Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1026544.pdf
Größe
342 kB
Erstellt
07.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01257
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
02.06.2015
1. Lesung
Ratsversammlung
08.07.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig gemäß Anlage 1
wird beschlossen.
Mit In-Kraft-Treten der Satzung tritt die Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig
„Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung“ vom 18.09.1996 außer Kraft.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Anlagen:
Begründung
Satzung
Hinweise zum Satzungstext
Stellungnahme des Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Anmerkungen des Statistischen Landesamtes
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu 19.9
Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-01257
Beschluss:
Die Neufassung der Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig gemäß
Anlage 1 wird beschlossen.
Mit In-Kraft-Treten der Satzung tritt die Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt
Leipzig „Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung“ vom 18.09.1996 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 60
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 9. Juli 2015
Seite: 1/1
Anlage 1: Satzung
Satzung
über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig
Aufgrund der § 1, § 2 Abs. 1 und § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), in der aktuellen Fassung und
des § 8 Abs. 1 des Sächsischen Statistikgesetzes (SächsStatG) vom 17. Mai 1993
(SächsGVBl. S. 453), in der aktuellen Fassung hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig
am ...................... die folgende Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig
beschlossen:
§1
Art und Zweck der Erhebungen
(1) Die Stadt Leipzig führt durch die hierfür zuständige kommunale Statistikstelle
kalenderjährlich kommunale Erhebungen als Wiederholungsbefragungen durch.
(2) In Jahren mit außergewöhnlicher Belastung der kommunalen Statistikstelle durch Wahlen
und/oder Großzählungen kann der Oberbürgermeister die Aussetzung der Erhebung für ein
Kalenderjahr anordnen.
(3) Zweck der Erhebungen ist es, regelmäßig statistische Angaben für Bevölkerungsgruppen
und Teilgebiete (zum Beispiel Stadtbezirke und Ortsteile) bereitzustellen, die für die
Aufgabenerfüllung des Stadtrates und der Stadtverwaltung dienlich sind.
(4) Aus besonderen Anlässen oder zu besonderen Themen kann der Oberbürgermeister
außerplanmäßige Erhebungen anordnen.
§2
Erhebungseinheiten und Stichprobenauswahl
Erhebungseinheiten sind Personen. Sie werden in der Regel durch mathematische
Zufallsverfahren aus dem Einwohnermelderegister oder anderen Grundgesamtheiten der
Stadt Leipzig ausgewählt.
§3
Erhebungsmerkmale
(1) Folgende Erhebungsmerkmale können mit einem Stichprobenumfang zwischen 1 und 5
Prozent erfragt werden:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
k)
l)
Kommunalpolitisches Interesse und Partizipation
Meinungen zu städtischen Planungsvorhaben
Kenntnis und Bürgermeinungen zum städtischen Haushalt, Finanzsituation der Stadt
Wahlverhalten, politische Einstellungen/Extremismus
Nutzung und Bewertung von Angeboten der Stadtverwaltung
Bild der Stadt Leipzig in der Öffentlichkeit
Alleinstellungsmerkmale der Stadt Leipzig
Lebenszufriedenheit, Zukunftssicht
Nutzung und Bewertung von städtischer Infrastruktur zur Daseinsvorsorge, Verkehrsinfrastruktur
Nutzung und Bewertung städtischer infrastruktureller Angebote/Einrichtungen, Problemwahrnehmung, Vorschläge und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger
Ordnung und Sicherheit in der Stadt, Betroffenheit von Kriminalität
Einstellungen zu Kriminalität und Sicherheit und deren Bewertung, Bewertung der
Tätigkeit und der Maßnahmen von Sicherheitsbehörden
1
m)
n)
o)
p)
q)
r)
s)
t)
u)
v)
w)
x)
y)
z)
aa)
bb)
cc)
dd)
ee)
ff)
gg)
hh)
ii)
jj)
kk)
ll)
mm)
nn)
oo)
pp)
qq)
rr)
ss)
tt)
uu)
vv)
ww)
xx)
yy)
zz)
Prävention, persönliche Vorkehrungen, Risikominimierung der Bürgerinnen und Bürger
Betroffenheit und Bewertungen von (Natur-)Katastrophen, Bevölkerungsschutz und
Gefahrenprävention
Mobilitätsverhalten, Verkehrsmittelausstattung
Verkehrsmittelnutzung, Modal Split
Arbeitswege
Einkaufsmöglichkeiten und Einkaufsverhalten
Ausstattung mit langlebigen Konsumgütern
Nutzung und Bewertung von Märkten
Nutzung und Bewertung von Messen und Ausstellungen
Soziodemografische und sozioökonomische Merkmale
Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitssituation der Bevölkerung
Gemeindeteil
Gesundheitszustand, Gesundheitsverhalten
Suchtmittel und Suchtmittelprävention, einschließlich Rauchverhalten
Bürgermeinungen zu Geschlechterrollen, Genderthemen
Werteorientierungen, grundsätzliche Lebenseinstellungen
Kinder und Kinderwunsch, Elternzeit
Angebot und Qualität von Kinderbetreuungsangeboten
Nutzung und Bewertung von Aus- und Fortbildungsangeboten sowie Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. der VHS
Bildungsübergänge, Übergang von Ausbildung zum Beruf
Bildungs- und Erwerbsbiographien
Mediennutzung und Kommunikationsverhalten
Wohnsituation/Wohnen, Wohnungsausstattung, Wohndauer und Umzugsverhalten,
Stadt- und Wohngebietsentwicklung, Mieten und Wohneigentum, Rauchmelder
Zusammenleben mit Ausländern/Migranten und Integration
Zusammenleben von verschiedenen Bevölkerungsgruppen
Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Erfahrung von und Meinungen zu Diskriminierung und Rassismus
Kenntnis, Nutzung und Bewertung von städtischen Angeboten für Seniorinnen und
Senioren
Hilfe und Pflege von Mitmenschen
Bewertung von Umweltfaktoren, z. B. Lärm, Luft- und Wasserqualität, Bewertung von
Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz
Bürgermeinungen zum Klimawandel, Bereitschaft zu Verhaltensänderungen
Bewertung und Nutzung von Flächen, z. B. Grün-, Wasser-, Siedlungsflächen
Ehrenamtliches/Freiwilliges Engagement
Bürgervereine, Quartiersarbeit, städtische Angebote für Bevölkerungsgruppen
Freizeitgestaltung, Erholungsverhalten
Sportverhalten
Nutzung und Bewertung von Sportstätten
Nutzung und Bewertung von Sportveranstaltungen
Nutzung und Bewertung von kulturellen Einrichtungen, Kulturangeboten, kulturellen
Veranstaltungen
Kenntnis und Bürgermeinungen zu Jubiläen und Festveranstaltungen
2
aaa)
Bürgermeinungen zu aktuellen Ereignissen bzw. Vorhaben von gesellschaftlicher
Relevanz für die Stadt und Stadtentwicklung
(2) Jeweils rechtzeitig vor Erhebungsbeginn gibt die kommunale Statistikstelle dem
Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen den einzusetzenden Erhebungsbogen
entsprechend § 8 Abs. 2 des Sächsischen Statistikgesetzes (SächsStatG) zur Kenntnis.
