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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1031678.pdf
Größe
246 kB
Erstellt
07.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:31

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Ratsversammlung - Eilfall Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01616 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters 07.07.2015 Zuständigkeit Bestätigung Ratsversammlung 08.07.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Flexible Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten Beschlussvorschlag: 1. Die Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen im zentralen Budget „Amt 50 Bauliche und technische Unterhaltung“ (50_UH), für die die Deckung aus dem Budget „Hilfen für Asylbewerber“ (50_313_ZW) erfolgt, gilt als unerheblich im Sinne des § 79 (1) SächsGemO. Über diese entscheidet der Oberbürgermeister. 2. Die Ratsversammlung beschließt zur Erhöhung der Flexibilität der Verwaltung die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 2,0 Mio. € für das Jahr 2015. Je nach Erfordernis werden die zusätzlichen Mittel als Aufwendungen im Ergebnishaushalt oder als Auszahlungen im Finanzhaushalt/Investitionsplan zur Verfügung gestellt. Die Deckung für Maßnahmen des Ergebnishaushaltes erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000), wobei die Bereitstellung der Mittel erst dann erfolgt, wenn die planmäßig veranschlagten Mittel im Budget „Hilfen für Asylbewerber“ (50_313_ZW) ausgeschöpft sind. Die Deckung für Maßnahmen des Finanzhaushaltes/Investitionsplan erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000). 3. Wenn die zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 2,0 Mio. € aufgebraucht sind, wird der Oberbürgermeister abweichend von den Regelungen der Hauptsatzung bis zum 31.12.2015 ermächtigt, zur Gewährleistung der Schaffung der dringend notwendigen Platzkapazitäten zur Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Geduldeten über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt bzw. über-/außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt/Investitionsplan gemäß § 79 (1) SächsGemO bis zu einer Höhe von 1,0 Mio. € je Budget zu genehmigen. Sachverhalt: Aufgrund der Notwendigkeit, die dringend benötigten Platzkapazitäten zur Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Geduldeten schnellstmöglich zu schaffen, ist es zur flexiblen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel zwingend erforderlich, die Festlegungen in der Hauptsatzung bzgl. der Beschlussfassung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zunächst bis zum 31.12.2015 an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen. Folgender Beschluss sollte daher in der Ratsversammlung am 08.07.2015 gefasst werden: siehe Beschlusspunkte BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 19.27 Flexible Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten Vorlage: VI-DS-01616 Beschlussvorschlag: 1. Die Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen im zentralen Budget „Amt 50- Bauliche und technische Unterhaltung" (50_UH), für die die Deckung aus dem Budget „Hilfen für Asylbewerber" (50_313_ZW) erfolgt, gilt als unerheblich im Sinne des § 79 (1) SächsGemO. Über diese entscheidet der Oberbürgermeister. 2. Die Ratsversammlung beschließt zur Erhöhung der Flexibilität der Verwaltung die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 2,0 Mio. € für das Jahr 2015. Je nach Erfordernis werden die zusätzlichen Mittel als Aufwendungen im Ergebnishaushalt oder als Auszahlungen im Finanzhaushalt/Investitionsplan zur Verfügung gestellt. Die Deckung für Maßnahmen des Ergebnishaushaltes erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000), wobei die Bereitstellung der Mittel erst dann erfolgt, wenn die planmäßig veranschlagten Mittel im Budget „Hilfen für Asylbewerber" (50_313_ZW) ausgeschöpft sind. Die Deckung für Maßnahmen des Finanzhaushaltes/Investitionsplan erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt" (1098700000). 3. Wenn die zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 2,0 Mio. € aufgebraucht sind, wird der Oberbürgermeister abweichend von den Regelungen der Hauptsatzung bis zum 31.12.2015 ermächtigt, zur Gewährleistung der Schaffung der dringend notwendigen Platzkapazitäten zur Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Geduldeten über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt bzw. über-/außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt/Investitionsplan gemäß § 79 (1) SächsGemO bis zu einer Höhe von 1,0 Mio. € je Budget zu genehmigen. 4. Der Oberbürgermeister prüft, ob von den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln a) Maßnahmen eingeleitet werden, die im Sozialamt für eine schnellere Bearbeitung von Anträgen von AsylbewerberInnen zum Umzug in eine Wohnung dienen, b) zusätzliche Sprachmittlersprechstunden angeboten werden können, um AsylbewerberInnen die schnellere Integration und die Wohnungssuche zu ermöglichen. Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 1: mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 2:: mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 3: mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 4: einstimmig angenommen Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 1/1