Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1032497.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
08.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. 01291-NF-001-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
21.07.2015
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
27.08.2015
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
31.08.2015
Vorberatung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
01.09.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Jugendberufssagentur (ehemals HP 080/15/16)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Begründung:
zu Punkt 1)
Seit 2014 arbeitet eine Projektgruppe, die aus Mitarbeiter/innen der Agentur für Arbeit, des
Jobcenters und der Stadtverwaltung Leipzig (und seit Oktober 2014 auch der Jugendbera
tungsstelle) besteht, an der Konzeption für die Ausgestaltung eines „Hauses der Jugend“,
dessen Anliegen die zielführende Unterstützung für Jugendliche im Prozess des Übergan
ges von der Schule in die Ausbildung/Erwerbsarbeit ist. Dieses Konzept wird voraussichtlich
bis zum Ende des III. Quartals 2015 vorliegen.
Zu Punkt 2)
Bereits seit 2005 existiert eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt für Jugend,
Familie und Bildung und dem Jobcenter, in der die wesentlichen Schnittstellen und Themen
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benannt und Formen der gemeinsamen Zusammenarbeit benannt werden. Diese Koopera
tionsvereinbarung wurde in den letzten Jahren jeweils angepasst und fortgeschrieben.
Im Moment wird geprüft, ob die Aufnahme der Agentur für Arbeit in diese Kooperationsver
einbarung notwendig ist und welche Themen dort berührt werden. Je nach Prüfergebnis ist
die Anpassung der Kooperationsvereinbarung bis Ende 2015 geplant.
Die Berichterstattung der Arbeit der Jugendberatungsstelle in diesem Kontext ist für Okto
ber 2015 im Jugendhilfeausschuss vorgesehen, da dann ca. 1 Jahr Beratungstätigkeit im
„Haus der Jugend“ ausgewertet werden kann.
Zu Punkt 3)
Die Stadt Leipzig nutzt die Möglichkeiten der Einflussnahme über den SSG sowie den Landesju
gendhilfeausschuss, um entsprechende Veränderungen herbeizuführen und den Informationsaus
tausch zu optimieren. Durch die Möglichkeiten der Schweigepflichtentbindung ist jedoch auch be
reits jetzt ein Austausch zu Einzelfällen zwischen den einzelnen Institutionen möglich und wird ge
nutzt.
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