Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1031194.pdf
Größe
318 kB
Erstellt
31.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Petition Nr. VI-P-01231
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
08.07.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff
Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit bis 2019 möglich
Beschlussvorschlag:
1. Der entsprechend Ratsbeschluss RBV-320/10 vom 21.04.2010 gebildete Bewertungsausschuss
wird in den § 17 "Beratende Ausschüsse" der Hauptsatzung unter 12. mit Beschluss der 2.
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Bewertungsausschuss gemäß Anlage
aufgenommen.
2. Der Bewertungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs.
2 der Hauptsatzung jeweils 1 Mitglied in diesen Ausschuss.
3. Die derzeitige Form der Überprüfung von Mandatsträgern, Wahlbeamten/-beamtinnen,
Eigenbetriebsleitern/-innen und leitenden Bediensteten im Sinne der Hauptsatzung, d. h.
Amtsleitern/-innen, Beamten/Beamtinnen ab A 16 und Beschäftigten mit übertariflichem Entgelt
sowie der Beauftragten für Gleichstellung, für Menschen mit gleichgeschlechtlicher
Lebensweise, für Migration und Integration, für Senioren, für Menschen mit Behinderungen und
für Datenschutz und Bewerbern/-innen für diese Stellen bzw. Ämter wird entsprechend
Beschluss vom 18.07.2007 - Nr. RBIV-925/07 – fortgeführt.
Begründung:
Beschl.-Punkt 1. ist erforderlich, da der Bewertungsausschuss - wie im Ratsbeschluss RBV-320/10
festgelegt - bisher nicht in die Hauptsatzung aufgenommen wurde.
Zur Überprüfung von Mandatsträgern und herausgehobenen Verwaltungsmitarbeitern/mitarbeiterinnen existiert eine Beschlusslage des Stadtrates (Beschluss vom 08.12.2004 - Nr. RBIV156/04, geändert durch Beschluss vom 18.07.2007 - Nr. RBIV-925/07), nach der aktuell verfahren
wird. Die Überprüfung der Verwaltungsmitarbeiter/-innen erfolgt demnach nur noch für einen
eingeschränkten Personenkreis (Wahlbeamte/-beamtinnen, Eigenbetriebsleiter/-innen und leitende
Bedienstete im Sinne der Hauptsatzung, d. h. Amtsleiter/-innen, Beamte/Beamtinnen ab A 16 und
Beschäftigte mit übertariflichem Entgelt sowie die Beauftragten für Gleichstellung, für Menschen mit
gleichgeschlechtlicher Lebensweise, für Migration und Integration, für Senioren, für Menschen mit
Behinderungen und für Datenschutz und Bewerber/-innen für diese Stellen bzw. Ämter). Die
Überprüfung erfolgt nicht, wenn der/die Betreffende nach dem 1. Januar 1972 geboren ist. Die
Erklärung des/der Bediensteten und die Mitteilung des Bundesbeauftragten gemäß §§ 20/21 Abs. 1
Nr. 6 StUG werden in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag zur Personalakte
genommen.
Die Notwendigkeit für eine nach dem Gesetz mögliche Ausweitung der Überprüfungen der
Bediensteten (zulässig wäre die Überprüfung ab Entgelt-/Besoldungsgruppe E 9/A 9, soweit eine
leitende Funktion ausgeübt wird) wird derzeit nicht gesehen. Wenn, dann wäre diese wiederum
durch den Stadtrat – in Abänderung der o. g. Beschlusslage – zu entscheiden.
