Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1020424.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
23.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-00968-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
19.05.2015
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
07.07.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
08.07.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Handlungsbedarf für den Fußgängerverkehr
X
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag zu Pkt. 1
x Sachstandsbericht zu Pkt. 2
Beschlussvorschlag zu Punkt 1:
Die Verwaltung schlägt alternativ folgenden Beschluss zu Punkt 1 vor:
1. Unter Maßgabe der Förderung aus der Nationalen Klimaschutzinitiative des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird im VTA eine
0,6 VzÄ-Stelle eines Mobilitätsmanagers befristet auf den Förderzeitraum eingerichtet.
Begründung zu 1
Da es sich bei den im Folgenden dargestellten Aufgaben um keine Pflichtaufgaben der Verwaltung
handelt, sondern um freiwillige Aufgaben sind hierfür keine personellen Kapazitäten vorhanden. Für
die Bearbeitung dieser Themen ist deswegen eine zusätzliche Stelle neu zu schaffen, andernfalls ist
eine Bearbeitung der genannten Themen nicht in dem gewünschten Maße und in der erforderlichen
Qualität möglich.
Mit dem Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig 2014 – 2020 wurde im Mai 2014 im
Teil B ein Maßnahmenpaket für verschiedene Arbeitsschwerpunkte beschlossen. Im Bereich
„Mobilität“ wurde mit der Maßnahme 4.2 die Erstellung eine Fußverkehrsentwicklungsplans und mit
der Maßnahme 4.27 die Einführung eines Runden Tischs Fußverkehr sowie die Durchführung
regelmäßiger Arbeitstreffen beschlossen.
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Am 25.02.2015 wurde nach intensiver Diskussion der Stadtentwicklungsplan Verkehr
öffentlicher Raum mit dem Ziel einer deutlichen Stärkung der Nutzung der Verkehrsmittel
Umweltverbundes (Fußverkehr, Radverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr) beschlossen. In
nächsten zehn Jahren soll eine Erhöhung der Anteile von 60 % der werktäglichen Wege
Leipziger im Umweltverbund auf 70 % erreicht werden.
und
des
den
der
Die Einrichtung der zur Umsetzung dieser Ziele erforderlichen Stelle eines Mobilitätsmanagers, der
für die Aufgaben des Fußverkehrs gleichermaßen wie für die Fragen des Wirtschaftsverkehrs und
des ÖPNV zuständig ist, wird für eine stark wachsende Großstadt wie Leipzig zunehmend wichtig,
wie es auch im Fachgutachten „Fußgängerverkehr in Leipzig“ zur Fortschreibung des
Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum empfohlen wurde.
Ähnlich der Arbeitsgemeinschaft Radverkehrsförderung (AG Rad), die am 06.07.1989 gegründet
wurde, hätte die oder der Mobilitätsmanager/-in zum Beispiel auch die Aufgabe der Leitung einer
Arbeitsgemeinschaft Fußverkehrsförderung (AG Fuß), die sich regelmäßig zu den Belangen der
Förderung des Fußverkehrs trifft, sowie der Durchführung des jährlich stattfindenden Runden Tischs
Fußverkehr.
Beschlusspunkt 2 muss durch die Verwaltung wegen derzeitiger Nichtfinanzierbarkeit
abgelehnt werden. Es wird folgender Sachstand berichtet:
Gegenwärtig erfolgt die Zustandsverbesserung vorhandener Gehwege überwiegend mit Mitteln des
Ergebnishaushaltes in unterschiedlicher Höhe zwischen jährlich ca. 36.000 Euro und ca. 500.000
Euro. Demgegenüber steht aber ein wesentlich höherer Bedarf.
Außerdem erfolgen komplexe Straßenumgestaltungen im Regelfall immer unter Einbeziehung der
Gehwege. Beispielhaft werden hier die bereits laufenden Bauvorhaben Karl-LiebknechtStraße/Peterssteinweg, Könneritzstraße und S 78, Hauptstraße in Holzhausen sowie geplante
Vorhaben in der Georg-Schumann-Straße von Huygensstraße bis DB Brücke und Georg-SchwarzStraße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße genannt.
Im Bereich von Anliegerstraßen erfolgen Umgestaltungen unter Einbeziehung der Gehwege derzeit
hauptsächlich in Sanierungsgebieten, wie zum Beispiel in der Laubestraße, Demmeringstraße und
Stockartstraße.
In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind bis 2019 keine separaten Mittel im Finanzhaushalt für
Gehwegsanierungen größeren Umfanges eingeordnet, für welche dann in der Regel auch
Straßenausbaubeiträge zu erheben wären.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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