Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1032509.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
26.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:30

öffnen download melden Dateigröße: 63 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01298-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Finanzen 31.08.2015 Vorberatung Ratsversammlung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Zweijährige Förderung von Vereinen und Verbänden (ehemals HP 120/15/16) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. X Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Unter Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben sowie der weiteren Voraussetzungen für das Antragsverfahren der entsprechenden Fachförderung wird eine Förderung für zwei Haushaltsjahre voraussichtlich ab dem Doppelhaushalt 2017/2018 möglich sein. Grundlage dafür bilden die derzeit neu zu fassende „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen“ sowie der jeweiligen Fachförderrichtlinien. Begründung: Die Überarbeitung der aktuell gültigen „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen“ wurde im Jahr 2014 begonnen. Dazu wurde u.a ein breites Beteiligungsverfahren zur Berücksichtigung der vielfältigen Interessen initiiert. Die Einarbeitung dieser Ergebnisse sowie die verwaltungsinterne Abstimmung der Rahmenrichtlinie steht vor dem Abschluss. In der Neufassung der Richtlinie wurde der vielfach geäußerte Bedarf der zweijährigen Förderung berücksichtigt. Damit dies auch praktisch umgesetzt werden kann, sind auf Basis der dann neu gefassten Rahmenrichtlinie die einschlägigen Fachförderrichtlinien anzupassen. Seite 2/3