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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1026544.pdf
Größe
342 kB
Erstellt
07.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:08

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01257 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 02.06.2015 1. Lesung Ratsversammlung 08.07.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: Die Neufassung der Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig gemäß Anlage 1 wird beschlossen. Mit In-Kraft-Treten der Satzung tritt die Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig „Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung“ vom 18.09.1996 außer Kraft. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Anlagen: Begründung Satzung Hinweise zum Satzungstext Stellungnahme des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Anmerkungen des Statistischen Landesamtes BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 19.9 Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig Vorlage: VI-DS-01257 Beschluss: Die Neufassung der Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig gemäß Anlage 1 wird beschlossen. Mit In-Kraft-Treten der Satzung tritt die Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig „Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung“ vom 18.09.1996 außer Kraft. Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 60 Nein - Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 1/1 Anlage 1: Satzung Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig Aufgrund der § 1, § 2 Abs. 1 und § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), in der aktuellen Fassung und des § 8 Abs. 1 des Sächsischen Statistikgesetzes (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), in der aktuellen Fassung hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am ...................... die folgende Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig beschlossen: §1 Art und Zweck der Erhebungen (1) Die Stadt Leipzig führt durch die hierfür zuständige kommunale Statistikstelle kalenderjährlich kommunale Erhebungen als Wiederholungsbefragungen durch. (2) In Jahren mit außergewöhnlicher Belastung der kommunalen Statistikstelle durch Wahlen und/oder Großzählungen kann der Oberbürgermeister die Aussetzung der Erhebung für ein Kalenderjahr anordnen. (3) Zweck der Erhebungen ist es, regelmäßig statistische Angaben für Bevölkerungsgruppen und Teilgebiete (zum Beispiel Stadtbezirke und Ortsteile) bereitzustellen, die für die Aufgabenerfüllung des Stadtrates und der Stadtverwaltung dienlich sind. (4) Aus besonderen Anlässen oder zu besonderen Themen kann der Oberbürgermeister außerplanmäßige Erhebungen anordnen. §2 Erhebungseinheiten und Stichprobenauswahl Erhebungseinheiten sind Personen. Sie werden in der Regel durch mathematische Zufallsverfahren aus dem Einwohnermelderegister oder anderen Grundgesamtheiten der Stadt Leipzig ausgewählt. §3 Erhebungsmerkmale (1) Folgende Erhebungsmerkmale können mit einem Stichprobenumfang zwischen 1 und 5 Prozent erfragt werden: a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) Kommunalpolitisches Interesse und Partizipation Meinungen zu städtischen Planungsvorhaben Kenntnis und Bürgermeinungen zum städtischen Haushalt, Finanzsituation der Stadt Wahlverhalten, politische Einstellungen/Extremismus Nutzung und Bewertung von Angeboten der Stadtverwaltung Bild der Stadt Leipzig in der Öffentlichkeit Alleinstellungsmerkmale der Stadt Leipzig Lebenszufriedenheit, Zukunftssicht Nutzung und Bewertung von städtischer Infrastruktur zur Daseinsvorsorge, Verkehrsinfrastruktur Nutzung und Bewertung städtischer infrastruktureller Angebote/Einrichtungen, Problemwahrnehmung, Vorschläge und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger Ordnung und Sicherheit in der Stadt, Betroffenheit von Kriminalität Einstellungen zu Kriminalität und Sicherheit und deren Bewertung, Bewertung der Tätigkeit und der Maßnahmen von Sicherheitsbehörden 1 m) n) o) p) q) r) s) t) u) v) w) x) y) z) aa) bb) cc) dd) ee) ff) gg) hh) ii) jj) kk) ll) mm) nn) oo) pp) qq) rr) ss) tt) uu) vv) ww) xx) yy) zz) Prävention, persönliche Vorkehrungen, Risikominimierung der Bürgerinnen und Bürger Betroffenheit und Bewertungen von (Natur-)Katastrophen, Bevölkerungsschutz und Gefahrenprävention Mobilitätsverhalten, Verkehrsmittelausstattung Verkehrsmittelnutzung, Modal Split Arbeitswege Einkaufsmöglichkeiten und Einkaufsverhalten Ausstattung mit langlebigen Konsumgütern Nutzung und Bewertung von Märkten Nutzung und Bewertung von Messen und Ausstellungen Soziodemografische und sozioökonomische Merkmale Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitssituation der Bevölkerung Gemeindeteil Gesundheitszustand, Gesundheitsverhalten Suchtmittel und Suchtmittelprävention, einschließlich Rauchverhalten Bürgermeinungen zu Geschlechterrollen, Genderthemen Werteorientierungen, grundsätzliche Lebenseinstellungen Kinder und Kinderwunsch, Elternzeit Angebot und Qualität von Kinderbetreuungsangeboten Nutzung und Bewertung von Aus- und Fortbildungsangeboten sowie Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. der VHS Bildungsübergänge, Übergang von Ausbildung zum Beruf Bildungs- und Erwerbsbiographien