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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1008882.pdf
Größe
900 kB
Erstellt
28.10.14, 12:00
Aktualisiert
21.02.16, 18:04

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00639/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 04.11.2014 Bestätigung Jugendhilfeausschuss 17.11.2014 Bestätigung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 25.11.2014 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 04.12.2014 Vorberatung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 09.12.2014 2. Lesung Ratsversammlung 10.12.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ - Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen durch die Stadt Leipzig ab 2015 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die 15 %ige Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen des Trägers ZAW Zentrum für Aus- und Weiterbildung Leipzig GmbH durch die Stadt Leipzig für das Jahr 2015. 2.a) Die in 2015 benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 87.804,00 € werden aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik im Ergebnishaushalt PSP-Element 1.100.57.1.0.02.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung) zur Verfügung gestellt. b) Die städtische Zuwendung wird vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2015 gewährt. c) Förderfähig im Rahmen der Projektförderung des Projektes "Schauplatz" der ZAW Leipzig GmbH durch die Stadt Leipzig sind die von der SAB anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben/Aufwendungen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt x von bis Höhe in EUR 01.01.15 31.12.15 87.804,00 € wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 1.100.57.1.0.02.01 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Begründung – Projektförderung SCHAUPLATZ 2015 Anlage 1 - Schematische Darstellung – Ablauf „Projekt SCHAUPLATZ“ Anlage 2 - Tabellarische Darstellung – Finanzierung/Fördermittelverteilung nein ja, BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 10.12.2014 zu 19.34. Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ - Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen durch die Stadt Leipzig ab 2015 Vorlage: DS-00639/14 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die 15 %ige Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen des Trägers ZAW Zentrum für Aus- und Weiterbildung Leipzig GmbH durch die Stadt Leipzig für das Jahr 2015. 2. a) Die in 2015 benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 87.804,00 € werden aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik im Ergebnishaushalt PSPElement 1.100.57.1.0.02.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung) zur Verfügung gestellt. b) Die städtische Zuwendung wird vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2015 gewährt. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei Bedarf eine Zwischenfinanzierung vom 01.01.2015 bis 30.04.2015 sicherzustellen. Der zuständige Fachausschuss ist zu informieren. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 11.12.2014 Seite: 1/1 1. Ausgangssituation ..............................................................................................................1 2. Bisherige Ergebnisse..........................................................................................................1 3. Zielgruppe .........................................................................................................................2 4. Ziele/Teilziele des Projektes................................................................................................3 5. Arbeitsschritte zur Erreichung der Ziele..............................................................................4 6. Nachhaltigkeit.....................................................................................................................6 7. Kompetenz des Projektträgers............................................................................................6 