Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1031469.pdf
Größe
241 kB
Erstellt
06.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. A-00700/14-NF-003
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Fachausschuss Finanzen
Ratsversammlung
Zuständigkeit
2. Lesung
08.07.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Beschluss:
§ 8 (17) Zuständigkeit der Ratsversammlung b) (Ergänzung, bisheriger 1. Teil unter a)):
„Die Ratsversammlung entscheidet über den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab einer
Vertragslaufzeit von 10 Jahren und ab 75.000,00 Euro jährlich.“
Der § 14 (6) Grundstücksverkehrsausschuss wird ergänzt:
"Bei Miet- und Pachtverträgen ab einer Laufzeit von 10 Jahren entscheidet der
Grundstücksverkehrsausschuss bis unter 75.000,00 Euro jährlich."
Sachverhalt:
Beispielsweise beim Kitainvestitionsprogramm werden entsprechende Miet- und Pachtverträge u. a.
über ca. 25 Jahre abgeschlossen. Da es sich um „überlange“ Vertragslaufzeiten und entsprechende
Bindungen der Verwaltung handelt, ist zwingend der Stadtrat in mindestens der o. g. Form
einzubeziehen.
Im o. g. Beispiel handelt es sich um „verdeckte“ Investitionsförderungen im mehrstelligen
Millionenbereich, die nicht durch einen Ausschuss, sondern im Sinne des § 28 Absatz 2 Ziffer 1
(Stadtrat entscheidet über Grundsätze der Verwaltung) der Sächsischen Gemeindeordnung durch
den Stadtrat zu entscheiden sind. In jedem Fall handelt es sich nicht um einen „normalen
Verwaltungsakt“ .
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Im Übrigen, würde die Stadt Leipzig selbst investieren und bauen, würde der Stadtrat i. d. R. über
den Planungs- und Baubeschluss befinden.
Folgende Regelung wird als neue Nr. 21 in § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung eingefügt:
„(3) Die Ratsversammlung entscheidet insbesondere über:
…
21. die Eigentümerziele für die Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig gemäß den Regelungen
des Leipziger Corporate Governance Kodex,“
…
Alle weiteren Ziffern verschieben sich nach unten.
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu 15.2. Änderung der Hauptsatzung
Vorlage: A-00700/14-NF-003
Beschluss:
1. § 8 (17) Zuständigkeit der Ratsversammlung b) (Ergänzung, bisheriger 1. Teil unter a)):
„Die Ratsversammlung entscheidet über den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab
einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren und / oder ab 125.000,00 Euro jährlich."
2. Der § 14 (6) Grundstücksverkehrsausschuss wird ergänzt:
"Bei Miet- und Pachtverträgen ab einer Laufzeit von 10 Jahren entscheidet der
Grundstücksverkehrsausschuss bis unter 125.000,00 Euro jährlich."
3. § 14 (6) der Hauptsatzung wird wie folgt ergänzt:
Über den Abschluss von Mietverträgen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren ist der
Grundstücksverkehrsausschuss zu informieren.
Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 1:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 4 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 2:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 3:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
Leipzig, den 9. Juli 2015
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