Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1032509.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
26.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01298-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
31.08.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Zweijährige Förderung von Vereinen und Verbänden (ehemals HP 120/15/16)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig.
X
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben sowie der weiteren Voraussetzungen für das
Antragsverfahren der entsprechenden Fachförderung wird eine Förderung für zwei Haushaltsjahre
voraussichtlich ab dem Doppelhaushalt 2017/2018 möglich sein. Grundlage dafür bilden die derzeit
neu zu fassende „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb
der Stadtverwaltung stehende Stellen“ sowie der jeweiligen Fachförderrichtlinien.
Begründung:
Die Überarbeitung der aktuell gültigen „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt
Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen“ wurde im Jahr 2014 begonnen. Dazu
wurde u.a ein breites Beteiligungsverfahren zur Berücksichtigung der vielfältigen Interessen initiiert.
Die Einarbeitung dieser Ergebnisse sowie die verwaltungsinterne Abstimmung der Rahmenrichtlinie
steht vor dem Abschluss. In der Neufassung der Richtlinie wurde der vielfach geäußerte Bedarf der
zweijährigen Förderung berücksichtigt. Damit dies auch praktisch umgesetzt werden kann, sind auf
Basis der dann neu gefassten Rahmenrichtlinie die einschlägigen Fachförderrichtlinien anzupassen.
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