(3) Die kommunale Statistikstelle ist befugt, den Stichprobenumfang zur Gewinnung kleinräumiger Informationen für ortsteilbezogene Maßnahmen um höchstens ein Drittel zu
erhöhen.
§4
Hilfsmerkmale
(1) Hilfsmerkmale sind Name, Anschrift, Doktorgrad und Pseudonym. Sie werden von den
Erhebungsmerkmalen getrennt gespeichert und nach Abschluss der Erhebung gelöscht.
(2) Ein Pseudonym dient zusammen mit den anderen Hilfsmerkmalen zur Versendung einer
gezielten Erinnerung und als Zugangscode für das Ausfüllen des Fragebogens im Internet.
§5
Art und Weise der Erhebung
(1) Die Erhebungen werden in der Regel schriftlich und online durchgeführt. Aus wirtschaftlichen bzw. methodischen Erwägungen können sie auf mündlichem Wege oder ausschließlich
online erfolgen.
(2) Die Auskunftserteilung erfolgt anonym und freiwillig. Namen, Adresse, Doktorgrad und
weitere Kontaktdaten der Befragten werden nicht erhoben.
§6
Unterrichtung
Die zu befragenden Personen sind über die Sachverhalte nach § 20 des Sächsischen
Statistikgesetzes (SächsStatG) zu unterrichten.
§7
Veröffentlichung
Die Ergebnisse der Erhebungen sind unter Beachtung des Statistikgeheimnisses öffentlich
zugänglich zu machen.
§8
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leipzig in
Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig „Zur
wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung“ vom 18.09.1996 außer Kraft.
3
Anlage 2: Hinweise zum Satzungstext bzw. den Erhebungsmerkmalen
Satzungstext/Erhebungsmerkmal
Hinweise
§2
In der Regel wird eine sogenannte „einfache Zufallsstichprobe“ gezogen. Das
heißt, jedes Element (jeder Bürger) aus der Grundgesamtheit (i.d.R. Einwohner
der Stadt Leipzig bestimmter Altersgruppen) hat die gleiche Wahrscheinlichkeit,
in die Stichprobe zu gelangen. Das Verfahren ist vergleichbar mit einem LosTopf.
Erhebungseinheiten und Stichprobenauswahl
Erhebungseinheiten sind Personen. Sie werden in der Regel
durch mathematische Zufallsverfahren aus dem Einwohnermelderegister oder anderen Grundgesamtheiten der Stadt
Leipzig ausgewählt.
Die Grundgesamtheit ist in der Regel die erwachsene Stadtbevölkerung mit
Hauptwohnsitz zwischen 18 und 85 Jahren. Bei bestimmten thematischen Teilstudien kann die Grundgesamtheit jedoch variieren. Beispielsweise wurde bei
der Kita-Befragung eine Zufallsstichprobe unter allen Kindern im Alter von 0 bis
3 Jahren gezogen. Angeschrieben wurden dann deren Eltern („An die Eltern
von…“).
Auch bei den regelmäßigen Jugendstudien bezieht sich die Grundgesamtheit
auf bestimmte Altersgruppen. Nicht immer wird die Stichprobe aus dem
Einwohnermelderegister gezogen. Bei Schülerbefragungen werden gezielt
Schulen bzw. Klassen ausgewählt. In diesen Fällen findet also eine systematische Auswahl von Schulen bzw. Klassen anhand ihrer Verteilung in der Grundgesamtheit (hier: Schüler der Stadt Leipzig) statt. Es kommt also eine Quotenstichprobe zum Einsatz.
§3
Erhebungsmerkmale
(1) Folgende Erhebungsmerkmale können jährlich mit einem
Stichprobenumfang zwischen 1 und 5 Prozent erfragt werden:
Die aufgeführten Merkmale sind als Auswahlkatalog konzipiert, um jeweils nur
die Merkmale zu erheben, die für den jeweiligen Datenbedarf von Stadtrat und
Verwaltung erforderlich sind. Die Belastung des Bürgers kann so auf das
geringste notwendige Maß beschränkt werden.
4
Satzungstext/Erhebungsmerkmal
a)
b)
c)
d)
Zu § 3:
Kommunalpolitisches Interesse und Partizipation
Meinungen zu städtischen Planungsvorhaben
Kenntnis und Bürgermeinungen zum städtischen
Haushalt, Finanzsituation der Stadt
Wahlverhalten, politische Einstellungen/Extremismus
Hinweise
Mit dem Ratsbeschluss 1618/09 hat sich die Stadt Leipzig zu einer Bürgerbeteiligung bei strategischen Entscheidungen der Stadt Leipzig verpflichtet. Die
aufgeführten Merkmale dienen einerseits der direkten Partizipation einer breiten
Bürgerschaft bei konkreten, insbesondere auch haushaltswirksamen Entscheidungen, andererseits können damit auch die laufenden Bemühungen der Verwaltung evaluiert werden. Um die Hürden für eine Beteiligung einer breiten Bürgerschaft möglichst gering zu halten, ist das kommunalpolitische Interesse und
die Partizipation für einzelne Bevölkerungsgruppen (z.B. Frauen, junge Erwachsene, Familien, Senioren) interessant. Welche Gruppen nutzen die bereits bestehenden Möglichkeiten und informieren sich, welche Gruppen tun dies weniger? Es ist ein städtisches Selbstverständnis, Bevölkerungsgruppen, die sich
bisher eher wenig für kommunale Entwicklungen und Partizipationsmöglichkeiten interessieren, besser anzusprechen und für diese gezielte
Informationsmöglichkeiten und -strategien zu entwickeln. Eine rechtzeitige
Partizipation der Bürgerinnen und Bürger kann außerdem kostenintensive Bürgerbegehren verhindern.
