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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
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Erstellt
23.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:28

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Informationsvorlage Nr. VI-DS-01566 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Information zur Kenntnis Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 27.08.2015 Information zur Kenntnis Jugendhilfeausschuss 31.08.2015 Information zur Kenntnis Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 01.09.2015 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 16.09.2015 Information zur Kenntnis Kinder- und Familienbeirat 30.09.2015 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Sozialreport 2014 Beschluss: Die Ratsversammlung nimmt den Sozialreport 2014 zur Kenntnis. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Seite 1/3 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/3 Seite 3/3 Sozialreport 2014 Mit den Themen:  Bevölkerung, Haushalte, Wohnen  Lebensunterhalt  Kinder und Familie  Jugend  Seniorinnen und Senioren  Menschen mit Behinderung  Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund  Bildung  Gesundheit  Kommunaler Haushalt nach sozialpoliti­ schen Aufgabenfeldern  Exkurs: Alleinerziehende Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Impressum Herausgeber: Stadt Leipzig Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule V.i.S.d.P. Dr. Nicolas Tsapos Redaktion: Dr. Heike Förster, Nicole Brodowski Autoren: Martin Berger (Sozialamt), Nicole Brodowski (Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule), Peter Düt­ thorn (Amt für Statistik und Wahlen), Thomas Ehlert (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Elke Hundham­ mer (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Susanne Kranepuhl (Stadtplanungsamt), Dr. Cornelia Pauschek (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Dr. Karoline Schubert (Gesundheitsamt), Martin Bischof (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Layout: Stadt Leipzig, Nicole Brodowski Kartengestaltung: Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadtent­ wicklungsplanung Druck: Stadt Leipzig, Zentrale Vervielfältigung Redaktionsschluss: 31.12.2014 Der Sozialreport 2014 kann im Internet unter www.leipzig.de/sozialreport gelesen und heruntergeladen werden. Inhaltsverzeichnis Vorwort ................................................................................................................................................................................. 4 1. Einführung............................................................................................................................................................... 5 1.1 Konzeption............................................................................................................................................................... 5 1.2 Methodik.................................................................................................................................................................. 5 1.3 Überblick zu sozialen Diensten in der Stadt Leipzig...............................................................................................6 1.4 Überblick zur Kinder- und Familienfreundlichkeit....................................................................................................7 2. Zusammenfassung.................................................................................................................................................. 8 3. Bevölkerung, Haushalte, Wohnen........................................................................................................................ 13 3.1 Bevölkerungsentwicklung...................................................................................................................................... 13 3.2 Wanderungen........................................................................................................................................................ 16 3.3 Altersstruktur......................................................................................................................................................... 17 3.4 Haushaltsstruktur.................................................................................................................................................. 21 3.5 Wohnungsbestand und Leerstand........................................................................................................................ 22 3.6 Mietpreise und Wohnfläche................................................................................................................................... 23 3.7 Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen..........................................................25 4. Lebensunterhalt..................................................................................................................................................... 28 4.1 Einkommensentwicklung....................................................................................................................................... 28 4.2 Einkommensarmut................................................................................................................................................ 30 4.3 Einkommensunterschiede..................................................................................................................................... 31 4.4 Einkommensquellen.............................................................................................................................................. 32 4.5 Arbeitslosigkeit...................................................................................................................................................... 32 4.6 Unterbeschäftigung............................................................................................................................................... 33 4.7 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung......................................................................35 4.7.1 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II............................................................................................36 4.7.2 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB XII.........................................................................................39 4.7.3 Wohngeld ............................................................................................................................................................. 41 4.7.4 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) (Bildungs- und Teilhabepaket).............................................................................................................................. 42 4.8 Soziale Dienste und Leistungen............................................................................................................................ 43 4.8.1 Schuldnerberatung................................................................................................................................................ 43 4.8.2 Leipzig-Pass.......................................................................................................................................................... 44 5. Kinder und Familie................................................................................................................................................ 46 5.1 Geburten, Elternschaft und Familientyp................................................................................................................46 5.1.1 Familien nach Lebensformen................................................................................................................................ 46 5.1.2 Lebensformtyp Alleinerziehende........................................................................................................................... 47 5.1.3 Prognose der Geburten in Leipzig........................................................................................................................ 48 5.1.4 Kinder- und familienfreundliches Umfeld..............................................................................................................49 5.2 Familieninfobüro.................................................................................................................................................... 49 5.3 Leistungen für Kinder und ihre Familien...............................................................................................................50 5.3.1 Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld.............................................................................................................51 5.3.2 Unterhaltsvorschusszahlung nach Altersgruppen der Kinder...............................................................................52 5.4 Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege................................................................................................54 5.4.1 Platzkapazitäten in Kindertageseinrichtungen......................................................................................................54 5.4.2 Betreute Kinder..................................................................................................................................................... 55 5.4.3 Elternbeiträge, Freiplätze und Ermäßigungen......................................................................................................55 5.5 Familienbildung und -beratung.............................................................................................................................. 56 5.5.1 Angebote des Mütterzentrum Leipzig e. V............................................................................................................56 5.5.2 Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten........................................................................................57 5.5.3 Kinder- und Familienzentren................................................................................................................................. 57 5.5.4 Erziehungs- und Familienberatung....................................................................................................................... 58 Sozialreport Leipzig 2014 1 5.6 Allgemeiner Sozialer Dienst.................................................................................................................................. 59 5.6.1 Leistungen des Allgemeinen Sozialdienstes.........................................................................................................59 5.6.2 Hilfen zur Erziehung.............................................................................................................................................. 60 6. Jugend................................................................................................................................................................... 62 6.1 Demografische Entwicklung.................................................................................................................................. 62 6.2 Angebote der Kinder- und Jugendförderung.........................................................................................................63 6.2.1 Ferienpass............................................................................................................................................................. 64 6.2.2 Jugendberatung.................................................................................................................................................... 64 6.2.3 Kinder- und Jugendtelefon.................................................................................................................................... 65 6.2.4 Schulsozialarbeit................................................................................................................................................... 66 6.3 Ausbildung und Berufsfindung...................................................................................................................................... 67 6.3.1 Bewerber/-innen und Berufsausbildungsstellen........................................................................................................67 6.3.2 Jugendarbeitslosigkeit .............................................................................................................................................. 68 6.3.3 Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit.................................................................................................................. 69 6.4 Mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork).........................................................................................70 6.5 Jugendgerichtshilfe............................................................................................................................................... 71 7. Seniorinnen und Senioren..................................................................................................................................... 73 7.1 Demografische Entwicklung ................................................................................................................................. 73 7.1.1 Räumliche Verteilung ........................................................................................................................................... 74 7.1.2 Prognose der demografischen Entwicklung bis 2032...........................................................................................75 7.2 Träger und Angebote der Altenpflege................................................................................................................... 75 7.2.1 Ambulante Dienste................................................................................................................................................ 76 7.2.2 Teilstationäre Angebote........................................................................................................................................ 76 7.2.3 Stationäre Pflege................................................................................................................................................... 77 7.2.4 Entwicklung der Kapazität .................................................................................................................................... 77 7.3 Hilfe zur Pflege...................................................................................................................................................... 78 7.4 Entwicklung der Pflegebedürftigkeit (SGB XI).......................................................................................................79 7.5 Offene Seniorenarbeit........................................................................................................................................... 80 7.5.1 Seniorenbüros....................................................................................................................................................... 80 7.5.2 Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere und behinderte Bürger/-innen..................................................80 7.5.3 Seniorenbesuchsdienst......................................................................................................................................... 81 8. Menschen mit Behinderungen...............................................................................................................................82 8.1 Entwicklung........................................................................................................................................................... 83 8.2 Ursachen und Arten der Behinderung................................................................................................................... 85 8.3 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.......................................................................................................86 8.4 Institutionelle Wohnformen für Menschen mit Behinderung.................................................................................87 8.5 Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen....................................................................................................87 8.6 weitere Leistungen und soziale Dienste................................................................................................................89 8.6.1 Leistungen der Betreuungsbehörde...................................................................................................................... 89 8.6.2 Beratung Behindertenhilfe..................................................................................................................................... 90 8.6.3 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Schwerbehindertenausweise............................................90 8.6.4 Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz..................................................................................................91 9. Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund..................................................................................92 9.1 Datenlage.............................................................................................................................................................. 92 9.2 Migrantinnen und Migranten in Leipzig.................................................................................................................93 9.2.1 Anzahl und Entwicklung........................................................................................................................................ 93 9.2.2 Altersstruktur......................................................................................................................................................... 94 9.2.3 Herkunft/ Staatsangehörigkeit............................................................................................................................... 96 9.2.4 Räumliche Verteilung............................................................................................................................................ 96 9.3 Aufenthaltsstatus................................................................................................................................................... 99 10. Bildung................................................................................................................................................................. 100 2 Sozialreport Leipzig 2014 10.1 Allgemeinbildende Schulen ................................................................................................................................ 100 10.1.1 Entwicklung der Schülerzahlen und des Schulnetzes in der Stadt Leipzig........................................................100 10.1.2 Zusammensetzung der Schülerschaft.................................................................................................................102 10.1.3 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf....................................................................................103 10.1.4 Übergänge........................................................................................................................................................... 106 10.1.5 Abschlüsse und Abgänge................................................................................................................................... 108 10.2 Berufliche Bildung............................................................................................................................................... 109 10.2.1 Struktur der beruflichen Bildung.......................................................................................................................... 109 10.2.2 Zusammensetzung der Schülerschaft.................................................................................................................110 10.3 Zweiter Bildungsweg........................................................................................................................................... 112 11. Gesundheit.......................................................................................................................................................... 114 11.1 Kindergesundheit................................................................................................................................................ 114 11.1.1 Untersuchung der Kinder in Kindertageseinrichtungen .....................................................................................114 11.1.2 Untersuchungsergebnisse.................................................................................................................................. 115 11.1.3 Sprachauffälligkeiten/-störungen bei Kindern 2008/09 bis 2013/14 in Kinderta geseinrichtungen....................115 11.1.4 Schulaufnahmeuntersuchung............................................................................................................................. 116 11.1.5 Jugendärztliche Schulempfehlung...................................................................................................................... 117 11.2.1 Suchtberatungsstellen......................................................................................................................................... 118 11.2.2 Ambulante und stationäre Wohnangebote für suchtkranke Menschen..............................................................119 11.3 Psychiatrie........................................................................................................................................................... 120 11.3.1 Leistungs- und Versorgungsübersicht.................................................................................................................121 11.3.2 Sozialpsychiatrischer Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig...................................................122 11.3.3 Ausgewählte Schwerpunkte der Selbsthilfe- und Angehörigenarbeit im Bereich Psychiatrie...........................123 11.4 Ausgewählte soziale Dienste.............................................................................................................................. 123 11.4.1 Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten..........................................................124 11.4.2 Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle..........................................................................................................124 11.4.3 Schwangeren- und Familienberatung................................................................................................................. 124 11.4.4 Familienhebammen............................................................................................................................................. 125 12. Kommunaler Haushalt nach sozialpolitischen Aufgabenfeldern.........................................................................127 12.1 Sozialaufwendungen im Bezug zum Gesamthaushalt der Stadt Leipzig............................................................127 12.2 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII.............................................................................129 12.3 Schulträgeraufgaben........................................................................................................................................... 132 12.4 Leistungen der Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II.................................................................................132 12.5 Zuwendungen an Vereine und Verbände...........................................................................................................134 13. Exkurs: Alleinerziehende..................................................................................................................................... 136 13.1 Begriff Alleinerziehende...................................................................................................................................... 136 13.2 Gesamtzahl, Anteil an Bevölkerung und Haushaltsstruktur................................................................................136 13.3 Lebensunterhalt................................................................................................................................................... 137 13.4 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.....................................................................140 13.5 Wohnsituation..................................................................................................................................................... 142 13.6 Mobilität............................................................................................................................................................... 142 Sozialreport Leipzig 2014 3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, der Sozialreport der Stadt Leipzig führt Daten aus Berichtssystemen der Verwaltung zusammen und bündelt sie thematisch. Dabei beschreibt er nicht nur eine Ist-Situation von Daten, sondern auch das sozialpolitische Handeln. Der Sozialreport 2014 kann, wie seine Vorgänger, wertvolle Impulse für die sozialpolitische Diskussi­ on in Leipzig geben. Als Arbeitsmaterial für Politik, Verwaltung, aber auch die interessierte Bürger­ schaft hat er sich bewährt. Ich hoffe, dass er wie­ der viele aufmerksame Leserinnen und Leser fin­ det. Auch in diesem Jahr wurde der Sozialreport fort­ entwickelt. Eine Abbildung zur Entwicklung der Ju­ gendquote wurde aufgenommen und das Kapitel zum kommunalen Haushalt wurde um Daten zu Investitionen in Kindertagesstätten und Schulen sowie um Daten zur Förderung von Vereinen er­ gänzt. 4 In einem gesonderten Exkurs wird in diesem Sozi­ alreport das Thema „Alleinerziehende“ betrachtet. Mein Dank gilt der dezernatsübergreifenden Ar­ beitsgruppe „Sozialberichterstattung“ für die ge­ leistete Arbeit. Leipzig, im Juni 2014 Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Sozialreport Leipzig 2014 1. Einführung Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat in ihrer Sitzung vom 21. Januar 2004 die Verwaltung beauftragt, im Jahr 2005 einen Sozialreport zu erstellen, der die wesentlichen sozialpolitischen Entwicklungen in der Stadt Leipzig abbildet.1 In dieser Beschlussfassung sind Festlegungen zur Ausführung getroffen, die sowohl wesentliche Lebenslagen wie Wohnen, Arbeit, Bildung, Einkommen, Gesundheit betreffen, als auch be­ stimmte Zielgruppen ansprechen, z. B. Kinder, Familien, Jugend oder Senioren. Durch eine Konzentration auf diese zentralen Themen bzw. Teilgruppen der Bevölkerung sollen der Politik aktuelles Datenmaterial zur Verfügung gestellt und relevante sozialpolitische Entwicklungen in gebündelter Form zeitnah erfasst werden, um einen fundierten Diskurs sozialer Verhältnisse und Erscheinungsformen führen zu können. 1.1 Konzeption Der Sozialreport bietet durch eine überschaubare Darstellung statistischer Angaben und deren Beschreibung ein Sozialmonitoring für die Stadt Leipzig zu den Lebenslagen der Leipziger Bevölkerung sowie den kommu­ nalen Leistungen, die innerhalb der Planungs- und Berichterstattung der Organisationseinheiten der Verwal­ tung kontinuierlich bearbeitet und weiter entwickelt werden. Die Zielstellung dieses Monitorings besteht darin, Entwicklungen in den unterschiedlichen Bereichen zu ver­ folgen, kommunale Strukturprobleme und soziale Handlungsbedarfe rechtzeitig zu erkennen und zu analysie­ ren sowie notwendige sozialpolitische Weichenstellungen abzuleiten und vorzubereiten. Der Sozialreport hat sich als Instrument der systematischen Berichterstattung in seinen zehn Jahren in Leip­ zig bewährt und ist inzwischen zu einer Art Frühwarnsystem geworden. Er dient als Grundlage sozialpoliti­ scher Diskurse sowie zur gezielten Formulierung und Fortschreibung bzw. Steuerung von Fachplanungspro­ zessen und kann für die Kommunalpolitik als Instrument zur Entscheidungsfindung genutzt werden. Adressaten dieses Sozialreportes sind deshalb neben der Fachöffentlichkeit und der Bürgerschaft insbeson­ dere die politischen Gremien der Stadt Leipzig. 1.2 Methodik Die Umsetzung dieser Zielstellung erfolgt mehrdimensional: – themenorientiert, d. h. es wird zu sozialpolitischen Zentralthemen berichtet, – zeitreihenbezogen, d. h. es werden Entwicklungen im Zeitverlauf (i.d.R. zum Jahresende) beschrieben, – raumbezogen, d. h. es werden stadt-/sozialräumliche Unterschiede aufgezeigt, – zielgruppenbezogen, d. h. es werden Entwicklungsverläufe an sozialpolitisch besonders relevanten Teilgruppen der Bevölkerung untersucht, – entscheidungsvorbereitend, d. h. es werden Hinweise gegeben für die Überprüfung von Fachkonzepten, Fachplanungen und politische Steuerung gegeben. Der Sozialreport Leipzig 2014 stellt Kernthemen bzw. Zielgruppen als sozialpolitisch für die Stadt Leipzig be­ sonders relevante Untersuchungsgrößen vor: 1 – Bevölkerung, Haushalte, Wohnen – Lebensunterhalt – Kinder und Familie – Jugend – Seniorinnen und Senioren – Menschen mit Behinderung Vgl.: Drucksache III/3379 „Sozialreport Leipzig 2005“ Sozialreport Leipzig 2014 5 – Einwohner/innen mit Migrationshintergrund – Bildung – Gesundheit – Kommunaler Haushalt nach sozialpolitischen Aufgabenfeldern In einem gesonderten Kapitel wird in diesem Sozialreport das Thema „Alleinerziehende“ betrachtet. Die Daten sind jahresweise aufbereitet und werden regelmäßig fortgeschrieben, um eine kontinuierliche Zeitreihenbezogenheit sicherzustellen. Die Daten sind überwiegend gesamtstädtisch aufbereitet. Bestimmte Teilgruppen der Bevölkerung sind in ihren Lebenslagen besonders gewichtet (z. B. Kinder, Ju­ gend, Familien). Die Indikatoren wurden so ausgewählt, dass sie auf fachplanerischen bzw. sozialpolitischen Handlungsbedarf hinweisen (z. B. Kindertagesstättenplanung, Behindertenhilfeplanung oder Schulentwick­ lungsplanung). Der Sozialreport bietet methodisch in dieser Weise eine Grundlage, verschiedene kommunale Fachberichte bzw. Fachplanungen (Kinder- und Jugendförderung, Jugendhilfereport, Gesundheitsplanung, Schulnetzpla­ nung, Kindertagesstättenplanung, Erzieherische Hilfen, Altenhilfeplan etc.) fortzuschreiben, mit der Stadtent­ wicklungsplanung zu verzahnen und zu verdichten. Das Leipziger integrierte Stadtentwicklungskonzept wur­ de dabei besonders berücksichtigt. 1.3 Überblick zu sozialen Diensten in der Stadt Leipzig Gemäß RBIV-1376/08 „Analyse und Steuerung der sozialen Dienste in Leipzig“ werden im Sozialreport Leis­ tungen sozialer Dienste in der Stadt Leipzig dargestellt. Dabei wird ein sozialer Dienst wie folgt definiert: – Der Dienst umfasst Leistungen der Sozialarbeit. – Die Leistung wird von Fachkräften der sozialen Arbeit erbracht. – Der Dienst dient dazu, soziale Probleme von Einzelnen, Gruppen oder dem Gemeinwesen zu lösen bzw. durch Prävention zu verhindern. – Die Leistung wird durch eine fachlich abgegrenzte Organisationseinheit erbracht. – Der Dienst befindet sich in öffentlicher, freier oder privater Trägerschaft. – Die Bürgerinnen und Bürger haben unmittelbaren Zugang zu der Leistung. – Für die Leistungserbringung ist kein formalisiertes Verfahren als Grundlage nötig. – Die Finanzierung der Leistung ist nicht einzelfallbezogen. Die Leistungen sozialer Dienste sind den jeweiligen thematischen Kapiteln zugeordnet. Sie finden sich wie folgt in den Kapiteln: Bevölkerung, Haushalte, Wohnen: – Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Lebensunterhalt: Schuldnerberatung – Kinder und Familie: – Erziehungs- und Familienberatung – Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Jugend: 6 – Jugendberatung – Kinder- und Jugendtelefon – Schulsozialarbeit – mobile Jugendarbeit / Straßensozialarbeit (Streetwork) – Jugendgerichtshilfe Sozialreport Leipzig 2014 Seniorinnen und Senioren: – Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere und behinderte Menschen Menschen mit Behinderung: – Beratung Behindertenhilfe im Gesundheitsamt Gesundheit: – Suchtberatungs- und behandlungsstellen – Sozialpsychiatrischer Dienst – Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten – Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle – Schwangeren- und Familienberatung 1.4 Überblick zur Kinder- und Familienfreundlichkeit Wie attraktiv ist Leipzig für Familien? In welchem Maße konnte das Ziel, in Leipzig eine ausgeglichene Alter­ sstruktur zu erreichen, bislang verwirklicht werden? Was tut die Stadt Leipzig, damit Familien in der Stadt gute Lebensbedingungen vorfinden und Beruf und Familie gut vereinbaren können? Insbesondere anhand folgender Daten kann verfolgt werden, inwiefern sich Leipzig seinem strategischen Ziel annähern konnte und Entwicklungen vorangebracht werden konnten. Im Kapitel Bevölkerung, Haushalte, Wohnen: – Geburten und Sterbefälle – Mittlere Kinderzahl je Frau – Wanderungssaldo der Einwohner/-innen nach Altersgruppen Im Kapitel Kinder und Familie: – Familien nach Lebensformtyp – Familien nach Anzahl der Kinder – Kinder- und familienfreundliches Umfeld (Spielplätze) – Kontakte im Familieninfobüro – Begrüßungspaket „Willkommen im Leben“ – Zuwachs von Platzkapazitäten in Kindertagesstätten nach Versorgungsräumen – Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Sozialreport Leipzig 2014 7 2. Zusammenfassung In den folgenden Teilkapiteln werden zentrale Themenbereiche der sozialen Kommunalpolitik dargestellt, wo­ bei die Entwicklung der letzten Jahre einen Schwerpunkt darstellt. Es werden insbesondere jene Themen ge­ nauer betrachtet, die dem Steuerungseinfluss des Dezernates Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule un­ terliegen. In schlaglichtartigen Betrachtungen werden wichtige Erkenntnisse aus den vorliegenden Daten do­ kumentiert. Vertiefende Einblicke sind über Fachberichte bzw. Fachplanungen der jeweiligen Ressorts mög­ lich. In den folgenden Abschnitten werden die wesentlichen Inhalte der Kapitel zusammengefasst. Bevölkerung, Haushalte, Wohnen 2014 ist die Einwohnerzahl aufgrund der erneut hohen Wanderungsgewinne um 2,3 % auf 551.871 ange­ wachsen. Der Wanderungsgewinn (+12.933 Personen) rührt vor allem von Zuwanderungen aus den neuen Bundesländern, in geringerem aber wachsenden Maße aber auch aus den alten Bundesländern und dem Ausland her. Die natürliche Bevölkerungsentwicklung war 2014 erstmalig seit 1965 wieder positiv. Die Einwohnerentwicklung verläuft räumlich differenziert. Die größten Gewinne verzeichnen die vorwiegend gründerzeitlich geprägten Ortsteile in der inneren Stadt, wobei sich das Einwohnerwachstum im Vergleich zu den Vorjahren südlich des Zentrums etwas abgeschwächt hat, während es nördlich und östlich des Zentrums und im Leipziger Westen zunahm. Einwohnerrückgänge wurden in durch Großwohnsiedlungen geprägten Ortsteilen festgestellt. Laut Kommunaler Bürgerumfrage betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 2013 im Bestand 5,08 €/m², die Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,23 €/m². Seit 2003 haben sich die durchschnittli­ che Nettokaltmiete um etwa 6 % sowie die Gesamtmiete um etwa 11 % erhöht. Aufgrund ebenfalls gestiege­ ner Haushaltseinkommen blieb die Mietbelastung stabil: wie in den Vorjahren wendet ein Leipziger Haushalt im Durchschnitt rund ein Drittel seines Nettoeinkommens für die Gesamtmiete der Wohnung auf. 2013 umfasste der Wohnungsbestand 330.703 Wohnungen. Vor dem Hintergrund der Einwohnerentwicklung und der Bau- und Sanierungstätigkeit wird geschätzt, dass der Leerstand auf ca. 27.000 zurückgegangen ist, was einer Leerstandsquote von ca. 8 % entspricht. Lebensunterhalt Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen lag 2013 mit 1.549 € um 46 € höher als im Jahr 2012. Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2013 insgesamt 1.152 € und lag da­ mit um 17 € höher als im Jahr 2012. Die Einkommensunterschiede haben sich im Jahr 2013 etwas erhöht. Während die Einkommen der einkom­ mensschwächsten 20 Prozent um 1,1 % anstiegen, legten die Einkommen der einkommensstärksten 20 Pro­ zent um 7,2 % zu. Der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen hat sich von 278 € (2012) auf 283 € (2013) erhöht. 16,8 % der Leipziger/-innen sind relativ einkommensarm (2012: 16,0 %), da ihr Einkommen unterhalb der Ar­ mutsgefährdungsschwelle (60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens) liegt. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich weiter verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbs­ personen, lag Ende 2013 bei 10,3 % und war somit niedriger als Ende 2012 (10,8 %). Der Anteil der Einwohner/-innen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus Erwerbs- oder Berufstätigkeit bezieht, betrug 2013 insgesamt 44,4 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte ange­ stiegen. Der Anteil derer, die überwiegend von staatlichen Unterstützungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Grundsicherung u.ä. leben, hat sich im Jahr 2013 weiter verringert auf 9,8 % (2012: 10,3 %). Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach SGB II hat sich auch im Jahr 2013 auf den bisher niedrigsten Jahreswert verringert. Insgesamt erhielten 70.731 Personen derartige Leistungen, das waren 16,6 % aller Einwohner/-innen unter 65 Jahre. 27,0 % aller Kinder unter 15 Jahren bezogen im Jahr 2013 Sozialgeld (Vor­ jahr: 27,9 %). Insgesamt 1.152 Personen erhielten 2013 Hilfe zum Lebensunterhalt, das sind 9,9 % mehr als im Vorjahr (1.048). Die Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist auf 3.818 angestiegen (2012: 3.691). Mindestens ein Antrag auf Bildung und Teilhabe wurde 2013 für 19.389 Kinder, Jugendliche und junge Er­ wachsene gestellt, in etwa so viele wie 2012. Im Vergleich zu 2012 wurden 2013 insgesamt weniger Leistun­ gen bewilligt. 8 Sozialreport Leipzig 2014 Die Anzahl der Schuldnerberatungen hat sich von 2007 bis 2013 mehr als verdoppelt. Beratungen mit kom­ plexen Schuldenproblematiken nehmen zu. Insgesamt 61.221 Personen nutzten 2014 den Leipzig-Pass (2013: 62.447). Das waren 11,1 % der Leipziger/-innen. Kinder und Familie Mit 5.834 Geburten gab es 2013 weiterhin konstant hohe und wachsende Geburtenzahlen (plus 268 Gebur­ ten). Die Anzahl der Haushalte mit Kindern stieg 2013 auf 61.791 (plus 2.854). Die Anzahl alleinerziehender El­ ternteile stieg auf 13.810 Haushalte (plus 510). Im Familieninfobüro wurden im Jahr 2013 insgesamt 12.317 Kontakte gezählt. Im Vergleich zum Vorjahr wa­ ren das 899 Kontakte mehr. Das Willkommenspaket für Neugeborene haben im Jahr 2013 4.885 Eltern ab­ geholt (plus 691 Pakete). Im Jahr 2013 wurden für 9.881 Anträge auf Eltern- und Erziehungsgeld insgesamt 48,4 Mio. € ausgezahlt (plus 4,5 Mio. €). Für 5.130 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen wurden im Jahr 2013 insgesamt 9,73 Mio. € Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde durch die Eröffnung von fünf neuen Kindertagesstätten und Erweiterungen erweitert. Die Platzkapazitäten der Kindertageseinrichtungen wurden im Jahr 2013 um 2.683 Plätze erweitert. Davon waren 334 Krippenplätze, 744 Kindergartenplätze, 1.327 Hortplätze sowie 278 Kin­ dertagespflegeplätze. In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen gab es im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr konstant hohe Beratungshilfen. Durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus dem Vorjahr wurden insgesamt 5.423 Rat Suchenden Hilfen angeboten. Der Allgemeine Soziale Dienst wurde im Jahr 2013 außerhalb kostenpflichtiger erzieherischer Leistungen in 2.626 Fällen (plus 66 Fälle) für die Bürger/-innen der Stadt Leipzig tätig. Die jahresdurchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen stiegen im Jahr 2013 auf 2.077 Hilfen, davon 94,9 % für die Altersgruppe der Minderjährigen und 5,1 % für junge Volljährige, an. Jugend Im Jahr 2013 lebten 78.938 Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jah­ ren mit Hauptwohnsitz in Leipzig. 2013 wurden Angebote der Kinder- und Jugendförderung mit 9,5 Mio. € bezuschusst (plus 2,2 %). Die Inanspruchnahme des Ferienpasses hat sich weiter erhöht, 72,1 % aller Schüler/-innen nutzen ihn. Ins­ gesamt 28.824 Ferienpässe wurden 2013 verkauft, davon 25,8 % ermäßigt. Im Schuljahr 2013/2014 wurde an 12 Grundschulen, 23 Oberschulen, 8 Förderschulen und 7 Berufsschulen Schulsozialarbeit angeboten. Seit dem Schuljahr 2008/2009 ist ein Rückgang von Auszubildenden beobachtbar, da aktuell die geburten­ schwachen Jahrgänge die Schulen verlassen. Im Berichtsjahr 2013/2014 gab es wieder mehr Bewerber/-in­ nen (2.864) als Berufsausbildungsstellen (2.467) zur Verfügung standen. Der Anteil der unbesetzten Berufsausbildungsstellen stieg auf 8,2 % (203). Im Jahr 2013 ist die Zahl der arbeitslosen unter 25-Jährigen auf jahresdurchschnittlich 2.871 (minus 6,4 %) gesunken. Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit wie Beschäftigungsprojekte oder Kompe­ tenzagenturen sollen auch weiterhin Jugendlichen helfen, die Schwelle von der Schule in Ausbildung oder Qualifizierung erfolgreich zu überschreiten und Arbeitslosigkeit zu verhindern. Die mobile Jugendarbeit/Streetwork verzeichnet im Jahr 2013 durch die Einbeziehung des Fußball-Fan-Pro­ jektes in den Leistungsbereich einen Anstieg um 28,9 % der Kontakte zu ihren Zielgruppen. Durch die Jugendgerichtshilfe wurden im Jahr 2013 insgesamt 5.264 Jugendliche betreut. Seniorinnen und Senioren Die Zahl der über 60-Jährigen betrug zum 31.12.2013 insgesamt 145.981 Personen, das sind über 1.500 Personen mehr als im Vorjahr und 27,1 % der Gesamtbevölkerung der Stadt. Die Zahl der Hochaltrigen (85 Sozialreport Leipzig 2014 9 Jahre und älter) stieg um 546 auf 14.261 Personen und beträgt trotz deutlichen Wachstums der Gesamtein­ wohnerzahl 2,6 % der Bevölkerung. In der vollstationären Pflege gab es gegenüber dem Vorjahr erstmals keine Erweiterung der Platzkapazität. Es stehen unverändert 6.385 Plätze in 58 Heimen zur Verfügung. Die Kapazität der Tagespflegeplätze stieg gegenüber dem Vorjahr um 44 Plätze auf 349. Zwei Tagespflegeeinrichtungen wurden neu eröffnet. Innerhalb von Einrichtungen (im stationären Bereich) stieg die Anzahl der Empfänger/-innen von Grundsiche­ rung im Alter um 12 % (26 Personen), die der Hilfe zum Lebensunterhalt um 20 % (59 Personen), während die Anzahl der Personen mit Leistungen Hilfe zur Pflege gegenüber dem Vorjahr fast unverändert (1.138 Per­ sonen) blieb. Die Anzahl der Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung betrug 2013 16.283 Personen, somit 1.063 mehr als bei der letzten Erhebung 2011. Die Zahl der Beratungen in der Beratungsstelle „Wohnen und Soziales“ stieg im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um 25 % auf ca.1.000 (2012: 732). Die Zahl der Wohnungsanpassungen hat sich mit 59 realisierten Projekten nahezu verdoppelt. Menschen mit Behinderung Am Stichtag 31.12.13 lebten in Leipzig 54.629 Personen mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr und gelten damit als schwerbehindert. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Anzahl schwerbehinderter Men­ schen um 2,5 Prozentpunkte (1.359 Personen) zu. Im Jahr 2013 hatten 45.756 Personen in Leipzig einen gültigen Schwerbehindertenausweis, dies sind 3,5 % (1.647) mehr als 2012. Während die Anzahl der Arbeitslosen in Leipzig in den letzten Jahren kontinuierlich sank, jedoch der Anteil der behinderten Menschen an allen Arbeitslosen stieg, ging 2013 erstmals auch der Anteil behinderter Men­ schen an allen Arbeitslosen um 0,2 Prozentpunkte zurück, auf 5,3 % (1.497 Personen) gegenüber dem Vor­ jahr. Bei den institutionellen Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen setzt sich der Trend des Vorjahres fort. Die Kapazität in den Wohnheimen für Erwachsene blieb 2013 unverändert gegenüber den Vorjahren. Zwei neue Angebote für Außenwohngruppen und mit 26 neuen Bewohner/-innen im ambulant betreuten Wohnen, stieg ihre Anzahl auf 941 Personen (2012: 915 Personen). Damit setzte sich die bisherige Entwick­ lung fort. Die Kapazität im stationären Wohnen für Kinder und Jugendliche wurde um 38 Plätze durch Schlie­ ßung einer Einrichtung gesenkt. Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund In Leipzig lebten 2013 fast 54.000 Personen mit Migrationshintergrund. Das sind 10,0 % aller Leipziger. Da­ von waren 32.854 Ausländer/-innen und 20.922 Deutsche mit Migrationshintergrund. Im Vergleich zum Vor­ jahr ist die Zahl der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund um 4.453 Personen bzw. 9,0 % gestiegen. Der Anteil der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund ist in der Stadt Leipzig zwar höher als im Durch­ schnitt der fünf ostdeutschen Länder (2012: 4,8 %), aber wesentlich niedriger als im deutschen Durchschnitt insgesamt (19,6 %). Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund sind deutlich jünger als jene ohne Migrationshintergrund. Das Durchschnittsalter aller Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund lag 2013 bei 31,8 Jahren, dass der Leipzi­ ger/ -innen ohne Migrationshintergrund bei 44,7 Jahren. Besonders niedrig ist mit 26,9 Jahren das Durch­ schnittsalter der Deutschen mit Migrationshintergrund. Fast jedes sechste Kind in Leipzig, 17,4 % der unter 15-Jährigen, hat ausländische Wurzeln. Die Leipziger Migrantinnen und Migranten stammen aus insgesamt 167 heute existierenden Staaten. Die größte Gruppe bilden mit einem Anteil von 13,1 % die Migranten, die ihre Wurzeln in der russischen Fördera­ tion haben. Insgesamt 12.227 deutsche Staatsangehörige haben neben dem deutschen auch einen ausländischen Pass. Die räumliche Verteilung der Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund ist verschieden. Der Anteil an der Gesamtbevölkerung reicht von 32,6 % in Zentrum-Südost, 32, 5 % in Volkmarsdorf und 32,2 % in NeustadtNeuschönefeld bis zu 1,6 % in Baalsdorf, 2,0 % in Knautkleeberg-Knauthain und 2,1 % in Liebertwolkwitz. 10 Sozialreport Leipzig 2014 Bildung Die demografische Entwicklung Leipzigs der letzten Jahre führte seit dem Schuljahr 2003/04 zu steigenden Schülerzahlen in den Grundschulen und zunehmend auch in den weiterführenden Schulen. Dementspre­ chend wird in den kommenden Jahren im Bereich der allgemeinbildenden Schulen weiterhin ein Netzausbau erforderlich sein. Im Schuljahr 2013/14 wurden an Leipzigs allgemeinbildenden Schulen insgesamt 41.780 Schüler/-innen unterrichtet, das bedeutete eine Zunahme zum Vorjahr um 4,5 % (1.786 Schüler/-innen). Die Anzahl und der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund stieg in den letzten Jahren kontinuier­ lich an. Im Schuljahr 2013/14 betrug ihr Anteil insgesamt 13,3 %. Am höchsten fiel er an Grundschulen (14,9 %) und Oberschulen (14,5 %) aus. Die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nahm, nach mehreren Jahren des Anstiegs, im Vergleich zum Vorjahr erstmals wieder ab. Dieser Rückgang fiel mit zehn Schüler/-innen aller­ dings schwach aus. Der Anteil an der gesamten Schülerschaft betrug 2013/14 9,2 %. Die Anzahl der integra­ tiv unterrichteten Schüler/-innen und ihr Anteil an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbe­ darf stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an. 2013/14 waren es 1.251 Schüler/-innen. 5,0 % mehr als im Vorjahr und 73,8 % mehr als fünf Jahre zuvor. 