8. Gesamtkosten/Finanzierung...............................................................................................7 1. Bedarf des Projektes Der Bedarf für das Projekt SCHAUPLATZ liegt auch im Jahr 2015 weiterhin darin begründet, dass allein ein günstiger wirtschaftlicher Aufschwung, das Problem der Jugendarbeitslosigkeit nicht automatisch beseitigt. Die Ursachen dafür liegen u. a. in der fehlenden Übereinstimmung der Anforderungen des Arbeitsmarktes mit der Schulbildung, der Motivation oder der Kommunikationsfähigkeit vieler Jugendlicher. Eine wichtige bildungsund beschäftigungspolitische Aufgabe besteht deshalb darin, benachteiligte Jugendliche so zu fördern, dass sich auch für diese Zielgruppe der Zugang zu Beschäftigung und sozialer Eingliederung nachhaltig verbessert. Die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit als Vorbereitung der Zielgruppe auf den (Wieder-)Einstieg in das Berufsausbildungssystem sowie in das Erwerbsleben stellt damit gleichzeitig eine Herausforderung zu ihrer gesellschaftlichen Integration dar. Das Projekt SCHAUPLATZ bietet in Verbindung mit der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region Leipzig daher die Chance, dieser Zielgruppe auch die Integration in geeignete Betriebe zu ermöglichen. Mit seiner Ausrichtung auf die Förderung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen verfolgt das Projekt SCHAUPLATZ somit weiterhin ein deutliches beschäftigungspolitisches Ziel. Gleichzeitig bietet das Projekt den benachteiligten Jugendlichen zudem die Möglichkeit, sich auf den nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses vorzubereiten. Bereits 2013 und 2014 hat das Projekt SCHAUPLATZ mit seiner intensiven pädagogischen Betreuung einen alternativen Lösungsansatz der Förderung für Jugendliche aus dem Rechtskreis SGB II dargestellt, dessen Ziel es ist, die bei der Zielgruppe vorhandenen teilweise erheblichen Defiziten auszugleichen bzw. zu beseitigen. Das Projekt SCHAUPLATZ soll durch die städtische Kofinanzierung auch im Jahr 2015 fortgeführt werden. 2. Bisherige Ergebnisse In den letzten fünf Jahren haben insgesamt 602 junge Menschen die Angebote der Produktionsschule SCHAUPLATZ für ihre persönliche Entwicklung genutzt. Im Jahr 2012 konnten von den 97 Teilnehmern der Produktionsschule: • • • • • • 11 einen Arbeitsvertrag abschließen, 32 Teilnehmer eine geförderten Ausbildung aufnehmen, 9 eine betriebliche Ausbildung beginnen, 3 Jugendliche nahmen ihre Ausbildung in einer Berufsfachschule auf, 12 Teilnehmer wechselten in eine weiterführende Maßnahme (z. B. BvB) und 6 Teilnehmer haben einen nachträglichen Hauptschulabschluss erworben und haben anschließend eine Ausbildung begonnen. 1 Das Projekt SCHAUPLATZ konnte dann mit Start im Jahr 2013 an diese Erfolge anknüpfen. Im Einzelnen haben 90 Jugendliche eine Förderung erhalten, von denen haben: • • • • • • 7 Jugendliche eine Arbeit aufgenommen, 3 Jugendliche einen Ausbildungsvertrag mit regionalen Unternehmen abgeschlossen, 12 Jugendliche eine überbetriebliche Ausbildung aufgenommen, 7 Jugendliche den Übergang in eine BvB geschafft, 2 Jugendliche eine schulische Ausbildung im medizinischen Bereich aufgenommen, 8 Teilnehmern die Aufnahme in die Vorbereitungsklasse auf den nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses geschafft, 7 haben erfolgreich ihre Prüfungen absolviert. Im Maßnahmejahr 2014 haben von 102 arbeitslosen, sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen, 91 ihre Förderung im Projekt SCHAUPLATZ angenommen, von denen: • 7 Jugendliche die Prüfung zum nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses mit gutem Ergebnis abgeschlossen haben (davon sind 2 in weiterführende Maßnahmen (Joblinge, psychische Arbeitstestung) vermittelt worden, 5 haben eine Ausbildung aufgenommen), • 9 Jugendliche, sich für die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder für eine Reha-BvB qualifiziert haben, • 23 Jugendliche eine Ausbildung und weitere 8 Jugendliche eine Arbeit in regionalen Unternehmen