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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1030092.pdf
Größe
4,6 MB
Erstellt
15.06.15, 12:00
Aktualisiert
07.04.16, 11:18

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung - eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01531 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters 23.06.2015 Zuständigkeit Bestätigung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte 25.06.2015 Anhörung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 07.07.2015 Vorberatung Ratsversammlung 08.07.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet "Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost; Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschließt die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet "Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe". 2. Die Begründung der Satzung wird gebilligt. Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“. Anlagen: 1 Begründung der Eilbedürftigkeit 2 Beschreibung des Sachverhaltes 3 Übersichtskarte 4 Satzung 5 Begründung der Satzung BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 19.24 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet "Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost; Satzungsbeschluss Vorlage: VI-DS-01531 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschließt die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet "Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe". 2. Die Begründung der Satzung wird gebilligt. Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan. Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 62 Nein - Stimmen: 1 Enthaltungen: 0 Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 1/1 Begründung der Eilbedürftigkeit Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe“; Satzungsbeschluss Die Stadt Leipzig beabsichtigt zur Realisierung eines neuen Schulstandortes und einer Neuordnung der verkehrlichen Erschließung in diesem Gebiet die dafür erforderlichen Grundstücke von der heutigen Eigentümerin zu erwerben. Ein entsprechendes Angebot der Stadt Leipzig wurde der Eigentümerin unterbreitet. Durch das kurzfristige Bekanntwerden von Kaufvorgängen, muss davon ausgegangen werden, dass die Grundstücke nicht an die Stadt verkauft werden sollen. Um zügig handlungsfähig zu sein, soll für den tatsächlichen Verkaufsfall an einen Dritten diese Satzung über das besondere Vorkaufsrecht beschlossen und öffentlich bekannt gemacht werden. Daher ist es notwendig, dass der Stadtrat noch am 08.07.2015 über die Vorlage beschließt. 17.06.2015 Beschreibung des Sachverhaltes Satzung über ein besonderes Vorkaufsrechts für das Gebiet „Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe“; Satzungsbeschluss Mit dieser Vorlage soll der Satzungsbeschluss der Ratsversammlung über die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrechts für das im Betreff genannte Gebiet herbei geführt werden. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Satzungsgebietes sind aus der Übersichtskarte und der Satzung zu ersehen. Bei der Satzung handelt es sich um eine Satzung auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches. Näheres zum Satzungsinhalt und zur Begründung der Satzung ist den entsprechenden Anlagen zu entnehmen. Die Strategischen Zielen der Kommunalpolitik • Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen und • Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur sind für die Satzung nicht relevant. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Satzung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung der Satzung auf die Stadt zukommen können, sind durch die Satzung ursächlich nicht zu erwarten. Die Satzung verschafft der Stadt lediglich ein Vorkaufsrecht, aber keine Vorkaufpflicht. Erst die tatsächliche Ausübung des Vorkaufsrechtes bringt Maßnahmen der Stadt und Kosten mit sich. Ob und, wenn ja, zu welchen Kaufpreisen das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, ist derzeit nicht prognostizierbar. Dies wird, soweit erforderlich, Gegenstand weiterer Vorlagen sein. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, den Beschluss im Leipziger Amtsblatt bekannt machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Dem Stadtbezirksbeirat Mitte wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. 