Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1030448.pdf
Größe
253 kB
Erstellt
24.06.15, 12:00
Aktualisiert
09.02.16, 09:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01577
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
30.06.2015
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
02.07.2015
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
06.07.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
08.07.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dezernat Finanzen
Betreff
Änderung Ratsbeschluss DS-00649/14: Widmung des Grundstückes Newtonstraße
als Teil des Sondervermögens des Eigenbetriebes Städtische Behindertenhilfe
Beschlussvorschlag:
Der Ratsbeschluss DS-00649/14 vom 25.02.2015 wird wie folgt geändert:
1. Zum Stichtag 31.12.2014 wird rückwirkend das Grundstück Newtonstraße ohne Hausnummer in
04279 Leipzig, Flurstück 183e der Gemarkung Dölitz unentgeltlich in das Sondervermögen des
Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe übertragen.
2. Bilanziell geht mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums das Grundstück aus dem
Bestandsverzeichnis der Stadt Leipzig auf das des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe
über.
Grundstück Flurstück 183e der Gemarkung Dölitz
Bezeichnung
Straße
Hausnr
PLZ
Flurstück
Fläche in m²
Grundstückswert
(Buchwert) in €
Freifläche
Newtonstraße
ohne
04279 Leipzig
183e
760
45.600
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Eilbedürftigkeitsbegründung:
Die Übertragung des Grundstückes Newtonstraße ohne Hausnummer in 04279 Leipzig, Flurstück
183e der Gemarkung Dölitz in das Sondervermögen des Städtischen Eigenbetriebes
Behindertenhilfe ist Grundalge für die Errichtung eines Neubaus zur Unterbringung von Berechtigten
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aufgrund der zu erwartenden Zuweisungen für die Jahre
2015 und 2016 sind schnellstmöglich Unterbringungskapazitäten zu schaffen. Bezüglich dieses
Objektes sind bisher entstandene Verzögerungen im Verfahren nach Möglichkeit zu kompensieren,
um die Einrichtung in der ersten Hälfte 2016 in Betrieb nehmen zu könne. Eine spätere
Beschlussfassung und Übertragung verlagert die Bauphase komplett in die Winterzeit, eine
Winterbaustelle erhöht die Kosten und führt zu weiteren Zeitverzögerungen.
Sachverhalt:
Das Grundstück Newtonstraße ohne Hausnummer in 04279 Leipzig, Flurstück 183e der Gemarkung
Döitz soll rückwirkend zum 31.12.2014 unentgeltlich in das Sondervermögen des Städtischen
Eigenbetriebes Behindertenhilfe übertragen werden. Die Änderung des Ratsbeschlusses vom
25.02.2015 ergibt sich aus einer steuerrechtlichen Bewertung des Sachverhaltes. Dieses
Grundstück ist für den Teilneubau einer Asylbewerberunterkunft auf dem Grundstück Bornaische
Straße 217 (bereits im Betriebsvermögen des SEB) erforderlich.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu
19.26
Änderung Ratsbeschluss DS-00649/14: Widmung des Grundstückes
Newtonstraße als Teil des Sondervermögens des Eigenbetriebes
Städtische Behindertenhilfe
Vorlage: VI-DS-01577
Beschluss:
Der Ratsbeschluss DS-00649/14 vom 25.02.2015 wird wie folgt geändert:
1. Zum Stichtag 31.12.2014 wird rückwirkend das Grundstück Newtonstraße ohne
Hausnummer in 04279 Leipzig, Flurstück 183e der Gemarkung Dölitz unentgeltlich in das
Sondervermögen des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe übertragen.
2. Bilanziell geht mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums das Grundstück aus dem
Bestandsverzeichnis der Stadt Leipzig auf das des Städtischen Eigenbetriebes
Behindertenhilfe über.
Grundstück Flurstück 183e der Gemarkung Dölitz
Bezeichnung Straße
Hausnr
Freifläche
Newtonstraße ohne
PLZ
Flurstück
04279 Leipzig 183e
Fläche in m²
760
Grundstückswert (Buchwert) in €
45.600
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 9. Juli 2015
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