der Region aufgenommen haben, • 5 Jugendliche, sich für eine schulische Vollausbildung in Vorbereitung auf eine zukünftige Arbeit im Sozialbereich und im medizinischen Bereich zum 01.09.2014 entschieden haben , • ein Jugendlicher nach seiner Förderung in dem Projekt, sein Studium an der Universität Leipzig im Fach Physik, aufgenommen hat. Zusammenfassend konnten somit, für durchschnittlich 73 % der Teilnehmer/-innen eine berufliche und persönlich stabile Perspektive erarbeitet werden. Darüber hinaus wurde bei den Teilnehmer/-innen ein Veränderungswille stabilisiert. Sie gehen selbstsicherer und orientierter an die Integration in Ausbildung heran und haben ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöht. 3. Zielgruppe Die Zielgruppe des Projektes SCHAUPLATZ umfasst 2015 bis zu 60 junge sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Jugendliche und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Jugendlichen haben in der Regel die allgemeine Schulpflicht erfüllt. Die übergroße Mehrzahl (etwa zwei Drittel) der Teilnehmer/-innen hat keinen Schulabschluss. In gleichem Umfang ist die Zahl der Teilnehmer/-innen zu benennen, die bereits andere Maßnahmen zur Berufsvorbereitung ohne Erfolg durchlaufen haben, zum Teil auch mehrfach. Auch Ausbildungsabbrüche, in Einzelfällen mehr als einer, kennzeichnen diese Zielgruppe ebenso. Bei dieser Zielgruppe ist auf Grund ihrer komplexen sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen eine erfolgreiche Teilnahme an Fördermaßnahmen der Arbeitsverwaltung, der Träger der Grundsicherung sowie an schulischen Angeboten der Berufsvorbereitung oder Berufsausbildung nicht oder noch nicht zu erwarten. Die Projektteilnehmer/-innen sind nicht in der Lage, aus eigener Kraft eine passgenaue (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. in das (duale) Ausbildungssystem zu vollzie2 hen. Damit sind sie von Ausgrenzung bedroht, da ihnen der Zugang zu schulischer Bildung (Erwerb eines Schulabschlusses) sowie in Ausbildung und Arbeit und damit in die Gesellschaft deutlich erschwert ist. Das Projekt SCHAUPLATZ bietet ihnen eine Chance auf Qualifizierung und damit auf Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben. Die Zielgruppe ist des Weiteren durch eine starke Heterogenität gekennzeichnet. Diese bezieht sich sichtbar auf die Altersstruktur und vor allem auch auf die Unterschiedlichkeit der bildungsmäßigen/beruflichen Voraussetzungen und Erfahrungen sowie die umfassenden und teilweise sehr schwierigen Lebenslagenprobleme jedes Einzelnen. Das Projekt wendet sich in allen Bestandteilen gleichermaßen an junge Frauen und Männer ausdrücklich auch an Migrantinnen und Migranten. Sie erhalten bei Bedarf eine gesonderte Sprachförderung durch eine Lehrkraft im Grundlagenbereich. 4. Ziele/Teilziele des Projektes Förderziel des Projektes SCHAUPLATZ ist, die Integrationschance benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit zu verbessern. Die am individuellen Bedarf orientierte Unterstützung trägt dazu bei, Benachteiligungen und Defizite abzubauen, eigene Ressourcen zu aktivieren und damit den Übergang in eine Berufsvorbereitung, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit zu unterstützen. Bei der Umsetzung der Teilzielsetzungen konzentriert sich das Projekt vor allem auf: • • • Erkennen und Fördern von Potentialen der Jugendlichen, Initiieren und Fördern von Eigenaktivitäten der Jugendlichen, individuelle Beratung und Begleitung im gesamten Projektverlauf, • • Begleitung und Umsetzung der Berufsorientierung, -wahl und -vorbereitung, Realisierung einer individuellen Zielsetzung für jeden Teilnehmer durch:     Vermittlung in eine Ausbildung im dualen System, Erlangen eines externen Schulabschlusses (HSA, quali.HSA), Übergang in eine weiterführende Maßnahme (BaE, BvB, Joblinge u.