Fragen zu Extremismus sind ebenfalls relevant für die effiziente Steuerung städtischer Haushaltsmittel bei Beratungsangeboten und Gegenmaßnahmen. Diese
Merkmale sind auch für die Ausrichtung und Erfüllung des kommunalen Bildungsauftrags erforderlich. Weiterhin gilt es, bereits stattfindende Aufklärungsarbeit und Beratungsangebote (hinsichtlich Extremismus) z.B. über die Schulsozialarbeit und andere Instrumente zu schärfen und an neuen Erkenntnissen
auszurichten. Auch angesichts aktueller öffentlicher Versammlungen ist das
kommunale Interesse an politischen Stimmungsbildern schon aufgrund der umfangreichen Ressourcen, die die Stadt in diesem Zusammenhang aufbringen
muss, erforderlich. Das generelle kommunalpolitische Interesse und Wahlverhalten (insb. Wahlbeteiligung), ausgewertet für Bevölkerungsgruppen, kann angesichts zunehmender Nicht-Partizipation an Wahlen und Abstimmungen das Bild
vervollständigen.
e)
Nutzung und Bewertung von Angeboten der Stadtverwaltung
Die Erhebungsergebnisse zum Nutzerverhalten und Nutzerinteresse an städtischen Angeboten (z. B. Bürgertelefon, Angebote der Stadtreinigung) ermöglichen eine effiziente Steuerung städtischer Haushaltsmittel.
5
Satzungstext/Erhebungsmerkmal
Hinweise
f)
g)
h)
Bild der Stadt Leipzig in der Öffentlichkeit
Alleinstellungsmerkmale der Stadt Leipzig
Lebenszufriedenheit, Zukunftssicht
Das Selbstbild der Stadt Leipzig ist für Fragen des Stadtmarketings relevant und
somit Teil einer effizienten Steuerung städtischer Haushaltsmittel.
i)
Nutzung und Bewertung von städtischer Infrastruktur
zur Daseinsvorsorge, Verkehrsinfrastruktur
Nutzung und Bewertung städtischer infrastruktureller
Angebote/Einrichtungen, Problemwahrnehmung,
Vorschläge und Wünsche der Bürgerinnen und
Bürger
Angaben zur Nutzung und Bewertung städtischer Infrastrukturen durch die Bürgerinnen und Bürger helfen bei einer effizienten Steuerung städtischer Haushaltsmittel, vor allem auch bei Planungsprozessen.
Ordnung und Sicherheit in der Stadt, Betroffenheit
von Kriminalität
Einstellungen zu Kriminalität und Sicherheit und deren Bewertung, Bewertung der Tätigkeit und der
Maßnahmen von Sicherheitsbehörden
Prävention, persönliche Vorkehrungen, Risikominimierung der Bürgerinnen und Bürger
Betroffenheit und Bewertungen von (Natur-)
Katastrophen, Bevölkerungsschutz und Gefahrenprävention
Die Betroffenheit und die Wahrnehmung von Kriminalität und Sicherheit helfen
den Ordnungsbehörden bei der Entwicklung von sicherheitsbezogenen Handlungsmöglichkeiten und Präventionsmaßnahmen hinsichtlich Sicherheit und Katastrophenschutz. Weiterhin zeigen die Erhebungsergebnisse Aufklärungsbedarf
beim Bürger auf. Die Bewertungen der Bürgerinnen und Bürger hilft
zudem bei einer effizienten Steuerung städtischer Haushaltsmittel.
o)
p)
q)
Mobilitätsverhalten, Verkehrsmittelausstattung
Verkehrsmittelnutzung, Modal Split
Arbeitswege
Die Erhebungsergebnisse sind Bestandteil der Verkehrsplanung (z. B. Verkehrskonzept).
r)
s)
t)
u)
Einkaufsmöglichkeiten und Einkaufsverhalten
Ausstattung mit langlebigen Konsumgütern
Nutzung und Bewertung von Märkten
Nutzung und Bewertung von Messen und Ausstellungen
Die Merkmale zum Einkaufsverhalten sind Bestandteil der Stadtentwicklungsplanung (z. B. STEP Zentren). Die Ausstattung mit langlebigen Konsumgütern
vervollständigt das Bild zum Einkaufsverhalten und ist ferner zur Beurteilung der
sozioökonomischen Situation der Haushalte von Bedeutung. Nutzung und Bewertung von Wochenmärkten und Marktveranstaltungen sind für deren
Organisation von (haushaltswirksamer) Bedeutung. Gleiches gilt für Messen und
Ausstellungen.
j)
k)
l)
m)
n)
6
Satzungstext/Erhebungsmerkmal
v)
w)
x)
y)
z)
Hinweise
Soziodemografische und sozioökonomische Merkmale
Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitssituation der Bevölkerung
Gemeindeteil
Diese Merkmale beschreiben die wesentlichen Bevölkerungsgruppen, für die die
sonstigen Erhebungsmerkmale differenziert ausgewertet werden. In den zurückliegenden mehr als 20 Erhebungswellen der Kommunalen Bürgerumfrage haben
sich diese Merkmale als relevante Gliederungseinheiten erwiesen. Der Bildungsstand dient zudem als Wichtungskriterium (anhand der Ergebnisse des
Mikrozensus). Alle erhobenen Merkmale sind zur Beurteilung der sozioökonomischen Situation der Haushalte bzw. der Einwohner im Zeitverlauf von Relevanz
und gehen auch in die einschlägigen Berichtssysteme der Verwaltung (z. B.
