem Hintergrund (z.B. Familienplanung),
offene Gesprächs-, Kontakt- und Freizeitangebote,
die Mitwirkung in Unterrichtsprojekten und in schulischen Gremien (z. B. Klassenkonferenzen, Gesamtkonferenz etc.),
Zusammenarbeit mit und Beratung von Lehrkräften und Eltern (z. B. Beratungsgespräche
für Lehrer/-innen, Elterngespräche, Teilnahme an Elternabenden),
Kooperation und Vernetzung mit Akteuren im Gemeinwesen (z. B. Kooperation mit dem
Jugendamt, der Arbeitsverwaltung, anderen Trägern der Jugendhilfe, Unternehmen, Vereinen und Initiativen etc.).
1.2 Ziele und Wirkungsweise von Schulsozialarbeit
Ziel ist es, junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und
beruflichen Entwicklung zu fördern sowie dazu beizutragen, Bildungsbenachteiligungen zu
vermeiden bzw. zu reduzieren. Schulsozialarbeit zielt ab auf Bildungsgerechtigtkeit, Teilhabe
aller jungen Menschen und gelingende Bildungsbiografien, ganz konkret beispielsweise auf
die Sicherung des Schulerfolgs sowie die Senkung der Quote von Schüler/-inenn ohne
mindestens einen Hauptschulabschluss.
1.2
Schulsozialarbeit kann auf Einzelfälle (z. B. Verhaltensänderung bei psychosozialen Problemen, Sozialverhalten, Reduzierung von Problemlagen bei einzelnen Schülern/-innen), auf
einzelne Schülergruppen bzw. Klassen (verbessertes Klassenklima, Reduzierung von Problemlagen einzelner Klassen/Gruppen, Verbesserung der Lehrmethodik) oder auf die Schule
als Ganzes (Verbesserung des Schulklimas, Schulimageverbesserung) abzielen. Die dabei
von Schulsozialarbeit ausgehenden positiven Effekte werden in zahlreichen Studien und aus
unterschiedlichen Perspektiven heraus (sowohl aus Schüler-/Eltern- oder Lehrersicht als
auch aus Sicht der Schulsozialarbeiter selbst) bestätigt (vgl. Zweiplus 2006, Fischer et al.
2008, Hansen et al. 2011, Konkret Consult Ruhr GmbH 2013).
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2
Als in den Schulalltag integrierter, jedoch nicht assimilierter Teil des Systems Schule ist
Schulsozialarbeit in der Lage, eine eigene Positionierung zwischen Schüler/-innen und Lehrer/-innen zu behaupten. Es gelingt ihr, nicht nur direkten Einfluss auf die Akteure (Schüler/innen, Lehrkräfte und Eltern), sondern auch auf die Konfliktlinien dazwischen zu nehmen,
Kernkompetenzen (Sozialkompetenzen, Konfliktbewältigungskompetenzen) zu stärken und
in bestehenden Auseinandersetzungen zu vermitteln. Ein Einwirken bzw. Vermitteln auf bzw.
bei bestehenden Schüler-Lehrer-Konflikten hat stets positive Auswirkungen auf das Klassenklima. Die Verringerung potentieller Konfliktlinien im Rahmen der gesamten Schule haben darüber hinaus Auswirkungen auf das Schulklima bzw. das System Schule selbst (vgl.
Organisationsberatungsinstitut Thüringen 2014: 16 ff.).
Die Angebote der Schulsozialarbeit sind in aller Regel nicht die einzigen Einflussfaktoren auf
Schulerfolg (vgl. Organisationsberatungsinstitut Thüringen 2014: 15). Während einige
Befunde (z.B. Inanspruchnahme, Zufriedenheit, allgemeine Erfolgsbewertung) bereits gut
belegt sind, zeichnet sich bei anderen (z. B. Gewaltminderung, andere harte
Wirkungsindikatoren) noch weiterer Verifizierungsbedarf ab.
Die Einflussmöglichkeiten von Schulsozialarbeit werden vor allem bei Schüler/-innen mit
Selbstwertproblematik, sozialen Ängsten, aggressivem Verhalten sowie bei Gewalt und Mobbing als überwiegend gut beurteilt. Geringer hingegen wird sie bei Drogenkonsum, Depressionen sowie im Bereich von Essstörungen und somatischen Beschwerden eingeschätzt (vgl.
Fischer et al. 2008: 65 ff.). Bei Problemlagen, an denen Schulsozialarbeit allein an Grenzen
stößt, kann sie auf Beratung und Unterstützung von externen Kooperationspartnern
zurückgreifen bzw. verweisen, die insbesondere bei Präventionsangeboten (Drogenprävention, Anti-Gewalt-Projekten, Weitervermittlung an weiterführende Hilfsangebote, u. a.) von Bedeutung sind.
Studien weisen darauf hin, dass Schulsozialarbeit darüber hinaus positive Einflüsse auf Faktoren hat, die zum Schulabbruch führen können. So sinken beispielsweise die Fehlzeiten
einzelner Schüler/-innen und die Anzahl der Schulabstinenzler/-innen, wohingegen sich die
Zahl junger Menschen, die beim regulären Verlassen der Schule bereits eine Lehrstelle innehaben, erhöht (vgl. z. B. Organisationsberatungsinstitut Thüringen 2014: 18, Fischer et al.
2008: 2).
Trägt Schulsozialarbeit dazu bei, dass Schulabbruch verhindert wird und ein Übergang in
Ausbildung gelingt, werden damit auch weitreichende Folgekosten für die Kommune vermieden (vgl. „Leipziger Handlungsansätze zur Sicherung von Schulerfolg“). Einer im Auftrag der
Bertelsmann Stiftung durchgeführten Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung nach könnten für jeden jungen Menschen ohne Ausbildungsabschluss rund 22 T€ investiert werden, ohne dass den öffentlichen Haushalten zusätzliche Kosten entstünden (vgl.
Bertelsmann 2011: 10). Die Studie zeigt auch, dass den öffentlichen Haushalten pro Jahr für
jeden in den Arbeitsmarkt eintretenden Jahrgang an unzureichend gebildeten 21-Jährigen
Folgekosten in Höhe von etwa 1,5 Milliarden € (abgezinst, gemessen an einer Erwerbsbiographie von 35 Jahren) entstehen. Angesichts der deutschlandweit hochgerechnet etwas
mehr als sieben Millionen Menschen im Alter zwischen 25 und 65 Jahren, die keine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben, summiert sich die Gesamtlast weiter auf. Durch kommunale Kassen sind davon etwa 15 % zu tragen (vgl. ebd.: 7-9). Mit einer Heidelberger Studie konnte darüber hinaus gezeigt werden, dass sich durch Schulsozialarbeit vor Ort Kosten
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3
und Anzahl von Maßnahmen im Bereich der Hilfen zur Erziehung verringern lassen (vgl. Fischer et al. 2008: 21 ff.), z. B. im Bereich der sozialen Gruppenarbeit und sonstiger Hilfen
(ambulante Betreuung, Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe, freizeitpädagogische Maßnahmen,
etc.). Durch gelingende Bildungsbiografien werden für die öffentlichen Haushalte mehr Einnahmen – z.B. durch Lohnsteuer oder Beiträge zur Arbeitslosenversicherung – erzielt, im
Gegenzug müssen weniger Transferzahlungen wie Arbeitslosen- oder Sozialgeld geleistet
werden (vgl. Bertelsmann Stiftung 2011).
