Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1027656.pdf
Größe
9,6 MB
Erstellt
22.05.15, 12:00
Aktualisiert
03.05.16, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01450
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
15.06.2015
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
22.06.2015
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-West
22.06.2015
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
23.06.2015
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost
01.07.2015
Anhörung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
02.07.2015
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
06.07.2015
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
07.07.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
08.07.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Planungsbeschluss zur Äußeren Sanierung - Dach, Fassade, Fenster und
Bauwerksabdichtungen an der 94. Oberschule, Miltitzer Weg 3, 04205 Leipzig und
der Nebenstelle der F.-A.-Brockhausschule, Samuel-Lampel-Straße 1, 04357 Leipzig EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag:
1. Der Planungsbeschluss zur Planung der Äußeren Sanierung-Dach-Fassade-Fenster und der
Bauwerksabdichtungsmaßnahmen an der F.-A.-Brockhausschule und der 94. Schule wird
gefasst.
2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI) betragen
60 T€ für die A.-Brockhaus-Schule und werden im PSP-Element 1.100.21.7.1.01.02 /42119000
zur Verfügung gestellt.
3. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI) betragen
50 T€ für die 94.Schule und werden im PSP-Element 1.100.21.5.1.01.14 /42119000 zur
Verfügung gestellt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
x Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
x Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
bis
Erträge
2016
2017
Aufwendungen
2015
2017
Höhe in EUR
wo veranschlagt
600.000 €
600.000 €
1.580.000 €
1.620.000 €
1.100.21.5.1.01.14
1.100.21.7.1.01.02
1.100.21.5.1.01.14
1.100.21.7.1.01.02
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
x
bis
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
finanzielle Auswirkungen
Prüfkatalog
Eilbedürftigkeitsbegründung
Planungsbeschluss
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu
19.20
Planungsbeschluss zur Äußeren Sanierung - Dach, Fassade, Fenster und
Bauwerksabdichtungen an der 94. Oberschule, Miltitzer Weg 3, 04205
Leipzig und der Nebenstelle der F.-A.-Brockhausschule, Samuel-LampelStraße 1, 04357 Leipzig
Vorlage: VI-DS-01450
Beschluss:
1. Der Planungsbeschluss zur Planung der Äußeren Sanierung-Dach-Fassade-Fenster und der
Bauwerksabdichtungsmaßnahmen an der F.-A.-Brockhausschule und der 94. Schule wird
gefasst.
2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI)
betragen60 T€ für die A.-Brockhaus-Schule und werden im PSP-Element 1.100.21.7.1.01.02
/42119000 zur Verfügung gestellt.
3. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI) betragen
50 T€ für die 94.Schule und werden im PSP-Element 1.100.21.5.1.01.14 /42119000 zur
Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 9. Juli 2015
Seite: 1/1
D:\DOC\01\02\69\73-Anlagen\06\DS-01450 Eilbedürftigkeit.pdf
1
Haushaltvorlage – Planungsbeschluss
Zu den Bauvorhaben:
Äußere Sanierung - Dach, Fassade, Fenster
und Bauwerkstrockenlegung
94. Schule
Mititzer Weg 3, 04205 Leipzig
F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle)
Samuel-Lampel-Str. 1, 04357 Leipzig
Bauherr:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
vertreten durch
Baufachamt:
Stand:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
09.06.2015
2
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1.
Grundlagen
3
2.
Begründete Zielstellung der Investition
2.1 Ableitungen des Investitionsbedarf
2.2 IST- Zustand
2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit
2.4 Alternativlösungen
2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
3
3.
3
3
3
3
3
Beschreibung der beabsichtigten Investition
3.1 Städtebauliche Einordnung
3.2 Erläuterung Entwurfsplanung
3.3 Nutzungsverbesserung
3.4 Eigentumsverhältnisse
3.5 Energiekonzept
3.6 Barrierefreies Bauen
3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
4
4
4
5
5
5
5
5
4.
Investitionsaufwand
6
5.
Finanzierungsplan
6
6.
Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung
7
7.
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
7
8.
Fristenplan
7
9.
Planungsbüros
8
3
1. Grundlagen
Die Grundlage bildet:
der Beschluss des Stadtrates RB-Nr. V/1301 vom 21.03.2012 Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2012
2. Begründete Zielstellung der Investition
2.1 Ableitungen des Investitionsbedarfes
Die 94. Schule, 2,5-zügige Oberschule und die F.-A.-Brockhaus-Schule, 5-zügiges
Gymnasium sind entsprechend Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig Fortschreibung 2012 - als stabiler Schulstandort ausgewiesen. Zur Senkung der
Betriebskosten, z.Z. hohe Wärmeverluste durch geringen Dämmwert und defekte
Fenster, ist dringend die Sanierung der Gebäudeaußenhüllen erforderlich. Da es sich
um gleiche Baumaßnahmen an typengleichen Baukörpern handelt, die zum gleichen
Zeitpunkt saniert werden sollen, ist beabsichtigt einen Planungsbeschluss für beide
Vorhaben zu fassen. Ziel ist es u.a. Planungskosten durch den Wiederholungseffekt
einzusparen.
2.2 IST – Zustand
Die Gebäude wurden als Typenprojekt in Plattenbau- Skelettbauweise 1982 und
1975 erbaut und entsprechen der Montagebauweise AG 17.1, Reihe Leipzig. Die
Schulkörper bestehen aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss und drei
Obergeschossen, sie werden über drei Treppenhäuser erschlossen. Die Gebäude
wurden nicht barrierefrei errichtet. Die Heizungssanlagen wurden teilweise (HA-Station) erneuert. Eine brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes der
Brockhausschule, Nebenstelle, erfolgte. Die 94. Schule ist brandschutztechnisch
noch nicht ertüchtigt.
An den Gebäuden bestehen bauphysikalische Mängel sowie Sanierungsbedarf an
Baukonstruktion und Technischen Anlagen.
2.3 Notwendigkeit / Dringlichkeit
Die Sanierung der Bausubstanz ist dringend notwendig, insbesondere die energetische Verbesserung der Außenbauteile. Ziel der Sanierung ist die Reduzierung der
Betriebskosten.
2.4 Alternativlösungen
Die 94. Schule und F.-A.-Brockhaus-Schule werden an den Standorten als Schulangebot für langfristig benötigt. Aus diesem Grund gibt es keine Alternativlösungen.
2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Die vorhandene Bausubstanz wird weiter verfallen. Bei Nichtbeschlussfassung werden sich die Reparaturkosten erhöhen und weiterhin hohe Betriebskosten die Folge
sein.
4
3. Beschreibung der beabsichtigten Investition
3.1 Städtebauliche Einordnung
Die 94. Schule befindet sich im Stadtbezirk West, Ortsteil Grünau-Nord. Unmittelbar
neben dem Ostgiebel der 94. Schule wurde mit einem Abstand von ca. 10 cm die
Schule Grünau, Schule zur Lernförderung, Miltitzer Weg 1 errichtet. Beide Schulen
sind separate Baukörper. Die Fassadensanierung der Schule Grünau soll um ein
Jahr zeitversetzt zur 94. Schule erfolgen. Dieser Sachverhalt ist bei der Planung
bezüglich der Farbgebung zu beachten. In nördlicher Nachbarschaft zu diesen
Schulen befinden sich zwei weitere Plattenbauten, die Gebäude der Max-KlingerSchule.
Die F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle) befindet sich in Stadtbezirk Nordost, Ortsteil Mockau-Nord. In unmittelbarer Nachbarschaft (Schulgelände) befindet sich das
Hauptgebäude der F.-A.-Brockhaus-Schule. Die Umgebung beider Schulen ist durch
eine Blockwohnbebauung und durch Grünanlagen geprägt.
3.2 Erläuterung Entwurfsplanung
Äußere Sanierung und Trockenlegung
Die äußere Hülle soll mit dem Standard EnEV 2014 saniert werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die Eingänge, Treppenanlagen und Vordächer erneuert
und der neuen Fassadengestaltung angepasst werden.
