Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1007419.pdf
Größe
316 kB
Erstellt
13.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. A-00562/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
2. Lesung
Jugendhilfeausschuss
2. Lesung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Beteiligung der Stadt Leipzig an den Betriebskosten der Kita St. Georg (V/A 548)
Beschluss:
Die Kindertagesstätte des Klinikums St. Georg erhält ab 01.01.2015 eine Defizitfinanzierung des
laufenden Betriebs von der Stadt Leipzig, wie andere Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, die in
der Bedarfsplanung Kindertagesstätten sind.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Die Kita St. Georg wurde im Jahr 2008 in die Trägerschaft des Klinikums St. Georg gGmbH
übernommen.
In der Einrichtung werden 40 Krippenkinder (im Alter von 1-3 Jahren) und 60 Kindergartenkinder (3
Jahre bis Schuleintrittsalter) betreut. Mit dieser Einrichtung bietet das Klinikum St. Georg gGmbH
den Beschäftigten der St. Georg
Unternehmensgruppe die Möglichkeit, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Denn
gerade die besondere demografische Struktur (ein Frauenanteil von ca. 75 Prozent) und die im
Krankenhaus überwiegende Arbeitsform des Schichtdienstes erfordern familienfreundliche
Maßnahmen wie eine Kindertagesstätte.
Um gleiche Bedingungen zu haben, sollten alle Kindertageseinrichtungen, welche in der
Bedarfsplanung Kindertagesstätten sind, eine Defizitfinanzierung des laufenden Betriebs von der
Stadt für Kindertagesstätten erhalten und die Kita des St. Georgs soll am Kivan teilnehmen.
Seite 1/3
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.11.2014
zu 15.6. Beteiligung der Stadt Leipzig an den Betriebskosten der Kita St. Georg
(eRIS: V/A 548)
Vorlage: A-00562/14
Beschluss:
1. Die Kindertagesstätte des Klinikums St. Georg erhält ab 01.01.2015 eine Defizitfinanzierung
des laufenden Betriebs von der Stadt Leipzig, wie andere Kindertagesstätten in freier
Trägerschaft, die in der Bedarfsplanung Kindertagesstätten sind.
2. Der 3. Beschlusspunkt des Ratsbeschlusses RBV-992/07 wird für die Zeit vom 01.01.2012
bis 31.12.2014 aufgehoben.
3. Für die Jahre 2012, 2013 sowie 2014 beteiligt sich die Stadt Leipzig gemäß § 17 Abs. 2 i. V.
m. § 14 SächsKitaG an den Betriebskosten der Betriebskindertagesstätte Delitzscher Straße
141. Der Klinikum St. Georg gGmbH werden Gemeindeanteile für das Jahr 2012 in Höhe
von 303.430 Euro und für das Jahr 2013 in Höhe von 288.593 Euro ausgezahlt.
4. Im Budget 51_365_3ZW (PSP: 1.100.36.5.0.01.01.20; SKO: 4318 0000) wird im Jahresabschluss 2013 eine Rückstellung in Höhe von 492.023 Euro für die Auszahlung der
Gemeindeanteile für die Jahre 2012 und 2013 gebildet. Die Mittel hierfür werden
überplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 21.11.2014
Seite: 1/1
RV
Antrag Nr. V/A 548 vom 15.05.2014
Neufassung vom
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 21.05.2014
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
BAJSG
JHA
JSGS
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
Stadtbezirksbeirat
Eingereicht von
Unterschrift
Beteiligung der Stadt Leipzig an den Betriebskosten der Kita St. Georg
Beschlussvorschlag
Die Kindertagesstätte des Klinikums St. Georg erhält ab 01.01.2015 eine Defizitfinanzierung
des laufenden Betriebs von der Stadt Leipzig, wie andere Kindertagesstätten in freier
Trägerschaft, die in der Bedarfsplanung Kindertagesstätten sind.
Begründung:
Die Kita St. Georg wurde im Jahr 2008 in die Trägerschaft des Klinikums St. Georg gGmbH
übernommen.
Stadt Leipzig
01.5/004/07.04
In der Einrichtung werden 40 Krippenkinder (im Alter von 1-3 Jahren) und 60
Kindergartenkinder (3 Jahre bis Schuleintrittsalter) betreut.
Mit dieser Einrichtung bietet das Klinikum St. Georg gGmbH den Beschäftigten der St. Georg
Unternehmensgruppe die Möglichkeit, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Denn
gerade die besondere demografische Struktur (ein Frauenanteil von ca. 75 Prozent) und die im
Krankenhaus überwiegende Arbeitsform des Schichtdienstes erfordern familienfreundliche
Maßnahmen wie eine Kindertagesstätte.
Um gleiche Bedingungen zu haben, sollten alle Kindertageseinrichtungen, welche in der
Bedarfsplanung Kindertagesstätten sind, eine Defizitfinanzierung des laufenden Betriebs von
der Stadt für Kindertagesstätten erhalten und die Kita des St. Georgs soll am Kivan teilnehmen.
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. A-00562/14 vom 21.10.14
Beschluss der Ratsversammlung vom 20.11.2014
Beschluss- Nr. A-00562/14
Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beteiligung der Stadt Leipzig an den Betriebskosten der Kita St. Georg (eRis A 548)
Stand vom 10.03.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Der Klinikum St. Georg gGmbH wurden am 25.02.2015 die Beträge für den Gemeindeanteil an
den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen Delitzscher Straße 141 gemäß § 17 Abs. 2 i.
V. m. § 14 SächsKitaG für die Jahre 2012 und 2013 in Höhe von insgesamt 592.023 Euro aus
den entsprechend gebildeten Rückstellungen ausgezahlt.
Für das Jahr 2014 erfolgt eine Betriebskostenabrechnung analog aller anderen freien Träger.
Nach Abschluss der Betriebskostenabrechnung wird der noch zu erstattende Gemeindeanteil an
die Klinikum St. Georg gGmbH ausgezahlt. Dies wird voraussichtlich im April 2015 geschehen.
Stadt
Leipzi
g
01.15/
046/1
1.08