Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1009558.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
05.11.14, 12:00
Aktualisiert
21.02.16, 09:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00545/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
11.11.2014
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Errichtung eines Spielplatzes in Großzschocher (V/A 526)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
X
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Planung für den Bau eines neuen Spielplatzes in
Leipzig Großzschocher an der Straße „Zur Alten Bäckerei“zu erarbeiten und die erforderlichen Mittel
im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den Haushalt 2017 zusätzlich einzuplanen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Begründung:
Der Antrag spricht ein wichtiges Themenfeld im Stadtteil Großzschocher an. Dort existiert zur Zeit
nur ein Spielplatz. Die Errichtung eines weiteren Spielplatzes an der Straße „Zur Alten Bäckerei“ ist
wünschenswert und aus fachlichen Gesichtspunkten erforderlich. Dadurch wird jedoch eine
zusätzliche Investition erforderlich, für die im Haushaltsplan 2015/2016 keine entsprechenden Mittel
geplant sind.
Betrachtet man die Entwicklung von Großzschocher, so gibt es im Ergebnis positiver Entwicklungen
einen verstärkten Zuzug junger Familien. Adäquate Spielangebote für die Kinder und Jugendlichen
aller Altersklassen fehlen. Die Defizite sind eindeutig. Für die Gestaltung eines Spielangebotes im
historischen Ortskern sind die städtischen Flächen an der Straße „Zur Alten Bäckerei“ sehr gut
geeignet.
Im Rahmen des Programms zur Instandhaltung und Entwicklung öffentlicher Spielplätze stehen 250
T€ für die Sanierung bestehender Spielplätze zur Verfügung. Der Einsatz und die Verwendung
erfolgt auf der Grundlage einer Dringlichkeitsliste, die jährlich abgeglichen und aktualisiert wird. Der
Neubau von Spielplätzen war und ist nicht Anliegen des o. g. Stadtratsbeschlusses.
Der sehr wünschenswerte und notwendige Bau eines neuen Spielplatzes kann nur im Rahmen einer
zusätzlichen Investition entwickelt werden. Eine bedarfsgerechte Planung sollte von der
Stadtverwaltung erarbeitet und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
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