Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1031678.pdf
Größe
246 kB
Erstellt
07.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- Eilfall Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01616
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
07.07.2015
Zuständigkeit
Bestätigung
Ratsversammlung
08.07.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Flexible Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung
von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und
Geduldeten
Beschlussvorschlag:
1.
Die Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen im zentralen Budget „Amt 50
Bauliche und technische Unterhaltung“ (50_UH), für die die Deckung aus dem Budget „Hilfen
für Asylbewerber“ (50_313_ZW) erfolgt, gilt als unerheblich im Sinne des § 79 (1)
SächsGemO. Über diese entscheidet der Oberbürgermeister.
2.
Die Ratsversammlung beschließt zur Erhöhung der Flexibilität der Verwaltung die pauschale
Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO in Höhe von 2,0 Mio. € für das Jahr 2015. Je nach Erfordernis werden die
zusätzlichen Mittel als Aufwendungen im Ergebnishaushalt oder als Auszahlungen im
Finanzhaushalt/Investitionsplan zur Verfügung gestellt.
Die Deckung für Maßnahmen des Ergebnishaushaltes erfolgt aus der Kostenstelle
„Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000), wobei
die
Bereitstellung der Mittel erst dann erfolgt, wenn die planmäßig veranschlagten Mittel im
Budget „Hilfen für Asylbewerber“ (50_313_ZW) ausgeschöpft sind.
Die Deckung für Maßnahmen des Finanzhaushaltes/Investitionsplan erfolgt aus der
Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000).
3.
Wenn die zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 2,0 Mio. € aufgebraucht sind, wird der
Oberbürgermeister abweichend von den Regelungen der Hauptsatzung bis zum 31.12.2015
ermächtigt, zur Gewährleistung der Schaffung der dringend notwendigen Platzkapazitäten
zur Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Geduldeten über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Ergebnishaushalt bzw. über-/außerplanmäßige Auszahlungen im
Finanzhaushalt/Investitionsplan gemäß § 79 (1) SächsGemO bis zu einer Höhe von 1,0 Mio.
€ je Budget zu genehmigen.
Sachverhalt:
Aufgrund der Notwendigkeit, die dringend benötigten Platzkapazitäten zur Unterbringung von
Asylbewerber/-innen und Geduldeten schnellstmöglich zu schaffen, ist es zur flexiblen
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel zwingend erforderlich, die Festlegungen in der Hauptsatzung
bzgl. der Beschlussfassung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
zunächst bis zum 31.12.2015 an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen.
Folgender Beschluss sollte daher in der Ratsversammlung am 08.07.2015 gefasst werden:
siehe Beschlusspunkte
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu
19.27
Flexible Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der
Schaffung von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von
Asylbewerber/-innen und Geduldeten
Vorlage: VI-DS-01616
Beschlussvorschlag:
1. Die Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen im zentralen Budget „Amt 50- Bauliche und
technische Unterhaltung" (50_UH), für die die Deckung aus dem Budget „Hilfen für
Asylbewerber"
(50_313_ZW) erfolgt, gilt als unerheblich im Sinne des § 79 (1) SächsGemO. Über diese entscheidet
der Oberbürgermeister.
2. Die Ratsversammlung beschließt zur Erhöhung der Flexibilität der Verwaltung die pauschale
Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO in Höhe von 2,0 Mio. € für das Jahr 2015. Je nach Erfordernis werden die zusätzlichen
Mittel
als
Aufwendungen
im
Ergebnishaushalt
oder
als
Auszahlungen
im
Finanzhaushalt/Investitionsplan zur Verfügung gestellt.
Die Deckung für Maßnahmen des Ergebnishaushaltes erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000), wobei die Bereitstellung der Mittel erst
dann erfolgt, wenn die planmäßig veranschlagten Mittel im Budget „Hilfen für Asylbewerber"
(50_313_ZW) ausgeschöpft sind.
Die Deckung für Maßnahmen des Finanzhaushaltes/Investitionsplan erfolgt aus der Kostenstelle
„Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt" (1098700000).
3. Wenn die zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 2,0 Mio. € aufgebraucht sind, wird der
Oberbürgermeister abweichend von den Regelungen der Hauptsatzung bis zum 31.12.2015
ermächtigt, zur Gewährleistung der Schaffung der dringend notwendigen Platzkapazitäten zur
Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Geduldeten über-/außerplanmäßige Aufwendungen im
Ergebnishaushalt bzw. über-/außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt/Investitionsplan
gemäß § 79 (1) SächsGemO bis zu einer Höhe von 1,0 Mio. € je Budget zu genehmigen.
4. Der Oberbürgermeister prüft, ob von den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln
a) Maßnahmen eingeleitet werden, die im Sozialamt für eine schnellere Bearbeitung von Anträgen von
AsylbewerberInnen zum Umzug in eine Wohnung dienen,
b) zusätzliche Sprachmittlersprechstunden angeboten werden können, um AsylbewerberInnen die
schnellere Integration und die Wohnungssuche zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 1:
mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 2::
mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 3:
mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 4:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 9. Juli 2015
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