Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1016847.pdf
Größe
25 MB
Erstellt
14.01.15, 12:00
Aktualisiert
16.02.17, 08:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-00940
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
24.02.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
03.03.2015
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
10.03.2015
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
17.03.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
25.03.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes – FNP-Fortschreibung;
Beitrittsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes (s. Anlage) wird zur Kenntnis genommen. Die
Ratsversammlung fasst zu den darin formulierten Maßgaben einen Beitrittsbeschluss.
2. Der Flächennutzungsplan ist in der Fassung, die er unter Berücksichtigung der Maßgaben aus der
Genehmigung erfahren hat, neu bekannt zu machen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“
Anlagen:
1 Beschreibung des Sachverhaltes
2 Genehmigung der Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes
3 Ausschnitt Flächennutzungsplan; LSG – Partheaue Machern
4 Ausschnitt Flächennutzungsplan; LSG – Östliche Rietzschke
5 Ausschnitt Flächennutzungsplan; Fläche A
6 Ausschnitt Flächennutzungsplan; Fläche B – D
7 Ausschnitt Flächennutzungsplan; Fläche E
8 Ausschnitt Flächennutzungsplan; Fläche F
9 Ausschnitt Flächennutzungsplan; Fläche G
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.03.2015
zu
18.14.
Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes – FNPFortschreibung;
Beitrittsbeschluss
Vorlage: VI-DS-00940
Beschluss:
1. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes (s. Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
Die Ratsversammlung fasst zu den darin formulierten Maßgaben einen Beitrittsbeschluss.
2. Der Flächennutzungsplan ist in der Fassung, die er unter Berücksichtigung der Maßgaben
aus der Genehmigung erfahren hat, neu bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 26. März 2015
Seite: 1/1
Beschreibung des Sachverhaltes
Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans – FNP-Fortschreibung
Beitrittsbeschluss
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Beschreibung des Sachverhaltes
Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans – FNP-Fortschreibung
Beitrittsbeschluss
Die Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes (FNP-Fortschreibung) wurde am
21.05.2014 von der Ratsversammlung beschlossen und am 12.06.2014 zur Genehmigung bei der
Landesdirektion Sachsen eingereicht. Die Genehmigung wurde am 04.12.2014 mit Maßgaben (siehe
Anlage) erteilt.
Bei den Maßgaben handelt es sich einzig um die Korrektur der nachrichtlichen Übernahme von
Grenzen der Landschaftsschutzgebiete „Partheaue-Machern“ und „Östliche Rietzschke-Stünz“, deren Verlauf gemäß der Anlage nunmehr angepasst wurde.
Gemäß § 5 Abs. 4 BauGB sollen Planungen und Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, in den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen werden.
Hinsichtlich der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten nach Landesrecht handelt es sich um
eine derartige Regelung. Bei der nachrichtlichen Übernahme der Landschaftsschutzgebiete in die
FNP-Fortschreibung ist die in § 51 Abs. 5 des Sächs. Naturschutzgesetzes genannte Überleitungsvorschrift unberücksichtigt geblieben, wonach „... Gebiete innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 30 und 34
BauGB) nicht mehr Bestandteil bestehender Landschaftsschutzgebiete sind“. Mit der Genehmigung
des Flächennutzungsplanes hat die Landesdirektion deshalb auf die Notwendigkeit zur Korrektur
der Abgrenzung verwiesen und entsprechende Maßgaben formuliert.
Die vorgenommene Änderung der Grenzdarstellung führt dabei nicht zu einer inhaltlichen Änderung der Planung, sondern übernimmt insoweit lediglich bestehendes Recht, mit der Folge, dass erneute Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nicht erforderlich sind.
Sie hat, wie aus der Begründung zu den Maßgaben bereits ersichtlich wird, auch keinen Einfluss auf
das Abwägungsergebnis insgesamt bzw. generell. Gleichwohl wurden im Rahmen der Prüfung des
Flächennutzungsplans durch die Landesdirektion fünf Teilbereiche festgestellt, für die nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Stadt bei korrigierter Darstellung der Landschaftsschutzgebietsgrenzen möglicherweise zu einem anderen Abwägungsergebnis im Hinblick auf die spezifische Flächendarstellung hätte kommen können. Aus diesem Grund hat die Landesdirektion die als Flächen A
– E bezeichneten Teilbereiche von der Genehmigung ausgenommen.
Die Fläche F ist als Fläche für Versorgungsanlagen dargestellt, obwohl die Fläche in der Realität unbebaut und auch keine Versorgungsanlage ist. Die Darstellung stellte sich als redaktionelles Versehen heraus. Diese Fläche wird ebenfalls von der Genehmigung ausgenommen.
Die Fläche G betrifft Teile des Areals des städtischen Klinikums „Sankt Georg“. Die Lage im LSG
„Nördliche Rietzschke“ bei gleichzeitiger Darstellung als „Sonderbaufläche“ stellt einen Widerspruch dar, der nur über eine Ausgliederung aus dem LSG oder die Erteilung einer naturschutzfachlichen Befreiung lösbar ist. Beides liegt derzeit nicht vor. Folglich wurden Teile der Fläche des Klinikums St. Georg zum jetzigen Zeitpunkt von der Genehmigung ausgenommen.
Die Flächen A – G (siehe Anlage) sind in Anwendung des § 5 (1) Satz 2 BauGB von den Darstellungen des FNP ausgenommen. Sie sind im Rahmen eines zukünftigen Änderungsverfahrens des FNP
erneut zu betrachten.
Mit diesen Änderungen im FNP Entwurf und der Fassung des o.g. Beschlusses durch die Ratsversammlung macht sich die Stadt die Maßgaben der Landesdirektion zu eigen.