Die Mitglieder des Stadtrates werden auf der Grundlage des Beschlusses vom 08.12.2004 Nr. RBIV-156/04, geändert durch Beschluss vom 18.07.2007 - Nr. RBIV-925/07, aufgefordert,
gegenüber dem Oberbürgermeister eine Erklärung über eine frühere Tätigkeit für das MfS/AfnS der
ehemaligen DDR abzugeben. Auf dieser Grundlage beantragt der Oberbürgermeister als
Vorsitzender der Ratsversammlung beim Bundesbeauftragten für Stasiunterlagen die
entsprechenden Auskünfte für eine Überprüfung. Für die im Jahr 2014 für die VI. Wahlperiode
gewählten Stadtratsmitglieder wird dies für die vor dem 1. Januar 1972 geborenen Stadträte/innen
noch umgesetzt.
Der vom Stadtrat mit o. g. Beschluss gebildete Bewertungsausschuss (als ständiger beratender
Ausschuss) berät bzw. unterstützt Stadtrat und Verwaltung bei der Bewertung belastender
Auskünfte und gibt Empfehlungen zum weiteren Verfahren.
Eine Information der Öffentlichkeit im Einzelfall ist nicht vorgesehen und rechtlich auch nicht
zulässig. Über den Umgang mit belastenden Auskünften und die Konsequenzen entscheidet, soweit
Mandatsträger betroffen sind, der Stadtrat/die Stadträtin selbst, in Bezug auf Beschäftigte der
Oberbürgermeister.
Anlagen:
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Bewertungsausschuss
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu 11.2. Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit bis 2019 möglich / Neugründung des
Bewertungsausschusses
Vorlage: VI-P-01231 / VI-A-1351
Beschluss:
1. Der entsprechend Ratsbeschluss RBV-320/10 vom 21.04.2010 gebildete
Bewertungsausschuss wird in den § 17 "Beratende Ausschüsse" der Hauptsatzung unter 12.
mit Beschluss der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Bewertungsausschuss
gemäß Anlage aufgenommen.
2. Der Bewertungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Die Fraktionen entsenden nach § 17
Abs. 2 der Hauptsatzung jeweils 1 Mitglied in diesen Ausschuss.
3. Die derzeitige Form der Überprüfung von Mandatsträgern, Wahlbeamten/-beamtinnen,
Eigenbetriebsleitern/-innen und leitenden Bediensteten im Sinne der Hauptsatzung, d. h.
Amtsleitern/-innen, Beamten/Beamtinnen ab A 16 und Beschäftigten mit übertariflichem
Entgelt sowie der Beauftragten für Gleichstellung, für Menschen mit gleichgeschlechtlicher
Lebensweise, für Migration und Integration, für Senioren, für Menschen mit Behinderungen
und für Datenschutz und Bewerbern/-innen für diese Stellen bzw. Ämter wird entsprechend
Beschluss vom 18.07.2007 - Nr. RBIV-925/07 - fortgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 41
Nein - Stimmen: 18
Enthaltungen: 5
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 9. Juli 2015
Seite: 1/1
Anlage
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung – Bewertungsausschuss
Auf Grundlage des § 4 Abs. 1 SächsGemO wird durch Beschluss der Ratsversammlung der Stadt
Leipzig vom 08.07.2015 die Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der Fassung vom 16.07.2014,
Beschluss Nr. RBV-2141/14, wie folgt geändert:
§ 1 Änderung des § 17 Abs. 1
Im § 17 „Beratende Ausschüsse“ wird im Absatz 1 folgende neue Nr.
12. Bewertungsausschuss
hinzugefügt. Die Nummern 1. bis 11. bleiben unverändert.
§ 2 Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 9. Juli 2015
VI-P-01231
Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit bis 2019 möglich
Die Überprüfbarkeit auf eine frühere Stasi-Mitarbeit von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes
wurde bis 2019 verlängert. Die Bundesregierung verlängerte 2011 die Möglichkeit für kommunale
Vertretungskörperschaften auf Auskunft durch das Ministerium für Staatssicherheit in der
ehemaligen DDR (BStU). Der zu überprüfende Personenkreis wurde nach §20 (1), Nr.6 des
Stasiunterlagengesetzes (StUG) wie folgt beschrieben (Auszug)
–
–
–
–
In einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehende Personen
Mitglieder kommunaler Vertretungen, kommunale Wahlbeamte sowie ehrenamtliche
Bürgermeister
Beamte, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, und
Angestellte in entsprechender Funktion
Beschäftigte öffentlicher Stellen der Besoldungsgruppe A 9, der Entgeltgruppe E 9 oder
einer höheren Besoldungs- oder Entgeltgruppe bewerteten Dienstposten
und bezieht sich u.a. auch auf die Tätigkeit für einen ausländischen Nachrichtendienst.