Mediennutzung und Kommunikationsverhalten Wohnsituation/Wohnen, Wohnungsausstattung, Wohndauer und Umzugsverhalten, Stadt- und Wohngebietsentwicklung, Mieten und Wohneigentum, Rauchmelder Zusammenleben mit Ausländern/Migranten und Integration Zusammenleben von verschiedenen Bevölkerungsgruppen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Erfahrung von und Meinungen zu Diskriminierung und Rassismus Kenntnis, Nutzung und Bewertung von städtischen Angeboten für Seniorinnen und Senioren Hilfe und Pflege von Mitmenschen Bewertung von Umweltfaktoren, z. B. Lärm, Luft- und Wasserqualität, Bewertung von Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz Bürgermeinungen zum Klimawandel, Bereitschaft zu Verhaltensänderungen Bewertung und Nutzung von Flächen, z. B. Grün-, Wasser-, Siedlungsflächen Ehrenamtliches/Freiwilliges Engagement Bürgervereine, Quartiersarbeit, städtische Angebote für Bevölkerungsgruppen Freizeitgestaltung, Erholungsverhalten Sportverhalten Nutzung und Bewertung von Sportstätten Nutzung und Bewertung von Sportveranstaltungen Nutzung und Bewertung von kulturellen Einrichtungen, Kulturangeboten, kulturellen Veranstaltungen Kenntnis und Bürgermeinungen zu Jubiläen und Festveranstaltungen 2 aaa) Bürgermeinungen zu aktuellen Ereignissen bzw. Vorhaben von gesellschaftlicher Relevanz für die Stadt und Stadtentwicklung (2) Jeweils rechtzeitig vor Erhebungsbeginn gibt die kommunale Statistikstelle dem Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen den einzusetzenden Erhebungsbogen entsprechend § 8 Abs. 2 des Sächsischen Statistikgesetzes (SächsStatG) zur Kenntnis. (3) Die kommunale Statistikstelle ist befugt, den Stichprobenumfang zur Gewinnung kleinräumiger Informationen für ortsteilbezogene Maßnahmen um höchstens ein Drittel zu erhöhen. §4 Hilfsmerkmale (1) Hilfsmerkmale sind Name, Anschrift, Doktorgrad und Pseudonym. Sie werden von den Erhebungsmerkmalen getrennt gespeichert und nach Abschluss der Erhebung gelöscht. (2) Ein Pseudonym dient zusammen mit den anderen Hilfsmerkmalen zur Versendung einer gezielten Erinnerung und als Zugangscode für das Ausfüllen des Fragebogens im Internet. §5 Art und Weise der Erhebung (1) Die Erhebungen werden in der Regel schriftlich und online durchgeführt. Aus wirtschaftlichen bzw. methodischen Erwägungen können sie auf mündlichem Wege oder ausschließlich online erfolgen. (2) Die Auskunftserteilung erfolgt anonym und freiwillig. Namen, Adresse, Doktorgrad und weitere Kontaktdaten der Befragten werden nicht erhoben. §6 Unterrichtung Die zu befragenden Personen sind über die Sachverhalte nach § 20 des Sächsischen Statistikgesetzes (SächsStatG) zu unterrichten. §7 Veröffentlichung Die Ergebnisse der Erhebungen sind unter Beachtung des Statistikgeheimnisses öffentlich zugänglich zu machen. §8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leipzig in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig „Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung“ vom 18.09.1996 außer Kraft. 3 Anlage 2: Hinweise zum Satzungstext bzw. den Erhebungsmerkmalen Satzungstext/Erhebungsmerkmal Hinweise §2 In der Regel wird eine sogenannte „einfache Zufallsstichprobe“ gezogen. Das heißt, jedes Element (jeder Bürger) aus der Grundgesamtheit (i.d.R. Einwohner der Stadt Leipzig bestimmter Altersgruppen) hat die gleiche Wahrscheinlichkeit, in die Stichprobe zu gelangen. Das Verfahren ist vergleichbar mit einem LosTopf. Erhebungseinheiten und Stichprobenauswahl Erhebungseinheiten sind Personen. Sie werden in der Regel durch mathematische Zufallsverfahren aus dem Einwohnermelderegister oder anderen Grundgesamtheiten der Stadt Leipzig ausgewählt. Die Grundgesamtheit ist in der Regel die erwachsene Stadtbevölkerung mit Hauptwohnsitz zwischen 18 und 85 Jahren. Bei bestimmten thematischen Teilstudien kann die Grundgesamtheit jedoch variieren. Beispielsweise wurde bei der Kita-Befragung eine Zufallsstichprobe unter allen Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren gezogen. Angeschrieben wurden dann deren Eltern („An die Eltern von…“). Auch bei den regelmäßigen Jugendstudien bezieht sich die Grundgesamtheit auf bestimmte Altersgruppen. Nicht immer wird die Stichprobe aus dem Einwohnermelderegister gezogen. Bei Schülerbefragungen werden gezielt Schulen bzw. Klassen ausgewählt. In diesen Fällen findet also eine systematische Auswahl von Schulen bzw. Klassen anhand ihrer Verteilung in der Grundgesamtheit (hier: Schüler der Stadt Leipzig) statt. Es kommt also eine Quotenstichprobe zum Einsatz. §3 Erhebungsmerkmale (1) Folgende Erhebungsmerkmale können jährlich mit einem Stichprobenumfang zwischen 1 und 5 Prozent erfragt werden: Die aufgeführten Merkmale sind als Auswahlkatalog konzipiert, um jeweils nur die Merkmale zu erheben, die für den jeweiligen Datenbedarf von Stadtrat und Verwaltung erforderlich sind. Die Belastung des Bürgers kann so auf das geringste notwendige Maß beschränkt werden. 