2013/14 wurde insgesamt knapp jede/-r dritte Schüler/-in mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Regelschule unterrichtet. Im Mittel der letzten drei Schuljahre lag der städtische Durchschnitt für eine gymnasiale Bildungsempfehlung bei 50,3 %. Im Schuljahr 2013/14 erhielten 52,1 % der Viertklässler/-innen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium. Die Spannweite innerhalb Leipzigs reichte von 17,9 % bis 88,2 %. Der Anteil der Schüler/-innen, welche die allgemeinbildende Schule ohne mindestens einen Hauptschulab­ schluss verließen, lag 2013 unverändert hoch bei 15,3 %. Zwar stammten mehr als die Hälfte von ihnen von Förderschulen, aber auch an Oberschulen lag der Anteil mit 11,0 % doppelt so hoch wie der Vergleichswert auf Landesebene. Die sozialräumliche Differenzierung wies in allen betrachteten Merkmalen auf die Schwerpunkträume der in­ tegrierten Stadtentwicklung hin: im innenstadtnahen Osten und Westen der Stadt sowie in Grünau finden sich die höchsten Lernförderquoten, die geringsten gymnasialen Bildungsempfehlungen sowie überdurch­ schnittliche Anteile von Abgänger/-innen von Oberschulen ohne mindestens einen Hauptschulabschluss. Gesundheit Seit Jahren werden bei den Kindertagesstätten- und Schulaufnahmeuntersuchungen am häufigsten im Be­ fundbereich Sprache Auffälligkeiten festgestellt. Im vergangenen Untersuchungsjahr 2013/14 betraf das 39% der untersuchten Kinder in Kindertagesstätten und ca. 35 % der untersuchten Schulanfänger/-innen. Der Vor­ sorge- und Impfstatus der Leipziger Vorschulkinder kann insgesamt als gut bewertet werden. Der Anteil der Schulanfänger/-innen, die keine jugendärztliche Empfehlung für die Regelschule erhielten, lag im vergange­ nen Untersuchungszeitraum bei 14 %. In den Suchtberatungsstellen werden in erster Linie Menschen mit abhängigem Alkohol- und/oder illegalem Drogenkonsum betreut. Im Jahr 2013 nahmen 4.062 Menschen die Angebote von Beratungsstellen an. 447 Personen drunter konsumierten Metamphetamin (Hauptsubstanz „Crystal“), das sind rund 30% mehr Klien­ ten und Klientinnen mit dieser Diagnose als 2012. Problematisch sind die Auswirkungen der Abhängigkeit von verschiedenen Substanzen und die Folgen psychiatrischer Begleiterkrankungen. In den zwei Bereichen der gemeindenahen Psychiatrie, den psychosozialen Gemeindezentren und dem So­ zialpsychiatrischen Dienst ist die Inanspruchnahme gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich geblieben. Die psychosozialen Gemeindezentren erreichten als niedrigschwelliger Anlaufpunkt ca. 1.500 chronisch psy­ chisch kranke Menschen. Der Sozialpsychiatrische Dienst betreute 2013 ca. 2.000 Menschen. Auf Grundlage der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen haben zum 01.07.2013 sieben Fa­ milienhebammen/Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie eine Koordinatorin ihre Arbeit aufgenommen. Im 2. Halbjahr 2013 wurden 79 Anfragen verzeichnet. In 80 % der Fälle wurde den Familien Unterstützung durch die Familienhebammen angeboten. Kommunaler Haushalt nach sozialpolitischen Aufgabenfeldern Im Planjahr 2014 waren für das Sozialbudget (Amt für Jugend, Familie und Bildung, Sozialamt und Gesund­ heitsamt) 768,2 Mio. € vorgesehen. Das sind 56 % der Aufwendungen im Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig. Die Sozialaufwendungen sind im Vergleich zu 2013 weiter gestiegen. Dies geht vor allem auf steigende Aus­ gaben für den Bereich der Kindertageseinrichtungen aufgrund steigender Bevölkerungszahlen und eine wachsende Inanspruchnahme durch den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung zurück. Sozialreport Leipzig 2014 11 Das Sozialbudget beinhaltet auch Aufwendungen für Schulträgeraufgaben. Dafür wurden im Jahr 2014 Mittel in Höhe von 78,1 Mio. € eingeplant. Der kostenintensivste Aufgabenbereich sind die Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege mit der Über­ nahme der Elternbeiträge. Dafür wurden 2014 im Ergebnishaushalt 226,3 Mio. € bereitgestellt. Das Aufga­ benfeld Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II verzeichnete im Haushaltsplan 2014 die zweithöchsten Aufwendungen in Höhe von 180,7 Mio. €. Im Jahr 2013 wurden für Aufgaben der Jugendhilfe, Sozialhilfe und Gesundheitsförderung gemäß den För­ derrichtlinien der Stadt Leipzig Zuwendungen in Höhe von 13.553.167 € an Vereine und Verbände bewilligt. Exkurs: Alleinerziehende Am Jahresende 2013 gab es in der Stadt Leipzig insgesamt 13.845 Alleinerziehende, davon 12.621 Frauen und 1.224 Männer. Der Anteil der Alleinerziehenden an allen Haushalten in der Stadt Leipzig hat sich von 4,1 % im Jahr 2008 auf 4,5 % im Jahr 2013 erhöht. Jedes vierte Kind unter 18 Jahren lebt in einem Alleinerziehenden-Haushalt. Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen von Alleinerziehenden lag im Jahr 2013 bei 1.426 € und somit um 143 € höher als im Vorjahr. Die Mehrzahl der Alleinerziehenden bestreitet ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch Erwerbseinkom­ men, 2013 waren das 70 %. 26 % aller Alleinerziehenden leben hauptsächlich von Arbeitslosengeld II. Im Jahr 2013 erhielten 7.375 Alleinerziehende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Alleinerziehende haben im Jahr 2013 durchschnittlich 38 % ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Woh­ nungsmiete (einschl. Betriebskosten) aufgewendet. 12 Sozialreport Leipzig 2014 3. Bevölkerung, Haushalte, Wohnen Zusammenfassung 2014 ist die Einwohnerzahl aufgrund der erneut hohen Wanderungsgewinne um 2,3 % auf 551.871 ange­ wachsen. Der Wanderungsgewinn (+12.933 Personen) rührt vor allem von Zuwanderungen aus den neuen Bundesländern, in geringerem aber wachsenden Maße aber auch aus den alten Bundesländern und dem Ausland her. Die natürliche Bevölkerungsentwicklung war 2014 erstmalig seit 1965 wieder positiv. Die Einwohnerentwicklung verläuft räumlich differenziert. Die größten Gewinne verzeichnen die vorwiegend gründerzeitlich geprägten Ortsteile in der inneren Stadt, wobei sich das Einwohnerwachstum im Vergleich zu den Vorjahren südlich des Zentrums etwas abgeschwächt hat, während es nördlich und östlich des Zentrums und im Leipziger Westen zunahm. Einwohnerrückgänge wurden in durch Großwohnsiedlungen geprägten Ortsteilen festgestellt. Laut Kommunaler Bürgerumfrage betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 2013 im Bestand 5,08 €/m², die Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,23 €/m². Seit 2003 haben sich die durchschnittli­ che Nettokaltmiete um etwa 6 % sowie die Gesamtmiete um etwa 11 % erhöht. Aufgrund ebenfalls gestiege­ ner Haushaltseinkommen blieb die Mietbelastung stabil: wie in den Vorjahren wendet ein Leipziger Haushalt im Durchschnitt rund ein Drittel seines Nettoeinkommens für die Gesamtmiete der Wohnung auf. 2013 umfasste der Wohnungsbestand 330.703 Wohnungen. Vor dem Hintergrund der Einwohnerentwicklung und der Bau- und Sanierungstätigkeit wird geschätzt, dass der Leerstand auf ca. 27.000 zurückgegangen ist, was einer Leerstandsquote von ca. 8 % entspricht. 3.1 Bevölkerungsentwicklung 2014 ist die Zahl der Einwohner/-innen im Vergleich zum Vorjahr um 12.523 (+ 2,3 %) auf 551.871 gestiegen. Damit setzt sich die dynamische Einwohnerentwicklung der drei vorangegangenen Jahre fort, als Leipzig ebenfalls um je 10.000 Einwohner/-innen wuchs. Zuvor lag das jährliche Wachstum zwischen 3.000 und 5.000 Personen. Abb. 3.1 Bevölkerungsentwicklung 2000 bis 2014 570.000 481.390 484.121 485.643 489.335 494.771 497.791 502.371 505.559 508.775 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 539.348 479.590 470.000 479.996 490.000 528.540 510.000 551.871 530.000 517.838 Einwohner 550.000 450.000 2011 2012 2013 2014 Jahr Quelle: Ordnungsamt/Einwohnermelderegister Sozialreport Leipzig 2014 Rührten noch in den Vorjahren die Einwohnergewinne ausschließlich von einer positiven Wanderungsbilanz, so wurde 2014 erstmals seit 1965 wieder eine positive natürliche Bevölkerungsentwicklung festgestellt. Hinzu kommt ein neuer Rekord beim Wanderungssaldo in Höhe von 12.933 Personen. Sozialreport Leipzig 2014 13 Abb. 3.2 Bevölkerungsentwicklung 2000 bis 2014 nach natürlicher Bevölkerungsentwicklung und Wanderungssaldo 14.000 12.000 10.000 11.353 6.059 -660 -322 -474 -503 -180 -115 -183 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 -1.563 2001 2002 2003 -1.372 -1.743 2000 -1.069 -1.572 -4.000 -1.664 2004 2005 9.449 352 3.560 3.227 0 -2.000 4.728 3.053 2.113 4.057 1.514 2.000 3.494 4.000 12.933 11.679 5.232 -852 2006 6.000 1.806 Einwohner 8.000 2014 Jahr natürliche Bevölkerungsentw icklung Wanderungssaldo Quelle: Ordnungsamt/Einwohnermelderegister Abb. 3.3 Sozialreport Leipzig 2014 Geburten und Sterbefälle 2000 bis 2014 7.000 6.000 3.976 5.539 4.251 5.320 4.370 5.742 4.378 5.230 4.690 5.350 5.263 5.585 4.997 5.471 5.303 5.806 5.602 5.782 5.566 5.681 5.834 6.017 6.241 5.889 2.000 3.749 5.492 3.000 3.781 5.353 4.000 3.757 5.421 Einwohner 5.000 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1.000 0 Jahr Lebendgeborene Quelle: Ordnungsamt/Einwohnermelderegister Gestorbene Sozialreport Leipzig 2014 2014 wurden im Einwohnerregister 352 mehr Geburten (6.241) als Sterbefälle (5.889) gezählt. Damit war die natürliche Bevölkerungsentwicklung erstmals seit 1965 wieder positiv. Einen Geburtenüberschuss wiesen vor allem die gründerzeiltich geprägten Ortsteile entlang des Auwaldes von Gohlis-Mitte bis Connewitz und im Leipziger Westen sowie im Leipziger Osten auf. Die durch Großsiedlungen geprägten Ortsteile hingegen wa­ ren durch Geburtendefizite geprägt. Die mittlere Kinderzahl, die die Zahl der Lebendgeborenen auf 1.000 Frauen im gebährfähigen Alter zwi­ schen 15 und 45 Jahren ausdrückt, lag 2013 bei 1,44. Daten für Deutschland liegen derzeit noch nicht vor. 14 Sozialreport Leipzig 2014 Abb. 3.4 Mittlere Kinderzahl je Frau 2002 bis 2013 1,40 1,20 1,28 1,34 1,34 1,33 1,30 1,37 1,45 1,37 1,34 1,36 1,42 1,39 1,46 1,36 1,40 1,38 1,44 0,60 1,29 1,35 0,80 1,21 1,34 1,00 1,17 1,34 Lebendgeborene auf 1.000 Frauen im gebährfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren 1,60 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 0,40 0,20 0,00 Jahr Leipzig Deutschland Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Statistik und Wahlen Karte 3.1 Sozialreport Leipzig 2014 Entwicklung der Bevölkerung 2008 bis 2013 (Hauptwohnsitz) Die Einwohnerentwicklung Leipzigs verläuft räumlich verschieden. Zwischen 2008 und 2013 verzeichneten viele vorwiegend gründerzeitlich geprägte Ortsteile in der inneren Stadt – von Neulindenau bis Volkmarsdorf – hohe Einwohnergewinne von mehr als 12 %. Mit einem Plus von 25,9 % in den vergangenen 5 Jahren wies Lindenau den größten Einwohnergewinn auf. Im Vergleich zu vorangegangenen Jahren hat sich das Einwoh­ nerwachstum südlich des Zentrums etwas abgeschwächt, während es nördlich und östlich des Zentrums und im Leipziger Westen zunahm. Der größte Einwohnerrückgang wurde in Schönau festgestellt (-13,6 %), da Sozialreport Leipzig 2014 15 hier zur Vorbereitung von Abrissen Wohnungen leergezogen wurden. Die Einwohnerentwicklung in den rand­ städtischen Ortsteilen ist weitgehend ausgeglichen. Einwohnergewinne von mehr als 4 % verzeichneten En­ gelsdorf, Baalsdorf, Lindenthal und Hartmannsdorf-Knautnaundorf. Der Rückgang der Einwohnerzahlen in den durch Großwohnsiedlungen geprägten Ortsteilen in Grünau sowie im Osten und Nordosten der Stadt (Paunsdorf, Schönefeld-Ost und Heiterblick) hat sich in den vergangenen Jahren auf unter 4 % (zw. 2008 und 2013) abgeschwächt. Abb. 3.5 Einwohnerprognosen bis 2032 700.000 600.000 Einwohner 500.000 400.000 Einw ohnerentw icklung bis 2013 300.000 Bevölkerungsvorausschätzung Stadt Leipzig 2013 200.000 100.000 Bevölkerungsprognose Sachsen 2010 (Variante 1) 0 Bevölkerungsprognose Sachsen 2010 (Variante 2) 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 Jahr Quelle:Amt f ür Statistik und Wahlen, Statistische Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2014 In den Prognosen des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig wird für die Zukunft von einem weiteren Einwohnerwachstum in der Stadt Leipzig ausgegangen. Dabei ist die Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig von 2013 deutlich optimistischer und erwartet in den nächsten 20 Jahren einen Anstieg auf 598.000 Einwohner/-innen. Die Bevölkerungsvorausschätzung geht dabei von einem leichten Anstieg der to­ talen Fertilitätsrate und weiterhin positiven Wanderungssalden aus. Die Hauptvariante der regionalisierten Bevölkerungsprognose des Freistaates Sachsen aus dem Jahr 2010 erwartet hingegen einen Anstieg der Einwohnerzahl auf 539.000 im Jahr 2025 mit anschließender leicht rückläufiger Tendenz. In der pessimisti­ schen Variante des Freistaates Sachsen wird ein Einwohnerwachstum bis 2014 auf etwa 523.000 Einwohner, danach ein Rückgang auf 512.000 Einwohner im Jahr 2025 vorausgesagt. Die städtische Bevölkerungsvor­ ausschätzung prognostiziert für 2025 einen Bevölkerungsbestand von 585.000 Einwohnern. Allerdings ist zu beachten, dass den Prognosen von Sachsen im Jahr 2010 ausgehend von den damaligen Einwohnerent­ wicklungen andere Annahmen zugrunde gelegt wurden. Insbesondere der verstärkte Zuzug in den letzten drei Jahren war in diesen Prognosen nicht erwartet worden. 3.2 Wanderungen Dem Trend der vergangenen Jahre folgend stieg die Zahl der Zuzüge 2013 erneut an. Im Gegensatz zu den Vorjahren stieg parallel dazu auch die Zahl der Fortzüge. 2013 standen 32.355 Zuzügen 21.006 Fortzüge ge­ genüber, woraus ein Wanderungsgewinn von 11.349 Personen resultiert. Damit verblieb der Wanderungsge­ winn auf dem Niveau des Vorjahres. Leipzig erzielte 2013 mit Ausnahme der Gruppe der unter 6-Jährigen in allen Altersgruppen Wanderungsge­ winne. Die Gruppe der 18- bis unter 25-Jährigen stellt dabei nach wie vor mit einem Wanderungsgewinn von 5.560 Personen die größte Zuwanderungsgruppe dar. Aber auch bei den 25- bis unter 45-Jährigen war mit einem Saldo von +4.118 Personen ein deutlicher Wanderungsgewinn zu verzeichnen. Das deutet darauf hin, dass die Wanderungsgewinne der letzten Jahre nicht allein auf Ausbildungswanderung zurückzuführen ist. Der negative Wanderungssaldo bei den unter 6-Jährigen deutet darauf hin, dass mehr Familien mit Kindern unter 6 Jahre Leipzig verlassen als nach Leipzig ziehen. 16 Sozialreport Leipzig 2014 Tabelle 3.1 Altersgruppe in Jahren Wanderungssaldo der Einwohner/-innen 2000, 2005 bis 2013 nach Altersgruppen 2000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 0 - unter 6 -80 -137 -6 -201 -135 -125 -73 -262 -64 -32 6 - unter 18 -129 24 209 -6 155 100 258 273 424 395 18 - unter 25 2.155 3.119 3.278 3.261 3.721 4.569 5.052 5.916 5.921 5.560 25 - unter 45 119 -4 1.003 31 946 848 2.220 2.554 3.930 4.118 45 - unter 65 -411 -79 -46 281 342 486 719 904 1.077 937 65 - unter 80 10 84 82 101 122 150 250 226 327 323 80 und älter -1 38 114 10 72 36 24 79 54 48 1.663 3.045 4.634 3.477 5.223 6.064 8.450 9.690 11.669 11.349 Gesamt Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2014 Die 2013 erzielten Wanderungsgewinne beruhen zum größten Teil aus den neuen Bundesländern (+5.581), wobei der Wanderungsgewinn aus den Umlandkreisen (+691) weiter rückläufig ist. Auch gegenüber den al­ ten Bundesändern (+1.592) sowie zunehmend dem Ausland (+3.485) wurden Wanderungsgewinne regis­ triert. Abb. 3.6 Wanderungen ab 2002 bis 2013 nach Region 6.000 5.000 Einwohner 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr neue Bundesländer (ohne Umlandkreise) Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Statistik und Wahlen 3.3 Umlandkreise alte Bundesländer Ausland Sozialreport Leipzig 2014 Altersstruktur 14,2 % der Leipziger Einwohner/-innen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dabei ist der Anteil der Kinder unter 6 Jahren seit 2000 kontinuierlich gestiegen. Der Anteil der 6- bis unter 18-Jährigen steigt seit 2009. Das Niveau von 2000 ist allerdings noch nicht erreicht, hier wirken die Geburtenausfälle aus den 1990er Jahren nach. Diese beeinflussen auch die Altersgruppe der 18- bis unter 25-Jährigen: trotz hoher Wanderungsgewinne in der Altersgruppe geht die Anzahl und der Anteil der Leipziger/-innen zwischen 18 und 25 Jahren zurück. Dagegen steigt der Anteil der 25- bis unter 45-Jährigen und 45- bis 55-Jährigen. Der Anteil der Leipziger/-innen zwischen 55 und 65 Jahre verbleibt auf dem Niveau der Vorjahre. Die Zahl der Se­ niorinnen und Senioren über 65 Jahre in Leipzig in den vergangenen 3 Jahren auf gleichbleibendem Niveau. Dabei nimmt die Zahl und der Anteil der Hochaltrigen (80 Jahre und älter) zu. Die Zahl und der Anteil der 65bis unter 80-Jährigen sind seit 2010 leicht rückläufig, hier wirken sich die Geburtenausfälle nach dem 2. Weltkrieg aus. Sozialreport Leipzig 2014 17 Der Altersdurchschnitt der Leipziger Einwohner/-innen betrug 2013 43,6 Jahre und ist – beeinflusst durch die hohen Wanderungsgewinne der vergangenen Jahre – von 44,0 Jahre im Jahr 2009 gesunken, nachdem das Durchschnittsalter seit 2002 von 43,7 auf 44,0 Jahre angestiegen war. Tabelle 3.2 Bevölkerungsentwicklung 2000, 2005, 2010 bis 2013 nach Altersgruppen Altersgruppen in Jahren anteilig in % unter 18 2000 2005 2010 2011 2012 2013 14,6 13,0 13,2 13,5 13,8 14,2 0 - unter 6 3,9 4,8 5,5 5,6 5,7 5,9 6 - unter 18 10,8 8,2 7,6 7,8 8,1 8,3 66,8 65,5 64,1 64,3 64,4 64,5 18 - unter 25 9,3 10,1 9,3 9,1 8,7 8,3 25 - unter 45 29,4 29,9 30,0 30,2 30,7 31,3 45 - unter 55 12,9 13,4 13,6 13,6 13,5 13,5 55 - unter 65 15,2 12,2 11,2 11,4 11,4 11,4 18,6 21,5 22,7 22,2 21,8 21,4 65 - unter 80 14,2 16,6 17,1 16,6 16,2 15,8 80 und älter 4,4 4,9 5,6 5,6 5,6 5,6 493.208 489.335 508.775 517.838 528.540 539.348 davon 18 bis 65 davon über 65 davon Anzahl der Gesamtbevölkerung Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2014 Infolge der räumlich differenzierten Einwohnerentwicklung verändert sich das Durchschnittsalter der Bevölke­ rung stadträumlich unterschiedlich. Ortsteile mit hohem und weiter steigendem Durchschnittsalter am Stadt­ rand und in den durch Großsiedlungen geprägten Ortsteilen, stehen jungen und sich verjüngenden Ortsteilen in der inneren Stadt gegenüber. Das Durchschnittsalter variiert in den Ortsteilen zwischen 35,3 Jahre in Schleußig und 55,2 Jahre in Grünau-Ost. Den größten Rückgang des Durchschnittsalters verzeichnen jene Ortsteile, die in den vergangenen Jahren starken Zuzug zu verzeichnen hatten. So ging der Altersdurch­ schnitt innerhalb der letzten fünf Jahre in Zentrum-Ost, Zentrum-Südost, Plagwitz und Lindenau um 2 Jahre und mehr zurück. Parallel dazu stieg das Durchschnittsalter in Schönau, Heiterblick und Miltitz um 3 Jahre und mehr. In der Überschneidung der Einwohnerentwicklung insgesamt und der Entwicklung des Durchschnittsalters im Zeitraum von 2003 bis 2013 wird deutlich, dass fast alle innerstädtischen Ortsteile weiterhin an Einwohnern gewinnen und sich zugleich verjüngen. Das sind die Gebiete, die durch Zuzug Jüngerer und im städtischen Vergleich teils hohe Geburtenzahlen auffallen. Die durch Großsiedlungen gekennzeichneten Ortsteile im Übergangsbereich von innerer Stadt zum Stadtrand sowie die randstädtischen Ortsteile sind durch Alterung gekennzeichnet. Während im überwiegenden Teil der randstädtischen, ländlich geprägten Ortsteile zwischen 2003 und 2013 dabei die Einwohnerzahl vor allem durch innerstädtische Umzüge wuchs, haben die durch Großsiedlungen geprägten Ortsteile wie z. B. die Grünauer Ortsteile aber auch das Zentrum deutlich an Ein­ wohnern verloren. 18 Sozialreport Leipzig 2014 Karte 3.2 Altersdurchschnitt 2013 und Entwicklung des Altersdurchschnitts 2008 – 2013 nach Ortsteilen Sozialreport Leipzig 2014 19 Karte 3.3 Entwicklung des Durchschnittsalters im Verhältnis zur Entwicklung der Bevölkerung in den Ortsteilen 2013 gegenüber 2003 Tabelle 3.3 Bevölkerungsvorausschätzung bis 2032 nach Altersgruppen Ist-Wert Altersgruppe in Jahren 2013 absolut unter 18 längerfristige Vorausschätzung mittelfristige Vorausschätzung 2018 in % absolut 2025 in % absolut 2032 in % absolut in % 76.420 14 87.638 16 95.600 16 96.011 16 0 - unter 6 31.557 6 35.102 6 34.803 6 33.459 6 6 - unter 18 44.524 8 52.536 9 60.797 10 62.553 10 347.627 65 355.673 63 364.052 62 366.431 61 18 - unter 25 44.524 8 42.875 8 44.421 8 47.037 8 25 - unter 45 168.927 31 175.673 31 175.732 30 168.675 28 45 - unter 55 72.589 14 71.447 13 72.478 12 82.983 14 55 - unter 65 61.587 11 65.678 12 71.422 12 67.736 11 115.3301 21 120.363 21 125.233 21 135.593 23 65 - unter 80 85.282 16 82.527 15 79.985 14 90.295 15 80 und älter 30.019 6 37.835 7 45.249 8 45.297 8 539.248 100 563.674 100 584.886 100 598.036 100 davon 18 bis 65 davon über 65 davon Gesamt Quelle: Amt für Statistik und Wahlen 20 Sozialreport Leipzig 2014 Sozialreport Leipzig 2014 Die Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig von 2013 geht von einem weiteren Einwohnerzuwachs auf rund 598.000 Einwohner im Jahr 2032 aus. Dabei wachsen mittelfristig die Zahl und der Anteil der unter 18-Jährigen stark, während bei den 18- bis unter 65-Jährigen und den über 65-Jährigen zwar die Einwohner­ zahl, nicht aber ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wächst. So steigt die Zahl der unter 18 Jährigen bis 2025 um 22.000 Einwohner, wobei vor allem die Zahl der Schüler/-innen (6- unter 18-Jährige) zunimmt. In der längerfristigen Perspektive bleibt die Zahl der unter 18-Jährigen und der 18- bis unter 65-Jährigen etwa stabil, während die Zahl und der Anteil der über 65-Jährigen stark steigt. Dabei wird der größte Zuwachs bei den über 80-Jährigen erfolgen. 3.4 Haushaltsstruktur Für den Wohnungsmarkt ist neben der Einwohnerentwicklung die Betrachtung der Zahl der Haushalte be­ deutsam, da Haushalte als Nachfrager auf dem Wohnungsmarkt auftreten. Die vom Amt für Statistik und Wahlen ermittelte2 Zahl der Haushalte 2013 betrug 310.279 Haushalte. Tabelle 3.4 Anzahl der Haushalte nach Haushaltsgröße 2008 bis 2013 2008 Haushalte 2009 2010 2011 2012 2013 Veränderung 2008-2013 285.705 288.444 289.870 294.810 303.465 310.279 8,6 % 142.316 144.644 145.369 149.474 157.221 162.391 14,1 % 2 Personen 88.371 89.335 89.969 90.898 92.148 93.330 5,6 % 3 Personen 34.503 33.989 33.740 33.342 32.571 32.420 - 6,0 % 4 Personen und mehr 20.515 20.456 20.792 21.096 21.525 22.138 7,9 % 1,79 1,78 1,78 1,78 1,76 1,75 darunter mit 1 Person Durchschnittliche Haushaltsgröße Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2014 Seit 2008 ist die Zahl der Haushalte um 8,6 % gewachsen, wobei sie entsprechend der Einwohnerentwick­ lung besonders in den letzten drei Jahren stieg. Mehr als die Hälfte der Haushalte sind Einpersonenhaushalte (52,3 %). Da die Zahl der Einpersonenhaushalte seit 2008 um 14,1 % zunahm, erhöhte sich auch der Anteil an allen Haushalten (+2,5 %-Punkte). Zugleich verringerte sich die durchschnittliche Haushaltsgröße von 1,79 auf 1,75 Personen je Haushalt. Auch die Zahl der Mehrpersonenhaushalte insgesamt stieg seit 2008 an. Dabei treten Unterschiede zwischen den Haushaltsgrößen auf. Während die Zahl der Zweipersonenhaushal­ te und der großen Haushalte mit 4 und mehr Personen jeweils über 5 % wuchs, ging die Zahl der Dreiperso­ nenhaushalte um 6,0 % zurück. Entsprechend verringerte sich ihr Anteil an allen Haushalten um 1,7 %-Punk­ te. 2 Das Amt für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig generiert regelmäßig Strukturdaten für die Leipziger Haushalte aus den Daten des Einwohnerregisters. Hier fließen neben den Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Leipzig auch die mit Nebenwohnsitz ein. Außen vor gelassen werden Bewohner von Alten-, Pflege- und Kinderheimen sowie Justizvollzugsanstalten. Die in Studentenheimen lebenden Einwohner werden hingegen als Einpersonenhaushalte gewertet. Sozialreport Leipzig 2014 21 Abb. 3.7 Anteil der Haushalte nach Haushaltsgröße 2008 bis 2013 100% Anteil der Haushalte nach Haushaltsgröße 90% 7,2 7,1 7,2 7,2 7,1 7,1 12,1 11,8 11,6 11,3 10,7 10,4 30,9 31,0 31,0 30,8 30,4 30,1 49,8 50,1 50,1 50,7 51,8 52,3 2008 2009 2010 2011 2012 2013 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Jahr 4 Personen und mehr 3 Personen 2 Personen 1 Person Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen 3.5 Sozialreport Leipzig 2014 Wohnungsbestand und Leerstand 2013 wurden in Leipzig 1.441 Wohnungen fertiggestellt, etwa 400 mehr als im Jahr zuvor. 40 Prozent der neuen Wohnungen entstanden in bestehenden Wohngebäuden etwa durch Wohnungsteilung oder Dachge­ schossausbau. Ein Drittel der Wohnungen wurden als neue Ein- und Zweifamilienhäuser errichtet, 353 Woh­ nungen entstanden in neu errichteten Mehrfamilienhäusern. Zugleich wurden in Leipzig 2013 101 Wohnungs­ abgänge registriert. Abb.3.8 Entwicklung von Baufertigstellungen und Wohnungsabgängen von 2000 bis 2013 4.500 4.000 3.500 2.500 782 1.556 1.069 927 1.290 308 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 0 2000 1.441 101 1.016 2.080 2003 1.066 396 881 1.231 2002 914 215 1.112 1.128 2001 661 131 1.298 1.731 500 253 1.000 984 1.687 2.525 1.500 798 2.000 4.079 Wohnungen 3.000 2013 Jahr Baufertigstellungen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Statistik und Wahlen Wohnungsabgänge Sozialreport Leipzig 2014 2013 umfasste der Wohnungsbestand in Leipzig 330.703 Wohnungen. Mit 87,8 % befand sich der überwie­ gende Anteil der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 12,2 % in Ein- und Zweifamilienhäusern. Gemessen an der Zahl der Räume – dabei zählt die Statistik die Küche als Wohnraum – dominieren in Leipzig mit je­ weils über 100.000 Wohnungen die 3- und 4-Raum-Wohnungen. Zusammen machen dieses zwei Drittel des Wohnungsbestands aus. Etwa 63.000 Wohnungen sind kleinere Wohnungen mit einem Raum (16.287) oder 22 Sozialreport Leipzig 2014 zwei Räumen (46.569). Darüber hinaus gibt es mehr als 36.700 5-Raum-Wohnungen und 19.200 Wohnun­ gen mit sechs Räumen und mehr. Dabei nahmen in den vergangenen beiden Jahren die Zahl der kleinen Wohnungen mit nur einem Raum sowie die der großen Wohnungen mit 5 Räumen und mehr stärker zu als Wohnungen mittlerer Größe. Zum Zensusstichtag im Mai 2011 wurden in Leipzig knapp 40.000 leerstehende Wohnungen registriert, was einer Leerstandsquote von etwa 12 % entsprach. Vor dem Hintergrund der Einwohnerentwicklung und der Bau- und Sanierungstätigkeit wird geschätzt, dass der Leerstand auf ca. 27.000 zurückgegangen ist, was ei­ ner Leerstandsquote von ca. 8 % entspricht. Abb. 3.9 Wohnungsbestand nach Raumzahl am 31.12.2013 Anzahl der Wohnräume 6 Räume und mehr 19.239 5 Räume 36.721 4 Räume 102.437 3 Räume 109.450 2 Räume 46.569 1 Raum 16.287 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 Wohnungen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Statistik und Wahlen 3.6 Mietpreise und Wohnfläche Abb. 3.10 Entwicklung der durchschnittlichen Kalt- und Gesamtmiete 2001 bis 2013 8,00 7,00 Miete in € je m² Sozialreport Leipzig 2014 6,00 6,76 6,90 6,92 6,95 7,12 7,08 7,20 7,23 4,67 4,86 4,83 4,98 4,98 5,12 5,00 5,15 5,08 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 6,53 6,53 4,82 2003 6,39 4,73 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 2001 Jahr Kaltmiete (in €/m²) Quelle: Kommunale Bürgerumf ragen, Amt f ür Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2014 Gesamtmiete* (in €/m²) Sozialreport Leipzig 2014 23 Die Kommunale Bürgerumfrage ermittelt über die Befragung von Leipziger Haushalten deren Ausgaben für die Kosten ihrer Wohnung. Damit bilden die ermittelten durchschnittlichen Mietpreise die Bestandsmiete ab. Laut Kommunaler Bürgerumfrage 2013 betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 5,08 €/m², die Gesamt­ miete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,23 €/m². In der längerfristigen Perspektive stiegen so­ wohl die Nettokaltmiete als auch die Gesamtmiete. Während die durchschnittliche Nettokaltmiete je Quadrat­ meter seit 2003 um knapp 7 % anstieg, verteuerte sich die durchschnittliche Gesamtmiete je Quadratmeter um mehr als 10 %. Abb. 3.11 Durchschnittliche Mietbelastung nach Haushaltstypen 2013 insgesamt 35 Rentnerpaare 28 Haushaltstyp alleinstehende Rentner 39 Paare ohne Kinder 27 Paare mit Kindern 25 Alleinerziehende 38 Singles 39 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Anteil der Gesamtmiete am Haushaltsnettoeinkommen in % Quelle: Kommunale Bürgerumf ragen, Amt f ür Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2014 Die Gesamtmiete (inkl. Heiz- und sonstigen Betriebskosten) betrug 2013 durchschnittlich 425 €. Ein Leipziger Haushalt wendet – wie in den letzten Jahren – im Durchschnitt weiterhin rund ein Drittel seines Nettoeinkom­ mens für die Gesamtmiete der Wohnung auf3. Die durchschnittliche Mietbelastung stellt sich für die verschie­ denen Haushaltstypen unterschiedlich dar. Paare mit und ohne Kinder sowie Rentnerpaare müssen, wie in den Vorjahren, lediglich 25-28 % ihres monatlichen Haushaltsnettoeinkommens für die Gesamtmiete aufwen­ den. Die Mietbelastung für Alleinerziehende, Singles und alleinstehende Rentner ist mit 38-39 % deutlich hö­ her. Während die Kommunale Bürgerumfrage Informationen zur Bestandsmiete bietet, liefern die Angaben des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) Informationen zu den Neuvermietungsmieten. Da jährliche Schwan­ kungen auftreten, ist die Entwicklung über mehrere Jahre zu betrachten. Die vom IVD ermittelten Neuvermietungsmieten sind vor allem seit 2010 gestiegen, wobei deutliche Unter­ schiede zwischen den Wohnungen verschiedenen Baualters und Wohnwertes bestehen. Die höchsten Mie­ ten und die größten Anstiege (seit 2010) sind bei Wohnungen im nach 1990 errichteten Neubau mit gutem Wohnwert und bei Wohnungen im Neu- und vor 1948 errichteten Altbau mit sehr gutem Wohnwert zu ver­ zeichnen. 2013 lagen die durchschnittlichen Neuvermietungsmieten im Neubau mit gutem Wohnwert und im Altbau mit sehr gutem Wohnwert bei 8,40 €/m². Wohnungen mit sehr gutem Wohnwert im Neubau kosteten im Durchschnitt 10,00 €/m². Deutlich darunter liegt die durchschnittliche Neuvermietungsmiete für Neubau­ wohnungen mit mittlerem Wohnwert (6,50 €/m²) sowie Altbauwohnungen mit einfachem (4,40 €/m²), mittle­ rem (5,20 €/m²) und gutem Wohnwert (6,50 €/m²). Für diese Wohnungen fällt der Mietpreisanstieg geringer aus als für die zuvor genannten. 3 Bei der Befragung im Rahmen der Kommunalen Bürgerumfrage zählen Empfänger von Sozialleistungen diese oftmals nicht zum Nettohaushaltseinkommen hinzu, so dass aufgrund dieser statistischen Fehlerquelle das ermittelte durchschnittliche Nettohaushaltseinkommen sinkt und die Mietbelastung steigt. Mit zunehmender Zahl der Transferempfängerhaushalte vergrößert sich der Einfluss dieser Fehlerquelle. 24 Sozialreport Leipzig 2014 Abb. 3.12 Nettokaltmieten bei Neuvermietung 2006 – 2013 9,00 Neubau (ab 1991) Altbau (bis 1948) Nettokaltmiete in € je m² 8,00 sehr guter Wohnw ert guter Wohnw ert mittlerer Wohnw ert einfacher Wohnw ert 7,00 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr Quelle: Immobilienv erband Deutschland Sozialreport Leipzig 2014 Die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner/-in ist laut Kommunaler Bürgerumfrage seit 2003 Jahre um 5,5 m² auf 47,6 m² im Jahr 2013 gewachsen. Ursache für den Anstieg ist einerseits die wachsende Zahl von Einpersonenhaushalten, die pro Kopf über die größte Wohnfläche verfügen (2013: 59,5 m²). Andererseits stieg auch in den Mehrpersonenhaushalten die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner/-in. Tabelle 3.5 Haushalte mit Durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner/-in in m² 2001 bis 2013 nach Haushaltsgröße 2001 2002 2003 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 1 Person 54,3 56,0 54,3 52,7 55,9 53,9 54,6 55,4 55,7 56,1 57,4 59,5 2 Personen 37,0 34,0 36,2 35,1 36,4 36,6 37,2 37,6 36,9 37,7 38,5 38,2 3 Personen 27,9 28,0 28,2 28,6 28,7 29,5 30,0 30,6 30,0 29,9 30,1 30,6 4 und mehr Personen 23,7 24,7 25,3 25,8 25,9 28,2 27,3 26,1 26,5 26,7 27,1 26,5 Gesamt 41,4 42,1 42,1 41,6 42,2 44,4 44,8 45,6 45,4 46,3 47,0 47,6 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage 3.7 Sozialreport Leipzig 2014 Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Von Wohnungslosigkeit bedroht sind Menschen in Haushalten, deren Wohnraum durch eine Kündigung, eine Räumungsklage oder einen noch nicht vollstreckten Räumungstitel oder eine unmittelbar bevorstehende Zwangsräumung verloren zu gehen droht. Häufig sind diese Haushalte nicht in der Lage sich selbst zu hel­ fen. Menschen gelten als wohnungslos, wenn sie nicht über einen vertraglich abgesicherten angemessenen Wohnraum verfügen können, ein Obdach nur in wechselnden ungesicherten Unterkunftsverhältnissen, zum Beispiel bei Freunden und Bekannten finden, oder gänzlich ohne Dach über dem Kopf im Freien übernach­ ten. Wohnungslos sind auch alle durch die Stadt Leipzig notuntergebrachten Haushalte und Personen. Die vorübergehende Notunterbringung alleinstehender Personen erfolgt in jeweils einem Übernachtungshaus für Männer und Frauen. Sind Familien mit Kindern von einem Räumungstermin betroffen und wurde bis zur Zwangsräumung, auch mit sozial dienstlicher Unterstützung, keine neue Unterkunft gefunden, erfolgt die temporäre Notunterbrin­ gung in Wohnungen. Diese Wohnungen werden vom Sozialamt als sogenannte Gewährleistungswohnungen angemietet und Haushalten mit Kindern, zur befristeten Nutzung zur Verfügung gestellt. Sozialreport Leipzig 2014 25 Tabelle 3.6 Von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte 2004 bis 2013 nach der Stufe der Bedrohung Stufen der Bedrohung 2004 Räumungsklagen 1.273 1.210 987 943 1.081 1.177 1.178 1.210 1.306 1.300 775 828 665 630 704 786 810 897 876 896 Räumungstermine 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Quelle: Sozialamt 2012 2013 Sozialreport Leipzig 2014 Im Jahr 2013 wurden 1.300 Räumungsklagen erfasst, 6 weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Räumungster­ mine betrug 896, 20 mehr als 2012. In den Jahren 2008 bis 2011 war ein deutlicher Anstieg, der über das Ni­ veau von 2004 hinausgeht, zu verzeichnen. Tabelle 3.7 Notunterbringung für obdachlose Frauen, Männer und Kinder 2007 bis 20134 Notunterbringung für Obdachlose untergebrachte Personen insgesamt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 266 251 237 252 231 189 180 männlich 30 31 27 20 21 23 22 weiblich 20 16 17 14 17 10 13 24 29 25 24 23 10 11 männlich 20 26 23 22 20 7 9 weiblich 4 3 2 2 3 2 2 männlich 5 7 5 8 8 0 0 weiblich 1 0 0 0 0 0 0 186 168 163 186 162 147 134 bis unter 18 Jahre 70 55 52 73 66 62 61 18 Jahre oder älter 116 113 111 113 96 85 73 männlich 60 56 59 59 47 37 32 weiblich 56 57 52 54 29 48 41 davon Übernachtungshäuser für Erwachsene (75 Plätze) davon Notschlafstelle für Erwachsene (25 Plätze) davon Nachtcafé für Erwachsene davon Gewährleistungswohnungen davon Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt Sozialreport Leipzig 2014 Für obdachlose Personen stehen mehrere Einrichtungen als Übernachtungshäuser (getrennt nach Ge­ schlechtern) und eine Notschlafstelle für drogenabhängige Frauen und Männer ganzjährig zur Verfügung. In den so genannten Gewährleistungswohnungen werden hauptsächlich Mehrpersonenhaushalte mit Kindern vorübergehend untergebracht. 2013 wurden im täglichen Durchschnitt 180 obdachlose Personen notuntergebracht. Dies betraf auch 61 Kin­ der und Jugendliche. Die Anzahl der Personen in Übernachtungs-häusern bewegt sich mit 35 Personen im Jahr 2013 auf Vorjahresniveau. In der Notschlafstelle für drogenabhängige Personen „Alternative I“ erhielten im täglichen Durchschnitt 9 Männer und 2 Frauen eine Notunterkunft. Die Anzahl der in Gewährleistungswohnungen notuntergebrachten Personen konnte weiter reduziert werden. Waren im Jahresmittel 2010 täglich noch 186 Personen untergebracht so waren es im Jahr 2013 im Durch­ schnitt nur noch 134 Personen. 4 Da die Belegung Schwankungen unterliegt, wurden für die Jahreswerte jeweils Mittelwerte aus der Belegung zum Stichtag am Monatsende verwendet. 26 Sozialreport Leipzig 2014 Tabelle 3.8 Integration von Wohnungsnotfällen 2006 bis 2013 Art der Integration 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Haushalte im ambulant betreuten Wohnen gemäß § 67 SGB XII 191 196 184 181 194 195 203 Personen, die Beratungen in Anspruch nahmen 488 569 539 504 583 688 603 281 375 349 320 404 515 402 2013 201 darunter Personen mit erstmaliger Beratung Wohnungsnotfälle, die Beratungen in Anspruch nahmen 1.837 darunter Wohnungsnotfälle mit erstmaliger Beratung Quelle: Sozialamt 1.438 Sozialreport Leipzig 2014 Ziel der sozialen Beratung und persönlichen Hilfe für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Haushalte ist die Verhinderung von Wohnverlusten. Wohnungslose Personen werden aktiv in vertraglich ab­ gesicherte angemessene Wohnverhältnisse integriert. Damit sollen auch die besonderen sozialen Schwierig­ keiten der Leistungsberechtigten überwunden oder zumindest eine weitere Verschlimmerung der sozialen Schwierigkeiten verhütet werden. Ein wichtiges Instrument zur Überwindung besonderer sozialer Schwierig­ keiten sind Maßnahmen des Ambulant betreuten Wohnens. Diese Form der individuellen sozialen Betreuung erfolgt in Wohnprojekten oder direkt in den Wohnungen der betreffenden Haushalte. 2013 wurden im Durch­ schnitt 201 Haushalte betreut. Die Anzahl bewegt sich damit weiter auf dem Niveau der Vorjahre. 2012/2013 erfolgte eine Neuausrichtung der inhaltlichen Arbeit der städtischen Wohnungsnotfallarbeit. Die Aufgaben des Sozialdienstes und der Beratungsstelle „Vier Wände“ wurden erweitert. Neben der Beratung überwiegend alleinstehender wohnungsloser Personen werden nun auch alle Haushalte beraten und aufge­ sucht, denen der Wohnungsverlust unmittelbar z.B. auf Grund einer Zwangsräumung bevorsteht. Obdachlo­ sigkeit soll verhindert werden. Darüber hinaus betreut der Sozialdienst auch diejenigen Haushalte welche vorübergehend in den Gewährleistungswohnungen notuntergebracht wurden. Die Notunterbringung soll stets nur so kurz wie möglich erfolgen. Wohnungslose Personen sollen aktiv in den Wohnungsmarkt integriert wer­ den. Der Sozialdienst bearbeitet nun auch eine erhebliche Anzahl an Mehrpersonenhaushalten. In der Berichter­ stattung werden neu alle Wohnungsnotfälle/Haushalte gezählt und von der Zählung einzelner Personen die Beratungen in Anspruch nahmen abgesehen. 2013 wurden im Jahresverlauf 1.837 Wohnungsnotfälle/Haus­ halte bearbeitet. 1.438 Fälle wurden erstmalig als Wohnungsnotfall bekannt. Sozialreport Leipzig 2014 27 4. Lebensunterhalt Zusammenfassung Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen lag 2013 mit 1.549 € um 46 € höher als im Jahr 2012. Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2013 insgesamt 1.152 € und lag da­ mit um 17 € höher als im Jahr 2012. Die Einkommensunterschiede haben sich im Jahr 2013 etwas erhöht. Während die Einkommen der einkom­ mensschwächsten 20 Prozent um 1,1 % anstiegen, legten die Einkommen der einkommensstärksten 20 Pro­ zent um 7,2 % zu. Der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen hat sich von 278 € (2012) auf 283 € (2013) erhöht. 16,8 % der Leipziger/-innen sind relativ einkommensarm (2012: 16,0 %), da ihr Einkommen unterhalb der Ar­ mutsgefährdungsschwelle (60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens) liegt. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich weiter verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbs­ personen, lag Ende 2013 bei 10,3 % und war somit niedriger als Ende 2012 (10,8 %). Der Anteil der Einwohner/-innen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus Erwerbs- oder Berufstätigkeit bezieht, betrug 2013 insgesamt 44,4 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte ange­ stiegen. Der Anteil derer, die überwiegend von staatlichen Unterstützungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Grundsicherung u.ä. leben, hat sich im Jahr 2013 weiter verringert auf 9,8 % (2012: 10,3 %). Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach SGB II hat sich auch im Jahr 2013 auf den bisher niedrigsten Jahreswert verringert. Insgesamt erhielten 70.731 Personen derartige Leistungen, das waren 16,6 % aller Einwohner/-innen unter 65 Jahre. 27,0 % aller Kinder unter 15 Jahren bezogen im Jahr 2013 Sozialgeld (Vor­ jahr: 27,9 %). Insgesamt 1.152 Personen erhielten 2013 Hilfe zum Lebensunterhalt, das sind 9,9 % mehr als im Vorjahr (1.048). Die Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist auf 3.818 angestiegen (2012: 3.691). Mindestens ein Antrag auf Bildung und Teilhabe wurde 2013 für 19.389 Kinder, Jugendliche und junge Er­ wachsene gestellt, in etwa so viele wie 2012. Im Vergleich zu 2012 wurden 2013 insgesamt weniger Leistun­ gen bewilligt. Die Anzahl der Schuldnerberatungen hat sich von 2007 bis 2013 mehr als verdoppelt. Beratungen mit kom­ plexen Schuldenproblematiken nehmen zu. Insgesamt 61.221 Personen nutzten 2014 den Leipzig-Pass (2013: 62.447). Das waren 11,1 % der Leipziger/-innen. 4.1 Einkommensentwicklung Alle Aussagen zur Entwicklung der Einkommen beruhen auf den Ergebnissen der kommunalen Bürgerumfra­ gen zum Haushaltseinkommen. Dabei ist zu beachten, dass in die kommunalen Bürgerumfragen nur Perso­ nen mit Hauptwohnsitz in Leipzig im Alter von 18 bis zu 85 Jahren einbezogen werden. Bei der Bewertung der Ergebnisse der Bürgerumfragen sind Veränderungen in der Erhebung der Einkommensdaten zu berück­ sichtigen. In den Jahren bis 2006 wurde das genaue Einkommen erfragt. Seit 2008 wurde die Zugehörigkeit zu einer von 20 Einkommensgruppen erfragt. Damit wurde, wenn auch mit Einschränkungen, die Berech­ nung von durchschnittlichen Einkommen wieder möglich. Tabelle 4.1 Entwicklung des Haushaltsnettoeinkommens 2001 bis 2013 nach Haushaltsgröße Haushaltsgröße Haushalte insgesamt 2001 2003 2005 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 mittleres Haushaltsnettoeinkommen in € (Median) 1.534 1.436 1.450 1.400 1.379 1.427 1.414 1.414 1.503 1.549 1 1.023 995 890 971 983 1.081 1.062 1.051 1.074 1.148 2 1.790 1.800 1.800 1.800 1.827 1.835 1.872 1.881 2.019 2.054 3 2.124 2.154 2.200 2.015 2.371 2.298 2.346 2.292 2.490 2.581 4 und mehr 2.408 2.381 2.400 2.400 2.605 2.436 2.830 2.662 3.048 3.036 Personen im Haushalt Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage 28 Sozialreport Leipzig 2014 Sozialreport Leipzig 2014 Im Jahr 2013 betrug das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen in der Stadt Leipzig 1.549 € und lag damit um 46 € höher als im Jahr 2012. Der Anstieg des durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkom­ mens ist bei allen Haushaltsgrößen außer bei den Haushalten mit 4 und mehr Personen, wenn auch mit un­ terschiedlichen Zuwachsraten, zu verzeichnen. Abb. 4.1 Monatliches Haushaltsnettoeinkommen 2013 nach vorwiegender Einkommensquelle, Haushaltstyp und Haushaltsgröße Gesamt 1.549 Erw erbstätigkeit vorw ie ge nde Einkom m ensquelle 2.006 Arbeitslosenbezüge 681 Rente 1.373 Singles (unter 65 Jahre) 1.162 Alleinerziehende 1.426 Paare mit Kind(ern) Haushalts typ 2.877 Paare ohne Kind(er) 2.460 Alleinstehende Rentner 1.126 Rentnerpaare 1.896 1 1.148 2 Haus halts größe (Pers one n) 2.054 3 2.581 4 und mehr 3.036 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 m onatliches Haus haltsnettoeink om m e n in € Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumf rage Sozialreport Leipzig 2014 Teilweise beachtliche Einkommensunterschiede bestehen nicht nur hinsichtlich der Haushaltsgröße, sondern auch zwischen verschiedenen Haushaltstypen. Der Anteil der einzelnen Einkommensgruppen an allen Leipziger Haushalten hat sich in den letzten Jahren nur geringfügig verändert. Tendenziell sinkt der Anteil der unteren Einkommensgruppen leicht, während der Anteil der oberen Einkommensgruppen ansteigt. Im Jahr 2013 verfügten 29 % aller Haushalte monatlich über weniger als 1.100 €, während in 12 % der Haushalte mindestens 3.200 € pro Monat zur Verfügung standen. Abb. 4.2 Entwicklung der monatlichen Haushaltsnettoeinkommen 2003 bis 2013 100% 90% 6 7 7 7 8 9 8 10 12 14 11 11 11 11 12 12 13 48 44 47 50 47 46 46 46 33 36 35 36 32 33 33 31 29 2003 2005 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 12 80% Anteil 70% 60% 46 50% 40% 30% 20% 10% 0% Jahr 3.200 € u. mehr 2.300 bis unter 3.200 € Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumf rage 1.100 bis unter 2.300 € bis unter 1.100 € Sozialreport Leipzig 2014 Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2013 insgesamt 1.152 € und lag damit um 17 € höher als im Jahr 2012. Im Jahr 2013 betrug das durchschnittliche persönliche Nettoeinkom­ Sozialreport Leipzig 2014 29 men der Männer 1.292 € (2012: 1.289 €) gegenüber einem durchschnittlichen Nettoeinkommen der Frauen von 1.009 € (2012: 1.011 €). Von großem Einfluss auf das persönliche Einkommen ist der Bildungsabschluss. In Leipzig verfügen Einwoh­ ner/-innen mit einem Universitäts- oder Hochschulabschluss über ein durchschnittliches persönliches Netto­ einkommen von 1.625 €. Leipziger/-innen mit Fachhochschulabschluss erreichen 1.596 €; Meister, Techniker und Fachschulabsolventen erzielen 1.268 €. Bei Einwohnern mit Berufsausbildung einschließlich Teilfachar­ beitern liegt das Nettoeinkommen bei durchschnittlich 1.120 €. Bei Personen ohne Berufsabschluss (einschl. noch in Ausbildung befindlichen Personen) liegt das Nettoeinkommen bei 520 €. 4.2 Einkommensarmut Aussagen zu relativer Einkommensarmut sind auf Basis der Nettoäquivalenzeinkommen möglich. Die Ar­ mutsgefährdungsquote gibt dabei den Anteil der Personen an, die über ein Äquivalenzeinkommen von weni­ ger als 60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens (Median) der Bevölkerung verfügen. Aus metho­ dischen Gründen wird für die Angaben zur Armutsgefährdungsquote auch auf Daten aus dem vom Statisti­ schen Landesamt durchgeführten Mikrozensus zurückgegriffen, die auch für die 15 größten deutschen Städ­ te ermittelt und veröffentlicht werden. In Auswertung der Ergebnisse des Zensus 2011 wurden auch die bis­ her veröffentlichten Angaben zur Armutsgefährdungsquote für die Jahre 2011 und 2012 korrigiert. Bezogen auf die 60 %-Grenze des Leipziger Äquivalenzeinkommens ergibt sich für die Stadt Leipzig im Jahr 2013 eine Armutsgefährdungsquote von 16,8 %. Die Armutsgefährdungsquote lag somit höher als in den Vorjahren, aber deutlich unter dem Höchststand von 2009 (19,1 %). Die Einkommen in Leipzig sind sowohl niedriger als im Durchschnitt des Freistaates Sachsen als auch im ge­ samtdeutschen Durchschnitt. Dies führt dazu, dass die Armutsgefährdungsquoten, bezogen auf den sächsi­ schen bzw. den gesamtdeutschen Median der Äquivalenzeinkommen höher ausfallen. Legt man den sächsi­ schen Landesmedian zugrunde, ergibt sich eine Armutsgefährdungsquote von 17,8 %; gemessen am Bun­ desmedian liegt diese Quote sogar bei 25,1 %. Abb. 4.3 Armutsgefährdungsquote in Leipzig 2005 bis 2013 (gemessen am Median der Stadt Leipzig, dem Landesmedian des Freistaates Sachsen und dem Bundesmedian) 16,8 17,8 25,1 25,4 16,0 17,6 15,8 16,8 24,5 26,4 15,9 18,7 19,1 20,7 27,0 18,3 20,7 25,3 16,7 18,5 16,1 17,8 15,0 23,6 23,9 20,0 16,7 17,8 Quote in Prozent 25,0 27,2 30,0 10,0 5,0 ,0 2005 2006 2007 2008 Median der Stadt Leipzig Quelle: IT.NRW, Mikrozensus 2009 Jahr 2010 Landesmedian 2011 2012 2013 Bundesmedian Sozialreport Leipzig 2014 In den letzten Jahren ist der Median des monatlichen Nettoäquivalenzeinkommens in der Stadt Leipzig ten­ denziell wieder angestiegen, von 1.050 € im Jahr 2005 über 1.151 € im Jahr 2009 und 1.141 € im Jahr 2011 auf 1.267 € im Jahr 2013. 30 Sozialreport Leipzig 2014 Für ausgewählte Haushaltsarten ergeben sich rechnerisch folgende Armutsgefährdungsschwellen: – Einpersonenhaushalt: – Familien: 1 Erwachsene/r, 1 Kind unter 14 Jahren: – 760 € (Vorjahr: 731 €) 988 € (Vorjahr: 951 €) 1 Erwachsene/r, 2 Kinder unter 14 Jahren: 1.216 € (Vorjahr: 1.170 €) 2 Erwachsene, 1 Kind unter 14 Jahren: 1.368 € (Vorjahr: 1.317 €) 2 Erwachsene, 2 Kinder unter 14 Jahren: 1.596 € (Vorjahr: 1.536 €) 2 Erwachsene, 3 Kinder unter 14 Jahren: 1.824 € (Vorjahr: 1.755 €) Paare ohne Kinder: 1.140 € (Vorjahr: 1.097 €) 4.3 Einkommensunterschiede Die Einkommensunterschiede haben sich im Jahr 2013 etwas erhöht. Während die Einkommen der einkom­ mensschwächsten 20 Prozent von 793 € auf 802 € um 1,1 % angestiegen sind, legten die Einkommen der einkommensstärksten 20 Prozent von 1.750 € auf 1.876 € und damit 7,2 % zu. Im Zeitraum 2008 bis 2013 sind die Einkommen der einkommensschwächsten 20 Prozent um insgesamt 10,6 % gestiegen, die der ein­ kommensstärksten 20 Prozent um insgesamt 18,8 %. Damit haben sich die Unterschiede in den letzten Jah­ ren geringfügig vergrößert. Im bundesweiten Vergleich sind die Einkommensunterschiede in Leipzig ver­ gleichsweise gering. So haben die einkommensstärksten 20 Prozent in Leipzig etwas mehr als doppelt (2,3) so viel Einkommen zur Verfügung als die einkommensschwächsten 20 Prozent. Im Bundesdurchschnitt ver­ fügen die einkommensstärksten 20 Prozent dagegen über mehr als das Vierfache (4,3) als die einkommens­ schwächsten 20 Prozent. monatliches Nettoäquivalenzeinkommen in € Abb. 4.4 Entwicklung der Nettoäquivalenzeinkommen der niedrigsten 20 Prozent und der höchsten 20 Prozent 2008 bis 2013 (Median in €) 1.800 1.578 1.600 1.616 1.676 1.678 1.750 1.400 1.200 1.000 725 741 752 771 793 2008 2009 2010 2011 2012 800 600 400 200 0 Jahr einkommensschw ächste 20 Prozent Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumf rage einkommensstärkste 20 Prozent Sozialreport Leipzig 2013 Auch regional sind innerhalb der Stadt Leipzig deutliche Einkommensunterschiede festzustellen. Im Stadtbe­ zirk Nord war im Jahr 2013 mit 1.485 € das höchste Nettoäquivalenzeinkommen zu verzeichnen. Dieser Wert lag 31,4 % höher als der niedrigste Stadtbezirksdurchschnitt mit 1.130 € im Stadtbezirk West Sozialreport Leipzig 2014 31 Abb. 4.5 4.4 Nettoäquivalenzeinkommen in Leipzig 2013 nach Stadtbezirken (Median in Euro) Einkommensquellen Der Anteil der Leipziger/-innen, die ihren Lebensunterhalt vorwiegend aus Erwerbstätigkeit bestritten, ist in den letzten Jahren tendenziell angestiegen und erreichte 2013 den bisherigen Höchstwert von 44,4 %. Der Anteil der Leipziger/-innen, die überwiegend von staatlichen Unterstützungen, wie Arbeitslosengeld, Sozial­ geld, Grundsicherung u.