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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1030448.pdf
Größe
253 kB
Erstellt
24.06.15, 12:00
Aktualisiert
09.02.16, 09:49

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung - eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01577 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters 30.06.2015 Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 02.07.2015 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 06.07.2015 Vorberatung Ratsversammlung 08.07.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Dezernat Finanzen Betreff Änderung Ratsbeschluss DS-00649/14: Widmung des Grundstückes Newtonstraße als Teil des Sondervermögens des Eigenbetriebes Städtische Behindertenhilfe Beschlussvorschlag: Der Ratsbeschluss DS-00649/14 vom 25.02.2015 wird wie folgt geändert: 1. Zum Stichtag 31.12.2014 wird rückwirkend das Grundstück Newtonstraße ohne Hausnummer in 04279 Leipzig, Flurstück 183e der Gemarkung Dölitz unentgeltlich in das Sondervermögen des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe übertragen. 2. Bilanziell geht mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums das Grundstück aus dem Bestandsverzeichnis der Stadt Leipzig auf das des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe über. Grundstück Flurstück 183e der Gemarkung Dölitz Bezeichnung Straße Hausnr PLZ Flurstück Fläche in m² Grundstückswert (Buchwert) in € Freifläche Newtonstraße ohne 04279 Leipzig 183e 760 45.600 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Eilbedürftigkeitsbegründung: Die Übertragung des Grundstückes Newtonstraße ohne Hausnummer in 04279 Leipzig, Flurstück 183e der Gemarkung Dölitz in das Sondervermögen des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe ist Grundalge für die Errichtung eines Neubaus zur Unterbringung von Berechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aufgrund der zu erwartenden Zuweisungen für die Jahre 2015 und 2016 sind schnellstmöglich Unterbringungskapazitäten zu schaffen. Bezüglich dieses Objektes sind bisher entstandene Verzögerungen im Verfahren nach Möglichkeit zu kompensieren, um die Einrichtung in der ersten Hälfte 2016 in Betrieb nehmen zu könne. Eine spätere Beschlussfassung und Übertragung verlagert die Bauphase komplett in die Winterzeit, eine Winterbaustelle erhöht die Kosten und führt zu weiteren Zeitverzögerungen. Sachverhalt: Das Grundstück Newtonstraße ohne Hausnummer in 04279 Leipzig, Flurstück 183e der Gemarkung Döitz soll rückwirkend zum 31.12.2014 unentgeltlich in das Sondervermögen des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe übertragen werden. Die Änderung des Ratsbeschlusses vom 25.02.2015 ergibt sich aus einer steuerrechtlichen Bewertung des Sachverhaltes. Dieses Grundstück ist für den Teilneubau einer Asylbewerberunterkunft auf dem Grundstück Bornaische Straße 217 (bereits im Betriebsvermögen des SEB) erforderlich. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 19.26 Änderung Ratsbeschluss DS-00649/14: Widmung des Grundstückes Newtonstraße als Teil des Sondervermögens des Eigenbetriebes Städtische Behindertenhilfe Vorlage: VI-DS-01577 Beschluss: Der Ratsbeschluss DS-00649/14 vom 25.02.2015 wird wie folgt geändert: 1. Zum Stichtag 31.12.2014 wird rückwirkend das Grundstück Newtonstraße ohne Hausnummer in 04279 Leipzig, Flurstück 183e der Gemarkung Dölitz unentgeltlich in das Sondervermögen des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe übertragen. 2. Bilanziell geht mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums das Grundstück aus dem Bestandsverzeichnis der Stadt Leipzig auf das des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe über. Grundstück Flurstück 183e der Gemarkung Dölitz Bezeichnung Straße Hausnr Freifläche Newtonstraße ohne PLZ Flurstück 04279 Leipzig 183e Fläche in m² 760 Grundstückswert (Buchwert) in € 45.600 Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 1/1