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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1031373.pdf
Größe
424 kB
Erstellt
03.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:31

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-01321-ÄA-005 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: Im weiteren Planverfahren ist in Bezug auf die Freiflächenanpassung und – gestaltung zu prüfen, wie eine direkte öffentliche Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer zwischen den beiden Schulfreiflächen des zu reaktivierenden Grundschulstandortes (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) und dem Deutsch-Französischen-Bildungszentrum ähnlich dem Vorbild der 77. Grundschule im Ortsteil Reudnitz-Thonberg (hier: öffentliche Durchwegung zwischen Judith-Auer-Straße und Stötteritzer Straße) gewährleistet werden kann. Die Schulleitung soll zur Wegeführung im Prüfverfahren um Stellungnahme gebeten und beteiligt werden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Die Vorlage sieht in Bezug auf die zu gestaltenden Freianlagen unter anderem vor, dass die bestehende Einfriedung bei Erfordernis saniert werden soll. Da eine direkte öffentliche Durchwegung zwischen den beiden Schulstandorten für die Erreichbarkeit der Straße des 18. Oktobers auf der einen Seite und der Südvorstadt über Kohlenstraße und Dösner Weg auf der anderen Seite ohne Umwege für erforderlich gehalten wird, soll mit dem Antrag geprüft werden, wie dieses Ziel nach dem Vorbild der 77. Grundschule im Ortsteil Reudnitz-Thonberg zielführend umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang wird Bezug genommen, - auf den „Rahmenplan Bayerischer Bahnhof“, der das Ziel „Verbesserung der Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr“ definiert, - auf die Ergebnisse des stattgefundenen Bürgerbeteiligungsverfahrens: Sinnvolle Vernetzung der Wege im Sinne einer „Stadt der kurze Wege“ vor dem Hintergrund, dass im Kontext mit dem Umfeld für das gesamte Plangebiet in Bezug auf den Fuß- und Radverkehr, die „besten Bedingungen“ zu schaffen sind, - auf den Wettbewerbssieger der Landschaftsplanung und - auf die bereits bestehende Wegeverbindung zwischen Kohlenstraße und Dösner Weg auf dem Areal „Stadtraum Bayerischer Bahnhof“. Anlagen: Seite 2/3