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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1020424.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
23.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:59

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-00968-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 19.05.2015 Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 07.07.2015 Vorberatung Ratsversammlung 08.07.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Handlungsbedarf für den Fußgängerverkehr X Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag zu Pkt. 1 x Sachstandsbericht zu Pkt. 2 Beschlussvorschlag zu Punkt 1: Die Verwaltung schlägt alternativ folgenden Beschluss zu Punkt 1 vor: 1. Unter Maßgabe der Förderung aus der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird im VTA eine 0,6 VzÄ-Stelle eines Mobilitätsmanagers befristet auf den Förderzeitraum eingerichtet. Begründung zu 1 Da es sich bei den im Folgenden dargestellten Aufgaben um keine Pflichtaufgaben der Verwaltung handelt, sondern um freiwillige Aufgaben sind hierfür keine personellen Kapazitäten vorhanden. Für die Bearbeitung dieser Themen ist deswegen eine zusätzliche Stelle neu zu schaffen, andernfalls ist eine Bearbeitung der genannten Themen nicht in dem gewünschten Maße und in der erforderlichen Qualität möglich. Mit dem Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig 2014 – 2020 wurde im Mai 2014 im Teil B ein Maßnahmenpaket für verschiedene Arbeitsschwerpunkte beschlossen. Im Bereich „Mobilität“ wurde mit der Maßnahme 4.2 die Erstellung eine Fußverkehrsentwicklungsplans und mit der Maßnahme 4.27 die Einführung eines Runden Tischs Fußverkehr sowie die Durchführung regelmäßiger Arbeitstreffen beschlossen. Seite 1/4 Am 25.02.2015 wurde nach intensiver Diskussion der Stadtentwicklungsplan Verkehr öffentlicher Raum mit dem Ziel einer deutlichen Stärkung der Nutzung der Verkehrsmittel Umweltverbundes (Fußverkehr, Radverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr) beschlossen. In nächsten zehn Jahren soll eine Erhöhung der Anteile von 60 % der werktäglichen Wege Leipziger im Umweltverbund auf 70 % erreicht werden. und des den der Die Einrichtung der zur Umsetzung dieser Ziele erforderlichen Stelle eines Mobilitätsmanagers, der für die Aufgaben des Fußverkehrs gleichermaßen wie für die Fragen des Wirtschaftsverkehrs und des ÖPNV zuständig ist, wird für eine stark wachsende Großstadt wie Leipzig zunehmend wichtig, wie es auch im Fachgutachten „Fußgängerverkehr in Leipzig“ zur Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum empfohlen wurde. Ähnlich der Arbeitsgemeinschaft Radverkehrsförderung (AG Rad), die am 06.07.1989 gegründet wurde, hätte die oder der Mobilitätsmanager/-in zum Beispiel auch die Aufgabe der Leitung einer Arbeitsgemeinschaft Fußverkehrsförderung (AG Fuß), die sich regelmäßig zu den Belangen der Förderung des Fußverkehrs trifft, sowie der Durchführung des jährlich stattfindenden Runden Tischs Fußverkehr. Beschlusspunkt 2 muss durch die Verwaltung wegen derzeitiger Nichtfinanzierbarkeit abgelehnt werden. Es wird folgender Sachstand berichtet: Gegenwärtig erfolgt die Zustandsverbesserung vorhandener Gehwege überwiegend mit Mitteln des Ergebnishaushaltes in unterschiedlicher Höhe zwischen jährlich ca. 36.000 Euro und ca. 500.000 Euro. Demgegenüber steht aber ein wesentlich höherer Bedarf. Außerdem erfolgen komplexe Straßenumgestaltungen im Regelfall immer unter Einbeziehung der Gehwege. Beispielhaft werden hier die bereits laufenden Bauvorhaben Karl-LiebknechtStraße/Peterssteinweg, Könneritzstraße und S 78, Hauptstraße in Holzhausen sowie geplante Vorhaben in der Georg-Schumann-Straße von Huygensstraße bis DB Brücke und Georg-SchwarzStraße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße genannt. Im Bereich von Anliegerstraßen erfolgen Umgestaltungen unter Einbeziehung der Gehwege derzeit hauptsächlich in Sanierungsgebieten, wie zum Beispiel in der Laubestraße, Demmeringstraße und Stockartstraße. In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind bis 2019 keine separaten Mittel im Finanzhaushalt für Gehwegsanierungen größeren Umfanges eingeordnet, für welche dann in der Regel auch Straßenausbaubeiträge zu erheben wären. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 2/4