Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1031233.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
18.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01290-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
Zuständigkeit
Bestätigung
07.07.2015
Vorberatung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Erlöse aus Grundstücksverkäufen für strategischen Grunderwerb einsetzen
(ehemals HP 067/15/16)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
x
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Mit der HH-Planung 2017 ff werden die notwendigen Mittel für den strategischen Flächenerwerb
bereitgestellt, unter der Berüksichtigung der diversen Prioritäten in der Kommunalpolitik, dem
finanziellen Handlungsspielraum der Stadt Leipzig und der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes
durch die Landesdirektion. Diese Bereitstellung erfolgt unabhägig von möglichen
Grundstückserlösen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
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Begründung
Inhaltlich kann der Antrag vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der
Stadt Leipzig voll und ganz befürwortet werden. Der Stadt Leipzig ist bewusst, dass für
den strategischen Flächenerwerb entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung
gestellt werden müssen.
Dennoch kann dem Antrag rein formal aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden,
da für die Haushaltsplanung und Bewirtschaftung das Gesamtdeckungsprinzip gilt (§ 18
SächsKomHVO-Doppik). Dies bedeutet, dass Mehrerträge / Mehreinzahlungen in einzelnen Budgets
zur Abdeckung eventueller Defizite im Gesamthaushalt verwendet werden müssen.
Insofern ist im Rahmen künftiger Haushaltsplanungen durch entsprechende Prioritätensetzung dafür
Sorge zu tragen, dass entsprechende Mittel bereitgestellt werden – unabhängig von Erlösen aus
Grundstücksverkäufen. Die Stadt Leipzig tätigt Grunderwerbe nach strategischem Bedarf der
Fachdezernate bzw. Fachämter. Danach ist im Haushaltsplan 2015/2016 bereits ein höherer
Wertumfang für Grundstücksankäufe als für Grundstücksverkäufe veranschlagt. Gleichzeitig werden
auch zahlreiche bisher für den Verkauf vorgesehene Grundstücke aus dem Verwertungsbestand an
die Fachämter wieder zurückgegeben.
Grundlage für die weitere strategische Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig bildet eine Präzisierung
der Bedarfsentwicklung für die Folgejahre durch die Fachdezernate bzw. Fachämter. Für diesen
erforderlichen strategischen Grunderwerb sollen in den Jahren 2015/2016 die Grundlagen auf der
Basis des notwendigen zukünftigen Flächenbedarfes der Fachdezernate ermittelt werden und im
Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 im Abgleich mit dem Gesamthaushalt zur Entscheidung
gebracht werden.
Darüber hinaus muss es Ziel für eine wachsende Stadt wie Leipzig sein, durch Investitionen nicht
nur das Vermögen zu erhalten sondern auch zu mehren. Dies kann allerdings nicht allein auf die
Position Grundstücke eingeengt werden. Vielmehr ist die Summe des zur Aufgabenerfüllung
dienenden Vermögens zu betrachten.
Weiterhin wird auf den Verwaltungsstandpunkt VSP-002 zum Antrag VI-A01297 Änderung der
strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) – kein Verkauf (ehemals HP 097/15/16-01)
verwiesen. Demnach erfolgt bereits jetzt in Umsetzung der strategischen Liegenschaftspolitik der
Stadt Leipzig eine Flächenbevorratung nach strategischem Bedarf. Insbesondere im Hinblick auf die
Schulentwicklungsplanung werden die Grundstücksbedarfe für zukünftige Kapazitätserweiterung
bzw. Schulneubauten ermittelt, so dass mit der Planung 2017 ff die entsprechenden Haushaltsmittel
auch im Sinne des Antragstellers berücksichtigt werden.
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