4 Satzungstext/Erhebungsmerkmal a) b) c) d) Zu § 3: Kommunalpolitisches Interesse und Partizipation Meinungen zu städtischen Planungsvorhaben Kenntnis und Bürgermeinungen zum städtischen Haushalt, Finanzsituation der Stadt Wahlverhalten, politische Einstellungen/Extremismus Hinweise Mit dem Ratsbeschluss 1618/09 hat sich die Stadt Leipzig zu einer Bürgerbeteiligung bei strategischen Entscheidungen der Stadt Leipzig verpflichtet. Die aufgeführten Merkmale dienen einerseits der direkten Partizipation einer breiten Bürgerschaft bei konkreten, insbesondere auch haushaltswirksamen Entscheidungen, andererseits können damit auch die laufenden Bemühungen der Verwaltung evaluiert werden. Um die Hürden für eine Beteiligung einer breiten Bürgerschaft möglichst gering zu halten, ist das kommunalpolitische Interesse und die Partizipation für einzelne Bevölkerungsgruppen (z.B. Frauen, junge Erwachsene, Familien, Senioren) interessant. Welche Gruppen nutzen die bereits bestehenden Möglichkeiten und informieren sich, welche Gruppen tun dies weniger? Es ist ein städtisches Selbstverständnis, Bevölkerungsgruppen, die sich bisher eher wenig für kommunale Entwicklungen und Partizipationsmöglichkeiten interessieren, besser anzusprechen und für diese gezielte Informationsmöglichkeiten und -strategien zu entwickeln. Eine rechtzeitige Partizipation der Bürgerinnen und Bürger kann außerdem kostenintensive Bürgerbegehren verhindern. Fragen zu Extremismus sind ebenfalls relevant für die effiziente Steuerung städtischer Haushaltsmittel bei Beratungsangeboten und Gegenmaßnahmen. Diese Merkmale sind auch für die Ausrichtung und Erfüllung des kommunalen Bildungsauftrags erforderlich. Weiterhin gilt es, bereits stattfindende Aufklärungsarbeit und Beratungsangebote (hinsichtlich Extremismus) z.B. über die Schulsozialarbeit und andere Instrumente zu schärfen und an neuen Erkenntnissen auszurichten. Auch angesichts aktueller öffentlicher Versammlungen ist das kommunale Interesse an politischen Stimmungsbildern schon aufgrund der umfangreichen Ressourcen, die die Stadt in diesem Zusammenhang aufbringen muss, erforderlich. Das generelle kommunalpolitische Interesse und Wahlverhalten (insb. Wahlbeteiligung), ausgewertet für Bevölkerungsgruppen, kann angesichts zunehmender Nicht-Partizipation an Wahlen und Abstimmungen das Bild vervollständigen. e) Nutzung und Bewertung von Angeboten der Stadtverwaltung Die Erhebungsergebnisse zum Nutzerverhalten und Nutzerinteresse an städtischen Angeboten (z. B. Bürgertelefon, Angebote der Stadtreinigung) ermöglichen eine effiziente Steuerung städtischer Haushaltsmittel. 5 Satzungstext/Erhebungsmerkmal Hinweise f) g) h) Bild der Stadt Leipzig in der Öffentlichkeit Alleinstellungsmerkmale der Stadt Leipzig Lebenszufriedenheit, Zukunftssicht Das Selbstbild der Stadt Leipzig ist für Fragen des Stadtmarketings relevant und somit Teil einer effizienten Steuerung städtischer Haushaltsmittel. i) Nutzung und Bewertung von städtischer Infrastruktur zur Daseinsvorsorge, Verkehrsinfrastruktur Nutzung und Bewertung städtischer infrastruktureller Angebote/Einrichtungen, Problemwahrnehmung, Vorschläge und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger Angaben zur Nutzung und Bewertung städtischer Infrastrukturen durch die Bürgerinnen und Bürger helfen bei einer effizienten Steuerung städtischer Haushaltsmittel, vor allem auch bei Planungsprozessen. Ordnung und Sicherheit in der Stadt, Betroffenheit von Kriminalität Einstellungen zu Kriminalität und Sicherheit und deren Bewertung, Bewertung der Tätigkeit und der Maßnahmen von Sicherheitsbehörden Prävention, persönliche Vorkehrungen, Risikominimierung der Bürgerinnen und Bürger Betroffenheit und Bewertungen von (Natur-) Katastrophen, Bevölkerungsschutz und Gefahrenprävention Die Betroffenheit und die Wahrnehmung von Kriminalität und Sicherheit helfen den Ordnungsbehörden bei der Entwicklung von sicherheitsbezogenen Handlungsmöglichkeiten und Präventionsmaßnahmen hinsichtlich Sicherheit und Katastrophenschutz. Weiterhin zeigen die Erhebungsergebnisse Aufklärungsbedarf beim Bürger auf. Die Bewertungen der Bürgerinnen und Bürger hilft zudem bei einer effizienten Steuerung städtischer Haushaltsmittel. o) p) q) Mobilitätsverhalten, Verkehrsmittelausstattung Verkehrsmittelnutzung, Modal Split Arbeitswege Die Erhebungsergebnisse sind Bestandteil der Verkehrsplanung (z. B. Verkehrskonzept). r) s) t) u) Einkaufsmöglichkeiten und Einkaufsverhalten Ausstattung mit langlebigen Konsumgütern Nutzung und Bewertung von Märkten Nutzung und Bewertung von Messen und Ausstellungen Die Merkmale zum Einkaufsverhalten sind Bestandteil der Stadtentwicklungsplanung (z. B. STEP Zentren). Die Ausstattung mit langlebigen Konsumgütern vervollständigt das Bild zum Einkaufsverhalten und ist ferner zur Beurteilung der sozioökonomischen Situation der Haushalte von Bedeutung. Nutzung und Bewertung von Wochenmärkten und Marktveranstaltungen sind für deren Organisation von (haushaltswirksamer) Bedeutung. Gleiches gilt für Messen und Ausstellungen. j) k) l) m) n) 6 Satzungstext/Erhebungsmerkmal v) w) x) y) z) Hinweise Soziodemografische und sozioökonomische Merkmale Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitssituation der Bevölkerung Gemeindeteil Diese Merkmale beschreiben die wesentlichen Bevölkerungsgruppen, für die die sonstigen Erhebungsmerkmale differenziert ausgewertet werden. In den zurückliegenden mehr als 20 Erhebungswellen der Kommunalen Bürgerumfrage haben sich diese Merkmale als relevante Gliederungseinheiten erwiesen. Der