Sozialreport, Lebenslagenreport) ein.
Gesundheitszustand, Gesundheitsverhalten
Suchtmittel und Suchtmittelprävention, einschließlich
Rauchverhalten
Diese Merkmale ermitteln den Gesundheitszustand und die gesundheitliche
Entwicklung der Stadtbevölkerung und sind Arbeitsgrundlage für die Erarbeitung
von Präventivmaßnahmen wie z. B. Beratungs- oder Sportangebote. Die Merkmale zur subjektiven Gesundheit sind für die Arbeit des Gesundheitsamtes von
Interesse. Damit wird das Ziel einer stadtteil- bzw. ortsteilbezogenen Ausrichtung gesundheitsförderlicher Maßnahmen verfolgt. Mit Hilfe der Indikatoren ist
es möglich, sozialräumliche Unterschiede bezüglich subjektiver Gesundheit,
Übergewicht und körperlicher Aktivität abzubilden. Hieraus lassen sich Interventionsbedarfe ableiten und Anhaltspunkte für integrierte Entwicklungskonzepte
erarbeiten. Gesundheit und Gesundheitsförderung wird auf diese Weise in die
integrierten Stadtteilentwicklungskonzepte (wie im STEK LeO) als Querschnittsaufgabe verankert. Die Indikatoren zum subjektiven Gesundheitszustand sind
zudem
ein
wichtiger
Indikator
für
die
kommunale
Altenhilfeplanung und die Weiterentwicklung des städtischen Konzepts der Seniorenarbeit.
Merkmale zu Suchmitteln werden insbesondere in den Jugendumfragen erhoben. Erfahrungsgemäß besteht eine nicht unerhebliche Dynamik, was Konsumverhalten, konsumierte Substanzen, kleinräumige Unterschiede u.a. betrifft.
Auf diese Veränderung muss die Stadt inhaltlich und personell reagieren.
7
Satzungstext/Erhebungsmerkmal
Hinweise
aa)
Bürgermeinungen zu Geschlechterrollen,
Genderthemen
Diese Merkmale ermitteln Handlungsbedarfe für Gruppen, für die im Rahmen
der Fürsorgepflicht der Stadt Leipzig Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung gestellt werden. Zudem dienen die Merkmale dazu, geschlechterbezogene
Lebenssituationen und folglich Handlungsbedarfe für kommunale Gleichstellungspolitik zu ermitteln. Um Benachteiligungen sichtbar zu machen und dementsprechende Maßnahmen ableiten zu können, ist zuvor deren Erhebung notwendig. Dies kann über Bürgermeinungen zu bestimmten genderbezogenen
Normen und Werten, Stereotypen und Rollenbildern erfolgen.
bb)
Werteorientierungen, grundsätzliche Lebenseinstellungen
Die Merkmale zur Werteorientierung werden in den Leipziger Jugendstudien
(Wiederholungsbefragung von Jugendlichen) traditionell abgefragt. Einzelmerkmale sind beispielsweise: „eine Familien gründen, Kinder haben“, „Mitspracherecht in Staat und Gesellschaft haben“, „sich umweltbewusst verhalten“, „nach
Sicherheit streben“, „viel Geld verdienen“ u.a.m.
Werteorientierungen werden auch deutschlandweit u.a. für die Jugendpolitik
(vgl. Shell-Jugendstudien) erhoben. Auf kommunaler Ebene dienen die Erhebungsergebnisse der Information von Akteuren der kommunalen Jugend- und
Schulsozialarbeit. Im Rahmen der Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen sind die Erhebungsergebnisse die Grundlage für die Erstellung und
Fortschreibung pädagogischer Konzepte und somit erforderlich für die Qualitätssicherung der Jugend- und Schulsozialarbeit.
Im Rahmen kommunaler Umfragen unter der volljährigen Stadtbevölkerung liefern Werteorientierungen und deren Veränderungen auch für die Ausrichtung
städtischer Angebote und Konzepte, zum Beispiel besonderer Wohnformen,
eine wichtige Informationsgrundlage.
cc)
dd)
Kinder und Kinderwunsch, Elternzeit
Angebot und Qualität von Kinderbetreuungsangeboten
Die Erhebungsergebnisse sind Arbeitsgrundlage für die Kitanetzplanung, um
bedarfsgerecht Plätze zur Verfügung zu stellen und Angebote auszurichten bzw.
Qualitätssicherung zu betreiben.
8
Satzungstext/Erhebungsmerkmal
ee)
Hinweise
Die Erhebungsergebnisse sind Arbeitsgrundlage für das kommunale Bildungsmanagement, die kommunale Beschäftigungspolitik sowie kommunaler Bildungsinstitutionen (z. B. Volkshochschule). Die Bedarfserhebung dient einer
effizienten Steuerung städtischer Haushaltsmittel.
gg)
Nutzung und Bewertung von Aus- und Fortbildungsangeboten sowie Qualifizierungsmaßnahmen, z. B.
der VHS
Bildungsübergänge, Übergang von Ausbildung zum
Beruf
Bildungs- und Erwerbsbiographien
hh)
Mediennutzung und Kommunikationsverhalten
Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung oder der Information der Bürgerinnen und
Bürger zu städtischen Angeboten ist die Erhebung von Merkmalen zum Kommunikations- und somit Informationsverhalten von Relevanz.
ii)
Wohnsituation/Wohnen, Wohnungsausstattung,
Wohndauer und Umzugsverhalten, Stadt- und
Wohngebietsentwicklung, Mieten und Wohneigentum, Rauchmelder
Die Erhebungsergebnisse sind Bestandteil einer strategischen Stadtentwicklung
(z. B. Wohnungspolitisches Konzept) und der Präventionsarbeit (Rauchmelder).
jj)
Zusammenleben mit Ausländern/Migranten und
Integration
Zusammenleben von verschiedenen Bevölkerungsgruppen
Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Diese Merkmale ermitteln Handlungsbedarfe für Gruppen, für die im Rahmen
der Fürsorgepflicht der Stadt Leipzig Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung gestellt werden. Die Befragungsergebnisse ermöglichen weiterhin im Sinne
einer Bedarfsermittlung eine effiziente Steuerung städtischer Haushaltsmittel.
