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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1009867.pdf
Größe
304 kB
Erstellt
07.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:27

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Petition Nr. P-00511/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.11.2014 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff Der Clara-Zetkin-Park soll autofrei bleiben Beschluss: Die Initiative für einen autofreien inneren Clara-Zetkin-Park wird unterstützt. Für zahlreiche Wege im Park existieren bereits Einschränkungen der Nutzung durch den Autoverkehr. Die Entwidmung weiterer Bereiche wird von der Verwaltung geprüft. Im Clara-Zetkin-Park werden keine Parkplätze baulich ertüchtigt oder Wegweisungen zu vorhandenen Parkflächen vorgenommen. Über die Wegeverbindungen der Parkanlagen werden im Zusammenhang mit infrastrukturellen Baumaßnahmen keine Umleitungsverkehre für Kraftfahrzeuge geführt. Weitere Verbesserungen der Querungsbeziehungen für Fußgänger sind in der Karl-Tauchnitz-Straße geplant und sollen zeitlich in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel umgesetzt werden. Begründung: Die Parkanlagen dienen ursächlich der Erholungs- und Freizeitnutzung, deshalb sollen die darin befindlichen Straßen und Wege allein den Fußgängern, Radfahrern und Inline-Skatern vorbehalten werden. Größere Abschnitte der Anton-Bruckner-Allee, der Max-Reger-Allee und des Nonnenweges sind bereits mittel Absperrpfosten gegen eine Befahrung durch den Kfz-Verkehr gesperrt. Ob und wie weitere Wegeabschnitte für den Kfz-Verkehr entwidmet werden können, muss mit den Anliegern, den Sportvereinen und Gastronomiebetrieben abgestimmt werden. Bei Baumaßnahmen in der Könneritzstraße wird der Verkehr nicht durch den ClaraZetkin-Park umgeleitet. Seite 1/3 In den letzten Jahren erfolgten zahlreiche Verbesserungen, besonders für Fußgänger und Radfahrer, die aus den angrenzenden Wohngebieten das Parkgelände aufsuchen. Im Zuge der Karl-Tauchnitz-Straße wurden in Höhe der Telemannstraße und Mozartstraße Querungshilfen und im Bereich der Haydnstraße eine Fußgängersignalanlage installiert. Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen am Kreisverkehr wurden in den Zu- und Abfahrten Querungsstellen und in der Edvard-Grieg-Allee eine weitere Querungsinsel errichtet. Im Gebiet nördöstlich der Marschnerstraße ist eine Tempo-30-Zone angeordnet. Diese dient in erster Linie dem Schutz der Fußgänger. Kraftfahrer müssen hier jederzeit mit querenden Fußgängern rechnen und deshalb die Geschwindigkeit vermindern. In der Ferdinand-Lassalle-Straße sind infolge der vorhandenen Tempo-30-Regelung die Bedingungen für die querenden Fußgänger bereits gut. Zusätzlich wurden im Verlauf der Ferdinand-Lassalle-Straße wegen der höheren Verkehrsbelastung zwei bauliche Querungshilfen in Höhe der Moschelesstraße und Sebastian-Bach-Straße angeordnet. Außerdem können die Fußgänger an der LSA Marschnerstraße/Ferdinand- Lassalle-Straße/Edvard-Grieg-Allee sicher die Straße überqueren. Geplant ist eine weitere Querungsinsel in der Karl-Tauchnitz-Straße in Höhe der Ferdinand-Rhode- Straße, die im Zusammenhang mit der baulichen Ertüchtigung dieses Straßenabschnittes installiert werden soll. Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.11.2014 zu 10.1. Der Clara-Zetkin-Park soll autofrei bleiben Vorlage: P-00511/14 Beschluss: Die Vorschläge der Petition werden wie die anderen Hinweise und Vorschläge im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes für den Clara-Zetkin-Park und den Johannapark mit abgewogen und eingearbeitet. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen Leipzig, den 21.11.2014 Seite: 1/1 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. P-00511/14 vom Beschluss der Ratsversammlung vom 20.11.2014 Beschluss- Nr. Eingereicht von Petitionsausschuss Der Clara-Zetkin-Park soll autofrei bleiben Stand vom noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Dezernat Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Die mehrheitlich angenommene Petition für einen autofreien Clara-Zetkin-Park sah eine Entwidmung der Straßen vor. Im Rahmen des umfangreichen Beteiligungsverfahrens zum Entwicklungskonzept zum Clara-Zetkin-Park bzw. Johannapark und begleitenden Gesprächen wurde zwischen den Ämtern und teilnehmenden Bürgern eine Lösung mit Teilentwidmung erarbeitet, der in der Abschlussveranstaltung am 01.12.2014 alle relevanten Beteiligten zustimmten. Begründung: Die Anton-Bruckner- und Max Reger-Allee befinden sich als gewidmete Straßen in Verantwortung des Verkehrs- und Tiefbauamtes (VTA) der Stadt Leipzig. Unter dem Stichwort „Autofreier ClaraZetkin-Park“ wurde insbesondere auf den Konflikt zwischen der Lage der Alleen im Landschaftsund Europäischen Vogelschutzgebiet, der Bedeutung als innerstädtischer Naherholungsraum und wichtige Radverkehrsverbindung einerseits und der Nutzung der beiden Straßen als Stellplätze und für den Umleitungsverkehr andererseits hingewiesen. Zur Lösung dieses Konfliktes soll eine Teileinziehung der Anton-Bruckner-Allee und der MaxReger-Allee sowie die neue Widmung als „beschränkt-öffentliche Wege und Plätze“ mit besonderer Zweckbestimmung „selbständige Geh- und Radwege“ erfolgen. Die Rechtsgrundlage bildet das Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG), § 8 in Verbindung mit § 3. Damit sollen die Anton-Bruckner-Allee (zwischen Kreisel Karl-Tauchnitz-Straße im Osten und Rondell/Oval an der AOK im Westen) sowie die Max-Reger-Allee (zwischen Einmündung Ferdinand-Lassalle-Straße und Vorplatz an der Rennbahn) künftig Fußgängern, Radfahrern, Skatern und anderen nicht motorisierten Nutzern vorbehalten sein. Weiterhin zulässig sind das Befahren durch Anlieferungs-, Müll-, Pflege- und Rettungsfahrzeuge sowie die gebührenpflichtige Sondernutzung der Wegeflächen auf Antrag. Straßenbaulast und Unterhaltung der Verkehrsflächen, die als Fachliegenschaft durch eine hohe Bedeutung für das Leipziger Radverkehrsnetz gekennzeichnet sind, verbleiben beim Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig. Stadt Leipzi g 01.15/ 046/1 1.08 -2- Zur Umsetzung sind noch weitere detaillierende Planungen notwendig, bei denen die exakte Abgrenzung der Teileinziehungen zu klären ist. Darüber hinaus ist für die Teilentwidmung ein Ratsbeschluss als Arbeitsgrundlage notwendig. Dieser soll angestrebt werden, nachdem das Entwicklungskonzept zum Clara-Zetkin-Park und Johannapark durch den Stadtrat bestätigt wurde.