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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1024141.pdf
Größe
231 kB
Erstellt
16.04.15, 12:00
Aktualisiert
07.01.16, 17:12

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-01290 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Finanzen 1. Lesung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 1. Lesung Grundstücksverkehrsausschuss 1. Lesung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Erlöse aus Grundstücksverkäufen für strategischen Grunderwerb einsetzen (ehemals HP 067/15/16) Beschluss: Die Erlöse aus Grundstücksverkäufen werden künftig dem Budget für den strategischen Grunderwerb zugeordnet. Der Grundstücksverkehrsausschuss sowie der FA Finanzen werden halbjährlich über den Stand des Budgets für den strategischen Flächenerwerb informiert. Der strategische Flächenerwerb bekommt für die Stadt Leipzig mit steigenden Einwohnerzahlen und einer damit einhergehenden Verknappung freier Grundstücke eine immer größere Bedeutung. Um auch künftig Grundstücke für Gewerbeansiedlungen, soziale und Verkehrsinfrastruktur sowie als Ausgleichsflächen vorhalten zu können, sollen die Einnahmen, die die Stadt durch Grundstücksverkäufe erzielt, künftig allein für den strategischen Flächenerwerb eingesetzt werden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung: Der strategische Flächenerwerb bekommt für die Stadt Leipzig mit steigenden Einwohnerzahlen und einer damit einhergehenden Verknappung freier Grundstücke eine immer größere Bedeutung. Um auch künftig Grundstücke für Gewerbeansiedlungen, soziale und Verkehrsinfrastruktur sowie als Ausgleichsflächen vorhalten zu können, sollen die Einnahmen, die die Stadt durch Grundstücksverkäufe erzielt, künftig allein für den strategischen Flächenerwerb eingesetzt werden. Seite 1/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 15.8 Erlöse aus Grundstücksverkäufen für strategischen Grunderwerb einsetzen (ehemals HP 067/15/16) Vorlage: VI-A-01290 Beschluss Mit der HH-Planung 2017 ff werden die notwendigen Mittel für den strategischen Flächenerwerb bereitgestellt, unter der Berücksichtigung der diversen Prioritäten in der Kommunalpolitik, dem finanziellen Handlungsspielraum der Stadt Leipzig und der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes durch die Landesdirektion. Diese Bereitstellung erfolgt unabhängig von möglichen Grundstückserlösen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 1/1