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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1031194.pdf
Größe
318 kB
Erstellt
31.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:07

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Ratsversammlung Petition Nr. VI-P-01231 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 08.07.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit bis 2019 möglich Beschlussvorschlag: 1. Der entsprechend Ratsbeschluss RBV-320/10 vom 21.04.2010 gebildete Bewertungsausschuss wird in den § 17 "Beratende Ausschüsse" der Hauptsatzung unter 12. mit Beschluss der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Bewertungsausschuss gemäß Anlage aufgenommen. 2. Der Bewertungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung jeweils 1 Mitglied in diesen Ausschuss. 3. Die derzeitige Form der Überprüfung von Mandatsträgern, Wahlbeamten/-beamtinnen, Eigenbetriebsleitern/-innen und leitenden Bediensteten im Sinne der Hauptsatzung, d. h. Amtsleitern/-innen, Beamten/Beamtinnen ab A 16 und Beschäftigten mit übertariflichem Entgelt sowie der Beauftragten für Gleichstellung, für Menschen mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise, für Migration und Integration, für Senioren, für Menschen mit Behinderungen und für Datenschutz und Bewerbern/-innen für diese Stellen bzw. Ämter wird entsprechend Beschluss vom 18.07.2007 - Nr. RBIV-925/07 – fortgeführt. Begründung: Beschl.-Punkt 1. ist erforderlich, da der Bewertungsausschuss - wie im Ratsbeschluss RBV-320/10 festgelegt - bisher nicht in die Hauptsatzung aufgenommen wurde. Zur Überprüfung von Mandatsträgern und herausgehobenen Verwaltungsmitarbeitern/mitarbeiterinnen existiert eine Beschlusslage des Stadtrates (Beschluss vom 08.12.2004 - Nr. RBIV156/04, geändert durch Beschluss vom 18.07.2007 - Nr. RBIV-925/07), nach der aktuell verfahren wird. Die Überprüfung der Verwaltungsmitarbeiter/-innen erfolgt demnach nur noch für einen eingeschränkten Personenkreis (Wahlbeamte/-beamtinnen, Eigenbetriebsleiter/-innen und leitende Bedienstete im Sinne der Hauptsatzung, d. h. Amtsleiter/-innen, Beamte/Beamtinnen ab A 16 und Beschäftigte mit übertariflichem Entgelt sowie die Beauftragten für Gleichstellung, für Menschen mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise, für Migration und Integration, für Senioren, für Menschen mit Behinderungen und für Datenschutz und Bewerber/-innen für diese Stellen bzw. Ämter). Die Überprüfung erfolgt nicht, wenn der/die Betreffende nach dem 1. Januar 1972 geboren ist. Die Erklärung des/der Bediensteten und die Mitteilung des Bundesbeauftragten gemäß §§ 20/21 Abs. 1 Nr. 6 StUG werden in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag zur Personalakte genommen. Die Notwendigkeit für eine nach dem Gesetz mögliche Ausweitung der Überprüfungen der Bediensteten (zulässig wäre die Überprüfung ab Entgelt-/Besoldungsgruppe E 9/A 9, soweit eine leitende Funktion ausgeübt wird) wird derzeit nicht gesehen. Wenn, dann wäre diese wiederum durch den Stadtrat – in Abänderung der o. g. Beschlusslage – zu entscheiden. Die Mitglieder des Stadtrates werden auf der Grundlage des Beschlusses vom 08.12.2004 Nr. RBIV-156/04, geändert durch Beschluss vom 18.07.2007 - Nr. RBIV-925/07, aufgefordert, gegenüber dem Oberbürgermeister eine Erklärung über eine frühere Tätigkeit für das MfS/AfnS der ehemaligen DDR abzugeben. Auf dieser Grundlage beantragt der Oberbürgermeister als Vorsitzender der Ratsversammlung beim Bundesbeauftragten für Stasiunterlagen die entsprechenden Auskünfte für eine Überprüfung. Für die im Jahr 2014 für die VI. Wahlperiode gewählten Stadtratsmitglieder wird dies für die vor dem 1. Januar 1972 geborenen Stadträte/innen noch umgesetzt. Der vom Stadtrat mit o. g. Beschluss gebildete Bewertungsausschuss (als ständiger beratender Ausschuss) berät bzw. unterstützt Stadtrat und Verwaltung bei der Bewertung belastender Auskünfte und gibt Empfehlungen zum weiteren Verfahren. Eine Information der Öffentlichkeit im Einzelfall ist nicht vorgesehen und rechtlich auch nicht zulässig. Über den Umgang mit belastenden Auskünften und die Konsequenzen entscheidet, soweit Mandatsträger betroffen sind, der Stadtrat/die Stadträtin selbst, in Bezug auf Beschäftigte der Oberbürgermeister. Anlagen: 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Bewertungsausschuss BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 11.2. Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit bis 2019 möglich / Neugründung des Bewertungsausschusses Vorlage: VI-P-01231 / VI-A-1351 Beschluss: 1. Der entsprechend Ratsbeschluss RBV-320/10 vom 21.04.2010 gebildete Bewertungsausschuss wird in den § 17 "Beratende Ausschüsse" der Hauptsatzung unter 12. mit Beschluss der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Bewertungsausschuss gemäß Anlage aufgenommen. 2. Der Bewertungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung jeweils 1 Mitglied in diesen Ausschuss. 