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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1031364.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
02.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:31

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-01321-ÄA-004 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 08.07.2015 Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Der Beschluss wird um einen Punkt 3 ergänzt: Auf Grund der Dringlichkeit der Bereitstellung von Unterrichtsräumen im gesamten Stadtgebiet und im Versorgungsraum der Stadtbezirke Mitte und Süd ist zur kurzfristigen Schaffung von Unterrichtsräumen ein Wiederverwendungsprojekt für den Gebäudetyp POS 26 Unterrichtsräume, vorzugsweise einer Oberschule, die Vergabeart Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 (4 c) nach Vergabe für freiberufliche Leistungen VOF nachzunutzen. Begründung: Entgegen aller Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung auch aus der Wissenschaft ist es in den letzten Jahren zu einem überdurchschnittlichen Geburtenanstieg gekommen. Außerdem hat der Zuzug auch junger Familien in den zurückliegenden Jahren überdurchschnittlich zugenommen. Während beim Geburtszuwachs noch zeitnah reagiert werden kann, ist dies beim Zuzug von Familien mit Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter nicht möglich. Davon ist das gesamte Stadtgebiet, aber die Versorgungsräume der Stadtbezirke Mitte und Süd neben Nordwest im Besonderen betroffen. Damit sind die Voraussetzungen zur Anwendung der Vergabeart „Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb“ an § 3 Absatz (4) gegeben. Unter „c“ heißt es zum Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: „soweit dies unbedingt erforderlich ist, wenn aus dringlichen und zwingenden Gründen, die die Auftraggeber nicht voraussehen konnten, die vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten werden können. Die Umstände, die die zwingende Dringlichkeit begründen, dürfen auf keinem Fall dem Verhalten der Auftraggeber zuzuschreiben Seite 1/2 sein. Hinzu kommt, dass es sich um eine Typenschule handelt, die über 50 Mal in Leipzig errichtet wurde. Die Nutzung eines Wiederverwendungsprojektes sichert, dass ebenso Kosten und Bauzeiten eingehalten werden können. Auch wenn kurzfristig eine Grundschule einziehen soll, so ist der Standort mittelfristig als Oberschulstandort im Verbund mit dem französischsprachigen Campus geplant. Deshalb ist es baulich sinnvoll, dass das Gebäude multifunktional mit der Möglichkeit der nachträglichen Ausstattung für eine Oberschulnutzung saniert wird. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/3