1.3 Zusammenspiel mit anderen Fachkräften
Neben Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern sind an Schulen eine Reihe weiterer Fachkräfte mit unterschiedlichen Professionen sowie spezifischen Kompetenzen, Aufträgen und Zielgruppen aktiv. Ein Teil der Fachkräfte ist langfristig verpflichtet, ein Teil steht nur
für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung. Das Feld pädagogischer Arbeit an Schule ist
dadurch in den vergangenen Jahren zunehmend unübersichtlich geworden.
Im Zentrum der Verantwortung für Kompetenzvermittlung, Schulerfolg und einen gelingenden Schulalltag steht zunächst das System Schule selbst. Hier bedarf es ausreichender personeller, auch qualitativ bedarfsdeckender Ressourcen, damit Schule aus sich heraus fähig
ist, Schullaufbahnen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und eine integrative bzw.
inklusive Beschulung zu ermöglichen.
Unterstützend und z.T. auch kompensatorisch wirken an Schulen pädagogische Unterrichtshilfen für Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung. Für behinderte Schüler/-innen werden ebenso Eingliederungshilfen
nach SGB VIII und SGB XII (Schulbegleiter und Integrationshelfer) gewährt. Auch projektfinanzierte Fachkräfte ergänzen die sozialpädagogische Arbeit, jedoch in zeitlicher Befristung.
Zur Unterstützung der Erziehung und Hilfe bei der Lebensbewältigung der Schüler/-innen
durch die Eltern und Lehrkräfte wirkt darüber hinaus die schulpsychologische Beratung auf
Schulen ein, die schulartübergreifend durch Schulpsycholog/-innen mithilfe von Beratungslehrerinnen und -lehrern erfolgt und dabei die Schulsozialarbeit einbezieht.
Wesentlich für den Erfolg der Arbeit der verschiedenen pädagogischen Fachkräfte ist eine
Verzahnung der einzelnen Arbeitsfelder und Maßnahmen sowie eine gemeinsame strategische Ausrichtung von Arbeitsschwerpunkten verbunden mit einem regelmäßigen Austausch
auch über Einzelfälle.
Pädagogische Fachkräfte im Umfeld der Schulsozialarbeit sind im Einzelnen:
Schulleitung und Lehrkräfte (§§ 40 und 42 SchulG)
-
Die Schulleitung sorgt für einen geregelten und ordnungsgemäßen Schulablauf, hat den
Vorsitz über die Gesamtlehrerkonferenz und vertritt die Schule nach außen. Für den
Schulträger führt sie die unmittelbare Aufsicht über die an der Schule tätigen, nicht im
Dienst des Freistaates stehenden Mitarbeiter/-innen.
-
Lehrkräfte tragen die unmittelbare pädagogische Verantwortung für die Erziehung und
Bildung der Schüler/-innen im Rahmen der gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsziele,
Bildungsstandards, Lehrpläne sowie der übrigen für sie geltenden Vorschriften und Anordnungen.
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4
Pädagogische Unterrichtshilfen für die Unterrichtsbegleitung an Förderschulen (angeführt in § 40 SchulG, hierzu jedoch noch keine weiterführenden gesetzlichen Regelungen)
-
Im Rahmen der schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung können
pädagogische Unterrichtshilfen im Rahmen der Unterrichtszeit eingesetzt werden. Die
jährliche Zuweisung von pädagogischen Unterrichtshilfen erfolgt durch die Sächsische
Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig.
Berufseinstiegsbegleitung (§ 49 SGB III; regelfinanziert: Bund, Agentur für Arbeit, Dritte)
Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Regel mit dem Besuch der Vorabgangsklasse
der allgemeinbildenden Schule und endet in der Regel ein halbes Jahr nach Beginn einer
Berufsausbildung. Ziele sind das Erreichen des Abschlusses einer allgemeinbildenden
Schule, die Berufsorientierung und -wahl, die Suche nach einer Ausbildungsstelle und die
Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Berufseinstiegsbegleitung wird derzeit in Leipzig an 24 Schulen (darunter 22 Oberschulen und zwei Förderschulen) vorgehalten.
Schulbegleitung (Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
(§35a SGB VIII; regelfinanziert: Stadt Leipzig: AfJFB/ASD)
-
Schulbegleitung ist eine Integrationsleistung, die sich der Sicherstellung der Beschulung
von Schülerinnen und Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten widmet. Ziele sind die Integration in den Unterricht und die aktive Teilnahme am Schulleben, das Erreichen des
Klassenabschlusses und des Schulabschlusses.
-
Vor Inanspruchnahme einer Eingliederungshilfe sind alle Beschulungs- und Fördermöglichkeiten auszuschöpfen, die im Rahmen des Schulgesetzes möglich sind (damit Leistungsansprüche an integrative Leistungen in diesem Kontext nicht als Ersatz für nicht
ausreichende schulische (inklusive) Förderung stehen, ist die Verantwortung perspektivisch wieder stärker von Seiten der Schule bzw. des Landes wahrzunehmen).
-
2014 wurden in Leipzig 78 Schüler/-innen der einzelnen Schularten (außer Berufliche
Schulzentren) mit dieser Leistung unterstützt. Die Tendenz ist steigend.
-
Für 2015 ist eine Neugestaltung der Schulbegleitung, die über ein Sozialraumbudget
durch einen Leistungserbringer für die Schulen eines Sozialbezirkes koordiniert wird, vorgesehen.
Integrationshilfe für behinderte Menschen (§54 SGB XII; finanziert durch Sozialhilfeträger/Stadt Leipzig)
Integrationshelfer/-innen unterstützen die Eingliederung von Kindern und Jugendlichen
mit dem Ziel, eine individuell angemessene Schulbildung zu sichern.
In Leipzig wurden im Jahr 2013 insgesamt 57 Kinder und Jugendliche betreut, davon
etwa 60 % Schüler/-innen an Förderschulen für geistig behinderte Kinder und 40 % im
Regelschulbereich.
Schulpsychologinnen und -psychologen sowie Beratungslehrer/-innen (§ 17
SchulG, VwV Beratungslehrer)
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Schulpsychologische Beratung ist Aufgabe des Freistaates Sachsen und erfolgt schulartübergreifend durch Schulpsychologen mit Hilfe von Beratungslehrern. Sie soll die pädagogische Arbeit an den Schulen unterstützen und dadurch zur Erfüllung des schulischen
Erziehungs- und Bildungsauftrages, zur bestmöglichen Entfaltung der Persönlichkeit der
Schüler sowie zur Weiterentwicklung von Schule beitragen.