ä.), Aufnahme einer Arbeit oder Anlerntätigkeit, Zusammenfassend sollen im Rahmen des Projektes folgende Ergebnisse erzielt werden: • • • • • Bei allen Jugendlichen führt die Teilnahme an demProjekt SCHAUPLATZ zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit. Die Jugendlichen erwerben bis zu drei anrechnungsfähige Qualifizierungsmodule. Geeignete Teilnehmer/-innen erwerben den Hauptschulabschluss. Alle Teilnehmer/- innen erwerben umfassende Einblicke in reale berufliche Anforderungen und betriebliche Abläufe und sind in der Lage, Stabilität im Veränderungswillen zu entwickeln. Jeder Jugendliche verfügt am Ende des Projekts über die Fähigkeit der altersgerechten realistischen Selbsteinschätzung und sind zunehmend in der Lage, ihr Sozialverhalten hinsichtlich der zukünftigen beruflichen Anforderungen zu steuern. Im Konkreten setzt das Projekt dabei folgende Aufgaben um: a) Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen, mit dem Ziel ihrer dauerhaften Integration in Arbeit, Ausbildung bzw. weiterführende Maßnahmen durch: • Vermittlung von fachlicher Grundlagenbildung im Handwerk/Technik, Verwaltung und Dienstleistung/Versorgung für 60 Teilnehmer/-innen. 3 • • • Vermittlung spezieller berufspraktischer Fähigkeiten und Kenntnisse, welche sich an den Anforderungen des aktuellen Arbeitsmarktes orientieren. Erwerb anrechnungsfähiger Qualifizierungsmodule, die als Vermittlungsbonus in der Wirtschaft zu verwerten sind. Vorbereitung von geeigneten Jugendlichen auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses / neben ihrer Förderung in den Berufsfeldern. b) Erkennen und Fördern von grundlegenden Potentialen der Jugendlichen als Voraussetzung für die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit durch: • • • • Aufbau einer marktfähigen Tagesstruktur bei jedem Jugendlichen sowie Befähigung und Motivation zur Bewältigung alltäglicher Anforderungen für die Führung eines eigenverantwortlichen Lebens, Entwicklung von Schlüsselqualifikationen und gezielte Förderung bereits entwickelter persönlicher Kompetenzen, die für die aktive Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben notwendig sind, Überwindung von Schulmüdigkeit und Bildungsverdrossenheit im Zusammenhang mit der Vermittlung und Auffrischung von Grundlagenbildung in den Kulturtechniken, Aufbau der Motivation zur persönlichen und beruflichen Lebensplanung. c) Erkennen und Fördern von persönlichen Zielen und sozialen Kompetenzen der Jugendlichen in der sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung durch: • • • • • • individuelle Schul- und Bildungsberatung, Kompetenzfeststellungsverfahren, Beratung zu Berufsbildern, Tätigkeitsfeldern und deren Anforderungsprofilen, Unterstützung bei der Berufs- und Lebenswegplanung, Berufsorientierung, Entwicklung konkreter und realistischer Berufsziele, Entwicklung individueller Bewerbungsstrategien, Training für Vorstellungsgespräche. d) Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Unternehmen der Region, für die passgenauen Zielbestimmungen jedes Jugendlichen und deren Umsetzung. 5. Arbeitsschritte zur Erreichung der Ziele Das Projekt SCHAUPLATZ beinhaltet im Kern die Arbeitspakete: Motivation, Qualifizierung und Integration (siehe Anlage 1 – Ablaufplan). Jedem Arbeitspaket sind dabei konkrete Ziele der einzelnen Projektsäulen zugeordnet. In den Arbeitspaketen Motivation und Qualifizierung werden gleichermaßen Ziele verschiedener Projektsäulen umgesetzt. Zeitplan: Motivation Qualifizierung Integration bis zu 6 Wochen bis zu 38 Wochen bis zu 6 Wochen 01.01. –12.02.2015 13.02. – 19.11.2015 20.11. – 31.12.2015 4 Das Arbeitspaket – Motivation beinhaltet folgende Arbeitsschritte: • • • • das Informations- und Aufnahmegespräch warm-up - Methoden mit primär kreativen Elementen, um schnell arbeitsfähige Gruppenstrukturen und eine für jeden wahrnehmbare positive Arbeitsatmosphäre herzustellen Herstellung von Kleinwerkstücken im gewählten Berufsfeld zur Schaffung einer Entwicklung fördernden Anfangsmotivation für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer Erstellung eines Stärken-Schwächen-Profils Eine besondere Anforderung bildet im Arbeitspaket Motivation die Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Schulabschlusses. Die