Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1031364.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
02.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01321-ÄA-004
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
08.07.2015
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b,
04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule)
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Der Beschluss wird um einen Punkt 3 ergänzt:
Auf Grund der Dringlichkeit der Bereitstellung von Unterrichtsräumen im gesamten Stadtgebiet und
im Versorgungsraum der Stadtbezirke Mitte und Süd ist zur kurzfristigen Schaffung von
Unterrichtsräumen ein Wiederverwendungsprojekt für den Gebäudetyp POS 26 Unterrichtsräume,
vorzugsweise einer Oberschule, die Vergabeart Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
nach § 3 (4 c) nach Vergabe für freiberufliche Leistungen VOF nachzunutzen.
Begründung:
Entgegen aller Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung auch aus der Wissenschaft ist es in den
letzten Jahren zu einem überdurchschnittlichen Geburtenanstieg gekommen. Außerdem hat der
Zuzug auch junger Familien in den zurückliegenden Jahren überdurchschnittlich zugenommen.
Während beim Geburtszuwachs noch zeitnah reagiert werden kann, ist dies beim Zuzug von
Familien mit Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter nicht möglich. Davon ist das
gesamte Stadtgebiet, aber die Versorgungsräume der Stadtbezirke Mitte und Süd neben Nordwest
im Besonderen betroffen. Damit sind die Voraussetzungen zur Anwendung der Vergabeart „Aufträge
im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb“ an § 3 Absatz (4) gegeben. Unter „c“ heißt
es zum Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: „soweit dies unbedingt erforderlich ist,
wenn aus dringlichen und zwingenden Gründen, die die Auftraggeber nicht voraussehen konnten,
die vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten werden können. Die Umstände, die die zwingende
Dringlichkeit begründen, dürfen auf keinem Fall dem Verhalten der Auftraggeber zuzuschreiben
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sein. Hinzu kommt, dass es sich um eine Typenschule handelt, die über 50 Mal in Leipzig errichtet
wurde. Die Nutzung eines Wiederverwendungsprojektes sichert, dass ebenso Kosten und Bauzeiten
eingehalten werden können. Auch wenn kurzfristig eine Grundschule einziehen soll, so ist der
Standort mittelfristig als Oberschulstandort im Verbund mit dem französischsprachigen Campus
geplant. Deshalb ist es baulich sinnvoll, dass das Gebäude multifunktional mit der Möglichkeit der
nachträglichen Ausstattung für eine Oberschulnutzung saniert wird.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Anlagen:
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