Schulpsychologen nehmen dabei beratende, diagnostische und präventive Aufgaben
wahr. Die Beratungslehrer/-innen fungieren als direkte Ansprechpartner/-innen für Schüler/-innen, Eltern und Lehrkräfte. Sie bieten Einzelfallhilfe (Schullaufbahnberatung, Individuelle Beratung bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensstörungen, Prävention und Ereignisbewältigung) und führen Informations- und Fortbildungsveranstaltungen durch.
Projektpersonal aus Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Freistaates oder
von Stiftungen
Die Initiative „Bildungsketten“ des BMBF (Laufzeit 2010 bis 2014) zielt auf die Vermeidung von Schulabbrüchen sowie die Verbesserung des Übergangs in die duale Berufsausbildung und die Fachkräftesicherung. Sie schließt Potenzialanalysen ab der 7. Klasse,
Berufsorientierung ab der 8. Klasse; Berufseinstiegsbegleitung (in Ergänzung zum SGB
III s.o.) sowie den Einsatz von Praktikern mit Berufserfahrung des „Senioren Experten
Service“ zur Betreuung während der Berufsausbildung und in Schulen als „coach at
school“ ein.
Das Programm "Jugend stärken im Quartier" des BMFSFJ (Laufzeit 2015 bis 2020) stellt
auf die Bündelung und Weiterentwicklung bewährter Elemente der Initiative „Jugend
stärken“ ab (Laufzeit 2008 bis 2011/2014). Der Fokus der Leipziger Bewerbung liegt auf
der sozialpädagogischen Arbeit mit schulmüden, an der Grenze zur Schulverweigerung
stehenden Kindern und Jugendlichen (Altersgruppe 11 – 15 Jahre) in Grünau und im
Leipziger Osten.
Zusätzlich wird pädagogisches Personal im Rahmen der Programme „Produktives Lernen“, „Take Off“, „Youth Start“, „Schule mit Zukunft Leipzig Ost“, im Rahmen schulergänzender Ganztagsangebote sowie weiterer Initiativen und Maßnahmen an Schule vorgehalten.
Der fachliche Fokus von Schulsozialarbeit reicht von der Eingliederung über den Abschluss
bis hin zum Anschluss von Schüler/-innen (vgl. Tabelle 1). Aufgrund der Breite des Auftragsprofils sollte Schulsozialarbeit in der praktischen Arbeit im zielgerichteten Zusammenspiel mit
den anderen pädagogischen Fachkräften vor Ort die ihr eigenen Methoden und Kompetenzen nutzen, um ihren Beitrag zur Deckung der sich am jeweiligen Schulstandort eröffnenden Bedarfe zu leisten. Welche Bedarfe dies jeweils sind, lässt sich nur schulkonkret klären
und in Rückkopplung mit der Schulleitung und den weiteren pädagogischen Fachkräften in
einem schuljahresbezogenen und standortspezifischen Aufgabenprofil verankern (siehe
Gliederungspunkt 2.2).
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Tabelle 1: Einsatz und Zielrichtungen der an Schule wirkenden pädagogischen Fachkräfte
Fokus
Fachkraft/Leistung
Ressourceneinsatz
(Schuljahr 2014/2015)
Schulleitung und Lehrpersonal
(nach §§ 40 und 42 SchulG)
alle Schulen
Schulsozialarbeit (nach §13 SGB
an allen 22 OS, allen 7 BSZ mit BVJ,
VIII in Verbindung mit §1 Abs. 3 SGB allen 9 allgemeinbild. FöS, an 13 GS
VIII; finanziert durch Jugendhilfeträg.) sowie der Nachbarschaftsschule
Pädagogische Unterrichtshilfen
(§ 40 SchulG; bei Förderbedarf im
Schwerpunkt geistige Entw.)
fallbezogener Einsatz an Förderschulen
Berufseinstiegsbegleitung
(§ 49 SGB III; regelfinanziert: Bund,
Agentur für Arbeit, Dritte)
Berufseinstiegsbegleitung an zwei
Förderschulen und an 22 Oberschulen (davon Teile auch über Projektförderung)
Schulbegleitung für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a
SGB VIII; finanziert durch Jugendhilfeträger/Stadt L: AfJFB/ASD)
bislang fallbezogener Einsatz (ca. 80
Fälle; Einsatz zumeist in Grund- und
Förderschulen, jedoch ebenso an
Oberschulen und Gymnasien)
perspektivisch gruppenbezogener Ansatz
Integrationshilfe für behinderte
Menschen (§54 SGB XII: Eingliederungshilfe zu einer angemessenen
Schulbildung; finanziert durch Sozialhilfeträger/Stadt L)
57 betreute Fälle, davon etwa
60 % Schüler/-innen an Förderschulen für geistig behinderte Kinder und
40 % im Regelschulbereich
Schulpsychologen, Beratungslehr- Schulpsychologischer Fachdienst inkräfte (VwV Beratungslehrer; § 17
nerhalb der SBA L; Vertretung durch
SchulG)
Beratungslehrer/-innen an den Schulen
Projektgetragene Unterstützungsmaßnahmen
(z. B. Senior-Experten-Service, Berufseinstiegsbegleiter)
Punktueller Einsatz in Schwerpunktschulen; Berufseinstiegsbegleitung an
zwei Förderschulen und an 22
Oberschulen (davon Teile auch gefördert nach § 49 SGB III)
Eingliederung
Abschluss
Berufsorient./
Anschluss
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Der notwendige interprofessionelle, systemübergreifende Ansatz, der die Kompetenzen aller
an der Schule tätigen Fachkräfte zusammenführt, ist darüber hinaus mit einer Rahmenvereinbarung zwischen Schule (sowie ggf. Hort) und den betreffenden Trägern der am Standort
tätigen Schulsozialarbeit, Schulbegleitung, Berufseinstiegsbegleitung etc. zu verankern. Die
Rahmenvereinbarung trifft grundlegende Aussagen zu Zweck und Organisation des multilateralen Austausches zwischen den Fachkräften und ergänzt die zwischen Schule und Träger Schulsozialarbeit am jeweiligen Standort bilateral zu schließende Kooperationsvereinbarung (siehe Gliederungspunkt 2.2.1).
51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015
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2 Steuerung von Schulsozialarbeit
Die Steuerung der Schulsozialarbeit soll sich auf zwei Säulen stützen: Eine übergeordnete
Steuerung (in Verantwortung des öffentlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe und in
Abstimmung mit Fachgremien und -arbeitskreisen) setzt trägerübergreifende Standards und
führt die notwendigen Steuerungsinstrumente zur Qualitätsentwicklung im gesamten Leistungsbereich ein. Eine schulstandortbezogene Steuerung setzt parallel dazu auf der Ebene der einzelnen Schulen an, um hier die erforderlichen Abstimmungen zwischen Schulsozialarbeit und Schule, in Rückkopplung mit allen weiteren am Schulstandort eingesetzten pädagogischen Fachkräften, zu gewährleisten. Abbildung 1 zeigt das Steuerungsmodell schematisch mit zentralen Akteuren und Instrumenten beider Steuerungsbereiche.
