Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1031149.pdf
Größe
248 kB
Erstellt
07.11.14, 12:00
Aktualisiert
21.03.16, 14:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Petition Nr. P-00675/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
08.07.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff
Lärmschutz für die Anwohner der Riebeckbrücke
Beschlussvorschlag:
Für eine wesentliche Zustandsverbesserung als Grundlage für die Herstellung der
Radverkehrsanlagen ist der grundhafte Ausbau der Riebeckstraße notwendig. Da diese
Maßnahme derzeit nicht einordenbar ist, kann eine Anordnung von Radverkehrsanlagen derzeit
nicht erfolgen.
Begründung:
Die Erneuerung der Fahrbahn und gegebenenfalls der Gleisanlagen der Leipziger
Verkehrsbetriebe GmbH ist für die Herstellung von Radverkehrsanlagen in der Riebeckstraße im
Bereich zwischen Brücke und Breite Straße aufgrund des Fahrbahnzustandes erforderlich. Die
Riebeckstraße wurde im „Mittelfristigen Investitionsprogramm des Straßen- und Brückenbaus 2013
- 2020“ unter Position 91 (von 190) der Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen mit schlechter
Zustandsnote erfasst. Die Erneuerung der Riebeckstraße ist somit finanziell nicht gesichert. Die
finanziellen Mittel für einen kurzfristigen Ausbau der Straße stehen nicht zur Verfügung.
In dem am 11.12.2013 beschlossenen Lärmaktionsplan 2012 (RBV-1914/13) als Maßstab für eine
stadtweite und damit ortsübliche, einheitliche und angemessene Herangehensweise bezüglich der
Notwendigkeit verkehrlicher Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes ist kein Handlungsbedarf
für eine Geschwindigkeitsreduzierung festgestellt. Aus den Belangen der Verkehrssicherheit oder
der Luftreinhaltung ergeben sich ebenfalls keine diesbezüglichen Anhaltspunkte. Die 2012
aktualisierte Lärmkarte, die schon auf der Internetseite der Stadt Leipzig veröffentlicht ist, wird bei
der Fortschreibung des aktuellen Lärmaktionsplanes 2012 berücksichtigt.
Sachverhaltsdarstellung
1. Ist-Situation
Die Fahrbahn der Riebeckstraße besitzt im Bereich der Brückenrampe einen überalterten
Pflasterbelag. Dieser weist Unebenheiten auf. Insbesondere für den Radverkehr ist der
Fahrbahnzustand unbefriedigend.
Aufgrund der vorhandenen Oberflächenbefestigung und der Unebenheiten in der Fahrbahn besteht
eine erhöhte Lärmbelastung. Ursachen hierfür sind zum Einen der vorhandene Pflasterbelag und
zum Anderen der bauliche Zustand der Straße.
Im Bereich zwischen der Oststraße und dem Täubchenweg sind in der Riebeckstraße keine
Radverkehrsanlagen vorhanden. Aufgrund der verkehrlichen Situation und des Fahrbahnzustandes
wären diese jedoch wünschenswert, da diesbezüglich auch Bedarf besteht.
Aufgrund des Fahrbahnzustandes wurden in der Vergangenheit festgestellte Unebenheiten im
Rahmen der laufenden Straßeninstandhaltung immer wieder punktuell instand gesetzt. Auch die
des Öfteren auftretenden Fahrbahnschäden im Gleisbereich der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH
wurden immer wieder durch die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH punktuell beseitigt. Eine
nachhaltige Verbesserung des Fahrbahnzustandes kann mit dieser Maßnahme jedoch nicht
erreicht werden.
Im Bereich der Brückenüberführung besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, da
zum Schutz des Bauwerkes beidseitig auf den Gehwegen ein Anprallschutz aufgebracht wurde und
somit das Lichtraumprofil zur Fahrbahn eingeschränkt ist.
2. Maßnahmen zur Zustandsverbesserung
Im derzeit gültigen Lärmaktionsplan wird die Riebeckstraße nicht als Schwerpunkt der
Straßenverkehrslärmbelastung benannt. Vielmehr wird anderen Straßen ein Handlungsvorrang
zugewiesen. Die Riebeckstraße gehört nach Anhang 17.6 des Lärmaktionsplanes 2012 nicht zu
den Straßen, an denen 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschritten sind und eine hohe Zahl
von Personen betroffen ist. Dementsprechend ist sie nicht zur Prüfung von Sofortmaßnahmen
gemäß Anhang 17.7 des Lärmaktionsplanes 2012 vorgesehen. Nur im Anhang 17.8 des
Lärmaktionsplanes 2012 ist sie als langfristige Straßenbaumaßnahme aufgeführt. Maßnahmen
nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung sind nicht vorgesehen.
Der Kfz-Verkehr wird in der Riebeckstraße am lichtsignalgeregelten Knoten Breite Straße/
Täubchenweg in der Knotenpunktzufahrt Breite Straße zweistreifig zugeführt. Aufgrund der
Fahrbahnbreite kann dieser bis zur Brückenüberführung (diese ist wegen des eingebauten
Anprallschutzes nur einstreifig befahrbar), zweistreifig weiter fahren. Auf diesem kurzen Abschnitt
wäre ein Radfahrstreifen realisierbar. In entgegengesetzter Richtung zur Breite Straße würde ein
Radfahrstreifen kaum zu einer veränderten Fahrweise und damit zu einer Lärmreduzierung führen.