11.06.2015 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet "Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe", Satzungsbeschluss Übersichtskarte - Lage des Satzungsgebietes Datengrundlage: DSK,Stand 02.2015 Lage des Satzungsgebietes Satzung über ein besondere Vorkaufsrecht für das Gebiet "Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe" § 1 Räumlicher Geltungsbereich 1892 21 1892 38 1892 47 1892 31 1892 30 1892 17 1892l 1892 32 1892 22 1892 33 1892 1892 34 37 1892 40 1892 42 1892 36 1892 28 Planzeichenerklärung: 1892 15 Geltungsbereich Gebäude Fluss Parthe 1892 37 Flurstücksnummern Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), Stand 06.2015 § 2 Anordnung des Vorkaufsrechtes Für den in in § 1 festgesetzten räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung, für den die Stadt städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, steht ihr zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zu. Begründung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe“ er Aufstellungsbeschluss) Stadtbezirk: Mitte Ortsteil: Zentrum-Ost Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Ersteller: Stadtplanungsamt 17.06.15 Begründung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe“ Seite 2 1. Lage uns Situation des Satzungsgebietes Das Gebiet umfasst eine Fläche von ungefähr 11 ha. Es befindet sich im Stadtbezirk Mitte, Zentrum-Ost westlich der Gleisanlagen des Hauptbahnhofes und nordöstlich der Kurt-Schumacher-Straße. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung verläuft im Norden auf der nördlichen Grenze des Flurstückes 1892/21, im Osten auf der östlichen Grenze der Flurstücke 1892/15, 1892/17, 1892/21, 1892/28, 1892/30, 1892/31, 1892/32, 1892/33, 1892/42 im Süden auf der südlichen Grenze des Flurstückes 1892/40 sowie im Westen auf der westlichen Grenze des Flurstückes 1892/22, 1892/40 bis zum Ausgangspunkt. Alle genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Leipzig. Grundlage für die Festsetzung ist die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) Leipzig mit Stand vom 11.06.2015. Die genaue Lage und die Abgrenzung des Gebietes sind dem Deckblatt und der Satzung zu entnehmen. 2. Anlass und Erfordernis der Satzung Bereits mit dem beschlossenen Schulentwicklungsplan 2012 wird der erhöhte Bedarf an schulischer Infrastruktur fachlich dokumentiert. Die Schülerzahl und damit die verbundene steigende Nachfrage an Plätzen in den Schulen wird noch bis mindestens 2019 bei den Grundschulen, bis zum Schuljahr 2024 in Oberschulen und bei den Gymnasien bis zum Schuljahr 2026 anhalten.1 Der Anlass für die Anordnung dieser Vorkaufsrechtssatzung begründet sich insbesondere daraus, dass der Stadtbezirk Mitte zu den Schwerpunktgebieten zählt, in denen zusätzliche Kapazitäten für Grundschulen, Oberschulen sowie Gymnasien, einschließlich der für Sport- und Freiflächen sowie Nebenanlagen benötigten Flächen, geschaffen werden müssen. Aufgrund der zentralen Lage und einer guten verkehrstechnischen Anbindung über S-Bahn, Straßenbahn und Bus wurde der Standort Hauptbahnhof Westseite als geeigneter Schulstandort eingestuft. Mit einer baulichen Entwicklung westlich des Hauptbahnhofes wird auch eine neue verkehrliche Erschließung notwendig. Unter Berücksichtigung der Anbindung des städtebaulichen Entwicklungsgebietes Hauptbahnhof Westseite soll der nördliche Tangentenabschnitt zwischen Roscherstraße und Gerberstraße vervollständigt werden. Diese Verkehrsplanung soll so konzipiert werden, dass der nördliche Tangentenabschnitt eine höhere Entlastungsfunktion als bisher für das innerstädtische Straßennetz übernehmen kann.2 Das Erfordernis für den Erlass der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) ergibt sich daraus, dass, um den geplanten neuen Schulstandort einschließlich der Sport- und Freiflächen und einer angemessenen Verkehrskonzeption realisieren 1 2 Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (Entwurf) Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum, Fortschreibung 2014 17.06.2015 Begründung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Westlich des Hauptbahnhofes, Teilbereich südlich der Parthe“ Seite 3 zu können, die dafür benötigten, räumlich zusammenhängenden Flächen durch die Stadt erworben werden müssen. Nur mit der Vorkaufsrechtssatzung kann rechtlich abgesichert werden, dass die notwendigen Grundstücke im Falle ihrer Veräußerung von der Stadt vorrangig erworben werden können. Damit dient die Satzung der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. 3. Inhalte und allgemeine Auswirkungen der Satzung Inhalt der Satzung ist die Anordnung eines besonderen Vorkaufsrechtes auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Mit der Anordnung des Vorkaufsrechtes steht der Stadt im Geltungsbereich der Satzung ein Vorkaufsrecht nach Maßgabe der § 24 ff BauGB an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Mit Ausübung des Vorkaufsrechtes ist die Stadt in der Lage, die städtebaulichen Maßnahmen, die sie in dem Gebiet in Betracht zieht, umzusetzen. Damit kann sie zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beitragen. Leipzig, den 19.06.2015 gez. i.V. R. Wölpert Jochem Lunebach Leiter des Stadtplanungsamtes 17.06.2015