Verantwortlichkeit für die Qualifizierung von geeigneten Jugendlichen zum nachträglichen Erwerb des Schulabschlusses liegt in den Händen einer Lehrkraft. Sie wird im lehrplangerechten Fachunterricht von weiteren Lehrkräften unterstützt. Das Arbeitspaket Qualifizierung umfasst vor allem die nachfolgenden Arbeitsschritte: • Kennenlernen der beruflichen Anforderungen/in einem Berufsfeld (Projektsäule), • Arbeit an reellen praktischen Aufgaben (Arbeitsaufträgen) zunehmend realistische und selbständige Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und Stärken bei der Umsetzung konkreter Inhalte, • Erwerb anrechnungsfähiger Qualifizierungsmodule, • Teilnahme an den offiziellen Prüfungen zum Erwerb eines Hauptschulabschlusses, • Aufnahme ausgewählter Teilnehmer/- innen in die neue Vorbereitungsklasse sowie Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses im folgenden Kalenderjahr. Die praktische Qualifizierung findet in den Werkstätten und Lernbüros des Trägers statt. Diese sind für die berufliche Orientierung und Vorbereitung konzipiert und auf einem hohen materiell-technischen Niveau ausgestattet. Begleitend werden theoretische Qualifizierung, sozialpädagogische Angebote oder Gruppen- und Einzelgespräche durchgeführt. Das dritte Arbeitspaket-Integration rückt die Einbindung der Teilnehmer/-innen in betriebsund berufstypische Arbeitsweltsysteme in den Mittelpunkt. Hierbei gilt es die erworbenen Kompetenzen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen unter Beweis zu stellen und zu festigen. Die Teilnehmer/-innen absolvieren dazu in einem Zeitraum bis zu zwei Monaten verschiedene Betriebspraktika. Die Vermittlung beruflichen Wissens und die Entwicklung der entsprechenden Fertigkeiten orientieren sich jetzt an realen betrieblichen Anforderungen und den gültigen Ausbildungsplänen. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass die Teilnehmer/-innen ihre Berufswahlentscheidung auf Basis „realer Grundlagenkenntnisse“ überprüfen und fundiert treffen können. Das trägt wesentlich dazu bei, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Gleichermaßen werden in Abstimmung mit den zukünftigen Ausbildungs- und Beschäftigungsunternehmen, die Anforderungen an die Fachkenntnisse so spezifiziert, dass jede(r) Jugendliche in die Lage versetzt wird, noch vorhandene Defizite abzubauen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Projektträger und dem jeweiligen Unternehmen ist durch verbindliche Kooperationsvereinbarungen (Praktikumsverträge) klar geregelt. Die Verantwortung dafür liegt in den Händen des Projektleiters und der Sozialpädagogen. 5 6. Nachhaltigkeit Der Projektträger stellt eine nachhaltige Projektnutzung sicher, indem die zuständigen Ansprechpartner jeweils für einzelne Projektinhalte offengelegt werden und eingesetzte Materialien sowie Methoden für alle bei Bedarf zugänglich sind. Bei speziell teilnehmerbezogenen Dokumenten wird hierbei natürlich der Datenschutz gewahrt. Nach Ablauf des Arbeitspakets Integration werden die Kontakte zu den jeweiligen Verantwortlichen der Betriebe als Projektpartner aufrecht gehalten. Ferner wird vom Projektträger angestrebt, dass sich Teilnehmer/-innen eines Projektjahres, Mitarbeiter aus Unternehmen der Region, des Jobcenters und die zuständigen Mitarbeiter des Projektes SCHAUPLATZ zu regelmäßigen Erfahrungsaustauschen zusammenfinden, um u. a. die Wirksamkeit der entsprechenden Kooperationsbeziehungen auch über das Projekt hinaus zu fördern. Dabei gewährleistet der Träger Sicherheit für die Entwicklung von Aktivitäten und die Nachnutzung einzelner Projektergebnisse durch: • • • • • eine enge Kooperation mit den Partnerunternehmen der Region, die Präsenz des Projektes in der Öffentlichkeit der Stadt Leipzig (u. a. Teilnahme an Konferenzen, Aktionstagen, Bündnissen), die Durchführung von gemeinnützigen Aktivitäten (bspw. Wasserstadt Leipzig e.V., Ronald McDonald Haus), den Aufbau neuer Beziehungen zu Unternehmen der Region, die Vermittlung motivierter