Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1030092.pdf
Größe
4,6 MB
Erstellt
15.06.15, 12:00
Aktualisiert
07.04.16, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01531
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
23.06.2015
Zuständigkeit
Bestätigung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
25.06.2015
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
07.07.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
08.07.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet "Westlich des
Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe";
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost;
Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschließt die Satzung über ein besonderes
Vorkaufsrecht für das Gebiet "Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe".
2.
Die Begründung der Satzung wird gebilligt.
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.
Anlagen:
1 Begründung der Eilbedürftigkeit
2 Beschreibung des Sachverhaltes
3 Übersichtskarte
4 Satzung
5 Begründung der Satzung
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu
19.24
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet "Westlich des
Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe"; Stadtbezirk Mitte,
Ortsteil Zentrum-Ost; Satzungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01531
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschließt die Satzung über ein besonderes
Vorkaufsrecht für das Gebiet "Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe".
2. Die Begründung der Satzung wird gebilligt.
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 62
Nein - Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 9. Juli 2015
Seite: 1/1
Begründung der Eilbedürftigkeit
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet
„Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe“;
Satzungsbeschluss
Die Stadt Leipzig beabsichtigt zur Realisierung eines neuen Schulstandortes und einer Neuordnung
der verkehrlichen Erschließung in diesem Gebiet die dafür erforderlichen Grundstücke von der
heutigen Eigentümerin zu erwerben. Ein entsprechendes Angebot der Stadt Leipzig wurde der
Eigentümerin unterbreitet.
Durch das kurzfristige Bekanntwerden von Kaufvorgängen, muss davon ausgegangen werden, dass
die Grundstücke nicht an die Stadt verkauft werden sollen. Um zügig handlungsfähig zu sein, soll
für den tatsächlichen Verkaufsfall an einen Dritten diese Satzung über das besondere Vorkaufsrecht
beschlossen und öffentlich bekannt gemacht werden.
Daher ist es notwendig, dass der Stadtrat noch am 08.07.2015 über die Vorlage beschließt.
17.06.2015
Beschreibung des Sachverhaltes
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrechts für das Gebiet
„Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe“;
Satzungsbeschluss
Mit dieser Vorlage soll der Satzungsbeschluss der Ratsversammlung über die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrechts für das im Betreff genannte Gebiet herbei geführt werden. Die räumliche
Lage und die Abgrenzung des Satzungsgebietes sind aus der Übersichtskarte und der Satzung zu ersehen.
Bei der Satzung handelt es sich um eine Satzung auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches. Näheres zum Satzungsinhalt und zur Begründung der Satzung ist den entsprechenden
Anlagen zu entnehmen.
Die Strategischen Zielen der Kommunalpolitik
• Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
und
• Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
sind für die Satzung nicht relevant.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Satzung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung der
Satzung auf die Stadt zukommen können, sind durch die Satzung ursächlich nicht zu erwarten. Die
Satzung verschafft der Stadt lediglich ein Vorkaufsrecht, aber keine Vorkaufpflicht. Erst die tatsächliche Ausübung des Vorkaufsrechtes bringt Maßnahmen der Stadt und Kosten mit sich. Ob und,
wenn ja, zu welchen Kaufpreisen das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, ist derzeit nicht prognostizierbar. Dies wird, soweit erforderlich, Gegenstand weiterer Vorlagen sein.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und
Bau, Stadtplanungsamt, den Beschluss im Leipziger Amtsblatt bekannt machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Dem Stadtbezirksbeirat Mitte wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar
nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
11.06.2015
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet "Westlich des Hauptbahnhofes,
Teilbereich südlich der Parthe", Satzungsbeschluss
Übersichtskarte - Lage des Satzungsgebietes
Datengrundlage: DSK,Stand 02.2015
Lage des Satzungsgebietes
Satzung über ein besondere Vorkaufsrecht für das Gebiet
"Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe"
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
1892
21
1892
38
1892
47
1892
31
1892
30
1892
17
1892l
1892
32
1892
22
1892
33
1892
1892 34
37
1892
40
1892
42
1892
36
1892
28
Planzeichenerklärung:
1892
15
Geltungsbereich
Gebäude
Fluss Parthe
1892
37
Flurstücksnummern
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), Stand 06.2015
§ 2 Anordnung des Vorkaufsrechtes
Für den in in § 1 festgesetzten räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung, für den die Stadt städtebauliche Maßnahmen in
Betracht zieht, steht ihr zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zu.