Die Sanierung umfasst:
Abdichtung und Dämmung der erdberührenden Außenwände
Abbrucharbeiten
Fassadensanierung und –gestaltung,
Dämmung der Außenwände, kompletter Austausch der Fenster, Einbau von
Kunststofffenstern, Anbringen eines außen liegenden Sonnenschutzes an der
Südfassade
Dachsanierung und Dachdämmung
Putz- und malermäßige Instandsetzung aller durch Abbruch und Umbau betroffenen Wand- und Deckenflächen
Erneuerung der drei Eingänge auf der Südseite (Hof) einschließlich der Brückenbauten, Erneuerung der Kücheneingänge, Rückbau der nicht mehr benötigten
ehemaligen Haupteingänge auf der Nordseite.
Bauwerkstrockenlegung
Technische Ausrüstung:
Blitzschutz, Stromverteilung Flur, Flurbeleuchtung (erforderlich durch Rückbau
der Lüftungskanäle und Unterhangdecken in der 94. Schule als Vorgriff auf die
Brandschutzmaßnahme), Außenbeleuchtung und Rufanlagen in den
Eingangsbereichen
Außenanlagen:
Neupflanzungen und Fällungen, Abbruch und Entsorgung der entlang des Gebäudes verlegten Beton-Plattenstreifen (Ausnahme bildet an der 94. Schule der
Bereich der Modellbahn AG), Gestaltung des Geländesprunges
Die Durchführung der Baumaßnahmen muss bei laufendem Schulbetrieb erfolgen.
Unterrichtsfreie Zeit ist intensiv zu nutzen.
5
3.3 Nutzungsverbesserung
- Beseitigung der baukonstruktiven Mängel
- Aufwertung der Eingangsbereiche
- Aufwertung der städtebaulichen Situation
- Senkung der Betriebskosten
–
3.4 Eigentumsverhältnisse
94. Schule
Eigentum:
Gemarkung:
Flurstück:
Stadt Leipzig
Leipzig-Schönau
1080
F.-A.-Brockhaus-Schule
(Nebenstelle)
Stadt Leipzig
Leipzig-Mockau
1362
3.5 Energiekonzept
Die Planung der Bestandsgebäude erfolgt nach EnEV 2014.
Erbringung des Wärmeschutznachweises EnEV 2014.
Planung der haustechnischen Anlagen:
energieeinsparende Beleuchtung durch effektive Leuchtmittel
Einsatz von Lichtsteuerung
3.6 Barrierefreies Bauen
Dieser Punkt ist hier nicht relevant.
3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
nicht relevant.
6
4. Investitionsaufwand
Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in €
Mehrwertsteuersatz: 19 %
Kostenermittlungsstufe: Kostenüberschlag
KG–
Nr.:
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Öff.Erschließung
Bauwerk
Baukonstruktion
Technische Anl.
300
400
500
Außenanlage
Ausstattung
und Kunstwerke
Baunebenkosten
600
700
100
700
94.Schule
€ brutto
Summe
F.-A.-Brockhaus-Schule
€ brutto
gesamt
8.000
8.000
in € brutto
16.000
18.000
18.000
36.000
1.205.000
1.205.000
2.410.000
105.000
105.000
210.000
74.000
74.000
148.000
0
0
0
170.000
210.000
380.000
1.580.000
1.620.000
3.200.000
Durch Wiederholungsfaktor, aufgrund der Typengleichheit, sind die Planungskosten für die
94. Schule um 40 T€ gemindert.
Leistungserstattung des AGM (KG 710) fiktiv in Höhe von 84 T € ist nicht in KG 700
enthalten.
