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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1016847.pdf
Größe
25 MB
Erstellt
14.01.15, 12:00
Aktualisiert
16.02.17, 08:33

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-00940 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 24.02.2015 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 03.03.2015 1. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 10.03.2015 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 17.03.2015 2. Lesung Ratsversammlung 25.03.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes – FNP-Fortschreibung; Beitrittsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes (s. Anlage) wird zur Kenntnis genommen. Die Ratsversammlung fasst zu den darin formulierten Maßgaben einen Beitrittsbeschluss. 2. Der Flächennutzungsplan ist in der Fassung, die er unter Berücksichtigung der Maßgaben aus der Genehmigung erfahren hat, neu bekannt zu machen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“ Anlagen: 1 Beschreibung des Sachverhaltes 2 Genehmigung der Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes 3 Ausschnitt Flächennutzungsplan; LSG – Partheaue Machern 4 Ausschnitt Flächennutzungsplan; LSG – Östliche Rietzschke 5 Ausschnitt Flächennutzungsplan; Fläche A 6 Ausschnitt Flächennutzungsplan; Fläche B – D 7 Ausschnitt Flächennutzungsplan; Fläche E 8 Ausschnitt Flächennutzungsplan; Fläche F 9 Ausschnitt Flächennutzungsplan; Fläche G BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 25.03.2015 zu 18.14. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes – FNPFortschreibung; Beitrittsbeschluss Vorlage: VI-DS-00940 Beschluss: 1. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes (s. Anlage) wird zur Kenntnis genommen. Die Ratsversammlung fasst zu den darin formulierten Maßgaben einen Beitrittsbeschluss. 2. Der Flächennutzungsplan ist in der Fassung, die er unter Berücksichtigung der Maßgaben aus der Genehmigung erfahren hat, neu bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 26. März 2015 Seite: 1/1 Beschreibung des Sachverhaltes Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans – FNP-Fortschreibung Beitrittsbeschluss Seite 1 von 2 Beschreibung des Sachverhaltes Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans – FNP-Fortschreibung Beitrittsbeschluss Die Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes (FNP-Fortschreibung) wurde am 21.05.2014 von der Ratsversammlung beschlossen und am 12.06.2014 zur Genehmigung bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht. Die Genehmigung wurde am 04.12.2014 mit Maßgaben (siehe Anlage) erteilt. Bei den Maßgaben handelt es sich einzig um die Korrektur der nachrichtlichen Übernahme von Grenzen der Landschaftsschutzgebiete „Partheaue-Machern“ und „Östliche Rietzschke-Stünz“, deren Verlauf gemäß der Anlage nunmehr angepasst wurde. Gemäß § 5 Abs. 4 BauGB sollen Planungen und Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, in den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen werden. Hinsichtlich der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten nach Landesrecht handelt es sich um eine derartige Regelung. Bei der nachrichtlichen Übernahme der Landschaftsschutzgebiete in die FNP-Fortschreibung ist die in § 51 Abs. 5 des Sächs. Naturschutzgesetzes genannte Überleitungsvorschrift unberücksichtigt geblieben, wonach „... Gebiete innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 30 und 34 BauGB) nicht mehr Bestandteil bestehender Landschaftsschutzgebiete sind“. Mit der Genehmigung des Flächennutzungsplanes hat die Landesdirektion deshalb auf die Notwendigkeit zur Korrektur der Abgrenzung verwiesen und entsprechende Maßgaben formuliert. Die vorgenommene Änderung der Grenzdarstellung führt dabei nicht zu einer inhaltlichen Änderung der Planung, sondern übernimmt insoweit lediglich bestehendes Recht, mit der Folge, dass erneute Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nicht erforderlich sind. Sie hat, wie aus der Begründung zu den Maßgaben bereits ersichtlich wird, auch keinen Einfluss auf das Abwägungsergebnis insgesamt bzw. generell. Gleichwohl wurden im Rahmen der Prüfung des Flächennutzungsplans durch die Landesdirektion fünf Teilbereiche festgestellt, für die nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Stadt bei korrigierter Darstellung der Landschaftsschutzgebietsgrenzen möglicherweise zu einem anderen Abwägungsergebnis im Hinblick auf die spezifische Flächendarstellung hätte kommen können. Aus diesem Grund hat die Landesdirektion die als Flächen A – E bezeichneten Teilbereiche von der Genehmigung ausgenommen. Die Fläche F ist als Fläche für Versorgungsanlagen dargestellt, obwohl die Fläche in der Realität unbebaut und auch keine Versorgungsanlage ist. Die Darstellung stellte sich als redaktionelles Versehen heraus. Diese Fläche wird ebenfalls von der Genehmigung