Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1031188.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
18.06.15, 12:00
Aktualisiert
07.01.16, 19:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01346-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
08.07.2015
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Straßenbenennung 2/2015
Beschluss:
Neufassung Beschlusspunkt 1.1.
Benennungsvorschlag: „Pfarrer-Paul-Straße“
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Ob in einem Straßennamen neben dem Familiennamen auch der Vorname oder ein anderer
Namenszusatz zur Verwendung kommen soll, ist ein regelmäßiges Diskussionsthema bei
Straßenbenennungen.
Die Verwaltung orientiert zumeist im Interesse kurzer Namen auf die Verwendung nur des
Familiennamens.
Andererseits ist es manchmal wünschenswert, dass bei häufig vorkommenden Familiennamen der
Namensgeber durch Mitverwendung des Vornamens oder auch einer Berufsbezeichnung besser
und eindeutiger identifizierbar ist. Dies trifft auch für den hier vorliegenden Fall zu.
Vom Ortschaftsrat wurde Pfarrer Johannes Paul vor allem wegen seiner langjährigen Verdienste als
Seelsorger vorgeschlagen. Er war in den Gemeinden östlich von Leipzig, auch über Sommerfeld
hinaus, in dieser Funktion bekannt und respektiert. Diese Verbindung von Person und Funktion in
der öffentlichen Wahrnehmung, aber genauso auch im persönlichen Engagement, macht die
Verwendung der Berufsbezeichnung sinnvoll und führt zu einer klaren Identifizierbarkeit des
Namensgebers.
Die Verwaltung verweist darauf, dass nach Pfarrern benannte Straßen in Leipzig ohne diese
Berufsbezeichnung beschlossen wurden. Dies stimmt nur in eingeschränktem Maße.
In der Tat gibt es keine Straße mit der Berufsbezeichnung Pfarrer.
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Dafür gibt es aber 2 Straßen mit der Bezeichnung Pater
-Pater-Aurelius-Platz (Wahren)
-Pater-Gordian-Straße (Wahren)
und sogar 3 Straßen mit der kirchlichen Berufsbezeichnung Kantor
-Kantor-Andrä-Straße (Böhlitz-Ehrenberg)
-Kantor-Hase-Straße (Lindenthal)
-Kantor-Schmidt-Weg (Mölkau).
Die Mehrheit dieser Straßen wurde im Zuge der Aufhebung von Mehrfachnamen im Jahr 2000
benannt.
Warum in Leipzig zwar die Berufsbezeichnung Kantor als Namensteil zulässig sein soll, nicht aber
die Berufsbezeichnung Pfarrer, erschließt sich uns nicht.
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