ä. leben, ist im Jahr 2013 weiter gesunken, auf 9,8 %. Knapp ein Viertel der Leipziger Einwohner/-innen (23,8 %) lebte 2013, wie auch in den Vorjahren, überwiegend von Renten bzw. Pensionen. Auch der Anteil der Personen, deren vorwiegende Einkommensquelle der Unterhalt durch Angehörige ist, ist nahezu gleich geblieben und lag 2013 bei 17,5 %. Tabelle 4.2 Bevölkerung 2001 bis 2013 nach der Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts 5 Einkommensquelle Erwerbs- / Berufstätigkeit 2001 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Anteil der Bevölkerungsgruppe an der Gesamtbevölkerung in % 39,8 39,8 41,0 42,4 43,0 43,9 43,7 44,4 0,0 12,4 13,5 12,8 11,7 10,6 10,3 9,8 Rente / Pension 27,1 24,9 24,5 24,2 24,4 24,8 24,3 23,8 Unterhalt durch Angehörige 19,3 17,9 16,7 16,7 16,9 17,0 17,3 17,5 5,2 5,0 4,3 4,3 4,1 3,7 4,4 4,4 Arbeitslosengeld einschl. Sozialgeld u.ä. Sonstiges Quelle: Statistisches Landesamt, Mikrozensus 4.5 Sozialreport Leipzig 2014 Arbeitslosigkeit Seit dem Höchststand im Jahr 2005 hat sich die Zahl der Arbeitslosen von Jahr zu Jahr verringert und dies bei ständig steigenden Einwohnerzahlen. Am Jahresende 2013 waren insgesamt 28.085 Personen als ar­ beitslos gemeldet. Im Vergleich zum Jahresende 2012 hat sich die Zahl der Arbeitslosen um 578 Personen 5 Die Daten zu den Einkommensquellen der Leipziger/-innen, wie sie im Sozialreport dargestellt werden, basieren auf einer personenbezogenen Auswertung der des Mikrozensus. Andere Veröffentlichungen des Amtes für Statistik und Wahlen nehmen eine haushaltsbezogene Auswertung vor mit deutlich anderen Ergebnissen. So fällt der Anteil derer, deren vorwiegende Einkommensquelle aus Erwerbsarbeit stammt, bei der haushaltsbezogenen Auswertung höher aus. Dies liegt darin begründet, dass zum Beispiel in einem zwei-Personen-Haushalt geringe Arbeitslosengeldbezüge einer Person in Anbetracht eines höheren Erwerbseinkommens der anderen Person bei der Abfrage nach der vorwiegenden Einkommensquelle nicht benannt werden. 32 Sozialreport Leipzig 2014 verringert. Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen betrug 10,3 %, Ende 2012 waren es 10,8 %, Ende 2005 lag die Quote bei 19,2 %. Während die Arbeitslosenquote am Jahresende 2013 bei den Männern bei 11,1 % lag, waren es bei den Frauen 9,4 %. Im Jahr 2013 hat sich die Zahl der arbeitslosen Frauen stärker reduziert (- 327) als die der Männer (- 251). Von den insgesamt 28.085 arbeitslos gemeldeten Personen waren 6.017 (21,4 %) Arbeitslose im Rechts­ kreis SGB III und 22.068 (78,6 %) Arbeitslose im Rechtskreis SGB II. Auch im Jahr 2013 hat sich der Anteil der Langzeitarbeitslosen (mindestens ein Jahr arbeitslos) an den Ar­ beitslosen weiter verringert. Zum Jahresende 2013 waren in Leipzig 9.053 Langzeitarbeitslose registriert, das waren 324 weniger als ein Jahr zuvor bzw. 32,2 % aller arbeitslos gemeldeten Leipziger/-innen (Vorjahr: 33,8 %). Entwicklung der Anzahl der Arbeitslosen 2001 bis 2013 18 18 19 18 20 18 17 16 40.000 15 12 8 30.141 33.127 34.609 36.808 38.089 42.273 46.870 12 10 20.213 19.898 20.025 17.701 15.865 13.441 12.553 11.380 9.677 9.053 6 20.476 5.000 10 18.524 10.000 11 16.372 15.000 43.957 44.767 20.000 45.376 25.000 14 13 30.000 43.402 Personen 35.000 16 14 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 0 4 Arbeitslosenquote in % 45.000 18 28.085 50.000 28.663 Abb. 4.6 2 0 Jahr Arbeitslose insgesamt Quelle: Statistik der Bundesagentur f ür Arbeit dar. Langzeitarbeitslose Arbeitslosenquote Sozialreport Leipzig 2014 Kleinräumig betrachtet, ergeben sich innerhalb der Stadt Leipzig große Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit. Da für die Berechnung von Arbeitslosenquoten auf Ebene der Ortsteile oder Stadtbezirke die entsprechende Bezugsbasis (zivile bzw. abhängige zivile Erwerbspersonen) nicht ermittelt werden kann, werden die Arbeits­ losen dort in Bezug zur Bevölkerung im Alter von 15 bis 65 Jahren gesetzt. Der Anteil der arbeitslos gemelde­ ten Personen an dieser Bevölkerungsgruppe reicht von 3,2 % im Ortsteil Baalsdorf bis zu 17,4 % in Volk­ marsdorf. In 24 der 63 Ortsteile liegt der Anteil der Arbeitslosen über dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 7,9 %. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Spreizung zwischen den Ortsteilen verringert und liegt bei 14,2 Prozentpunkten (2012: 14,5). 4.6 Unterbeschäftigung Am Jahresende 2013 waren insgesamt 38.653 Personen in der Stadt Leipzig von Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) betroffen. Das waren im Vergleich zum Vorjahr 1.470 Personen weniger. Die größte Gruppe der Unterbeschäftigten bilden die 28.085 Arbeitslosen. Weitere 6.122Leipziger/-innen waren zum Jahresende 2013 nah am Arbeitslosenstatus, wurden aber nicht als arbeitslos gezählt. Dazu gehören hauptsächlich 1.697 Personen in beruflicher Weiterbildung, 1.210 Personen in Fremdförderung und 1.210 Personen in Arbeitsge­ legenheiten. In der Tabelle sind die verschiedenen Komponenten der Unterbeschäftigung detailliert dargestellt. Sozialreport Leipzig 2014 33 Karte 4.1 Arbeitslose und Anteil der Arbeitslosen an den 15- bis unter 65-Jährigen 20136 6 Eine Auswertung der Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (2013: 10,3 %) ist auf Ortsteilebene nicht möglich. Deshalb wird für die kleinräumige Darstellung der Arbeitslosigkeit, der Anteil der Arbeitslosen bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 15 bis 65 Jahren dargestellt. 34 Sozialreport Leipzig 2014 Tabelle 4.3 unterbeschäftigte Personen in Leipzig im Dezember 2010 bis 2013 Aspekt der Unterbeschäftigung Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) 2010 2.011 2012 2013 Personen 44.146 41.777 40.123 38.653 1.376 1.486 1.306 1.095 1.225 1.300 492 338 151 186 102 60 42.770 40.291 38.817 37.558 6.700 7.395 7.130 6.122 Berufliche Weiterbildung 2.312 1.848 1.871 1.697 Arbeitsgelegenheiten 3.894 1.780 1.685 1.195 151 16 - - Fremdförderung . 836 1.042 1210 Beschäftigungsphase Bürgerarbeit . 340 504 488 118 55 33 23 davon: Personen, fern vom Arbeitslosenstatus in Maßnahmen, die gesamtwirtschaftlich entlasten darunter: Gründungszuschuss Einstiegsgeld - Variante: Selbständigkeit Unterbeschäftigung im engeren Sinne davon: Personen, die nah am Arbeitslosenstatus sind davon: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Beschäftigungszuschuss Förderung von Arbeitsverhältnissen x x 85 131 Vorruhestandsähnliche Regelungen 3 1.618 960 518 222 902 950 860 36.070 32.896 31.687 31.436 2.943 2.755 3.024 3.351 Aktivierung u. berufliche Eingliederung 1.428 1.068 1.098 1.197 Vorruhestandsähnliche Regelung 1.515 1.687 1.926 2.154 33.127 30.141 28.663 28.085 kurzfristige Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne davon: Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind davon: Arbeitslosigkeit Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 4.7 Sozialreport Leipzig 2014 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung Insgesamt 77.824 Leipziger Einwohner/-innen (14,6 % aller Einwohner/-innen) bezogen 2013 Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Nach Jahren ständigen Rückgangs ist die Empfängerzahl im Jahr 2013 geringfü­ gig angestiegen, bedingt durch die wachsende Einwohnerzahl hat sich die Empfängerquote jedoch gegen­ über dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte verringert. Im Jahr 2006 bezogen noch 89.091 Personen bzw. 17,6 % der Bevölkerung Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Je nach Rechtsgrundlage ist diese Ent­ wicklung verschieden: während die Zahl der Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II rückläufig ist, nimmt die Zahl der Empfänger/-innen nach SGB XII zu. Neben den 70.731 Personen, die Leistungen nach SGB II erhalten, gab es 2013 insgesamt 5.531 Empfän­ ger/-innen von Sozialhilfeleistungen nach SGB XII (Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Ein­ richtungen und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie 1.562 Empfänger/-innen von Re­ gelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sozialreport Leipzig 2014 35 Tabelle 4.4 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung in Leipzig 2006 bis 2013 Kennziffer 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 89.091 88.505 85.381 85.700 83.139 79.797 77.637 77.824 Leistungen nach SGB II 84.439 83.734 80.323 80.553 77.648 74.049 71.124 70.731 Sozialhilfe nach SGB XII 3.686 3.956 4.301 4.332 4.551 4.836 5.255 5.531 966 815 757 815 940 912 1.258 1.562 17,6 17,4 16,6 16,6 15,9 15,0 14,9 14,6 Leistungsempfänger insgesamt davon: Regelleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Anteil an Einwohnern in % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Landesamt Sachsen 4.7.1 Sozialreport Leipzig 2014 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II Insgesamt 70.731 Leipziger/-innen erhielten 2013 Leistungen nach SGB II. Das entspricht 16,6 % aller Ein­ wohner/-innen im Alter bis 65 Jahre. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 393 Personen. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen liegt damit auf dem niedrigsten Jahresendstand seit Einführung dieser Leistungen im Jahr 2005. Der Anteil der Empfänger/-innen von Leistungen nach SGB II im Alter bis 65 Jahre an der Bevölkerung ist zwischen den Leipziger Ortsteilen sehr unterschiedlich verteilt. Der Anteil reicht von 3,4 % in Baalsdorf bis zu 42,8 % in Volkmarsdorf. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Spannweite zwischen den Ortsteilen erhöht. Im Jahr 2013 reichte die Quote der SGB II-Empfänger/-innen von 4,1 % in Burghausen-Rückmarsdorf bis zu 42,5 % in Volkmarsdorf. Von den 70.731 Leistungsempfängern erhielten 52.864 Personen Arbeitslosengeld II (minus 577 zum Vor­ jahr) und 17.867 Personen Sozialgeld (plus 184 zum Vorjahr). Im Jahr 2013 waren insgesamt 17.483 Leipziger Kinder unter 15 Jahren auf Sozialgeldzahlungen angewie­ sen, das waren 163 mehr als ein Jahr zuvor; als der bisher niedrigste Jahreswert seit 2005 registriert wurde. Anteilig beziehen damit 27,0 % aller Leipziger Kinder im Alter bis 15 Jahren Sozialgeld. Dieser Wert liegt we­ gen der gestiegenen Zahl aller Kinder unter 15 Jahren um 0,9 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Der Anteil ist territorial verschieden. In vier Ortsteilen lebt mehr als die Hälfte aller Kinder unter 15 Jahren von So­ zialgeld, in weiteren acht Ortsteilen mehr als 40 %. In Volkmarsdorf, dem Ortsteil mit dem höchsten Anteil, hat sich die Quote im Vergleich zum Vorjahr von 66,8 % auf 68,3 % erhöht. Die niedrigsten Anteile sind in den Ortsteilen Zentrum (2,5 %), Baalsdorf (3,7 %) und Zentrum-Nordwest (3,9 %) festzustellen. Der Anteil der Kinder unter 15 Jahren, die Sozialgeld erhalten, ist seit mehreren Jahren rückläufig. So verrin­ gerte sich der Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahren an allen unter 15-Jährigen von 2006 bis 2013 um 11 Prozentpunkte von 38,1 % auf 27,0 %. Diese Entwicklung ist tendeziell auch im Ortsteil mit der höchsten Kinderarmut, in Volkmarsdorf, zu beobachten. Von 2007 bis 2012 verringerte sich dort der Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahren an allen unter 15-Jährigen um knapp 8 Prozentpunkte von 76,0 % auf 68,3 %. Insgesamt 42.487 Bedarfsgemeinschaften in Leipzig bezogen zum Jahresende 2013 Leistungen nach SGB II. Das waren 123 weniger als Ende 2012. In 11.002 Bedarfsgemeinschaften (25,9 % aller Bedarfsge­ meinschaften) lebte mindestens ein Kind. Insgesamt 7.375 Bedarfsgemeinschaften bestanden aus Alleiner­ ziehenden und ihren Kindern, das sind zwei Drittel aller Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. 36 Sozialreport Leipzig 2014 Karte 4.2 Anteil der Empfänger/-innen von ALG II und Sozialgeld an den unter 65-Jährigen 2013 Sozialreport Leipzig 2014 37 Karte 4.3 38 Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen an den unter 15-Jährigen 2013 Sozialreport Leipzig 2014 Leipziger Kinder unter 15 Jahre, die Sozialgeld erhalten von 2006 bis 2013 38 19.000 40 37 34 33 18.500 18.000 Anzahl 35 30 29 28 30 27 17.500 17.000 25 18.799 20 18.879 18.217 16.500 18.437 17.973 17.529 16.000 17.320 15 17.483 Prozent Abb. 4.7 10 15.500 5 15.000 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahre Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahre an allen unter 15-Jährigen Sozialreport Leipzig 2014 Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen 4.7.2 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB XII 4.7.2.1 Hilfen zum Lebensunterhalt Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten Personen unter 65 Jahren, die durch Krankheit zeitweise erwerbsunfähig sind, noch nicht als dauerhaft erwerbsgemindert begutachtet wurden, im Vorruhestand sind und/oder ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können (vgl. § 19 Abs. 1 SGB XII). Hilfe zum Lebensunterhalt gilt als Hilfe in „Übergangssituationen“. Tabelle 4.5 Hilfe zum Lebensunterhalt – Empfänger/-innen 2005 bis 2013 nach dem SGB XII nach verschiedenen Gruppen Empfänger/-innen verschiedener Gruppen 2005 insgesamt 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 738 709 745 783 771 797 996 1.048 1.152 472 411 419 425 365 384 474 502 564 85 60 51 40 50 72 96 99 105 in Einrichtungen 376 339 349 323 253 232 233 238 297 außerhalb von Einrichtungen 362 370 396 460 518 565 763 810 855 unter 15 Jahre7 114 141 130 141 160 170 221 207 207 15 bis unter 65 Jahre 197 272 296 350 387 420 559 618 660 65 Jahre und älter 427 296 319 292 224 207 217 223 285 5,6 2,8 3,2 3,5 3,8 3,9 3,5 4,0 4,6 7.588 3.949 4.296 4.470 4.929 4.893 3.514 3.860 3.987 darunter weiblich Ausländer/-innen davon nach Aufenthalt davon nach Alter Ausgaben in Mio. € Ausgaben je Empfänger/-in in € Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt Sozialreport Leipzig 2014 7 Bei Kindern unter 15 Jahren, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten, handelt es sich u. a. um Minderjährige, die bei ihren Großeltern oder sonstigen Verwandten leben. Sozialreport Leipzig 2014 39 Ziele der Leistungsgewährung sind: – Hilfe zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes, – Sicherung von Ansprüchen auf Kranken- und Pflegeversicherung, – Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Die Gesamtzahl der Leistungsempfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt stieg 2013 um 10 % auf 1.1.52. Dabei ist die Zahl der Leistungsempfänger/-innen innerhalb von Einrichtungen um 25 % auf 297 und derer außerhalb von Einrichtungen um 6 % auf 855 gestiegen. Die Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 15 % auf 4,6 Mio. € gestiegen. 4.7.2.2 Grundsicherung im Alter (über 65-Jährige) und bei Erwerbsminderung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Personen zu leisten, die das 65. bzw. das 18. Le­ bensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebens­ unterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können (vgl. § 19 Abs. 2 SGB XII). Ziele des seit 2003 geltenden Gesetzes der be­ darfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind sowohl die Reduzierung der „ver­ schämten Altersarmut“ als auch die Verbesserung der Lebenssituation erwerbsgeminderter Menschen über 18 Jahre. Tabelle 4.6 Empfänger/-innen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2005 bis 2013 zum 31.12. des jeweiligen Jahres 8 Leistungsempfänger/-innen Empfänger/-innen gesamt 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2.611 2.716 2.948 3.121 3.114 3.233 3.325 3.691 3.818 1.558 1.592 1.717 1.782 1.752 1.789 1.814 2.008 2.034 Ausländer/-innen 680 745 789 815 839 867 795 872 931 Empfänger/-innen unter 65 Ja. 862 823 883 957 985 1.068 1.095 1.215 1.279 2.362 2.490 2.652 2.847 2.894 3.028 3.132 3.505 3.606 in Einrichtungen 249 226 296 274 220 205 193 186 212 Ausgaben in Mio. € 9,4 10,4 12,5 13,5 14,4 15,5 16,8 18,2 19,3 3.608 3.818 4.220 4.310 4.621 4.791 5.043 4.917 5.058 darunter weiblich davon nach Aufenthaltsort außerhalb von Einrichtungen Ausgaben je Empfänger/-in in € Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt Sozialreport Leipzig 2014 Zum Jahresende 2013 waren, ebenso wie in den Vorjahren, ca. zwei Drittel der Grundsicherungsempfänger/innen Rentner/-innen über 65 Jahre. Der Anteil der Leistungsempfänger/-innen, die in Einrichtungen wohnen, ist nach jahrelangem Rückgang im Jahr 2013 etwas angestiegen. Die Zahl der Personen mit Bezug von Leis­ tungen der Grundsicherung stieg seit 2005 auf fast das Anderthalbfache. Gleichzeitig sind die Ausgaben und die Ausgaben je Empfänger/-in deutlich gestiegen. Der Anteil der Frauen, die Leistungen der Grundsicherung erhalten, liegt bei 53,3 % (2005: 59,7 %). Gründe sind die höhere Lebenserwartung und die häufig geringeren Renten. Kontinuierlich ansteigend ist der Anteil der Grundsicherungsempfänger/-innen aufgrund einer Erwerbsminderung, d.h. Personen unter 65 Jahren. 8 nach Träger Sozialamt; nach Wohnort ist Empfängeranzahl 4.644 Personen 40 Sozialreport Leipzig 2014 Abb. 4.8 Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung 2005 bis 2013 nach Alter und Geschlecht 4.500 3.818 1.215 1.095 1.068 1.279 2.008 3.325 1.814 3.233 985 957 883 1.789 3.114 1.752 1.782 2.948 1.717 2.716 500 823 1.000 862 1.500 1.592 2.611 2.000 1.558 2.500 3.121 3.000 3.691 3.500 2.034 Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 4.000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr Personen gesamt davon w eiblich davon unter 65 Jahre Sozialreport Leipzig 2014 Quelle: Statistisches Landsamt Sachsen 4.7.3 Wohngeld Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die einen Zuschuss zur Miete oder bei Kosten für Haus- oder Wohnei­ gentum darstellt. Andere Zuschüsse zu Mietkosten (z.B. Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und XII) werden bei der Bedarfsermittlung mit angerechnet. Für die Miete gibt es Belastungshöchstgrenzen. Das Wohngeld ist vom (Hauhalts-) Familieneinkommen abhängig. Abb. 4.9 Wohngeldempfänger/-innen 2006 bis 2013 nach Personengruppen 4.601 5.363 5.822 5.288 5.233 4000 2.658 970 360 2.684 824 414 2.459 610 376 2.108 586 401 2.076 498 380 1000 1.877 587 330 2000 1.850 571 343 3000 2.169 772 421 Haushalte 5000 5.317 6000 6.292 6.375 7000 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 0 Jahr Rentner/Pensionäre Quelle:Statistisches Landesamt Sachsen Arbeitnehmer Arbeitslose Selbständige Sozialreport Leipzig 2014 Auch im Jahr 2013 hat sich die Zahl der Haushalte, die Wohngeld empfangen, gegenüber dem Vorjahr ver­ ringert. Dies gilt für alle Personengruppen, die Wohngeld erhalten. Das durchschnittliche monatliche Wohn­ geld lag 2013 bei 97 € und damit etwas unter dem Wert der beiden Vorjahre (98 €). Der Anstieg der Wohn­ geldempfänger/-innen im Jahr 2009 ist auf die Novellierung des Wohngeldgesetzes zurück zu führen. Als Zu­ gehörige eines Haushalts gelten seit dem alle Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensge­ meinschaft leben. Sozialreport Leipzig 2014 41 Seit der letzten Novellierung des Wohngeldgesetzes und der damit verbundenen Anpassung der Wohngeld­ grenzen im Jahr 2009 ist die Zahl der Empfänger/-innen wieder rückläufig. Dies liegt darin begründet, dass die Wohngeldgrenzen nicht an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurden. Gleichzeitig steigt die Zahl der Haushalte, die statt Wohngeld aufstockende Leistungen nach dem SGB II für Kosten der Unter­ kunft in Anspruch nehmen, da hier die Regelsätze und damit die Anspruchsgrenzen regelmäßig angepasst werden. 4.7.4 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) (Bildungs- und Teilhabepaket) Vorrangiges Ziel der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist es, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsen­ den die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen und ihnen somit bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Potentiell leistungsberechtigt sind Kinder (0 bis unter 14 Jahre), Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) und junge Erwachsene (18 bis unter 25 Jahre), die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen: – Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II, – Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach dem SGB XII, – Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG), – Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG), – Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Insbesondere bei den über 20-Jährigen fehlt jedoch in vielen Fällen oft die tatsächliche Anspruchsberechti­ gung, weil sie zum Beispiel vorübergehend erwerbsgemindert sind, in Ausbildung mit Ausbildungsvergütung stehen oder arbeitslos gemeldet sind. Tatsächlichen Anspruch haben nur Personen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Verantwortlicher Leistungsträger ist für Leistungsberechtigte nach dem SGB II das Jobcenter Leipzig und nach den anderen Rechtskreisen das Sozialamt. Die Leistungen Bildung und Teilhabe umfassen: – eintägige Ausflüge von Kindertagesstätten und Schulen, – mehrtägige Fahrten von Kindertageseinrichtungen und Schulklassen, – Schulbedarf, – Schülerbeförderung, – Lernförderung, – gemeinschaftliches Mittagessen an Schulen und Kindertagesstätten und – Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine). In den einzelnen Rechtskreisen wurden in den Jahren 20129 und 2013 folgende Einzelleistungen gewährt. Tabelle 4.7 Anzahl der Leistungsberechtigten, für die mindestens ein Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe gestellt wurde nach Rechtskreisen 2012 und 2013 Rechtskreis 2012 2013 potentiell Leistungsberechtigte 32.470 31.621 Leistungsberechtigte, für die mindestens ein Antrag gestellt wurde 19.369 19.389 13.559 13.859 SGB XII 313 292 Asylbewerberleistungsgesetz 162 150 5.335 5.088 davon SGB II Bundeskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz Quelle: Sozialamt, Jobcenter Leipzig 9 Sozialreport Leipzig 2014 Wenngleich die Leistungen seit dem 01.01.2011 gewährt werden, wird eine offizielle Landesstatistik erst seit 2012 geführt. 42 Sozialreport Leipzig 2014 2013 wurde für 19.389 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mindestens ein Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe gestellt, das sind 20 Anträge mehr als 2012. Die Zahl der potentiell Leistungsberechtig­ ten ist 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 % auf 31.621 leicht gesunken. Bewilligte Leistungen10 Bildung und Teilhabe 2013 Abb. 4.10 Schulbedarf 11.906 Art der Leistung Mittagsverpf legung 10.462 mehrtägige Fahrten 5.100 soziale/kulturelle Teilhabe 4.243 Tagesausflüge 2.480 Schülerbeförderung 1.306 Lernförderung 444 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 bewilligte Leistungen Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2014 4.8 Soziale Dienste und Leistungen 4.8.1 Schuldnerberatung Die Leistungen der Schuldnerberatung werden sowohl nach dem SGB II (flankierende soziale Leistungen) als auch nach dem SGB XII erbracht, um betroffene Menschen in ihren Problemlagen zu unterstützen und Entschuldung zu erreichen. Tabelle 4.8 Fallzahlen und Finanzierung der Schuldnerberatung 2007 bis 2013 Fallzahl und Art der Finanzierung Fallzahl (allg. und erweiterte) Beratungen Kommunale Ausgaben in 1.000 € 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 1.116 1.391 1.650 2.198 2.350 2.110 2.478 280 460 580 709 628 489 550 210 360 460 554 491 343 356 70 100 120 155 137 146 194 davon nach SGB II nach SGB XII Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2014 Die Anzahl der Beratungen hat sich seit 2007, mit Ausnahme des Jahres 2012, von Jahr zu Jahr erhöht. Be­ ratungen mit komplexen Schuldenproblematiken steigen. 10 Die Einzelleistungen werden nur einmal je Kind und Jugendlichen gezählt, sodass die Zahl der bewilligten Leistungen bei Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung und soziale und kulturelle Teilhabe der Anzahl der jeweils leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen entspricht. Bei den Tagesausflügen ist die Anzahl der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen mit den Einzelleistungen nicht identisch. Dies liegt daran, dass Tagesausflüge entweder nach jedem einzelnen Ausflug abgerechnet werden können oder am Ende eines Bewilligungszeitraumes eine Endabrechnung für den gesamten Zeitraum erfolgen kann. Bei den mehrtägigen Fahrten wird die Anzahl der Leistungen im betrachteten Zeitraum gezählt, d. h. nimmt ein Kind an zwei Fahrten im entsprechenden Zeitraum teil, gehen zwei Leistungen in die Zählung ein. Sozialreport Leipzig 2014 43 4.8.2 Leipzig-Pass Der Leipzig-Pass wurde durch Stadtratsbeschluss als ein Instrument zur Förderung sozial benachteiligter Personen eingeführt. Der Leipzig-Pass ist an Einkommensgrenzen gebunden und hat eine einjährige Gültig­ keit. Der Leipzig-Pass wird für folgende Personengruppen ausgestellt: – Personen, die Leistungen nach SGB II (Jobcenter) erhalten. – Personen mit geringem Einkommen. Für sie sind je nach Haushaltsgröße und Kosten der Unterkunft Einkommensgrenzen vorgegeben. Diese errechnen sich aus dem 1½-fachen des maßgeblichen Regelsatzes zzgl. des jeweiligen Anteils an den tatsächlichen Unterkunftskosten. – Leistungsempfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt , Grundsicherung nach SGB XII sowie für antragsberechtigte Asylbewerber/-innen. Der Leipzig-Pass berechtigt zu (in der Regel) 50 % Ermäßigung bei Bildungsangeboten (z. B. Volkshoch­ schule, Musikschule), beim Besuch kultureller Einrichtungen (z. B. Oper, Museen, Gewandhaus) bzw. bei der Nutzung von Freizeitangeboten (Sport, Bäder). Seit dem 01.08.2009 wird die Leipzig-Pass-Mobilcard zur Nut­ zung des ÖPNV zu einem Preis von 29,50 € als Monatskarte (Stand 08/2014) angeboten. Mit der Einführung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII zum 01.01.2011, auch bekannt als Bildungs- und Teilhabepaket, wurden Leistungen des Leipzig-Passes neu geregelt. Abb. 4.11 Leipzig-Pass-Inhaber/-innen 2006 bis 2014 61.447 61.221 66.053 62.293 40000 56.727 50000 52.890 Personen 60000 65.464 70000 74.578 80000 2012 2013 2014 30000 20000 10000 0 2007 2008 2009 2010 2011 Jahr Quelle:Sozialamt Sozialreport Leipzig 2014 Die Anzahl der ausgestellten Leipzig-Pässe stieg von 2006 bis 2010 um ca. 50 %. Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII, dem sogenann­ ten „Bildungs- und Teilhabepaket“, sank die Zahl der beantragten Leipzig-Pässe. 2014 sank die Anzahl der Leipzig-Pässe nochmals geringfügig um ca. 0,4 % gegenüber dem Vorjahr. Für den Rückgang seit 2011 gibt es zwei Gründe. Zum einen werden bisherige Leistungen des Leipzig-Passes für Kinder und Jugendliche nunmehr nach den Regelungen des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ gewährt wie z.B. die finanzielle Unter­ stützung des Mittagessens in Kindertagesstätten und Schulen, Schulfahrten und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Auch die in den Jahren 2011 bis 2014 gesunkene Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach SGB II hat Auswirkungen auf die Zahl der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen. Mit 55 % war die deutliche Mehrzahl der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen 2014 weiblich. Die größte Gruppe der Inhaber/-innen (72 %) empfängt Leistungen nach dem SGB II, etwas weniger als im Vorjahr. Ca. 20 % der Pass-Inhaber/-innen erhält diesen auf Grund geringer Einkommen (Sonstige), d.h. Personen mit ergänzen­ den Leistungen des Jobcenters, z. B. zum Arbeitslosengeld I, Wohngeldempfänger/-innen oder Studierende. 4,1 % der Inhaber/-innen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, eine Zunahme gegen­ über dem Vorjahr um 1,2 Prozentpunkte (+ 680 Personen). Der Anteil von Personen 65 Jahre und älter ist mit 6,2 % etwas höher als in den Vorjahren (2012: 5,7 %, 2013: 5,9 %). 44 Sozialreport Leipzig 2014 Tabelle 4.9 Leipzig-Pass-Inhaber/-innen nach Alter und Grund der Bewilligung 2014 Personen Altersgruppe SGB II gesamt weibl. 61.221 0 bis unter 7 7 bis unter 18 18 bis unter 65 Leipzig-Pass-Inhaber/innen insgesamt Grund der Bewilligung SGB XII gesamt weibl. 33.855 44.150 23.974 7.091 3.379 5.556 9.769 4.740 7.620 40.568 23.133 3.793 2.603 gesamt AsylbLG weibl. gesamt Sonstiges weibl. gesamt weibl. 2.422 1.357 2.518 981 12.118 7.536 2.657 49 18 278 126 1.205 573 3.702 113 68 416 170 1.620 800 30.601 17.466 997 500 1.746 642 7.216 4.520 373 127 1.263 771 78 40 2.075 1.643 davon 65 und älter Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2014 2014 hatten 11,1% der Leipziger/-innen einen Leipzig-Pass, wobei es deutliche Unterschiede in der räumli­ chen Verteilung gibt. Die Spannweite des Anteils der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen an der Ortsteilbevölkerung reicht von 1,6 % (Baalsdorf und Althen-Kleinpösna) bis 26,9 % (Volkmarsdorf). Bezogen auf die Anzahl der Pässe wurden im Jahr 2014 in den Ortsteilen Altlindenau und Paunsdorf mit je ca. 2.900 Leipzig-Pässen die größte Anzahl ausgestellt. Im Leipziger Osten sind es die Ortsteile NeustadtNeuschönefeld, Volkmarsdorf und südöstlich Reudnitz-Thonberg, in denen besonders viele Leipzig-Pass-In­ haber/-innen wohnen. Ebenfalls viele Personen mit Leipzig-Pass wohnen in Grünau-Mitte und Schöne­ feld-Abtnaundorf. Die geringste Zahl an Leipzig-Pässen wurde für Bürger/-innen in den Ortsteilen am nördli­ chen und südwestlichen Stadtrand ausgestellt. Karte 4.4 Leipzig-Pass-Inhaber/-innen je Ortsteil 2014 Sozialreport Leipzig 2014 45 5. Kinder und Familie Zusammenfassung Mit 5.834 Geburten gab es 2013 weiterhin konstant hohe und wachsende Geburtenzahlen (plus 268 Gebur­ ten). Die Anzahl der Haushalte mit Kindern stieg 2013 auf 61.791 (plus 2.854). Die Anzahl alleinerziehender El­ ternteile stieg auf 13.810 Haushalte (plus 510). Im Familieninfobüro wurden im Jahr 2013 insgesamt 12.317 Kontakte gezählt. Im Vergleich zum Vorjahr wa­ ren das 899 Kontakte mehr. Das Willkommenspaket für Neugeborene haben im Jahr 2013 4.885 Eltern ab­ geholt (plus 691 Pakete). Im Jahr 2013 wurden für 9.881 Anträge auf Eltern- und Erziehungsgeld insgesamt 48,4 Mio. € ausgezahlt (plus 4,5 Mio. €). Für 5.130 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen wurden im Jahr 2013 insgesamt 9,73 Mio. € Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde durch die Eröffnung von fünf neuen Kindertagesstätten und Erweiterungen erweitert. Die Platzkapazitäten der Kindertageseinrichtungen wurden im Jahr 2013 um 2.683 Plätze erweitert. Davon waren 334 Krippenplätze, 744 Kindergartenplätze, 1.327 Hortplätze sowie 278 Kin­ dertagespflegeplätze. In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen gab es im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr konstant hohe Beratungshilfen. Durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus dem Vorjahr wurden insgesamt 5.423 Rat Suchenden Hilfen angeboten. Der Allgemeine Soziale Dienst wurde im Jahr 2013 außerhalb kostenpflichtiger erzieherischer Leistungen in 2.626 Fällen (plus 66 Fälle) für die Bürger/-innen der Stadt Leipzig tätig. Die jahresdurchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen stiegen im Jahr 2013 auf 2.077 Hilfen, davon 94,9 % für die Altersgruppe der Minderjährigen und 5,1 % für junge Volljährige, an. 5.1 Geburten, Elternschaft und Familientyp Der bestimmende Lebens- und Erfahrungsraum für das Heranwachsen von Kindern ist in aller Regel die Fa­ milie. Für die Zukunftsvorstellungen junger Menschen ist die Familie von zentraler Bedeutung. Häufig wird sie gleichgesetzt mit Emotionalität, Glück, Hilfe, Verlässlichkeit, Zuneigung und Partnerschaft. Das System Fami­ lie wandelt sich. Die Stadt Leipzig unterstützt Familien auf vielfältige Art und Weise. Die Unterstützung reicht z. B. von der Gewährung von freien und ermäßigten Plätzen in der Kindertagesstättenbetreuung, über Eltern­ geld und Unterhaltsvorschusszahlungen bis hin zur Förderung der Angebote im Ferienpass. Ziel aller Bemü­ hungen ist, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Familien zu ermöglichen und Bedingungen und Wege aufzuzeigen, die Kinder und Familien stärken und ihre Entwicklung fördern. 5.1.1 Familien nach Lebensformen Familien nach dem Lebensformenkonzept sind Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheli­ che Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Die Zahl der Familien stieg im Jahr 2013 auf 61.791 (plus 2.854 Familien) an. Die Mehrzahl der Leipziger Familien (48,2 %) ist dem Lebensformtyp unverheiratetes Paar mit Kindern zuzu­ rechnen. 2013 nahm diese Gruppe um 1.504 Haushalte im Vergleich zum Vorjahr zu. 29,4 % der Familien sind Ehepaare mit Kindern. Im Vergleich zum Vorjahr nahm auch diese Gruppe um 840 Haushalte zu. In 22,4 % aller Familien leben alleinerziehende Elternteile mit Kindern zusammen. 2013 waren das 510 mehr Haushalte als 2012. In den Jahren 2000 bis 2013 hat sich die Verteilung der Familien nach Lebensformtyp verändert. Lebten im Jahr 2000 noch 35,1 % aller Familien als Ehepaare mit Kindern, so waren dies 2013 nur noch 29,4 %. Dagegen nahm der Anteil der unverheirateten Paare mit Kindern zu, von 42,1 % im Jahr 2000 auf 48,2 % im Jahr 2013. Der Anteil der Alleinerziehenden hat sich seit 2000 (22,8 %) nur geringfügig verän­ dert. 46 Sozialreport Leipzig 2014 Abb. 5.1 Familien von 2000 bis 2013 nach Lebensformtyp 35.000 5.000 29.800 13.810 13.300 18.181 28.296 12.741 17.341 26.891 12.361 16.492 25.628 15.871 21.827 13.982 10.000 15.910 15.000 13.734 20.000 21.130 Anzahl 25.000 25.356 30.000 0 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Jahr Ehepaare mit Kindern Paare mit Kindern Alleinerziehende Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Abb. 5.2 Sozialreport Leipzig 2014 Familien von 2000 bis 2013 nach Anzahl der Kinder 33.962 6.003 5.633 20.563 5.205 19.286 21.826 32.741 31.633 4.849 5.000 18.300 4.154 10.000 3.928 15.000 16.033 20.000 19.203 Anzahl 25.000 30.711 30.000 31.758 35.000 36.863 40.000 0 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Jahr Familien mit 1 Kind Familien mit 2 Kindern Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Familien mit 3 und mehr Kindern Sozialreport Leipzig 2014 Die meisten Leipziger Familien haben ein Kind. 2013 waren das 55,0 % aller Familien mit insgesamt 33.962 Haushalten (plus 1.221). Mit 21.826 Haushalten (plus 1.263) lebten in 35,3 % aller Familien zwei Kinder. 9,7 % aller Familien haben drei und mehr Kinder – insgesamt 6.003 Haushalte (plus 370). Im Vergleich mit dem Jahr 2000 ist ein zunehmender Anteil von Mehrkindfamilien festzustellen. Lebten im Jahr 2000 in 38,8 % aller Familien zwei und mehr Kinder, so waren es 2013 schon 45,0 % aller Familien. Dies geht einher mit dem Geburtenanstieg der letzten Jahre. 5.1.2 Lebensformtyp Alleinerziehende Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe oder Lebenspartner/-in mit ihren minder- oder volljähri­ gen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Im Unterschied hierzu sind Elternteile mit Lebenspartner/-in im Haushalt nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern. Alleinerziehende Mütter und Väter stehen vor der besonderen Situation, die Kindererziehung, die Organisation des Alltags und die Erwerbstätigkeit allein­ Sozialreport Leipzig 2014 47 verantwortlich gestalten zu müssen. Die Familien- und Sozialpolitik unterstützt Alleinerziehende mit staatli­ chen Leistungen wie z. B. Elterngeld, Unterhaltsvorschuss oder steuerlichen Regelungen. Abb. 5.3 Alleinerziehende von 2000 bis 2013 nach Kinderanzahl 16.000 14.000 Anzahl 12.000 3.966 4.028 10.000 4.035 4.231 8.931 9.265 9.579 2011 2012 2013 3.683 3.810 8.678 2010 8.000 6.000 4.000 9.706 10.016 2000 2005 2.000 0 Jahr Alleinerziehende mit 2 und mehr Kindern (eigene Berechnung) Alleinerziehende mit 1 Kind Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2014 Die Anzahl alleinerziehender Elternteile stieg im Jahr 2013 auf 13.810 Alleinerziehende (plus 510 Alleinerzie­ hende). Davon betrug der Anteil alleinerziehender Elternteile mit einem Kind 69,4 % (plus 314 Alleinerziehen­ de mit einem Kind) und von Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern 30,6 % (plus 196 Alleinerziehende mit zwei oder mehr Kindern). Der Anteil alleinerziehender Elternteile an allen Familien hat sich seit 2000 nur geringfügig verändert und lag 2013 bei 22,4 %. 5.1.3 Prognose der Geburten in Leipzig Abb. 5.4 Prognose der Geburten nach Bevölkerungsvorausschätzung 2013 6.400 6.300 Anzahl 6.200 6.100 6.000 5.900 5.800 5.700 0 2013 2014 2016 2015 2018 2017 2020 2019 2022 2021 2024 2023 2026 2025 2028 2027 2030 2029 2032 2031 Jahr Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2014 Im Jahr 2013 wurden laut Einwohnermelderegister der Stadt Leipzig 5.834 Kinder geboren. Die in Leipzig seit dem Jahr 2002 registrierten steigenden Einwohnerzahlen sind primär auf Wanderungsgewinne, vor allem 48 Sozialreport Leipzig 2014 von Personen im jungen Erwachsenenalter, zurückzuführen. Mit den steigenden Zuzügen junger Frauen und Männer geht auch ein stetiger Anstieg von Geburten einher. Im letzten Jahrzehnt kamen von Jahr zu Jahr immer mehr Kinder zur Welt. Dieser Trend wird prognostisch weiter anhalten und bis zum Jahr 2020 sogar zu einem Geburtenüberschuss (Differenz aus Geburten und Sterbefällen) führen. Bis 2026 werden pro Jahr mehr als 6.000 Geburten erwartet. Als Hauptgrund wird die Zuwanderung vieler junger Frauen und Männer angenommen, so dass die eigentlich gering besetzten Alters­ kohorten (auf Grund des Geburtenknicks der 90er Jahre) „aufgefüllt“ werden. Damit steigt im Prognosezeit­ raum die Anzahl der fertilen Frauen (15- bis 50-Jährige). 5.1.4 Kinder- und familienfreundliches Umfeld Die Anzahl der öffentlichen Kinderspielplätze hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Von 392 öf­ fentlichen Spielplätzen im Jahr 2004 erhöhte sich die Anzahl auf 426 im Jahr 2013. Dies ein Anstieg um 8,7 % bzw. ein Zuwachs um 34 öffentliche Spielplätze. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Anzahl der Spielplätze um drei. Im Jahr 2013 wurden 312.900,- € für für die Instandsetzung und Entwicklung von elf Spielplätzen aufgewendet (im Vorjahr 300.000,- €). 5.2 Familieninfobüro Zentral in der Innenstadt gelegen bietet das Familieninfobüro insbesondere für junge Eltern und zugezogene Familien einen wichtigen ersten Anlaufpunkt, von dem aus sie die Angebote der Stadt Leipzig effektiv erkun­ den und nutzen können. Seit der Eröffnung im Dezember 2008 bis zum Ende des Jahres 2013 haben insge­ samt 36.112 Familien oder Einzelpersonen das Angebot genutzt. Im Jahr 2013 zählte das Familieninfobüro 12.317 Kontakte, 899 mehr als im Vorjahr. Auch die Nutzung des Wickel- und Stillraums hat sich 2013 um 212 auf 1.242 Nutzungen erhöht. Tabelle 5.1 Kontakte im Familieninfobüro 2009 bis 2013 Art der Kontakte Kontakte insgesamt 2009 2010 2011 2012 2013 3.375 4.361 4.641 11.418 12.317 Beratung persönlich 746 758 907 2.071 1.978 Beratung telefonisch/per Mail 206 403 388 989 1.189 4.194 4.885 darunter Ausgabe des Willkommenspaketes* Nutzung des Wickel- und Stillraums Informationen zu anderen Themen/anderen Ämtern Besucher bei Veranstaltungen 283 385 417 1.030 1.242 1.987 2.583 2.702 2.532 2.179 153 226 60 326 674 39 16 105 99 126 55 6 - Besucher der Seniorensprechstunde* Besucher bei Kindersprechstunden/-Rathausrallye 162 Sonstige (Schüler/auswärtige Besucher) Kinderbetreuung Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung * erst seit März 2012 6 5 Sozialreport Leipzig 2014 Die vom Familieninfobüro organisierten Informationsabende zum Thema Schwangerschaft und Geburt be­ suchten im Jahr 2013 insgesamt 642 Teilnehmer. Bei dieser Veranstaltung können sich werdende Eltern zu allen Fragen rund um die Geburt informieren. Seit der Eröffnung des Büros wurde der Abend 14 mal durch­ geführt, insgesamt 1.101 junge Eltern haben dieses Angebot genutzt. Sozialreport Leipzig 2014 49 2013 wurde zum 5. Mal eine Willkommensveranstaltung für zugezogene Familien veranstaltet, um die neuen Leipziger/-innen beim Ankommen in der Stadt zu unterstützen und ihre Fragen zu beantworten. Bisher nutz­ ten 100 Personen dieses Angebot, im Jahr 2013 waren es 33. Im Jahr 2013 erschien ein Bericht zur Tätigkeit des Familieninfobüros 2008 bis 2013, der die Arbeit des Büros umfassend beschreibt. Begrüßungspaket „Willkommen im Leben“ Seit März 2012 wird im Familieninfobüro ein Begrüßungspaket für alle neugeborenen Leipziger Kinder ausge­ geben. Mit dieser Aktion will die Stadt Leipzig jungen Eltern Wertschätzung entgegen bringen und das Gefühl vermitteln, dass Kinder in Leipzig willkommen sind. Gleichfalls sollen Eltern von Anfang an über Angebote in der Stadt informiert werden. Insbesondere junge Eltern mit dem ersten Kind sollen frühzeitig mit Angeboten für Familien und Strukturen von öffentlichen Einrichtungen bekannt gemacht werden. So befindet sich im Paket z. B. das Angebotsverzeichnis „Leipzig für Familien“, die Broschüre „Familienbil­ dung – Mach mit!“ sowie Faltblätter von aufsuchend arbeitenden Hilfsangeboten. Im Jahr 2013 haben insge­ samt 4.885 Eltern das Begrüßungspaket abgeholt. Zusätzlich zum Paket erhalten Eltern seit Juni 2012 im Fa­ milieninfobüro Babyschuhe, welche von ca. 70 Leipziger Seniorinnen für die Neugeborenen gestrickt werden. Im Jahr 2012 wurden 2.260 Stricksachen ausgegeben, im Jahr 2013 waren es 4.417. Familienfreundlichkeitspreis Bereits zum fünften Mal zeichnete Oberbürgermeister Burkhard Jung am 31.05.2013 in der Kuppelhalle der Leipziger Volkszeitung familienfreundliche Leipziger/-innen mit einem Preis aus. Es waren insgesamt 203 Zu­ schriften mit 65 verschiedenen Vorschlägen für den Preis eingegangen. Der mit 3.000 Euro dotierte Hauptpreis ging an den Verein Wurzeln und Flügel e. V., der mit großem Enga­ gement und Durchhaltevermögen in Schleußig einen Waldkindergarten mit naturpädagogischem Konzept ge­ gründet hat. Den zweiten Platz und damit 2.000 Euro erhielt Karin Fahnert mit ihrem Erlebnisrestaurant. 1.000 Euro für den dritten Platz erhielt das Projekt „wellcome“ des FAIRbund e.V., bei dem ehrenamtliche Helferinnen Familien mit neugeborenen Kindern unterstützen. Eine vom Kinderbüro Leipzig unterstützte Kin­ derjury hat alle Vorschläge aus dem Blickwinkel von Kindern bewertet und einen Preisträger ausgesucht – die Toys Company Leipzig. Hier wird gebrauchtes Spielzeug gesammelt, ggf. repariert und gereinigt und an­ schließend an bedürftige Kinder ausgegeben. Weiterhin wurden Sonderpreise an Rüdiger Ulrich vergeben sowie an die get AG, die seecon Ingenieure GmbH, die Zahntechnik Leipzig Inhaber Henry Göpel e.K. sowie das Gromke Hörzentrum. 5.3 Leistungen für Kinder und ihre Familien Für Eltern von Neugeborenen wird Beratung und Unterstützung gewährt, um die grundlegenden Ansprüche von Kindern und Jugendlichen auf Kenntnis ihrer Abstammung sowie auf Sicherung ihres Unterhaltes im Zu­ sammenwirken mit ihren Eltern durchzusetzen. Das Leistungsspektrum umfasst: • die Beratung und Unterstützung nach § 18 SGB VIII (Fragen zur Ausübung der Personensorge, Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen, Abgabe einer Sorgeerklärung), • die Beratung und Unterstützung nach § 52 a SGB VIII bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, • die Übernahme und Führung von Beistandschaften gemäß §§ 1712 ff BGB i.V.m. §§ 55, 56 SGB VIII sowie • Beurkundungen und Beglaubigungen, die Erteilung vollstreckbarer Urkunden nach §§ 59 und 60 SGB VIII. Der Anteil in Leipzig geborener Kinder nicht verheirateter Eltern nimmt seit 1991 tendenziell zu und ist mit über 60 % relativ hoch, womit absolut steigende Fallzahlen verbunden sind. Dieser in Leipzig im Vergleich zum Bundesgebiet überdurchschnittliche Trend zum "Kind ohne Trauschein" zieht u. a. auch die Inanspruch­ nahme anderer Aufgaben und Leistungen des Jugendamtes, insbesondere des Beratungs- und Beurkun­ dungsangebots, nach sich. 50 Sozialreport Leipzig 2014 Tabelle 5.2 Leistungen für Kinder und ihre Familie 2001 Mütterbriefe 2005 2010 2011 2012 2013 684 927 819 936 1.026 693 1.605 935 1.180 1.588 977 393 161 679 296 308 310 221 Erstberatung Vaterschaftsfeststellung 1.118 1.911 1.864 1.660 1.936 1.427 Vaterschaftsfeststellungen 1.158 2.035 2.979 2.229 2.637 3.311 x 876 1.016 966 990 947 Beratungen bei Terminvergabe Anschreiben an Kindesväter Unterhaltsberechnungen Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2014 Im Jahr 2013 wurden 393 Beratungen bei einer Terminvergabe (im Vergleich zum Vorjahr minus 59,8 %) und 1.427 Erstberatungen zur Vaterschaftsfeststellung (im Vergleich zum Vorjahr minus 16,3 %) durchgeführt. Es wird vermutet, dass der Beratungsbedarf bei Terminvergabe durch vorab besser informierte Eltern weiter sank. Unterhaltsberechnungen wurden im Jahr 2013 in 947 Fällen (im Vergleich zum Vorjahr minus 4,4 %) durchgeführt. In den Fällen, in denen sich mögliche Väter nicht zur Vaterschaft bekennen und Unterhaltszahlungen verwei­ gern, werden sie durch das Jugendamt schriftlich zur Vaterschaftsanerkennung und zur Unterhaltszahlung aufgefordert. Dies war im Jahr 2013 in 221 Fällen erforderlich. Im Streitfall werden gerichtliche Entscheidun­ gen herbeigeführt. Tabelle 5.3 Beratungsgespräche zum Unterhalt für Kinder sowie Beistandschaften 2000 bis 2013 2001 Beratungen Minderjähriger 2005 2010 2011 2012 2013 20.198 12.276 12.144 10.457 11.751 12.827 Beratungen Volljähriger 2.089 986 1.112 832 696 779 Beistandschaften Minderjähriger 1.556 1.219 1.089 1.132 1.134 1.143 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2014 Im Jahr 2013 wurden insgesamt 13.606 Beratungen zum Unterhalt (im Vergleich zum Vorjahr plus 9,3 %) durchgeführt. Davon waren 94,3 % Beratungen zum Unterhalt für Minderjährige. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 9,2 % (plus 1.076). In 5,7 % aller Unterhaltsberatungen im Jahr 2013 waren die Hilfe­ suchenden Volljährige. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 11,9 % (plus 83). Auf schriftlichen Antrag eines Elternteiles wird das Jugendamt Beistand des Kindes. Als Beistand vertritt das Jugendamt die Interessen des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung bzw. bei der Geltendmachung von Un­ terhaltsansprüchen gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt. Spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt die Beistandschaft des Jugendamtes, wenn deren Beendigung nicht bereits vorher durch Erledigung des Auftrages erklärt werden konnte. Die Beistandschaften bestehen im Durchschnitt über 6 bis 8 Jahre. Im Jahr 2013 betrug die Anzahl bestehender Beistandschaften 1.143 Fäl­ le. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein annähernd konstanter Wert bei einem leichten plus um neun Bei­ standschaften. 