Abbildung 1: Schematische Darstellung des Zusammenspiels Akteure (hellblau) und Instrumente (orange) der
schulstandortspezifischen und der übergeordneten Steuerung von Schulsozialarbeit
Während auf Ebene der Schulstandorte für jedes Schuljahr bilaterale Zielvereinbarungen
zwischen Schule und Träger Schulsozialarbeit auf Grundlage der bestehenden Kooperationsvereinbarungen getroffen und in ihrer Umsetzung beurteilt werden, gründet die übergeordnete Steuerung ihre Entscheidungen auf jährliche, trägerspezifische Leistungsvereinbarungen, die auf Basis der jährlichen Sachberichte der Träger evaluiert werden. Eine ausführliche Beschreibung der Instrumente und Akteure sowie ihres Zusammenspiels geben die folgenden Abschnitte.
51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015
8
2.1 Übergeordnete Steuerung zur Entwicklung des Leistungsbereiches
Mit dem Ausbau der Schulsozialarbeit in Leipzig geht die Notwendigkeit einer trägerübergreifenden Steuerung einher. Einerseits ist dies notwendig, um die Heterogenität an möglichen
Zielen der Schulsozialarbeit hin zur Sicherung von Schulerfolg zu kanalisieren und allgemeingültige Standards setzen zu können, andererseits um die Zielerreichung systematisch
evaluieren und die Qualität des Angebotes stetig verbessern zu können. Folgende Verfahren
und Instrumente sind vorgesehen:
2.1.1 Fachstandards und Erfolgsindikatoren
Durch den öffentlichen Träger werden in Abstimmung mit dem Facharbeitskreis
Schulsozialarbeit die bestehenden Fachstandards, die einen verbindlichen Mindeststandard
für den Leistungsbereich darstellen, weiterentwickelt. Die Fachstandards fungieren als
Orientierungsrahmen in der Praxis aller Träger von Schulsozialarbeit sowie in der
Verwaltung. Aus ihnen leiten sich Erfolgsindikatoren ab, welche zur Beurteilung der
Wirksamkeit von Schulsozialarbeit genutzt werden sollen. Neben der Reduzierung von Problemlagen einzelner Klassen/Gruppen, der Verbesserung des Schulklimas, der Schulimageverbesserung sind Kennzahlen u. a. hinsichtlich folgender Ziele heranzuziehen:
-
Die Schüler/-innen zeigen keine Formen aktiver/passiver Verweigerung (Verhalten, Leistung, Arbeitsmaterial).
-
Eine Zahl von x Schüler/-innen mehr im Vergleich zum vorhergehenden Schuljahr erfüllen ihre Schulpflicht. Fehlstunden, Fehltage sowie Ordnungsmaßnahmen reduzieren sich.
-
Keine Schülerin/kein Schüler wird vom Unterricht ausgeschlossen.
-
Eine Zahl von x Schüler/-innen mehr im Vergleich zum vorhergehenden Schuljahr erreicht das Klassenziel.
-
Eine Zahl von x Schüler/-innen mehr im Vergleich zum vorhergehenden Schuljahr erreicht den Schulabschluss.
-
Der Anteil der Schulabgänger/-innen mit dem Schulabschluss, die eine weitere schulische und berufliche Perspektive haben, wächst auf x Prozent.
-
Der Anteil der Schüler/-innen, die nach dem Besuch der Oberschule in ein Berufsvorbereitungsjahr münden, verringert sich um x Schüler/-innen.
-
Die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung an der jeweiligen Schule sinken.
Die Festlegung bzw. Auswahl von Indikatoren sollte je Schule individuell angepasst an die
dortige Situation erfolgen und jährlich überprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Festlegung von konkreten Bezugszahlen, da je nach örtlicher Situation und Problemlage die Relevanz von Indikatoren unterschiedlich sein kann. Beispielsweise unterscheidet sich die Zahl
der Schüler/-innen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, im Vergleich der Leipziger
Oberschulen deutlich. An Schulen mit einer hohen Rate an Schulabgängern ohne Abschluss
muss dem Thema Schulerfolg folgerichtig eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Zu beachten ist außerdem, dass das schulische Bezugssystem, in dem Schulsozialarbeit
agiert, die Erreichung von Zielen in erheblichem Maße mitbestimmt. Die zu definierenden
Erfolgsindikatoren ermöglichen es dennoch, träger- und schultypbezogen Veränderungen
51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015
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sichtbar zu machen und Schulsozialarbeit im Zusammenspiel mit den weiteren pädagogischen Professionen qualifiziert weiterzuentwickeln. Die Fachstandards werden nach
Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss zur Grundlage für die Leistungsvereinbarungen zwischen öffentlichem Träger und den freien Trägern der Jugendhilfe.
2.1.2 Fachlicher Austausch zur weiteren Professionalisierung des Angebotes
Das Steuerungsgremium setzt sich aus Vertretern des AfJFB und der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig zusammen und trifft sich unter Leitung des Fachamtes
mindestens einmal jährlich (nach Vorliegen der Leistungsbeschreibungen der Träger) zur
Abstimmung des Angebotes. Es überprüft bestehende Maßnahmen aus pädagogischer, jugendhilfe- und schulplanerischer Sicht auf ihren bedarfsgerechten Einsatz und stimmt sich
über die Präsentation und Entscheidungsvorschläge für den Jugendhilfeausschuss ab. Bei
der Implementierung neuer Schulsozialarbeitsstandorte erarbeitet das Gremium unter Berücksichtigung der Interessensbekundungen von Schulen und von Prüfkriterien (u.a. Abbruchquote und bereits bestehende Unterstützungsstrukturen am Schulstandort, Prioritätensetzung der Schulleitung/Schulkonferenz/Sächsische Bildungsagentur, jugendhilfeplanerische Einschätzung, Finanzen) einen Entscheidungsvorschlag für den Jugendhilfeausschuss.
Das Gremium stimmt sich auch über ggf. notwendige Umsteuerungen von Schulsozialarbeit
ab.
Nach Tagung des Steuerungsgremiums kommt das AfJFB zu Beginn jedes neuen Schuljahres seiner Informations- und Rechenschaftspflicht gegenüber dem Jugendhilfeausschuss
und dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung nach und informiert einmal im Jahr zum aktuellen Stand.
Die fachliche und informative Vernetzung der Schulsozialarbeiter/-innen erfolgt gemäß § 78
SGB VIII in unterschiedlichen Gremien, die eine enge fachliche Anbindung an das AfJFB gewährleisten. Jeweils zwei Vertreter/-innen der freien Träger arbeiten in einem Facharbeitskreis mit, der sich u. a. mit der Standard- und Qualitätsentwicklung beschäftigt. Der Facharbeitskreis wird durch einen durch die freien Träger selbst verwalteten Arbeitskreis ergänzt,
der hauptsächlich dem Informations- und Erfahrungsaustausch (z.B. Informationen zu Fachtagungen, Fallbesprechungen zu Einzelfällen, Erfahrungen mit der Schulkonferenz) dient.