Jugendlicher in diese Unternehmen zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses. Allen Jugendlichen wird auch über die Zeit des Projektes hinaus eine Nachbetreuung in Bezug auf Prozesse der individuellen Integration angeboten. Gleiches gilt für die Nutzung der umfänglichen Kompetenzen auf sozialpädagogischem Gebiet in der Arbeit mit „Benachteiligten“ im Übergang von der Erwerbslosigkeit in die Ausbildungs-/Arbeitswelt. In besonderer Weise entsteht Nachhaltigkeit des Projektes dadurch, dass das Projektergebnis „nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses“ zur deutlichen Erhöhung der Chancen auf den (Wieder-) Einstieg in das Berufsausbildungssystem führt. Damit trägt dieses Projektergebnis im Sinne von Nachnutzung auch zur Verbesserung der sozialen Eingliederung dieser benachteiligten jungen Menschen bei. 7. Kompetenz des Projektträgers Die ZAW „Zentrum für Aus- und Weiterbildung Leipzig GmbH“ als namenhafter und langjähriger Bildungsträger im Freistaat Sachsen sowie in der Stadt Leipzig, widmet sich sehr erfolgreich der schulischen, beruflichen und sozialen Eingliederung sozialbenachteiligter bzw. individuell beeinträchtigter Jugendlicher im Rahmen produktionsschulorientierter Angebote und ist der Stadt Leipzig ein kompetenter und verlässlicher Partner bei der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit. Die ZAW Leipzig GmbH ist ein nach DIN EN ISO 9001 und nach AZWV – „Anerkennung und Zulassungsverordnung – Weiterbildung AZWV“ zertifizierter Bildungsträger. Das Projekt SCHAUPLATZ wird von 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt, die multiprofessionell ausgebildet sind. Die Fachanleiter besitzen dem Berufsfeld entsprechende Facharbeiterabschlüsse, die Ausbildungsberechtigung und zusätzliche pädagogische Abschlüsse. Die Anforderungen an die sozialpädagogischen Fachkräfte entsprechen genau den Anforderungen der Richtlinie zum Programm des ESF im Freistaat Sachsen. Die Qualifizierung der Lehrkräfte garantiert die erfolgreiche Kenntnisvermittlung, da sie schon in verschiedenen Maßnahmen Klassen mit Erfolg zum nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses geführt haben. 6 In der Umsetzung der Aus- und Weiterbildung sowie der Projektarbeit arbeitet das Team eng zusammen mit: • der Agentur für Arbeit Leipzig / Jobcenter Leipzig • dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales • dem Bundesamt für Migration • der Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig • dem Unternehmensverband Sachsen • der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig / der Handwerkskammer zu Leipzig • der Stadtverwaltung Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung / Referat für Beschäftigungspolitik) Der Projektträger hat darüber hinaus ein umfangreiches Netz von Kooperationspartnerschaften aufgebaut, dem Vertreter der Parteien mit deren jungen Mitgliedsgruppen, der Stadtratsfraktionen, Landtagsabgeordnete und Bundestagsabgeordnete angehören sowie Mitglieder von Organisationen und Verbänden wie: Unternehmensverband Sachsen e.V., Wasserstadt Leipzig e.V., Stadtverband der Kleingärtner Leipzigs e.V., Ronald McDonald Haus Leipzig, Polizeidirektion Sachsen, Universität Leipzig, Hochschule Mittweida und die HTWK Leipzig. Des Weiteren erfolgt eine kooperative Zusammenarbeit mit verschiedenen Unternehmen der Region, mit dem Ziel, die Teilnehmer/-innen des Projekts entsprechend der aufgezeigten Berufsfelder zu integrieren. 