5.3.1 Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld Aufgabe des Sachgebietes Elterngeld ist der Vollzug des Bundeserziehungsgeldgesetzes, des Bundeselter­ geld- und Elternzeitgesetzes und des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes für alle in Leipzig woh­ nenden Antragsteller. Zentrales Element der täglichen Arbeit ist die Bearbeitung der Anträge auf Elterngeld. Hierzu gehört neben dem eigentlichen Antragsverfahren auch die Beratung der Bürger im Vorfeld der Antragstellung bei Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit. In Sachsen besteht weiterhin die Möglichkeit, im Anschluss an das Eltern­ geld Landeserziehungsgeld als einkommensabhängige Sozialleistung zu beziehen. Voraussetzung dafür ist Sozialreport Leipzig 2014 51 jedoch unter anderem, dass kein mit staatlichen Mitteln geförderter Platz in einer Kindereinrichtung oder Ta­ gespflege in Anspruch genommen wird. Ferner trat zum 01.08.2013 das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes in Kraft. Betreuungsgeld wird für ab dem 01.08.2012 geborene Kinder gezahlt. Das Betreuungsgeld soll diejenigen Eltern unterstützen, die eine Alternative zur Kindertagesstätte wünschen und deshalb die Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kin­ des selbst übernehmen oder familiär organisieren möchten. Betreuungsgeld kann ab dem Ende des Bezuges von Elterngeld bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes höchstens für 22 Lebensmonate bezo­ gen werden, wenn keine frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch genommen wird. Bis Jahresende 2013 sind für das Betreuungsgeld 435 Anträge eingegangen. Für die davon bewilligten Fälle kamen 69.000 Euro zur Auszahlung. Abb. 5.5 Erstanträge von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 2009 bis 2013 12.000 60 48,4 8.000 41,2 50 43,9 36,6 36,2 40 6.000 8.953 8.674 8.856 9.617 8.959 30 4.000 20 2.000 10 0 721 479 436 1.061 894 2009 2010 2011 2012 2013 in Mio. € Anzahl 10.000 0 Jahr Zugänge offene Vorgänge aus Vorjahr Auszahlungen (T€) Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2014 Die Geburtenzahlen in Leipzig stehen in direktem Zusammenhang zum Antragsaufkommen für das Eltern­ geld, das mit über 7.000 Anträgen die Hauptaufgabe in der täglichen Fallbearbeitung repräsentiert. Da grund­ sätzlich beide Elternteile die Möglichkeit haben, Elterngeld zu beziehen, sind die Antragszugänge zahlenmä­ ßig größer als die Geburtenzahlen. In diesen Fällen sind pro Kind zwei Anträge zu bearbeiten. Der Anstieg der Geburtenzahlen in den letzten Jahren spiegelt sich in den deutlich gestiegenen Antragszahlen wider. Der scheinbar leicht rückläufige Trend der erledigten Vorgänge beim Eltern- und Erziehungsgeld im Vergleich zu 2009 ergibt sich aus einem erheblichen Stau bei der Antragserfassung aus dem Jahr 2008, der erst Anfang 2009 in die Datenbank eingepflegt werden konnte. Im Jahr 2013 konnten von den 10.511 Erstanträgen auf Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 9.881 bear­ beitet werden. Dafür wurden insgesamt 48,4 Mio. € ausgezahlt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 8,3 % der bearbeiteten Erstanträge (plus 758 Erstanträge) und 4,5 Mio. Euro der Auszahlbeträge. 5.3.2 Unterhaltsvorschusszahlung nach Altersgruppen der Kinder Die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss ist das Gesetz zur Sicherung des Un­ terhaltes von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz). Es sichert den Unterhalt von Kindern alleinerziehender Mütter oder Väter. Da­ nach kann für Kinder, die nur mit einem Elternteil zusammen leben und keinen oder nicht ausreichend Unter­ halt vom anderen Elternteil erhalten, Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Das Bewilligungsalter beginnt mit der Geburt des Kindes und reicht maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der gesamte Bewilli­ gungszeitraum ist auf 72 Monate beschränkt. Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro. Der Kinderfreibetrag beträgt 4.368 Euro. Nach § 1612 a Bürgerliches Gesetzbuch betrug der Mindestunterhalt ab 01. Januar 2010 in der ersten Altersstufe 317 Euro und in der zweiten Altersstufe 364 Euro. 52 Sozialreport Leipzig 2014 Die Zahlbeträge für Unterhaltsvorschussleistungen betragen in der ersten Altersstufe 133 Euro und in der zweiten Altersstufe 180 Euro. Auf die Unterhaltsvorschussleistungen werden Unterhaltszahlungen des ande­ ren Elternteiles bzw. Waisenbezüge angerechnet. Abb. 5.6 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen 2000 bis 2013 nach Altersgruppen 3.500 3.000 3.006 Anzahl 2.500 2.518 1.968 2.817 2.767 2.389 2.380 2.347 2.274 2.000 2.958 2.363 1.774 1.500 1.000 500 0 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Jahr unter 6-Jährige 6- bis unter 12-Jährige Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2014 Die Anzahl der Unterhaltsvorschussempfänger für die Altersgruppe der unter 6-jährigen Kinder ist bis zum Jahr 2010 stetig angestiegen. In den letzten drei Jahren ist hier ein leichter Rückgang festzustellen. Dennoch waren im Jahr 2013 mit 53,9 % mehr als die Hälfte aller Unterhaltsvorschussempfänger/-innen Kinder unter sechs Jahren. Die Zahl der 6- bis unter 12-jährigen Unterhaltsvorschuss beziehenden Kinder steigt nach zu­ nächst sinkenden Zahlen in den Jahren zwischen 2000 und 2005 seither wieder stetig an. Im Jahr 2013 be­ trug der Anteil aller Unterhaltsvorschussempfänger/-innen in der Altersgruppe der 6- bis unter 12-jährigen Unterhaltsvorschuss beziehenden Kinder 46,1 %. Unterhaltsleistungen und Rückholquote 2000 bis 2013 12,0 24,0 10,0 20,0 14,7 8,0 16,0 6,0 4,0 12,0 6,8 6,3 6,4 6,7 7,0 2,0 0,0 8,0 Rückholquote in % Auszahlungen in Mio. € Abb. 5.7 4,0 6,1 6,3 9,7 10,0 9,9 9,7 2000 2005 2010 2011 2012 2013 0,0 Jahr Auszahlungen in Mio. € Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Rückholquote in % Sozialreport Leipzig 2014 Im Jahr 2013 wurden 9,73 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Die Rückholquote konnte auf 7,03 % gesteigert werden. Die absoluten Einnahmen stiegen um rund 100.000 EUR auf 670.000 EUR. Sozialreport Leipzig 2014 53 Indikatoren, wie die Arbeitslosenquote, die Zahl an Beziehern von Leistungen nach dem SGB II oder den so­ genannten "Aufstockern" (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren Einkommen so niedrig sind, dass sie zusätzlich Leistungen nach dem SGB II erhalten), geben Auskunft über soziodemographische Strukturen in Leipzig und wirken sich auf die Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner aus. Damit beeinflusst die finan­ zielle Situation der Unterhaltspflichtigen die Einnahmen der Unterhaltsvorschussstellen, da bei geringem Ein­ kommen die Möglichkeit des Rückgriffs kaum oder gar nicht gegeben ist. Dies ist auch ein Indiz für die Ver­ ringerung der Rückholquote seit 2005. Die Ansprüche unterliegen z. T. einer Verjährungsfrist von 30 Jahren, so dass die Einkommenslage vorübergehend nicht zahlungsfähiger Unterhaltsschuldner regelmäßig zu über­ prüfen ist. 5.4 Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Kindertageseinrichtungen umfassen Kinderkrippen, Kindergärten und Horte. Kindertagespflege ist die Betreu­ ung und Förderung von Kindern durch eine Tagespflegeperson im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder der Personensorgeberechtigten. Die Stadt Leipzig hat mit der Bereitstellung von Kindertagesstätten und Kindertagespflege einen wesentlichen Gestaltungsauftrag im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Stetig steigende Geburtenzahlen, die Debatte um frühkindliche Bildung sowie der gezielte Ausbau von Kindertagesstätten als Familienzentren sind dabei wichtige sozialpolitische Herausforderungen in Leipzig. Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Platzkapazitäten in Kindertageseinrichtungen Zuwachs von Platzkapazitäten in Kindertagesstätten nach Versorgungsräumen im Jahresvergleich 2005 zu 2013 4.500 +1.564 0 Westliches Zentrum Innerer Osten Süd Ost/ Südost 3.263 Innerer Westen Südw est Nordw est Nord 2.170 1.744 1.734 1.198 1.017 West 2.426 2.605 2.064 +181 +174 702 500 +111 +426 528 1.000 632 1.500 +728 +692 +541 2.400 2.470 2.000 521 Kapazität 2.500 2.987 +517 3.000 +863 2.509 3.500 1.781 4.000 3.962 Abb. 5.8 2.398 5.4.1 Nordost Versorgungsraum Kapazität bis Schuleintritt 2005 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Kapazität bis Schuleintritt 2013 Sozialreport Leipzig 2014 Im Jahr 2013 wurden die Platzkapazitäten und das Netz der Kindertageseinrichtungen weiter ausgebaut. Es entstanden 1.037 Plätze für Kinder bis Schuleintritt (davon 335 Krippenplätze) und 1.302 Hortplätze. Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde durch die Eröffnung von vier neuen Kindertagesstätten erweitert. Im Jahr 2013 stieg das Angebot an verfügbaren Tagespflegeplätzen von 2.488 Plätzen im Januar auf 2.706 Plätzen im Dezember. Im Jahr 2013 wurden für 17,1 % der in Leipzig wohnhaften Kinder von 0 bis 3 Jahren (2.688 Plätze) sowie 0,2 % der Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (38 Plätze) Plätze in Tagespflege geplant. Im Vergleich zum Jahr 2005 sind die Platzkapazitäten in allen Versorgungsräumen gestiegen. Stadt­ weit betrug der Anstieg innerhalb von acht Jahren 34,8 % (plus 5.797 Plätze). 54 Sozialreport Leipzig 2014 5.4.2 Betreute Kinder Im Jahr 2013 wurden 39.749 Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege betreut. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 4,7 % (plus 1.802 betreute Kinder). Im Zeitraum von 2000 bis 2013 erhöhte sich, in Abhängigkeit von der Bevölkerungsentwicklung, die Anzahl belegter Plätze bis zum Schulein­ tritt um 78,7 % (plus 9.471 belegte Plätze). Bei den Horten gab es im Betrachtungszeitraum einen Anstieg um 84,5 % (plus 7.197 belegte Plätze). Die Anzahl aller angemeldeten Kinder in der Tagespflege stieg im Jahr 2012 auf 2.535 Kinder erneut an. Abb. 5.9 Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2000 bis 2013 45.000 Anzahl belegter Plätze 40.000 35.000 2.039 30.000 25.000 592 20 10.000 5.000 0 14.927 2.535 15.712 13.656 14.204 14.207 14.847 15.529 16.093 4.944 5.206 5.409 2011 2012 2013 8.515 12.408 9.036 2.995 3.562 4.849 2000 2005 2010 Kindertagespflege Jahr Hort Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 5.4.3 2.285 10.030 20.000 15.000 2.083 Kindergarten Kinderkrippe Sozialreport Leipzig 2014 Elternbeiträge, Freiplätze und Ermäßigungen Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden ge­ mäß § 15 Abs. 1 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen in Verbindung mit dem gültigen Stadtratsbeschluss der Stadt Leipzig erhoben. Eltern erhalten somit Absenkungen hinsichtlich der Geschwister. Ebenso erhalten Alleinerziehende Vergünstigungen. Die Berechnung der Kostenbeteiligung der Eltern schreibt der § 15 Abs. 5 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrich­ tungen vor. Hier können die Eltern gemäß § 90 Abs. 3 und 4 des SGB VIII einen Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages stellen. Der Anteil der (teil-)finanzierten Plätze in Kinderkrippen und -gärten hat vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2008 stetig zugenommen. Als Ursache für den Rückgang in den Jahren 2009 und 2010 wird die vom 1. März 2009 bis 31.12.2010 geltende Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres gesehen. Rund 1.200 Kinder waren durch das beitragsfreie Vorschuljahr laut aus der Berechnung der Ermäßigung herausgefallen. Ab Januar 2011 sind diese durch die gesetzliche Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wieder in die Statistik eingeflossen und führten erneut zum Anstieg gewährter Freiplätze und Ermäßigungen. Im Jahr 2013 wurden 10.916 (teil-)finanzierte Plätze (plus 376 Plätze) registriert. Dies entspricht einem Anteil von 27,5 % aller belegten Plätze in Kindertagesstätten und Kindertagespflege. Sozialreport Leipzig 2014 55 Freiplätze und gewährte Ermäßigungen in Kindertagesstätten und Kindertagespflege 2000 bis 2013 Anzahl frei-/ermäßigte Plätze 12.000 35,0 31,2 10.000 26,1 213 2.910 6.000 2.000 28,8 606 8.000 4.000 641 25,6 3.585 704 769 30,0 27,5 27,8 3.713 3.874 25,0 20,0 3.400 15,0 1.860 5.184 6.160 4.900 3.501 6.123 6.273 10,0 Anteil in % Abb. 5.10 5,0 0 0,0 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Jahr Kindertagespflege Horte Kindertagesstätten Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 5.5 Frei-/ermäßigte Plätze in % Sozialreport Leipzig 2014 Familienbildung und -beratung Familienbildung und -beratung leistet einen Beitrag dazu, Familien zu stabilisieren, Eltern bei Hilfebedarf zu unterstützen und die Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern in Familien zu verbessern. Das Spek­ trum reicht von niedrigschwelligen Angeboten über Bildungsangebote bis zum Auf- und Ausbau von Erzie­ hungspartnerschaften. Dies spiegelt sich in den Angeboten, die von Familienbildungs- und -begegnungsstät­ ten, Elternbildung, Elternkursen, Mütterzentren bis zur Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten und Schulen reichen, wider. 5.5.1 Angebote des Mütterzentrum Leipzig e. V. Im Jahr 2013 wurden vier Familienzentren des freien Trägers der Jugendhilfe „Mütterzentrum e.V. Leipzig“ durch die öffentliche Jugendhilfe bezuschusst. Die vier Familienzentren richten sich an Eltern mit ihren Kin­ dern hauptsächlich im Alter von 0 bis 6 Jahren. Sie befinden sich in den vier Planungsräumen der Kinderund Jugendförderung Westen, Grünau, Nordost und Innerer Osten der Stadt Leipzig. Das Angebot der Familienzentren begleitet bereits werdende Eltern in der Schwangerschaft, Eltern in der El­ ternzeit über die Kindergartenzeit bis zur Einschulung und darüber hinaus. Es wirkt präventiv der sozialen Isolation von Eltern in der Elternzeit entgegen, bestärkt Eltern in ihrer Erziehungskompetenz, fördert Kinder in ihren ersten Lebensjahren und knüpft ein soziales Netzwerk von und für Familien in Leipzig. Durch die Teil­ nahme am Modellprojekt Kinder- und Familienzentren der Stadt Leipzig wurde die Erziehungspartnerschaft von pädagogischen Fachkräften und Eltern in den Kindergärten und Familienzentren weiter gestärkt. Speziel­ le Zielgruppen wie z. B. Alleinerziehende oder Familien mit Migrationserfahrung werden durch individuelle Angebote unterstützt. Die Koordinator/-innen der Familienzentren stehen den Besuchern während der Öffnungszeiten für niedrig­ schwellige Beratung zu Alltagsfragen und in Krisensituationen zur Verfügung. Im Falle eines weiteren Unter­ stützungsbedarfs vermitteln sie an spezifische Beratungsangebote der Stadt Leipzig. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 43.946 Nutzungen aller Angebote in den vier Familienzentren von Eltern und Kindern gezählt. Die Gesamtzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 % gestiegen. Die Nutzer/-innen der Fa­ milienzentren im Jahr 2013 teilen sich in den einzelnen Angebotsbereichen in folgende Nutzergruppen: 23.741 Eltern (21.565 Frauen und 2.176 Männer) nutzten mit 20.205 Kindern die gesamten Angebote. 56 Sozialreport Leipzig 2014 Abb. 5.11 Nutzung der Angebote des Mütterzentrum Leipzig e. V. von Eltern und Kindern in den Jahren 2008 bis 2013 50.000 45.000 1.829 831 747 Anzahl 40.000 853 35.000 30.000 2.176 2.154 23.724 21.307 19.749 21.333 21.565 16.326 25.000 20.000 15.000 10.000 18.620 17.982 2008 2009 21.370 20.487 18.529 20.205 2012 2013 5.000 0 2010 Väter Jahr 2011 Mütter Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 5.5.2 Kinder Sozialreport Leipzig 2014 Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten Familienbildung in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen war ursprünglich ein sächsisches Landesmo­ dellprojekt in zwei Modellphasen mit den freien Trägern der Jugendhilfe Caritasverband Leipzig e. V. und FAIRbund e. V. Aus beiden Modellstandorten sind eigenständige Projekte erwachsen, die Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten anbieten und weiter entwickeln. Beide freien Träger der Jugendhilfe ar­ beiten mit Kindertagesstätten freier Träger und des kommunalen Trägers zusammen und wirken im Netz­ werk Familien- und Elternbildung mit. Nahezu jedes Kind in Sachsen im Alter von drei Jahren bis zum Schulbeginn besucht einen Kindergarten. Fast alle Eltern dieser Kinder stehen damit im Kontakt zu einer Kindertageseinrichtung. Die familienergän­ zende und familienunterstützende Funktion des Kindergartens sollte daher auch im Bereich der Elternbildung genutzt werden. In der Stadt Leipzig haben im Förderjahr 2013 zwei freie Träger der Jugendhilfe Angebote im Sinne einer Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten unterbreitet. Während beim FAIRbund e. V. das Projekt den Namen „Familien und Kitas – Miteinander lernen“ trägt, heißt es beim Caritasverband Leipzig e. V. „FaBiKoo“ für Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten. Insgesamt 32 Kindertagesstätten waren im Jahr 2013 Kooperationspartner der Anbieter von Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Kindertagesstätte eines freien Trägers der Jugendhilfe weniger. Neben Team- und Gruppenangeboten für Erzieher/-innen und Leiter/-innen wurden auch Einzelgespräche und Praxisreflexionen für einzelne pädagogische Mitarbeiter/-innen und Leiter/-innen sowie Aktionen für Eltern und Kinder angeboten. 5.5.3 Kinder- und Familienzentren In Leipzig haben sich bis April 2014 insgesamt 14 Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren in neun verschiedenen Trägerschaften weiter entwickelt. Die Leipziger Kinder- und Familienzentren tragen wesentlich dazu bei, das Handlungsziel 4 des bis 2015 reichenden Aktionsplans „Kinder- und familienfreund­ liche Stadt Leipzig“ zu erreichen. Damit sollen Familien in der Wahrnehmung ihrer erzieherischen Funktion unterstützt und gestärkt werden. Träger von Kindertageseinrichtungen bewarben sich 2012 für die Weiterentwicklung einer ihrer Einrichtungen zu einem Kinder- und Familienzentrum. Über ein entsprechendes Auswahlverfahren im Rahmen einer Fin­ dungskommission wurden vier weitere Kindertagesstätten ausgewählt, welche sich in 2013 zu Kinder- und Familienzentren weiterentwickelten und 2014 das Gütesiegel als Leipziger Kinder- und Familienzentrum er­ halten haben. Dies sind die Kindertageseinrichtungen in der Erich-Zeigner-Allee 77 vom Träger FAIRbund e. V., „Die Wasserfrösche“, An der Querbreite 4 vom Träger Internationaler Bund Mitte gGmbH, „Dr. Bärchen“ Sozialreport Leipzig 2014 57 in der Friedrichshafner Str. 21 vom Träger DRK, Kreisverband Leipzig-Stadt e. V. und die Einrichtung in der Diderotstr. 13/13a vom Amt für Jugend, Familie und Bildung. Bei der Standortwahl für weitere Kinder- und Familienzentren wurden schwerpunktmäßig Sozialräume ge­ wählt, in denen ein erhöhter Bedarf bei der Umsetzung von Bildungschancen besteht. In Kinder- und Familienzentren sind sozialräumlich und trägerübergreifend tätige Sprach- und Kulturmittler/innen an ausgewählten Standorten etabliert. 2013 wurde von den KiFaZ-Mitarbeiter/-innen unter Begleitung der HTWK ein Konzept zum Einsatz der Sprach- und Kulturmittler/-innen in Kitas und Horten entwickelt und verabschiedet. In den Kindertagesstätten und Horten mit Kindern mit Migrationshintergrund, vor allem aber in den Kinderund Familienzentren, waren bis März 2014 acht Sprach- und Kulturmittler/-innen über Honorarverträge im Einsatz. Ab April 2014 sind noch sieben Sprach- und Kulturmittler/-innen tätig, deren Einsatzorte von der Dienst- und Fachaufsicht Kindertagesstätten/ Kindertagespflege im Amt für Jugend, Familie und Bildung ko­ ordiniert wird. Zusätzlich sind zwei Mitarbeiterinnen der Integrativen Tageseinrichtung Regenbogenland in der Konrad­ str. 70/72 sowohl als Erzieherinnen als auch Sprach- und Kulturmittlerinnen in Einsatz. 5.5.4 Erziehungs- und Familienberatung Erziehungs- und Familienberatung leistet gemäß § 28 SGB VIII sowie in Verbindung mit §§ 17 und 18 SGB VIII einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Familien in ihrer Erziehungsaufgabe gegenüber ihren Kindern un­ terstützt werden. Abb. 5.12 Erziehungs- und Familienberatungsstellen 2000 bis 2013 nach Neuanmeldungen, Übernahmen aus dem Vorjahr und beendeten Fällen 6.000 5.000 Anzahl 4.000 3.392 3.000 2.000 1.000 0 3.679 3.809 3.904 3.683 3.965 3.788 2.197 1.696 2.618 3.587 1.841 500 979 1.280 1.475 1.479 1.635 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Jahr Neuanmeldungen Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Übernahmen aus dem Vorjahr davon beendet Sozialreport Leipzig 2014 Im Jahr 2013 konnten durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus dem Vorjahr insgesamt 5.423 Ratsu­ chenden Beratungen angeboten werden. Die Anzahl aller Hilfefälle ist im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr etwa konstant. Die Zahl der Neuanmeldungen ist um 177 Hilfen gesunken. Demgegenüber ist die Zahl der Übernahmen aus dem Vorjahr um 156 Hilfen gestiegen. Trotz einer anhaltend hohen Zahl beendeter Hilfen steigen die Zahlen der Übernahmen von Hilfen aus den Vorjahren weiter. Um Rat Suchenden zeitnah (mög­ lichst innerhalb von vier Wochen) einen Gesprächstermin anzubieten, konnten präventive Angebote nicht mehr so umfangreich angeboten werden. 58 Sozialreport Leipzig 2014 5.6 Allgemeiner Sozialer Dienst Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) stellt als Teil der kommunalen Selbstverwaltung innerhalb der Fachbehör­ de Jugendamt kommunale soziale Dienstleistungen auf der Grundlage des Grundgesetzes bereit. Im Jahr 2013 war der ASD Leipzig in neun Sozialbezirke gegliedert und Anlaufstelle für hilfesuchende Menschen in vielfältigen Notlagen. Insbesondere auf der Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und des SGB XII (Sozialhilfe) gewährt der ASD ganzheitliche, gesetzes- und generationenübergreifende soziale Hilfen. Das Handeln des ASD bewegt sich in einem ständigen Spannungsfeld zwischen Beratung und Unterstützung im Sinne von Partizipation und Freiwilligkeit einerseits und Kontrolle und Intervention andererseits hinsichtlich der Ermittlung und Feststellung von Sachverhalten im Rahmen des Wächteramtes. Auf der Grundlage der sozialpädagogischen Diagnostik entwickeln die Sozialarbeiter/-innen gemeinsam mit den Betroffenen einen Hilfeplan auf der Basis eines standardisierten Hilfeplanverfahrens. Dabei arbeitet der ASD ressourcenorientiert, bezieht soziale Netzwerke ein und vermittelt in weitergehende Angebote und Hil­ fen. Ebenso prüft und gewährt der ASD notwendige und geeignete Hilfen zur Erziehung. Die Hilfe erfolgt unabhängig davon, ob es sich um Familien, Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder oder um Einzelpersonen handelt; und unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Konfession und Ein­ kommen. Der ASD wird aktiv durch Nachfrage der Betroffenen, Informationen an den ASD über mögliche Hil­ febedarfe und Gefährdungen, Einschätzungen des ASD von Hilfebedürftigkeit und Gefährdungen bzw. im Rahmen der Gerichtshilfe sowie der Amtshilfe. 5.6.1 Leistungen des Allgemeinen Sozialdienstes Neben der Fallsteuerung kostenpflichtiger Hilfen nach SGB VIII erbringt der ASD weitere Hilfeleistungen. Darunter fallen einerseits Beratungsleistungen zu den Themen Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgang oder Erziehungsberatung. Als Beteiligter in familiengerichtlichen Verfahren gibt der ASD nach § 50 SGB VIII und §§ 1666 und 1631 b BGB Stellungnahmen ab. Darüber hinaus erstellt der ASD sozialpädagogische Stellungnahmen für andere Ämter, Behörden und Leistungsträger. Im Rahmen des Krisendienstes prüft der ASD Anzeigen von Kindes­ wohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII, veranlasst bei Kindeswohlgefährdungen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kinder und prüft Anzeigen von einer Gefährdung des Erwachsenenwohls. Das weitere Aufgabengebiet des ASD umfasst niedrigschwellige Hilfen in Form von Beratung bzw. Vermitt­ lung ins Versorgungssystem für Senioren bei drohender Vereinsamung, Überforderung, bei finanziellen Pro­ blemen und bei offenen Behördenangelegenheiten. Darunter fällt beispielsweise auch die Vermittlungen an ehrenamtliche Hilfsdienste wie den Seniorenbesuchsdienst des Sozialamtes. Abb. 5.13 Leistungen des ASD außerhalb kostenpflichtiger Hilfen des SGB VIII 2012 und 2013 1.400 1.200 1.000 Anzahl 800 600 1.262 1.087 906 400 925 200 163 0 familiengerichtliche Stellungnahmen Kindesw ohlprüfungen Dienstleistungen SGB VIII, II, XII 2012 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2014 270 362 127 Stellungnahmen für andere Behörden/ Leistungsträger 42 42 Erw achsenenw ohlprüfungen 2013 Sozialreport Leipzig 2014 59 Die im Jahr 2013 insgesamt 2.626 Fälle außerhalb kostenpflichtiger erzieherischer Leistungen bilden nicht umfassend das Alltagsgeschäft des ASD ab (im Vorjahr 2.560 Fälle). Erfasst werden nur Fälle nach mindes­ tens drei Kontakten. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl dieser Fälle gering um 2,6 % (plus 66 Fälle). Von diesen Leistungen des ASD im Jahr 2013 stieg der Anteil von familiengerichtlichen Stellungnahmen auf 48,1 % (im Vorjahr 42,5 %) und von Dienstleistungen nach SGB VIII, II und XII auf 10,3 % (im Vorjahr 6,4 %). Kindeswohlprüfungen blieben mit 35,2 % (im Vorjahr 35,4 %) und Erwachsenenwohlprüfungen mit 1,6 % (im Vorjahr 1,6 %) anteilig auf dem gleichen Niveau wie 2012. Der Anteil von Stellungnahmen für andere Behör­ den/Leistungsträger sank auf 4,8 % (im Vorjahr 14,1 %). 5.6.2 Hilfen zur Erziehung Als Aufgabe der „Hilfen zur Erziehung“ steht die Gewährung von geeigneten und notwendigen Hilfen für die Familien mit einem Bedarf an staatlicher Unterstützung bei der Erziehung, Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie für junge Volljährige, die eine eigenständige Lebensführung noch nicht bewältigen, mit dem Ziel des Unabhängigmachens der Betroffenen von öffentlicher Hilfe. Erzieherische Hilfen 2000 bis 2013 nach Jahresdurchschnittswerten und dem Anteil an der Altersgruppe 2.500 25,0 21,5 22,9 Ø Gesamtzahl Hilfe zur Erziehung 2.000 21,0 21,3 22,9 20,0 17,5 1.500 1.000 15,0 2.142 1.808 1.768 1.500 1.859 2.077 500 10,0 Anteil in % Abb. 5.14 5,0 0 0,0 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Jahr Hilfen nach SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Ø Hilfen/1000 unter 21-Jährige Sozialreport Leipzig 2014 Im Leistungsbereich Erzieherische Hilfen wurden im Jahr 2013 durchschnittlich 2.077 Hilfefälle gezählt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die jahresdurchschnittliche Anzahl der vergebenen Hilfen um 11,7 % (plus 218 Hil­ fen) gestiegen. Der seit 2012 zu verzeichnende Fallanstieg liegt zum einen an der Zunahme der 0 bis unter 21-Jährigen so­ wie an der Qualifizierung verschiedener rechtlicher Grundlagen zur Sicherung des Kindeswohls. Mit Einfüh­ rung des Bundeskinderschutzgesetzes am 1.1.2012 sind nunmehr alle Professionen, die mit Kindern und Fa­ milien arbeiten in der Verantwortung, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Familien entsprechende Hilfs­ angebote zu unterbreiten bzw. Schutzmaßnahmen im Sinne von Meldungen an das Jugendamt vorzuneh­ men. Diese erhöhte Sensibilität sorgt in der Folge für eine wachsende Fallzahl im Bereich von Prüfungen des Kindeswohls mit weiterführenden kostenrelevanten Schutz-, Unterstützungs- und Hilfemaßnahmen in den Er­ zieherischen Hilfen. Die aktuelle Entwicklung in Leipzig zeigt, dass insbesondere Fälle mit Sucht belasteten Eltern und/oder Kin­ dern und Jugendlichen voraussichtlich auch weiter zunehmen werden. Die Drogenproblematik von Eltern ver­ bunden mit daraus resultierender Vernachlässigung ihrer Kinder führt immer häufiger zur dauerhaften statio­ nären Fremdunterbringung der Kinder bzw. zu einer Zunahme an betreuten Wohnformen für junge Mütter/Väter mit ihren Kindern (§ 19 SGB VIII). Weitere Gründe für die Fallzahlsteigerung ist die zunehmende finanzielle Armut von Familien und deren Aus­ wirkungen auf die Erziehungsfähigkeit der Eltern einschließlich der Gestaltung von Teilhabe und Inanspruch­ nahme von Bildung. In der Folge entwickeln sich Rechtsansprüche von Familien und Kindern zur Kompensa­ 60 Sozialreport Leipzig 2014 tion und Unterstützung über Erzieherische Hilfen. Ein weiterer Grund für die Fallanstiege besteht, trotz der Debatten zur Umsetzung der Inklusion, in der aktuell zunehmenden Selektion durch andere Institutionen wie z. B. Schulsuspendierungen oder Zunahme von Förderschulverfahren in Schulen. Strukturelle, inhaltliche und Zuständigkeitsgrenzen benachbarter Helfersysteme führen in Familien nicht selten zur Verschärfung von Problemlagen und in der Folge wiederum zu einem Rechtsanspruch auf Kompensation und Unterstützung durch Erzieherische Hilfen. Tabelle 5.4 Hilfen zur Erziehung 2000 bis 2013 nach Minderjährigen und Volljährigen sowie Hilfeart 2000 Minderjährige 2005 2010 2011 2012 2013 1.960 1.405 1.704 1.674 1.764 1.972 ambulant 864 533 695 684 732 815 teilstationär 115 75 74 82 80 86 stationär 623 418 501 492 528 625 Pflegestellen 358 379 434 416 424 446 182 95 104 94 95 105 ambulant 84 49 50 46 48 54 stationär 87 37 38 35 31 32 Pflegestellen 11 9 16 13 16 19 davon Volljährige davon Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2014 Auch im Jahr 2013 wurden am häufigsten ambulante Hilfen vergeben. Diese stiegen im Vergleich zum Vor­ jahr um 11,4 % (plus 89 Hilfen). Die durchschnittlich vergebenen stationären Hilfen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 17,5 % (plus 98 Hilfen) und die durchschnittlich vergebenen Pflegestellen stiegen um 5,7 % (plus 25 Hilfen). Die teilstationären Hilfen stiegen um sechs Hilfen. Sozialreport Leipzig 2014 61 6. Jugend Zusammenfassung Im Jahr 2013 lebten 78.938 Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jah­ ren mit Hauptwohnsitz in Leipzig. 2013 wurden Angebote der Kinder- und Jugendförderung mit 9,5 Mio. € bezuschusst (plus 2,2 %). Die Inanspruchnahme des Ferienpasses hat sich weiter erhöht, 72,1 % aller Schüler/-innen nutzen ihn. Ins­ gesamt 28.824 Ferienpässe wurden 2013 verkauft, davon 25,8 % ermäßigt. Im Schuljahr 2013/2014 wurde an 12 Grundschulen, 23 Oberschulen, 8 Förderschulen und 7 Berufsschulen Schulsozialarbeit angeboten. Seit dem Schuljahr 2008/2009 ist ein Rückgang von Auszubildenden beobachtbar, da aktuell die geburten­ schwachen Jahrgänge die Schulen verlassen. Im Berichtsjahr 2013/2014 gab es wieder mehr Bewerber/-in­ nen (2.864) als Berufsausbildungsstellen (2.467) zur Verfügung standen. Der Anteil der unbesetzten Berufsausbildungsstellen stieg auf 8,2 % (203). Im Jahr 2013 ist die Zahl der arbeitslosen unter 25-Jährigen auf jahresdurchschnittlich 2.871 (minus 6,4 %) gesunken. Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit wie Beschäftigungsprojekte oder Kompe­ tenzagenturen sollen auch weiterhin Jugendlichen helfen, die Schwelle von der Schule in Ausbildung oder Qualifizierung erfolgreich zu überschreiten und Arbeitslosigkeit zu verhindern. Die mobile Jugendarbeit/Streetwork verzeichnet im Jahr 2013 durch die Einbeziehung des Fußball-Fan-Pro­ jektes in den Leistungsbereich einen Anstieg um 28,9 % der Kontakte zu ihren Zielgruppen. Durch die Jugendgerichtshilfe wurden im Jahr 2013 insgesamt 5.264 Jugendliche betreut. 6.1 Demografische Entwicklung Im Jahr 2013 lebten 78.938 Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jah­ ren mit Hauptwohnsitz in Leipzig. Davon waren 12.745 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, 12.322 Her­ anwachsende zwischen 18 und 21 Jahren und 53.871 junge Erwachsene zwischen 21 und 27 Jahren (Quel­ le: Ordnungsamt/Einwohnerregister). Abb. 6.1 Entwicklung der Jugendquote Jugendquote in Prozent 24,0 22,0 20,0 18,0 16,0 Prognose 14,0 Ist-Wert 12,0 10,0 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021 2023 2025 2027 2029 2031 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 Jahr Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2014 Die Jugendquote, das heißt die Zahl der Einwohner/-innen im Alter von unter 15 Jahren zur Zahl der Einwoh­ ner/-innen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren steigt seit 2005 kontinuierlich. Auch in den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. 62 Sozialreport Leipzig 2014 Abb. 6.2 Prognose nach Altersgruppen bis zum Jahr 2024 35.000 Anzahl der Personen 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Jahr 14 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 21 Jahre Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 21 bis unter 24 Jahre 24 bis unter 27 Jahre Sozialreport Leipzig 2014 Die Prognose der Bevölkerungsentwicklung 2013 geht davon aus, dass sich die Stadtbevölkerung insgesamt zunächst verjüngen wird. Dies hängt vor allem mit einem erwarteten starken Zuwachs von Kindern im Alter unter 15 Jahren zusammen. Auch die Altersgruppe der 14 bis unter 18-jährigen Jugendlichen zeigt ein deutliches und stetiges Ansteigen in den nächsten Jahren. Der Anteil an der Stadtbevölkerung wird sich von 2,4 % im Jahr 2013 auf 3,1 % im Jahr 2024 erhöhen. Etwas moderater fällt der Anstieg der 18 bis unter 21-jährigen Heranwachsenden aus. Ihr Anteil an der Stadtbevölkerung wird sich von 2,3 % im Jahr 2013 auf 2,6 % im Jahr 2024 erhöhen. Dagegen sinken die Altersgruppen der 21 bis 24-Jährigen von 4,2 % im Jahr 2013 auf 3,6 % und die der 24 bis unter 27-Jährigen sogar von 5,7 % im Jahr 2013 auf 4,3 % im Jahr 2024. 6.2 Angebote der Kinder- und Jugendförderung Jugendarbeit ist mit ihren Angeboten auf das unmittelbare Aufnehmen von Bedürfnissen junger Menschen ausgerichtet und hilft jungen Menschen mit ihren Möglichkeiten der Gestaltung von Freizeit, soziale Bezüge aufzubauen, Gruppenleben zu ermöglichen und sozialen Ausgrenzungsprozessen vorzubeugen. Die Leistungen der Kinder- und Jugendförderung umfassen nach dem zweiten Kapitel des SGB VIII: • § 11 Jugendarbeit • § 12 Förderung der Jugendverbände • § 13 Jugendsozialarbeit • § 14 erzieherischer Kinder- und Jugendschutz • § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Entsprechend des Subsidiaritätsprinzips werden Leistungen der Kinder- und Jugendförderung insbesondere von freien Trägern der Jugendhilfe vorgehalten. Ergänzend zu dem Leistungsangebot der freien Träger der Jugendhilfe unterhält die Stadt Leipzig zum Jahresende 2013 noch vier offene Freizeittreffs in kommunaler Trägerschaft, zwei Jugendkulturzentren, Straßensozialarbeiter mit drei Teams, Maßnahmen der internationa­ len Jugendarbeit sowie eine Koordinierungsstelle im Bereich Kinder- und Jugendschutz. Der Leistungsbereich der Kinder- und Jugendförderung wurde im Jahr 2013 mit über 9,5 Millionen Euro ge­ fördert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 2,2 % (plus 208.921 €). Sozialreport Leipzig 2014 63 6.2.1 Ferienpass Der Ferienpass bietet Leipziger Schülerinnen und Schülern seit 1981 vielfältige Möglichkeiten zum individuel­ len bzw. gemeinsamen Besuch verschiedener Einrichtungen, Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten, Work­ shops und Fahrten. Auch im Jahr 2013 wurden zahlreiche Veranstaltungen auf hohem Niveau durchgeführt. Die vielen preiswerten Angebote entlasten vor allem Familien, die nur geringe finanzielle Mittel für die Frei­ zeitgestaltung ihrer Kinder bereitstellen können. Abb. 6.3 Inanspruchnahme des Ferienpasses 2000 bis 2013 35.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 5.747 16.495 2004 6.705 6.849 15.529 2003 6.548 14.693 2002 6.158 14.711 2001 5.677 14.228 11.808 4.018 11.738 3.181 11.209 3.285 11.921 5.000 3.167 5.762 12.355 10.000 3.046 13.393 3.941 15.000 13.166 20.000 1.487 2.773 5.956 18.608 1.263 2.387 25.000 15.874 verkaufte Ferienpässe 30.000 0 2000 2011 2012 a) 2013 a) Jahr ermäßigt verkaufte Ferienpässe (LVB-Aktion) ermäßigt verkaufte Ferienpässe Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung verkaufte Ferienpässe (LVB-Aktion) verkaufte Ferienpässe a) LVB-Aktion: kostenlose Abgabe an SchülerMobilCard-Inhaber Sozialreport Leipzig 2014 Im Jahr 2013 wurden insgesamt 28.824 Ferienpässe ausgegeben. Dies sind 11,3 % mehr als im Vorjahr (plus 2.932 Ferienpässe). Auch 2013 erhielten Inhaber einer Schüler Mobil Card (SMC) von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) den Ferienpass kostenlos. Der Anteil der zum Vollpreis verkauften Ferienpässe lag im Jahr 2013 bei 74,2 % (im Vorjahr 72,9 %). Davon wurden durch die LVB-Aktion an SMC-Inhaber 2.773 Stück kostenlos ausgegeben (im Vorjahr 2.387). Der Anteil aller ermäßigt verkauften Ferienpässe betrug 25,8 % (im Vorjahr 27,1 %). Davon wurden durch die LVB-Aktion an SMC-Inhaber 1.487 Stück kostenlos ausgegeben. Gemessen an den 39.994 Schüler/-innen allgemeinbildender Schulen des Schuljahres 2012/2013 in Leipzig (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen) wurden im Jahr 2013 von 72,1 % aller Schüler/-innen Ferienpäs­ se in Anspruch genommen (im Vorjahr 67,8 %). Im Jahr 2013 wurden im Rahmen des Ferienpass 4.275 Veranstaltungen durchgeführt an denen 112.891 Kinder und Jugendliche teilgenommen haben. 6.2.2 Jugendberatung Die Jugendberatung nach § 13 SGB VIII bietet ein Hilfsangebot für sozial benachteiligte oder individuell be­ einträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene. Sie hat die umfassende Förderung des einzelnen jungen Menschen im Blick, und zwar unabhängig vom Erfolg seiner Einbindung in Lern-, Arbeits- und Leistungspro­ zesse. Als eigenständiges Angebot der Jugendsozialarbeit kooperiert die Jugendberatung in Leipzig intensiv mit Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Die Hilfsangebote der Jugendberatungsstel­ len stehen grundsätzlich jedem jungen Menschen offen. 64 Sozialreport Leipzig 2014 Abb. 6.4 Jugendberatung 2001 bis 2013 nach Neuanmeldungen, Übernahmen und beendeten Fällen Fälle der Jugendberatung 1.200 1.000 800 836 981 800 807 815 827 818 743 806 773 811 807 156 161 2012 2013 683 600 400 910 871 446 489 367 836 982 860 793 683 200 367 446 489 0 2001 2002 2003 2004 2005 78 98 108 134 162 228 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Jahr Neuanmeldungen Übernahmen aus den Vorjahren* davon beendet * Erf assung der Übernahmen erst ab 2006 v erf ügbar Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2014 Die Gesamtzahlen der Beratungshilfen in den Beratungsstellen der Stadt Leipzig ist im Jahr 2013 etwa kon­ stant geblieben. Im Jahr 2013 sind bei Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren etwa die Wer­ te des Vorjahres festzustellen. Die Anzahl der im Jahr 2013 beendeten Hilfen ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 % zurückgegangen (minus 33 beendete Hilfen) 6.2.3 Kinder- und Jugendtelefon Das Kinder- und Jugendtelefon Leipzig beim Deutschen Kinderschutzbund e. V. ist ein Leistungsangebot nach § 14 SGB VIII und erhält im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung finanzielle Zuwendungen. Es ist ein niederschwelliges, themenoffenes und anonymes Gesprächsangebot für Kinder und Jugendliche zwi­ schen 8 und 27 Jahren, mit dem Ziel, einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu leisten und sie vor schädigenden Einflüssen zu schützen. Abb. 6.5 Beratungsgespräche des Kinder- und Jugendtelefons 2000 bis 2013 nach Altersklassen 5.000 Beratungsgespräche 4.500 578 491 4.000 3.500 3.000 2.500 290 336 248 559 700 1.040 1.333 1.000 500 0 1.317 490 374 1.124 1.275 1.267 488 1.048 387 1.045 491 459 1.098 1.132 385 1.033 923 2.000 1.500 388 317 2.262 2.465 2.158 2.301 2.484 2.456 1.977 1.841 296 422 454 380 2010 2011 2012 2013 1.962 1.604 1.563 1.690 463 396 403 321 489 549 481 635 595 528 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 1.566 1.529 Jahr über 18 Jahre Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2014 14 bis unter 18 Jahre 12 bis unter 14 Jahre unter 12 Jahre Sozialreport Leipzig 2014 65 Täglich erreichen das Kinder- und Jugendtelefon in der 6-stündigen Beratungszeit ca. 37 Anrufer/-innen. Um all diesen Anrufenden mit ihren persönlichen Fragen, Sorgen und Nöten hilfreich zur Seite stehen zu können, engagieren sich über 40 qualifizierte, ehrenamtliche Berater/-innen für das Projekt. Im Jahr 2013 sind beim Kinder- und Jugendtelefon Leipzig insgesamt 11.331 Anrufe eingegangen. Davon waren 29,4 % Beratungsgespräche (im Vorjahr 24,9 %) und 70,6 %. Sonstige Gespräche (im Vorjahr 75,1 %) mit allgemeinen Anfragen zum Kinder- und Jugendtelefon oder Rückmeldungen zu früheren Gesprächen be­ treffend, sowie Testanrufe, „Aufleger“ und „Schweiger“. Damit ist im Jahr 2013 der Anteil der Beratungsge­ spräche um 4,5 Prozentpunkte gegenüber den sonstigen Gesprächen gestiegen. Zu den Hauptnutzern des Kinder- und Jugendtelefons zählen seit mehreren Jahren die 12 bis 14-Jährigen, sowie die 15 bis 17-Jährigen. Der Anteil beider Altersgruppen lag im Jahr 2013 bei 77 %. Das Themenspektrum, mit denen sich Kinder und Jugendliche an das Kinder- und Jugendtelefon wenden, ist sehr vielfältig. Die häufigsten Themen sind „Partnerschaft und Liebe“ sowie „Sexualität“. Aber auch die The­ men „psychosoziale Probleme/Gesundheit“ und „Sucht“ sind breit angefragte Themen, die seit Jahren wach­ sende Bedeutung erfahren. Gerade der Bereich „psychosoziale Probleme/Gesundheit“ ist 2013 um etwa 3 % gestiegen. In diese Kategorie zählen Anrufe mit Themen wie Körper/Aussehen, Krankheit/Behinderung, Trau­ er/Verlust/Tod, Einsamkeit, Freizeitgestaltung, Furcht/Angst, Selbstvertrauen, Identität/Sinn des Lebens, psy­ chische Probleme, Suizidgedanken. Die Gesprächsdauer der Beratungsgespräche, die länger als 30 Minuten dauern, hat sich im Jahr 2013 stark erhöht. Dem gegenüber sind die Beratungsgespräche, die maximal 10 Minuten dauern, gesunken. Die zeit­ lich intensivere Begleitung der Anrufenden schlägt sich hier in der niedrigeren Gesamtzahl der Anrufe nieder. 6.2.4 Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit hat sich in der Stadt Leipzig als ein Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII entwickelt. Die kommunalpolitische Schwerpunktsetzung liegt hierbei zunächst auf allen Förderschulen zur Lernförderung, dem Förderzentrum für Erziehungshilfe, dem Förderzentrum Sprachheilschule, Oberschulen, Berufsschulen mit Berufsvorbereitungsjahr und Grundschulen in Stadtgebieten mit sozialem Entwicklungsbe­ darf. Die jeweiligen Angebote von Schulsozialarbeit durch Träger der Jugendhilfe beruhen auf individuell abge­ stimmten Kooperationsvereinbarungen mit der jeweiligen Partnerschule. Sie werden vor Ort an der Schule für die Schüler/-innen umgesetzt. Die Verknüpfung der Leistungen von Schule und Jugendhilfe wurde in den zu­ rückliegenden Jahren verstärkt und ein Kooperationsvertrag zur Thematik Schulpflichtverletzung zwischen der Sächsischen Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung abge­ schlossen. Tabelle 6.1 Schulsozialarbeit Schuljahr 2008/2009 bis 2013/2014 nach Schularten Anzahl öffentlicher Schulen davon mit Schulsozialarbeit Anzahl öffentlicher Schulen davon mit Schulsozialarbeit 117 18 115 26 114 31 114 50 114 50 114 50 Grundschulen 65 1 65 2 65 2 65 12 65 12 65 12 Oberschulen 24 9 22 9 22 14 22 22 22 22 22 22 1 1 1 1 1 1 Schulart Alle Schularten davon mit Schulsozialarbeit davon mit Schulsozialarbeit 2013/2014 Anzahl öffentlicher Schulen 2012/2013 Anzahl öffentlicher Schulen 2011/2012 davon mit Schulsozialarbeit 2010/2011 Anzahl öffentlicher Schulen 2009/2010 davon mit Schulsozialarbeit 2008/2009 Anzahl öffentlicher Schulen Schuljahr davon: Gemeinschaftsschule 1 1 1 Förderschulen1 16 8 16 8 16 8 16 8 16 8 16 8 Berufsschulen2 11 0 11 7 10 7 10 7 10 7 10 7 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen/Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2014 1 Schulsozialarbeit beim Förderzentrum für Erziehungshilfe an drei Schulteilen, 2 neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule an der Klinikum St. Georg gGmbH 66 Sozialreport Leipzig 2014 Schulsozialarbeit war im Schuljahr 2013/2014 mit seinen sozialpädagogischen Angeboten an 50 öffentlichen Schulen in der Stadt Leipzig tätig. Damit konnte der Anteil aus dem vorigen Schuljahr gehalten werden. In der Schulart Förderschulen wurde an allen sechs Förderschulen zur Lernförderung, an der Sprachheilschule so­ wie an allen drei Schulteilen des Förderzentrums für Erziehungshilfe Schulsozialarbeit angeboten. Auch an allen 22 öffentlichen Oberschulen sowie der kommunalen Gemeinschaftsschule für die Klassen 1 bis 10 (Nachbarschaftsschule) gab es im Schuljahr 2013/2014 Schulsozialarbeit. Darüber hinaus wurde an 12 öf­ fentlichen Grundschulen Schulsozialarbeit angeboten. Dies wurde zum Teil über die Bundesfinanzierung für Bildung und Teilhabe möglich. Weiterhin existierten Schulsozialarbeitsprojekte an sieben Berufsschulzentren der Stadt Leipzig, an denen ein Berufsvorbereitungsjahr eingerichtet ist. Über Mittel des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus wer­ den Zuwendungen für die sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr als Projektförderung gewährleistet. Gefördert werden 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektbeantragung läuft über ein jährliches Verfahren. Antragsteller ist die Stadt Leipzig, sie sichert die 10-prozentige Kofinanzierung über den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. 6.3 Ausbildung und Berufsfindung Ein zentrales Thema für Leipziger Jugendliche ist der Übergang von der Schule in das Berufsleben. Arbeits­ weltbezogene Jugendsozialarbeit soll hierbei sozialpädagogische Maßnahmen für junge Menschen anbieten und anwaltschaftlich für Jugendliche in der (fach-)politischen Diskussion zur kommunalen Beschäftigungspo­ litik auftreten. In den letzten Jahren wurde dafür ein stabiles Netzwerk zur beruflichen Förderung und der so­ zialen Integration junger Menschen aufgebaut. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Umsetzung der Vereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und dem Jobcenter Leipzig zu Maßnahmen nach SGB II, III und VIII dar. In dieser Vereinbarung sind u. a. die Förde­ rung von Einrichtungen und Diensten für Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung, Arbeit oder Beschäfti­ gung geregelt. 6.3.1 Bewerber/-innen und Berufsausbildungsstellen Als Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen zählen laut der Definition der Bundesagentur für Arbeit die­ jenigen gemeldeten Personen, die im Berichtsjahr individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außer­ betriebliche Berufsausbildungsstelle in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz wünschen und deren Eignung dafür geklärt ist bzw. deren Voraussetzungen dafür gegeben sind. Als Berufsausbildungsstellen zählen gemäß der Definition der Bundesagentur für Arbeit alle mit einem Auf­ trag zur Vermittlung gemeldeten und im Berichtsjahr zu besetzenden betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen für anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz, einschließlich der Ausbildungsplätze in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für Behinderte durchführen. Das Berichtsjahr ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des fol­ genden Jahres. Die Bundesagentur für Arbeit zählte für die Stadt Leipzig zum 30.09.2014 insgesamt 2.864 gemeldete Bewer­ ber/-innen für Berufsausbildungsstellen. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um 3,4 % (plus 93 ge­ meldete Bewerber/-innen). Davon waren 2.604 gemeldete und versorgte Bewerber/-innen (plus 113) sowie 260 gemeldete aber unversorgte Bewerber/-innen (minus 20). Der Anteil der unversorgten Bewerber/-innen sank um einen Prozentpunkt auf 9,1 %. Zu den unversorgten Bewerbern zählen jene Personen, für die weder die Einmündung in eine Berufsausbildung, noch ein weiterer Schulbesuch, eine Teilnahme an einer Förder­ maßnahme oder eine andere Alternative zum 30.9. bekannt ist und für die sich um eine Vermittlung bemüht wird. Bei den Daten zu gemeldeten und unbesetzten Berufsausbildungsstellen gab es durch die Bundesagentur für Arbeit im Berichtsjahr 2013/2014 rückwirkend, bis einschließlich Januar 2013, eine Revision. Durch die Ein­ beziehung von weiteren Stellen von Arbeitgebern erhöhte sich der Bestand im Berichtsjahr 2012/2013 und 2013/2014. Im Berichtsjahr 2013/14 standen demnach 2.467 gemeldete Berufsausbildungsstellen zur Verfügung. Dies ist zum Vorjahr ein Anstieg um 5,6 % (plus 131). Davon waren 2.264 Stellen besetzt und 203 Stellen unbesetzt. Der Anteil der unbesetzten Stellen stieg auf 8,2 % (plus 4,1 Prozentpunkte zum Vorjahr). Darunter befanden sich hauptsächlich Berufsausbildungsstellen in den Branchen Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit oder auch kaufmännische Dienstleistungen, Handel, Vertrieb, Tourismus sowie Bau, Architektur, Vermessung, Gebäudetechniker und Berufsausbildungsstellen bei der Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung. Sozialreport Leipzig 2014 67 Tabelle 6.2 gemeldete Bewerber/-innen und Berufsausbildungsstellen in der Stadt Leipzig nach Berichtsjahren zum Stichtag 30.09. des Jahres 2003/ 2004 gemeldete Bewerber/-innen 2005/ 2006 2006/ 2007 2007/ 2008 2008/ 2009 2009/ 2010 2010/ 2011 2011/ 2012 2012/ 2013 2013/ 2014 5.754 6.223 6.965 5.141 2.874 2.449 2.314 2.859 2.771 2.864 5.303 5.876 6.230 5.024 2.834 2.419 2.230 2.669 2.491 2.604 451 347 735 117 40 30 84 190 280 260 7,8 5,6 10,6 2,3 1,4 1,2 3,6 6,6 10,1 9,1 3.873 3.434 3.628 4.736 3.061 2.787 2.606 2.621 2.336 2.467 3.869 3.327 3.166 4.723 3.051 2.756 2.536 2.490 2.240 2.264 4 107 462 13 10 31 70 131 96 203 0,1 3,1 12,7 0,3 0,3 1,1 2,7 5,0 4,1 8,2 davon: versorgte Bewerber/-innen unversorgte Bewerber/-innen Anteil unversorgter Bewerber/innen in % gemeldete Berufsausbildungsstellen davon: besetzte Stellen unbesetzte Stellen Anteil unbesetzter Stellen in % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abb. 6.6 Sozialreport Leipzig 2014 Gemeldete Bewerber/-innen und Berufsausbildungsstellen in der Stadt Leipzig zum Stichtag 30.09. des Jahres nach Berichtsjahren 8.000 6.965 7.000 Anzahl 6.000 5.754 5.908 6.223 5.141 5.000 4.736 4.000 3.000 3.873 3.061 3.725 3.434 3.628 2.606 2.449 2.314 09/10 10/11 2.874 2.000 1.000 0 2.787 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 2.859 2.621 11/12 2.771 2.864 2.336 2.467 12/13 13/14 Jahr gemeldete Bew erber/-innen Quelle: Bundesagentur f ür Arbeit/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung gemeldete Berufsausbildungsstellen Sozialreport Leipzig 2014 Zum Berichtszeitpunkt des 30.09.2014 überstieg die Anzahl der gemeldeten Bewerber/-innen erneut die zur Verfügung stehenden Berufsausbildungsstellen. Die Arbeitsverfahren bei den Trägern der Ausbildungsstel­ lenvermittlung sind darauf ausgerichtet, bis zum 30. September möglichst für alle Bewerber eine Einmün­ dung in eine Ausbildungsstelle zu erreichen oder eine Alternative zur Berufsausbildung herbeizuführen. Auch danach werden die Vermittlungsbemühungen für unversorgte Bewerber fortgesetzt. 