Ein aktuelles Thema dieses Gremiums ist der Umgang mit Schulverweigerung an den jeweiligen Schulen und die Möglichkeiten der Schulsozialarbeit, diesem Problem entgegenzutreten. Der Arbeitskreis ist für alle Schulsozialarbeiter/-innen offen und wird durch die Verwaltung begleitet. Damit wird sowohl der fachliche Austausch als auch die Reflexion professionellen Handelns sichergestellt. Ziel sollte es sein, für alle Fachkräfte der Schulsozialarbeit
die Möglichkeit vorzuhalten, an Arbeitskreisen teilzunehmen – und dies auch im Aufgabenprofil der Akteure zu verankern. Darüber hinaus wird einmal jährlich vom AfJFB und dem
Facharbeitskreis ein Fachtag veranstaltet.
Durch Fortbildungen wird den Fachkräften die notwendige permanente persönliche und
fachliche Weiterentwicklung ermöglicht. Im Fachaustausch mit anderen Sozialarbeiter/-innen und in fachlicher Begleitung durch den Träger sowie durch die Mitarbeit in Arbeitsgruppen oder im Facharbeitskreis erfahren die Schulsozialarbeiter/-innen weitere Impulse für die
tägliche Arbeit.
51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015
10
2.1.3 Leistungsbeschreibungen der Träger
Auf Basis der zwischen dem Träger der Schulsozialarbeit und den durch ihn betreuten Einzelschulstandorten abgeschlossenen Zielvereinbarungen (siehe Gliederungspunkt 2.2.3) erarbeitet der Träger jeweils bis zum Juni jeden Jahres eine Leistungsbeschreibung, bezogen auf die Leistungen für das folgende Schuljahr, welche sich zusammenfassend auf alle
durch ihn betreuten Schulstandorte und spezifisch auf den Bedarf jedes einzelnen Schulstandortes bezieht. Die Leistungsbeschreibungen bilden eine Grundlage für die mit dem öffentlichen Träger zu schließenden Leistungsvereinbarungen. Die Leistungserbringung wird
über den Sachbericht reflektiert. Darüber hinaus bringen sich die Träger in den trägerübergreifender Austausch und die Vernetzung mit anderen Trägern der Schulsozialarbeit (z. B.
durch Anschluss an Arbeitskreise und/oder den Facharbeitskreis) ein.
2.1.4 Auswahl der Träger und Abschluss von Leistungsvereinbarungen (Aufgaben des
öffentlichen Trägers)
Der öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat den Planungs- und Gestaltungsauftrag zur Einführung und Ausgestaltung der Schulsozialarbeit in seinem Zuständigkeitsbereich.
Er hat einen besonderen Auftrag zur Kooperation mit Schule (§ 81 SGB VIII) und hat
Kooperationsbezüge zwischen Schulsozialarbeit und den angrenzenden Fachlichkeiten herzustellen (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter 2014: 5). In der praktischen
Umsetzung des Konzepts ergeben sich für das AfJFB damit folgende Aufgaben:
Bei der Auswahl der Träger spielt die Evaluation über den bisherigen Leistungszeitraum eine
Rolle. Bei positiven Evaluationsergebnissen wird eine weitere Vereinbarung mit dem jeweiligen Träger angestrebt. Sollte die Evaluation eine Neuverpflichtung von Trägern rechtfertigen,
werden diese durch öffentliches Auswahlverfahren bestimmt. Bindend für die Bewertung der
Zielerreichung durch den öffentlichen Träger sind die anhand der Fachstandards definierten
Erfolgsindikatoren.
Die Finanzierung der Leistung wird über Leistungsvereinbarungen festgesetzt. Es wird in
Rückkopplung mit den Trägern der Schulsozialarbeit geprüft, ob die Leistungsvereinbarungen beginnend mit dem Schuljahr 2016/2017 jeweils schuljahresbezogen, d.
h. im III. Quartal jedes Jahres abgeschlossen werden können oder ob beginnend ab
01.01.2017 eine Vertragsvereinbarung über zwei Jahre entsprechend des Doppelhaushaltes
geeigneter zur Steuerung ist. Auf Basis der jährlichen, im April einzureichenden,
Sachberichte der Träger der Schulsozialarbeit ist es dem öffentlichen Träger möglich, die
Leistungserbringung und deren Wirkung zu überprüfen und gemeinsam mit dem Träger neue
Rahmenziele für das Folgejahr in der Leistungsvereinbarung zu verankern. Das Instrument
der Leistungsvereinbarung gemäß § 77 SGB VIII wurde bereits zu Beginn des Jahres 2014
für alle Schulsozialarbeitsstellen eingeführt und hat sich in der bisherigen Praxis sowohl für
die Verwaltung als auch die freien Träger der Jugendhilfe bewährt. Leistungsvereinbarungen
schaffen eine größere Planungssicherheit und somit eine Stabilität in der Leistungserbringung. Angestrebt wird, die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel an die Tarifsteigungen der freien Träger sowie die Inflation anzupassen, um die für Schulsozialarbeit notwendige Strukturqualität zu gewährleisten. Allerdings erfolgt in der Leistungsvereinbarung
keine Dynamisierung und automatische tarifliche Anpassung.
51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015
11
2.2 Schulstandortspezifische Steuerung
Eine schulstandortspezifische Steuerung muss einerseits Einfluss auf die Arbeit der Schulsozialarbeiter unterschiedlicher Trägerschaften nehmen und gleichzeitig die am jeweiligen
Standort tätigen weiteren pädagogischen Fachkräfte (siehe Tabelle 1) arbeitsteilig einbeziehen. Fach- und Dienstaufsicht liegen dabei in unterschiedlichen Händen. Auch für die interne
Abstimmung gelten spezifische Konstellationen: Während Schulsozialarbeit in der Regel entlang der Weisungen der Schulleitung agiert, wird bspw. die Berufseinstiegsbegleitung mit der
Klassenleitung abgestimmt.
Eine schulstandortspezifische Steuerung, die im Wesentlichen auf einer Abstimmung zwischen Schulsozialarbeit und Schule (Schulleitung, Lehrpersonal), in Rückkopplung mit allen
weiteren am jeweiligen Schulstandort eingesetzten pädagogischen Fachkräften beruht, bildet
daher die Ergänzung zur übergeordneten Steuerung. Eine abgestimmte Zielstellung und
Aufgabenverteilung unterstützen auf Basis einander ergänzender Kompetenzen aus den unterschiedlichen Leistungsbereichen eine systematische Zielverfolgung.
