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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1031469.pdf
Größe
241 kB
Erstellt
06.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:31

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. A-00700/14-NF-003 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Fachausschuss Finanzen Ratsversammlung Zuständigkeit 2. Lesung 08.07.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Änderung der Hauptsatzung Beschluss: § 8 (17) Zuständigkeit der Ratsversammlung b) (Ergänzung, bisheriger 1. Teil unter a)): „Die Ratsversammlung entscheidet über den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren und ab 75.000,00 Euro jährlich.“ Der § 14 (6) Grundstücksverkehrsausschuss wird ergänzt: "Bei Miet- und Pachtverträgen ab einer Laufzeit von 10 Jahren entscheidet der Grundstücksverkehrsausschuss bis unter 75.000,00 Euro jährlich." Sachverhalt: Beispielsweise beim Kitainvestitionsprogramm werden entsprechende Miet- und Pachtverträge u. a. über ca. 25 Jahre abgeschlossen. Da es sich um „überlange“ Vertragslaufzeiten und entsprechende Bindungen der Verwaltung handelt, ist zwingend der Stadtrat in mindestens der o. g. Form einzubeziehen. Im o. g. Beispiel handelt es sich um „verdeckte“ Investitionsförderungen im mehrstelligen Millionenbereich, die nicht durch einen Ausschuss, sondern im Sinne des § 28 Absatz 2 Ziffer 1 (Stadtrat entscheidet über Grundsätze der Verwaltung) der Sächsischen Gemeindeordnung durch den Stadtrat zu entscheiden sind. In jedem Fall handelt es sich nicht um einen „normalen Verwaltungsakt“ . Seite 1 Im Übrigen, würde die Stadt Leipzig selbst investieren und bauen, würde der Stadtrat i. d. R. über den Planungs- und Baubeschluss befinden. Folgende Regelung wird als neue Nr. 21 in § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung eingefügt: „(3) Die Ratsversammlung entscheidet insbesondere über: … 21. die Eigentümerziele für die Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig gemäß den Regelungen des Leipziger Corporate Governance Kodex,“ … Alle weiteren Ziffern verschieben sich nach unten. Seite 2 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 15.2. Änderung der Hauptsatzung Vorlage: A-00700/14-NF-003 Beschluss: 1. § 8 (17) Zuständigkeit der Ratsversammlung b) (Ergänzung, bisheriger 1. Teil unter a)): „Die Ratsversammlung entscheidet über den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren und / oder ab 125.000,00 Euro jährlich." 2. Der § 14 (6) Grundstücksverkehrsausschuss wird ergänzt: "Bei Miet- und Pachtverträgen ab einer Laufzeit von 10 Jahren entscheidet der Grundstücksverkehrsausschuss bis unter 125.000,00 Euro jährlich." 3. § 14 (6) der Hauptsatzung wird wie folgt ergänzt: Über den Abschluss von Mietverträgen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren ist der Grundstücksverkehrsausschuss zu informieren. Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 1: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 4 Enthaltungen Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 2: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 3: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 1/1