Erfahrung von und Meinungen zu Diskriminierung
und Rassismus
Fragen zu Diskriminierung, Rassismus und Extremismus ermitteln Handlungsbedarfe für Gruppen, für die im Rahmen der Fürsorgepflicht der Stadt Leipzig
Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung gestellt werden. Die Befragungsergebnisse ermöglichen weiterhin im Sinne einer Bedarfsermittlung eine zielgerichtete Aufklärungsarbeit, da die Fragen für Bevölkerungsteilgruppen ausgewertet werden.
ff)
kk)
ll)
mm)
9
Satzungstext/Erhebungsmerkmal
nn)
oo)
pp)
qq)
rr)
Hinweise
Kenntnis, Nutzung und Bewertung von städtischen
Angeboten für Seniorinnen und Senioren
Hilfe und Pflege von Mitmenschen
Diese Merkmale ermitteln Handlungsbedarfe für Gruppen, für die im Rahmen
der Fürsorgepflicht der Stadt Leipzig Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung gestellt werden. Die Befragungsergebnisse sind weiterhin im Sinne einer
Bedarfsermittlung die Grundlage für die Ausrichtung der kommunalen Altenhilfeplanung.
Bewertung von Umweltfaktoren, z. B. Lärm, Luft- und
Wasserqualität, Bewertung von Maßnahmen zum
Umwelt- und Klimaschutz
Bürgermeinungen zum Klimawandel, Bereitschaft zu
Verhaltensänderungen
Bewertung und Nutzung von Flächen, z. B. Grün-,
Wasser-, Siedlungsflächen
Die Erhebungsergebnisse gehen in die strategische Stadtentwicklung ein (z. B.
Lärmaktionsplan, Klimaschutzprogramm) und sind Bestandteil von umweltpolitischen Maßnahmenevaluierungen der Kommune.
Im Rahmen des Energie- und Klimaschutzprogramms der Stadt Leipzig 2014 –
2020 (Ratsbeschluss vom 21.05.2014) hat sich die Stadt zu einer breiten Bürgerbeteiligung verpflichtet. Die Anpassung an den Klimawandel stellt eine neue
gesellschaftliche Herausforderung des 21. Jahrhunderts dar, die nur gemeinschaftlich, d.h. insbesondere unter aktiver Einbeziehung der Bürgerinnen und
Bürger, gemeistert werden kann. Die Merkmale sind erforderlich für Maßnahmen
zum klimawandelangepassten Sanieren unter Gesundheitsaspekten im Rahmen
der Deutschen Anpassungsstrategie (BMUB). Ebenso sind die Erhebungsmerkmale eine Umsetzungsmaßnahme aus den Leitlinien „Klimawandel - Anpassungsstrategien für Leipzig“.
ss)
tt)
Ehrenamtliches/Freiwilliges Engagement
Bürgervereine, Quartiersarbeit, städtische Angebote
für Bevölkerungsgruppen
Diese Merkmale ermitteln Handlungsbedarfe aber auch –potenziale von und für
Gruppen. Ehrenamtlich Tätige, Bürgervereine und andere Akteure übernehmen
wichtige Funktionen innerhalb der Stadtgesellschaft. Die Befragungsergebnisse
liefern hierbei eine wichtige Informationsgrundlage.
uu)
vv)
ww)
xx)
Freizeitgestaltung, Erholungsverhalten
Sportverhalten
Nutzung und Bewertung von Sportstätten
Nutzung und Bewertung von Sportveranstaltungen
Die Merkmale dienen der Bedarfsermittlung und gehen als Arbeitsgrundlage in
die kommunale Sport- und Sportstättenentwicklungsplanung der Stadt Leipzig
ein.
10
Satzungstext/Erhebungsmerkmal
yy)
zz)
aaa)
Hinweise
Nutzung und Bewertung von kulturellen Einrichtungen, Kulturangeboten, kulturellen Veranstaltungen
Kenntnis und Bürgermeinungen zu Jubiläen und
Festveranstaltungen
Die Erfragung des Nutzerverhaltens und Nutzerinteresses an städtischen Kulturangeboten dient einer effizienten Steuerung städtischer Haushaltsmittel.
Bürgermeinungen zu aktuellen Ereignissen bzw.
Vorhaben von gesellschaftlicher Relevanz für die
Stadt und Stadtentwicklung
Mit dem Ratsbeschluss 1618/09 hat sich die Stadt Leipzig zu einer Bürgerbeteiligung bei strategischen Entscheidungen der Stadt Leipzig verpflichtet. Die aufgeführten Merkmale dienen einerseits der direkten Partizipation einer
breiten Bürgerschaft bei konkreten (haushaltswirksamen) Entscheidungen, andererseits können damit auch die laufenden Bemühungen der Verwaltung evaluiert werden. Eine rechtzeitige Partizipation der Bürgerinnen und Bürger kann
außerdem kostenintensive Bürgerbegehren verhindern.
§4
Hilfsmerkmale
(1) Hilfsmerkmale sind Name, Anschrift, Doktorgrad und
Pseudonym. Sie werden von den Erhebungsmerkmalen
getrennt gespeichert und nach Abschluss der Erhebung
gelöscht.
(2) Ein Pseudonym dient zusammen mit den anderen
Hilfsmerkmalen zur Versendung einer gezielten Erinnerung und
als Zugangscode für das Ausfüllen des Fragebogens im
Internet.
Anstelle der Ordnungsnummer wird ein Pseudonym verwendet. Bei OnlineBefragungen ist ein Pseudonym bürgerfreundlicher als eine Nummer.
Der städtische Teilraum ist ein Erhebungsmerkmal.
§5
Art und Weise der Erhebung
(1) Die Erhebungen werden in der Regel schriftlich und online
durchgeführt. Aus wirtschaftlichen bzw. methodischen
Erwägungen können sie auf mündlichem Wege oder
ausschließlich online erfolgen.
(2) Die Auskunftserteilung erfolgt anonym und freiwillig. Namen,
Adresse, Doktorgrad und weitere Kontaktdaten der Befragten
werden nicht erhoben.