http://www.gesetze-im-internet.de/stug/__20.html
Die vorliegende Petition bezieht sich auf ein grundsätzliches Bedürfnis zur Einsichtnahme in die
Stasi-Unterlagen, die auch nach über 25 Jahren öffentliche Relevanz besitzt. Besonders
Mandatsträger, kommunale Wahlbeamte und Angehörige des Öffentlichen Dienstes wie Amts- und
Abteilungsleiter haben eine verantwortungsvolle Position und einen Auftrag im öffentlichen
Interesse zu handeln, weshalb von ihnen in hohem Maße Integrität und Vertrauenswürdigkeit
erwartet wird. Sie sollten nicht leichtfertig mit dem Vertrauen der Bürger umgehen und auch nicht
auf eine persönliche und auch öffentliche Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit
verzichten, insbesondere gegenüber den Opfern politischer Verfolgungen.
In Leipzig wird die Erinnerungskultur an den Herbst 89 u.a. mit dem Veranstaltungsformat ?
Friedliche Revolution? nach außen hin öffentlichkeitswirksam stilisiert, so sollte Möglichkeiten der
Transparenz und Aufklärung auch nach innen kultiviert werden. Demzufolge bitte ich den
Petitionsausschuss um mithilfe den Stadtrat eine Entscheidung und Beschluss darüber zu
erlauben, um
1.
2.
3.
4.
5.
ein Ersuchen an den BStU zu stellen, um Mandatsträger, kommunale Wahlbeamte und
Angehörige des Öffentlichen Dienstes wie Amts- und Abteilungsleiter mit ihrer Kenntnis auf
hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR gemäß §§
19, 20, 21 StUG zu überprüfen,
eine unabhängige Kommission zu bestimmen, die das Überprüfungsverfahren durchführt,
eine Vorgehensweise von Kommission und Plenum sowie für die Rechte derjenigen
festlegen, zu denen Mitteilungen mit Hinweis auf eine Tätigkeit für die STASI vorgelegt
werden,
das Ergebnis im Aufklärungs- und Informationsinteresse der Öffentlichkeit mitzuteilen
und eine geeignete Form der nachhaltigen Integration zu finden.
Diese Form des Aufarbeitungsprozesses unterstützt in besonderer Weise die Erinnerungskultur an
die Geschehnisse von damals ? die öffentliche Aufklärung versetzt die WählerInnen in die Lage,
die Entscheidungen der Mandatsträger, kommunalen Wahlbeamten und Angehörige des
Öffentlichen Dienstes wie Amts- und Abteilungsleiter im Sinne einer freien Willensbildung und
Transparenz auf eventuelle Verstrickungen zu beurteilen und stärkt die Glaubwürdigkeit politischen
Handelns.
Anlage
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung – Bewertungsausschuss
Auf Grundlage des § 4 Abs. 1 SächsGemO wird durch Beschluss der Ratsversammlung der Stadt
Leipzig vom.............die Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der Fassung vom 16.07.2014,
Beschluss Nr. RBV-2141/14, wie folgt geändert:
§ 1 Änderung des § 17 Abs. 1
Im § 17 „Beratende Ausschüsse“ wird im Absatz 1 folgende neue Nr.
12. Bewertungsausschuss
hinzugefügt. Die Nummern 1. bis 11. bleiben unverändert.
§ 2 Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Leipzig,
............................................ Dienstsiegel
Burkhard Jung
Oberbürgermeister