Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1031373.pdf
Größe
424 kB
Erstellt
03.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01321-ÄA-005
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b,
04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:
Im weiteren Planverfahren ist in Bezug auf die Freiflächenanpassung und – gestaltung zu prüfen,
wie eine direkte öffentliche Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer zwischen den beiden
Schulfreiflächen des zu reaktivierenden Grundschulstandortes (ehemalige Pablo-Neruda-Schule)
und dem Deutsch-Französischen-Bildungszentrum ähnlich dem Vorbild der 77. Grundschule im
Ortsteil Reudnitz-Thonberg (hier: öffentliche Durchwegung zwischen Judith-Auer-Straße und
Stötteritzer Straße) gewährleistet werden kann.
Die Schulleitung soll zur Wegeführung im Prüfverfahren um Stellungnahme gebeten und beteiligt
werden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Die Vorlage sieht in Bezug auf die zu gestaltenden Freianlagen unter anderem vor, dass die
bestehende Einfriedung bei Erfordernis saniert werden soll.
Da eine direkte öffentliche Durchwegung zwischen den beiden Schulstandorten für die
Erreichbarkeit der Straße des 18. Oktobers auf der einen Seite und der Südvorstadt über
Kohlenstraße und Dösner Weg auf der anderen Seite ohne Umwege für erforderlich gehalten wird,
soll mit dem Antrag geprüft werden, wie dieses Ziel nach dem Vorbild der 77. Grundschule im
Ortsteil Reudnitz-Thonberg zielführend umgesetzt werden kann.
In diesem Zusammenhang wird Bezug genommen,
- auf den „Rahmenplan Bayerischer Bahnhof“, der das Ziel „Verbesserung der Wegeverbindungen
für den Fuß- und Radverkehr“ definiert,
- auf die Ergebnisse des stattgefundenen Bürgerbeteiligungsverfahrens: Sinnvolle Vernetzung der
Wege im Sinne einer „Stadt der kurze Wege“ vor dem Hintergrund, dass im Kontext mit dem Umfeld
für das gesamte Plangebiet in Bezug auf den Fuß- und Radverkehr, die „besten Bedingungen“ zu
schaffen sind,
- auf den Wettbewerbssieger der Landschaftsplanung und
- auf die bereits bestehende Wegeverbindung zwischen Kohlenstraße und Dösner Weg auf dem
Areal „Stadtraum Bayerischer Bahnhof“.
Anlagen:
Seite 2/3