6.3.2 Jugendarbeitslosigkeit Als arbeitslose Jugendliche gelten arbeitsuchende Personen, die mindestens 15 und höchstens 24 Jahre alt sind und vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stun­ den wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters Leipzig zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind. 68 Sozialreport Leipzig 2014 Abb. 6.7 Arbeitslose Leipziger/-innen bis zum Alter von 25 Jahren (Jahresdurchschnittswerte) 2005 bis 2013 7.000 Anzahl der Arbeitslosen 6.000 498 606 431 509 5.000 2.301 4.000 1.966 3.000 2.000 3.290 1.000 2.746 360 450 1.888 2.429 330 416 1.705 267 347 1.550 221 292 1.436 216 262 1.320 181 244 177 229 1.094 1.017 2.242 2.218 1.914 1.750 1.549 1.448 2008 2009 2010 2011 2012 2013 0 2005 2006 2007 Jahr w eiblich unter 20 Jahre männlich unter 20 Jahre w eiblich 20 bis unter 25 Jahre Quelle: Bundesagentur f ür Arbeit/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung männlich 20 bis unter 25 Jahre Sozialreport Leipzig 2014 Die von der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Arbeitslosenzahlen der unter 20-Jährigen und der 20 bis unter 25-Jährigen weisen für die Stadt Leipzig seit 2005 stark rückläufige Entwicklung auf. Gleichbleibend ist die Tendenz, dass mehr junge Männer (58,4 %) als junge Frauen (41,6 %) von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Im Jahresdurchschnitt des Jahres 2013 waren 2.871 Leipziger/-innen unter 25 Jahren als arbeitslos re­ gistriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 6,4 % (minus 197). Davon waren 406 Leipziger/innen unter 20 Jahren (im Vorjahr 425) und 2.465 zwischen 20 und 25 Jahren (im Vorjahr 2.643). Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet eng mit dem Jobcenter Leipzig zusammen, um die Jugend­ arbeitslosigkeit zu senken. So wurden z. B. Aktivierungshilfen für Jugendliche, die im Rahmen der vorhande­ nen Angebote noch nicht in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt eingegliedert werden konnten, bereit ge­ stellt. Darüber hinaus vermitteln Kompetenzagenturen intensiv sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungsund Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte Jugendliche. 6.3.3 Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung nach § 13 SGB VIII richten sich an Jugendliche, die ohne diese Angebote nicht in der Lage sind, die Schwelle von der Schule in Ausbildung oder Qualifizierung erfolgreich zu überschreiten. Die Angebote erschließen den Jugendlichen unter sozial­ pädagogischer Begleitung berufspraktische Erfahrungsräume und Lern- bzw. Qualifizierungsmöglichkeiten in enger Verbindung von Theorie und Praxis. Im Jahr 2013 wurden von neun freien Trägern der Jugendhilfe zehn Maßnahmen zur arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit und fünf Schulverweigererprojekte im Sinne von Maßnahmen zur Beschäftigung und Ein­ gliederung durch die Jugendhilfe und weiteren Co-Finanzierungen gefördert. Die Anbieter arbeiten hierbei stadtweit. Im Jahr 2013 haben insgesamt 745 Teilnehmer/-innen die Beschäftigungsangebote arbeitsweltbezogener Ju­ gendsozialarbeit genutzt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 8,6 % (plus 59 Teilnehmer/-innen). Jede/-r fünfte Teilnehmer/-in (21,5 %) hat die Maßnahme bereits im Vorjahr begonnen und im Jahr 2013 fort­ geführt. 78,5 % der Teilnehmer/-innen haben die Maßnahme im Jahr 2013 begonnen. Vier von fünf Teilneh­ mer/-innen von Angeboten arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit (79,5 %) haben die Maßnahme im Jahr 2013 beendet. Kompetenzagenturen unterstützen besonders benachteiligte Jugendliche dabei, ihren Weg in Beruf und Ge­ sellschaft zu finden und befähigen sie zu einer eigenständigen Lebensführung. Im Jahr 2013 haben insge­ samt 106, fast ausschließlich Heranwachsende und junge Erwachsene die Angebote der Kompetenzagentu­ ren genutzt – etwa so viele wie im Vorjahr. Die im Vergleich der Jahre rückläufigen Zahlen der Nutzer/-innen der Kompetenzagenturen sind auf die Reduzierung der Standorte auf eine Kompetenzagentur zurückzufüh­ ren. Sozialreport Leipzig 2014 69 Darüber hinaus wurden die Schulverweigererprojekte „Youth Start“ und „TAKE OFF“ im Sinne von Maßnah­ men der arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung durch die Jugendhilfe gefördert. Im Schul­ jahr 2012/2013 gab es 49 Teilnehmer/-innen an den beiden Schulverweigererprojekten. Davon kamen 75,5 % aller Teilnehmer/-innen aus einer Oberschule (im Vorjahr 57,1 %) und 22,4 % aus einer Förderschule (im Vorjahr 42,9 %). Nach der Teilnahme am Schulverweigererprojekt im Schuljahr 2012/2013 blieben 8,2 % aller Teilnehmer/-in­ nen weiter im Projekt und 91,8 % beendeten die Maßnahme. Mit 51,0 % begann jeder Zweite eine berufsvor­ bereitende Maßnahme wie Berufsvorbereitungsjahr, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder Berufs­ grundbildungsjahr (im Vorjahr 37,5 %). Weitere 12,2 % der Teilnehmer/-innen kehrten an ihre allgemeinbil­ dende Schule zurück (im Vorjahr 12,5 %), 10,2 % fanden Aufnahme in einer anderen therapeutischen Ein­ richtung und 8,2 % aller Teilnehmer/-innen verblieben weiter im Projekt. 18,4 % der beendeten Projektteil­ nehmer/-innen wurden entweder nach der Probezeit aufgenommen, haben die Maßnahme abgebrochen bzw. wurden ausgeschlossen, wurden in ein anderes Schulprojekt aufgenommen oder haben eine Lehraus­ bildung begonnen. Tabelle 6.3 Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit 2009 bis 2013 nach Alter und Geschlecht Arbeitsweltbezogene Maßnahme Teilnehmer/-innen Beschäftigungsprojekte 2009 2010 2011 2012 2013 794 710 776 686 745 Jugendliche (unter 18 Jahren) 516 561 408 290 328 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahren) 188 71 201 174 154 junge Erwachsene (21 bis unter 27 Jahren) 90 78 167 222 263 männlich 554 491 502 457 459 weiblich 240 219 274 229 286 246 216 173 103 106 Jugendliche (unter 18 Jahren) 95 82 44 21 1 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahren) 60 55 54 31 25 junge Erwachsene (21 bis unter 27 Jahren) 91 79 75 51 80 männlich 105 110 82 51 56 weiblich 141 106 91 52 50 115 160 152 178 152 115 160 152 177 151 1 1 davon: Nutzer/-innen Kompetenzagenturen davon: Teilnehmer/-innen 2. Chance davon: Jugendliche (unter 18 Jahren) Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahren) junge Erwachsene (21 bis unter 27 Jahren) männlich 50 88 94 98 93 weiblich 65 72 58 80 59 Quelle: Träger arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit 6.4 Sozialreport Leipzig 2014 Mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork) Straßensozialarbeit nach § 13 SGB VIII versteht sich als aufsuchender, zielgruppen- und lebensweltorientier­ ter Handlungsansatz der Jugendhilfe. Die Aktivitäten der Sozialarbeiter/-innen konzentrieren sich besonders auf die Bereiche Kontaktaufnahme und pflege, Beratung, Begleitung sowie Vermittlung zu Institutionen und Behörden. Im Jahr 2013 wurden zehn Projekte von sechs Trägern der freien Jugendhilfe in der mobilen Jugendarbeit bzw. Straßensozialarbeit durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig gefördert. Darun­ ter auch das Fußball-Fan-Projekt, welches in einer Mischfinanzierung vom Land Sachsen, dem Deutschen 70 Sozialreport Leipzig 2014 Fußball Bund und der Stadt Leipzig betrieben wird. Darüber hinaus hat der kommunale Träger in drei Teams aufsuchende Jugendsozialarbeit angeboten. Abb. 6.8 Hilfeentwicklung mobiler Jugendarbeit/Streetwork 2009 bis 2013 nach Kontakten 30.000 Anzahl der Kontakte 25.000 25.760 20.000 15.000 19.995 19.558 19.381 19.165 15.673 10.000 12.838 11.363 13.664 12.390 10.499 5.000 4.006 4.033 2009 2010 5.497 7.177 0 2011 2012 2013 Jahr Kontakt-/Beratungsstelle Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung medial (Telefon, Internet) aufsuchend Sozialreport Leipzig 2014 Im Jahr 2013 gab es insgesamt 49.923 Kontakte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork zu ihren Zielgruppen. Dies ist bedingt durch die Eingliederung des Fußball-Fan-Projektes in den Leistungsbereich ein Anstieg um 28,9 % (plus 11.191 Kontakte). Streetwork ist eine wirksame Form mobiler Jugendarbeit. Im Jahr 2013 waren 51,6 % aller Kontakte durch aufsuchende Arbeit entstanden (im Vorjahr 49,5 %). Die Jahreszeiten und Wetterbedingungen spielen in der aufsuchenden Arbeit eine große Rolle. So kommt es beispielsweise in den Sommermonaten zu häufigeren Kontaktzahlen, da die Zielgruppen hier auch häufiger an den aufgesuchten Orten angetroffen werden. In 27,4 % aller hergestellten Kontakte zu den Zielgruppen erfolgte dies im Jahr 2013 in einer Kontakt- und Bera­ tungsstelle (im Vorjahr 32,0 %). Die Kontakte über mediale Formen wie Telefon oder Internet sind im Jahr 2013 weiter gestiegen auf 21,0 % aller Kontakte (im Vorjahr 18,5 %). Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein An­ stieg um 3.322 mediale Kontakte. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 514 Gruppenangebote unterbreitet (im Vorjahr 667). Davon waren 263 An­ gebote für Gruppen- und Projektarbeit und 251 freizeit- und erlebnispädagogische Angebote. An den Grup­ penangeboten der mobilen Jugendarbeit/Streetwork haben im Jahr 2013 insgesamt 7.778 Kinder, Jugendli­ che und junge Volljährige teilgenommen (im Vorjahr 10.703). Einzelfallhilfen sind intensive Betreuungen der Klienten, mit denen ein gemeinsames Ziel (analog Hilfeplan) vereinbart wurde. Im Jahr 2013 wurden durch die mobile Jugendarbeit/Streetwork insgesamt 706 Einzelfall­ hilfen geleistet. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 26,8 % (minus 258 Einzelfallhilfen). Von diesen Hilfeempfängern hatten 4,1 % einen Migrationshintergrund (im Vorjahr 4,3 %). Mehr als Dreiviertel al­ ler Hilfeempfänger/-innen von Einzelfallhilfen (75,8 %) waren im Jahr 2013 bereits über 18 Jahre alt (im Vor­ jahr 79,8 %). Der Anteil der 14 bis 18-Jährigen betrug 21,1 % (im Vorjahr 17,0 %) und 3,1 % aller Hilfeemp­ fänger/-innen waren unter 14 Jahre alt (im Vorjahr 3,2 %). 64,0 % (im Vorjahr 56,2 %) der Hilfeempfänger/innen sind männlich, 36,0 % (im Vorjahr 43,8 %) sind weiblich. Häufige Problemlagen der Klientinnen und Klienten waren im Jahr 2013 wirtschaftliche Schwierigkeiten wie Schulden, Probleme mit der Wohnsituation, Delinquenz, gesundheitliche Probleme durch unzureichende Ver­ sorgung, Krankheiten oder andere Gefährdungen wie beispielsweise der Umgang mit legalen sowie illegalen Drogen, Probleme in sozialen Beziehungen wie z. B. im Umgang mit anderen Menschen, Freunden, Proble­ me werdender Eltern und Probleme in der Schule, der Ausbildung oder der Arbeit. 6.5 Jugendgerichtshilfe Das Sachgebiet Jugendgerichtshilfe sichert gemäß § 52 SGB VIII in Verbindung mit § 38 Jugendgerichtsge­ setz den Rechtsanspruch junger straffällig gewordener Menschen im Alter von 14 bis zur Vollendung des 21. Sozialreport Leipzig 2014 71 Lebensjahres auf Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe im Jugendstrafverfahren und unterstützt gleichzeitig die verfahrensbeteiligten Behörden. Die Sozialarbeiter/-innen des Spezialdienstes arbeiten stadtteilorientiert. Die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe beginnt mit der polizeilichen Information über die Feststellung eines jungen Menschen als Beschuldigter einer Tat. Die Betreuung endet mit Abschluss des Jugendstrafverfah­ rens, das heißt sie umfasst auch die Eingliederungshilfe nach der Haftentlassung. Das Tätigwerden der Ju­ gendgerichtshilfe im Rahmen von Beratung und Begleitung erfolgt auch bei Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie bei der Verhängung von Strafbefehlen. Anzahl der Neueingänge von Fällen Abb. 6.9 Neueingänge der Jugendgerichtshilfe 2000 bis 2013 nach Erst- und Mehrfachtäter/-innen 4.500 4.000 3.500 1.536 3.000 946 1.556 2.500 2.000 1.094 1.476 1.350 1.322 2.581 1.000 1.373 1.368 1.375 1.369 1.446 1.177 1.500 500 1.328 1.757 1.758 2001 2002 2.540 2.418 2.271 1.697 1.586 1.626 1.567 1.546 1.352 2007 2008 2009 2010 2011 2012 814 1.752 0 2000 2003 2004 2005 2006 2013 Jahr Ersttäter/-innen Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Mehrfachtäter/-innen Sozialreport Leipzig 2014 Insgesamt wurden im Jahr 2013 von der Jugendgerichtshilfe 5.264 Täter/-innen betreut (im Vorjahr 5.116). Davon waren 2.566 Neueingänge oder im Jahr 2013 erneut strafrechtlich in Erscheinung getretene Perso­ nen, die bereits in Vorjahren erfasst waren (im Vorjahr 2.529). Durch die Jugendgerichtshilfe betreut wurden weitere 2.698 Täter/-innen, die zwar nicht wieder strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, deren richterli­ che Verfahren aber noch nicht beendet waren (im Vorjahr 2.587). Im Jahr 2013 ist die Anzahl der Mehrfachtäter/-innen im Vergleich zum Vorjahr um 29,6 % gestiegen (plus 400). Die Zahl der Ersttäter/-innen ist im Vergleich zum Vorjahr um 30,8 % gesunken (minus 697). Der Rück­ gang der Ersttäter/-innen steht vermutlich in einem engen Zusammenhang mit dem Geburtenrückgang der heute 14 bis 21-Jährigen. Als Ursache für den Anstieg der Mehrfachtäter/-innen wird der Anstieg der Strafta­ ten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzungen), Raub, Betrug und Verstöße gegen das Be­ täubungsmittelgesetz gesehen. Der Anteil männlicher Straftäter betrug im Jahr 2013 68,4 % und der Anteil der Täterinnen 31,6 %. Größte Gruppe waren im Jahr 2013 – wie in den Vorjahren – die männlichen Heranwachsenden zwischen 18 bis un­ ter 21 Jahren mit 37,4 %, gefolgt von den männlichen Jugendlichen mit 30,9 %. Der Anteil weiblicher Heran­ wachsender betrug 15,4 % und der Anteil der weiblichen Jugendlichen 16,1 %. 72 Sozialreport Leipzig 2014 7. Seniorinnen und Senioren Zusammenfassung Die Zahl der über 60-Jährigen betrug zum 31.12.2013 insgesamt 145.981 Personen, das sind über 1.500 Personen mehr als im Vorjahr und 27,1 % der Gesamtbevölkerung der Stadt. Die Zahl der Hochaltrigen (85 Jahre und älter) stieg um 546 auf 14.261 Personen und beträgt trotz deutlichen Wachstums der Gesamtein­ wohnerzahl 2,6 % der Bevölkerung. In der vollstationären Pflege gab es gegenüber dem Vorjahr erstmals keine Erweiterung der Platzkapazität. Es stehen unverändert 6.385 Plätze in 58 Heimen zur Verfügung. Die Kapazität der Tagespflegeplätze stieg gegenüber dem Vorjahr um 44 Plätze auf 349. Zwei Tagespflegeeinrichtungen wurden neu eröffnet. Innerhalb von Einrichtungen (im stationären Bereich) stieg die Anzahl der Empfänger/-innen von Grundsiche­ rung im Alter um 12 % (26 Personen), die der Hilfe zum Lebensunterhalt um 20 % (59 Personen), während die Anzahl der Personen mit Leistungen Hilfe zur Pflege gegenüber dem Vorjahr fast unverändert (1.138 Per­ sonen) blieb. Die Anzahl der Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung betrug 2013 16.283 Personen, somit 1.063 mehr als bei der letzten Erhebung 2011. Die Zahl der Beratungen in der Beratungsstelle „Wohnen und Soziales“ stieg im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um 25 % auf ca.1.000 (2012: 732). Die Zahl der Wohnungsanpassungen hat sich mit 59 realisierten Projekten nahezu verdoppelt. 7.1 Demografische Entwicklung Die Gruppe der 60- bis unter 65-Jährigen nahm seit 2002 bedingt durch die schwächeren Geburtsjahrgänge 1945 bis 1949 stetig ab. Mit dem Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge ab 1950 in diese Altersgruppe be­ gann ein deutliches Wachstum. So stieg die Zahl der Personen in dieser Altersgruppe von 2008 bis 2013 um 17 % (5.151 Personen). Der Anteil an der Gesamtbevölkerung stieg jedoch wegen der höheren Einwohner­ zahl nur gering. Die schwächeren Geburtsjahrgänge sind nun in der Altersgruppe der 65 bis unter 70-Jähri­ gen „angekommen“. Die Zahl der über 85-Jährigen und damit der potentiell besonders Pflegebedürftigen war bis 2004 relativ konstant. In den Jahren seit 2004 wuchs diese Altersgruppe um ca. 4.250 Personen (ca. 43 %). Tabelle 7.1 Entwicklung des Anteils der Seniorinnen und Senioren an der Gesamtbevölkerung 2000 bis 2013 nach Altersgruppen ab 60 Jahre Altersgruppen in Jahren und anteilig in % Einwohner insgesamt 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2013 493.208 494.795 498.491 506.578 515.469 522.883 528.540 539.348 38.880 39.765 37.319 29.345 25.529 26.303 29.090 30.680 darunter 60 - 65 % aller Einwohner 65 und älter % aller Einwohner 7,9 8,0 7,5 5,8 5,0 5,0 5,5 5,7 89.615 95.241 102.691 112.081 115.257 117.167 115.322 115.301 18,2 19,3 20,6 22,1 22,4 22,4 21,8 21,4 9.904 12.899 13.783 13.428 14.349 15.722 15.979 15.758 2,0 2,6 2,8 2,7 2,8 3,0 3,0 2,9 11.439 10.094 10.003 11.687 12.498 13.040 13.715 14.261 2,3 2,1 2,0 2,3 2,4 2,5 2,6 2,6 darunter 80 -unter 85 % aller Einwohner 85 und älter % aller Einwohner Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2014 Sozialreport Leipzig 2014 73 7.1.1 Räumliche Verteilung Karte 7.1 Anteil über 65-Jähriger an der Gesamtbevölkerung nach Ortsteilen 2013 Karte 7.2 Anteil über 85-Jähriger an der Gesamtbevölkerung nach Ortsteilen 2013 74 Sozialreport Leipzig 2014 Die Karte „Anteil über 65-Jähriger“ zeigt, dass in 22 (vier Ortsteile weniger als 2012) der 63 Ortsteile mehr als 25 % der Bevölkerung über 65 Jahre sind. Dies sind Ortsteile mit einer Großsiedlungsbebauung der 1950er bis Ende der 1980er Jahre und Bewohner/-innen, die zum Teil mit Errichtung der Häuser eingezogen sind. Verringert hat sich der Anteil in Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf, auch auf Grund eines wachsen­ den Anteils an Migrantenfamilien. Ebenso gesunken ist der Anteil westlich des Zentrums in Alt-West (Lin­ denau, Altlindenau), der Südvorstadt und dem Ortsteil Schleußig. In diesen Ortsteilen leben jüngere Bewoh­ ner/-innen, die ab Ende der 1990er Jahre dorthin gezogen sind, so dass hier der Anteil der 65-Jährigen unter 15 % und somit deutlich unter dem städtischen Durchschnitt liegt. Die Karte „Anteil der über 85-Jährigen“ weist in sechs Ortsteilen eine besonders hohe Konzentration hochalt­ riger Menschen aus, drei Ortsteile weniger als im Vorjahr. Die Ortsteile mit besonders hohem Anteil sind: Thekla, Alten-Kleinpösna, Probstheida, Grünau-Ost, Neulindenau und Zentrum. In den genannten Ortsteilen bestehen Altenpflegeheime (vgl. Übersicht der Altenpflegeheimkapazitäten nach Stadtbezirken) und/ oder Wohnanlagen des Betreuten Wohnens im Alter. Der einzige Ortsteil mit einem Anteil von unter 1 % Hochaltri­ ger an der Ortsteilbevölkerung ist Hartmannsdorf-Knautnaundorf. 7.1.2 Prognose der demografischen Entwicklung bis 2032 Grundlage für die Prognose der demografischen Entwicklung ist die „Bevölkerungsvorausschätzung Leipzig 2012“ des Amtes für Statistik und Wahlen. Dabei wird besonders auf die künftige Entwicklung der über 80Jährigen eingegangen. Die Zahl der über 60-jährigen Einwohner/-innen wird von 145.900 im Jahr 2013 auf ca.150.700 im Jahr 2018 und auf ca. 161.000 im Jahr 2025 steigen. Bei der Gruppe der über 80-Jährigen ist bis zum Jahr 2025 ein Wachstum auf 45.300 Personen (ca. 8 % der Gesamtbevölkerung) zu erwarten. Dies sind ca. 15.200 Perso­ nen mehr als im Jahr 2013. Tabelle 7.2 Altersgruppe Bevölkerungsvorausschätzung bis 2025 nach Altersgruppen ab 60 Jahren Einwohner/-innen 2013 in Tausend gesamt männl. weibl. Anteil an der Bevölkerung in % Einwohner/-innen 2018 in Tausend gesamt männl weibl. . Anteil Einwohner/-innen 2025 an der in Tausend Bevölgesamt männl. weibl. kerung in % Anteil an der Bevölkerung in % 60 bis unter 70 54,7 25,4 29,3 10,2 60,0 28,3 31,7 10,6 65,9 32,6 33,3 11,3 70 bis unter 80 61,1 26,5 34,6 11,4 52,8 22,9 29,9 9,4 49,9 22,3 27,7 8,5 80 bis unter 90 25,2 8,8 16,4 4,7 31,9 12,1 19,7 5,7 37,1 14,4 22,7 6,3 4,9 0,9 3,9 0,9 6,0 1,5 4,5 1,1 8,2 2,6 5,6 1,4 536,7 261,2 275,5 100,0 563,7 277,7 285,9 100,0 584,9 291,2 293,7 100,0 90 und älter Gesamtbevölkerung Quelle. Amt für Statistik und Wahlen, Bevölkerungsvorausschätzung 2013 7.2 Sozialreport Leipzig 2014 Träger und Angebote der Altenpflege Das „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz“ sichert den Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von pflegerischen Leistungen. Im Gesetz sind als Ergänzung der Pflege­ beratung Pflegestützpunkte vorgesehen. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucher­ schutz hat an Stelle der Pflegestützpunkte in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen und den sächsischen Kommunen das Internetportal (www.pflegenetzsachsen.de) entwickelt. Ziel ist die Information über und Nut­ zung von Hilfen in der häuslichen Pflege. Zugleich wird über voll- und teilstationäre Einrichtungen informiert. Pflegende Angehörige sollen unterstützt werden und Pflegebedürftige gezielt Hilfen in Anspruch nehmen. Sozialreport Leipzig 2014 75 7.2.1 Ambulante Dienste Die Zahl der ambulanten Pflegedienste stieg seit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung bis zum Jahr 2013 auf 113 (2012:111) wobei große Träger auch mehrere eigenständige Sozialstationen unterhalten. Der größte Anteil der Pflegedienste ist in privater Trägerschaft (91 Dienste, ca. 81 %). Ambulante Dienste werden von Trägern der Wohlfahrtspflege als Sozialstationen betrieben und an drei Standorten werden Pfle­ gedienste von kommunalen Trägern (St. Georg Nachsorge und ambulante Pflege GmbH, Städtische Alten­ pflegeheime gGmbH, Ambulante Dienste und Ambulanter Pflegedienst Städtischer Eigenbetrieb Behinder­ tenhilfe) betrieben. 7.2.2 Teilstationäre Angebote Zu diesen Einrichtungen gehören die Tages- und Nachtpflege sowie Angebote der Kurzzeitpflege. Die Tagesund Nachtpflege erfolgt in teilstationären Einrichtungen, wenn dies zur Ergänzung der häuslichen Pflege er­ forderlich ist. Sie umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen zwischen Wohnung und Einrichtung. Die Kurzzeitpflege ist eine auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkte Leistung. Sie kann im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häus­ liche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist, in einer vollstationären Einrichtung erbracht werden. Tabelle 7.3 Plätze und Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflegen März 2014 nach Trägerschaft Trägerschaft Insgesamt Tagespflege Plätze Kurzzeitpflege1 Einrichtungen Plätze Einrichtungen 349 23 111 9 150 11 32 3 Städtische Altenpflegeheime GmbH 26 2 - - Freie Träger 96 7 32 3 28 2 nach Bedarf 199 12 79 6 - - 15 1 81 5 17 1 118 7 47 4 davon: Altenheimen angegliedert davon: Private Träger Solitäre Einrichtungen 2 davon: St. Georg Nachsorge und ambulante Pflege GmbH Freie Träger Private Träger Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2014 Die Zahl der Tagespflegeplätze hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht. Es wurden zwei neue Ein­ richtungen und Kapazitätserweiterungen mit insgesamt 44 Plätzen geschaffen, davon eine solitäre Einrich­ tungen und eine einem Altenpflegeheim angegliedert. Je eine der neuen Tagespflegen ist in freier und in pri­ vater Trägerschaft. Das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen wurde durch eine Erweiterung um sieben Plätze gegenüber dem Vorjahr erhöht. 1 Ist eine Person, die eine pflegebedürftige Person mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege – in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen – gehindert, besteht für 28 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass der/die Pflegebedürftige durch ambulante oder in teilstationären Pflegeeinrichtungen gepflegt wird (vgl. § 39 SGB XI). 2 Solitäre Einrichtungen sind wirtschaftlich selbständige Institutionen und nicht Teil einer größeren Einrichtung wie z. B. eines Altenpflegeheimes. 76 Sozialreport Leipzig 2014 7.2.3 Stationäre Pflege Stationäre Pflegeeinrichtungen erbringen dauerhafte Pflege, bieten jedoch auch Kurzzeit-, Tages- und Nacht­ pflege an. Tabelle 7.4 Art der Träger stationärer Einrichtungen nach Kapazität und Auslastung Juni 2014 Kapazität Gesamt Zahl der Altenpflegeheime Freie Träger Städtische Altenpflegeheime gGmbH Private Träger 58 21 28 9 bis 60 10 4 6 0 61 bis 100 24 12 9 3 101 bis 200 18 4 10 4 6 0 4 2 Platzkapazität 6.385 1.768 3.290 1.327 belegte Plätze k.A. k.A. k.A. k.A. Auslastung in % k.A. k.A. k.A. k.A. davon Altenheimen angegliedert über 200 Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2014 Die Zahl der Altenpflegeheime war 2014 gegenüber 2013 unverändert. Eine Erhebung zum Stichtag 30.06. des Jahres wurde 2014 nicht durchgeführt. Damit liegen für die Belegung/Auslastung und die Verteilung der Pflegestufen keine aktuellen Daten vor. 2013 waren 613 Plätze nicht belegt. Die freien Plätze befanden sich vorwiegend in neu eröffneten Einrichtungen und in Einrichtungen mit einem höheren Anteil von 2-Bett-Zim­ mern. 7.2.4 Entwicklung der Kapazität Abb. 7.1 Platzkapazität und Trägerschaft – Entwicklung 2000- 2014 (Stichtag 30.06. d. J) 3290 3080 2950 2872 1.768 1.327 1.768 1.327 1.740 1.289 1.617 1.253 1.622 1.289 1.577 1.343 2065 583 500 1.599 1000 1.472 1500 1.841 2000 2402 2500 1.548 Kapazität in Plätzen 3000 3290 3500 0 2000 2004 2006 2008 2010 2012 2013 2014 Jahr SAH gGmbH Quelle: Sozialamt Freie Träger Private Träger Sozialreport Leipzig 2014 Der Vergleichszeitraum von 2000 bis 2014 zeigt eine deutliche Veränderung der Angebote nach Kapazität (Plätze) und Trägerschaft. Anzahl und Anteil der Heimplätze privater Anbieter stiegen um etwa das Fünffache auf 3.290 Plätze, d. h. über 50 % aller Heimplätze. Die Kapazität der kommunalen Einrichtungen der Städti­ schen Altenpflegeheime gGmbH (SAH) sank im gleichen Zeitraum um etwa ein Drittel auf 1.327 Plätze wäh­ rend das Platzangebot in Freier Trägerschaft um ca. 12 % stieg. Der größte Teil der Plätze in Trägerschaft Sozialreport Leipzig 2014 77 der Städtischen Altenpflegeheime gGmbH und freier Träger wurde mit Fördermitteln errichtet, so dass die Bewohner/-innen eine geringere monatliche Belastung selbst tragen, im Unterschied zu nicht geförderten Plätzen, bei denen die Investitionen vollständig auf die Kosten umgelegt werden. Der durchschnittliche Versorgungsgrad5 mit stationären Heimplätzen in der Stadt Leipzig lag 2014 bei 5,5 % (2013 bei 5,4 %), so dass von einer ausreichenden Versorgung ausgegangen werden kann. Nur im Stadtbe­ zirk West ist der Versorgungsgrad auf Grund der wachsenden Anzahl von Personen, die 65 Jahre und älter sind, um 0,3 % gesunken. Die Spannbreite des Versorgungsgrades reicht von 2,9 % im Stadtbezirk Nord bis zu 10,7 % im Stadtbezirk Südost. Tabelle 7.5 Vollstationäre Heimplätze 2014 nach Stadtbezirken Vollstationäre Pflegeplätze Anzahl Altenpflegeheime Stadtbezirk Anzahl Einwohner/-innen 65 Jahre und älter, Versorgungsgrad in % Anteil in % Stichtag 31.12.2013 Mitte 8 1.010 15,8 9,9 10.145 Nordost 5 497 7,8 3,9 12.504 Ost 7 857 13,4 5,5 15.490 11 1.296 20,1 10,7 12.049 Süd 5 558 9,1 4,4 12.676 Südwest 5 543 8,7 5,4 9.284 West 7 774 12,1 5,5 13.984 Alt-West 4 330 5,2 3,5 9.343 Nordwest 2 156 2,4 2,2 7.163 Nord 4 364 5,76 2,9 12.662 58 6.385 100 5,5 115.300 Südost Insgesamt Quelle: Sozialamt 7.3 Sozialreport Leipzig 2014 Hilfe zur Pflege Hilfe zur Pflege ist für Personen zu leisten, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hil­ fe bedürfen. Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege (für weitere Regelungen vgl. § 61 SGB XII). Empfänger/-innen von Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Altersgruppe 497 2.243 453 394 2.193 2.411 2.017 351 2.288 1.937 311 2.098 1.787 285 258 1.908 1.650 243 500 1.748 1.505 1.000 244 1.500 2.017 1.732 2.000 2.646 2.500 2.740 3.000 1.706 1.462 Empfänger/-innen Hilfe zur Pflege Abb. 7.2 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr 5 Der Versorgungsgrad ist das Verhältnis der im Gebiet zur Verfügung stehenden Heimplätze zur Anzahl der Bewohner ab 65 Jahre. Empfänger/-innen gesamt davon 65 Jahre und älter davon unter 65 Jahre Richtwert für die Planung, für welche die Kommunen bis zum Auslaufen des Investitionsprogramms 2002 die Planungsverantwortung hatten, war ein Platzangebot in Höhe von 3,5 % der über 65-Jährigen. Sozialreport Leipzig 2014 Quelle: Sozialamt 78 Sozialreport Leipzig 2014 Wie in der Grundsicherung für Ältere steigt die Zahl der Leistungsempfänger/-innen von Hilfe zur Pflege seit Jahren stetig an. 2013 erhielten insgesamt 2.740 Personen diese Leistung, das waren nochmals 9 % mehr als im Vorjahr. Die deutliche Mehrzahl der Empfänger/-innen ist 65 Jahre und älter (2013: 2.243). Darüber hinaus erhielten 2013 weitere 497 Personen, die unter 65 Jahre alt waren und eine Behinderung aufwiesen, Hilfe zur Pflege, das waren 44 Personen mehr als im Vorjahr. Die Anzahl der Personen, die Hilfe zur Pflege erhält, ist außerhalb von Einrichtungen deutlich höher als in Einrichtungen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass Pflegebedürftige solange als möglich in ihrem ge­ wohnten Umfeld verbleiben möchten und hier professionelle Hilfe benötigen. Tabelle 7.6 Empfänger/-innen Hilfe zur Pflege im laufenden Jahr 2005 bis 2013 Personen 2005 Empfänger/-innen insgesamt 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 1.706 1.748 1.908 2.017 2.098 2.288 2.411 2.646 2.740 1.251 1.281 1.286 1.461 1.480 1.555 1.625 1.727 1.798 216 264 231 239 343 423 439 489 545 644 706 787 933 1.014 1.177 1.305 1.499 1.603 darunter weiblich Ausländer/-innen davon nach Aufenthaltsort außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen 1.062 1.042 1.121 1.084 1.084 1.111 1.106 1.147 1.138 Ausgaben in Mio € x 6,7 6,2 6,7 7,7 8,3 9,9 11,9 13,2 Ausgaben je Empfänger/-in in € x 3.833 3.249 3.322 3.670 3.628 4.116 4.497 4.819 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt Sozialreport Leipzig 2014 Gründe für die steigende Anzahl von Empfänger/-innen sind einerseits in der steigenden Lebenserwartung und damit einem erhöhten Pflegebedarf zu sehen. Andererseits resultieren die gestiegenen Kosten je Emp­ fänger/-in vor allem aus der schwindenden Möglichkeit auf familiäre oder private Pflegehilfen zurück zu grei­ fen. Insoweit ist zunehmend eine Inanspruchnahme professioneller Pflegekräfte zu verzeichnen und damit verbunden höhere Ausgaben. 7.4 Entwicklung der Pflegebedürftigkeit (SGB XI) Die Erhebung der Bundespflegestatistik zum Stichtag 15. Dezember erfolgt in zweijährigem Rhythmus. Tabelle 7.7 Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung 1999 bis 2013 nach Geschlecht und Leistungsart Leistungsempfänger/-innen Jahr gesamt darunter weiblich Leistungsart darunter 65 Jahre und älter ambulant vollstationär Pflegegeld 1999 12.335 8.774 3.219 3.293 5.823 2001 12.849 9.096 3.604 3.744 5.501 2003 12.581 8.791 3.051 4.549 4.981 2005 13.205 9.234 10.905 3.217 5.108 4.880 2007 13.351 9.307 11.075 3.069 5.431 4.851 2009 14.272 9.781 11.895 3.747 5.483 5.042 2011 15.220 10.152 12.655 4.080 5.727 5.413 2013 16.283 10.514 13.360 4.666 5.576 6.041 Quelle:Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2014 Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen stieg kontinuierlich. Im Bereich der vollstationären Leistungen (Per­ sonen in Pflegeheimen) hat die Anzahl von 1999 bis 2013 um ca. 70 % zugenommen, allerdings ist sie im Vergleich zur Erhebung 2011 gesunken. Auch die Anzahl der in der Häuslichkeit gepflegten Personen mit Sozialreport Leipzig 2014 79 Leistungsanspruch stieg. Besonders stark ist der Anstieg von 2011 zu 2013 um 1.214 Personen, während es von 2009 zu 2011 noch 704 Personen waren. Fast 2/3 der Leistungsempfänger/-innen leben in der Häuslich­ keit. 7.5 Offene Seniorenarbeit Als offene Alten- bzw. Seniorenarbeit wird „die Summe all jener Einrichtungen, Maßnahmen, Angebote und Veranstaltungen, die sich nicht ausschließlich oder vorrangig auf die Erbringung professioneller Pflegehilfen beziehen, sondern eher dem Bereich der allgemeinen Beratung, des Wohnens, der Freizeitgestaltung und Beschäftigung und der damit verbundenen Probleme und Hilfebedarfe Älterer zuzurechnen sind“ verstan­ den11. Es sollen Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, verhütet, überwunden oder gemildert und äl­ teren Bürger/-innen die Möglichkeit gegeben werden, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Angebote der offenen Seniorenhilfe dienen vorrangig der Unterstützung älterer Menschen in der eigenen Wohnung bzw. häuslichen Umgebung. Sie sollen eine möglichst langfristige selbständige und eigenverantwortliche Le­ bensweise fördern. 7.5.1 Seniorenbüros Tabelle 7.8 Seniorenbüros in der Stadt Leipzig Stadtbezirk Straße Leipzig Träger Mitte Johannisplatz 2 04103 Caritasverband Leipzig e. V. Nord Kleiststraße 52 04157 GeyserHaus e. V. Nordost Kieler Straße 63-65 04357 Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e. V. Ost Eisenbahnstraße 66 04315 Mühlstraße 14 e. V. Südost Mattheuerbogen 6 04289 Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverb. Leipzig e. V. Süd Prinz-Eugen-Straße 1 04277 Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e. V. Südwest Dieskaustraße 138 04249 BGL Nachbarschaftshilfeverein e. V. West Stuttgarter Allee 18 04209 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Leipzig-Stadt e. V. Alt-West Saalfelder Straße 12 04179 Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e. V. Nordwest Horst-Heilmann-Straße 4 4159 Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e. V. Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2014 Am 22.11.2012 beschloss die Ratsversammlung das Förderprogramm zur Neuausrichtung der offenen Se­ niorenarbeit. Diese beinhaltet die Einrichtung von Seniorenbüros und den Aufbau von Netzwerken der Senio­ renarbeit in allen zehn Stadtbezirken. In zehn Seniorenbüros mit Begegnungsstätte werden die Leistungen Information, Beratung, Begegnung und Vernetzung angeboten. Die Gruppe von geförderten Seniorenbegeg­ nungsstätten ist vorrangig auf niedrigschwellige Angebote der Begegnung und Information ausgerichtet. Er­ gänzt wird die Struktur durch die Förderung innovativer und sozialräumlich orientierter Projekte. 7.5.2 Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere und behinderte Bürger/-innen Die Beratungsstelle Wohnen und Soziales ist zentrale Anlaufstelle in Bezug auf das Wohnen im Alter und mit Behinderung. Das Leistungsangebot umfasst: • Beratung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu möglichen Anpassungsmaßnahmen im bisherigen Wohnraum, Beratung bei der Planung und Finanzierung, • Umzugsberatung in Bezug auf alters- und behindertengerechtes Wohnen und Unterstützung bei der Wohnungssuche, • Information und Beratung zum Wohnen und Betreuung, • Unterstützung bei der Übernahme von Genossenschaftsanteilen, • Information zu begleitenden Hilfsangeboten, 11 Deutscher Verein 2003 80 Sozialreport Leipzig 2014 Musterausstellung zur alters- und behindertengerechten Gestaltung von Küchen und Bädern (entsprechend der DIN-Normen). • Die Wohnungsanpassungen werden durch Mittel der Eingliederungshilfe und der Pflegekassen finanziert. Die Beratungsleistungen sind kostenfrei. Tabelle 7.9 Inanspruchnahme von Beratungen der Beratungsstelle Wohnen und Soziales 2001 bis 2013 Beratungen 2001 Anzahl Beratungsfälle 2005 2010 2011 2012 2013 195 581 667 722 732 1.007 Anträge auf Wohnungsanpassungen 22 21 48 43 50 246 erfolgte Wohnungsanpassungen 26 13 28 26 31 59 darunter: Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2014 Der Anstieg der Beratungsfälle beruht auf folgenden Entwicklungen: Deutlich verbesserter Bekanntheitsgrad der Einrichtung und damit der Besucherzahlen z. B. durch Öffentlichkeitsarbeit (Tag der offenen Tür). Ver­ stärkte Nutzung betrieblicher (z.B. Pflegedienste) und überbetrieblicher Ausbildungsträger (Altenpfleger, So­ zialassistenten u.a.) sowie überregionaler Bekanntheitsgrad. Wachsender Beratungsbedarf älterer Menschen vor allem bei Wohnungsanpassungen und mobilen Treppensteiggeräten. Durch Rechtssprechung wurde die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen neu geregelt. Die Gesamtzahl der Beratungen gliedert sich anteilig wie folgt: 7.5.3 • 40 % Wohnen, Wohnformen (Betreutes Wohnen, Wohnen in Gemeinschaft, Servicewohnen), • 30 % Menschen mit Behinderung, Rollstuhlfahrer (barrierefreies Planen und Bauen, Wohnungsbörse für Rollstuhlfahrer), • 15 % Pflege, Pflegedienste (ambulante Dienste, Hauswirtschaft), • 10 % Pflegehilfsmittel, • 5 % Leistungen und Leistungsträger bei Schwerbehinderten und Leistungen nach SGB II und SGB XII. Seniorenbesuchsdienst Mit dem ehrenamtlichen Seniorenbesuchsdienst soll Hochbetagten bzw. hilfebedürftigen Bürger/-innen der Stadt die Möglichkeit gegeben werden, möglichst lange in der eigenen Wohnung zu verbleiben. Kontakt soll gepflegt und Vereinsamung vermieden werden. Der Besuchsdienst wird seit 1994 durch das Sozialamt geför­ dert. Die Anzahl der Besuchshelfer/-innen beträgt seit 2004 rund 200 Personen. In den Jahren 2010 bis 2013 wur­ den weitere Besuchshelfer/-innen gewonnen. Die Anzahl der besuchten Seniorinnen und Senioren lag 2013 bei 521, etwa 10 % mehr als im Vorjahr. Die Besuchshelfer/-innen besuchen eine Person mindestens zwei­ mal im Monat und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung von 13,- €. Tabelle 7.10 Seniorenbesuchsdienst 2000 bis 2013 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2011 2012 2013 Anzahl der Besuchshelfer/-innen 130 170 200 199 201 200 219 229 234 Anzahl der besuchten älteren und hilfebedürftigen Menschen 260 365 428 480 394 420 491 467 521 Aufwandsentschädigungen in € 30.000 50.000 57.800 53.000 46.000 51.000 52.000 55.000 57.000 geleistete Stunden 15.000 26.540 30.846 28.231 23.597 26.440 25.032 27.116 26.880 Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2014 Sozialreport Leipzig 2014 81 8. Menschen mit Behinderungen Zusammenfassung Am Stichtag 31.12.13 lebten in Leipzig 54.629 Personen mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr und gelten damit als schwerbehindert. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Anzahl schwerbehinderter Men­ schen um 2,5 Prozentpunkte (1.359 Personen) zu. Im Jahr 2013 hatten 45.756 Personen in Leipzig einen gültigen Schwerbehindertenausweis, dies sind 3,5 % (1.647) mehr als 2012. Während die Anzahl der Arbeitslosen in Leipzig in den letzten Jahren kontinuierlich sank, jedoch der Anteil der behinderten Menschen an allen Arbeitslosen stieg, ging 2013 erstmals auch der Anteil behinderter Men­ schen an allen Arbeitslosen um 0,2 Prozentpunkte zurück, auf 5,3 % (1.497 Personen) gegenüber dem Vor­ jahr. Bei den institutionellen Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen setzt sich der Trend des Vorjahres fort. Die Kapazität in den Wohnheimen für Erwachsene blieb 2013 unverändert gegenüber den Vorjahren. Zwei neue Angebote für Außenwohngruppen und mit 26 neuen Bewohner/-innen im ambulant betreuten Wohnen, stieg ihre Anzahl auf 941 Personen (2012: 915 Personen). Damit setzte sich die bisherige Entwick­ lung fort. Die Kapazität im stationären Wohnen für Kinder und Jugendliche wurde um 38 Plätze durch Schlie­ ßung einer Einrichtung gesenkt. 8.1 Entwicklung Unter Behinderung versteht man nach dem Sozialgesetzbuch IX jede körperliche, seelische oder geistige Veränderung, die nicht nur vorübergehend zu Einschränkungen und sozialen Beeinträchtigungen führt. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten. Von einer drohenden Behinderung spricht man, wenn eine solche Beeinträchtigung noch nicht vorliegt, aber zu erwarten ist. Die Ursache der Behinderung ist dabei nicht relevant, ob sie nun auf Krankheit oder Unfall beruht bzw. angeboren ist. Der Grad der Behinderung (GdB) ist die zahlenmäßige Bezifferung des Ausmaßes der festgestellten Behinderung bzw. allgemeiner Maßstab für den Schweregrad einer Behinderung. Die Zahl der Behinderten steigt mit zunehmendem Alter. Viele Menschen werden mit dem Alter durch eine Funktionseinschränkung der Gliedmaßen, der inneren Organe, durch Sehstörungen oder Blindheit behindert. Menschen, deren körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen (§ 2 Abs.1 Satz 1 SGB IX), können einen Schwerbehindertenaus­ weis beantragen, mit dem bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden können. Abb. 8.1 Anzahl der Personen mit Schwerbehinderung und gültigem Schwerbehindertenausweis 2000 bis 2013 45.756 54.629 44.109 40.475 51.944 36.262 47.730 36.028 45.095 35.059 43.465 33.610 30.000 39.029 Personen 40.000 40.762 50.000 53.270 60.000 20.000 10.000 0 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2013 Jahr Schw erbehinderte insgesamt Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen 82 darunter mit gültigem Ausw eis Sozialreport Leipzig 2014 Sozialreport Leipzig 2014 Im Zeitraum von 2000 bis 2013 stieg die Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderung kontinuierlich. Eine Ursache für die Differenz der Schwerbehinderten mit und ohne gültigem Ausweis liegt darin, dass u.a. ältere Menschen häufig die Gültigkeit ihres Ausweises nicht verlängern lassen. Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2013 beträgt der Zuwachs an schwerbehinderten Personen ca. 37 %. Der Anteil Schwerbehinderter an der Gesamtbevölkerung stieg von 7,9 % im Jahr 2000 auf 10,1 % im Jahr 2013. Abb. 8.2 Entwicklung der Schwerbehinderten von 2000 bis 2013 nach Altersgruppen 30.979 29.618 26.563 23.393 26.624 25.720 20.000 2006 2008 2010 12.913 2004 882 982 753 1.009 12.150 2002 12.660 670 1.052 11.147 2000 837 993 653 1.173 11.699 5.000 658 1.228 11.421 10.000 703 1.138 12.297 15.000 736 1.095 11.478 Personen 25.000 30.158 30.000 31.570 35.000 0 2012 2013 Jahr 0 bis unter 15 15 bis unter 25 25 bis unter 60 60 und älter Sozialreport Leipzig 2014 Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen, Amt f ür Statistik und Wahlen Für die Jahre bis 2006 liegt die Auswertung nach Altersgruppen nur für alle Schwerbehinderten, unabhängig von der Gültigkeit der Ausweise, vor. Ab 2008 werden nur Personen mit gültigem Ausweis berücksichtigt. Zwischen 2000 und 2013 erfolgte ein Anstieg in allen Altersgruppen. Der stärkste Zuwachs ist in der Alters­ gruppe der über 60-Jährigen zu verzeichnen. Die Zahl der Menschen mit Behinderungen in der Altersgruppe 0 bis 15 Jahre wuchs seit 2006 stetig, jedoch bleibt ihr Anteil an der Gesamtaltersgruppe unverändert bei ca. 1,3 %. Tabelle 8.1 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis nach Altersgruppen und Geschlecht 2013 Altersgruppen in Jahren Gesamt Insgesamt männlich weiblich 45.756 21.458 24.298 0 – unter 15 882 527 355 15 – unter 25 982 550 432 25 – unter 60 12.913 6.688 6.225 60 und älter 30.979 13.693 17.286 davon: Quelle: KSV Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2014 Der Anteil schwerbehinderter Männer in den Altersgruppen bis 60 Jahre ist etwas höher als bei den Frauen, was sich ab der Altersgruppe über 60 Jahre umkehrt. Ursache ist der höhere Anteil von angeborenen Behin­ derungen bei männlichen Personen. Ebenso ist bei Unfallopfern die Zahl der Männer deutlich größer als die von Frauen. Der Anteil der nichtdeutschen Personen mit Schwerbehinderung an allen Schwerbehinderten liegt bei ca. 1,5 % (711 Personen). Sozialreport Leipzig 2014 83 Karte 8.1 Anteil der Personen mit Schwerbehindertenausweis an der Ortsteilbevölkerung 2013 Ortsteile mit einem besonders hohen Anteil von Menschen mit Schwerbehindertenausweis an der Wohnbe­ völkerung sind grundsätzlich Stadtteile mit sehr vielen älteren Menschen. Dies sind 2013 insgesamt 20 Orts­ teile, unverändert zum Vorjahr (Zentrum, Schönefeld-Ost, Mockau-Süd, Mockau-Nord, Thekla, SellerhausenStünz, Paunsdorf, Heiterblick, Alten-Kleinpösna, Probstheida, Meusdorf, Marienbrunn, Lößnig, die Ortsteile von Grünau und Schönau sowie Neulindenau und Gohlis-Nord). In den jeweiligen Ortsteilen befinden sich häufig auch Einrichtungen für altersgerechtes und betreutes Wohnen. In Grünau sind die Wohnungen aus den 1970er und 1980er Jahren zudem weitgehend altenfreundlich und barrierearm, so dass viele Menschen mit Behinderungen dorthin gezogen sind bzw. auch im Alter dort verbleiben. Acht Ortsteile haben unter 6 % Schwerbehinderte, 17 Ortsteile 6-8 % und 18 Ortsteile 8-10 %. 84 Sozialreport Leipzig 2014 Schwerbehinderte nach dem Grad der Behinderung (GdB) 2007 bis 201312 Abb. 8.3 16.000 2009 2011 2012 4.764 5.933 2.709 11.586 13.586 7.178 11.246 6.980 10.888 12.645 6.843 9.593 11.389 2007 4.609 5.707 2.516 0 4.446 5.526 2.412 2.000 4.001 5.067 2.144 4.000 6.346 6.000 8.766 8.000 10.483 10.000 5.918 3.794 4.633 1.931 Personen 12.000 13.051 14.000 2013 Jahr GdB 50 GdB 60 GdB 70 GdB 80 GdB 90 GdB 100 Sozialreport Leipzig 2014 Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen, Amt f ür Statistik und Wahlen In allen Klassifizierungen nach dem Grad der Behinderung erfolgte von 2007 bis 2013 ein Anstieg. Beson­ ders häufig vertreten sind die Grade der Behinderung von 50 und 100. 8.2 Ursachen und Arten der Behinderung Eine Klassifizierung von Behinderungen erfolgt z. B. nach den Ursachen. Danach wird die Zuordnung nach angeborenen Behinderungen und denen, die durch Unfälle verursacht wurden, vorgenommen. Weiter wird unterschieden nach anerkannten Kriegs-, Wehrdienst-, oder Zivildienstbeschädigungen, allgemeiner Krank­ heit und der Gruppe, in der mehrere oder ungenügend bezeichnete Ursachen zusammengefasst werden. Für die beiden folgenden Tabellen wurden die Angaben von 45.397 Personen mit gültigem Schwerbehinderten­ ausweis ausgewertet. Tabelle 8.2 Schwerbehinderte mit gültigem Schwerbehindertenausweis 2013 nach der Ursache ihrer schwersten Behinderung Ursache Gesamt davon Altersgruppen in Jahren 0 - unter 15 Angeborene Behinderung Unfall Kriegs-, Wehr- oder Zivildienst allgemeine Krankheiten sonstige ungenügend bezeichnete Ursachen Insgesamt 15 – unter 25 25 – unter 60 60 und älter 2.912 203 290 1.821 598 804 2 2 305 495 185 0 0 10 144 40.784 652 657 10.413 29.062 734 14 23 205 492 45.397 871 972 12.754 30.800 Quelle: KSV Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2014 Die Zahl der Personen mit angeborenen Behinderungen ist seit 2008 (3.052 Personen) mit geringen Schwan­ kungen relativ unverändert (nicht in der Tabelle enthalten). Während in der Altersgruppe der bis 15-Jährigen durchschnittlich 14 Kinder pro Jahrgang mit „angeborener Behinderung“ leben (in den Altersgruppen der bis 6-Jährigen sogar unter 10 Personen), sind es in der Altersgruppe der 15- bis 25-Jährigen fast 35 Personen und bei den Jahrgängen der 25- bis 60-Jährigen mehr als 50 Personen. 