Begründung der Satzung über ein
besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet
„Westlich des Hauptbahnhofes,
Teilbereich südlich der Parthe“
er
Aufstellungsbeschluss)
Stadtbezirk:
Mitte
Ortsteil: Zentrum-Ost
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Ersteller:
Stadtplanungsamt
17.06.15
Begründung der
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe“
Seite 2
1.
Lage uns Situation des Satzungsgebietes
Das Gebiet umfasst eine Fläche von ungefähr 11 ha. Es befindet sich im Stadtbezirk Mitte, Zentrum-Ost westlich der Gleisanlagen des Hauptbahnhofes und nordöstlich der Kurt-Schumacher-Straße.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung verläuft
im Norden auf der nördlichen Grenze des Flurstückes 1892/21,
im Osten
auf der östlichen Grenze der Flurstücke 1892/15, 1892/17, 1892/21, 1892/28, 1892/30,
1892/31, 1892/32, 1892/33, 1892/42
im Süden auf der südlichen Grenze des Flurstückes 1892/40 sowie
im Westen auf der westlichen Grenze des Flurstückes 1892/22, 1892/40 bis zum Ausgangspunkt.
Alle genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Leipzig.
Grundlage für die Festsetzung ist die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) Leipzig mit Stand
vom 11.06.2015.
Die genaue Lage und die Abgrenzung des Gebietes sind dem Deckblatt und der Satzung zu entnehmen.
2.
Anlass und Erfordernis der Satzung
Bereits mit dem beschlossenen Schulentwicklungsplan 2012 wird der erhöhte Bedarf an schulischer
Infrastruktur fachlich dokumentiert. Die Schülerzahl und damit die verbundene steigende Nachfrage
an Plätzen in den Schulen wird noch bis mindestens 2019 bei den Grundschulen, bis zum Schuljahr
2024 in Oberschulen und bei den Gymnasien bis zum Schuljahr 2026 anhalten.1
Der Anlass für die Anordnung dieser Vorkaufsrechtssatzung begründet sich insbesondere daraus,
dass der Stadtbezirk Mitte zu den Schwerpunktgebieten zählt, in denen zusätzliche Kapazitäten für
Grundschulen, Oberschulen sowie Gymnasien, einschließlich der für Sport- und Freiflächen sowie
Nebenanlagen benötigten Flächen, geschaffen werden müssen. Aufgrund der zentralen Lage und einer guten verkehrstechnischen Anbindung über S-Bahn, Straßenbahn und Bus wurde der Standort
Hauptbahnhof Westseite als geeigneter Schulstandort eingestuft.
Mit einer baulichen Entwicklung westlich des Hauptbahnhofes wird auch eine neue verkehrliche Erschließung notwendig. Unter Berücksichtigung der Anbindung des städtebaulichen Entwicklungsgebietes Hauptbahnhof Westseite soll der nördliche Tangentenabschnitt zwischen Roscherstraße und
Gerberstraße vervollständigt werden. Diese Verkehrsplanung soll so konzipiert werden, dass der
nördliche Tangentenabschnitt eine höhere Entlastungsfunktion als bisher für das innerstädtische
Straßennetz übernehmen kann.2
Das Erfordernis für den Erlass der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr.
2 des Baugesetzbuches (BauGB) ergibt sich daraus, dass, um den geplanten neuen Schulstandort
einschließlich der Sport- und Freiflächen und einer angemessenen Verkehrskonzeption realisieren
1
2
Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (Entwurf)
Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum, Fortschreibung 2014
17.06.2015
Begründung der
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe“
Seite 3
zu können, die dafür benötigten, räumlich zusammenhängenden Flächen durch die Stadt erworben
werden müssen.
Nur mit der Vorkaufsrechtssatzung kann rechtlich abgesichert werden, dass die notwendigen Grundstücke im Falle ihrer Veräußerung von der Stadt vorrangig erworben werden können. Damit dient
die Satzung der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
3.
Inhalte und allgemeine Auswirkungen der Satzung
Inhalt der Satzung ist die Anordnung eines besonderen Vorkaufsrechtes auf der Grundlage des § 25
Abs. 1 Nr. 2 BauGB.
Mit der Anordnung des Vorkaufsrechtes steht der Stadt im Geltungsbereich der Satzung ein Vorkaufsrecht nach Maßgabe der § 24 ff BauGB an bebauten und unbebauten Grundstücken zu.
Mit Ausübung des Vorkaufsrechtes ist die Stadt in der Lage, die städtebaulichen Maßnahmen, die
sie in dem Gebiet in Betracht zieht, umzusetzen. Damit kann sie zur Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung beitragen.
Leipzig, den 19.06.2015
gez.
i.V. R. Wölpert
Jochem Lunebach
Leiter des
Stadtplanungsamtes
17.06.2015