8. Gesamtkosten/Finanzierung Für den Förderzeitraum 01.01. – 31.12.2015 veranschlagt der Träger für das Projekt SCHAUPLATZ insgesamt 585.354,00 EUR. Wie in Anlage 2 (Projektfinanzierung) dargestellt, untergliedern sich die einzelnen Positionen in Personal-, Sach-, Teilnehmer- und Verwaltungskosten. Der Projektträger hat zu Fortführung des Projektes im Jahr 2015, wie auch im Jahr 2014, eine Förderung durch ESF-Mittel des Freistaates Sachsen in Höhe von 497.550,00 EUR, das entspricht 85 Prozent der Gesamtkosten, bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt. Die Beantragung über einen längeren Förderzeitraum (3 Jahre) war dem Projektträger entsprechend den Förderregularien nicht möglich. Vorbehaltlich und in Abhängigkeit von der tatsächlichen Bewilligung der o. g. beantragten Projektmittel durch die SAB, fördert die Stadt Leipzig das Projekt SCHAUPLATZ durch eine Kofinanzierung in Höhe von maximal 15 % der von der SAB anerkannten förderfähigen Gesamtkosten. Der Beitrag der kommunalen Kofinanzierung ist dabei für den o. g. Förderzeitraum auf maximal 87.804,00 € begrenzt. Die Deckung der Ausgaben in 2014 erfolgt, vorbehaltlich des entsprechenden Haushaltsbeschlusses aus dem Ergebnishaushalt des Referates für Beschäftigungspolitik PSP-Element 1.100.57.1.0.02.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung). Ohne die vorgeschlagene städtische Kofinanzierung ist die Fortführung dieses dringend benötigten Projektes der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit nicht gewährleistet. Zudem gehen Fördermittel von annähernd 500.000 € für die Stadt Leipzig verloren. Eine finanzielle Förderung aus dem Budget des Amtes für Jugend, Familie und Bildung für das Haushaltsjahr 2015 ist auf Grund der aktuellen Haushaltslage nicht möglich. Unter dem Vorbehalt der Kofinanzierung durch die SAB soll das Projekt in den Folgejahren fortgeführt und durch die Stadt Leipzig gefördert werden. Anlage 1: Schematische Darstellung – Ablauf „Projekt SCHAUPLATZ“ Anlage 2: Tabellarische Darstellung – Finanzierung/Fördemittelverteilung 7 Anlage 2 Projekt "Schauplatz" - Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen Übersicht zur Projektfinanzierung Förderzeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2015 (60 Teilnehmerplätze) Positionen Beantragte Zuwendungen ESF-Landesmitteln: aus Beantragte Zuwendung Stadt Leipzig, Referat für Beschäftigungspolitik: Summe (85 % der Projektkosten) (15% der Projektkosten) 303.180,00 EUR 53.502,00 EUR 356.682,00 EUR Fremdleistungen, Verbrauchsgüter, Ausstattungsgegenstände 88.212,00 EUR 15.569,00 EUR 103.781,00 EUR Kosten für Allgemeine Verwaltung 60.853,00 EUR 10.738,00 EUR 71.591,00 EUR Leistungen an Teilnehmer 45.305,00 EUR 7.995,00 EUR 53.300,00 EUR 497.550,00 EUR 87.804,00 EUR 585.354,00 EUR Personalkosten Gesamtsumme Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) niedrig nein ja nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. DS-00639/14 vom 10.12.2014 Beschluss der Ratsversammlung vom 10.12.2014 Beschluss- Nr. DS-00639/14 Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ – Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen durch die Stadt Leipzig ab 2015 Stand vom 10.07.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Wirtschaft und Arbeit Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Der Träger ZAW (Zentrum für Aus- und Weiterbildung Leipzig GmbH) hatte durch die SAB nicht den Zuschlag zur Weiterführung des Projektes SCHAUPLATZ im Rahmen der Bereitstellung von Landesmitteln aus dem Europäischen Sozialfonds ab dem Jahr 2015 erhalten. Vor diesem Hintergrund wurde durch den Stadtrat am 10.12.2014 beschlossen, dass der Oberbürgermeister beauftragt wird, bei Bedarf eine Zwischenfinanzierung vom 01.01. 30.04.2015 sicherzustellen. In Umsetzung dieses Beschlusspunktes wurden an den Träger ZAW mit einem ersten Bescheid vom 08.01.2015 für den Zeitraum 01.01.2015 bis 28.02.2015 Fördermittel in Höhe von 87.619,79 EUR zur Sicherstellung des Projektverlaufes bis 30.04.2015 ausgereicht. Die zweite Teilbewilligung in Höhe von nochmals 87.619,79 EUR für den Zeitraum 01.03.2015 bis 30.04.2015 erfolgte mit Bescheid vom 26.02.2015 gemäß Ratsbeschluss DS-00973 vom 25.02.2015. Diese Fördermittel entsprachen insgesamt 90 % der Gesamtfinanzierung. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Das Projekt konnte somit bis zum Beginn der Anschlussförderung (01.05.2015 bis 31.07.2016) durch das Jobcenter Leipzig und die Stadt Leipzig in Höhe von dann 15 % der Projektsumme (vgl. RB VI-DS-01043 vom 25.03.2015) erfolgreich fortgeführt werden.