Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1024141.pdf
Größe
231 kB
Erstellt
16.04.15, 12:00
Aktualisiert
07.01.16, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01290
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Finanzen
1. Lesung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
1. Lesung
Grundstücksverkehrsausschuss
1. Lesung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Erlöse aus Grundstücksverkäufen für strategischen Grunderwerb einsetzen
(ehemals HP 067/15/16)
Beschluss:
Die Erlöse aus Grundstücksverkäufen werden künftig dem Budget für den strategischen
Grunderwerb zugeordnet. Der Grundstücksverkehrsausschuss sowie der FA Finanzen werden
halbjährlich über den Stand des Budgets für den strategischen Flächenerwerb informiert. Der
strategische Flächenerwerb bekommt für die Stadt Leipzig mit steigenden Einwohnerzahlen und
einer damit einhergehenden Verknappung freier Grundstücke eine immer größere Bedeutung. Um
auch künftig Grundstücke für Gewerbeansiedlungen, soziale und Verkehrsinfrastruktur sowie als
Ausgleichsflächen vorhalten zu können, sollen die Einnahmen, die die Stadt durch
Grundstücksverkäufe erzielt, künftig allein für den strategischen Flächenerwerb eingesetzt werden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Der strategische Flächenerwerb bekommt für die Stadt Leipzig mit steigenden Einwohnerzahlen und
einer damit einhergehenden Verknappung freier Grundstücke eine immer größere Bedeutung. Um
auch künftig Grundstücke für Gewerbeansiedlungen, soziale und Verkehrsinfrastruktur sowie als
Ausgleichsflächen vorhalten zu können, sollen die Einnahmen, die die Stadt durch
Grundstücksverkäufe erzielt, künftig allein für den strategischen Flächenerwerb eingesetzt werden.
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu 15.8
Erlöse aus Grundstücksverkäufen für strategischen Grunderwerb
einsetzen (ehemals HP 067/15/16)
Vorlage: VI-A-01290
Beschluss
Mit der HH-Planung 2017 ff werden die notwendigen Mittel für den strategischen
Flächenerwerb bereitgestellt, unter der Berücksichtigung der diversen Prioritäten in der
Kommunalpolitik, dem finanziellen Handlungsspielraum der Stadt Leipzig und der
Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes durch die Landesdirektion. Diese Bereitstellung erfolgt
unabhängig von möglichen Grundstückserlösen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 9. Juli 2015
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