2.2.1 Grundlegende Kooperationsvereinbarungen
In Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulleitung und den Trägern der Schulsozialarbeit werden Grundzüge der gemeinsamen Arbeit vereinbart. Die Vereinbarungen enthalten
unter anderem Aussagen zu Aufgaben und Leistungen der Schulsozialarbeit, zu Leistungen
des Schulträgers und der Schule sowie zur Zusammenarbeit von Schule und Schulsozialarbeit. Der öffentliche Träger gibt ein für alle Kooperationsvereinbarungen verbindliches Raster
vor.
2.2.2 Jährliche Bedarfsermittlung durch Schulleitung
Im Rahmen einer Schuljahresauswertung und damit verbundenen Schuljahresvorhabenplanung ermittelt die Schulleitung im Diskurs mit der Schulsozialarbeit und allen weiteren am
Standort tätigen pädagogischen Fachkräften, insbesondere dem Leistungsanbieter der
Schulbegleitung, jährlich die zu erwarteten Bedarfe und Themen für Schulsozialarbeit. In
diesem Zusammenhang können gleichermaßen Bedarfe für Schulungen bzw. Förderungen
des Kollegiums eruiert werden. In diesen Prozess sind die Schülerinnen und Schüler sowie
die Schulelternräte in geeigneter Weise einzubeziehen.
2.2.3 Jährliche Zielvereinbarungen zwischen Schulleitung und Schulsozialarbeit
Auf Basis der aktuellen Bedarfsermittlung, der Kooperationsvereinbarung und der durch den
öffentlichen Träger kommunizierten Fachstandards und Erfolgsindikatoren für die Schulsozialarbeit werden vor Beginn jedes neuen Schuljahres zwischen Schule und Schulsozialarbeit
zielgruppenspezifische, überprüfbare Zielvereinbarungen für die gemeinsame Arbeit fixiert,
insbesondere für
Kernleistungen (ausgewogenes Verhältnis von klassen-/gruppenspezifischen und einzelfallbezogenen Vereinbarungen zur sozialen Integration von Schüler/-innen, Beratung
in Problemlagen oder Zusammenarbeit mit Betroffenen; Vereinbarung fester Präsenzund Sprechzeiten für Schüler/-innen),
51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015
12
weitere Leistungen (Vereinbarungen zur Mitwirkung der Schulsozialarbeit an außerschulischen Veranstaltungen, z. B. zur Öffnung der Schule in den Sozialraum, Kontakt zu
Einrichtungen der Jugendarbeit oder -berufshilfe; einzelfallbezogenes Aufsuchen von
Elternhäusern; Kontakt zur Elternvertretung der Schule, um Eltern als Kooperationspartner in die Schulsozialarbeit integrieren und Unterstützungsbedarfe der Eltern eruieren zu
können),
jährliche Feinabstimmung der Zusammenarbeit mit anderen pädagogischen Fachkräften am Schulstandort (insbesondere Schulbegleitung).
Der öffentliche Träger gibt ein für alle Zielvereinbarungen verbindliches Raster vor, mit Indikatoren zur Bewertung der jeweiligen Zielerreichung im Rahmen der Schuljahresendauswertung.
2.2.4 Erfolgseinschätzung durch Schulsozialarbeiter/-in und Schüler/-innen
Gestützt auf das Feedback von Schüler/-innen- und Lehrkräften, die im gesamten Schuljahresverlauf durch den/die Schulsozialarbeiter/-in zur laufenden Selbstevaluation eingeholt
werden (z. B. mittels kurzer Vorher-Nachher-Fragebögen oder anderer geeigneter Instrumente zur Erfolgsprüfung/Nutzerbefragung/Bedarfsrückkopplung, die in der Alltagspraxis
leicht zu integrieren sind) und eigenen Eindrücken, kommt der/die Schulsozialarbeiter/-in zu
einer zusammenfassenden, schulstandortspezifischen Selbsteinschätzung. Diese soll sich
auf zentrale Dimensionen (wie Leistungserbringung, Informiertheit, Inanspruchnahme, Zufriedenheit und Aneignung) beziehen (vgl. Hansen, Rohde, & Götze 2011: 91 ff.), den Umfang einer DIN-A4-Seite nicht überschreiten und dem jährlichen Sachbericht des Trägers der
Schulsozialarbeit beigefügt werden. Das Raster für den Selbstevaluationsbogen wird durch
den öffentlichen Träger bereitgestellt. Welche Effekte und Einflüsse Schüler/-innen der Schulsozialarbeit an ihrer Schule zuschreiben, soll perspektivisch auch im Rahmen der turnusmäßigen
Leipziger Jugendbefragungen ermittelt werden. Mit diesen Maßnahmen wird ein deutlich verbessertes Monitoring dieses Leistungsbereiches möglich.
3 Verfahren im Schuljahresverlauf
Im Rahmen der schulstandortbezogenen Steuerung wird auf Schulebene jeweils im II. Quartal resümiert, in welchen Bereichen die Schulsozialarbeit, im Zusammenwirken mit den weiteren pädagogischen Fachkräften an Schule, die für das zurückliegende Schuljahr gesteckten Ziele erfüllen konnte und wo es weiterer Anstrengungen bedarf (auf Basis der Einschätzungen der Schulleitung, der Rückmeldungen der Schüler/-innen und der Selbsteinschätzung des/der Schulsozialarbeiters/-in). Ausgehend davon werden zum Sommer jedes Jahres
Zielvereinbarungen für das kommende Schuljahr getroffen. Zu Schuljahresende wird dann
erneut Bilanz gezogen.
Parallel dazu läuft der übergeordnete Steuerungsprozess zwischen dem öffentlichen Träger
und den Trägern der Schulsozialarbeit ab, unter Einbeziehung des Steuerungsgremiums und
des Jugendhilfeausschusses. Dabei resümiert jeder Träger alljährlich zu Schuljahresende im
Rahmen seines schulstandortübergreifenden Sachberichtes über das zurückliegende Jahr
und schafft damit die Grundlage für die Evaluation seiner Arbeit durch den öffentlichen
Träger. Auf Basis der Evaluation wird zwischen öffentlichem Träger und dem Träger der
51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015
13
Schulsozialarbeit die Rahmenzielsetzung für das kommende Jahr angepasst. Unter Berücksichtigung der Rahmenzielsetzung geht der Träger der Schulsozialarbeit vor Schuljahresbeginn in die Zielgespräche mit den Schulen und verfasst seine Leistungsbeschreibung
gegenüber dem öffentlichen Träger. Der öffentliche Träger prüft im Steuerungsgremium mit
der Sächsischen Bildungsagentur die Leistungsbeschreibungen aller Träger der Schulsozialarbeit. Im Sommer jedes Jahres werden daraufhin die Leistungsvereinbarungen zwischen
den Trägern der Schulsozialarbeit und dem öffentlichen Träger geschlossen und damit
Grundlagen für die die (ggf. veränderte) Weiterführung der Arbeit der Schulsozialarbeiter/-innen an den jeweiligen Schulstandorten für das nächste Schuljahr gelegt. Zu Beginn des neuen Schuljahres werden der Jugendhilfeausschuss und der Unterausschuss Jugendhilfeplanung über den aktuellen Stand informiert. Abbildung 2 stellt den organisatorischen Ablauf
noch einmal schematisch dar.
