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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1014257.pdf
Größe
251 kB
Erstellt
08.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:48

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. A-00366/14-NF-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 21.01.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Bewerbung Leipzigs als "KULTURHAUPTSTADT EUROPAS" 2025 Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, weiterhin alle erforderlichen Fakten bis zum Jahr 2015 zu sammeln und zu werten. Der Ratsversammlung soll im 1. Quartal 2016 ein Bericht vorgelegt werden, der Grundlage einer Ratsentscheidung ist, ob der Prozess einer Bewerbung initiiert werden sollte. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Im Jahr 2011 votierte der Stadtrat bereits über einen ähnlichen Antrag (V/A 147). Im Verwaltungsstandpunkt verwies das Dezernat Kultur auf die Evaluierung des Bewerbungsverfahrens der Europäischen Kommission. Ein Ergebnis war für 2012 in Aussicht gestellt. Mit erheblicher Verzögerung hat am 12. Dezember 2013 das Europäische Parlament über eine Neuregelung der Vergabe des Titels „KULTURHAUPTSTADT EUROPAS“ abgestimmt. Der Ministerrat hat am 24. März 2014 den überarbeiteten Vorschlag der EU-Kommission zur Weiterführung der Initiative "KULTURHAUPTSTÄDTE EUROPAS" angenommen, der die Vergabe des Titels für die Jahre 2020 bis 2033 regelt. Für das Jahr 2025 darf Deutschland maximal drei Städte neben Slowenien, das ebenfalls für das Jahr 2025 vorgesehen ist, vorschlagen. Derzeit gibt es von zahlreichen Städten Bemühungen, eine Bewerbung vorzubereiten. Leipzig sollte die grundsätzliche Frage, ob und wie eine Bewerbung als „KULTURHAUPTSTADT EUROPAS“ sinnvoll ist, zeitnah prüfen. Für eine Bewerbung spricht die Chance, sich grundsätzlich und in einmaliger Intensität mit der kulturellen Identität unserer Stadt auseinander zu setzen. Ein solcher Prozess ist auch bei scheiternder Bewerbung von integrativer Bedeutung für die Stadtgesellschaft Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 21.01.2015 zu 16.2. Bewerbung Leipzigs als "KULTURHAUPTSTADT EUROPAS" 2025 Vorlage: A-00366/14-NF-002 Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, weiterhin alle erforderlichen Fakten bis zum Jahr 2015 zu sammeln und zu werten. Der Ratsversammlung soll im 1. Quartal 2016 ein Bericht vorgelegt werden, der Grundlage einer Ratsentscheidung ist, ob der Prozess einer Bewerbung initiiert werden sollte. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen Leipzig, den 22. Januar 2015 Seite: 1/1