Die Möglichkeit zur Online-Teilnahme wird aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit
und der Kostensenkung möglichst immer parallel angeboten.
11
Anlage 3: Stellungnahme des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zum Satzungsentwurf und Erläuterungen des Amtes für Statistik und
Wahlen
Zusammenfassung: Die Hinweise wurden durch zusätzliche Erläuterungen im nachfolgend wiedergegebenen Schriftverkehr umgesetzt.
Ein Dissens verblieb bei dem auf S. 14 (vorletzter Punkt) genannten Hinweis zu drei Erhebungsmerkmalen (Gesundheitszustand/-verhalten,
Bürgermeinungen zu Geschlechterrollen/Genderthemen und Werteorientierung/grundsätzliche Lebenseinstellungen).
Der sächsische Datenschutzbeauftragte äußert mit Schreiben vom 25. März 2015 „zu folgenden Erhebungsmerkmalen (EM) im vorgelegten
Satzungsentwurf datenschutzrechtliche Bedenken:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte führt an:
EM a): Es wird nicht erkennbar, welche konkreten Schlussfolgerungen aus der Beantwortung der Fragen durch die
Stadt gezogen werden könnten. Für die Erstellung kommunalpolitischer Stimmungsbilder ist keine gesetzlich vorgesehene Aufgabe der Kommune erkennbar.
EM d): Siehe Anmerkungen zu EM a).
EM y): Für die Wahrnehmung einer Aufgabe der Stadt sind
Fragen nach dem Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten nicht ersichtlich. Allein die Frage nach ggf. fehlenden Sportstätten als Grund für gesundheitliche Beein-
Erläuterung durch das Amt für Statistik und Wahlen:
Mit dem Ratsbeschluss 1618/09 hat sich die Stadt Leipzig zu einer Bürgerbeteiligung bei strategischen Entscheidungen der Stadt Leipzig verpflichtet. Um die
Hürden für eine Beteiligung einer breiten Bürgerschaft möglichst gering zu halten, ist das kommunalpolitische Interesse und die Partizipation für einzelne Bevölkerungsgruppen (z.B. Frauen, junge Erwachsene, Familien, Senioren) interessant. Welche Gruppen nutzen die bereits bestehenden Möglichkeiten und
informieren sich, welche Gruppen tun dies weniger? Es ist ein städtisches
Selbstverständnis, Bevölkerungsgruppen, die sich bisher eher wenig für kommunale Entwicklungen und Partizipationsmöglichkeiten interessieren, besser
anzusprechen und für diese gezielte Informationsmöglichkeiten und -strategien
zu entwickeln.
zu d) Diese Merkmale sind für die Ausrichtung und Erfüllung des kommunalen
Bildungsauftrags (u. a. für das Zentrum für demokratische Bildung und die
Koordinierungsstelle Kommunale Gesamtstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“)
erforderlich. Weiterhin gilt es, bereits stattfindende Aufklärungsarbeit und Beratungsangebote (hinsichtlich Extremismus) z. B. über die Schulsozialarbeit und
andere Instrumente zu schärfen und an neuen Erkenntnissen auszurichten.
Auch angesichts aktueller öffentlicher Versammlungen ist das kommunale Interesse an öffentlichen Stimmungsbildern schon aufgrund der umfangreichen
Ressourcen, die die Stadt in diesem Zusammenhang aufbringen muss, erforderlich.
zu y) Die Merkmale zur subjektiven Gesundheit sind für die Arbeit des Gesundheitsamtes insbesondere im Rahmen des Gesunde Städte-Netzwerkes und der
Koordinierungsstelle Gesundheit von Interesse. Beide verfolgen das Ziel einer
stadtteil- bzw. ortsteilbezogenen Ausrichtung gesundheitsförderlicher Maßnah12
trächtigung könnte als ein von der Stadtverwaltung zu be- men. Mit Hilfe der Indikatoren ist es möglich, sozialräumliche Unterschiede beeinflussender Faktor anerkannt werden.
züglich subjektiver Gesundheit, wahrgenommenem Übergewicht und körperlicher Aktivität abzubilden. Hieraus lassen sich Interventionsbedarfe ableiten und
Anhaltspunkte für integrierte Entwicklungskonzepte erarbeiten. Gesundheit und
Gesundheitsförderung wird auf diese Weise in die integrierten Stadtteilentwicklungskonzepte (wie im STEK LeO) als Querschnittsaufgabe verankert.
EM z): Welche praktischen Folgerungen ergeben sich für zu z) Die einmalige Erhebung dieser Merkmale reicht nicht aus, um die Arbeit
die (vermutlich schon vorhandene) städtische Suchtbera- der städtischen Beratungsstellen insbesondere in der Jugendhilfe und der Drotung aus den Nennungen zu den Merkmalsausprägungen genbeauftragten auszurichten. Diese Merkmale werden insbesondere in den
Alkohol, Rauchen und sonstiges für Ausmaß, örtliche Ver- Jugendumfragen erhoben, für die sich ein Erhebungszyklus von 4 bis 6 Jahren
teilung, personelle Qualifikationen und Beratungsinhalte?
bewährt hat. Erfahrungsgemäß besteht eine nicht unerhebliche Dynamik, was
Konsumverhalten, konsumierte Substanzen, kleinräumige Unterschiede u. a.
betrifft. Auf diese Veränderung muss die Stadt inhaltlich und personell reagieren.
EM aa): Abgesehen davon, dass es sich dabei um intime zu aa): Die Kernaufgabe der städtischen Gleichstellungsbeauftragten ist es, die
Abfragen (vgl. § 4 Absatz 2 SächsDSG) handelt, ist der Be- unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern
griff völlig unbestimmt. Was ist unter „Genderthemen“ zu bei allen Entscheidungen auf der kommunalen, insbesondere der kommunalverstehen? Inwieweit handelt es sich dabei um eine Aufga- politischen Ebene zu berücksichtigen sowie Rahmenbedingungen für die
be der städtischen Verwaltung?