3. Die derzeitige Form der Überprüfung von Mandatsträgern, Wahlbeamten/-beamtinnen, Eigenbetriebsleitern/-innen und leitenden Bediensteten im Sinne der Hauptsatzung, d. h. Amtsleitern/-innen, Beamten/Beamtinnen ab A 16 und Beschäftigten mit übertariflichem Entgelt sowie der Beauftragten für Gleichstellung, für Menschen mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise, für Migration und Integration, für Senioren, für Menschen mit Behinderungen und für Datenschutz und Bewerbern/-innen für diese Stellen bzw. Ämter wird entsprechend Beschluss vom 18.07.2007 - Nr. RBIV-925/07 - fortgeführt. Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 41 Nein - Stimmen: 18 Enthaltungen: 5 Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 1/1 Anlage 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung – Bewertungsausschuss Auf Grundlage des § 4 Abs. 1 SächsGemO wird durch Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 08.07.2015 die Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der Fassung vom 16.07.2014, Beschluss Nr. RBV-2141/14, wie folgt geändert: § 1 Änderung des § 17 Abs. 1 Im § 17 „Beratende Ausschüsse“ wird im Absatz 1 folgende neue Nr. 12. Bewertungsausschuss hinzugefügt. Die Nummern 1. bis 11. bleiben unverändert. § 2 Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 9. Juli 2015 VI-P-01231 Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit bis 2019 möglich Die Überprüfbarkeit auf eine frühere Stasi-Mitarbeit von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes wurde bis 2019 verlängert. Die Bundesregierung verlängerte 2011 die Möglichkeit für kommunale Vertretungskörperschaften auf Auskunft durch das Ministerium für Staatssicherheit in der ehemaligen DDR (BStU). Der zu überprüfende Personenkreis wurde nach §20 (1), Nr.6 des Stasiunterlagengesetzes (StUG) wie folgt beschrieben (Auszug) – – – – In einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehende Personen Mitglieder kommunaler Vertretungen, kommunale Wahlbeamte sowie ehrenamtliche Bürgermeister Beamte, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, und Angestellte in entsprechender Funktion Beschäftigte öffentlicher Stellen der Besoldungsgruppe A 9, der Entgeltgruppe E 9 oder einer höheren Besoldungs- oder Entgeltgruppe bewerteten Dienstposten und bezieht sich u.a. auch auf die Tätigkeit für einen ausländischen Nachrichtendienst. http://www.gesetze-im-internet.de/stug/__20.html Die vorliegende Petition bezieht sich auf ein grundsätzliches Bedürfnis zur Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen, die auch nach über 25 Jahren öffentliche Relevanz besitzt. Besonders Mandatsträger, kommunale Wahlbeamte und Angehörige des Öffentlichen Dienstes wie Amts- und Abteilungsleiter haben eine verantwortungsvolle Position und einen Auftrag im öffentlichen Interesse zu handeln, weshalb von ihnen in hohem Maße Integrität und Vertrauenswürdigkeit erwartet wird. Sie sollten nicht leichtfertig mit dem Vertrauen der Bürger umgehen und auch nicht auf eine persönliche und auch öffentliche Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit verzichten, insbesondere gegenüber den Opfern politischer Verfolgungen. In Leipzig wird die Erinnerungskultur an den Herbst 89 u.a. mit dem Veranstaltungsformat ? Friedliche Revolution? nach außen hin öffentlichkeitswirksam stilisiert, so sollte Möglichkeiten der Transparenz und Aufklärung auch nach innen kultiviert werden. Demzufolge bitte ich den Petitionsausschuss um mithilfe den Stadtrat eine Entscheidung und Beschluss darüber zu erlauben, um 1. 2. 3. 4. 5. ein Ersuchen an den BStU zu stellen, um Mandatsträger, kommunale Wahlbeamte und Angehörige des Öffentlichen Dienstes wie Amts- und Abteilungsleiter mit ihrer Kenntnis auf hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR gemäß §§ 19, 20, 21 StUG zu überprüfen, eine unabhängige Kommission zu bestimmen, die das Überprüfungsverfahren durchführt, eine Vorgehensweise von Kommission und Plenum sowie für die Rechte derjenigen festlegen, zu denen Mitteilungen mit Hinweis auf eine Tätigkeit für die STASI vorgelegt werden, das Ergebnis im Aufklärungs- und Informationsinteresse der Öffentlichkeit mitzuteilen und eine geeignete Form der nachhaltigen Integration zu finden. Diese Form des Aufarbeitungsprozesses unterstützt in besonderer Weise die Erinnerungskultur an die Geschehnisse von damals ? die öffentliche Aufklärung versetzt die WählerInnen in die Lage, die Entscheidungen der Mandatsträger, kommunalen Wahlbeamten und Angehörige des Öffentlichen Dienstes wie Amts- und Abteilungsleiter im Sinne einer freien Willensbildung und Transparenz auf eventuelle Verstrickungen zu beurteilen und stärkt die Glaubwürdigkeit politischen Handelns. Anlage 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung – Bewertungsausschuss Auf Grundlage des § 4 Abs. 1 SächsGemO wird durch Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom.............die Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der Fassung vom 16.07.2014, Beschluss Nr. RBV-2141/14, wie folgt geändert: § 1 Änderung des § 17 Abs. 1 Im § 17 „Beratende Ausschüsse“ wird im Absatz 1 folgende neue Nr. 12. Bewertungsausschuss hinzugefügt. Die Nummern 1. bis 11. bleiben unverändert. § 2 Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Leipzig, ............................................ Dienstsiegel Burkhard Jung Oberbürgermeister