Bedingt durch die einstreifige Knotenpunktabfahrt an der Lichtsignalanlage
Riebeckstraße/Oststraße wird auch nur einstreifig gefahren. Erst in der Knotenpunktzufahrt der
Lichtsignalanlage an der Zweinaundorfer Straße wird sich im Stauraum zweistreifig aufgestellt.
Die vorgeschlagene Anordnung und Herstellung eines Radfahrstreifens ist aufgrund des
derzeitigen Straßenzustandes nicht realisierbar. Zum Einen bietet der gegenwärtige
Fahrbahnzustand nicht die Bedingungen, dass die Ausweisung einer Benutzungspflicht mit Zeichen
237 StVO möglich ist, zum Anderen ist der vorhandene Belag für das Aufbringen einer dauerhaften
Markierung ungeeignet.
Die Markierung von Radverkehrsanlagen im Bereich der Riebeckbrücke setzt die Erneuerung der
Fahrbahn voraus. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Fahrbahnzustandes und des
vorhandenen Fahrbahnaufbaus ist eine Sanierung bzw. ein reiner Belagswechsel nicht möglich.
Für eine wesentliche Zustandsverbesserung ist der grundhafte Ausbau der Straße erforderlich. Die
Kosten für den grundhaften Ausbau der Fahrbahnen betragen ca. 190.000,00 €. Im Rahmen der
Planung wäre zudem zu prüfen, inwieweit eine koordinierte Baumaßnahme mit der Leipziger
Verkehrsbetriebe GmbH aufgrund des Zustandes der Gleisanlagen sinnvoll bzw. erforderlich ist.
Unter Berücksichtigung der Randbedingungen wurde die Riebeckstraße im „Mittelfristigen
Investitionsprogramm des Straßen- und Brückenbaus 2013 - 2020“ unter Position 91 (von 190) der
Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen mit schlechter Zustandsnote erfasst. Dieses Programm
wurde in der Ratsversammlung am 18.09.2013 beschlossen. Aufgrund der Position ist der Ausbau
der Riebeckstraße gegenwärtig als finanziell nicht gesichert eingeordnet.
Bei einem langfristig zu sehenden Brückenneubau über den Lene-Voigt-Park wäre es auch
möglich, das neue Bauwerk ca. 2 bis 3 m niedriger als das Heutige zu bauen. Randbedingungen
sind vor allem die südlich anschließende Bebauung, die erforderliche Durchfahrtshöhe im LeneVoigt-Park und die technische Infrastruktur (Leitungen, Fernwärme usw.). Durch eine Absenkung
der Brückenhöhe würde sich im Längsprofil eine komplett neue Straßenlage mit kürzeren Rampen
und geringeren Lärmproblemen als heute ergeben. Eine Anbindung der Charlottenstraße und der
Schirmerstraße (rechts rein/rechts raus) könnte geprüft werden. Ebenfalls wären Varianten denkbar
bei denen der Radverkehr und ggf. auch der Fußgängerverkehr nicht über die Brücke, sondern
durch den Lene-Voigt-Park geführt werden, wenn dann die Anbindung an die südliche
Riebeckstraße möglich ist. Auch könnte der Bau eines eigenen Bahnkörpers für die Leipziger
Verkehrsbetriebe GmbH erforderlich sein, um gegebenenfalls eine bessere Basis bei der
Bereitstellung von Fördermitteln zu erlangen. Insofern sind bei einem Brückenneubau nicht nur
viele Details noch offen, sondern es stehen auch die Grundzüge der Planung noch nicht fest.
Gegenwärtig ist eine zeitliche Einordnung der Realisierung daher noch nicht möglich.
Aufgrund der schlechten Radverkehrsbedingungen auf der Riebeckbrücke, aber auch darüber
hinaus bis zur Wurzner Straße, wurde mit dem ADFC Leipzig e.V. im Zuge der Netzpräzisierung
des innergemeindlichen Hauptradnetzes (IR III) eine alternative Hauptradroutenführung
abgestimmt. Die parallel zur Riebeckstraße befindliche IR III Verbindung verläuft beginnend ab der
Oststraße über die Albert-Schweitzer-Straße, den Lene-Voigt-Park und die Kippenbergstraße bis
zur Dresdner Straße. Mit dieser Verbindung kann am östlichen Rand des Lene-Voigt-Parks auch
die Ost-West-Verbindung durch den Park bzw. in Richtung Anger-Crottendorfer direkt angebunden
werden. Diese Ost-West Verbindung ermöglicht auch ein niveaufreies Kreuzen der Riebeckstraße
unterhalb der Riebeckbrücke.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu 11.1
Lärmschutz für die Anwohner der Riebeckbrücke
Vorlage: P-00675/14
Beschluss:
Für eine wesentliche Zustandsverbesserung als Grundlage für die Herstellung der
Radverkehrsanlagen ist der grundhafte Ausbau der Riebeckstraße notwendig. Da diese
Maßnahme derzeit nicht einordenbar ist, kann eine Anordnung von Radverkehrsanlagen derzeit
nicht erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlch angenommen bei 1 Gegenstimme und einigen Enthaltungen
Leipzig, den 9. Juli 2015
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