Bildungsstand dient zudem als Wichtungskriterium (anhand der Ergebnisse des Mikrozensus). Alle erhobenen Merkmale sind zur Beurteilung der sozioökonomischen Situation der Haushalte bzw. der Einwohner im Zeitverlauf von Relevanz und gehen auch in die einschlägigen Berichtssysteme der Verwaltung (z. B. Sozialreport, Lebenslagenreport) ein. Gesundheitszustand, Gesundheitsverhalten Suchtmittel und Suchtmittelprävention, einschließlich Rauchverhalten Diese Merkmale ermitteln den Gesundheitszustand und die gesundheitliche Entwicklung der Stadtbevölkerung und sind Arbeitsgrundlage für die Erarbeitung von Präventivmaßnahmen wie z. B. Beratungs- oder Sportangebote. Die Merkmale zur subjektiven Gesundheit sind für die Arbeit des Gesundheitsamtes von Interesse. Damit wird das Ziel einer stadtteil- bzw. ortsteilbezogenen Ausrichtung gesundheitsförderlicher Maßnahmen verfolgt. Mit Hilfe der Indikatoren ist es möglich, sozialräumliche Unterschiede bezüglich subjektiver Gesundheit, Übergewicht und körperlicher Aktivität abzubilden. Hieraus lassen sich Interventionsbedarfe ableiten und Anhaltspunkte für integrierte Entwicklungskonzepte erarbeiten. Gesundheit und Gesundheitsförderung wird auf diese Weise in die integrierten Stadtteilentwicklungskonzepte (wie im STEK LeO) als Querschnittsaufgabe verankert. Die Indikatoren zum subjektiven Gesundheitszustand sind zudem ein wichtiger Indikator für die kommunale Altenhilfeplanung und die Weiterentwicklung des städtischen Konzepts der Seniorenarbeit. Merkmale zu Suchmitteln werden insbesondere in den Jugendumfragen erhoben. Erfahrungsgemäß besteht eine nicht unerhebliche Dynamik, was Konsumverhalten, konsumierte Substanzen, kleinräumige Unterschiede u.a. betrifft. Auf diese Veränderung muss die Stadt inhaltlich und personell reagieren. 7 Satzungstext/Erhebungsmerkmal Hinweise aa) Bürgermeinungen zu Geschlechterrollen, Genderthemen Diese Merkmale ermitteln Handlungsbedarfe für Gruppen, für die im Rahmen der Fürsorgepflicht der Stadt Leipzig Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung gestellt werden. Zudem dienen die Merkmale dazu, geschlechterbezogene Lebenssituationen und folglich Handlungsbedarfe für kommunale Gleichstellungspolitik zu ermitteln. Um Benachteiligungen sichtbar zu machen und dementsprechende Maßnahmen ableiten zu können, ist zuvor deren Erhebung notwendig. Dies kann über Bürgermeinungen zu bestimmten genderbezogenen Normen und Werten, Stereotypen und Rollenbildern erfolgen. bb) Werteorientierungen, grundsätzliche Lebenseinstellungen Die Merkmale zur Werteorientierung werden in den Leipziger Jugendstudien (Wiederholungsbefragung von Jugendlichen) traditionell abgefragt. Einzelmerkmale sind beispielsweise: „eine Familien gründen, Kinder haben“, „Mitspracherecht in Staat und Gesellschaft haben“, „sich umweltbewusst verhalten“, „nach Sicherheit streben“, „viel Geld verdienen“ u.a.m. Werteorientierungen werden auch deutschlandweit u.a. für die Jugendpolitik (vgl. Shell-Jugendstudien) erhoben. Auf kommunaler Ebene dienen die Erhebungsergebnisse der Information von Akteuren der kommunalen Jugend- und Schulsozialarbeit. Im Rahmen der Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen sind die Erhebungsergebnisse die Grundlage für die Erstellung und Fortschreibung pädagogischer Konzepte und somit erforderlich für die Qualitätssicherung der Jugend- und Schulsozialarbeit. Im Rahmen kommunaler Umfragen unter der volljährigen Stadtbevölkerung liefern Werteorientierungen und deren Veränderungen auch für die Ausrichtung städtischer Angebote und Konzepte, zum Beispiel besonderer Wohnformen, eine wichtige Informationsgrundlage. cc) dd) Kinder und Kinderwunsch, Elternzeit Angebot und Qualität von Kinderbetreuungsangeboten Die Erhebungsergebnisse sind Arbeitsgrundlage für die Kitanetzplanung, um bedarfsgerecht Plätze zur Verfügung zu stellen und Angebote auszurichten bzw. Qualitätssicherung zu betreiben. 8 Satzungstext/Erhebungsmerkmal ee) Hinweise Die Erhebungsergebnisse sind Arbeitsgrundlage für das kommunale Bildungsmanagement, die kommunale Beschäftigungspolitik sowie kommunaler Bildungsinstitutionen (z. B. Volkshochschule). Die Bedarfserhebung dient einer effizienten Steuerung städtischer Haushaltsmittel. gg) Nutzung und Bewertung von Aus- und Fortbildungsangeboten sowie Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. der VHS Bildungsübergänge, Übergang von Ausbildung zum Beruf Bildungs- und Erwerbsbiographien hh) Mediennutzung und Kommunikationsverhalten Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung oder der Information der Bürgerinnen und Bürger zu städtischen Angeboten ist die Erhebung von Merkmalen zum Kommunikations- und somit Informationsverhalten von Relevanz. ii) Wohnsituation/Wohnen, Wohnungsausstattung, Wohndauer und Umzugsverhalten, Stadt- und Wohngebietsentwicklung, Mieten und Wohneigentum, Rauchmelder Die Erhebungsergebnisse sind Bestandteil einer strategischen Stadtentwicklung (z. B. Wohnungspolitisches Konzept) und der Präventionsarbeit (Rauchmelder). jj) Zusammenleben mit Ausländern/Migranten und Integration Zusammenleben von verschiedenen Bevölkerungsgruppen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Diese Merkmale ermitteln Handlungsbedarfe für Gruppen, für