Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1031016.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
26.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01307-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
01.09.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
15.09.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Finanzen
Betreff
Preiswerten Wohnraum sichern II - Entwicklung eines revolvierenden
Stadtentwicklungsfonds (ehemals HP 085/15)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
X
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Die Verwaltung empfiehlt, die Abstimmung zu folgendem Alternativvorschlag:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Finanzmittel für die Entwicklung eines
revolvierenden Stadtentwicklungsfonds in Höhe von 500.000 Euro für 2016 entsprechend dem ÄA 2
zum A 062/16-01 und dem ÄA 2 zum A 085/16-01 in der Ratsversammlung am 18.03.2015 bereits
beschlossen und in den Haushalt eingestellt hat. Für 2015 werden infolge des aktuellen
Vorbereitungsstandes keine Finanzmittel benötigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Begründung:
Auf Grund der nachfolgend noch zu sichernden Vorbereitungsleistungen gibt es für das Jahr 2015
noch keinen Mittelbedarf:
Die im Rahmen des URBACT-Projektes CSI-Europe erstellte Studie wurde Ende April 2015
fertiggestellt und im Rahmen der CSI-Projektberichterstattung dem Fachaussschuss für
Stadtentwicklung und Bau vorgelegt. In der Studie sind die nächsten möglichen Schritte formuliert.
Die weitere Vorgehensweise wurde im Mai 2015 verwaltungsintern abgestimmt. Dazu gehören die
Verhandlungen mit dem Freistaat Sachsen zur Sicherung der JESSICA-Rückflussmittel, als auch die
weitere Projektqualifizierung, die u.a. im Rahmen bzw. in Umsetzung des Wohnungspolitischen
Konzeptes erfolgt.
Abhängig von diesen Ergebnissen gehört zu den weiteren Schritten die vertiefte Befassung und
Entscheidungsvorlage zu Rechtsformen, zum Leistungsspektrum, zu den Kompetenzen des
Fondsmanagements etc.
Mit der Einrichtung des Fonds wird somit realistisch erst 2016 gerechnet. Die für das Haushaltsjahr
2016 beantragten Mittel in Höhe von 400.000 € sind durch die Beschlussfassung zu den
Änderungsanträgen ÄA 2 zu A 062/16-01 und ÄA 2 zu A 085/16-01 gesichert
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