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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1009558.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
05.11.14, 12:00
Aktualisiert
21.02.16, 09:03

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00545/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters 11.11.2014 Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Errichtung eines Spielplatzes in Großzschocher (V/A 526) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder X Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Planung für den Bau eines neuen Spielplatzes in Leipzig Großzschocher an der Straße „Zur Alten Bäckerei“zu erarbeiten und die erforderlichen Mittel im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den Haushalt 2017 zusätzlich einzuplanen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Begründung: Der Antrag spricht ein wichtiges Themenfeld im Stadtteil Großzschocher an. Dort existiert zur Zeit nur ein Spielplatz. Die Errichtung eines weiteren Spielplatzes an der Straße „Zur Alten Bäckerei“ ist wünschenswert und aus fachlichen Gesichtspunkten erforderlich. Dadurch wird jedoch eine zusätzliche Investition erforderlich, für die im Haushaltsplan 2015/2016 keine entsprechenden Mittel geplant sind. Betrachtet man die Entwicklung von Großzschocher, so gibt es im Ergebnis positiver Entwicklungen einen verstärkten Zuzug junger Familien. Adäquate Spielangebote für die Kinder und Jugendlichen aller Altersklassen fehlen. Die Defizite sind eindeutig. Für die Gestaltung eines Spielangebotes im historischen Ortskern sind die städtischen Flächen an der Straße „Zur Alten Bäckerei“ sehr gut geeignet. Im Rahmen des Programms zur Instandhaltung und Entwicklung öffentlicher Spielplätze stehen 250 T€ für die Sanierung bestehender Spielplätze zur Verfügung. Der Einsatz und die Verwendung erfolgt auf der Grundlage einer Dringlichkeitsliste, die jährlich abgeglichen und aktualisiert wird. Der Neubau von Spielplätzen war und ist nicht Anliegen des o. g. Stadtratsbeschlusses. Der sehr wünschenswerte und notwendige Bau eines neuen Spielplatzes kann nur im Rahmen einer zusätzlichen Investition entwickelt werden. Eine bedarfsgerechte Planung sollte von der Stadtverwaltung erarbeitet und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Seite 2/3