die im Rahmen der Fürsorgepflicht der Stadt Leipzig Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung gestellt werden. Die Befragungsergebnisse ermöglichen weiterhin im Sinne einer Bedarfsermittlung eine effiziente Steuerung städtischer Haushaltsmittel. Erfahrung von und Meinungen zu Diskriminierung und Rassismus Fragen zu Diskriminierung, Rassismus und Extremismus ermitteln Handlungsbedarfe für Gruppen, für die im Rahmen der Fürsorgepflicht der Stadt Leipzig Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung gestellt werden. Die Befragungsergebnisse ermöglichen weiterhin im Sinne einer Bedarfsermittlung eine zielgerichtete Aufklärungsarbeit, da die Fragen für Bevölkerungsteilgruppen ausgewertet werden. ff) kk) ll) mm) 9 Satzungstext/Erhebungsmerkmal nn) oo) pp) qq) rr) Hinweise Kenntnis, Nutzung und Bewertung von städtischen Angeboten für Seniorinnen und Senioren Hilfe und Pflege von Mitmenschen Diese Merkmale ermitteln Handlungsbedarfe für Gruppen, für die im Rahmen der Fürsorgepflicht der Stadt Leipzig Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung gestellt werden. Die Befragungsergebnisse sind weiterhin im Sinne einer Bedarfsermittlung die Grundlage für die Ausrichtung der kommunalen Altenhilfeplanung. Bewertung von Umweltfaktoren, z. B. Lärm, Luft- und Wasserqualität, Bewertung von Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz Bürgermeinungen zum Klimawandel, Bereitschaft zu Verhaltensänderungen Bewertung und Nutzung von Flächen, z. B. Grün-, Wasser-, Siedlungsflächen Die Erhebungsergebnisse gehen in die strategische Stadtentwicklung ein (z. B. Lärmaktionsplan, Klimaschutzprogramm) und sind Bestandteil von umweltpolitischen Maßnahmenevaluierungen der Kommune. Im Rahmen des Energie- und Klimaschutzprogramms der Stadt Leipzig 2014 – 2020 (Ratsbeschluss vom 21.05.2014) hat sich die Stadt zu einer breiten Bürgerbeteiligung verpflichtet. Die Anpassung an den Klimawandel stellt eine neue gesellschaftliche Herausforderung des 21. Jahrhunderts dar, die nur gemeinschaftlich, d.h. insbesondere unter aktiver Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, gemeistert werden kann. Die Merkmale sind erforderlich für Maßnahmen zum klimawandelangepassten Sanieren unter Gesundheitsaspekten im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (BMUB). Ebenso sind die Erhebungsmerkmale eine Umsetzungsmaßnahme aus den Leitlinien „Klimawandel - Anpassungsstrategien für Leipzig“. ss) tt) Ehrenamtliches/Freiwilliges Engagement Bürgervereine, Quartiersarbeit, städtische Angebote für Bevölkerungsgruppen Diese Merkmale ermitteln Handlungsbedarfe aber auch –potenziale von und für Gruppen. Ehrenamtlich Tätige, Bürgervereine und andere Akteure übernehmen wichtige Funktionen innerhalb der Stadtgesellschaft. Die Befragungsergebnisse liefern hierbei eine wichtige Informationsgrundlage. uu) vv) ww) xx) Freizeitgestaltung, Erholungsverhalten Sportverhalten Nutzung und Bewertung von Sportstätten Nutzung und Bewertung von Sportveranstaltungen Die Merkmale dienen der Bedarfsermittlung und gehen als Arbeitsgrundlage in die kommunale Sport- und Sportstättenentwicklungsplanung der Stadt Leipzig ein. 10 Satzungstext/Erhebungsmerkmal yy) zz) aaa) Hinweise Nutzung und Bewertung von kulturellen Einrichtungen, Kulturangeboten, kulturellen Veranstaltungen Kenntnis und Bürgermeinungen zu Jubiläen und Festveranstaltungen Die Erfragung des Nutzerverhaltens und Nutzerinteresses an städtischen Kulturangeboten dient einer effizienten Steuerung städtischer Haushaltsmittel. Bürgermeinungen zu aktuellen Ereignissen bzw. Vorhaben von gesellschaftlicher Relevanz für die Stadt und Stadtentwicklung Mit dem Ratsbeschluss 1618/09 hat sich die Stadt Leipzig zu einer Bürgerbeteiligung bei strategischen Entscheidungen der Stadt Leipzig verpflichtet. Die aufgeführten Merkmale dienen einerseits der direkten Partizipation einer breiten Bürgerschaft bei konkreten (haushaltswirksamen) Entscheidungen, andererseits können damit auch die laufenden Bemühungen der Verwaltung evaluiert werden. Eine rechtzeitige Partizipation der Bürgerinnen und Bürger kann außerdem kostenintensive Bürgerbegehren verhindern. §4 Hilfsmerkmale (1) Hilfsmerkmale sind Name, Anschrift, Doktorgrad und Pseudonym. Sie werden von den Erhebungsmerkmalen getrennt gespeichert und nach Abschluss der Erhebung gelöscht. (2) Ein Pseudonym dient zusammen mit den anderen Hilfsmerkmalen zur Versendung einer gezielten Erinnerung und als Zugangscode für das Ausfüllen des Fragebogens im Internet. Anstelle der Ordnungsnummer wird ein Pseudonym verwendet. Bei OnlineBefragungen ist ein Pseudonym bürgerfreundlicher als eine Nummer. Der städtische Teilraum ist ein Erhebungsmerkmal. §5 Art und Weise der Erhebung (1) Die Erhebungen werden in der Regel schriftlich und online durchgeführt. Aus wirtschaftlichen bzw. methodischen Erwägungen können sie auf mündlichem Wege oder ausschließlich online erfolgen. (2) Die Auskunftserteilung erfolgt anonym und freiwillig. Namen, Adresse, Doktorgrad und weitere Kontaktdaten der Befragten werden nicht erhoben. Die Möglichkeit zur Online-Teilnahme wird aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit und der Kostensenkung möglichst immer parallel angeboten. 