14.01.2015
Beschreibung des Sachverhaltes
Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans – FNP-Fortschreibung
Beitrittsbeschluss
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Auf die Strategischen Zielen der Kommunalpolitik hat der Beschluss keine Auswirkungen.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch den Beschluss nicht berührt.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung des Beschlusses bzw. Kosten, die infolge des Beschlusses auf die Stadt zukommen können (einschließlich Maßnahmen auf städtischen Flächen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz), sind
nicht zu erwarten.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
1. Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird der Oberbürgermeister die FNPFortschreibung ausfertigen.
2. Danach sollen
• die Bekanntmachung der Genehmigung sowie
• die Neubekanntmachung des FNP (§ 6 Abs. 6 BauGB)
durch das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, im Leipziger Amtsblatt erfolgen.
14.01.2015
Anlage
Golfplatz
Nachtsc hu
tzgebiet
Anlage
Fachmarktzentrum
LSG-Partheaue Machern
Neue Messe
FFH
P+R
Sonnenenergienutzung
Krankenhaus
FFH
FFH
H
FF
Städtisches K linikum
"S ankt Georg"
FFH
FFH
Bau-und
Gartenfachmarkt
FFH
Fachmarktzentrum
SO
WOCH
FFH
Bund
Polizei
FFH
P
FF
H
WB
SO
WOCH
FFH
FFH
LSG-Partheaue Machern
Technisches Zentrum
der LV B
FFH
alungsm
FFH
C-Zentrum
Sportschule
LSG-Partheaue Machern
C-Zentrum
§
SP
A
Forschung und Lehre
Zoo
Einrichtungshaus
§
A
SP
Ausschnitt Flächennutzungsplan
Zoo
M 1:24000
14.01.2015
Bau-und
Gartenfachmarkt
Bau-und
Gartenfachmarkt
Sport und
LSG - Partheaue-Machern
B-Zentrum
Freizeit
P
LSG Grenze
Anlage
Forschung und Lehre
Einrichtungshaus
§
Bau-und
Gartenfachmarkt
Bau-und
Gartenfachmarkt
Zoo
Sport und
B-Zentrum
Freizeit
P
P
P+R
LSG-Östliche RietzschkeStünz
P
UNI
C-Zentrum
§
§
P
UNI
FF H
WT
UNI-Klinik/UNI
Botanischer
Garten
P
LSG-Östliche RietzschkeStünz
Deutsche
National-
§
Freizeit/
Kultur
UNITierklinik
UNI- Klinik/
UNI
Bibliothek
Wissenschaft /
Forschung
Einrichtungshaus
Handel
-mdr-
P
Kultur
Hochschulen
Sendeanlage
P+R
WB
WB
WB
SO
WOCH
D-Zentrum
SO
WOCH
Herzzentrum
Ausschnitt Flächennutzungsplan
M 1:20000
Krankenhaus
14.01.2015
"Sankt Elisabeth"
SP
A
Soteria-Klinik
LSG - Östliche Rietzschke-Stünz
Bau-und
Gartenfachmarkt
LSG Grenze
SO
WOCH
FFH
Anlage
FF H
FF H
FF H
FF
H
FFH
zei
FF H
FF H
FF H
FFH
Sportschule
A
Forschung und Lehre
Bau-und
Gartenfachmarkt
Bau-und
artenfachmarkt
P
C-Zentrum
Ausschnitt Flächennutzungsplan
M 1:20000
Fläche A
UNI
14.01.2015
Anlage
rkt-
m
Neue Messe
FFH
H
FF
FFH
FF H
FF H
D
FF H
C
FF
H
FFH
B
Fachmarktzentrum
SO
WOCH
FF H
FF H
Technisches Zentrum
der LVB
FF H
FFH
Sportschule
Ausschnitt Flächennutzungsplan
M 1:20000
Fläche B - D
Forschung und Lehre
14.01.2015
Anlage
tzgebi et
Nac htschu
FF H
FFH
FF H
H
FF
FF H
FF H
FFH
E
Fachmarktzentrum
SO
WOCH
FF
H
FFH
FF H
SO
WOCH
FF H
Technisches Zentrum
der LVB
e
Ausschnitt Flächennutzungsplan
M 1:20000
Fläche E
14.01.2015
SPA
FF
H
SPA
Anlage
FF
H
FF
H
FFH
FF
H
SP
A
SP
A
FF H
FF H
SPA
SPA
FFH
A
SP
FFH
SPA
SO
WOCH
P
F
A
SP
H
FF
SPA FFH
WT
KfzHandel
Fachmarktzentrum
Kiesabbau
SO
WOCH
Ausschnitt Flächennutzungsplan
M 1:20000
Fläche F
14.01.2015
Anlage
Golfp
Fachmarktzentrum
ierheim
Neue Me
P+R
Sonnenenergienutzung
Krankenhaus
G
Städtisches Klinikum
"Sankt Georg"
Bau-und
Gartenfachmarkt
Bund
Bund
Polizei
P
WB
Sozialversicherungszentrum
C-Zentrum
C-Zentrum
Ausschnitt Flächennutzungsplan
M 1:20000
Fläche G
SPA
14.01.2015
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. DS-00940 vom 25.03.2015
Beschluss der Ratsversammlung vom 25.03.2015
Beschluss- Nr. DS-00940
Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Thema Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans - FNP-Fortschreibung, Beitrittsbeschluss
Stand vom Juli 2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat VI
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
DS-00940
Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans - FNP-Fortschreibung,
Beitrittsbeschluss
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 10/15 am 16.05.2015