Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1009867.pdf
Größe
304 kB
Erstellt
07.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Petition Nr. P-00511/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.11.2014
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff
Der Clara-Zetkin-Park soll autofrei bleiben
Beschluss:
Die Initiative für einen autofreien inneren Clara-Zetkin-Park wird unterstützt. Für zahlreiche Wege im
Park existieren bereits Einschränkungen der Nutzung durch den Autoverkehr. Die Entwidmung
weiterer Bereiche wird von der Verwaltung geprüft. Im Clara-Zetkin-Park werden keine Parkplätze
baulich ertüchtigt oder Wegweisungen zu vorhandenen Parkflächen vorgenommen. Über die
Wegeverbindungen der Parkanlagen werden im Zusammenhang mit infrastrukturellen
Baumaßnahmen keine Umleitungsverkehre für Kraftfahrzeuge geführt. Weitere Verbesserungen der
Querungsbeziehungen für Fußgänger sind in der Karl-Tauchnitz-Straße geplant und sollen zeitlich in
Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel umgesetzt werden.
Begründung:
Die Parkanlagen dienen ursächlich der Erholungs- und Freizeitnutzung, deshalb sollen die darin
befindlichen Straßen und Wege allein den Fußgängern, Radfahrern und Inline-Skatern vorbehalten
werden. Größere Abschnitte der Anton-Bruckner-Allee, der Max-Reger-Allee und des Nonnenweges
sind bereits mittel Absperrpfosten gegen eine Befahrung durch den Kfz-Verkehr gesperrt. Ob und
wie weitere Wegeabschnitte für den Kfz-Verkehr entwidmet werden können, muss mit den
Anliegern, den Sportvereinen und Gastronomiebetrieben abgestimmt werden.
Bei Baumaßnahmen in der Könneritzstraße wird der Verkehr nicht durch den ClaraZetkin-Park umgeleitet.
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In den letzten Jahren erfolgten zahlreiche Verbesserungen, besonders für Fußgänger und
Radfahrer, die aus den angrenzenden Wohngebieten das Parkgelände aufsuchen. Im Zuge der
Karl-Tauchnitz-Straße wurden in Höhe der Telemannstraße und Mozartstraße Querungshilfen und
im Bereich der Haydnstraße eine Fußgängersignalanlage installiert. Im Zusammenhang mit den
Baumaßnahmen am Kreisverkehr wurden in den Zu- und Abfahrten Querungsstellen und in der
Edvard-Grieg-Allee eine weitere Querungsinsel errichtet. Im Gebiet nördöstlich der Marschnerstraße
ist eine Tempo-30-Zone angeordnet. Diese dient in erster Linie dem Schutz der Fußgänger.
Kraftfahrer müssen hier jederzeit mit querenden Fußgängern rechnen und deshalb die
Geschwindigkeit vermindern. In der Ferdinand-Lassalle-Straße sind infolge der vorhandenen
Tempo-30-Regelung die Bedingungen für die querenden Fußgänger bereits gut. Zusätzlich wurden
im Verlauf der Ferdinand-Lassalle-Straße wegen der höheren Verkehrsbelastung zwei bauliche
Querungshilfen in Höhe der Moschelesstraße und Sebastian-Bach-Straße angeordnet. Außerdem
können die Fußgänger an der LSA Marschnerstraße/Ferdinand- Lassalle-Straße/Edvard-Grieg-Allee
sicher die Straße überqueren. Geplant ist eine weitere Querungsinsel in der Karl-Tauchnitz-Straße in
Höhe der Ferdinand-Rhode- Straße, die im Zusammenhang mit der baulichen Ertüchtigung dieses
Straßenabschnittes installiert werden soll.
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.11.2014
zu 10.1. Der Clara-Zetkin-Park soll autofrei bleiben
Vorlage: P-00511/14
Beschluss:
Die Vorschläge der Petition werden wie die anderen Hinweise und Vorschläge im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes für
den Clara-Zetkin-Park und den Johannapark mit abgewogen und eingearbeitet.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
Leipzig, den 21.11.2014
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RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. P-00511/14 vom
Beschluss der Ratsversammlung vom 20.11.2014
Beschluss- Nr.
Eingereicht von Petitionsausschuss
Der Clara-Zetkin-Park soll autofrei bleiben
Stand vom
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Die mehrheitlich angenommene Petition für einen autofreien Clara-Zetkin-Park sah eine
Entwidmung der Straßen vor. Im Rahmen des umfangreichen Beteiligungsverfahrens zum
Entwicklungskonzept zum Clara-Zetkin-Park bzw. Johannapark und begleitenden Gesprächen
wurde zwischen den Ämtern und teilnehmenden Bürgern eine Lösung mit Teilentwidmung
erarbeitet, der in der Abschlussveranstaltung am 01.12.2014 alle relevanten Beteiligten zustimmten.
Begründung:
Die Anton-Bruckner- und Max Reger-Allee befinden sich als gewidmete Straßen in Verantwortung
des Verkehrs- und Tiefbauamtes (VTA) der Stadt Leipzig. Unter dem Stichwort „Autofreier ClaraZetkin-Park“ wurde insbesondere auf den Konflikt zwischen der Lage der Alleen im Landschaftsund Europäischen Vogelschutzgebiet, der Bedeutung als innerstädtischer Naherholungsraum und
wichtige Radverkehrsverbindung einerseits und der Nutzung der beiden Straßen als Stellplätze und
für den Umleitungsverkehr andererseits hingewiesen.
Zur Lösung dieses Konfliktes soll eine Teileinziehung der Anton-Bruckner-Allee und der MaxReger-Allee sowie die neue Widmung als „beschränkt-öffentliche Wege und Plätze“ mit
besonderer Zweckbestimmung „selbständige Geh- und Radwege“ erfolgen. Die
Rechtsgrundlage bildet das Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz
- SächsStrG), § 8 in Verbindung mit § 3.
Damit sollen die Anton-Bruckner-Allee (zwischen Kreisel Karl-Tauchnitz-Straße im Osten und
Rondell/Oval an der AOK im Westen) sowie die Max-Reger-Allee (zwischen Einmündung
Ferdinand-Lassalle-Straße und Vorplatz an der Rennbahn) künftig Fußgängern, Radfahrern,
Skatern und anderen nicht motorisierten Nutzern vorbehalten sein. Weiterhin zulässig sind das
Befahren durch Anlieferungs-, Müll-, Pflege- und Rettungsfahrzeuge sowie die gebührenpflichtige
Sondernutzung der Wegeflächen auf Antrag. Straßenbaulast und Unterhaltung der Verkehrsflächen,
die als Fachliegenschaft durch eine hohe Bedeutung für das Leipziger Radverkehrsnetz
gekennzeichnet sind, verbleiben beim Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig.
Stadt
Leipzi
g
01.15/
046/1
1.08
-2-
Zur Umsetzung sind noch weitere detaillierende Planungen notwendig, bei denen die exakte
Abgrenzung der Teileinziehungen zu klären ist. Darüber hinaus ist für die Teilentwidmung ein
Ratsbeschluss als Arbeitsgrundlage notwendig. Dieser soll angestrebt werden, nachdem das
Entwicklungskonzept zum Clara-Zetkin-Park und Johannapark durch den Stadtrat bestätigt wurde.