11 Anlage 3: Stellungnahme des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zum Satzungsentwurf und Erläuterungen des Amtes für Statistik und Wahlen Zusammenfassung: Die Hinweise wurden durch zusätzliche Erläuterungen im nachfolgend wiedergegebenen Schriftverkehr umgesetzt. Ein Dissens verblieb bei dem auf S. 14 (vorletzter Punkt) genannten Hinweis zu drei Erhebungsmerkmalen (Gesundheitszustand/-verhalten, Bürgermeinungen zu Geschlechterrollen/Genderthemen und Werteorientierung/grundsätzliche Lebenseinstellungen). Der sächsische Datenschutzbeauftragte äußert mit Schreiben vom 25. März 2015 „zu folgenden Erhebungsmerkmalen (EM) im vorgelegten Satzungsentwurf datenschutzrechtliche Bedenken: Der Sächsische Datenschutzbeauftragte führt an: EM a): Es wird nicht erkennbar, welche konkreten Schlussfolgerungen aus der Beantwortung der Fragen durch die Stadt gezogen werden könnten. Für die Erstellung kommunalpolitischer Stimmungsbilder ist keine gesetzlich vorgesehene Aufgabe der Kommune erkennbar. EM d): Siehe Anmerkungen zu EM a). EM y): Für die Wahrnehmung einer Aufgabe der Stadt sind Fragen nach dem Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten nicht ersichtlich. Allein die Frage nach ggf. fehlenden Sportstätten als Grund für gesundheitliche Beein- Erläuterung durch das Amt für Statistik und Wahlen: Mit dem Ratsbeschluss 1618/09 hat sich die Stadt Leipzig zu einer Bürgerbeteiligung bei strategischen Entscheidungen der Stadt Leipzig verpflichtet. Um die Hürden für eine Beteiligung einer breiten Bürgerschaft möglichst gering zu halten, ist das kommunalpolitische Interesse und die Partizipation für einzelne Bevölkerungsgruppen (z.B. Frauen, junge Erwachsene, Familien, Senioren) interessant. Welche Gruppen nutzen die bereits bestehenden Möglichkeiten und informieren sich, welche Gruppen tun dies weniger? Es ist ein städtisches Selbstverständnis, Bevölkerungsgruppen, die sich bisher eher wenig für kommunale Entwicklungen und Partizipationsmöglichkeiten interessieren, besser anzusprechen und für diese gezielte Informationsmöglichkeiten und -strategien zu entwickeln. zu d) Diese Merkmale sind für die Ausrichtung und Erfüllung des kommunalen Bildungsauftrags (u. a. für das Zentrum für demokratische Bildung und die Koordinierungsstelle Kommunale Gesamtstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“) erforderlich. Weiterhin gilt es, bereits stattfindende Aufklärungsarbeit und Beratungsangebote (hinsichtlich Extremismus) z. B. über die Schulsozialarbeit und andere Instrumente zu schärfen und an neuen Erkenntnissen auszurichten. Auch angesichts aktueller öffentlicher Versammlungen ist das kommunale Interesse an öffentlichen Stimmungsbildern schon aufgrund der umfangreichen Ressourcen, die die Stadt in diesem Zusammenhang aufbringen muss, erforderlich. zu y) Die Merkmale zur subjektiven Gesundheit sind für die Arbeit des Gesundheitsamtes insbesondere im Rahmen des Gesunde Städte-Netzwerkes und der Koordinierungsstelle Gesundheit von Interesse. Beide verfolgen das Ziel einer stadtteil- bzw. ortsteilbezogenen Ausrichtung gesundheitsförderlicher Maßnah12 trächtigung könnte als ein von der Stadtverwaltung zu be- men. Mit Hilfe der Indikatoren ist es möglich, sozialräumliche Unterschiede beeinflussender Faktor anerkannt werden. züglich subjektiver Gesundheit, wahrgenommenem Übergewicht und körperlicher Aktivität abzubilden. Hieraus lassen sich Interventionsbedarfe ableiten und Anhaltspunkte für integrierte Entwicklungskonzepte erarbeiten. Gesundheit und Gesundheitsförderung wird auf diese Weise in die integrierten Stadtteilentwicklungskonzepte (wie im STEK LeO) als Querschnittsaufgabe verankert. EM z): Welche praktischen Folgerungen ergeben sich für zu z) Die einmalige Erhebung dieser Merkmale reicht nicht aus, um die Arbeit die (vermutlich schon vorhandene) städtische Suchtbera- der städtischen Beratungsstellen insbesondere in der Jugendhilfe und der Drotung aus den Nennungen zu den Merkmalsausprägungen genbeauftragten auszurichten. Diese Merkmale werden insbesondere in den Alkohol, Rauchen und sonstiges für Ausmaß, örtliche Ver- Jugendumfragen erhoben, für die sich ein Erhebungszyklus von 4 bis 6 Jahren teilung, personelle Qualifikationen und Beratungsinhalte? bewährt hat. Erfahrungsgemäß besteht eine nicht unerhebliche Dynamik, was Konsumverhalten, konsumierte Substanzen, kleinräumige Unterschiede u. a. betrifft. Auf diese Veränderung muss die Stadt inhaltlich und personell reagieren. EM aa): Abgesehen davon, dass es sich dabei um intime zu aa): Die Kernaufgabe der städtischen Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Abfragen (vgl. § 4 Absatz 2 SächsDSG) handelt, ist der Be- unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern griff völlig unbestimmt. Was ist unter „Genderthemen“ zu bei allen Entscheidungen auf der kommunalen, insbesondere der kommunalverstehen? Inwieweit handelt es sich dabei um eine Aufga- politischen Ebene zu berücksichtigen sowie Rahmenbedingungen für die be der städtischen Verwaltung? Gleichstellung von Frau und Mann bzw. für die Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes zu schaffen. Dies ist eine Aufgabe der städtischen Verwaltung bzw. derer Beauftragter, und zwar auf Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung (§ 64) und des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes (§ 20). Als weitere Grundlage ist die von OBM Jung am 02.07.2012 unterzeichnete EU-Charta zu nennen, die Absichtserklärung der Kommune zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie gibt den Kommunen einen Leitfaden an die Hand, wie Gleichstellungspolitik in die Arbeit auf kommunaler Ebene integrierbar ist. Um Benachteiligungen sichtbar zu machen und dementsprechende Maßnahmen ableiten zu können, ist zuvor deren Erhebung notwendig. Dies kann über Bürgermeinungen zu bestimmten genderbezogenen Normen und Werten, Stereotypen und Rollenbildern erfolgen. EM bb) siehe Anmerkungen zu EM aa) zu bb) Werte und Einstellungen haben einen entscheidenden Einfluss auf Handlungsentscheidungen der Bürgerinnen und Bürger. So kann bspw. der Wunsch nach Ordnung und Sauberkeit oder Sicherheit zur selektiven Wohnungssuche in einzelnen Stadtvierteln führen, während andere Stadtviertel gemieden werden. Hier muss Verwaltung ggf. gegensteuern, um eine Segregation der Bewohnerschaft zu verhindern. Der Wunsch nach Selbstverwirklichung und der Trend zu pluralen Lebensformen führt in einer modernen Stadtgesellschaft zudem einerseits zu einer Zunahme von 1-Personen-Haushalten, andererseits aber auch 13 EM mm): siehe Anmerkungen zu EM aa) EM qq): siehe Anmerkungen zu EM aa)“ zum Wunsch nach neuen Wohnformen (Stichwort: Selbstnutzer, gemeinschaftliche Wohn- und Lebensformen). Insbesondere vor dem Hintergrund des ungebrochenen Zuzugs vor allem junger Menschen mit modernen Werten und Einstellungen muss die Stadtplanung demzufolge auch auf ein verändertes Nachfrageverhalten am Wohnungsmarkt reagieren, das vorrangig ein Ergebnis sich wandelnder Werte und Einstellungen ist. zu mm) siehe zu d) zu qq) Im Rahmen des Energie- und Klimaschutzprogramms der Stadt Leipzig 2014 – 2020 (Ratsbeschluss vom 21.05.2014) hat sich die Stadt Leipzig zu einer breiten Bürgerbeteiligung verpflichtet. Die Anpassung an den Klimawandel stellt eine neue gesellschaftliche Herausforderung des 21. Jahrhunderts dar, die nur gemeinschaftlich, d. h. insbesondere unter aktiver Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, gemeistert werden kann. Die Merkmale sind erforderlich für ein kommunales Projekt zum klimawandelangepassten Sanieren unter Gesundheitsaspekten im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (BMUB). Ebenso sind die Erhebungsmerkmale eine Umsetzungsmaßnahme aus den Leitlinien „Klimawandel - Anpassungsstrategien für Leipzig“. Auf die Erläuterungen der kommunalen Statistikstelle äußert sich der sächsische Datenschutzbeauftragte mit Schreiben vom 8. Mai 2015 nochmals: Der Sächsische Datenschutzbeauftragte führt an: „nach Durchsicht der von Ihnen dargelegten Begründung zu den von mir als datenschutzrechtlich bedenklich eingestuften Fragen teile ich mit, dass die zu den Punkten y), bb) und aa) gemachten Ausführungen aus meiner Sicht auch weiterhin nicht die Dienlichkeit für die Planung und gesetzmäßige Aufgabenerfüllung der Stadt Leipzig erkennen lassen. Bei der Durchführung der Befragung bitte ich noch Folgendes zu beachten: Die Teilnahme an der Bürgerumfrage ist freiwillig, hierauf ist ausdrücklich hinzuweisen. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass auch bei einer Teilnahme nicht zwingend alle Fragen beantwortet werden müssen und einzelne Fragen auch ausgelassen werden können.“ Erläuterung durch das Amt für Statistik und Wahlen: Die Stadt Leipzig erfüllt im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben. Die Erforderlichkeit wurde von den entsprechenden Fachämtern bzw. Referaten bekundet. Das wurde und wird auch zukünftig so praktiziert. 14 Anlage 4: Anmerkungen des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen zum Satzungsentwurf und Erläuterungen des Amtes für Statistik und Wahlen Zusammenfassung: Die Hinweise wurden bzw. werden umgesetzt, wie nachfolgend erläutert. Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen äußert mit Schreiben vom 24. März 2015 folgende Hinweise: Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen führt an: „1. Überschrift/Bezeichnung der Satzung Nach Ihren Informationen handelt es sich bei dem Entwurf um eine Neufassung, so dass hier kein Verweis auf eine letzte Änderung erfolgen kann. Damit sollte die „Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig in der Fassung der Bekanntmachung vom XX.XX.XXXX ohne Verweis auf eine Änderung bezeichnet werden. Daneben sind die Inkrafttretungsregelung der Satzung sowie eine mögliche Außerkrafttretungsregelung der „alten“ Satzung zu prüfen und zu beachten. Wir empfehlen Ihnen, sich zu diesen Rechtsförmlichkeiten sachkundig in Ihrem Haus beraten zu lassen. 