Gleichstellung von Frau und Mann bzw. für die Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes zu schaffen. Dies ist eine Aufgabe der städtischen Verwaltung bzw.
derer Beauftragter, und zwar auf Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung
(§ 64) und des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes (§ 20). Als weitere
Grundlage ist die von OBM Jung am 02.07.2012 unterzeichnete EU-Charta zu
nennen, die Absichtserklärung der Kommune zum Grundsatz der Gleichstellung
von Frauen und Männern. Sie gibt den Kommunen einen Leitfaden an die Hand,
wie Gleichstellungspolitik in die Arbeit auf kommunaler Ebene integrierbar ist.
Um Benachteiligungen sichtbar zu machen und dementsprechende Maßnahmen
ableiten zu können, ist zuvor deren Erhebung notwendig. Dies kann über
Bürgermeinungen zu bestimmten genderbezogenen Normen und Werten,
Stereotypen und Rollenbildern erfolgen.
EM bb) siehe Anmerkungen zu EM aa)
zu bb) Werte und Einstellungen haben einen entscheidenden Einfluss auf Handlungsentscheidungen der Bürgerinnen und Bürger. So kann bspw. der Wunsch
nach Ordnung und Sauberkeit oder Sicherheit zur selektiven Wohnungssuche in
einzelnen Stadtvierteln führen, während andere Stadtviertel gemieden werden.
Hier muss Verwaltung ggf. gegensteuern, um eine Segregation der Bewohnerschaft zu verhindern. Der Wunsch nach Selbstverwirklichung und der Trend zu
pluralen Lebensformen führt in einer modernen Stadtgesellschaft zudem einerseits zu einer Zunahme von 1-Personen-Haushalten, andererseits aber auch
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EM mm): siehe Anmerkungen zu EM aa)
EM qq): siehe Anmerkungen zu EM aa)“
zum Wunsch nach neuen Wohnformen (Stichwort: Selbstnutzer, gemeinschaftliche Wohn- und Lebensformen). Insbesondere vor dem Hintergrund des ungebrochenen Zuzugs vor allem junger Menschen mit modernen Werten und Einstellungen muss die Stadtplanung demzufolge auch auf ein verändertes Nachfrageverhalten am Wohnungsmarkt reagieren, das vorrangig ein Ergebnis sich
wandelnder Werte und Einstellungen ist.
zu mm) siehe zu d)
zu qq) Im Rahmen des Energie- und Klimaschutzprogramms der Stadt Leipzig
2014 – 2020 (Ratsbeschluss vom 21.05.2014) hat sich die Stadt Leipzig zu einer
breiten Bürgerbeteiligung verpflichtet. Die Anpassung an den Klimawandel stellt
eine neue gesellschaftliche Herausforderung des 21. Jahrhunderts dar, die nur
gemeinschaftlich, d. h. insbesondere unter aktiver Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, gemeistert werden kann. Die Merkmale sind erforderlich für ein
kommunales Projekt zum klimawandelangepassten Sanieren unter Gesundheitsaspekten im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (BMUB). Ebenso
sind die Erhebungsmerkmale eine Umsetzungsmaßnahme aus den Leitlinien
„Klimawandel - Anpassungsstrategien für Leipzig“.
Auf die Erläuterungen der kommunalen Statistikstelle äußert sich der sächsische Datenschutzbeauftragte mit Schreiben vom 8. Mai 2015 nochmals:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte führt an:
„nach Durchsicht der von Ihnen dargelegten Begründung
zu den von mir als datenschutzrechtlich bedenklich eingestuften Fragen teile ich mit, dass die zu den Punkten y), bb)
und aa) gemachten Ausführungen aus meiner Sicht auch
weiterhin nicht die Dienlichkeit für die Planung und gesetzmäßige Aufgabenerfüllung der Stadt Leipzig erkennen
lassen.
Bei der Durchführung der Befragung bitte ich noch Folgendes zu beachten: Die Teilnahme an der Bürgerumfrage ist
freiwillig, hierauf ist ausdrücklich hinzuweisen. Ebenfalls
ist darauf hinzuweisen, dass auch bei einer Teilnahme nicht
zwingend alle Fragen beantwortet werden müssen und einzelne Fragen auch ausgelassen werden können.“
Erläuterung durch das Amt für Statistik und Wahlen:
Die Stadt Leipzig erfüllt im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auch freiwillige
Selbstverwaltungsaufgaben. Die Erforderlichkeit wurde von den entsprechenden Fachämtern bzw. Referaten bekundet.
Das wurde und wird auch zukünftig so praktiziert.
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Anlage 4: Anmerkungen des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen zum Satzungsentwurf und Erläuterungen des Amtes für
Statistik und Wahlen
Zusammenfassung: Die Hinweise wurden bzw. werden umgesetzt, wie nachfolgend erläutert.
Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen äußert mit Schreiben vom 24. März 2015 folgende Hinweise:
Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen führt an:
„1. Überschrift/Bezeichnung der Satzung
Nach Ihren Informationen handelt es sich bei dem Entwurf um eine
Neufassung, so dass hier kein Verweis auf eine letzte Änderung
erfolgen kann. Damit sollte die „Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig in der Fassung der Bekanntmachung
vom XX.XX.XXXX ohne Verweis auf eine Änderung bezeichnet werden.
Daneben sind die Inkrafttretungsregelung der Satzung sowie eine
mögliche Außerkrafttretungsregelung der „alten“ Satzung zu prüfen
und zu beachten.
Wir empfehlen Ihnen, sich zu diesen Rechtsförmlichkeiten sachkundig in Ihrem Haus beraten zu lassen.
2. Erhebungsmerkmale
Ein Großteil der zu erfragenden Merkmale betreffen das Meinungsbild der Leipziger Bürger, weniger werden statistische Fakten erfragt.
Wegen der Themen und dem Ziel der Erhebung können offensichtlich Erhebungszeitraum und Berichtszeitpunkt noch nicht bestimmt
werden. Dies bitten wir zu gegebener Zeit gegenüber unserem Amt,
gern in Verbindung mit der Vorlage der Erhebungsunterlagen,
nachzuholen.
Wir möchten an dieser Stelle auch an unseren Kontakt im Jahr 2014
erinnern und Sie bitten, die dazumal mitgeteilten Unterrichtungshinweise zu beachten. Die Systematik in der Auflistung der zu erhebenden Merkmale ist für uns leider nicht erkennbar.