Abbildung 2: Zusammenfassende Darstellung des organisatorischen Ablaufs im Schuljahresverlauf
Zeitpunkt im
Schuljahr
Steuerungsaufgaben
Grundlagen
gesamtes Schuljahr
Leistungserbringung durch Schulsozialarbeiter/-in am jeweiligen Schulstandort
Zielvereinbarung mit der jeweiligen Schule
April
Selbsteinschätzung durch die/den Schulsozialarbeiter/-in
Zielvereinbarung, Feedback der Schüler/innen
April
Wirkungseinschätzung durch Schulleitung
und Bedarfsermittlung durch Schulleitung
und Schulsozialarbeiter/-in
Zielvereinbarung, Rückmeldungen der
Schüler/-innen, Eltern und Lehrkräfte
April
Sachbericht des Trägers der Schulsozialarbeit
Leistungsbeschreibung, Zielvereinbarung,
Wirkungseinschätzung der Schule, Selbsteinschätzung
Mai
Evaluation durch AfJFB und Anpassung
der Rahmenzielsetzung durch AfJFB und
Träger der Schulsozialarbeit
Leistungsvereinbarung, Sachbericht
Juni
Zielvereinbarung zwischen Schule und
Träger der Schulsozialarbeit
Bedarfsermittlung, Fachstandards, Erfolgsindikatoren, Evaluation und Rahmenzielsetzung
Juni
Leistungsbeschreibung des Trägers der
Schulsozialarbeit
Fachstandards, Rahmenzielsetzung, Zielvereinbarung mit Schule
Juni
Prüfung durch Steuerungsgremium AfJFB,
SBA L
Leistungsbeschreibung, Fachstandards,
Erfolgsindikatoren, Evaluation
Juli/August oder I.
Quartal
Leistungsvereinbarung zwischen Träger
der Schulsozialarbeit und AfJFB
Fachstandards, Erfolgsindikatoren, Leistungsbeschreibung, Prüfergebnisse Steuerungsgremium
September oder II.
Quartal
Information des JHA durch das AfJFB
Leistungsbeschreibung, Leistungsvereinbarung, Evaluation
quartalsweise
Sitzungen Facharbeitskreis/Arbeitskreis/AK
Schulverweigerung
jährlich
Durchführung eines Fachtages
gesamtes Schuljahr
Fortbildungen
gesamtes Schuljahr
Leistungserbringung durch Schulsozialarbeiter/-in am jeweiligen Schulstandort
51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015
Zielvereinbarung mit der jeweiligen Schule
14
4 Personelle Untersetzung der Gesamtsteuerung durch den öffentlichen
Träger
Um die Gesamtsteuerung wahrzunehmen, müssen die für den öffentlichen Träger genannten
Steuerungsinstrumente eingesetzt und die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Jugend,
Familie und Bildung, den Trägern und Schulen koordiniert werden.
Die Fachaufsicht/Koordination umfasst folgende Aufgaben:
-
Umsetzung der Handlungsansätze für Schulerfolg sowie Konkretisierung und Weiterentwicklung des Konzepts auf Basis eines kontinuierlichen Monitorings (in Abstimmung mit
den für die einzelnen Handlungsempfehlungen genannten Institutionen/Partner),
-
Erarbeitung und fortlaufende Weiterentwicklung der Fachstandards Schulsozialarbeit,
-
Erarbeitung/ggf. Anpassung der Raster für Kooperationsvereinbarungen, Sachberichte,
Evaluationsbogen, Selbstevaluation, etc.,
-
Auswertung der Sachberichte anhand der Fachstandards und Erfolgsindikatoren; Evaluation der Arbeit der einzelnen Träger, statistische Aufbereitung/ Monitoring für den Leistungsbereich
-
Prüfung der Leistungsbeschreibungen anhand der Fachstandards und Erfolgsindikatoren,
-
Verhandlung der Leistungsvereinbarungen mit den Trägern,
-
Rechenschaftslegung über die Leistungen der Träger gegenüber dem Jugendhilfeausschuss in Vertretung des Steuerungsgremiums,
-
Geschäftsführung für das Steuerungsgremium, den Facharbeitskreis und den Arbeitskreis Schulverweigerung
-
Ansprechpartner des öffentlichen Trägers für Schulen.
Vor dem Hintergrund einer stärkeren Verschränkung von Leistungsangeboten (Ganztagsangebote, Schulsozialarbeit usw.) im Sinne des Bildungsmanagements wird der Leistungsbereich Schulsozialarbeit (gem. Leistungsvereinbarungen nach § 77 SGB VIII und Schulsozialarbeit BVJ an BSZ) dem Bereich Bildung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zugeordnet werden. Ziel ist es, Synergien auszuschöpfen und Schnittstellenprobleme zu minimieren.
51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015
15
Literaturverzeichnis
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Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (2014): Soziale Arbeit in der Schule.
Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Positionspapier, beschlossen auf der 116.
Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 14. bis 16. Mai
2014 in Mainz. Mainz.
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (2013): Diskussionspapier des
Deutschen Vereins zur Entwicklung und Verortung der Schulsozialarbeit. Online verfügbar
unter:
www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/Kinder_und_Jugendhilfe/
Diskussionspapier-DV-zur-Entwicklung-und-Verortung-der-Schulsozialarbeit,
zuletzt
geprüft am 16.12.2014.
Fischer, S., Haffner, J., Parzer, P., Resch, F. (2008): Modellprojekt Schulsozialarbeit Heidelberg – Abschlussbericht der Wissenschaftlichen Begleitung. Universitätsklinikum Heidelberg, Zentrum für Psychosoziale Medizin. Heidelberg.
Hansen, F., Rohde, B., Götze, R. (2011): Zwischenbericht des Projektes "Fachliche Standards von Schulsozialarbeit – Entwicklung von Qualitätskriterien und Verfahren zur
(Selbst-)Evaluation und Steuerung in der Stadt Leipzig". Kooperationsprojekt der Fakultät
Angewandte Sozialwissenschaften der HTWK Leipzig und des Jugendamtes der Stadt
Leipzig. Leipzig.
Konkret Consult Ruhr GmbH (2013): Zwischenbericht 2013 zur Evaluation des Konzeptes
„Sozialdienst Schule (SDS)“. Studie im Auftrag des Jugendamtes der Stadt Gelsenkirchen,
Referat Erziehung und Bildung. Gelsenkirchen.
Speck, K., Olk, T. (2010): Stand und Perspektiven der Wirkungs- und Nutzerforschung zur
Schulsozialarbeit im deutschsprachigen Raum. In: Speck, K., Olk, T., Forschung zur
Schulsozialarbeit. Stand und Perspektiven. Weinheim/München. S. 309-346
Olk, T., Speck, K. (2014): Zwischen Eigenständigkeit und Dienstleistung – ein unverzichtbares sozialpädagogisches Angebot am Ort Schule. In: Dreizehn – Zeitschrift für Jugendsozialarbeit. 1/2014, S. 4-8.