5. Finanzierungsplan
Fördermittel gemäß Förderrichtlinie Schulische Infrastruktur (ohne IT)
94. Schule
gesamt
A.-F.-BrockhausSchule
Summe
1.580.000
1.620.000
3.200.000
1.500.000
1.500.000
3.000.000
Fördermittel
Bund/Land
600.000
600.000
1.200.000
Eigenmittel
980.000
1.020.000
2.000.000
davon förderfähig
Durch Wiederholungsfaktor, aufgrund der Typengleichheit, sind die Planungskosten für die
94. Schule um 40 T€ gemindert.
7
6. Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung
Jahr:
Planungsleistungen (KG
700) 94. Schule
Planungsleistungen (KG
700) F.-A.-BrockhausSchule
Bauleistungen
94. Schule
Bauleistungen
F.-A.-Brockhaus-Schule
Gesamt 94. Schule
nachrichtlich
Gesamt F.-A.-BrockhausSchule
nachrichtlich
2015
€
80.000
2016
€
45.000
2017
€
45.000
Gesamt
€
170.000
80.000
85.000
45.000
210.000
----- 255.000
1.155.000
1.410.000
-------
215.000
1.195.000
1.410.000
80.000
300.000
1.200.000
1.580.000
80.000
300.000
1.240.000
1.620.000
--
Die finanziellen Mittel werden im Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig veranschlagt.
7. Effektivität und Wirtschaftlichkeit
7.1 Folgeeffekte
Die Folgekosten werden sich insgesamt verringern. Wesentliche Einsparungen bei
den Betriebskosten ergeben sich durch den besseren Wärmeschutz der Gebäudehülle. Nach Fertigstellung der Entwurfsplanung werden die Folgekosten
aktualisiert und in zwei separaten Baubeschlüssen dargestellt. Die Mittel für diese
Kosten werden entsprechend bei der Haushaltsanmeldung Erg.-HH des AfJFB nach
Fertigstellung der Maßnahme geplant.
7.2 Aufwandsvergleiche
Die äußere Fassadensanierung und -gestaltung des typengleichen Plattenbaus der
9. Schule wird im Jahr 2015 beendet. Der Kostenüberschlag wurde auf Grundlage
der vorliegenden Kostenberechnung dieser Maßnahme ermittelt.
8. Fristenplan
Planungsbeschluss in DB OBM / Ratsvers.
Ende Mai 2015
Planung LP 2-3 HOAI, gesamt
Ende Juli 2015
Baubeschluss
Oktober 2015
Planung LP 4-6
Ende April 2016
positiver Fördermittelbescheid
Ende April 2016
Vergabe LP 7 *
Ende Juli 2016
Baudurchführung *
August 2016 bis Dez. 2017
* in Abhängigkeit vom Eingang des Fördermittelbescheides oder Zusage zum vorfristigen Baubeginn
8
9. Planungsbüros
Gemäß Vergabeordnung der Stadt Leipzig für freiberufliche Leistungen (VOF) fallen
die Planungsleistungen nicht in den Geltungsbereich der VOF.
Die Planer für Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagen werden noch ausgewählt.
9
ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 1 -
Auszug aus der Stadtkarte für 94. Schule
Anlage 2 -
Lageplan 94. Schule
Anlage 3 -
Auszug aus der Stadtkarte für das Brockhausgymnasium
Anlage 4 -
Lageplan Brockhausgymnasium (Nebenstelle)
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
nein
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
1
verschlechtert
ja
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
1 Vorschulische Bildungs-
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Map Print
Anlage 1
200 m
94. Schule
27.04.2015
Legend
Date:
27.04.2015
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09:31:22
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94. Schule
27.04.2015
94. Schule
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Anlage 2
50 m
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16.03.2015
94. Schule
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16.03.2015
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ALK-Gebäude | ALK-Flurstücke | ALK-Topographie | ALK-Sonstiges | Stadt-Topographie
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16.03.2015
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Anlage 3
200 m
F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle)
27.04.2015
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Date:
27.04.2015
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09:09:40
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Gebäude | Straßennetz | Topographie
F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle)
27.04.2015
F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle)
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Anlage 4
50 m
16.03.2015
F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle)
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16.03.2015
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16.03.2015