12 Nur Schwerbehinderte mit gültigem Schwerbehindertenausweis Sozialreport Leipzig 2014 85 In den Altersgruppen der 25- bis 60-Jährigen sowie ab 60-Jährigen häufen sich als Ursache Unfälle. Ab dem 25. Lebensjahr und deutlicher noch ab dem 60. Lebensjahr treten verstärkt allgemeine Krankheiten als Ursa­ che einer Behinderung auf. Eine weitere Klassifizierung der Behinderungen nach Art wird wie folgt vorgenommen: – Bewegungsapparat (z. B. Verlust oder Funktionseinschränkung der Gliedmaßen), – Sinnesorgane (z. B. Blindheit und Sehbehinderung, Sprach- und Sprechstörungen, Taubheit), – Innere Organe (z. B. Herz), – Gehirn, Psyche (z. B. zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderung, Suchtkrankheiten), – Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen. Tabelle 8.3 Schwerbehinderte mit gültigem Schwerbehindertenausweis 2013 nach Art der schwersten Behinderung und Altersgruppen Art der Schwersten Behinderung insgesamt 0 - unter 15 Anzahl Bewegungsapparat in % 8.979 19,8 Sinnesorgane 6.168 13,6 Innere Organe 12.415 27,3 Gehirn, Psyche 10.942 24,1 6.893 45.397 Sonstige Insgesamt davon Altersgruppen nach Jahren Anzahl 26 15 – unter 25 in % Anzahl 25 – unter 60 in % Anzahl 3,0 37 3,8 1.535 74 8,5 125 12,8 116 13,3 115 11,9 446 51,2 529 15,2 209 23,9 100,0 871 100,0 60 und älter in % Anzahl in % 12,1 7.381 23,9 1.247 9,7 4.722 15,3 3.186 25,0 8.998 29,3 54,4 4.483 35,1 5.484 17,8 166 17,1 2.303 18,1 4.215 13,7 972 100,0 12.754 100,0 30.800 100,0 Quelle: KSV Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2014 Nach Art der schwersten Behinderung bilden Erkrankungen der inneren Organe die größte Gruppe. Betrach­ tet man jedoch nur die Behinderten bis zum 60. Lebensjahr, so überwiegen geistige bzw. psychische Behin­ derungen. In den Altersgruppen der bis unter 15-Jährigen und 15- bis unter 25-Jährigen haben über 50 % der Personen eine Behinderung auf Grund der Erkrankung von Gehirn/Psyche, die auch Suchtkrankheiten um­ fasst. In der Altersgruppe über 60 Jahre führen vorwiegend Schädigungen der inneren Organe und des Be­ wegungsapparates zur Behinderung. 8.3 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben einge­ schränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliede­ rungshilfe. Der Anspruch besteht solange, wie Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe er­ füllt werden kann. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhindern oder eine Behinderung und deren Folgen zu mindern und zu beseitigen. Ziel ist es, die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Die Leistungen umfassen Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Aus­ bildung sowie der Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft sowie Maß­ nahmen zur Sicherung ärztlich verordneter Leistungen. Tabelle 8.4 Leistungen der Eingliederungshilfe von 2006 bis 2013 2006 Empfänger/-innen Ausgaben in Mio. € Ausgaben je Empfänger/-in 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2.014 2.035 2.090 2.354 2.483 2.517 2.638 2.693 11,9 12,4 13,1 13,6 13,7 14,0 15,4 16,8 5.909 6.093 6.268 5.777 5.638 5.957 5.837 6.238 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt Sozialreport Leipzig 2014 2013 wurde gegenüber dem Vorjahr in 55 Fällen (2 %) häufiger Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt, jedoch stiegen die Ausgaben um ca. 8 %. Die Ursachen für den Anstieg der Leistungen von 2006 bis 2012 ist vielfältig. Die Ursache für die Erhöhung der Anzahl der Leistungsempfänger/-innen sind u.a. der Geburtenzu­ 86 Sozialreport Leipzig 2014 wachs, der steigende Zuzug von jungen Familien mit Kindern, die verbesserte medizinische Versorgung und die wachsende Lebenserwartung behinderter Menschen. Die zahlenmäßig größte Gruppe der Leistungsemp­ fänger/-innen sind Kinder in integrativen Kindertagesstätten. Immer mehr behinderte Menschen entscheiden sich für das persönliche Budget. Die damit zu erreichende höhere Selbständigkeit ist Ausdruck für den beginnenden Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe. 8.4 Institutionelle Wohnformen für Menschen mit Behinderung Im Bereich der Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen gibt es deutliche Veränderungen zu Guns­ ten niedrigschwelliger Wohnformen. Die Kapazität in den 16 Wohnheimen für Erwachsene ist unverändert, jedoch wurden 2013 zwei neue Außenwohngruppen für Erwachsene eröffnet. Somit stehen in dieser Wohn­ form 29 Wohnangebote für 197 Personen zur Verfügung. Im Jahr 2013 lebten 941 Personen (2012: 915) im ambulant betreuten Wohnen, eine Steigerung um ca. 3 %. Wohnheime für Kinder und Jugendliche – hier konnte eine der bisher sieben stationäre Einrichtungen mit 38 Plätzen auf Grund des Bedarfsrückganges geschlossen werden. Gründe für den Bedarfsrückgang sind: Bei der Versorgung von Kindern mit Behinderung im nicht schulpflichtigen Alter werden Alternativen außerhalb der Heimunterbringung der Vorrang eingeräumt (z. B. Pflegefamilien). Des Weiteren erfolgte der Ausbau von unterstützenden Angeboten für Eltern mit behinderten Kindern, so dass ambulante Einrichtungen den Wohn­ heimen vorgezogen werden. Deutlich mehr Eltern suchen die integrative Beschulung ihrer Kinder mit Behin­ derung. Nur ca. 15 % der Kinder bzw. Jugendliche in den g. Der hohe Anteil von 'Nicht-Leipzigern' resultiert daraus, dass in Leipzig deutlich mehr Möglichkeiten der Förderung bestehen als in Orten außerhalb der Stadt. So befindet sich z. B. mit dem Wohnheim „Samuel Heinicke“ eine Einrichtung in Trägerschaft des Frei­ staates in Leipzig, in der Kinder und Jugendliche aus ganz Sachsen wohnen. Abb. 8.4 Entwicklung der institutionellen Wohnformen für Menschen mit Behinderung 2008 bis 2013 772 800 668 658 658 657 700 600 941 915 900 655 500 400 0 Wohnheime Erw achsene Wohnheime Jugendliche 197 197 192 156 128 100 166 200 166 300 191 Plätze in Wohnheimen/ Personen in Wohngruppen 1.000 Außenw ohngruppen Ambulant betreutes Wohnen Wohnformen 2008 2010 2012 Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen, Sozialamt 8.5 2013 erst 2014 Sozialreport Leipzig 2014 Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen Die gesetzlichen Regelungen der Leistungen für behinderte Menschen im Bereich Arbeit sind im SGB IX fest­ gelegt. Die Zuständigkeit für die berufliche Ausbildung sowie die Arbeitsvermittlung liegt bei der Agentur für Arbeit, die Träger der Leistungen des SGB IX ist, sowie dem Kommunalen Sozialverband Sachsen mit dem Integrationsamt. Auf besondere Maßnahmen zur Beschäftigung, wie sie im Schwerbehindertenrecht festgeschrieben sind (z. B. die Ausgleichsabgabe), wird hier nur verwiesen. Damit wurden Rahmenbedingungen geschaffen, mit denen eine relativ stabile Beschäftigungsquote, vor allem im öffentlichen Dienst, erreicht wurde. Dennoch ist Sozialreport Leipzig 2014 87 die Erwerbsquote der Menschen mit Behinderung ab dem 25. Lebensjahr deutlich geringer als bei nicht be­ hinderten Menschen. Tabelle 8.5 Entwicklung des Anteils arbeitsloser erwerbsfähiger Schwerbehinderter von 15 bis 65 Jahren 2000 bis 2013 Arbeitslose gesamt 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2011 2012 2013 41.401 45.370 43.957 42.273 36.808 33.139 29.888 28.663 28.085 1.333 1.285 1.442 1.753 1.630 1.637 1.667 1.580 1.497 3,2 2,8 3,3 4,1 4,4 4,9 5,5 5,5 5,3 davon schwerbehindert Anteil in % Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2014 Der Anteil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen an allen Arbeitslosen in Leipzig lag 2013 bei ca. 5,3 % und folgt damit verzögert der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt. Von 2002 bis 2012 stieg der An­ teil der Schwerbehinderten an allen Arbeitslosen kontinuierlich, wobei die Anzahl der arbeitslosen Schwerbe­ hinderten 2012 erstmals wieder seit 2008 sank. Eine wichtige Rolle bei den Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung haben die Werkstätten für behinderte Menschen in Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers Kommunaler Sozialverband Sach­ sen. Diese Werkstätten verfügen über einen Arbeitsbereich und einen Berufsbildungsbereich. Im Berufsbil­ dungsbereich sollen Menschen mit Behinderungen in ihrer Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung soweit gefördert werden,dass sie eine geeignete Beschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstätten aufneh­ men können.In der Regel gliedert sich der Berufsbildungsbereich in einen Grund- und einen Aufbaukurs von jeweils 12-monatiger Dauer. Menschen mit Behinderungen, deren Leistungsvermögen nicht ausreicht für eine Aufnahme in die Werkstätten können im Förder- und Betreuungsbereich integriert werden, die unter dem Dach der Werkstätten angesiedelt sind. Die Leistungen in den Werkstätten werden erbracht, um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbes­ sern oder wiederherzustellen. Eine Beschäftigung ist bis zum Eintritt des Rentenalters möglich. Tabelle 8.6 Belegungsentwicklung des Arbeits- und Berufsbildungsbereiches der Werkstätten für behinderte Menschen 2005 bis 2013 Einrichtung und Träger 2005 2007 2009 2010 2011 2012 2013 Diakonie am Thonberg Träger: Diakonische Leipziger gGmbH 352 380 414 434 428 430 422 Lebenshilfe-Werkstatt Leipzig Träger: Lebenshilfe Leipzig e. V. 296 298 304 303 302 296 301 WfbM St. Michael Träger: Christliches Sozialwerk gGmbH 124 131 167 143 152 157 156 Stötteritzer Werkstätten Träger: Verein zur Wiedereingliederung psychosozial geschädigter Menschen e.V. 73 77 73 77 90 93 95 Lindenwerkstätten Leipzig Träger: Diakonisches Werk Innere Mission e.V. 129 137 138 144 141 145 145 AWO Werkstätten Sachsen-West Träger: AWO Senioren u. Sozialzentrum gGmbH Sachsen-West 256 260 261 257 254 255 261 1.230 1.283 1.357 1.358 1.367 1.376 1.380 Stadt Leipzig insgesamt Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Sozialreport Leipzig 201 Im Jahr 2013 waren die sechs Werkstätten für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich und im Be­ rufsbildungsbereich mit gesamt 1.380 Mitarbeitern belegt. Die Förder- und Betreuungsbereich, die nur lokal „unter dem Dach der Werkstätten“ angesiedelt sind waren mit 83 Personen belegt, so dass gesamt 1.463 Personen in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt waren. Bis zum Jahr 2009 stieg jährlich der Bedarf an Arbeitsplätzen für geistig und psychisch Behinderte in Leipzig um ca. 25 Plätze. Sowohl der Kommunale Sozialverband Sachsen als auch die Stadt Leipzig versuchen, die­ ser Entwicklung gegenzusteuern, durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, z. B. Förderung von 88 Sozialreport Leipzig 2014 Integrationsprojekten. Bei den Integrationsprojekten (§§ 132 ff. SGB IX) handelt es sich um eine neu geregel­ te Form der Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen, die rechtlich dem Arbeitsmarkt zuzurechnen ist, faktisch aber eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen und dem Arbeitsmarkt dar­ stellt. Im vierten Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen (Januar 2009) wird ein Zu­ wachs der Belegung im Arbeitsbereich von ca. 4 % jährlich ab 2004 abgebildet (d.h. ca. 500 Plätze jährlich im Freistaat Sachsen). Der Bedarf wird entsprechend der Prognose steigen. Grund ist auch die längere Le­ bensarbeitszeit der Mitarbeiter/-innen in den Werkstätten, die sich in der Altersstruktur der Beschäftigten wi­ derspiegelt. Die folgende Abbildung basiert auf den Daten der 1.211 Mitarbeiter/-innen im Arbeitsbereich - ohne Berufsbil­ dungsbereich und Förder- und Betreuungsbereich. Die sinkende Anzahl von Personen in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen ist vor allem auf die schwächeren Geburtsjahrgänge zurück zu führen. Abb. 8.5 Altersstruktur in Werkstätten für Menschen mit Behinderung 2008 bis 2013 im Arbeitsbereich 55 63 71 74 150 153 150 140 157 148 152 141 96 103 115 136 100 154 139 135 154 166 174 172 141 150 116 106 Personen 200 224 231 231 223 207 198 250 11 22 25 31 50 1 1 0 18-24 25-29 30-34 35-39 40-44 45-49 50-54 55-59 60-64 Altersgruppen 2008 2010 Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen 8.6 weitere Leistungen und soziale Dienste 8.6.1 Leistungen der Betreuungsbehörde 2012 2013 2014 Sozialreport Leipzig 2014 Ziel des Betreuungsbehördengesetzes ist es das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen zu stär­ ken. Voraussetzung für eine Betreuung ist eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung. Die Betrof­ fenen können auf Grund ihrer Behinderung ihre Rechtsangelegenheiten nicht selbst erledigen. Aufgabe der Betreuungsbehörde ist die betreuungsgerichtliche Hilfestellung gegenüber dem Betreuungsge­ richt sowie die Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern, Vereins- und Berufsbetreuern so­ wie Vollmachtnehmern bei der Umsetzung der Betreuungstätigkeit bzw. der Umsetzung der Vorsorgevoll­ macht. Die Anzahl der Betreuungen erhöhte sich von 2004 bis 2013 um ca. 20 %. 2012 wurden weniger Betreuun­ gen als im Vorjahr gezählt. Grund war eine höhere Anzahl von 'schwebenden Verfahren' (vor Gericht nicht abgeschlossen). 2013 stieg die Zahl der aktuellen Betreuung auf den höchsten Stand seit 2008, bei einer leicht sinkenden Anzahl von Neuverfahren seit 2011. Sozialreport Leipzig 2014 89 Tabelle 8.7 Betreuungen und Neuverfahren 2004 bis 2013 Art der Entwicklung Aktuelle Betreuungen 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 5.201 5.389 5.612 0 6.642 6.527 6.127 6.522 6.495 6.556 848 960 1.039 0 1.078 1.237 1.210 1.232 1.094 1.072 Gericht 417 471 495 0 522 581 564 576 521 498 Behörde 431 489 544 0 556 656 646 656 573 574 Neuverfahren davon Quelle: Sozialamt 8.6.2 Sozialreport Leipzig 2014 Beratung Behindertenhilfe Die Behindertenhilfe des Gesundheitsamtes berät Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkran­ kungen sowie u. a. zu Nachteilsausgleichen bei Schwerbehinderung. Hier erfolgt auch die Ausgabe der Be­ rechtigungskarten zur Nutzung des Behindertenfahrdienstes der Stadt Leipzig. Diese Berechtigungskarten werden seit 2014 nicht mehr ausgegeben. Der Behindertenfahrdienst kann mit einem gültigen Ausweis mit dem Merkzeichen „aG“ genutzt werden. Tabelle 8.8 Leistungen der Behindertenberatungsstelle 2005 – 2013 2005 Beratungen ausgestellte Berechtigungskarten für den Behindertenfahrdienst 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2.870 2.021 1.229 448 426 374 453 422 446 97 95 78 80 101 88 117 113 131 Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2014 Der Rückgang der Beratungen im Bereich Behindertenhilfe ab 2008 war Folge der Personalreduzierung. Par­ allel dazu besteht seit 2008 eine zusätzliche Beratungsmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen im Sozi­ alamt durch die neu geschaffene Abteilung Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld. 8.6.3 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Schwerbehindertenausweise Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Voraussetzung. Abhängig vom Grad der Behinderung und dem Merkzeichen können behinderte Menschen einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen. Tabelle 8.9 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft 2009 – 2013 2009 2010 2011 2012 2013 Entscheidungen Erstantrag SGB IX 4.592 5.077 4.597 4.485 4.177 Entscheidungen Neufeststellungen SGB IX 4.511 5.898 5.166 5.170 5.229 Anträge gesamt 9.103 10.357 10.535 10.823 9.746 Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2014 Die Zahl der Schwerbehinderten mit gültigem Ausweis stieg von 2008 (36.262) bis 2013 (45.756) um 9.494. Die Entscheidungen über Erstanträge sind seit 2010 gesunken, was aber keine Schlussfolgerung auf die künftige Entwicklung beinhaltet. 90 Sozialreport Leipzig 2014 8.6.4 Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz Die Leistungen nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz dienen dem Ausgleich der behinderungs­ bedingten Mehraufwendungen. Folgende Leistungen werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen monatlich als Nachteilsausgleich gewährt: Für Blinde 333 €, für hochgradig Sehschwache 52 €, für Gehörlo­ se 103 € und für schwerstbehinderte Kinder 77 €. Beim Bezug bestimmter anderer Sozialleistungen kann der Anspruch ganz oder teilweise entfallen. Tabelle 8.10 Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz 2008 – 2013 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Erstantrag 114* 320 424 303 353 256 Neufeststellung 243* 684 1.000 642 842 611 1.016 1.015 994 980 958 922 Nachteilsausgleich hochgradig Sehschwache 646 645 660 676 656 650 Nachteilsausgleich Gehörlose 519 513 525 528 522 517 Nachteilsausgleich für schwerstbehinderte Kinder 203 202 206 212 218 224 Zahlfälle Landesblindengeld Quelle: Sozialamt * Zählung Erstanträge und Neufeststellung für August-Dezember 2008 auf Grund der Kommunalisierung der Aufgabe Sozialreport Leipzig 2014 Die Anzahl der Personen, die Nachteilsausgleiche erhält, ist im Zeitraum von 2008 bis 2013 relativ gleichbleibend und nur bei Empfängern des Landesblindengeld leicht rückläufig. Sozialreport Leipzig 2014 91 9. Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund Zusammenfassung In Leipzig lebten 2013 fast 54.000 Personen mit Migrationshintergrund. Das sind 10,0 % aller Leipziger. Da­ von waren 32.854 Ausländer/-innen und 20.922 Deutsche mit Migrationshintergrund. Im Vergleich zum Vor­ jahr ist die Zahl der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund um 4.453 Personen bzw. 9,0 % gestiegen. Fast jedes sechste Kind in Leipzig, 17,4 % der unter 15-Jährigen, hat ausländische Wurzeln. Der Anteil der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund ist in der Stadt Leipzig zwar höher als im Durch­ schnitt der fünf ostdeutschen Länder (2012: 4,8 %), aber wesentlich niedriger als im deutschen Durchschnitt insgesamt (19,6 %). Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund sind deutlich jünger als jene ohne Migrationshintergrund. Das Durchschnittsalter aller Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund lag 2013 bei 31,8 Jahren, dass der Leipzi­ ger/ -innen ohne Migrationshintergrund bei 44,7 Jahren. Besonders niedrig ist mit 26,9 Jahren das Durch­ schnittsalter der Deutschen mit Migrationshintergrund. Die Leipziger Migrantinnen und Migranten stammen aus insgesamt 167 heute existierenden Staaten. Die größte Gruppe bilden mit einem Anteil von 13,1 % die Migranten, die ihre Wurzeln in der russischen Fördera­ tion haben. Insgesamt 12.227 deutsche Staatsangehörige haben neben dem deutschen auch einen ausländi­ schen Pass. Die räumliche Verteilung der Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund ist verschieden. Der Anteil an der Gesamtbevölkerung reicht von 32,6 % in Zentrum-Südost, 32, 5 % in Volkmarsdorf und 32,2 % in NeustadtNeuschönefeld bis zu 1,6 % in Baalsdorf, 2,0 % in Knautkleeberg-Knauthain und 2,1 % in Liebertwolkwitz. 9.1 Datenlage Für die Darstellung der Daten im Sozialreport wird wiederum die auch durch das Statistische Bundesamt verwendete begriffliche Abgrenzung für „Personen mit Migrationshintergrund“ verwendet: Bei Personen mit Migrationshintergrund handelt es sich um solche, die nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer/-innen und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugezogenen oder als Ausländer/-in in Deutschland geborenen Elternteil. Abb. 9.1 Einordnung der Personen mit Migrationshintergrund in die Bevölkerung 13 Bevölkerung insgesamt Deutsche Einwohner/-innen ohne Migrationshintergrund Deutsche mit Migrationshintergrund Ausländer/-innen Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund Zu den Personen mit Migrationshintergrund zählen neben den Ausländern, welche die größte Migrantengrup­ pe bilden, die deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund. Zu den weiteren Personen mit Migra­ tionshintergrund, die nicht in die Kategorie Ausländer fallen, gehören insbesondere Deutsche mit einer oder mehreren weiteren Staatsbürgerschaften, Eingebürgerte, Spätaussiedler, Personen mit Geburtsort im Aus­ land sowie Kinder von vorgenannten ausländischen Eltern. Dabei ist zu beachten, dass es zwischen den ver­ schiedenen Gruppen der deutschen Migranten durchaus Überschneidungen geben kann, d.h. ein größerer Teil der betreffenden Personen könnte theoretisch mehreren Gruppen zugeordnet werden. Leider gibt es nur wenige belastbare statistische Daten über Personen mit Migrationshintergrund. In keiner der nutzbaren Datenquellen gibt es vollständige Daten über diese Personengruppe. Für die Darstellung im Sozialreport wird auf die Daten des Einwohnermelderegisters der Stadt Leipzig zurückgegriffen, weil diese die größte Verlässlichkeit bieten und als einzige Datenquelle auch Aussagen zur räumlichen Verteilung der Personen mit Migrationshintergrund innerhalb der Stadt Leipzig ermöglichen. Daneben hat das Statistische Bundesamt bzw. das Statistische Landesamt Sachsen mit Bezug zum Zensus 2011 ebenfalls Daten zu Leip­ 13 Die Größe der Felder steht in keinem Bezug zur Größe der jeweiligen Gruppe 92 Sozialreport Leipzig 2014 zigern mit Migrationshintergrund veröffentlicht. Da diese im Vergleich zu den Ergebnissen aus dem Einwohn­ erregister aber nicht alle Personen mit Migrationshintergrund umfassen, wird auf die Darstellung aus dieser Quelle verzichtet. 9.2 Migrantinnen und Migranten in Leipzig 9.2.1 Anzahl und Entwicklung Am Jahresende 2013 hatten insgesamt 53.776 Leipziger/-innen einen Migrationshintergrund. Dies entspricht 10,0 % der Bevölkerung. Gegenüber 2012 wurden 4.453 Personen mehr gezählt, was einer Zunahme von 9,0 % entspricht. Die Ausländer/-innen bilden mit 29.659 Personen und 5,6 % an der Bevölkerung die größte Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund. Neben den Ausländerinnen und Ausländern lebten in Leip­ zig 19.664 Deutsche mit Migrationshintergrund, dies entspricht 3,7 % der Leipziger Bevölkerung. Tabelle 9.1 Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund 2012 und 2013 2012 Leipziger mit Migrationshintergrund Anteil an Bevölkerung in % Anzahl Insgesamt 2013 Entwicklung 2013 gegenüber 2012 in % Anteil an Bevölkerung in % Anzahl 49.323 9,3 53.776 10,0 + 9,0 Ausländer 29.659 5,6 32.854 6,1 + 10,8 Deutsche mit Migrationshintergrund 19.664 3,7 20.922 3,9 + 6,4 davon Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister Abb. 9.2 Sozialreport Leipzig 2014 Anteile von Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund an der Leipziger Bevölkerung 2000 bis 201314 10,0 Anteil in % 8,0 6,0 1,9 1,9 2,0 2,1 2,3 2,5 2,6 2,8 2,9 3,0 3,1 3,7 3,4 3,9 4,0 2,0 4,9 5,3 5,5 5,2 5,4 5,4 5,6 5,6 5,3 4,9 5,2 5,6 6,1 4,6 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 0,0 Jahr Deutsche mit Migrationshintergrund (geschätzt) Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen: Einwohnerregister Deutsche mit Migrationshintergrund Ausländer Sozialreport Leipzig 2014 Sowohl der Anteil der Ausländer/-innen als auch der Deutschen mit Migrationshintergrund an der Leipziger Bevölkerung nimmt seit dem Jahr 2000 stetig zu. Die Rückgänge in den Jahren 2004, 2009 und 2010 im Ver­ gleich zum jeweiligen Vorjahr beruhen auf Registerbereinigungen. 14 Eine detaillierte Auswertung der Deutschen mit Migrationshintergrund liegt erst seit 2008 vor, die Angaben der Vorjahre wurden geschätzt. Sozialreport Leipzig 2014 93 9.2.2 Altersstruktur Die Altersstrukturen der Leipziger/-innen mit bzw. ohne Migrationshintergrund unterscheiden sich deutlich voneinander. Ebenso gibt es Unterschiede zwischen Ausländern und Deutschen mit Migrationshintergrund. Abb. 9.3 Altersstruktur der Leipziger Bevölkerung ohne bzw. mit Migrationshintergrund Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister Sozialreport Leipzig 2014 Die Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund sind deutlich jünger als die Leipziger/-innen ohne Migrations­ hintergrund. Das Durchschnittsalter aller Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund lag 2013 bei 31,8 Jahren, dass der Leipziger/-innen ohne Migrationshintergrund bei 44,7 Jahren. Zwischen den Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund ist ein deutlicher Unterschied zwischen den Ausländerinnen und Ausländern mit einem Durchschnittsalter von 35,0 Jahren und den Deutschen mit Migrationshintergrund mit einem Altersdurch­ schnitt von 26,9 Jahren zu erkennen. Im Gegensatz zur Gesamtbevölkerung, wo die Frauen im Schnitt 3,1 Jahre älter als die Männer waren, lag das Durchschnittsalter der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund um 1,0 Jahre über dem der Einwohnerinnen mit Migrationshintergrund. Beim Vergleich der einzelnen Altersgruppen bestätigen sich die Aussagen vorangegangener Jahre: In allen Altersgruppen bis einschließlich der 35- bis 45-Jährigen sind die Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund relativ stärker besetzt als die Leipziger/-innen ohne Migrationshintergrund. Bei den Migrantinnen und Migran­ ten ist der Anteil der Altersgruppen 0 bis unter 18 Jahre an allen Migrantinnen und Migranten doppelt so hoch wie der entsprechende Anteil bei Deutschen ohne Migrationshintergrund. Etwa ein Viertel (24,4 %) aller Per­ sonen mit Migrationshintergrund in der Stadt Leipzig ist jünger als 18 Jahre, 60,1 Prozent aller Migrantinnen und Migranten sind im Alter von unter 35 Jahren. Der Anteil der Personen im Alter von 65 Jahren und älter war bei den Deutschen ohne Migrationshintergrund wiederum etwa viermal so hoch wie bei den Migranten. 17,4 % aller Leipziger Kinder haben ausländische Wurzeln. Der Anteil der unter 15-Jährigen mit Migrations­ hintergrund an allen unter 15-jährigen Leipziger/-innen steigt damit, wie schon in den Vorjahren, weiter an. Fast drei Viertel (73,3 %) dieser Kinder hatte 2013 die deutsche (und teilweise auch eine weitere) Staatsbür­ gerschaft. 94 Sozialreport Leipzig 2014 Tabelle 9.2 Einwohner/-innen mit und ohne Migrationshintergrund 2013 nach Altersgruppen Bevölkerungsgruppe Altersgrupppe von ... bis unter ... Jahre 0-6 6 - 15 31.557 35.594 9.269 44.524 100.136 68.791 72.589 61.587 115.301 26.113 29.383 7.782 37.687 87.791 60.101 66.648 57.781 112.286 5.444 6.211 1.487 6.837 123.456 8.690 5.941 3.806 3.015 Ausländer 1.256 1.857 565 4.816 9.548 6.877 4.246 2.105 1.584 Deutsche 4.188 4.354 922 2.021 2.797 1.813 1.695 1.701 1.431 männlich 2.776 3.173 731 3.383 6.498 5.063 3.562 2.032 1.412 weiblich 2.668 3.038 756 3.454 5.847 3.627 2.379 1.774 1.603 Einwohner insgesamt 15 - 18 18 - 25 25 - 35 35 - 45 45 - 55 55 - 65 65 u. ä. davon: ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund davon: davon: Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister Tabelle 9.3 Sozialreport Leipzig 2014 Anteile der Migrantenaltersgruppen 2013 an der jeweiligen Altersgruppe insgesamt Bevölkerungsgruppe Einwohner insgesamt in % Altersgrupppe von ... bis unter ... Jahre 0-6 6 - 15 15 - 18 18 - 25 25 - 35 35 - 45 45 - 55 55 - 65 65 u. ä. 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 ohne Migrationshintergrund 82,7 82,6 84,0 84,6 87,7 87,4 91,8 93,8 97,4 mit Migrationshintergrund 17,3 17,4 16,0 15,4 12,3 12,6 8,2 6,2 2,6 Ausländer 4,0 5,2 6,1 10,8 9,5 10,0 5,8 3,4 1,4 Deutsche 13,3 12,2 9,9 4,5 2,8 2,6 2,3 2,8 1,2 männlich 8,8 8,9 7,9 7,6 6,5 7,4 4,9 3,3 1,2 weiblich 8,5 8,5 8,2 7,8 5,8 5,3 3,3 2,9 1,4 davon: davon: davon: Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister Tabelle 9.4 Sozialreport Leipzig 2014 Anteile der Migrantenaltersgruppen 2013 an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe Bevölkerungsgruppe Einwohner insgesamt in % Altersgrupppe von ... bis unter ... Jahre 0- 6 6 - 15 15 - 18 18 - 25 25 - 35 35 - 45 45 - 55 55 - 65 65 u. ä. 5,9 6,6 1,7 8,3 18,6 12,8 13,5 11,4 21,4 5,4 6,1 1,6 7,8 18,1 12,4 13,7 11,9 23,1 10,1 11,5 2,8 12,7 23,0 16,2 11,0 7,1 5,6 Ausländer 3,8 5,7 1,7 14,7 29,1 20,9 12,9 6,4 4,8 Deutsche 20,0 20,8 4,4 9,7 13,4 8,7 8,1 8,1 6,8 männlich 9,7 11,1 2,6 11,8 22,7 17,7 12,4 7,1 4,9 weiblich 10,6 12,1 3,0 13,7 23,3 14,4 9,5 7,1 6,4 davon: ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund davon: davon: Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister Sozialreport Leipzig 2014 Sozialreport Leipzig 2014 95 9.2.3 Herkunft/ Staatsangehörigkeit Die Staatsangehörigkeiten der Ausländer/-innen und der Deutschen mit Migrationshintergrund sind breit ge­ fächert. Die Leipziger Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund stammten zum 31.12.2013 aus insgesamt 167 heute existierenden Staaten. Die größte Gruppe bilden dabei mit einem Anteil von 13,1 % die Migranten, die ihre Wurzeln in der russischen Föderation haben. Die nächsten größeren Gruppen bilden die Leipziger/innen mit ukrainischer (5,8 %), polnischer (5,8 %) oder vietnamesischer (5,3 %) Herkunft. Tabelle 9.5 Herkunft der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund in Leipzig 2013 Herkunft/ ursprüngliche Nationalität Insgesamt Insgesamt Anteil in % Entwicklung gegenüber 2012 in % davon: Ausländer/innen davon: Deutsche mit Migra­ tions hinter­ grund darunter: (Mehrfachzuordnungen möglich) Mehrstaater Spätaussiedler Eingebürgerte 53.776 100,0 9,0 32.854 20.922 12.227 8.122 12.800 darunter 1 Russ. Föderation 7.053 13,1 6,2 2.582 4.471 2.636 3.440 1.031 2 Polen 3.139 5,8 9,4 1.648 1.491 572 1.235 256 3 Ukraine 3.131 5,8 1,4 2.236 895 642 490 405 4 Vietnam 2.833 5,3 0,5 2.069 764 508 . 762 5 Kasachstan 1.976 3,7 3,7 220 1.756 1.267 1.486 270 6 Türkei 1.774 3,3 3,7 1.174 600 422 - 600 7 Rumänien 1.488 2,8 21,3 1.171 317 126 209 108 8 Irak 1.469 2,7 0,5 982 487 324 . 486 9 Ungarn 1.391 2,6 18,5 1.005 386 169 243 143 10 Italien 1.307 2,4 18,0 1.076 231 179 . 230 11 China 1.215 2,3 13,9 1.097 118 56 . 117 12 Vereinigte Staaten 1.058 2,0 16,8 697 361 275 . 356 13 Frankreich 1.026 1,9 10,4 698 328 237 - 328 14 Bulgarien 953 1,8 14,1 732 221 123 . 89 15 Griechenland 951 1,8 11,2 765 186 147 - 186 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister Sozialreport Leipzig 2014 Wie auch schon im Vorjahr fällt der Anstieg von Migranten mit ost- und südeuropäischer Herkunft auf. Diese trugen wesentlich zum Gesamtanstieg der Zahl der Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund bei. 9.2.4 Räumliche Verteilung Innerhalb der Stadt Leipzig sind große Unterschiede beim Anteil der Einwohner/-innen mit Migrationshinter­ grund an der Gesamtbevölkerung festzustellen. Die höchsten Anteile von Einwohner/-innen mit Migrations­ hintergrund sind in zentrumsnahen Ortsteilen festzustellen: Zentrum-Südost 32,6 %Volkmarsdorf 32,5 %, , Neustadt-Neuschönefeld 32,2 % und Zentrum 25,1 %. Die niedrigsten Anteile gibt es wiederum am Stadt­ rand: Baalsdorf 1,6 %, Knautkleeberg-Knauthain 2,0 %, Liebertwolkwitz 2,1 %, Burghausen-Rückmarsdorf 2,7 %, Thekla 2,9 %, Lützschena-Stahmeln und Plaußig-Portitz (je 3,1 %). Der Anteil der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund fällt in der Altersgruppe der unter 15-Jährigen zwi­ schen den einzelnen Leipziger Ortsteilen noch deutlicher aus als bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund. Bei den unter 15-jährigen reicht die Spannbreite von 55,1 % in Zentrum-Südost, 54,8 % in Neustadt-Neuschönefeld, 49,3 % in Volkmarsdorf und 43,8 % in Zentrum bis zu 2,3 % in Baalsdorf, 2,4 % Hartmannsdorf-Knautnaundorf, 4,0 % in Knautkleeberg-Knauthain und 4,2 % in Plaußig-Portitz. 96 Sozialreport Leipzig 2014 Karte 9.1 Anteil der Personen mit Migrationshintergrund in Leipzig 2013 Sozialreport Leipzig 2014 97 Karte 9.2 98 Anteil der Personen mit Migrationshintergrund im Alter von 0 bis unter 15 Jahren 2013 Sozialreport Leipzig 2014 9.3 Aufenthaltsstatus Zum Jahresende 2013 besaß die Mehrheit der in Leipzig wohnenden Ausländer/-innen eine unbefristete Nie­ derlassungserlaubnis oder gehörte zur Gruppe der freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger/-innen, die Freizü­ gigkeit auch hinsichtlich des Wohnsitzes genießen. Die in der Grafik ausgewiesenen Anteile der einzelnen Ausländergruppen haben sich in den letzten Jahren kaum verändert. Abb. 9.4 Ausländer/-innen nach Aufenthaltsstatus am Jahresende 2013 Aufenthaltsgestattung Duldung 1,6% 2,2% Sonstige 1,2% EU-Bürger einschließlich Familienangehörige 23,0% befristete Aufenthaltserlaubnis 37,0% Quelle: Ordnungsamt, Amt f ür Statistik und Wahlen Niederlassungserlaubnis 35,0% Sozialreport Leipzig 2014 Begriffserklärungen Personen mit Migrationshintergrund: Alle Personen, die einer der folgenden Gruppen zugerechnet werden können: – Ausländerinnen und Ausländer, – alle seit 1950 über die Grenzen Deutschlands zugewanderten Personen, – Personen mit mindestens einem ausländischen, zugewanderten oder eingebürgertem Elternteil Niederlassungserlaubnis: ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und wird erteilt, wenn bestimmte Voraus­ setzungen für einen dauerhaften Aufenthalt gegeben sind (gesicherter Lebens­ unterhalt, Erlaubnis zur Beschäftigung bzw. Erwerbstätigkeit, mindestens 5 Jah­ re Aufenthaltserlaubnis mit Beiträgen zur Rentenversicherung, keine Verstöße gegen öffentliche Sicherheit und Ordnung bzw. keine Gefahr, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Nachweis von Grundkenntnissen der Ge­ sellschaftsordnung und Lebensverhältnisse, Wohnraum) Aufenthaltserlaubnis: ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt wird Aufenthaltsgestattung: wird einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, zur Durchführung des Asylver­ fahrens erteilt Duldung: Ist in der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" Sozialreport Leipzig 2014 99 10. Bildung Zusammenfassung Die demografische Entwicklung Leipzigs der letzten Jahre führte seit dem Schuljahr 2003/04 zu steigenden Schülerzahlen in den Grundschulen und zunehmend auch in den weiterführenden Schulen. Dementspre­ chend wird in den kommenden Jahren im Bereich der allgemeinbildenden Schulen weiterhin ein Netzausbau erforderlich sein. Im Schuljahr 2013/14 wurden an Leipzigs allgemeinbildenden Schulen insgesamt 41.780 Schüler/-innen unterrichtet, das bedeutete eine Zunahme zum Vorjahr um 4,5 % (1.786 Schüler/-innen). Die Anzahl und der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund stieg in den letzten Jahren kontinuier­ lich an. Im Schuljahr 2013/14 betrug ihr Anteil insgesamt 13,3 %. Am höchsten fiel er an Grundschulen (14,9 %) und Oberschulen (14,5 %) aus. Die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nahm, nach mehreren Jahren des Anstiegs, im Vergleich zum Vorjahr erstmals wieder ab. Dieser Rückgang fiel mit zehn Schüler/-innen aller­ dings schwach aus. Der Anteil an der gesamten Schülerschaft betrug 2013/14 9,2 %. Die Anzahl der integra­ tiv unterrichteten Schüler/-innen und ihr Anteil an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbe­ darf stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an. 2013/14 waren es 1.251 Schüler/-innen. 5,0 % mehr als im Vorjahr und 73,8 % mehr als fünf Jahre zuvor. 2013/14 wurde insgesamt knapp jede/-r dritte Schüler/-in mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Regelschule unterrichtet. Im Mittel der letzten drei Schuljahre lag der städtische Durchschnitt für eine gymnasiale Bildungsempfehlung bei 50,3 %. Im Schuljahr 2013/14 erhielten 52,1 % der Viertklässler/-innen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium. Die Spannweite innerhalb Leipzigs reichte von 17,9 % bis 88,2 %. Der Anteil der Schüler/-innen, welche die allgemeinbildende Schule ohne mindestens einen Hauptschulab­ schluss verließen, lag 2013 unverändert hoch bei 15,3 %. Zwar stammten mehr als die Hälfte von ihnen von Förderschulen, aber auch an Oberschulen lag der Anteil mit 11,0 % doppelt so hoch wie der Vergleichswert auf Landesebene. Die sozialräumliche Differenzierung wies in allen betrachteten Merkmalen auf die Schwerpunkträume der in­ tegrierten Stadtentwicklung hin: im innenstadtnahen Osten und Westen der Stadt sowie in Grünau finden sich die höchsten Lernförderquoten, die geringsten gymnasialen Bildungsempfehlungen sowie überdurch­ schnittliche Anteile von Abgänger/-innen von Oberschulen ohne mindestens einen Hauptschulabschluss. 10.1 Allgemeinbildende Schulen 10.1.1 Entwicklung der Schülerzahlen und des Schulnetzes in der Stadt Leipzig Im Schuljahr 2013/14 gab es in Leipzig 65 Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Weitere elf Grund­ schulen wurden von freien Trägern betrieben. Darüber hinaus existierten 22 Oberschulen in kommunaler und sechs in freier Trägerschaft, 16 Gymnasien in kommunaler Trägerschaft sowie fünf in freier und ein Gymna­ sium in Landesträgerschaft. 15 kommunale Förderschulen15 sowie zwei in freier und eine in Landesträger­ schaft, eine kommunale Gemeinschaftsschule für die Klassenstufen 1 bis 10 (Nachbarschaftsschule) und zwei freie Waldorfschulen rundeten das Bild der Leipziger Bildungslandschaft ab. Im Schuljahr 2013/14 besuchten im Grundschul-, Oberschul- und Förderschulbereich jeweils zwischen 11,5 % und 13,5 % der Schülerschaft eine Schule in freier oder Landesträgerschaft. Im Gymnasialbereich lag der Anteil mit 21,9 %16 am höchsten. Damit war im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Anstieg in allen Schularten zu verzeichnen, welcher an Gymnasien am stärksten ausfiel. Im Schuljahr 2013/14 besuchten insgesamt 41.780 Schüler/-innen die allgemeinbildenden Schulen in Leipzig. Trotz anhaltenden Wachstums in den letzten Jahren wurde im langjährigen Vergleich noch immer nicht das Niveau der Jahrtausendwende erreicht. Im Schuljahr 2000/01 lag die Schülerzahl insgesamt um 15,1 % hö­ her. Nach Schularten und Trägerschaft betrachtet zeigte sich ein sehr differenziertes Bild: Höchste Verluste verzeichneten im genannten Zeitraum die Oberschulen und Gymnasien in kommunaler Trägerschaft (- 48,3 % bzw. - 37,1 %), während die Schulen in freier und Landesträgerschaft stark an Schülerzahlen zuleg­ ten. Das Wachstum war hier an Grundschulen (+ 318,8 %) und Oberschulen (+ 239,0 %) besonders hoch. 15 Inklusive Klinik- und Krankenhausschule Dr.-Georg-Sacke Schule 16 Inklusive Waldorfschule Klassenstufen 5 bis 13 100 Sozialreport Leipzig 2014 Abb. 10.1 Entwicklung der Anzahl der Schüler/-innen von 2000/01 bis 2013/14 an allgemeinbildenden Schulen nach Schularten Schüler/-innen 20.000 16.000 12.000 8.000 4.000 0 2000/01 2002/03 2001/02 2004/05 2003/04 2006/07 2005/06 2008/09 2007/08 2010/11 2009/10 2012/13 2011/12 2013/14 Schuljahr Grundschule Oberschule Gymnasium Förderschule Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Tabelle 10.1 Sozialreport Leipzig 2014 Entwicklung der Schülerzahlen von 2000/01, 2005/06 und 2010/11 bis 2013/14 an allgemeinbildenden Schulen nach Schularten und Trägerschaft Schulart/Schuljahr Anzahl Schüler/-innen gesamt 2000/01 2005/06 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 49.205 37.758 36.283 38.203 39.996 41.780 Grundschule* 12.092 12.079 14.574 15.254 15.773 16.539 Oberschule 16.795 10.378 7.902 8.531 9.191 9.636 Gymnasium** 17.360 12.504 11.196 11.810 12.386 13.027 Förderschule** 2.958 2.797 2.611 2.608 2.646 2.578 46.910 33.781 34.419 32.665 34.073 35.457 Grundschule 11.614 10.746 12.999 13.456 13.874 14.537 Oberschule 16.464 9.831 9.978 7.546 8.150 8.514 Gymnasium 16.178 10.705 9.161 9.389 9.742 10.173 2.654 2.499 2.281 2.274 2.307 2.233 2.295 3.977 4.864 5.538 5.923 6.323 Grundschule* 478 1.333 1.575 1.798 1.899 2.002 Oberschule 331 547 924 985 1.041 1.122 Gymnasium** 1.182 1.799 2.035 2.421 2.644 2.854 Förderschule 304 298 330 334 339 345 davon: davon: Kommunale Trägerschaft davon: Förderschule*** Freie und Landesträgerschaft davon: * inklusive Freie Waldorfschule Klassenstufe 1 – 4 ** inklusive Freie Waldorfschule Klassenstufen 5 – 13 *** ohne Klinik- und Krankenhausschule Dr.-Georg-Sacke Schule Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2014 Sozialreport Leipzig 2014 101 Absolut gesehen setzte sich der Trend der vergangenen Jahre zu steigenden Schülerzahlen im allgemeinbil­ denden Bereich fort. Im Grundschulbereich hält dieses Wachstum bereits seit dem Schuljahr 2003/04 an. Demografisch bedingt erreichte das Wachstum der Schülerzahlen im Schuljahr 2010/11 die weiterführenden Schulen, seitdem stiegen auch in diesem Bereich die Schülerzahlen stetig an. Im Schuljahr 2013/14 wurden 5,1 % mehr Grundschüler/-innen (+ 806) als im vorangegangenen Schuljahr beschult. Im Vergleich zum Vor­ jahr lag der Zuwachs bei 4,8 % an Oberschulen und 5,2 % an Gymnasien. Der Zuwachs an Schulen in freier und Landesträgerschaft fiel im Vergleich zum Vorjahr bei allen Schularten leicht höher aus. Die Anzahl der Förderschüler/-innen sank bis zum Schuljahr 2009/10 von knapp 3.000 auf 2.580 und stagniert seither auf diesem Niveau. Im Schuljahr 2013/14 war im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Rückgang der Schülerzahl um 2,6 % zu verzeichnen. 10.1.2 Zusammensetzung der Schülerschaft 10.1.2.1 Geschlechterdifferenzierung Im Schuljahr 2013/14 war 49,0 % der Schülerschaft an allgemeinbildenden Schulen in Leipzig weiblich. Die Anteile wiesen differenziert nach Schularten unterschiedliche Ausprägungen auf. In den Grundschulen waren Schüler mit 50,9 % leicht in der Mehrheit. Vor allem im Bereich der weiterführenden Schulen und der Förder­ schulen traten deutliche Unterschiede zutage. Während Schülerinnen an den Oberschulen mit 47,5 % unter­ durchschnittlich vertreten waren, stellten sie im gymnasialen Bereich mit 52,3 % die Mehrheit. An den Förder­ schulen hingegen war die Schülerschaft zu 62,3 % männlich. 10.1.2.2 Migrationshintergrund Bis zum Schuljahr 2007/08 wurde in der Schulstatistik der Ausländerstatus aufgenommen, seit 2008/09 gilt der erweiterte Begriff des Migrationshintergrundes, der neben der Herkunft und Staatsangehörigkeit der Schüler/-innen und ihrer Familien auch die Familiensprache abfragt. Sowohl die Anzahl als auch der Anteil von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an den allgemeinbilden­ den Schulen in Leipzig stieg seit dem Schuljahr 2008/09 kontinuierlich an. Das Wachstum verhielt sich relativ stabil und betrug jährlich etwa 10 %. Insgesamt nahm die Anzahl im betrachteten Zeitraum um mehr als 2.300 Schüler/-innen zu. Im Schuljahr 2013/14 hatten damit 5.543 (13,3 %) Schüler/-innen einen Migrations­ hintergrund. Abb. 10.2 Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund 2000/01, 2005/06 und 2010/11 bis 2013/14 an allgemeinbildenden Schulen nach Schulart 7,0 11,1 10,3 14,9 7,9 9,9 10,4 9,1 14,5 14,6 13,0 13,1 8,4 13,3 2,6 1,4 0 11,4 10,7 12,5 6,1 3,2 3,1 4 6,6 6,2 7,6 8 13,0 13,7 11,9 12 6,0 Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund in % 16 2000/01* 2005/06 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Schuljahr Grundschule Oberschule Gymnasium Förderschule Datenquelle: Statistisches Landesamt Sachsen; * nur Schulen in kommunaler Trägerschaf t Insgesamt Insgesamt Sozialreport Leipzig 2014 Hinsichtlich des Migrationshintergrundes zeigten sich überdurchschnittlich hohe Anteile von 14,9 % an den Grundschulen und mit 14,5 % an den Oberschulen. An weiterführenden Schularten bestanden Differenzen zwischen den Schularten. Diese blieben in den letzten Jahren konstant hoch. An Gymnasien betrug der Anteil 102 Sozialreport Leipzig 2014 2013/14 11,1 %. An beiden Schularten stiegen die Anteile stetig an. Der leichte Rückgang an Oberschulen zwischen den Schuljahren 2010/11 und 2012/13 lag nicht am ausbleibendem Wachstum der absoluten An­ zahl, sondern an der stärkeren Dynamik der wachsenden Gesamtschülerzahlen an dieser Schulart. Das stärkste Wachstum wies die Anzahl der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund seit 2008/09 im Förder­ schulbereich auf. Hier war annähernd eine Verdreifachung zu verzeichnen (von 92 auf 266). Ihr Anteil an den Förderschulen stieg von 3,5 % auf 10,3 %. Starke Anstiege waren konsequent in allen Förderschwerpunkten zu beobachten. 