Erläuterung durch das Amt für Statistik und Wahlen:
zu 1) Die Einleitung der Satzung wird angepasst. Weiterhin wird mit
dem Beschluss die alte Satzung aufgehoben, soweit die neue in Kraft
tritt. Den Hinweisen wird Rechnung getragen werden.
zu 2) Die Erhebungsbögen werden bei Umfragestart dem Statistischen Landesamt zur Kenntnis zugesandt. Die Unterrichtungshinweise haben wir dankend erhalten und werden sie zukünftig entsprechend berücksichtigen.
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Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen führt an:
3. Zugangscode
Die vorgesehene Verwendung des Zugangscodes gem. § 4 Abs. 2
der Satzung ist dergestalt datenschutzrechtlich bedenklich. Mit einer gezielten Erinnerung (und damit Eingangskontrolle) über diesen
Code und in Kombination der Verwendung als Zugangscode ist
eine Anonymität, wie in der Satzung versichert, nicht gegeben. Ein
Personenbezug ist hier zumindest im Bereich des Möglichen.
Die in § 4 der Satzung vorgesehene Löschung des Pseudonyms,
gemeinsam mit den Hilfsmerkmalen, kann nicht nachvollzogen
werden, da offensichtlich zum einen nicht nur eine einzige Erhebung auf der Grundlage der Satzung durchgeführt werden soll (vgl.
§ 1 der Satzung: Art und Zweck der Erhebungen) und damit zum
anderen ein Abschluss der „Erhebung“ sehr unbestimmt ist.“
Erläuterung durch das Amt für Statistik und Wahlen:
zu 3) Die strikte Trennung von Hilfs- und Erhebungsmerkmal ist datenbanktechnisch umgesetzt. Wir nutzen für die Durchführung der
Umfragen eine Software (Questor Pro), die diesen Anforderungen
gerecht wird. Der Hersteller schreibt dazu: „Es wird gespeichert, welche Antworten ein Pseudonym gegeben hat. In der Datenbanktabelle
[Erhebungsmerkmale, Anm. unsererseits] bekommt zwar jeder eingesandte Bogen eine eindeutige ID, aber das Pseudonym wird nicht mitgespeichert. Daher ist es auch in den Rohdaten [Erhebungsmerkmale,
Anm. unsererseits] nicht enthalten. Bei mehrwelligen Befragungen [die
wir im Übrigen nicht durchführen, Anm. unsererseits] kann man daher
in der Auswertung und auch in den Datenexporten die Fragebögen,
die mit ein und demselben Pseudonym ausgefüllt wurden, nicht zusammenführen.“
Wir möchten an der Stelle noch ergänzen, dass die ID in den Erhebungsdaten nicht mit dem Pseudonym in Zusammenhang gebracht
werden kann. Der städtische Datenschutzbeauftragte und der städtische Informationssicherheitsbeauftragte waren bei der Ausschreibung, Anschaffung und Inbetriebsetzung der Software intensiv eingebunden und datenschutzrechtliche Bedenken konnten letztlich
ausgeräumt werden.
Für jede Erhebung wird eine neue Stichprobe auf Basis des Einwohnermelderegisters gezogen. Insofern ist jede Erhebung mit der Generierung des Datensatzes (Erhebungsdaten) abgeschlossen und die
Hilfsmerkmale werden nicht weiter benötigt.
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Satzung über die kommunalen Erhebungen
Das Statistikgesetz des Freistaates Sachsen (SächsStatG) ermöglicht durch § 8 (Kommunalstatistiken) den Gemeinden die Durchführung von Kommunalstatistiken zur Wahrnehmung
ihrer Aufgaben. Die Gemeinden werden ermächtigt, Kommunalstatistiken durch Satzung
anzuordnen (§ 8, Abs. 1). Seit dem 18. September 1996 besteht die Satzung über die
kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig "Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der
Bevölkerung", zuletzt geändert am 17. November 2011.
Begründung für die Neufassung der Satzung
In den letzten Jahren veränderten sich die Datenbedarfe stetig. Insbesondere kurzfristiger
Informationsbedarf aufgrund anstehender Entscheidungen, z. B. bei besonderen
Bauvorhaben und Großereignissen oder anstehenden Bedarfsplanungen, wurde zunehmend
nicht mehr durch die alte Satzung abgedeckt. Zudem sind einige Merkmale obsolet oder die
Erhebungsperiode kann ausgeweitet werden, ohne dass es zu Informationseinschränkungen
kommt. Mit Schreiben vom 11. November 2014 wurden alle Ämter und Referate der
Stadtverwaltung gebeten, ihre Daten- und Informationsbedarfe mitzuteilen. Die
Fragestellungen wurden zu Merkmalen verallgemeinert, um die konkreten Erhebungen an
die jeweiligen Bedarfe anzupassen. Die Merkmale sind Bestandteil des Satzungsentwurfs
(§ 3). Da mit den kommunalen Erhebungen bereits seit 1996 nicht nur wirtschaftliche und
soziale Merkmale erhoben werden, wird der Satzungstitel in der neuen Satzung verändert.
Zudem wurden redaktionelle Änderungen, wie die Eliminierung von Redundanzen,
vorgenommen. Die Umsetzungsermächtigung des Oberbürgermeisters (§ 1, Abs. 2 der alten
Satzung) kann zukünftig entfallen, da der Merkmalskatalog (§ 3) aufgrund des abgefragten
Informationsbedürfnisses deutlich ausgeweitet wurde. Der neue § 1, Abs. 4 ist erforderlich,
um bei dringendem Informationsbedarf Teilstudien zu bestimmten Themen oder aufgrund
aktueller Anlässe durchführen zu können. Diese Teilstudien können einmalig oder episodisch
als Wiederholungsbefragungen durchgeführt werden.
Im Vorfeld erhielten der Sächsische Datenschutzbeauftragte und das Statistische Landesamt
des Freistaates Sachsen den Satzungsentwurf zur Kenntnis, beide wurden um
Stellungnahme gebeten. Der entsprechende Schriftverkehr ist in Anlage 3 und Anlage 4
widergegeben.