Organisationsberatungsinstitut Thüringen - ORBIT e. V. (2014): Abschlussbericht zur
Evaluation der Schulsozialarbeit in Sachsen – Untersucht am Beispiel der Stadt Chemnitz
und des Landkreises Zwickau. Jena.
Zweiplus Beratung Entwicklung Evaluation (2006): Evaluation der Wirksamkeit von
Schulsozialarbeit an Berufsschulen in Bezug auf die Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen. Abschlussbericht. Erstellt für Stadtjugendamt München, Erziehungsangebote, Produktteam – Jugendsozialarbeit. München.
51.7, 51.3; Stand: 10.07.2015
16
Anlage 1: Schulsozialarbeit in Leipzig - Stand 04/2015
Nr.
Schulform
Schule
Träger
1 Berufsschule
BSZ 1
AfJFB
2 Berufsschule
BSZ 7
AfJFB
3 Berufsschule
BSZ 12
AfJFB
4 Berufsschule
BSZ Arwed-Rossbach-Schule
AfJFB
5 Berufsschule
BSZ Karl-Heine-Schule
AfJFB
6 Berufsschule
BSZ Ruth-Pfau-Schule
AfJFB
7 Berufsschule
BSZ Susanna-Eger-Schule
AfJFB
8 Förderschule
Adolph-Diesterweg-FS
Caritasverband Leipzig e.V.
9 Förderschule
FZ für Erziehungshilfe, Teil A, B
10 Förderschule
FZ für Erziehungshilfe, Teil CW Grünau
11 Förderschule
FS für Lernbehinderte "J.H.Pestalozzi"
Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH
12 Förderschule
LFS "Fritz-Gietzelt"
Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH
13 Förderschule
LFS Engeldsorf
Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH
14 Förderschule
LFS Grünau
Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH
15 Förderschule
Sprachheilschule " Käthe Kollwitz"
Kindervereinigung Leipzig e.V.
16 Förderschule
Ernst-Zinna-Schule FS f. Lernbehinderte
RAA- Verein für interk. Arbeit, Jugendhilfe
und Schule e.V.
17 Grundschule
91. Schule (GS)
Caritasverband Leipzig e.V.
18 Grundschule
August-Bebel-Schule (GS)
LeISA gGmbH
19 Grundschule
Schule am Rabet (GS)
CVJM e.V.
20 Grundschule
Wilhelm-Wanderer-Schule (GS)
CVJM e.V.
21 Grundschule
21. Schule (GS)
CVJM e.V.
22 Grundschule
90. Grundschule Grünau
Diakonisches Werk
Innere Mission Leipzig e.V.
23 Grundschule
46. Schule (GS)
Fairbund e.V.
24 Grundschule
120. Schule (GS)
Fairbund e.V.
25 Grundschule
172. Schule (GS)
Fairbund e.V.
26 Grundschule
Wilhelm-Hauff-Grundschule
ZAW Leipzig GmbH
27 Grundschule
25. Grundschule, Ernst-Pinkert-Schule
Internationaler Bund – IB Mitte gGmbh
28 Grundschule
Brüder-Grimm-Schule (GS)
Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH
29 Grundschule
Wilhelm-Busch-Grundschule
LeISA gGmbH
Diakonisches Werk
Innere Mission Leipzig e.V.
Diakonisches Werk
Innere Mission Leipzig e.V.
Nr.
Schulform
Schule
Träger
30 Grundschule, Oberschule
Nachbarschaftsschule (GS, MS)
Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH
31 Oberschule
Heinrich-Pestalozzi-Schule (MS)
Caritasverband Leipzig e.V.
32 Oberschule
16. Oberschule
33 Oberschule
Georg-Schumann-Oberschule
34 Oberschule
Oberschule Wiederitzsch
ZAW Leipzig GmbH
35 Oberschule
Paul-Robeson-Schule (MS)
ZAW Leipzig GmbH
36 Oberschule
68. Schule (MS)
Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH
37 Oberschule
Geschwister-Scholl-Schule (MS)
Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH
38 Oberschule
Oberschule Mölkau
Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH
39 Oberschule
35. Oberschule
Kindervereinigung Leipzig e.V.
40 Oberschule
94. Oberschule
Kindervereinigung Leipzig e.V.
41 Oberschule
56. Schule (MS)
Kindervereinigung Leipzig e.V.
42 Oberschule
Schule Paunsdorf (MS)
Kindervereinigung Leipzig e.V.
43 Oberschule
125. Schule (MS)
LeISA gGmbH
44 Oberschule
Apollonia-von-Wiedebach-Schule (MS)
Plan L gGmbH
45 Oberschule
20. Oberschule
46 Oberschule
50. Oberschule, Schule am Adler
47 Oberschule
84. Oberschule
48 Oberschule
Helmholtz-Oberschule
49 Oberschule
Petri Oberschule
50 Oberschule
Schule Portitz (MS)
51 Oberschule
Lene-Voigt-Schule (MS)
Jugendhaus Leipzig e.V.
52 Oberschule
SportOberschule Leipzig
RAA- Verein für interk. Arbeit, Jugendhilfe
und Schule e.V.
Grundschule
Theodor-Körner-Schule (GS)
ab Schuljahr 2015/16
Grundschule
Astrid-Lindgren-Schule (GS)
ab Schuljahr 2015/16
Grundschule
100. Schule (GS)
ab Schuljahr 2015/16
Oberschule
Schule am Weißeplatz
ab Schuljahr 2015/16
Oberschule
Schule am Leutzscher Rathaus
ab Schuljahr 2016/17
Christlicher Verein
Junger Menschen e.V.
Diakonisches Werk
Innere Mission Leipzig e.V.
RAA- Verein für interk. Arbeit, Jugendhilfe
und Schule e.V.
RAA- Verein für interk. Arbeit, Jugendhilfe
und Schule e.V.
RAA- Verein für interk. Arbeit, Jugendhilfe
und Schule e.V.
RAA- Verein für interk. Arbeit, Jugendhilfe
und Schule e.V.
RAA- Verein für interk. Arbeit, Jugendhilfe
und Schule e.V.
RAA- Verein für interk. Arbeit, Jugendhilfe
und Schule e.V.
PR
M/S
O/NO
NO
G
O/NO
G
N
O/NO
G
G
N
W
O/SO
G
W
M/S
G
O/NO
O/NO
O/NO
O/NO
G
W
W
W
N
O/NO
O/SO
O/NO
PR
W
W
O/NO
M/S
N
N
N
O/SO
O/SO
N
G
W
O/SO
O/NO
M/S
O/NO
W
G
W
M/S
O/NO
M/S
M/S
O/SO
O/NO
G
O/SO
W
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
niedrig
nein
ja
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1