ausgenommen. Die Fläche G betrifft Teile des Areals des städtischen Klinikums „Sankt Georg“. Die Lage im LSG „Nördliche Rietzschke“ bei gleichzeitiger Darstellung als „Sonderbaufläche“ stellt einen Widerspruch dar, der nur über eine Ausgliederung aus dem LSG oder die Erteilung einer naturschutzfachlichen Befreiung lösbar ist. Beides liegt derzeit nicht vor. Folglich wurden Teile der Fläche des Klinikums St. Georg zum jetzigen Zeitpunkt von der Genehmigung ausgenommen. Die Flächen A – G (siehe Anlage) sind in Anwendung des § 5 (1) Satz 2 BauGB von den Darstellungen des FNP ausgenommen. Sie sind im Rahmen eines zukünftigen Änderungsverfahrens des FNP erneut zu betrachten. Mit diesen Änderungen im FNP Entwurf und der Fassung des o.g. Beschlusses durch die Ratsversammlung macht sich die Stadt die Maßgaben der Landesdirektion zu eigen. 14.01.2015 Beschreibung des Sachverhaltes Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans – FNP-Fortschreibung Beitrittsbeschluss Seite 2 von 2 Auf die Strategischen Zielen der Kommunalpolitik hat der Beschluss keine Auswirkungen. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch den Beschluss nicht berührt. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung des Beschlusses bzw. Kosten, die infolge des Beschlusses auf die Stadt zukommen können (einschließlich Maßnahmen auf städtischen Flächen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz), sind nicht zu erwarten. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: 1. Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird der Oberbürgermeister die FNPFortschreibung ausfertigen. 2. Danach sollen • die Bekanntmachung der Genehmigung sowie • die Neubekanntmachung des FNP (§ 6 Abs. 6 BauGB) durch das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, im Leipziger Amtsblatt erfolgen. 14.01.2015 Anlage Golfplatz Nachtsc hu tzgebiet Anlage Fachmarktzentrum LSG-Partheaue Machern Neue Messe FFH P+R Sonnenenergienutzung Krankenhaus FFH FFH H FF Städtisches K linikum "S ankt Georg" FFH FFH Bau-und Gartenfachmarkt FFH Fachmarktzentrum SO WOCH FFH Bund Polizei FFH P FF H WB SO WOCH FFH FFH LSG-Partheaue Machern Technisches Zentrum der LV B FFH alungsm FFH C-Zentrum Sportschule LSG-Partheaue Machern C-Zentrum § SP A Forschung und Lehre Zoo Einrichtungshaus § A SP Ausschnitt Flächennutzungsplan Zoo M 1:24000 14.01.2015 Bau-und Gartenfachmarkt Bau-und Gartenfachmarkt Sport und LSG - Partheaue-Machern B-Zentrum Freizeit P LSG Grenze Anlage Forschung und Lehre Einrichtungshaus § Bau-und Gartenfachmarkt Bau-und Gartenfachmarkt Zoo Sport und B-Zentrum Freizeit P P P+R LSG-Östliche RietzschkeStünz P UNI C-Zentrum § § P UNI FF H WT UNI-Klinik/UNI Botanischer Garten P LSG-Östliche RietzschkeStünz Deutsche National- § Freizeit/ Kultur UNITierklinik UNI- Klinik/ UNI Bibliothek Wissenschaft / Forschung Einrichtungshaus Handel -mdr- P Kultur Hochschulen Sendeanlage P+R WB WB WB SO WOCH D-Zentrum SO WOCH Herzzentrum Ausschnitt Flächennutzungsplan M 1:20000 Krankenhaus 14.01.2015 "Sankt Elisabeth" SP A Soteria-Klinik LSG - Östliche Rietzschke-Stünz Bau-und Gartenfachmarkt LSG Grenze SO WOCH FFH Anlage FF H FF H FF H FF H FFH zei FF H FF H FF H FFH Sportschule A Forschung und Lehre Bau-und Gartenfachmarkt Bau-und artenfachmarkt P C-Zentrum Ausschnitt Flächennutzungsplan M 1:20000 Fläche A UNI 14.01.2015 Anlage rkt- m Neue Messe FFH H FF FFH FF H FF H D FF H C FF H FFH B Fachmarktzentrum SO WOCH FF H FF H Technisches Zentrum der LVB FF H FFH Sportschule Ausschnitt Flächennutzungsplan M 1:20000 Fläche B - D Forschung und Lehre 14.01.2015 Anlage tzgebi et Nac htschu FF H FFH FF H H FF FF H FF H FFH E Fachmarktzentrum SO WOCH FF H FFH FF H SO WOCH FF H Technisches Zentrum der LVB e Ausschnitt Flächennutzungsplan M 1:20000 Fläche E 14.01.2015 SPA FF H SPA Anlage FF H FF H FFH FF H SP A SP A FF H FF H SPA SPA FFH A SP FFH SPA SO WOCH P F A SP H FF SPA FFH WT KfzHandel Fachmarktzentrum Kiesabbau SO WOCH Ausschnitt Flächennutzungsplan M 1:20000 Fläche F 14.01.2015 Anlage Golfp Fachmarktzentrum ierheim Neue Me P+R Sonnenenergienutzung Krankenhaus G Städtisches Klinikum "Sankt Georg" Bau-und Gartenfachmarkt Bund Bund Polizei P WB Sozialversicherungszentrum C-Zentrum C-Zentrum Ausschnitt Flächennutzungsplan M 1:20000 Fläche G SPA 14.01.2015 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. DS-00940 vom 25.03.2015 Beschluss der Ratsversammlung vom 25.03.2015 Beschluss- Nr. DS-00940 Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Thema Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans - FNP-Fortschreibung, Beitrittsbeschluss Stand vom Juli 2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Dezernat VI Datum/Unterschrift (en) Sachstand: DS-00940 Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans - FNP-Fortschreibung, Beitrittsbeschluss Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 10/15 am 16.05.2015