2. Erhebungsmerkmale Ein Großteil der zu erfragenden Merkmale betreffen das Meinungsbild der Leipziger Bürger, weniger werden statistische Fakten erfragt. Wegen der Themen und dem Ziel der Erhebung können offensichtlich Erhebungszeitraum und Berichtszeitpunkt noch nicht bestimmt werden. Dies bitten wir zu gegebener Zeit gegenüber unserem Amt, gern in Verbindung mit der Vorlage der Erhebungsunterlagen, nachzuholen. Wir möchten an dieser Stelle auch an unseren Kontakt im Jahr 2014 erinnern und Sie bitten, die dazumal mitgeteilten Unterrichtungshinweise zu beachten. Die Systematik in der Auflistung der zu erhebenden Merkmale ist für uns leider nicht erkennbar. Erläuterung durch das Amt für Statistik und Wahlen: zu 1) Die Einleitung der Satzung wird angepasst. Weiterhin wird mit dem Beschluss die alte Satzung aufgehoben, soweit die neue in Kraft tritt. Den Hinweisen wird Rechnung getragen werden. zu 2) Die Erhebungsbögen werden bei Umfragestart dem Statistischen Landesamt zur Kenntnis zugesandt. Die Unterrichtungshinweise haben wir dankend erhalten und werden sie zukünftig entsprechend berücksichtigen. 15 Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen führt an: 3. Zugangscode Die vorgesehene Verwendung des Zugangscodes gem. § 4 Abs. 2 der Satzung ist dergestalt datenschutzrechtlich bedenklich. Mit einer gezielten Erinnerung (und damit Eingangskontrolle) über diesen Code und in Kombination der Verwendung als Zugangscode ist eine Anonymität, wie in der Satzung versichert, nicht gegeben. Ein Personenbezug ist hier zumindest im Bereich des Möglichen. Die in § 4 der Satzung vorgesehene Löschung des Pseudonyms, gemeinsam mit den Hilfsmerkmalen, kann nicht nachvollzogen werden, da offensichtlich zum einen nicht nur eine einzige Erhebung auf der Grundlage der Satzung durchgeführt werden soll (vgl. § 1 der Satzung: Art und Zweck der Erhebungen) und damit zum anderen ein Abschluss der „Erhebung“ sehr unbestimmt ist.“ Erläuterung durch das Amt für Statistik und Wahlen: zu 3) Die strikte Trennung von Hilfs- und Erhebungsmerkmal ist datenbanktechnisch umgesetzt. Wir nutzen für die Durchführung der Umfragen eine Software (Questor Pro), die diesen Anforderungen gerecht wird. Der Hersteller schreibt dazu: „Es wird gespeichert, welche Antworten ein Pseudonym gegeben hat. In der Datenbanktabelle [Erhebungsmerkmale, Anm. unsererseits] bekommt zwar jeder eingesandte Bogen eine eindeutige ID, aber das Pseudonym wird nicht mitgespeichert. Daher ist es auch in den Rohdaten [Erhebungsmerkmale, Anm. unsererseits] nicht enthalten. Bei mehrwelligen Befragungen [die wir im Übrigen nicht durchführen, Anm. unsererseits] kann man daher in der Auswertung und auch in den Datenexporten die Fragebögen, die mit ein und demselben Pseudonym ausgefüllt wurden, nicht zusammenführen.“ Wir möchten an der Stelle noch ergänzen, dass die ID in den Erhebungsdaten nicht mit dem Pseudonym in Zusammenhang gebracht werden kann. Der städtische Datenschutzbeauftragte und der städtische Informationssicherheitsbeauftragte waren bei der Ausschreibung, Anschaffung und Inbetriebsetzung der Software intensiv eingebunden und datenschutzrechtliche Bedenken konnten letztlich ausgeräumt werden. Für jede Erhebung wird eine neue Stichprobe auf Basis des Einwohnermelderegisters gezogen. Insofern ist jede Erhebung mit der Generierung des Datensatzes (Erhebungsdaten) abgeschlossen und die Hilfsmerkmale werden nicht weiter benötigt. 16 Satzung über die kommunalen Erhebungen Das Statistikgesetz des Freistaates Sachsen (SächsStatG) ermöglicht durch § 8 (Kommunalstatistiken) den Gemeinden die Durchführung von Kommunalstatistiken zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Gemeinden werden ermächtigt, Kommunalstatistiken durch Satzung anzuordnen (§ 8, Abs. 1). Seit dem 18. September 1996 besteht die Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig "Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung", zuletzt geändert am 17. November 2011. Begründung für die Neufassung der Satzung In den letzten Jahren veränderten sich die Datenbedarfe stetig. Insbesondere kurzfristiger Informationsbedarf aufgrund anstehender Entscheidungen, z. B. bei besonderen Bauvorhaben und Großereignissen oder anstehenden Bedarfsplanungen, wurde zunehmend nicht mehr durch die alte Satzung abgedeckt. Zudem sind einige Merkmale obsolet oder die Erhebungsperiode kann ausgeweitet werden, ohne dass es zu Informationseinschränkungen kommt. Mit Schreiben vom 11. November 2014 wurden alle Ämter und Referate der Stadtverwaltung gebeten, ihre Daten- und Informationsbedarfe mitzuteilen. Die Fragestellungen wurden zu Merkmalen verallgemeinert, um die konkreten Erhebungen an die jeweiligen Bedarfe anzupassen. Die Merkmale sind Bestandteil des Satzungsentwurfs (§ 3). Da mit den kommunalen Erhebungen bereits seit 1996 nicht nur wirtschaftliche und soziale Merkmale erhoben werden, wird der Satzungstitel in der neuen Satzung verändert. Zudem wurden redaktionelle Änderungen, wie die Eliminierung von Redundanzen, vorgenommen. Die Umsetzungsermächtigung des Oberbürgermeisters (§ 1, Abs. 2 der alten Satzung) kann zukünftig entfallen, da der Merkmalskatalog (§ 3) aufgrund des abgefragten Informationsbedürfnisses deutlich ausgeweitet wurde. Der neue § 1, Abs. 4 ist erforderlich, um bei dringendem Informationsbedarf Teilstudien zu bestimmten Themen oder aufgrund aktueller Anlässe durchführen zu können. Diese Teilstudien können einmalig oder episodisch als Wiederholungsbefragungen durchgeführt werden. Im Vorfeld erhielten der Sächsische Datenschutzbeauftragte und das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen den Satzungsentwurf zur Kenntnis, beide wurden um Stellungnahme gebeten. Der entsprechende Schriftverkehr ist in Anlage 3 und Anlage 4 widergegeben.