Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1032497.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
08.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:17

öffnen download melden Dateigröße: 67 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. 01291-NF-001-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 21.07.2015 Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 27.08.2015 Vorberatung Jugendhilfeausschuss 31.08.2015 Vorberatung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 01.09.2015 Vorberatung Ratsversammlung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Jugendberufssagentur (ehemals HP 080/15/16) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Begründung: zu Punkt 1) Seit 2014 arbeitet eine Projektgruppe, die aus Mitarbeiter/innen der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und der Stadtverwaltung Leipzig (und seit Oktober 2014 auch der Jugendbera tungsstelle) besteht, an der Konzeption für die Ausgestaltung eines „Hauses der Jugend“, dessen Anliegen die zielführende Unterstützung für Jugendliche im Prozess des Übergan ges von der Schule in die Ausbildung/Erwerbsarbeit ist. Dieses Konzept wird voraussichtlich bis zum Ende des III. Quartals 2015 vorliegen. Zu Punkt 2) Bereits seit 2005 existiert eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Jobcenter, in der die wesentlichen Schnittstellen und Themen Seite 1/4 benannt und Formen der gemeinsamen Zusammenarbeit benannt werden. Diese Koopera tionsvereinbarung wurde in den letzten Jahren jeweils angepasst und fortgeschrieben. Im Moment wird geprüft, ob die Aufnahme der Agentur für Arbeit in diese Kooperationsver einbarung notwendig ist und welche Themen dort berührt werden. Je nach Prüfergebnis ist die Anpassung der Kooperationsvereinbarung bis Ende 2015 geplant. Die Berichterstattung der Arbeit der Jugendberatungsstelle in diesem Kontext ist für Okto ber 2015 im Jugendhilfeausschuss vorgesehen, da dann ca. 1 Jahr Beratungstätigkeit im „Haus der Jugend“ ausgewertet werden kann. Zu Punkt 3) Die Stadt Leipzig nutzt die Möglichkeiten der Einflussnahme über den SSG sowie den Landesju gendhilfeausschuss, um entsprechende Veränderungen herbeizuführen und den Informationsaus tausch zu optimieren. Durch die Möglichkeiten der Schweigepflichtentbindung ist jedoch auch be reits jetzt ein Austausch zu Einzelfällen zwischen den einzelnen Institutionen möglich und wird ge nutzt. Seite 2/4