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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1031233.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
18.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:19

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01290-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit Zuständigkeit Bestätigung 07.07.2015 Vorberatung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Erlöse aus Grundstücksverkäufen für strategischen Grunderwerb einsetzen (ehemals HP 067/15/16) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder x Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Mit der HH-Planung 2017 ff werden die notwendigen Mittel für den strategischen Flächenerwerb bereitgestellt, unter der Berüksichtigung der diversen Prioritäten in der Kommunalpolitik, dem finanziellen Handlungsspielraum der Stadt Leipzig und der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes durch die Landesdirektion. Diese Bereitstellung erfolgt unabhägig von möglichen Grundstückserlösen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Seite 1/4 Begründung Inhaltlich kann der Antrag vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der Stadt Leipzig voll und ganz befürwortet werden. Der Stadt Leipzig ist bewusst, dass für den strategischen Flächenerwerb entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Dennoch kann dem Antrag rein formal aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden, da für die Haushaltsplanung und Bewirtschaftung das Gesamtdeckungsprinzip gilt (§ 18 SächsKomHVO-Doppik). Dies bedeutet, dass Mehrerträge / Mehreinzahlungen in einzelnen Budgets zur Abdeckung eventueller Defizite im Gesamthaushalt verwendet werden müssen. Insofern ist im Rahmen künftiger Haushaltsplanungen durch entsprechende Prioritätensetzung dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Mittel bereitgestellt werden – unabhängig von Erlösen aus Grundstücksverkäufen. Die Stadt Leipzig tätigt Grunderwerbe nach strategischem Bedarf der Fachdezernate bzw. Fachämter. Danach ist im Haushaltsplan 2015/2016 bereits ein höherer Wertumfang für Grundstücksankäufe als für Grundstücksverkäufe veranschlagt. Gleichzeitig werden auch zahlreiche bisher für den Verkauf vorgesehene Grundstücke aus dem Verwertungsbestand an die Fachämter wieder zurückgegeben. Grundlage für die weitere strategische Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig bildet eine Präzisierung der Bedarfsentwicklung für die Folgejahre durch die Fachdezernate bzw. Fachämter. Für diesen erforderlichen strategischen Grunderwerb sollen in den Jahren 2015/2016 die Grundlagen auf der Basis des notwendigen zukünftigen Flächenbedarfes der Fachdezernate ermittelt werden und im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 im Abgleich mit dem Gesamthaushalt zur Entscheidung gebracht werden. Darüber hinaus muss es Ziel für eine wachsende Stadt wie Leipzig sein, durch Investitionen nicht nur das Vermögen zu erhalten sondern auch zu mehren. Dies kann allerdings nicht allein auf die Position Grundstücke eingeengt werden. Vielmehr ist die Summe des zur Aufgabenerfüllung dienenden Vermögens zu betrachten. Weiterhin wird auf den Verwaltungsstandpunkt VSP-002 zum Antrag VI-A01297 Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) – kein Verkauf (ehemals HP 097/15/16-01) verwiesen. Demnach erfolgt bereits jetzt in Umsetzung der strategischen Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig eine Flächenbevorratung nach strategischem Bedarf. Insbesondere im Hinblick auf die Schulentwicklungsplanung werden die Grundstücksbedarfe für zukünftige Kapazitätserweiterung bzw. Schulneubauten ermittelt, so dass mit der Planung 2017 ff die entsprechenden Haushaltsmittel auch im Sinne des Antragstellers berücksichtigt werden. Seite 2/4