10.1.2.3 Verteilung der Oberschüler/-innen im Real- und Hauptschulbildungsgang Ab der Klassenstufe 7 wird in der Oberschule zwischen dem Realschul- und Hauptschulbildungsgang unter­ schieden. In einer zehnjährigen Betrachtung lag der Anteil der Schüler/-innen im Realschulbildungsgang an Oberschulen in kommunaler Trägerschaft stets über 70 %. Der Anteil der Hauptschüler/-innen stieg bis 2005/06 von 21,9 % auf 27,7 % und verblieb mit leichten Schwankungen einige Jahre auf diesem Niveau. Seit 2010/11 wies der Anteil der Hauptschüler/-innen eine sinkende Tendenz auf und erreichte 2013/14 mit 23,7 % einen Tiefststand. Zwischen Oberschulen in kommunaler und in freier Trägerschaft bestanden jedoch deutliche Unterschiede in der Belegung der Bildungsgänge. An den Schulen in freier Trägerschaft besuchten die Schüler/-innen zum größten Teil (ca. 95 %) den Realschulbildungsgang. Abb. 10.3 Verteilung der Schüler/-innen im Schuljahr 2000/01, 2005/06 und 2010/11 bis 2013/14 auf die Bildungsgänge Hauptschule und Realschule an Oberschulen in kommunaler Trägerschaft Anteil der Schüler/-innen in % 100 21,9 27,7 27,4 26,7 25,7 23,7 72,3 72,6 73,3 74,3 76,3 2005/06 2010/11 2012/13 2013/14 80 60 40 78,1 20 0 2000/01 2011/12 Schuljahr Hauptschule Realschule Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung; Statistisches Landesamt Sachsen 10.1.3 Sozialreport Leipzig 2014 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Entgegen der demografischen Entwicklung stieg die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf seit Beginn der 2000er Jahre kontinuierlich an. Durch die gleichzeitige Abnahme der Gesamt­ schülerzahl stieg der Anteil der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 6,4 % auf einen maximalen Wert von 10,4 % im Schuljahr 2012/13. Gegenüber dem vorangegangenen Schuljahr nahm 2013/14 die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf um zehn ab. Dieser erste ab­ solute Rückgang der Schülerzahl seit 2002/03 sorgte für ein Absinken des Anteils der Schüler/-innen mit son­ derpädagogischem Förderbedarf an allen Schüler/-innen auf 9,2 %. Die stärkste Gruppe machte mit ca. 30 % der Förderschwerpunkt Lernen aus. Hier nahm die Zahl bis in das Schuljahr 2008/09 ab und stagnierte seitdem auf einem Niveau von knapp 1.200 Schüler/-innen. Die zweit- bzw. drittgrößte Gruppe stellte 2013/14 die der Schüler/-innen mit den Förderschwerpunkten emotionale/soziale Entwicklung und Sprache ( je 18,7 %). Im langjährigen Vergleich verschob sich die Zusammensetzung der Schülerschaft nach Förderschwerpunk­ ten. Anfang der 2000er Jahre vereinte der Bereich Lernen noch die Hälfte aller Schüler/-innen auf sich. Im Zeitverlauf pendelte sich die Anzahl der Schüler/-innen auf einem Niveau von 1.200 Schüler/-innen ein und Sozialreport Leipzig 2014 103 andere Förderschwerpunkte erlangten größere Bedeutung. So erfuhr im Gegenzug die Anzahl der Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung mehr als eine Verdreifachung und die Zahl der Schüler/-innen mit Sprachförderbedarf stieg um mehr als 80 %. Mit Ausnahme des Förderschwer­ punktes Lernen fiel die Anzahl der Schüler/-innen in allen anderen Förderschwerpunkten 2013/14 höher aus 2000/01. Scgüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Abb. 10.4 Anzahl der Schüler/-innen nach sonderpädagogischem Förderbedarf 2000/01, 2005/06 und 2010/11 bis 2013/14 nach Förderschwerpunkt 4.000 257 258 422 103 226 372 233 460 94 185 1.563 1.431 2000/01 2005/06 3.000 2.000 1.000 475 332 318 337 537 110 255 524 112 268 697 716 639 726 715 1.181 1.196 1.157 2011/12 2012/13 2013/14 287 307 499 102 231 507 108 245 647 657 605 1.174 0 2010/11 Schuljahr Körperl./motor. Entw icklung Geistige Entw icklung Sehen Hören Sprache Emotionale/soziale Entw icklung Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Lernen Sozialreport Leipzig 2014 10.1.3.1 Förderschule Eine Geschlechterdifferenzierung ist aus Gründen der Datenverfügbarkeit lediglich für Schüler/-innen an För­ derschulen, nicht aber für alle Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglich. Jungen stell­ ten im Schuljahr 2013/14 mit 62,3 % die Mehrheit der Förderschüler/-innen. Am höchsten war der Jungenan­ teil im Förderzentrum für Erziehungshilfe (93,3 %), am ausgeglichensten stellte sich das Geschlechterver­ hältnis an den Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (57,2 %) und an Lernförderschulen (58,7 %) dar. Abb. 10.5 Anteil der Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Förderschwerpunkt im Schuljahr 2013/14 60 49,0 37,7 in % 40 20 0 43,9 42,8 6,7 31,1 26,5 37,4 31,6 Lernen Geistige Entw . Emotionale/ soziale Entw . Sehen Sprache Körperl./ motor. Entw . Hören Förderschwerpunkt Anteil Schülerinnen mit sonderpäd. Förderbedarf an Förderschw erpunkten in % Durchschnitt Schülerinnen mit sonderpäd. Förderbedarf Durchschnitt Schülerinnen an allg.bild.Schulen Quelle:Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 104 Sozialreport Leipzig 2014 Sozialreport Leipzig 2014 In der räumlichen Betrachtung kommen Förderbedarfe innerhalb des Stadtgebiets in unterschiedlicher Häu­ figkeit vor. Bei den Schüler/-innen der Lernförderschulen waren große Unterschiede festzustellen. Gemessen an der Bezugsgruppe der Kinder in den relevanten Altersgruppen lagen die höchsten Anteile an Lernförder­ schüler/-innen bei Werten von mehr als 8,0 %. Die höchsten Werte zeigten die Ortsteile Paunsdorf, GrünauNord und Grünau-Mitte. Die Verteilung ist insbesondere mit den Stadträumen im Westen und Osten der Stadt deckungsgleich, in denen verschiedene soziale Indikatoren Handlungsbedarf anzeigen. Karte 10.1 Anteil der Lernförderschüler/-innen Schuljahr 2013/2014 je Ortsteil bezogen auf die im Ortsteil wohnhaften Kinder in der relevanten Altersgruppe (6 bis unter 15-Jährige) 10.1.3.2 Integrative Beschulung Im Schuljahr 2013/14 wurden 1.251 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ be­ schult. Dies entspricht im Vergleich zum vorherigen Schuljahr einer Zunahme um knapp 5 % (+ 58 Schüler/innen). Während die Schülerzahl an Förderschulen seit längerer Zeit auf dem gleichem Niveau verblieb, stieg die Zahl der integrativ unterrichteten Schüler/-innen stark an. Im Fünfjahresvergleich wurden 2013/14 73,8 % mehr Schüler/-innen integrativ unterrichtet. Neben der absoluten Anzahl stieg auch gleichzeitig der Anteil der integrierten Schüler/-innen an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Im Schuljahr 2013/14 wurde fast jede/-r Dritte an einer Regelschule unterrichtet. Die meisten Integrationsplätze gab es in Grundschulen (655 oder 52,4 % aller Integrationsschüler/-innen), auf Oberschulen entfielen 469 Plätze (37,5 %) während an Gymnasien 122 Integrationsschüler/-innen (9,8 %) aufgenommen wurden. Nach Förderschwerpunkten betrachtet wies die integrative Beschulung besonders bei der emotionalen/sozia­ len Entwicklung eine große Bedeutung auf; hier lag der Integrationsanteil bei mehr als 80 %. Die Förder­ schwerpunkte Sprache (54,7 %) und körperliche/motorische Entwicklung (37,4 %) weisen ebenfalls über­ durchschnittliche Quoten auf. Bei den Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkten Lernen (1,4 %) und geistige Entwicklung (6,3 %) spielte integrative Beschulung hingegen nur eine untergeordnete Rolle. Sozialreport Leipzig 2014 105 Abb. 10.6 Anteil der integrativ beschulten Schüler/-innen an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf 2001/02, 2005/06 und 2010/11 bis 2013/14 nach Förderschwerpunkt Anteil der integrativ beschulten Schüler/-innen an allen Schüler/-innen in % 90 80 70 60 50 40 30 20 10 8,6 13,4 28,4 31,1 32,6 2011/12 2012/13 2013/14 26,3 0 2001/02 2005/06 2010/11 Schuljahr Emotionale u. soziale Entw icklung Sprache Körperliche u. motorische Entw icklung Hören Sehen geistige Entw icklung Lernen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 10.1.4 Gesamt Sozialreport Leipzig 2014 Übergänge 10.1.4.1 Übergang von der Grundschule: Bildungsempfehlungen in Klasse 4 Nach dem ersten Halbjahr der vierten Grundschulklasse erhalten die Schüler/-innen Bildungsempfehlungen für die Oberschule oder das Gymnasium. Schüler/-innen mit gymnasialer Bildungsempfehlung können zwi­ schen Gymnasium und Oberschule wählen. In besonderen Fällen können auch Schüler/-innen mit Ober­ schulempfehlung ein Gymnasium besuchen. Dazu muss am Ende der vierten Klasse eine Prüfung bestan­ den werden. Die Schwellenwerte für die gymnasiale Bildungsempfehlung wurden in den vergangenen Jahren zwei mal geändert. Zunächst wurden zum Schuljahr 2005/06 die Zugangskriterien erleichtert, indem der ge­ forderte Notendurchschnitt der Fächer Mathematik und Deutsch von 2,0 auf 2,5 angehoben wurde. Zum Schuljahr 2010/11 wurden die Zugangsbedingungen zum Gymnasium wiederum verschärft. Seither ist ein Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und Sachkunde von 2,0 erforderlich, um eine gymnasiale Bil­ dungsempfehlung zu erhalten. Aufgrund der angesprochenen Verschärfung der Zugangskriterien für den Besuch eines Gymnasiums sank der Anteil der gymnasialen Bildungsempfehlungen zwischen 2009 und 2010 um fast zehn Prozentpunkte auf 46,9 %. Seither fand eine stetige Aufwärtsbewegung statt, die 2012/13 erstmals seit der Novellierung dazu führte, dass wieder mehr gymnasiale Empfehlungen als solche für die Oberschule ausgegeben wurden (50,7 %). Diese Entwicklung setzte sich auch im Schuljahr 2013/14 fort, der Anteil gymnasialer Bildungsemp­ fehlungen stieg erneut an und erreichte einen Wert von 52,1 %. Um den Einfluss jährlicher Schwankungen zu minimieren, wurde ein Mittelwert über einen Drei-Jahres-Zeit­ raum gebildet. Der städtische Mittelwert betrug für diese Jahre 50,3 %. Wie in den Vorjahren waren über das Stadtgebiet verteilt große Unterschiede festzustellen. Eine Konzentration von Grundschulen mit geringen An­ teilen gymnasialer Bildungsempfehlungen lag im Leipziger Osten. Hier erreichte keine Schule im Dreijahres­ mittel Werte über 35 %. An den meisten dieser Schulen waren die Anteile noch geringer und bewegten sich zwischen 20 % und 25 %. Weitere räumliche Schwerpunkte mit niedrigen Anteilen gymnasialer Bildungsemp­ fehlungen waren darüber hinaus in Grünau auszumachen. Das andere Ende der Skala und damit die höchs­ ten Anteile fanden sich in den Ortsteilen entlang des Auwaldes. Zwischen den Ortsteilen Zentrum-Nordwest und Südvorstadt bekamen mindestens zwei Drittel der Viertklässler/-innen eine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium. Die städtischen Maximalwerte lagen bei über 75 % in Ortsteilen des Stadtbezirks Mitte (Haupteinzugsgebiete: Zentrum Nordwest, Zentrum West) und Schleußig. Geschlechtsspezifische Analysen zeigen klare Differenzen: Mädchen erhalten anteilig deutlich häufiger eine gymnasiale Bildungsempfehlung – der Abstand zwischen den Geschlechtern betrug in den letzten fünf Jah­ ren bis zu 7,5 Prozentpunkte. Im Schuljahr 2013/14 waren es 4,2. So erhielten 54,3 % der Mädchen, aber nur 50,1 % der Jungen eine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium. 106 Sozialreport Leipzig 2014 Karte 10.2 Anteile gymnasialer Bildungsempfehlungen an kommunalen Grundschulen 2012 bis 2014 10.1.4.2 Tatsächlicher Übergang in die weiterführenden Schulen Die Bildungsempfehlungen am Ende der Grundschulzeit sind nicht zwingend mit dem tatsächlichen Über­ gang auf die empfohlene weiterführende Schule gleichzusetzen. Aufschluss über die Verteilung der Übergän­ ge auf die Schularten Oberschule und Gymnasium bietet eine vergleichende Betrachtung der Schulein­ gangsstufe 5. Im Jahresvergleich ist zu erkennen, dass sich der Anteil der Schüler/-innen, die das Gymnasium als Schul­ form wählen, bis 2002/03 zwischen 38 % und 43 % bewegt. Zum Schuljahr 2005/06 und den geänderten Ausgangsvoraussetzungen für das Gymnasium stieg der Anteil an und lag von 2006/07 bis 2010/11 stetig über dem der Oberschulen mit einem Maximum von 58,5 % im Schuljahr 2009/10. Mit den erneut geänder­ ten Übergangsregelungen sank der Anteil der Fünftklässler/-innen auf Gymnasien wieder unter 50 % ab und befand sich im Schuljahr 2011/12 bei einem Wert von 47,5 %. Seither war eine kontinuierliche Aufwärtsbe­ wegung zu beobachten. Im Schuljahr 2013/14 entschied sich mit 51,2 % wieder die Mehrheit für ein Gymna­ sium. 10.1.4.3 Bildungsempfehlungen in Klasse 6 Um die Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit zwischen den weiterführenden Schulen zu verbessern, wurde 2011/12 eine zweite Bildungsempfehlung eingeführt, die den Schüler/-innen in der 6. Klassenstufe ausge­ sprochen wird. An den Oberschulen beinhaltet die Bildungsempfehlung eine Empfehlung für den Real- oder Hauptschulbildungsgang ab Klassenstufe 7 oder – bei entsprechenden Zensuren und Leistungsbereitschaft – die Empfehlung, auf ein Gymnasium zu wechseln. An Gymnasien wird seit dem Schuljahr 2011/12 eine Schullaufbahnempfehlung in Form eines Elterngesprächs gegeben. Daten zu den in Klassenstufe 6 erteilten Bildungsempfehlungen liegen für den Bereich der Oberschulen in kommunaler Trägerschaft vor. Im Schul­ jahr 2013/14 wurde 97,3 % (Schuljahr 2012/13: 93,4 %) der Schüler/-innen der Verbleib auf der Oberschule empfohlen. Nur für 2,7 % bzw. 43 Schüler/-innen wurde eine gymnasiale Bildungsempfehlung ausgespro­ chen, davon waren 55,0 % Schülerinnen. Sozialreport Leipzig 2014 107 10.1.5 Abschlüsse und Abgänge An der Oberschule können mit erfolgreicher Vollendung der 9. Klassenstufe der Hauptschulabschluss bzw. nach entsprechender Prüfung der qualifizierende Hauptschulabschluss erworben werden. Der Realschulab­ schluss kann nach erfolgreicher Vollendung der 10. Klasse und einer entsprechenden Prüfung erworben wer­ den. Der gymnasiale Bildungsgang hat das Abitur nach erfolgreicher Prüfung in der 12. Klassenstufe zum Ziel. Schüler/-innen, die das Gymnasium vorzeitig verlassen, erhalten nach erfolgreichem Besuch der Klas­ senstufe 9 einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand bestätigt. Nach erfolgreicher Ver­ setzung in die Klassenstufe 11 wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bestätigt. In den Förderschulen sind in der Regel die Abschlüsse der Oberschule möglich. An Lernförderschulen und Schulen für geistig Behinderte sind jeweils gesonderte Abschlusszeugnisse vorgesehen (Abschluss im För­ derschwerpunkt Lernen bzw. im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung). Schüler/-innen der anderen För­ derschulen, die keinen der o. g. Abschlüsse erzielen, erhalten nach vollendeter Schulpflicht ein Abgangs­ zeugnis. Zum Ende des Schuljahres 2012/13 verließen 2.699 junge Menschen die allgemeinbildenden Schulen in Leipzig. Die meisten Abgänger/-innen verließen eine Oberschule (1.398 oder 51,8 %), 36,0 % des Abgangs­ jahrgangs stammte von einem Gymnasium. Förderschulen (11,3 %) und Waldorfschulen (0,9 %) vervollstän­ digten das Bild. In den letzten drei Jahren blieben sowohl Anzahl der Abgänger/-innen als auch Zusammen­ setzung nach Schularten weitestgehend identisch. Abb. 10.7 Anteilige Verteilung der Schulabschlüsse in den Jahren 2001, 2005 und 2010 bis 2013 Anteil der Schulabschlüsse in % 100 80 32,0 31,3 33,5 32,5 32,9 33,0 45,7 44,0 42,8 41,8 41,7 40,2 8,6 13,1 9,6 10,5 11,4 11,5 13,6 11,5 14,0 15,2 14,0 15,3 2001 2005 2010 2011 2012 2013 60 40 20 0 Jahr allgemeine Hochschulreife Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Realschulabschluss Hauptschulabschluss ohne mindestens Hauptschulabschluss Sozialreport Leipzig 2014 Auch die Verteilung der Abschlüsse veränderte sich, nach dem starken, demografisch bedingten Umbruch im Jahr 2010 nur noch geringfügig. So war auch 2013 der Realschulabschluss mit 40,2 % der am häufigsten ab­ gelegte Abschluss. Ein Drittel der Schulabgänger/-innen erlangte die allgemeine Hochschulreife (33,0 %) und 11,5 % einen (qualifizierenden) Hauptschulabschluss. Wie in den vergangenen Jahren verblieb ein hoher An­ teil der Schüler/-innen nach Verlassen der allgemeinbildenden Schulen ohne mindestens einen Hauptschul­ abschluss. 2013 betraf dies mehr als 400 Schüler/-innen; anteilig 15,3 %. Gleichzeitig bedeutete dies, nach einem kurzzeitigen Rückgang der Quote im vergangenen Jahr, einen neuen Höhepunkt. Die meisten Schü­ ler/-innen ohne Abschluss stammten von den Förder- und Oberschulen. Seit 2004 stammte jährlich mehr als die Hälfte der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss von Förderschulen. 2013 betrug ihr Anteil 62,6 %. Gymnasien entließen nur vereinzelt Schüler/-innen ohne Schulabschluss. Differenziert nach Schularten zeigten sich auch im Jahr 2013 die Gymnasien als Schulart mit den höchsten Erfolgsquoten. 90,2 % der Absolvent/-innen verließen diese mit der allgemeinen Hochschulreife (2012: 88,2 %), 9,7 % erreichten eine Realschulabschluss (2012: 11,4 %). An den Oberschulen erreichten 69,5 % der Schüler/-innen einen Realschulabschluss, 19,5 % einen Hauptschulabschluss und 11,0 % verließen die Oberschulen mit einem Abgangszeugnis. Von den Schüler/-innen der Förderschulen verließen 3,6 % die Schule mit einem Realschulabschluss bzw. 11,8 % mit einem Hauptschulabschluss (2012: 4,4 % und 108 Sozialreport Leipzig 2014 13,3 %). Die Mehrzahl der Förderschüler/-innen beendete die Schule ohne mindestens einen Hauptschulab­ schluss. Eine geschlechtsspezifische Betrachtung zeigte, dass Schüler häufiger ohne Abschluss blieben als Schüle­ rinnen, seltener die allgemeine Hochschulreife erlangten und Oberschulen mit niedrigeren Abschlüssen ver­ ließen. So war beispielsweise die Mehrheit der Schülerschaft, welche die Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verließ männlich (55,6 %), bei der allgemeinen Hochschulreife war es entgegengesetzt, hier stellten Jungen nur 44,3 %. Karte 10.4 Abgänger/-innen von Oberschulen in kommunaler Trägerschaft ohne Abschluss, Mittelwert der Jahre 2011 bis 2013 nach den Haupteinzugsgebieten der Oberschulen Innerhalb der Oberschulen in kommunaler Trägerschaft traten sowohl deutliche räumliche Unterschiede im Stadtgebiet als auch eine starke Konzentration auf einige Schulen und Ortsteile zutage. Im gemittelten Drei­ jahresschnitt von 2011 bis 2013 vereinten lediglich sechs Schulen mehr als die Hälfte der Schulabgänger/-in­ nen ohne Hauptschulabschluss auf sich. In den fünf am stärksten betroffenen Oberschulen verließ mindes­ tens jede/-r fünfte Schüler/-in die Schule ohne einen Hauptschulabschluss. Der maximale Wert lag mit mehr als 40 % an der Georg-Schumann-Schule im Ortsteil Zentrum-Südost. In der räumlichen Verteilung waren es vor allem die Schulen in den Schwerpunktgebieten der integrierten Stadtentwicklung, die deutlich überdurch­ schnittliche Werte aufwiesen. Räumlich differenziert zeigten sich drei Schwerpunktgebiete, in denen über­ durchschnittlich viele Schüler/-innen der Oberschulen ohne Abschluss blieben. Diese sind im innenstadtna­ hen Osten, Westen und Grünau zu verorten. Hier betrug der Anteil der Schulabgänger/-innen ohne Ab­ schluss jeweils mehr als 20 %. Niedrige Werte von unter 5 % waren im nordwestlichen Zentrum und den Stadtrandlagen zu finden 10.2 Berufliche Bildung 10.2.1 Struktur der beruflichen Bildung Das System der beruflichen Ausbildung lässt sich in Teilbereiche untergliedern, die sich nach Zielsetzung, Organisationsstruktur und institutioneller Ordnung unterscheiden. Eine tragende Säule der Berufsausbildung Sozialreport Leipzig 2014 109 stellt das duale System mit der gleichberechtigten Ausbildung in berufsbildenden Schulen und Betrieben der Wirtschaft oder vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft (z. B. öffentlicher Dienst, freie Berufe und Haus- oder Landwirtschaft) dar. Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf stehen grund­ sätzlich alle beruflichen Ausbildungen offen. Für diejenigen, die über einen längeren Zeitraum sonderpädago­ gischer Förderung bedürfen und auch durch den Einsatz besonderer Hilfen nicht in eine Berufsschule inte­ griert werden können, besteht die Möglichkeit des Besuchs einer berufsbildenden Förderschule. Dort können neben Berufsabschlüssen in anerkannten Ausbildungsberufen noch spezielle Berufsabschlüsse in Werkerund Helferberufen erlangt werden. Ein weiterer Baustein der beruflichen Ausbildung sind die Berufsfachschu­ len. Der Schwerpunkt der Bildungsgänge liegt auf Berufen im Gesundheits- und Sozialwesen. Zudem existie­ ren weitere (zumeist) Assistentenberufe. Im Übergangssystem finden sich Bildungsgänge und berufsvorbe­ reitende Maßnahmen, die zu keinem berufsqualifizierenden Berufsabschluss führen. Im Fokus steht die Vor­ bereitung auf eine mögliche Ausbildung. Zielgruppe sind lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte junge Menschen, bei denen nicht zu erwarten ist, dass sie ohne eine Berufsvorbereitung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich bewältigen. Alternative Wege zur (Fach-)Hochschulreife und damit zu einer Studienberechtigung werden über Berufliche Gymnasien und Fachoberschulen geboten. Weiterhin gehören die Fachschulen zum System der berufsbil­ denden Schulen, hier besteht für Fachkräfte mit Berufserfahrung die Möglichkeit, sich vollzeitschulisch oder berufsbegleitend weiter zu qualifizieren. In der Stadt Leipzig stehen neun Berufliche Schulzentren zur Verfügung. Dies entspricht in etwa der Hälfte al­ ler Beruflichen Schulzentren im Zuständigkeitsbereich der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leip­ zig. Durch zahlreiche Bezirks- und Landesfachklassen sowie länderübergreifenden Fachklassen kommt dem Berufsbildungsstandort Leipzig eine überregionale Bedeutung zu. Die Schulzentren vereinen eine Reihe von Schularten unter einem Dach. Jedes Schulzentrum kann prinzipiell in allen Schularten ausbilden. Der Unter­ schied besteht in der Schwerpunktsetzung für bestimmte Berufsfelder. Eine Ausnahme bildet das Berufliche Schulzentrum 12 „Robert Blum“. Hierbei handelt es sich um eine berufsbildende Förderschule für Lernbehin­ derte. Weiterhin existieren 38 berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft in Leipzig, darunter vorwiegend Berufsfachschulen. Ausbildungsschwerpunkte liegen im sozialen, medizinischen und Pflegebereich. Darüber hinaus werden auch wirtschaftliche, technische, kaufmännische und sprachliche Ausbildungen angeboten. Die Ausrichtung der berufsbildenden Schulen in Leipzig unterscheidet sich je nach Trägerschaft. Bei den Schulen in öffentlicher Trägerschaft lag der Schwerpunkt bei den Berufsschulen und dem damit verbunde­ nem Übergangssektor. 80,5 % der Schüler/-innen befanden sich im Schuljahr 2013/14 in diesen Schularten. Bei Schulen in freier Trägerschaft traf dies lediglich auf 564 der 7.334 Schüler/-innen zu. Hier lag der Schwer­ punkt auf der Ausbildungsform der Berufsfachschulen, die 60,2 % der Schülerschaft auf sich vereinten. Wei­ terhin bestand mit 1.904 Schüler/-innen ein Schwerpunkt im Bereich der Fachschulen (26,0 %). 10.2.2 Zusammensetzung der Schülerschaft Die Schülerzahl der berufsbildenden Schulen erreichte im Schuljahr 2006/07 mit 26.897 Schüler/-innen einen Höhepunkt und wies seither rückläufige Schülerzahlen auf. Im laufenden Schuljahr nahm die Zahl ebenfalls ab, wenngleich der Rückgang weniger stark ausfiel. Bei den kommunalen Beruflichen Schulzentren sank die Schülerzahl im Vergleich zum Schuljahr 2012/13 um 467 (-3,9 %). Überdurchschnittlich hoch fiel der Rück­ gang der öffentlichen Schulen im Bereich der berufsbildenden Förderschulen (- 18,1 %) und in den Berufs­ fachschulen (- 8,3 %) aus. Im Vergleich zum Schuljahr 2000/01 nahm die Schülerzahl an den berufsbilden­ den Schulen in öffentlicher Trägerschaft fast um die Hälfte (- 44,1 %) ab und sank von mehr als 20.000 auf 11.874 Schüler/-innen. Einen Großteil dieser Einbußen verzeichneten die Berufsschulen (- 7.754 Schüler/-in­ nen). Die Zahl der Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft wies hingegen bis in das Schuljahr 2009/10 einen zunächst starken, dann moderaten Anstieg auf. Seit dem Schuljahr 2010/11 war aber auch hier eine stetige Abnahme der Schülerzahl zu verzeichnen. Im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr sank sie um 528 Schüler/-innen (- 6,7 %). Besonders stark war der Rückgang mit 9,6 % (469 Schüler/-innen) an den Berufsfachschulen. Im Vergleich zu 2000/01 lag die Zahl der Schüler/-innen an Ein­ richtungen in freier Trägerschaft noch um knapp 40 % höher. Bei abnehmenden Gesamtschülerzahlen im berufsbildenden Bereich betrug ihr Anteil an der Gesamtschülerschaft weiterhin knapp 40 %. Im Übergangssystem war im langjährigen Vergleich zum Schuljahr 2000/01 eine Entwicklung analog zu den Gesamtschülerzahlen festzustellen. So reduzierte sich ihre Zahl bis zum Schuljahr 2009/10 auf 875 Schüler/innen. Seither bewegte sie sich entgegen dem allgemeinen Trend auf einem relativ stabilen Niveau zwischen 800 und 900 Teilnehmer/-innen. 110 Sozialreport Leipzig 2014 Tabelle 10.2 Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen 2000/01, 2004/05 und 2010/11 bis 2013/14 nach Schulart und Trägerschaft Schulart/Schuljahr 2000/01 Gesamt 2004/05 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 25.676 26.139 22.299 20.602 19.736 18.741 16.053 13.268 10.504 9.222 8.517 8.250 972 1.091 914 776 722 658 Berufsfachschule 4.697 6.807 6.163 5.732 5.715 5.177 Übergangssektor* 1.323 1.457 830 883 857 843 Fachschule 1.336 1.772 2.020 2.255 2.303 2.281 Fachoberschule 878 1.288 1.347 1.243 1.101 1.016 Berufliches Gymnasium 387 534 521 491 521 516 20.413 18.259 14.238 12.688 11.874 11.407 16.004 13.175 10.454 9.192 8.489 8.250 543 642 594 483 426 349 Berufsfachschule 1.319 1.535 986 904 834 765 Übergangssektor* 1.107 1.224 586 588 591 588 Fachschule 403 478 437 406 403 377 Fachoberschule 650 671 660 624 610 562 Berufliches Gymnasium 387 534 521 491 521 516 5.263 7.880 8.061 7.914 7.862 7.334 49 93 50 30 28 0 429 449 320 293 296 309 3.378 5.337 5.717 4.828 4.881 4.412 Übergangssektor* 246 233 244 295 266 255 Fachschule 933 1.269 1.583 1.849 1.900 1.904 Fachoberschule 228 499 687 619 491 454 davon: Berufsschule Berufsbild. Förderschule davon: Öffentliche Trägerschaft davon: Berufsschule Berufsbild. Förderschule Freie Trägerschaft Berufsschule Berufsbild. Förderschule Berufsfachschule *inkl. Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB), Vorbereitungsklasse mit berufspraktischen Aspekten (VkbA), Berufsvorbereitungsjahr Förderschule (FBVJ) Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2014 Die Anzahl der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an den berufsbildenden Schulen stieg seit dem Schuljahr 2000/01 stetig an. Eine Ausnahme bildete das Jahr 2012/13, in dem die Schülerzahl mit Migrati­ onshintergrund geringfügig sank. Im gleichen Zeitraum stieg ihr Anteil von unter 0,4 % auf 3,7 % im Schuljahr 2013/14 an. Ihr Anteil lag weiterhin weit unter dem Durchschnitt der allgemeinbildenden Schulen und ihrem Anteil an der altersgleichen Bevölkerung. Tabelle 10.3 Schüler/-innen mit Migrationshintergrund 2000/01, 2006/07 und 2009/10 bis 2013/14 an berufsbildenden Schulen Schuljahr 2000/01 2006/07 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Anzahl 111 249 501 590 633 624 698 Anteil (in %) 0,4 1,0 2,1 2,6 3,1 3,2 3,7 Quelle: Statistisches Landesamt; Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2014 Sozialreport Leipzig 2014 111 10.3 Zweiter Bildungsweg Auf dem zweiten Bildungsweg besteht für Erwachsene die Möglichkeit, Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen nachzuholen. Abendoberschulen und Abendgymnasien ermöglichen dies berufsbegleitend. An der Abendoberschule können die Schüler/-innen in Form von Abendunterricht den (qualifizierenden) Hauptschul­ abschluss und den Realschulabschluss erwerben, am Abendgymnasium die allgemeine Hochschulreife. Vor­ aussetzung für den Besuch des Abendgymnasiums ist ein Realschulabschluss (oder gleichwertiger Schulab­ schluss) sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Eine weitere Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen, bietet das Kolleg an. Dabei handelt es sich um eine gymnasiale Schulart, an der Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mindes­ tens zweijähriger Berufserfahrung in drei- oder vierjährigem Vollzeitunterricht diesen Abschluss erreichen können. Für Schulen des zweiten Bildungsweges standen im Schuljahr 2013/14 drei Einrichtungen in kom­ munaler Trägerschaft zur Verfügung. Die Anzahl der Schüler/-innen an den drei Einrichtungen des zweiten Bildungsweges in Leipzig bewegt sich seit einigen Jahren auf einem Niveau um 800 Schüler/-innen. Im Schuljahr 2013/14 waren es 782 Schüler/innen, dabei lernte die Hälfte am Leipzig-Kolleg, 29,2 % besuchten die Abendoberschule und 21,7 % das Abendgymnasium. Abb. 10.8 Entwicklung der Schülerzahlen an Schulen des zweiten Bildungsweges 2005/06 bis 2013/14 Schüler/-innen 900 368 380 386 400 411 384 191 186 200 183 164 170 192 217 236 235 224 228 228 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 600 424 423 405 300 184 198 184 215 190 2005/06 2006/07 0 Schuljahr Leipzig-Kolleg Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Abendgymnasium Abendoberschule Sozialreport Leipzig 2014 In den drei Einrichtungen des zweiten Bildungswegs lernten überdurchschnittlich viele junge Männer (59,6 %). Dabei zeigen sich je nach Einrichtung Unterschiede in den Anteilen: Am Leipzig-Kolleg waren 62,0 % der Schülerschaft männlich, an der Abendoberschule lag der Anteil bei 62,3 %. Ein anderes Bild er­ gab sich am Abendgymnasium, an dem sich mit 50,6 % die Verhältnisse ausgeglichener zeigten. Der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund in den Schulen des zweiten Bildungswegs lag 2013/14 bei 10,7 %. Nachdem er zwischen 2009/10 bis 2012/13 kontinuierlich anstieg und sich auf einen Wert von 13,9 % verdoppelte, war nun erstmals ein Rückgang zu verzeichnen. Innerhalb der Einrichtungen existierten diesbezüglich erhebliche Differenzen: Den höchsten Anteil wies mit 20,2 % die Abendoberschule auf. Das Leipzig-Kolleg hatte einen Anteil von 7,0 % und das Abendgymnasium 6,5 %. Das Geschlechterver­ hältnis unter den Teilnehmer/-innen mit Migrationshintergrund ähnelte dem der Gesamtschülerschaft. An den Schulen des zweiten Bildungswegs gab es im Schuljahr 2012/13 insgesamt 166 Absolvent-/innen. Die häufigste Abschlussart war mit über 60 % die allgemeine Hochschulreife. 29,5 % der Teilnehmer/-innen schlossen die Schule mit einem Realschulabschluss ab. Etwa jede/r Zehnte erlangte einen Hauptschulab­ schluss. Frauen stellten 2013, wie in der gesamten Zusammensetzung der Schülerschaft, mit 44,6 % etwas weniger als die Hälfte aller Absolvent/-innen. Während sie mit 52,9 % an den Hauptschulabschlüssen mehr­ heitlich vertreten waren, stellten sie mit 46,9 % an den Realschulabschlüssen und 42,0 % an den allgemei­ nen Hochschulreifen die Minderheit. 112 Sozialreport Leipzig 2014 2013 hatten 3,6 % der Abgänger/-innen einen Migrationshintergrund (2011: 6,9 %; 2012: 10,2 %). 2013 stell­ ten sie 11,8 % der Hauptschulabschlüsse. Dieser hohe Anteil war auch in den letzten Jahren vorhanden (2011: 11.1 %; 2012: 18,2 %). 2013 erlangte kein/-e Schüler/-in mit Migrationshintergrund einen Realschulab­ schluss und 4 % legten die Prüfung zur allgemeinen Hochschulreife erfolgreich ab. Die Tatsache, dass Schüler/-innen mit Migrationshintergrund bei relativ hoher Beteiligung in den Bildungs­ gängen nur geringe Anteile bei den Schulabschlüssen stellten, lenkt den Blick auf die Gegenüberstellung der Schülerzahlen in den jeweiligen Abschlussjahrgängen mit den tatsächlich erreichten Abschlüssen. Jedes Jahr muss von einer nicht unerheblichen Quote von Abbrecher/-innen ausgegangen werden. Etwa ein Drittel eines Jahrgangs verlässt die Schule vor Erreichen eines Abschlusses. Besonders hoch ist die Quote am Abendgymnasium und an der Abendoberschule. Aufgrund der Datenlage und -beschaffenheit können keine weiteren Aussagen über das genaue Ausmaß oder den Verbleib getroffen werden17. Abb. 10.9 Abschlüsse an Schulen des zweiten Bildungsweges 2005 bis 2013 250 Zahl der Abshlüsse 200 38 15 150 51 68 23 47 22 52 48 17 18 45 17 65 49 60 100 50 22 18 118 108 127 123 122 85 110 110 100 2011 2012 2013 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Jahr Hauptschulabschluss Realschulabschluss allgemeine Hochschulreife Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2014 17 Für weitere Ausführungen und Erklärungsansätze siehe Bildungsreport Leipzig 2012; S. 240. Sozialreport Leipzig 2014 113 11. Gesundheit Zusammenfassung Seit Jahren werden bei den Kindertagesstätten- und Schulaufnahmeuntersuchungen am häufigsten im Be­ fundbereich Sprache Auffälligkeiten festgestellt. Im vergangenen Untersuchungsjahr 2013/14 betraf das 39% der untersuchten Kinder in Kindertagesstätten und ca. 35 % der untersuchten Schulanfänger/-innen. Der Vorsorge- und Impfstatus der Leipziger Vorschulkinder kann insgesamt als gut bewertet werden. Der Anteil der Schulanfänger/-innen, die keine jugendärztliche Empfehlung für die Regelschule erhielten, lag im vergan­ genen Untersuchungszeitraum bei 14 %. In den Suchtberatungsstellen werden in erster Linie Menschen mit abhängigem Alkohol- und/oder illegalem Drogenkonsum betreut. Im Jahr 2013 nahmen 4.062 Menschen die Angebote von Beratungsstellen an. 447 Personen drunter konsumierten Metamphetamin (Hauptsubstanz „Crystal“), das sind rund 30% mehr Klien­ ten und Klientinnen mit dieser Diagnose als 2012. Problematisch sind die Auswirkungen der Abhängigkeit von verschiedenen Substanzen und die Folgen psychiatrischer Begleiterkrankungen. In den zwei Bereichen der gemeindenahen Psychiatrie, den psychosozialen Gemeindezentren und dem So­ zialpsychiatrischen Dienst ist die Inanspruchnahme gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich geblieben. Die psychosozialen Gemeindezentren erreichten als niedrigschwelliger Anlaufpunkt ca. 1.500 chronisch psy­ chisch kranke Menschen. Der Sozialpsychiatrische Dienst betreute 2013 ca. 2.000 Menschen. Auf Grundlage der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen haben zum 01.07.2013 sieben Fa­ milienhebammen/Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie eine Koordinatorin ihre Arbeit aufgenommen. Im 2. Halbjahr 2013 wurden 79 Anfragen verzeichnet. In 80 % der Fälle wurde den Familien Unterstützung durch die Familienhebammen angeboten. 11.1 Kindergesundheit 11.1.1 Untersuchung der Kinder in Kindertageseinrichtungen Auf der Grundlage des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaG) wird seit 2003 die Untersu­ chung von Kindern im vierten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt. Sie ist eine Pflichtaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdiens­ tes. Für die Eltern ist die Teilnahme freiwillig. Geprüft werden das Seh- und Hörvermögen sowie die fein-, grobmotorischen und sprachlichen Fähigkeiten. Diese zusätzliche Untersuchung im Vorschulalter soll dazu beitragen, dass die Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten und -störungen verbessert wird und die Kinder frühzeitig Förderung und/oder Therapie erhalten. Abb. 11.1 Zu untersuchende Kinder gemäß SächsKitaG 2008/09 bis 2013/14 nach Teilnahmestatus an der Untersuchung zu Untersuchende (absolut) 5.000 4.500 3.500 3.000 4.045 3.955 3.852 3.082 2.500 4.675 4.522 4.394 4.000 3.343 3.029 2.670 2.402 2.000 2.326 1.500 1.000 500 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Schuljahr zu Untersuchende lt. Kita-Statistik Quelle: Gesundheitsamt Leipzig, Statistisches Landesamt Sachsen 114 Untersuchte Sozialreport Leipzig 2014 Sozialreport Leipzig 2014 Im Untersuchungsjahr 2013/14 wurden 2.670 Kinder in Kindertageseinrichtungen untersucht. Das sind 57 % der anspruchsberechtigten Kinder in Kindertagesstätten. Ein Teil der Kinder, die nicht untersucht wurden, war am Untersuchungstag wegen Krankheit oder Urlaub nicht in der Einrichtung. Das Angebot, diese Untersu­ chung im Gesundheitsamt zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, wird von den meisten Eltern nicht ge­ nutzt. In 47 Kindertageseinrichtungen konnte im vergangenen Untersuchungsjahr aus personellen Gründen keine Untersuchung angeboten werden, im Vorjahr waren es 63 Einrichtungen. 11.1.2 Untersuchungsergebnisse Im Rahmen der Untersuchung in Kindertageseinrichtungen werden Vorsorge- und Impfstatus mit dokumen­ tiert. Beides konnte auch im Untersuchungsjahr 2013/14 für die untersuchten Kinder als gut bewertet werden. Inzwischen stieg die Inanspruchnahmerate der Untersuchung U7a (seit 01.07.2008 neues Untersuchungsan­ gebot für alle Kinder) auf ca. 83 % der untersuchten Kinder. Abb. 11.2 Befundhäufigkeiten der untersuchten Kinder in Kindertageseinrichtungen, Untersuchungsjahrgänge 2008/09 bis 2013/14 43,2 45,2 39,6 38,0 37,4 38,5 45 40 35 30 10 12,9 13,4 15,8 13,8 14,1 13,0 15 18,0 20,7 22,0 18,7 18,1 14,1 20 17,0 15,4 14,9 16,7 18,3 16,1 25 16,1 16,2 16,2 19,3 19,9 17,8 Befundhäufigkeiten (in %) 50 Herabs. d. Sehschärfe Herabs. d. Hörvermögens Stör. d. Feinmotorik Stör.d. Grobmotorik 5 0 Sprachauffäll. Befundergebnisse 2008/09 Quelle: Gesundheitsamt Leipzig 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Sozialreport Leipzig 2014 Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigten 2013/14 nur geringfügige Abweichungen von den Befundhäufig­ keiten der vorangegangenen Jahre. Der Anteil der untersuchten Kinder mit Sprachauffälligkeiten/-störungen ist erneut der mit Abstand am häufigsten dokumentierte Befundbereich und betrifft 2013/14 ca. 39 % der Un­ tersuchten. Deshalb wird auf diese Befundkategorie im folgenden Abschnitt nochmals näher eingegangen. 11.1.3 Sprachauffälligkeiten/-störungen bei Kindern 2008/09 bis 2013/14 in Kinderta geseinrichtungen Zur Beurteilung des Sprach- und Sprechvermögens der Kinder im Vorschulalter wird seit dem Untersu­ chungsjahr 2005/06 sachsenweit das Sprachscreening für das Vorschulalter (SSV) verwendet. Das Scree­ ning umfasst drei Untertests, altersabhängig sind bei jedem Kind zwei davon durchzuführen. Die Bewertung der Sprachtestergebnisse ermöglicht eine Unterteilung in: – die Gruppe der „Risikokinder mit einer therapiebedürftigen Sprachentwicklungsstörung“: Diese Kinder zeigen Defizite sowohl im syntaktischen als auch im phonologischen Bereich und damit auffällige Ergebnis­ se in beiden Untertests. Es sind diejenigen Kinder, die mit großer Wahrscheinlichkeit Leseprobleme und andere schulische Schwierigkeiten ausbilden. – die Gruppe der „Verdachtskinder mit Kontrollbedarf“: Diese Kinder erreichen nur in einem Untertest (also im syntaktischen oder phonologischen Bereich) den kritischen Normwert nicht. Im weiteren Ent­ wicklungsverlauf sollten diese Kinder „im Blick behalten werden“. Sozialreport Leipzig 2014 115 Entsprechend der sachsenweit gültigen Untersuchungs- und Dokumentationsrichtlinien gelten Kinder als sprachauffällig, bei denen im SSV mindestens in einem der beiden Untertests der kritische Wert unterschrit­ ten wurde oder Artikulations-/Redeflussstörungen trotz unauffälligem Sprachtestergebnisses erkennbar sind. Letzteres wird seit 2008/09 unter „sonstige pathologische Sprachbefunde“ dokumentiert. Bei der Wertung der Befundergebnisse ist zu beachten, dass in den vergangenen Jahren bei fast jedem 10. Kind (2013/14: 8%) beim Sprachtest aufgrund unsicherer oder ungenügender Mitarbeit keine validen Tes­ tergebnisse ermittelt werden konnten. In diesen Fällen sind die Einschätzungen der Erzieherinnen in den Kin­ dertageseinrichtungen besonders wichtig. Es wird deutlich, dass bei den meisten Kindern Artikulations- und Redeflussstörungen Ursache für die doku­ mentierten Sprachauffälligkeiten sind. Das betrifft 2013/14 fast jedes vierte untersuchte Kind. Abb. 11.3 Sprachauffälligkeiten der untersuchten Kinder in Kindertageseinrichtungen 0 2008/09 2010/11 2011/12 23,7 38,5 2012/13 14,7 9,1 8,7 15,4 21,3 16,8 17,3 2009/10 9,1 5 14,8 10 9,2 13,2 15 9,8 20 25,8 25,9 25 22,5 30 22,6 37,4 35 38,0 39,6 43,2 40 45,2 45 7,8 Sprachauffälligkeiten (in %) 50 2013/14 Jahr Sprachbefunde insgesamt dar. SSV-Risiko Quelle: Gesundheitsamt Leipzig 11.1.4 SSV-Verdacht sonst. Path. Sprachbefunde Sozialreport Leipzig 2014 Schulaufnahmeuntersuchung Im Untersuchungsjahr 2013/14 wurden 5.137 Leipziger Kinder im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchung vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des städtischen Gesundheitsamtes untersucht, darunter 330 Kin­ der, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Der Vorsorgestatus der Schulanfänger/-innen ist insgesamt als gut zu bewerten. Die aktuellen Daten belegen aber dennoch erneut, dass mit zunehmendem Lebensalter der Kinder die U-Untersuchungen nicht mehr so regelmäßig von allen Eltern genutzt werden. Die Daten zum Impfstatus der Schulanfänger/-innen zeigen immer noch die Auswirkungen der veränderten Impfempfehlungen der Sächsischen Impfkommission18 im Jahr 2002. Um den Impfschutz der Schulanfänger/-innen vor allem bei Mumps-Masern-Röteln und Diphtherie-Polio-Tetanus weiter zu verbes­ sern, sollte auch weiterhin jede Möglichkeit genutzt werden, die Eltern über die Notwendigkeit eines vollstän­ digen altersentsprechenden Impfschutzes zu informieren. Seit mehreren Jahren gehört die Rotaviren-Imp­ fung im Säuflingsalter zu den öffentlich empfohlenen Impfungen. Fast ein Drittel der Schulanfänger 2014 konnten einen diesbezüglichen Impfschutz nachweisen. 18 Diese besagen, dass Schulanfänger zum Zeitpunkt der Untersuchung bereits eine fünfte Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten-Impfung und eine zweite Mumps-Masern-Röteln-Impfung (MMR) haben müssten, um über einen vollständigen Impfschutz zu verfügen. 116 Sozialreport Leipzig 2014 Abb. 11.4 Anteil der vollständig geimpften Schulanfänger/-innen der Einschulungsjahrgänge 2009 bis 2014 100 Anteil d. vollst. geimpften Schulanfänger/-innen (%) 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 HIB Polio Diphtherie Keuchhusten Mumps HepB Tetanus Masern Röteln HepA Varizellen Pneumokokken Meningokokken Rotaviren*) Art der Impfung 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Quelle: Gesundheitsamt Leipzig Sozialreport Leipzig 2014 Sprachauffälligkeiten, Herabsetzung der Sehschärfe und feinmotorische Defizite sind die häufigsten Befunde im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchung. Anteil d. Schulanfänger/-innen in % Abb. 11.5 Häufige Befunde der untersuchten Schulanfänger, Einschulungsjahrgänge 2009 bis 2014 (nach Häufigkeiten absteigend sortiert) 40 35 30 25 20 15 10 5 0 Sprache Sehschärfe Feinvisuelle Verhalten motorik Wahrnehm. Extrem./ Gelenke Grobmotorik Hörvermögen 2013 2014 Haltungsschw äche Atopien Befundbereiche 2009 2010 Quelle: Gesundheitsamt Leipzig 11.1.5 2011 2012 Sozialreport Leipzig 2014 Jugendärztliche Schulempfehlung Bei der Beurteilung der Schulfähigkeit wird berücksichtigt, ob bei einem Kind mit Entwicklungsrückständen eine verstärkte pädagogische Förderung in der Grundschule ausreichend ist oder ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Der Anteil der Kinder, die keine jugendärztliche Empfehlung zur Einschulung in eine Regelschule erhalten, ist in den Untersuchungsjahren von 2008/09 bis 2013/14 bei 14 % etwa konstant geblieben. In den Einschu­ lungsjahren 2009 bis 2012 gab es einen kontinuierlichen Anstieg der Zahl der Schulanfänger mit einer ju­ Sozialreport Leipzig 2014 117 gendärztlichen Empfehlung zur Schulrückstellung, 2013 ist ein Rückgang zu verzeichnen, 2014 erhielten 7,4 % eine jugendärztliche Empfehlung zur Rückstellung vom Schulbesuch. In den meisten Fällen werden psychosoziale und/oder geistig-sprachliche Entwicklungsdefizite als Gründe dokumentiert. Der Anteil der Kin­ der, die eine Empfehlung für den Besuch einer sonderpädagogischen Fördereinrichtung bzw. für eine Inte­ gration in den Regelschulbereich bei bestehendem sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten, unterliegt nur geringfügigen Schwankungen. Abb. 11.6 Jugendärztliche Schulempfehlungen im Zeitvergleich 2009 bis 2014 18 0,2 Anteil der Schulanfänger/-innen in % 16 14 0,2 12 10 0,2 0,1 6,7 7,4 4,0 3,6 4,0 3,1 3,3 04.07.1905 05.07.1905 06.07.1905 0,1 0,3 7,1 5,4 4,0 6,4 8 6 4,6 4,9 4,9 4,6 4 2 4,1 3,9 3,1 2005 02.07.1905 03.07.1905 0 Jahr vorzeitige Einschulung abgelehnt Quelle: Gesundheitsamt Leipzig 11.2 11.2.1 Rückstellung Förderschule Integration Sozialreport Leipzig 2014 Suchthilfe Suchtberatungsstellen Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, welche die sieben Leipziger Suchtberatungsstellen besuchten, betrug 4.062. Am häufigsten kamen Menschen mit Alkoholproblemen in die Beratungsstellen (1.971). Leicht gestie­ gen ist die Zahl der Menschen mit Drogenmissbrauch oder -abhängigkeit (1.429), die 2013 Hilfe in den Suchtberatungsstellen suchten. Darunter befanden sich 447 Klientinnen und Klienten, die wegen der Haupt­ diagnose Stimulanzienabhängigkeit in die Beratung kamen. Sehr häufig wurde darunter die Droge Metham­ phetamin („Crystal“) konsumiert. Bei einem großen Teil der selbst betroffenen Klientinnen und Klienten in Beratungsstellen wurde die berufliche Situation erfasst. Mehr als die Hälfte dieser Gruppe war zum Zeitpunkt der Betreuungsaufnahme ar­ beitslos und bezog Arbeitslosengeld II. Etwa ein Viertel der Betroffenen kam aus eigener Initiative in die Beratungsstellen (über 23 %). An zweiter Stelle der Vermittlungshäufigkeiten standen stationäre Einrichtungen, Fachkrankenhäuser und Ambulanzen, gefolgt von Vermittlungen durch Angehörige und Facharztpraxen. Durch die Agentur für Arbeit wurden 178 Klientinnen und Klienten nach SGB II, § 16 (Leistungen zur Eingliederung für Erwerbsfähige) in die Suchtbe­ ratungsstellen vermittelt. Über das Amt für Jugend, Familie und Bildung kamen 140 Suchtkranke (darunter Schwangere, Mütter, Väter und Jugendliche) in die Beratungsstellen. 118 Sozialreport Leipzig 2014 Anzahl der Betreuten im Jahresvergleich 2006 bis 2013 3.641 4.062 3.643 4.160 3.538 3.000 4.004 3.500 3.593 4.000 4.063 4.500 4.092 5.000 4.594 1.429 1.971 2.023 1.427 500 1.338 1.000 1.334 1.398 1.500 2.112 2.000 1.994 2.500 2.429 Anzahl der betreuten Klienten/-innen Abb. 11.7 0 2005 2010 2011 2012 2013 Jahr Gesamtzahl aller betreuten Klienten darunter alkoholabhängige Klienten darunter selbstbetroffene Klienten darunter Klienten mit illegalem Drogenkonsum Quelle: Gesundheitsamt Leipzig Sozialreport Leipzig 2014 Alkoholabhängige Klientinnen und Klienten sind durchschnittlich älter als Drogenabhängige, in der Regel zwi­ schen Mitte 30 bis Mitte 60 Jahre alt. Am häufigsten vertreten sind 40- bis 50-Jährigen. Abb. 11.8 Anzahl der Klientinnen und Klienten mit den Diagnosen Abhängigkeit von Alkohol und illegalen Drogen 2013 nach Altersgruppen 900 Anzahl der Personen 800 700 632 600 599 520 500 394 400 301 300 200 100 0 236 223 112 108 5 5 unter 14 9 8 14-18 9 36 18-21 40 21-25 14 25-30 30-40 40-50 50-60 0 über 60 Alter Alkohol Quelle: Gesundheitsamt 11.2.2 illegale Drogen Sozialreport Leipzig 2014 Ambulante und stationäre Wohnangebote für suchtkranke Menschen „Drogenfreie Wohngemeinschaften“ Die drogenfreien Wohngemeinschaften der SZL Suchtzentrum gGmbH sind ein geschütztes Wohnangebot für abstinent lebende drogenabhängige Menschen. 2013 gab es 25 dieser betreuten Wohngemeinschaften mit 120 Plätzen sowie ein Wohn- und Betreuungsangebot für drogenabhängige Mütter mit ihren Kindern (Mutter-Kind-Wohnen). 2013 wurden 180 Personen betreut. Sozialreport Leipzig 2014 119 Mit der Weiterentwicklung des Netzwerkes zur Versorgung alkoholkranker und /oder wohnungsloser Men­ schen konnten im betreuten Wohnen weitere 143 alkoholkranke Klienten und Klientinnen versorgt werden. Betreutes Wohnen – Alkoholbereich der SZL Suchtzentrum gGmbH Mit der Weiterentwicklung des Netzwerkes zur Versorgung alkoholkranker und/oder wohnungsloser Men­ schen mit ca. 120 Plätzen konnten 2013 im betreuten Wohnen weitere 159 alkoholkranke Klienten und Klien­ tinnen versorgt werden. Die Schaffung von „schwellenfreien“ Zugängen zu Betreutem Wohnen durch die enge Verknüpfung Tagestreff, Betreutes Wohnen und Streetworkprojekt nahm eine zentrale Rolle ein. Ambulant betreutes Wohnen für alkohol- und/oder medikamentenabhängige Männer und Frauen des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V. In diesem Wohnangebot wurden im Jahr 2013 insgesamt 82 Klientinnen und Klienten (Vorjahr: 75) betreut. Wohn- und Nachbarschaftsprojekt „Funke“ des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e.V. Das Wohn- und Nachbarschaftsprojekt „Funke“ konnte 2013 in Kooperation mit der LWB GmbH erfolgreich weitergeführt werden. Häufig wird die Betreuung in Form des klassischen ambulant betreuten Wohnens in ei­ ner eigenen Wohnung fortgeführt, teilweise auch in stationäre Wohnprojekte und Heime vermittelt. Es wur­ den im Jahr 2013 in 10 zur Verfügung stehenden Wohnungen 17 Klienten betreut. Wohnprojekt Haus Alt-Schönefeld des Zentrums für Drogenhilfe, Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig Im Wohnprojekt „Haus Alt-Schönefeld“ mit 35 Plätzen leben wohnungslose, chronisch mehrfachgeschädigte alkoholkranke Männer mit aktuellem Alkoholkonsum. Die Altersstruktur der Klienten lag auch im Jahr 2013 zwischen 40 und 75 Jahren. Das Wohnhaus stellt ein „niedrigschwelliges Angebot“ dar. Die Einweisung erfolgt über das Sozial­ amt, Abt. Wohnungslosenhilfe. Die Plätze des Wohnhauses waren 2013 durchschnittlich zu 92 % ausgelas­ tet. Notschlafstelle der Suchtberatungs- und -behandlungsstelle „Alternative I“ des Zentrums für Drogen­ hilfe, Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig Das Angebot der Lebens -und Überlebenshilfe richtet sich an obdachlose und im Szenebereich lebende Menschen, die von illegalen Drogen abhängig sind. Im Jahr 2013 war die Notschlafstelle mit 3.837 Übernach­ tungen ausgelastet, das waren 274 Übernachtungen mehr als im Vergleichszeitraum 2012. Die Menschen, die die Notübernachtungsstelle nutzten, sind von langjähriger Drogenabhängigkeit und weiteren, oftmals schweren psychiatrischen Erkrankungen gekennzeichnet. Die Vermittlung in eine weiterführende medizini­ sche Versorgung ist meist unzureichend. In Folge besteht ein qualitativ und quantitativ steigender, sehr hoher Betreuungsaufwand. Wohnprojekt „Domizil“ der SZL Suchtzentrum gGmbH Das Wohnangebot Domizil besteht für 35 chronisch mehrfach beeinträchtigte alkoholabhängige Männer, die noch nicht bereit bzw. nicht mehr in der Lage sind, ihren Alkoholmissbrauch einzuschränken. Daneben wer­ den existenzsichernde Maßnahmen und lebenspraktische Hilfen angeboten. 2013 wurden 53 Personen be­ treut. 11.3 Psychiatrie Die psychiatrische Versorgung in Leipzig ist in vier Bereiche (Krankenhausversorgung, komplementäre Psychiatrie, ambulante Psychiatrie sowie Koordination und Kooperation) gegliedert, aus denen der Leipziger Gemeindepsychiatrische Verbund gebildet wird. Dieser Verbund sichert die Versorgung psychisch kranker Menschen in Leipzig. Traditionell sind komplementäre, ambulante Angebote und psychiatrische Krankenhäu­ ser gut miteinander verzahnt und mit regionaler Verantwortung versehen (Sektorisierung und Regionalisie­ rung). Als eine Besonderheit der Stadt Leipzig kann dabei die regionale Verantwortung der Träger der komplemen­ tären Versorgung (vgl. Karte zur Regionalisierung der komplementären Psychiatrie) angesehen werden, die ein stadtweites sozialräumliches Versorgungsangebot sichern soll. 120 Sozialreport Leipzig 2014 Karte 11.1 Regionalisierung der komplementären Psychiatrie 2013 Versorgungsgebiete der psychiatrischen Versorgung 2013 Altwest, Südwest- Das Boot gGmbH Seehausen Lindenthal Lützschena -Stahmeln Ost, Südost- Verein zur Wiedereingliederung psychosozial -geschädigter Menschen e.V. PlaußigPortitz Wiederitzsch Thekla Mockau-Nord Nordwest, Nord, Mitte- Diakonisches Werk u. Innere Mission Leipzig e.V. GohlisNord Wahren Möckern Böhlitz-Ehrenberg MockauGohlisSüd Mitte Eutritzsch Gohlis-Süd SchönefeldOst Nordost - Stadt Leipzig u. EB Behindertenhilfe Heiterblick SchönefeldAbtnaundorf ZentrumLeutzsch Nord Paunsdorf ZentrumSellerhausen Nordwest ZentrumStünz 1 2 Ost Burghausen Altlindenau Zentrum- Zentrum Rückmarsdorf AngerNeulindenau West Crottendorf Lindenau ZentrumReudnitzSchönau Mölkau Süd Thonberg Miltitz Plagwitz GrünauGrünauSchleußig Südvorstadt ZentrumNord Grünau- Ost Stötteritz Südost West - Trägerwerk Soziale Dienste i.S. gGmbH Engelsdorf Baalsdorf AlthenKleinpösna Mitte Kleinzschocher Grünau-Siedlung LausenGrünau Connewitz Marien brunn Probstheida Holzhausen Lößnig Großzschocher Dölitz- Dösen Knautkleeberg Knauthain Meusdorf 1 Neustadt-Neuschönefeld 2 Volkmarsdorf Liebertwolkwitz Stadtgrenze Stadtbezirk Ortsteil Hartmannsdorf Knautnaundorf Kilometer 0 4 Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2014 11.3.1 Leistungs- und Versorgungsübersicht Den Schwerpunkt der städtischen Versorgung gemäß Leipziger Psychiatrieplanung sowie dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) mit den darin enthaltenen kommunalen Aufgaben wie vorsorgende, nachsorgende, begleitende und weiterführende Hilfen bildet die Versorgung chronisch psychisch kranker Menschen, bei denen krankheitsbedingt eine längerfristi­ ge Unterstützung notwendig wird. In kommunaler Verantwortung liegen die psychosozialen Gemeindezentren und der Sozialpsychiatrische Dienst. Tabelle 11.11 Leistungs- und Versorgungsübersicht Psychiatrie 2011 bis 2013 der Stadt Leipzig ersorgungsbereich Anzahl der Klienten und Klientinnen 2011 2012 2013 Komplementäre Versorgung (sechs Vereine, ein städtischer Träger) Psychosoziale Gemeindezentren 1.427 1.359 1.641 Ambulant betreutes Wohnen 435 488 569 Heimbetreuung mit Außenwohnbereich 190 199 181 375 16.865 1.919 126 441 16.862 1.957 131 449 17.221 1.942 115 Ambulante Versorgung (nur Verbund Gemeindenahe Psychiatrie) Tagesklinik Psychiatrische Institutsambulanz Sozialpsychiatrischer Dienst Einweisungen nach SächsPsychKG Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2014 Die Leistungs- und Versorgungsübersicht zeigt die Klientenzahlen für das Jahr 2013 im Vergleich zu den Jahren 2011 und 2012 in den beiden Hauptbereichen komplementäre und ambulante Versorgung. In der In­ stitutsambulanz des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie erfolgten 2013 durch eine stabilere ärztliche Be­ Sozialreport Leipzig 2014 121 setzung der Ambulanz mehr Behandlungen als in den Vorjahren. Der Sozialpsychiatrische Dienst dieser Ein­ richtung hat im Jahr 2013 mit 1.942 psychisch kranken Menschen die annähernd gleiche Zahl an Menschen erreicht wie in den Vorjahren. Psychosoziale Gemeindezentren wurden im Jahr 2013 von 1.641 Klienten auf­ gesucht, der Anstieg zu den Vorjahren ergibt sich aus der Erweiterung der Datenerfassung19 für den Psychia­ triebericht 2014. Die Gemeindezentren betreuten täglich (viele davon auch an Wochenenden und Feiertagen) im Durchschnitt 200 Personen. Den dort angebotenen lebensnahen Hilfen zur Tagesstrukturierung, Betreu­ ung und Beratung kommt eine besondere Bedeutung zu, sie bilden das Zentrum der komplementären Hilfe­ angebote und sind so strukturiert, dass Menschen mit psychischen Störungen möglichst wenig auf institutio­ nelle Angebote zurückgreifen müssen. Im Bereich der Heimbetreuung blieb die Platzzahl mit 96 Plätzen in Leipzig konstant. Nur die Platzzahl im Außenwohnbereich ist in den letzten Jahren auf 72 Plätze angestiegen, so dass 168 stationäre Plätze vorgehalten wurden. Die etwas gesunkene Klientenzahl im Außenwohnbereich verweist darauf, dass weniger Klienten zwischen den Hilfeformen gewechselt haben, als in den Vorjahren. Im Bereich ambulant betreutes Wohnen stieg sowohl die Platzzahl (2012: 443; 2013: 486) als auch die Klienten­ zahl (2012: 511; 2013: 569) weiter an und zeigt, dass der Bedarf in diesem Bereich weiter steigt. Diese Hilfe­ form wird dem Unterstützungsbedarf der Klienten (ambulant, in der eigenen Wohnung) am ehesten gerecht. 