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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1031016.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
26.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:21

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01307-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 01.09.2015 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 15.09.2015 2. Lesung Ratsversammlung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Finanzen Betreff Preiswerten Wohnraum sichern II - Entwicklung eines revolvierenden Stadtentwicklungsfonds (ehemals HP 085/15) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder X Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Die Verwaltung empfiehlt, die Abstimmung zu folgendem Alternativvorschlag: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Finanzmittel für die Entwicklung eines revolvierenden Stadtentwicklungsfonds in Höhe von 500.000 Euro für 2016 entsprechend dem ÄA 2 zum A 062/16-01 und dem ÄA 2 zum A 085/16-01 in der Ratsversammlung am 18.03.2015 bereits beschlossen und in den Haushalt eingestellt hat. Für 2015 werden infolge des aktuellen Vorbereitungsstandes keine Finanzmittel benötigt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Begründung: Auf Grund der nachfolgend noch zu sichernden Vorbereitungsleistungen gibt es für das Jahr 2015 noch keinen Mittelbedarf: Die im Rahmen des URBACT-Projektes CSI-Europe erstellte Studie wurde Ende April 2015 fertiggestellt und im Rahmen der CSI-Projektberichterstattung dem Fachaussschuss für Stadtentwicklung und Bau vorgelegt. In der Studie sind die nächsten möglichen Schritte formuliert. Die weitere Vorgehensweise wurde im Mai 2015 verwaltungsintern abgestimmt. Dazu gehören die Verhandlungen mit dem Freistaat Sachsen zur Sicherung der JESSICA-Rückflussmittel, als auch die weitere Projektqualifizierung, die u.a. im Rahmen bzw. in Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes erfolgt. Abhängig von diesen Ergebnissen gehört zu den weiteren Schritten die vertiefte Befassung und Entscheidungsvorlage zu Rechtsformen, zum Leistungsspektrum, zu den Kompetenzen des Fondsmanagements etc. Mit der Einrichtung des Fonds wird somit realistisch erst 2016 gerechnet. Die für das Haushaltsjahr 2016 beantragten Mittel in Höhe von 400.000 € sind durch die Beschlussfassung zu den Änderungsanträgen ÄA 2 zu A 062/16-01 und ÄA 2 zu A 085/16-01 gesichert Seite 2/4