Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1014257.pdf
Größe
251 kB
Erstellt
08.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. A-00366/14-NF-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
21.01.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Bewerbung Leipzigs als "KULTURHAUPTSTADT EUROPAS" 2025
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, weiterhin alle erforderlichen Fakten bis zum Jahr 2015 zu
sammeln und zu werten. Der Ratsversammlung soll im 1. Quartal 2016 ein Bericht vorgelegt
werden, der Grundlage einer Ratsentscheidung ist, ob der Prozess einer Bewerbung initiiert werden
sollte.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Im Jahr 2011 votierte der Stadtrat bereits über einen ähnlichen Antrag (V/A 147). Im
Verwaltungsstandpunkt verwies das Dezernat Kultur auf die Evaluierung des Bewerbungsverfahrens
der Europäischen Kommission. Ein Ergebnis war für 2012 in Aussicht gestellt. Mit erheblicher
Verzögerung hat am 12. Dezember 2013 das Europäische Parlament über eine Neuregelung der
Vergabe des Titels „KULTURHAUPTSTADT EUROPAS“ abgestimmt. Der Ministerrat hat am 24.
März 2014 den überarbeiteten Vorschlag der EU-Kommission zur Weiterführung der Initiative
"KULTURHAUPTSTÄDTE EUROPAS" angenommen, der die Vergabe des Titels für die Jahre 2020
bis 2033 regelt. Für das Jahr 2025 darf Deutschland maximal drei Städte neben Slowenien, das
ebenfalls für das Jahr 2025 vorgesehen ist, vorschlagen. Derzeit gibt es von zahlreichen Städten
Bemühungen, eine Bewerbung vorzubereiten.
Leipzig sollte die grundsätzliche Frage, ob und wie eine Bewerbung als „KULTURHAUPTSTADT
EUROPAS“ sinnvoll ist, zeitnah prüfen. Für eine Bewerbung spricht die Chance, sich grundsätzlich
und in einmaliger Intensität mit der kulturellen Identität unserer Stadt auseinander zu setzen. Ein
solcher Prozess ist auch bei scheiternder Bewerbung von integrativer Bedeutung für die
Stadtgesellschaft
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 21.01.2015
zu 16.2. Bewerbung Leipzigs als "KULTURHAUPTSTADT EUROPAS" 2025
Vorlage: A-00366/14-NF-002
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, weiterhin alle erforderlichen Fakten bis zum Jahr 2015
zu sammeln und zu werten. Der Ratsversammlung soll im 1. Quartal 2016 ein Bericht vorgelegt
werden, der Grundlage einer Ratsentscheidung ist, ob der Prozess einer Bewerbung initiiert
werden sollte.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen
Leipzig, den 22. Januar 2015
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