11.3.2 Sozialpsychiatrischer Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig Der Sozialpsychiatrische Dienst – als kommunale Pflichtaufgabe nach SächsPsychKG – ist in Leipzig in den Verbund Gemeindenahe Psychiatrie integriert, weshalb hoheitliche soziale Aufgaben mit Behandlungsange­ boten (in Tageskliniken und psychiatrischen Institutsambulanzen) verknüpft werden können. Ca. ein Viertel der angebotenen Leistungen des Dienstes werden „aufsuchend“ erbracht. Nicht selten ist der Sozialpsychia­ trische Dienst der einzige Bezugspunkt für völlig in krankheitsbedingter Isolation lebende Menschen. Schwer­ punkt der Arbeitsweise des Dienstes ist die schon im Namen verankerte „Gemeindenähe“, die Leipziger Bür­ gerinnen und Bürgern weite Wege erspart. Die Standorte des Verbundes sind so verteilt, dass in jeder Stadt­ region ein Angebot gut erreichbar ist (vgl. Karte zu den Standorten des Sozialpsychiatrischen Dienstes). Karte 11.2 Standorte des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie 2013 Standorte des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie 2013 Seehausen Lindentha l PlaußigPortitz Wiederitzsch LützschenaStahmeln Mockau-Nord GohlisNord Möckern Wahren BöhlitzEhrenberg Leutzsch Eitingonstraße 12, 04105 Leipzig (Standort Nord-West, Nord, Mitte) Tel. 0341 35534400, Fax 0341 35534451 2 Kieler Straße 65, 04357 Leipzig (Standort Nord-Ost) Tel. 0341 2318930, Fax 0341 23189322 3 Schönbachstraße 2, 04299 Leipzig (Standort Ost/Süd-Ost/Süd) Tel. 0341 8692060, Fax 0341 86920650 4 Friesenstraße 8, 04177 Leipzig (Standort Südwest/Alt-West) Tel. 0341 4442220, Fax 0341 4442223 5 Potschkaustraße 50, 04209 Leipzig (Standort Grünau) Thekla 2 MockauGohlisSüd Mitte Eutritzsch 1 SchönefeldGohlis-Süd Zentrum- SchönefeldOst Nord Abtnaundorf Heiterblick 1 Paunsdorf Sellerhausen ZentrumZentrumAltlindena Nordwest 1 2 - Stünz Ost Burghausen u Zentrum ZentrumRückmarsdorf Engelsdorf AngerNeulindena West Crottendorf u ZentrumLindena ReudnitzSchönau Mölkau Süd u Thonberg Miltitz Plagwitz GrünauGrünauBaalsdorf SchleußigSüdvorstadtZentrumNord Grünau- Ost Südost Mitte Kleinzschoche Stötteritz Grünaur MarienLausen- Siedlung Connewitz brunn Grünau Holzhause Probstheida n Lößnig Großzschocher 4 3 AlthenKleinpösn a Tel. 0341 4153890, Fax 0341 41538950 5 Meusdorf Dölitz-Dösen Knautkleeberg - Knauthain 1 NeustadtNeuschönefeld 2 Volkmarsdorf HartmannsdorfKnautnaundor f Liebertwolkwit z Stadtgrenze Stadtbezirk Ortsteil Kilometer 0 4 Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2014 19 Erstmals aufgenommen wurden alle Klienten des psychosozialen Gemeindezentrums beim Angehörigenverein WEGE e. V. – diese Zahlen lagen für 2011 und 2012 nicht vor. 122 Sozialreport Leipzig 2014 In der Mehrzahl werden im Leipziger Sozialpsychiatrischen Dienst chronisch psychisch kranke Menschen, die schwere Erkrankungen wie Schizophrenie, schizotype, wahnhafte bzw. affektive Störungen und schwere Per­ sönlichkeitsstörungen haben, betreut und begleitet. Fast alle Klientinnen und Klienten leben in einer eigenen Wohnung, 50 % leben allein und werden – wegen der Gefahr der Isolierung – auch oft zu Hause betreut oder in tagesstrukturierende Angebote integriert. Ein besonderer Schwerpunkt in der Arbeit des Dienstes bildet die Betreuung junger Menschen von 17 bis 27 Jahre. 2013 wurden stadtweit 187 Klientinnen und Klienten dieser Altersgruppe betreut (2011: 193, 2012: 206). Neben der Sicherung einer stabilen therapeutischen Begleitung ist immer auch der Bedarf an Maßnah­ men zur beruflichen und sozialen Eingliederung sehr hoch. Dies zeigt sich nicht zuletzt am hohen Anteil jun­ ger Menschen die arbeitslos sind (2013: 71 %). 11.3.3 Ausgewählte Schwerpunkte der Selbsthilfe- und Angehörigenarbeit im Bereich Psychiatrie In der ambulanten und komplementären Versorgung setzt die Stadt – wegen der Bedeutung der Partizipation für Betroffene und Angehörige – Schwerpunkte bei der Selbsthilfe- und Angehörigenarbeit. Hierzu zählt auch das Psychoseseminar, dessen Ausstrahlung inzwischen weit über die Stadt Leipzig hinausgeht. Selbsthilfe Eine besondere Bedeutung in der psychiatrischen Versorgung kommt der Selbsthilfe beispielsweise in Selbsthilfegruppen zu. „Selbsthilfegruppen sind freiwillige, selbstorganisierte Zusammenschlüsse von Men­ schen, deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten sowie psychischen oder so­ zialen Problemen richten, von denen sie selber direkt oder indirekt betroffen sind. Sie dienen der Kontaktstif­ tung, dem Erfahrungsaustausch, der gegenseitigen Hilfe, der Stärkung des Selbstbewusstseins und der Sta­ bilisierung bis hin zu einer Selbstverwirklichung.“20 Ohne die Angebote der Selbsthilfe ist eine gute und mo­ derne ambulante Nachsorge nicht möglich. Insgesamt 68 Selbsthilfegruppen wurden 2013 durch die Stadt Leipzig und vom Land gefördert. Betroffenen- und Angehörigenbeteiligung Betroffene und Angehörige werden in alle wesentlichen Bereiche der psychiatrischen Versorgung aktiv einbe­ zogen. Im wichtigsten Fachgremium der Stadt, dem Psychiatriebeirat, sind Betroffene und Angehörige aktiv beteiligt. 7-8 psychiatrieerfahrene Mitarbeiter/-innen sind auch im Krisendienst der Stadt Leipzig, der an den Wochen­ enden beim Verbund Gemeindenahe Psychiatrie erreicht werden kann, eingesetzt. Die Arbeit hat sich er­ folgreich entwickelt und wird weitergeführt. Eine Besonderheit der Leipziger Versorgung ist, dass sich aus der Selbsthilfe heraus zwei Vereine gegründet haben, Durchblick e. V. für Psychiatrieerfahrene und WEGE e. V. für Angehörige, die mittlerweile unverzicht­ bare Anteile in der komplementären Versorgung übernehmen. Partizipative Arbeit zeigt sich auch in den regelmäßig stattfindenden Hausversammlungen in den Gemeinde­ zentren. Dabei treffen sich die Nutzer der Einrichtungen und nehmen Einfluss auf die Ausgestaltung der An­ gebote. 2013 fanden 100 Hausversammlungen statt, an denen sich jeweils 15-20 Nutzer beteiligten. In vielen Fällen werden auch Angehörige in diese Arbeit einbezogen. Angehörige von psychisch erkrankten Menschen haben oft einen guten Einfluss auf mögliche Behandlungserfolge, andererseits benötigen sie Entlastung und Unterstützung. Wachsende Bedeutung kommt dabei dem Leipziger Psychoseseminar, einem „Trialog“ zwi­ schen Mitarbeitern der Psychiatrie, Angehörigen und Betroffenen, zu. Er trägt dazu bei, Vorurteile zwischen allen Beteiligten abzubauen und ein besseres gegenseitiges Verständnis zu fördern. Am Psychoseseminar nehmen mehr als 30 Personen teil. 11.4 Ausgewählte soziale Dienste Das Gesundheitsamt nimmt als Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes eine Vielzahl von Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) von 1991 wahr. Zum Leistungsspektrum gehören auch Beratungs-, Versorgungs- und Hilfsangebote für die Leipzigerinnen und Leipziger, von denen einige exemplarisch aufgeführt werden. 20 Landespsychiatrieplan 2011, S. 60 Sozialreport Leipzig 2014 123 11.4.1 Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (§ 19) bietet das Gesundheitsamt bezüglich sexuell über­ tragbarer Krankheiten Beratungen und Untersuchungen an. Arbeitsschwerpunkte der Beratungsstelle bilden die anonyme, individuelle Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, verbunden mit dem Angebot eines HIV-Testes. Untersuchungsangebote auf sexuell übertragbare Krankheiten zielen vor allem auf besonders gefährdete Gruppen (Männer, die Sex mit Männern haben und Personen in der Sexar­ beit). Die aufsuchende Sozialarbeit im Bereich Prostitution bietet ein zusätzliches, besonders niedrigschwelli­ ges Präventionsangebot für diese Gruppe. Tabelle 11.12 Leistungskennziffern STD-/AIDS-Beratung 2005 – 2013 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Beratungen 3.594 3.696 3.809 3.832 4.424 4.206 4.411 4.601 4.900 Untersuchungen/ Diagnostik 2.588 2.640 2.546 2.702 2.983 2.779 2.853 2.732 2.904 HIV-Tests 1.907 1.974 1.914 2.148 2.410 2.203 2.270 2.158 2.225 Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2014 Die Zahl der Beratungen nahm in den vergangen Jahren kontinuierlich zu. Die Anzahl der Untersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten und HIV-Testungen bleibt trotz jährlicher Schwankungen auf einem ähnlichen Niveau. 11.4.2 Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle Informationen bekommen, andere Lösungen und neue Ideen finden, Unterstützung und Hilfe erhalten, sich gegenseitig beistehen, sich engagieren, neue Menschen kennen lernen - all das macht Selbsthilfe aus. Selbsthilfegruppen und -vereine sind für viele Menschen eine wertvolle Unterstützung, um Krankheit, Behin­ derung oder psychosoziale Probleme besser bewältigen zu können. Seit der Wiedereinrichtung der Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle im Jahr 2007 hat sich die Leipziger Selbsthilfe vergrößert. Von ehemals 200 Selbsthilfegruppen und Selbsthilfevereinen verfügt Leipzig mittler­ weile über ein Netz von etwa 300 Gruppen und Vereinen zu vielen sozialen und gesundheitsbezogenen The­ men. Mehr Bürgerinnen und Bürgern wurde die Selbsthilfe bekannt und zugänglich gemacht. 2013 haben sich die Leistungen der Selbsthilfekontakt-und Informationsstelle in allen Bereichen im Vergleich zum Vorjahr weiter erhöht. Tabelle 11.13 Leistungen der Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle 2008 – 2013 2008 Kontakte 2009 2010 2011 2012 2013 968 1.096 904 1.052 1.664 1.752 318 370 320 291 561 711 Beratungen 512 603 541 458 874 852 Vermittlung 546 626 475 517 1.038 1.311 408 489 364 344 653 668 darunter mit Selbsthilfegruppen darunter in Selbsthilfegruppen Quelle: Gesundheitsamt 11.4.3 Sozialreport Leipzig 2014 Schwangeren- und Familienberatung Die Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Gesundheitsamtes ist eine von sieben in der Stadt Leip­ zig. Die anderen sechs befinden sich in freier Trägerschaft. Das Beratungsangebot der Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle umfasst sowohl Beratung im Schwangerschaftskonflikt nach § 219 StGB i.V. §§ 5 u. 6 SchKG (mit Beratungsschein), als auch Beratung, Information und ggf. Begleitung während und nach der Schwangerschaft nach § 2 Schwangerschaftskonflikt­ 124 Sozialreport Leipzig 2014 gesetz. Dabei sind die wichtigsten Themen finanzielle Absicherung während der Schwangerschaft und der Elternzeit (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Leistungen nach dem SGB II), finanzielle Hilfen bei der Erstausstat­ tung für das Kind, Fragen zu Pränataldiagnostik und zu den verschiedenen Möglichkeiten, sich in die Eltern­ rolle einzufinden. Zusätzlich bietet die Beratungsstelle Einzel- und Paarberatung in Lebenssituationen an, wo die eigenen Ressourcen zur Problemlösung nicht mehr ausreichen. Im Jahr 2013 wurden 682 Klientinnen beraten. Da im Bereich Schwangerschaftsberatung viele Frauen kom­ plexe Problemlagen haben, werden diese im Lauf der Schwangerschaft und der Nachsorge mehrfach bera­ ten. Insgesamt wurden im Jahr 2013 somit 1.174 Beratungen durchgeführt. Tabelle 11.14 Leistungen der Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle 2005 – 2013 2005 Beratungsfälle darunter Schwangerschaftskonfliktberatungsfälle 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2013 1.307 782 686 604 613 589 678 632 682 285 243 284 264 277 320 319 309 351 Quelle: Gesundheitsamt 11.4.4 2012 Sozialreport Leipzig 2014 Familienhebammen Auf Grundlage der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen haben zum 01.07.2013 sieben Fa­ milienhebammen/Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie eine Koordinatorin ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist es, Schwangeren, Alleinerziehenden, jungen Familien, Migrantinnen und Migranten in besonderen Lebenslagen Unterstützung über das Regelangebot der freiberuflichen Hebammen anzubieten. Familienhebammen richten sich nicht nur an Familien in sozial prekären Situationen, sondern sind ein univer­ selles, präventives Angebot für alle werdenden Mütter und Väter. Im 2. Halbjahr 2013 wurden 79 Anfragen verzeichnet. In 80 % der Fälle wurde den Familien Unterstützung durch die Familienhebammen angeboten, da die Arbeitsthemen dem primär und sekundär präventiven Be­ reich zugeordnet werden konnten, welche dem hauptsächlichen Arbeitsgebiet von Familienhebammen ent­ sprechen. Die Anfragen wurden sowohl von den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe (ASD 34%, PAAT 11%), den Schwangerschaftskonfliktberatungen (13%), Vertretern des Gesundheitswesen (13%) als auch von den Bürgerinnen und Bürgern (28%) selbst gestellt. Besonders häufig benötigten Familien aus dem Osten und Westen Unterstützung durch das Projekt. Abb. 11.9 Anfragen an Familienhebammen nach Stadtbezirken im 2. Halbjahr 2013 25 Anzahl der Anfragen 20 20 18 15 10 11 5 6 4 0 Mitte Nordost Ost 2 2 Südost Süd 7 6 3 Südw est West Alt-West Nordw est Nord Stadtbezirke Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2014 Sozialreport Leipzig 2014 125 Legende medizinischer Fachbegriffe Varizellen Windpocken Meningokokken Hirnhautentzündung Pneumokokken Lungenentzündung Abkürzungen DPT Diphtherie-Polio-Tetanus Hep Hepatitis HIB Haemophilus influenzae Typ b; Hirnhautentzündung MMR Masern-Mumps-Röteln SächsKitaG Sächsisches Kindertagesstättengesetz SächsPsychKG Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten SHG Selbsthilfegruppen SIKO Sächsische Impfkommission SpDi Sozialpsychiatrischer Dienst SSV Sprachscreening für das Vorschulalter STD Sexuell übertragbare Krankeheiten (sexually transmitted diseases) SZL Suchtzentrum Leipzig e. V. 126 Sozialreport Leipzig 2014 12. Kommunaler Haushalt nach sozialpolitischen Aufgabenfeldern Zusammenfassung Im Planjahr 2014 waren für das Sozialbudget (Amt für Jugend, Familie und Bildung, Sozialamt und Gesund­ heitsamt) 768,2 Mio. € vorgesehen. Das sind 56 % der Aufwendungen im Ergebnishaushalt der Stadt Leip­ zig. Die Sozialaufwendungen sind im Vergleich zu 2013 weiter gestiegen. Dies geht vor allem auf steigende Aus­ gaben für den Bereich der Kindertageseinrichtungen aufgrund steigender Bevölkerungszahlen und eine wachsende Inanspruchnahme durch den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung zurück. Das Sozialbudget beinhaltet auch Aufwendungen für Schulträgeraufgaben. Dafür wurden im Jahr 2014 Mittel in Höhe von 78,1 Mio. € eingeplant. Der kostenintensivste Aufgabenbereich sind die Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege mit der Über­ nahme der Elternbeiträge. Dafür wurden 2014 im Ergebnishaushalt 226,3 Mio. € bereitgestellt. Das Aufga­ benfeld Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II verzeichnete im Haushaltsplan 2014 die zweithöchsten Aufwendungen in Höhe von 180,7 Mio. €. Im Jahr 2013 wurden für Aufgaben der Jugendhilfe, Sozialhilfe und Gesundheitsförderung gemäß den För­ derrichtlinien der Stadt Leipzig Zuwendungen in Höhe von 13.553.167 € an Vereine und Verbände bewilligt. 12.1 Sozialaufwendungen im Bezug zum Gesamthaushalt der Stadt Leipzig Für das Haushaltsjahr 2014 wurden in der Stadt Leipzig 768,2 Mio. € für Sozialaufwendungen bereitgestellt. Das entspricht 56 % des Gesamthaushaltes der Stadt. Sozialaufwendungen im Bezug zum Gesamthaushalt der Stadt Leipzig 0,6 2011 683,4 688,6 0,5 0 0,4 0,3 0,2 0,1 Anteil Sozialaufwendungen 2010 109,5 2005 98,6 2000 568,0 536,3 490,8 53,8 100 35,4 200 88,7 300 491,7 584,6 400 381,0 Mio. € 500 622,3 39% 600 644,2 700 606,7 50% 134,5 50% 56% 52% 768,2 800 53% 682,9 54% 122,5 900 732,1 Abb. 12.1 0 vorl. RE 2012 vorl. RE 2013 Plan 2014 Haushaltsjahre Sozialaufw endungen davon Aufw endungen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Übernahme von Elternbeiträgen Sonstige Aufw endungen Anteil Sozialaufw endungen Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Sozialreport Leipzig 2014 Seit dem Jahr 2000 sind die Aufwendungen für den Sozialbereich (vor allem Kindertagesbetreuung und Grundsicherung) entsprechend dem Bevölkerungswachstum der Stadt gestiegen (plus 387,3 Mio. €). Für die Kindertagesbetreuung haben sich die Aufwendungen fast vervierfacht. Dagegen sind die sonstigen städti­ schen Aufwendungen im gleichen Zeitraum nur um 22,1 Mio. € gestiegen. Im Haushaltsplan 2014 wurden gegenüber dem voraussichtlichem Rechnungsergebnis 2013 für soziale Auf­ gaben 36,1 Mio. € mehr bereitgestellt. Die sonstigen städtischen Mittel erfuhren 2014 eine Kürzung in Höhe von 76,2 Mio. €. Sozialreport Leipzig 2014 127 Die mit Abstand höchsten Aufwendungen des Sozialbudgets sind wie in den vergangenen Jahren in dem Aufgabenfeld Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege, Übernahme Elternbeiträge und in dem Aufgaben­ feld Grundsicherung nach den Sozialgesetzbuch (SGB) II zu verzeichnen. Abb. 12.2 Aufwendungen 2012 bis 2014 für zentrale sozialpolitische Aufgabenfelder 226,3 250 v orl. RE 2013 183,7 Plan 2014 180,7 180,1 204,8 190,1 150 14,6 13,6 12,8 19,1 17,6 17,4 19,2 12,9 8,2 62,6 62,5 62,5 64,6 62,7 53,9 67,1 64,1 78,1 57,3 50 75,4 100 70,9 Aufw e ndunge n in M io. € 200 v orl. RE 2012 0 Kindertages- Grundeinrichtungen, sicherung Kindertages- nach SGB II pf lege, Übernahme v on Elternbeiträgen Schulträger- Leistungen Erzieherische Umlage Leistungen auf gaben nach SGB XII Hilf en Kommunaler f ür Asy lbeSozialv erband werber Sachsen Jugendarbeit, Öf f entlicher Jugendsozial- Gesundheitsarbeit, Kinder- dienst u. Jugendschutz Aufgabenfelde r Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Sozialreport Leipzig 2014 Die wachsenden Ausgaben im Bereich der Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege, Übernahme Eltern­ beiträge sind hauptsächlich auf die steigende Anzahl der zu betreuenden Kinder zurückzuführen. Tariferhö­ hungen und Preissteigerungen wirken sich ebenfalls auf die erhöhen Kosten in diesem Leistungsbereich aus. Auch die erhöhten Aufwendungen in den Bereichen Schulträgeraufgaben, Erzieherische Hilfen und vor allen bei den Leistungen für Asylbewerber sind durch die Zunahme der Schülerzahlen, Hilfefälle und der Asylbe­ werber zu begründen. Bei der Planung 2014 der Aufwendungen für die Grundsicherung nach SGB II wurde von einer weiteren Senkung der Anzahl Bedarfsgemeinschaften ausgegangen. Der Zuschuss sind die Aufwendungen gemindert um die Erträge und stellt die eigentliche Belastung der Stadt dar. Insgesamt betrug der geplante Zuschuss im Jahr 2014 für die Ämter des Dezernates Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 519,3 Mio. €. Das war ein Anstieg von 7,5 Mio. €. Für die Leistungen nach SGB XII wurde im Haushaltsjahr 2014 eine geringer Zuschussbedarf geplant, weil die Bundesregierung 2014 100 % der entstandenen Nettoausgaben für Geldleistungen im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei der Er­ werbsminderung erstattete. 2013 betrug die Bundesbeteiligung nur 75 %. 128 Sozialreport Leipzig 2014 Abb. 12.3 Zuschuss 2012 bis 2014 für zentrale sozialpolitische Aufgabenfelder 160 v orl. RE 2012 140 Plan 2014 114,1 117,3 134,5 122,5 v orl. RE 2013 110,4 100 109,5 0 Kindertageseinrichtungen, Kindertagespf lege, Übernahme v on Elternbeiträgen Grundsicherung nach SGB II Schulträger- Umlage Erzieherische Leistungen auf gaben Kommunaler Hilf en nach SGB XII Sozialv erband Sachsen 8,9 7,2 3,9 Jugendarbeit, Öf f entlicher Jugendsozial- Gesundheitsarbeit, Kinder- dienst u. Jugendschutz Leistungen f ür Asy lbewerber Aufgabe nfe lder Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 12.2 11,8 11,2 15,5 14,1 14,1 20 10,5 47,9 42,8 59,7 47,3 40 57,9 49,4 62,6 62,5 62,5 67,3 60 66,7 80 63,4 Zus chuss in M io. € 120 Sozialreport Leipzig 2014 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII Abb. 12.4 Entwicklung der Erträge, Aufwendungen und des Zuschusses für Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege einschließlich der Übernahme von Elternbeiträgen 2000 bis 2014 240 20 41,3 35,4 91,8 82,2 53,8 73,6 60 51,9 76,7 80 109,5 99,4 88,8 72,9 100 134,5 122,5 80,6 120 40 173 161,6 140 105,7 Mio. € 160 190,1 180 204,7 200 226,3 220 0 2000 2005 2010 2011 vorl. RE 2012 vorl. RE 2013 Plan 2014 Haushaltsjahre Erträge Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2014 Aufw endungen Zuschuss Sozialreport Leipzig 2014 129 Den größten Anteil am Sozialbudget beansprucht der Aufgabenreich Kindertageseinrichtungen/Kinderta­ gespflege. Dieser beinhaltet auch die Übernahme der Elternbeiträge. Die Erträge setzen sich hauptsächlich aus den Landeszuschüssen und Elternbeiträgen zusammen und ha­ ben sich seit 2000 mehr als verdoppelt. Die Aufwendungen hingegen erreichen im Planjahr 2014 fast das Dreifache. Der Zuschuss der Stadt Leipzig in diesem Leistungsbereich wird im Haushaltsjahr 2014 voraus­ sichtlich das 3,8-Fache seit 2000 erreichen wird. Gemäß § 90 Abs. 3 und 4 des Sozialgesetzbuches soll der Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege "auf Antrag ganz oder teilweise erlassen" werden, "wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist". Das Landesgesetz "Gesetz über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG" re­ gelt im § 15, dass für Alleinerziehende und für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertages­ einrichtung besuchen, Absenkungen vorzusehen sind. Dafür gibt die Stadt Leipzig jährlich mehrere Millionen Euro aus. Abb. 12.5 Entwicklung der Aufwendungen für die Übernahme der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege von 2000 bis 2014 22,8 18,0 11,3 14,3 13,3 12,9 12,3 7,3 6,8 5 6,6 9,4 10 11,0 15 15,4 16,7 20 5,8 Aufwendungen in Mio. € 25 0 2001 2000 2003 2002 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 2005 2004 2007 2006 2009 2008 Haushaltsjahr 2010 2011 vorl. RE 2013 vorl. RE 2012 Plan 2014 Sozialreport Leipzig 2014 Mit der steigenden Anzahl der zu betreuenden Kinder erhöhen sich auch jährlich Aufwendungen für die Über­ nahme der Elternbeiträge aus Ermäßigungen und Absenkungen. Ausgenommen davon war das Haushalts­ jahr 2010, weil sich hier die pauschale Finanzierung des beitragsfreien "Schulvorbereitungsjahr" durch den Freistaat Sachsen auswirkte. Mit Wegfall des beitragsfreien "Schulvorbereitungsjahr" im Haushaltsjahr 2011 musste die Stadt diese Ausgaben für die Vorschulkinder wieder im Bereich der Absenkungen und Ermäßi­ gungen selbst übernehmen. Im Jahr 2012 wurden durch die Bundesregierung viele Aktivitäten zur Beschäftigungsförderung ins Leben ge­ rufen. Dies hatten Auswirkungen im Bereich der Ermäßigung des Elternbeitrages. Eltern mit einer Weiterbil­ dung erhalten Kinderbetreuungskosten durch das Jobcenter und werden somit nicht im Rahmen der Finan­ zierung der Ermäßigungen der Elternbeiträge gefördert. Mit den Förderprogrammen "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013" und "Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014" der Bundes- und Landesregierung konnte in der Stadt Leipzig die Platzkapazität der Kindertages­ einrichtungen gesichert und weiter ausgebaut werden. Bis zum 31.12.2013 wurden aus diesen beiden Pro­ grammen 118 Maßnahmen umgesetzt. Beantragte und nicht abgerufene Fördermittel aus 2013 konnten un­ ter Zustimmung des Fördermittelgebers ins Jahr 2014 übertragen werden. Die Drittmittel werden vorwiegend von den freien Trägern der Jugendhilfe und teilweise auch von privaten Unternehmen bereitgestellt. Mit dem neuen Finanzierungsmodell wird ein Großteil dieser Drittmittel in den darauffolgenden Jahren als Betriebskostenzuschuss aus dem städtischen Ergebnishaushalt den Betreibern der Kindertageseinrichtungen zurückgezahlt. 130 Sozialreport Leipzig 2014 Investitionsauszahlungen in Mio. € Abb. 12.6 Entwicklung der Investitionen für Kindertageseinrichtungen von 2012 bis 2014 (Stand 11.02.2015) 30 26,8 25 19,6 20 15 12,5 9,6 8,9 10 11,8 3,1 2,2 9,5 3,6 0,5 vorl. RE 2012 vorl. RE 2013 5 0 2,5 V-Ist 2014 Haushaltsjahre Drittmittel Fördermittel Eigenmittel Summe Kita Investitionen Sozialreport Leipzig 2014 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Abb. 12.7 Entwicklung der Aufwendungen für Erzieherische Hilfen nach SGB VIII von 2000 bis 2014 Aufwenungen erzieherischer Hilfen in Mio. € 60 50 52,7 40 30 35,4 42,5 41,7 2010 2011 54,6 44,1 32,1 20 10 0 2000 2005 vorl. RE 2012 vorl. RE 2013 Plan 2014 Haushaltsjahr Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2014 Die Höhe der finanziellen Aufwendungen für Erzieherische Hilfen wird vordergründig durch die Anzahl der Hil­ fefälle bestimmt. Tariferhöhungen und allgemeine Preissteigerungen sind weitere Einflussfaktoren. Für das Jahr 2014 wurden 54,6 Mio. € für Aufwendungen der Erzieherische Hilfen eingeplant. Seit dem Haushaltsjahr 2000 sind diese um 54,2 % (plus 19,2 Mio. €) gestiegen. In den Jahren 2000 bis 2011 schwankten die jährlichen Aufwendungen. Seit dem Jahr 2012 sind wegen der steigenden Hilfefälle jährlich höhere Aufwendungen zu verzeichnen. Die Erzieherischen Hilfen beinhalten auch die Erziehungsberatungsstellen. Deren jährlichen Aufwendungen betrugen in den Jahren 2000 bis 2013 zwischen 1,8 und 2,6 Mio. €. Sozialreport Leipzig 2014 131 12.3 Schulträgeraufgaben Für Investitionen in Schulbauten, d.h. für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, aber auch für Instandhal­ tung, konnten seit 2008 die Mittel deutlich erhöht werden. 2009 bis 2011 wurden viele Investitionen durch Fördermittel aus dem Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes (Konjunkturpaket II) umgesetzt. Im Rahmen des Schulhausbauprogramms erhielt die Stadt Leipzig für Investitionen sowie für Instandhal­ tungsmaßnahmen aus dem Sonderprogramm Kreisfreie Städte 2013 bis 2014 Zuwendungsbescheide für 59 Maßnahmen in Höhe von 32 Mio. €. mit einem Bauvolumen von 82,8 Mio. €, die vereinzelt auch 2015 fort­ geführt werden. Aus den EFRE21-Fördermitteln 2013, welche auch zum Schulhausbauprogramm gehören, wurden weitere 6 Baumaßnahmen an Berufsschulzentren in Höhe von 4,7 Mio.€ mit 1,9 Mio. € Förderung be­ schieden. Abb. 12.8 Investitionen in Schulbau 2000 bis 2014 45.000 40.000 Tausend Euro 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013Plan 2014 Jahre Fördermittel Eigenmittel Summe Schulbauinvestitionen Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 12.4 Sozialreport Leipzig 2014 Leistungen der Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II Die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II beanspruchen bei den Aufwendungen und Zuschüssen den zweithöchsten Anteil des Sozialbudget. Die Aufwendungen und der damit verbundene Zuschuss sind u.a. durch Erhöhung der durchschnittlichen Aufwendungen pro Bedarfsgemeinschaft gegenüber 2012 von 278 € auf 290 € gestiegen, wobei die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von 44.150 auf 43.392 gesunken ist. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft gemäß § 46, Abs. 6 SGB II orientiert sich an den tatsächlichen Aufwendungen und wird maßgeblich von der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften bundes­ weit geprägt. Für die Planung 2013 wurde ein Bundesanteil in Höhe von 35,8 % zu Grunde gelegt (2005 bis 2006: 29,1 %, 2007: 31,2 %, 2008: 28,6 %, 2009: 25,4 %, 2010: 23,0 %, 2011 bis 2012: 35,8 %). Am 21.08.2013 wurde die Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2013 verkündet. Sie legt rückwirkend zum 01.01.2013 einen bundesdurchschnittlichen Wert in Höhe von 3,3 Prozentpunkten für die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 46 Abs. 6 Satz 1 SGB II fest. Daraus wurde für das Jahr 2013 sowie für das Jahr 2014 ein länderspezifischer Wert von 3,0 % für den Freistaat Sachsen abgeleitet. Ab dem 01.01.2013 ergibt sich damit für den Freistaat Sachsen ein Beteiligungssatz des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II in Höhe von 33,4 % (Plan 35,8 % = 2,4 % weniger) und bedeutet somit Mindererträge im Jahr 2013 von ca. 3,3 Mio. €. 21 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 132 Sozialreport Leipzig 2014 Abb. 12.9 Erträge und Aufwendungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchenden nach dem Sozialgesetzbuch II (ohne Verwaltungsaufwendungen Jobcenter) 100 124,5 110,4 108,0 103,7 117,3 180,7 114,1 20 66,6 56,3 36,1 40 40,9 60 66,3 80 69,6 Mio. € 120 164,3 144,6 140 160,6 160 180,1 180 183,7 200 0 2005 2010 2011 vorl. RE 2012 vorl. RE 2013 Plan 2014 Jahr Erträge Aufw endungen Zuschuss Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2014 Die Aufwendungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II beinhalten u.a. folgende Leis­ tungen: Sonstige Leistungen nach § 22 SGB II: – Wohnungsbeschaffungskosten – Umzugskosten – Mietkautionen – Mietschulden (Übernahme als Darlehen) Einmalige Leistungen nach § 23 SGB II – Erstausstattung Wohnung einschl. Haushaltsgeräte – Erstausstattung Bekleidung einschl. Schwangerschaft und Geburt Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II – Betreuung minderjähriger und behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen – Schuldnerberatung – psychosoziale Betreuung – Suchtberatung – Übernahme von Energie- und Mietschulden zur Vermeidung von Obdachlosigkeit Die direkte Verbindung zwischen den laufenden Kosten der Unterkunft und Aufwendungen gemäß § 22 und teilweise § 23 ergibt sich aus der strikten Umsetzung der Angemessenheitskriterien für die Kosten der Unter­ kunft. Je größer der Kostendruck im Bereich der laufenden Leistungen ist, umso höher sind die Kosten für die Wohnungsbeschaffung, Kautionen und Erstausstattung. Anderseits führen Aufwendungen im Bereich der sonstigen Leistungen (§ 22) tendenziell zu sinkenden laufenden Unterkunftskosten. Sozialreport Leipzig 2014 133 Abb. 12.10 Entwicklung ausgewählter einmaliger Leistungen und Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II 2,5 Bildung und Teilhabe Leistungen 1,8 2,1 Erstausstattung Wohnung 2,5 2,1 2,5 1,4 1,0 Wohnbeschaffungskosten, Mietkautionen, Umzugskosten 2,8 2,7 1,6 1,4 1,2 1,1 1,1 1,3 Erstausstattung Bekleidung 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 Mio.€ 2011 vorl. RE 2012 vorl. RE 2013 Plan 2014 Sozialreport Leipzig 2014 Quelle: Sozialamt Bundestag und Bundesrat haben Ende Februar 2011 das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II sowie SGB XII und in diesem Rahmen ein Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus Familien mit sozialstaatlichen Transferleistungen beschlossen. Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde am 29.03.2011 veröffentlicht und ist rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Die Leistungen wurden rück­ wirkend zum 01.01.2011 gewährt. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst dabei einen Zuschuss für Schul- bzw. Mittagessen in Kindertages­ stätten, Klassenfahrten (somit Verschiebung der Ausgaben für Klassenfahrten aus § 23 SGB II), eintägige Schul- und Kindertagesstättenausflüge, Schulmaterial, Teilhabeleistungen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (u.a. Mitgliedsbeiträge, Teilnahme an organisierten Freizeiten) sowie bei Bedarf die Über­ nahme von Lernförderung oder Schülerbeförderung zur weiterführenden Schule. 12.5 Zuwendungen an Vereine und Verbände Abb. 12.11 bewilligte Zuwendungen an Vereine im Jahr 2013 Bereich Gesundheit 400.429 Soziales 3.302.891 Jugend, Familie und Bildung 9.849.847 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 bewilligte Zuwendung in Euro Quelle: Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig f ür das Haushaltsjahr 2013 134 Sozialreport Leipzig 2014 Sozialreport Leipzig 2014 Im Jahr 2013 wurden für soziale Aufgaben gemäß den Förderrichtlinien – Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe, – Richtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung freier Träger und Selbsthilfegruppen der Sozialhilfe sowie – Fachförderrichtlinie für das Gesundheitsamt der Stadt Leipzig über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen Zuwendungen in Höhe von 13.553.167 Euro an Vereine und Verbände bewilligt. Die meisten Mittel wurden für Aufgaben im Bereich Jugend, Familie und Bildung ausgereicht. Dafür wurden 9.849.847 Euro bewilligt. Für Aufgaben im Bereich Soziales wurden 3.302.891 Euro und im Bereich Gesundheit 400.429 bewilligt. Sozialreport Leipzig 2014 135 13. Exkurs: Alleinerziehende Zusammenfassung Am Jahresende 2013 gab es in der Stadt Leipzig insgesamt 13.845 Alleinerziehende, davon 12.621 Frauen und 1.224 Männer. Der Anteil der Alleinerziehenden an allen Haushalten in der Stadt Leipzig hat sich von 4,1 % im Jahr 2008 auf 4,5 % im Jahr 2013 erhöht. Jedes vierte Kind unter 18 Jahren lebt in einem Alleinerziehenden-Haushalt. Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen von Alleinerziehenden lag im Jahr 2013 bei 1.426 € und somit um 143 € höher als im Vorjahr. Die Mehrzahl der Alleinerziehenden bestreitet ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch Erwerbseinkom­ men, 2013 waren das 70 %. 26 % aller Alleinerziehenden leben hauptsächlich von Arbeitslosengeld II. Im Jahr 2013 erhielten 7.375 Alleinerziehende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Alleinerziehende haben im Jahr 2013 durchschnittlich 38 % ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Woh­ nungsmiete (einschl. Betriebskosten) aufgewendet. 13.1 Begriff Alleinerziehende Unter dem Begriff „Alleinerziehende“ werden üblicherweise Haushalte verstanden, in denen neben einer Per­ son ab 18 Jahren mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt. Leider ist eine exakte Ermittlung der Zahl der Al­ leinerziehenden nicht möglich. Die Zahl der Alleinerziehenden kann nur näherungsweise ermittelt werden. In vielen deutschen Großstädten, so auch in der Stadt Leipzig, erfolgt diese auf Grundlage der im Einwohner­ melderegister vorhandenen Angaben, insbesondere durch Auswertung der im Register vorhandenen Ver­ knüpfung von Kindern unter 18 Jahren mit den jeweiligen gesetzlichen Vertretern. Neben den Einwohnerin­ nen und Einwohnern mit Hauptwohnsitz werden dabei auch die in den Haushalten wohnenden Einwohner/-in­ nen mit Nebenwohnsitz einbezogen. Bei diesem Haushaltegenerierungsverfahren werden Alten- und Pflege­ heime, Kinderheime sowie Justizvollzugsanstalten nicht berücksichtigt. Die Ermittlung der Zahl der Alleiner­ ziehenden durch ein Haushaltegenerierungsverfahren ist natürlich mit einer gewissen Unschärfe verbunden. Dies wird auch deutlich, wenn man das Ergebnis der kommunalen Haushaltegenerierung mit Daten aus an­ deren Quellen verglicht. Beim Zensus 2011 wurde eine wesentlich höhere Zahl von Alleinerziehenden be­ rechnet; der beim Zensus 2011 ermittelte Wert wird seitdem auch als Grundlage für die Ermittlung von Haus­ haltsangaben aus dem Mikrozensus verwendet. Angaben zu Alleinerziehenden, die im Rahmen der kommu­ nalen Bürgerumfragen des Amtes für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig ermittelt wurden, sind bedingt durch die relativ kleinen Fallzahlen ebenfalls mit Unschärfen behaftet. Vergleichsweise exakte Angaben zur Zahl der Alleinerziehenden dürfte es im Gegensatz dazu bei den Angaben der Bundesagentur für Arbeit zu den Leistungsempfängern nach Sozialgesetzbuch II geben, da hier alle Kunden Angaben zu ihrer Haus­ haltsstruktur machen. 13.2 Gesamtzahl, Anteil an Bevölkerung und Haushaltsstruktur Die Einwohnerzahl der Stadt Leipzig steigt seit 2001 an, in den letzten Jahren um ca. 2 % jährlich. Am Jah­ resende 2013 gab es in Leipzig insgesamt 310.279 Privathaushalte, darunter 13.845 Haushalte von Alleiner­ ziehenden.22 Die Zahl der Alleinerziehenden hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Seit 2008 ist ein Anstieg um 18,1 % (+ 2.123) zu verzeichnen. Der Anteil der Alleinerziehenden an allen Haushalten in der Stadt Leipzig stieg ebenfalls an, von 4,1 % im Jahr 2008 auf 4,5 % im Jahr 2013. Alleinerziehende sind meistens Frauen, auch wenn der Anteil der Männer angestiegen ist. Ende 2013 gab es unter den 13.845 Alleinerziehenden 12.621 Frauen (Anteil: 91,2 %) und 1.224 Männer (8,8 %). Im Jahr 2008 waren es 92,7 % Frauen und 7,3 % Männer. In mehr als zwei Dritteln aller Haushalte (69,3 % im Jahr 2013) von Alleinerziehenden lebt ein Kind, in fast ei­ nem Viertel (23,7 %) sind es zwei Kinder, in 5,2 % leben drei Kinder und bei 1,7 % sind es vier oder mehr Kinder. Diese Strukturen haben sich den letzten Jahren nur geringfügig geändert. Bei den 13.845 Alleinerzie­ henden lebten zum Jahresende 2013 insgesamt 19.400 Kinder unter 18 Jahren, das waren 25,4 % aller Kin­ der unter 18 Jahren. 22 Das Statistische Landesamt hat im Rahmen des Mikrozensus eine Zahl von 21.300 Alleinerziehenden für die Stadt Leipzig berechnet. 136 Sozialreport Leipzig 2014 Karte 13.1 Alleinerziehende und Anteil an allen Haushalten in Leipzig 2013 Anzahl und Anteil der Alleinerziehenden unterscheiden sich in den Leipziger Ortsteilen sehr deutlich, wie in Karte 13.1 ersichtlich ist. Der Anteil der Alleinerziehenden an allen Haushalten erstreckt sich bei einem ge­ Sozialreport Leipzig 2014 137 samtstädtischen Durchschnittswert von 4,5 % in den Leipziger Ortsteilen von 1,3 % im Ortsteil Zentrum, 1,8 % in Zentrum-Ost bis zu 6,8 % in Schönefeld-Abtnaundorf und 6,9 % in Grünau-Nord. Tabelle 13.1 Anzahl Alleinerziehende in Leipzig 2008 bis 2013 Haushaltsart 2008 Haushalte insgesamt 2009 2010 2011 2012 2013 285.705 288.444 289.872 294.811 303.465 310.279 11.722 12.094 12.408 12.783 13.340 13.845 Frauen 10.861 11.179 11.429 11.746 12.190 12.621 Männer 861 915 979 1.037 1.150 1.224 mit 1 Kind 8.287 8.515 8.712 8.961 9.293 9.601 mit 2 Kindern 2.684 2.795 2.913 3.012 3.167 3.288 mit 3 Kindern 570 602 614 627 671 718 mit 4 und mehr Kindern 181 182 169 183 209 238 4,1 4,2 4,3 4,3 4,4 4,5 darunter: Alleinerziehende davon: davon: Anteil der Alleinerziehenden an allen Haushalten in % Quelle: Amt für Statistik und Wahlen 13.3 Sozialreport Leipzig 2014 Lebensunterhalt Für die meisten Leipziger Haushalte stellt das Einkommen aus Erwerbstätigkeit die Haupteinkommensquelle dar, dies trifft auch auf die Alleinerziehenden zu. Im Jahr 2013 stellten die Erwerbseinkommen für 58 % aller Leipziger Haushalte die Haupteinkommensquelle dar, bei den Alleinerziehenden waren es 70 %. Beim Ver­ gleich dieser Werte muss aber berücksichtigt werden, dass die Gruppe der Renten-/Pensionsbezieher bei der Gesamtbevölkerung mehr als ein Viertel ausmacht, während derartige Haushalte bei Alleinerziehenden kaum vorkommen. Deutlich verringert hat sich in den letzten Jahren der Anteil der Alleinerziehenden, die ih­ ren Lebensunterhalt hauptsächlich durch Transferzahlungen (Arbeitslosengeld II) bestreiten und zwar von 33 % im Jahr 2011 auf 26 % im Jahr 2013. Abb. 13.1 Hauptquelle des Lebensunterhaltes 2013 Haushaltsform Alle Haushalte Alleinerziehende 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Hauptquelle des Lebensunterhalts Übrige Einkommen Renten/ Pensionen Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumf rage 138 ALG II ALG I Erw erbseinkommen Sozialreport Leipzig 2014 Sozialreport Leipzig 2014 Median des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens in € Abb. 13.2 Median des monatlichen Haushaltsnettoeinkommen 2011 bis 2013 1800 1600 1400 1200 1.549 1.503 1.414 1.426 1.283 1.275 1000 800 600 400 200 0 2011 2012 2013 Jahr Alle Haushalte Alleinerziehende Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumf rage Sozialreport Leipzig 2014 Im Jahr 2013 erzielten die Leipziger Haushalte ein durchschnittliches monatliches Haushaltsnettoeinkommen von 1.549 €. Das Haushaltsnettoeinkommen ist insgesamt geringfügig gegenüber dem Vorjahr um 46 € an­ gestiegen. Haushalte von Alleinerziehenden lagen mit einem Nettoeinkommen von 1.426 € unter dem Ge­ samtdurchschnitt, wobei im Vergleich zu den Vorjahren (2012: 1.283 €, 2011: 1.275 €) ein deutlicher Zu­ wachs zu verzeichnen ist. monatliches Haushaltsnettoeinkommen Abb. 13.3 Verteilung der monatlichen Haushaltsnettoeinkommen 2013 3.200 € u. mehr 10 2.3003.200 € 9 12 13 50 1.1002.300 € 46 31 unter 1.100 € 29 0 10 20 30 40 50 60 Anteil in Prozent Alle Haushalte Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumf rage Alleinerziehende Sozialreport Leipzig 2014 Die Verteilung der Einkommen zeigt, dass Alleinerziehende bei den unteren Einkommensgruppen stärker und den höheren Einkommensgruppen geringer vertreten sind. Das monatliche Nettoäquivalenzeinkommen berücksichtigt im Vergleich mit dem Haushaltsnettoeinkommen zusätzlich die Anzahl und das Alter aller Personen im Haushalt durch die Berücksichtigung sogenannter Be­ darfsgewichte. Für die erste Person über 18 Jahre wird ein Bedarfsgewicht von 1,0 angesetzt, für jede weite­ re Person über 14 Jahre 0,5 und für jede Person unter 14 Jahre 0,3. Das Nettoäquivalenzeinkommen in Leip­ zig liegt für das Jahr 2013 bei 1.267 € im Monat und ist im Vergleich zu den Vorjahren leicht angestiegen (2012: 1.219 €, 2011: 1.141 €). Für Deutschland lag das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen im Jahr 2013 bei 1.487 €, für die alten Bundesländer (ohne Berlin) bei 1.583 €, für die neuen Bundesländer (einschl. Berlin) Sozialreport Leipzig 2014 139 bei 1.310 € und für den Freistaat Sachsen bei 1.292 €. Auf Grundlage des Nettoäquivalenzeinkommens sind auch Angaben zur Armutsgefährdung möglich, wobei dafür die sogenannte Armutsgefährdungsschwelle von 60 % des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens als Maßstab gilt. In der Stadt Leipzig liegt dieser Wert für das Jahr 2013 bei 760 € für einen Einpersonenhaushalt. Für Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren ergibt sich ein Wert von 988 €, für Alleinerziehende mit zwei Kindern unter 14 Jahren liegt die Ar­ mutsgefährdungsschwelle bei 1.216 €. 13.4 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II Im Gegensatz zur Gesamtzahl der Alleinerziehenden in der Stadt Leipzig, die nur durch Schätzverfahren er­ mittelt werden kann, liegen für die Alleinerziehenden, die Leistungen nach Sozialgesetzbuch II beziehen, ex­ akte Angaben vor, da die Alleinerziehenden als ein Typ von Bedarfsgemeinschaften in der Statistik der Bun­ desagentur für Arbeit erfasst und ausgewiesen werden. Alleinerziehende mit Leistungen nach Sozialgesetzbuch II von 2005 bis 2013 Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 60000 20 50000 18 40000 30000 16,7 15,7 15,8 15,9 15,9 15,6 17,1 17,4 16 15,9 14 20000 Anteil in % Abb. 13.4 12 10000 0 10 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr Bedarfsgemeinschaften insgesamt darunter Alleinerziehende Anteil Alleinerziehende an allen Bedarfsgemeinschaften Quelle: Statistik der Bundesagentur f ür Arbeit Sozialreport Leipzig 2014 Zum 31.12.2013 bezogen in der Stadt Leipzig insgesamt 70.731 Personen in 42.487 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach Sozialgesetzbuch II. Zu diesen Bedarfsgemeinschaften gehörten 7.375 Alleinerziehende, das sind 17,4 % aller Bedarfsgemeinschaften. Somit ist der Anteil der Alleinerziehenden an den Bedarfsge­ meinschaften fast viermal so hoch wie der Anteil der Alleinerziehenden an allen Haushalten der Stadt Leipzig (4,5 %). Seit Einführung der Leistungsgewährung nach SGB II im Jahr 2005 hat sich in der Stadt Leipzig tendenziell nicht nur die Zahl aller Leistungsempfänger und aller Bedarfsgemeinschaften verringert,sondern auch die Zahl der Alleinstehenden, die Leistungen nach SGB II beziehen. Allerdings fällt der Rückgang der Alleinste­ henden-Bedarfsgemeinschaften nicht so deutlich aus wie der Rückgang der Anzahl aller Bedarfsgemein­ schaften, so dass der Anteil der Alleinerziehenden an allen Bedarfsgemeinschaften seit 2005 tendenziell steigt, von 15,7 % in Jahr 2005 auf 17,4 % im Jahr 2013. Bezogen auf alle Alleinerziehenden in der Stadt Leipzig ist festzustellen, dass jeder zweite Haushalt (53,4 %) von Alleinerziehenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhält. Aus Karte 13.2 wird ersichtlich, dass hier zwischen den Leipziger Ortsteilen große Unterschiede bestehen, insbesondere im Osten und Westen der Stadt Leipzig erhalten mehr als zwei Drittel aller Alleinerziehenden Leistungen nach dem Sozialgesetz­ buch II. 140 Sozialreport Leipzig 2014 Karte 13.2 Anteil der Alleinerziehenden mit Leistungen nach Sozialgesetzbuch II an allen Alleinerziehenden 2013 Sozialreport Leipzig 2014 141 Tabelle 13.2 Alleinerziehende mit Leistungen nach Sozialgesetzbuch II in Leipzig nach Zahl der Kinder 2005 bis2013 Bedarfsgemeinschaftstyp Alleinerziehende insgesamt 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 7.900 7.670 7.666 7.474 7.433 7.375 7.416 7.280 7.375 34 43 31 21 22 17 12 23 16 7.866 7.627 7.635 7.453 7.411 7.358 7.404 7.257 7.359 mit 1 Kind 5.136 5.012 4.996 4.807 4.762 4.693 4.701 4.550 4.581 mit 2 Kindern 2.045 1.957 1.960 1.970 1.953 1.951 1.998 1.980 1.996 mit 3 Kindern 521 514 514 500 511 531 525 530 562 mit 4 Kindern 115 106 120 134 126 127 129 141 155 49 38 45 42 59 56 51 56 65 davon: Alleinerziehende bis 18 Jahre Alleinerziehende über 18 Jahre davon: mit 5 und mehr Kindern Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sozialreport Leipzig 2014 Mehr als die Hälfte aller über 18-jährigen Alleinerziehenden (62 %) mit Leistungen nach dem Sozialgesetz­ buch II, lebt mit einem Kind zusammen. 27 % leben mit zwei Kindern zusammen und knapp 8 % mit drei Kin­ dern. 13.5 Wohnsituation Im Jahr 2013 haben 86 % aller Leipziger Haushalte in einer Mietwohnung (einschließlich Haus zur Miete) ge­ wohnt. Im Vergleich zum Vorjahr gab es dabei kaum Veränderungen. Bei den Alleinerziehenden sieht der Wohnstatus für das Jahr 2013 wie folgt aus: Haus/Wohnung zur Miete: 86 % Eigentumswohnung: 6% eigenes Haus: 6% woanders: 2% Alleinerziehende haben im Jahr 2013 durchschnittlich 38 % ihres Haushaltsnettoeinkommens für Miete aus­ gegeben (Durchschnittswert für alle Haushalte: 35 %). Alleinerziehende in Leipzig leben auf durchschnittlich 78 qm und zahlen dafür eine Gesamtmiete von 460 € (Median) bei einer Grundmiete von 332 €. Die Wohn­ kosten liegen somit bei Alleinerziehenden höher als im Durchschnitt aller Mieter (Gesamtmiete: 425 €, Grundmiete: 300 €). Als Bestandteil der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhielten im Dezember 2013 in der Stadt Leip­ zig 4.532 Alleinerziehende mit einem Kind und 1.973 Alleinerziehende mit zwei Kindern Zahlungen für laufen­ de Kosten für Unterkunft und Heizung. Die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung betrugen dabei bei den Alleinerziehenden mit einem Kind 382,07 € je Bedarfsgemeinschaft (Unterkunftskosten: 247,02 €, laufende Betriebskosten: 67,47 €, Heizkosten: 67,59 €) , bei den Alleinerziehenden mit zwei Kindern wurden insgesamt 467,29 € gezahlt (Unterkunftskosten: 300,25 €, laufende Betriebskosten: 82,13 €, Heizkosten: 84,90 €). 13.6 Mobilität Aus den Ergebnissen der kommunalen Bürgerumfrage 2013 sind auch Angaben zur Ausstattung der Haus­ halte mit Verkehrsmitteln möglich. Insgesamt verfügen 63 % aller Haushalte in Leipzig über einen Pri­ vat-PKW, bei den Alleinerziehenden sind dies 57 %. Während in insgesamt 6 % der Leipziger Haushalte ein Motorrad oder Moped vorhanden ist, verfügen nur 2 % der Alleinstehenden-Haushalte über ein Motorrad/Mo­ ped. Haushalte von Alleinerziehenden verfügen häufiger über Fahrräder als der städtische Durchschnitt. Bei den Alleinerziehenden gibt es in 80 % aller Haushalte mindestens ein Fahrrad, während es im Leipziger Durchschnitt nur 71 % der Haushalte sind. 142 Sozialreport Leipzig 2014