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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1007419.pdf
Größe
316 kB
Erstellt
13.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:29

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. A-00562/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 2. Lesung Jugendhilfeausschuss 2. Lesung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Beteiligung der Stadt Leipzig an den Betriebskosten der Kita St. Georg (V/A 548) Beschluss: Die Kindertagesstätte des Klinikums St. Georg erhält ab 01.01.2015 eine Defizitfinanzierung des laufenden Betriebs von der Stadt Leipzig, wie andere Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, die in der Bedarfsplanung Kindertagesstätten sind. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung: Die Kita St. Georg wurde im Jahr 2008 in die Trägerschaft des Klinikums St. Georg gGmbH übernommen. In der Einrichtung werden 40 Krippenkinder (im Alter von 1-3 Jahren) und 60 Kindergartenkinder (3 Jahre bis Schuleintrittsalter) betreut. Mit dieser Einrichtung bietet das Klinikum St. Georg gGmbH den Beschäftigten der St. Georg Unternehmensgruppe die Möglichkeit, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Denn gerade die besondere demografische Struktur (ein Frauenanteil von ca. 75 Prozent) und die im Krankenhaus überwiegende Arbeitsform des Schichtdienstes erfordern familienfreundliche Maßnahmen wie eine Kindertagesstätte. Um gleiche Bedingungen zu haben, sollten alle Kindertageseinrichtungen, welche in der Bedarfsplanung Kindertagesstätten sind, eine Defizitfinanzierung des laufenden Betriebs von der Stadt für Kindertagesstätten erhalten und die Kita des St. Georgs soll am Kivan teilnehmen. Seite 1/3 Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.11.2014 zu 15.6. Beteiligung der Stadt Leipzig an den Betriebskosten der Kita St. Georg (eRIS: V/A 548) Vorlage: A-00562/14 Beschluss: 1. Die Kindertagesstätte des Klinikums St. Georg erhält ab 01.01.2015 eine Defizitfinanzierung des laufenden Betriebs von der Stadt Leipzig, wie andere Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, die in der Bedarfsplanung Kindertagesstätten sind. 2. Der 3. Beschlusspunkt des Ratsbeschlusses RBV-992/07 wird für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2014 aufgehoben. 3. Für die Jahre 2012, 2013 sowie 2014 beteiligt sich die Stadt Leipzig gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 14 SächsKitaG an den Betriebskosten der Betriebskindertagesstätte Delitzscher Straße 141. Der Klinikum St. Georg gGmbH werden Gemeindeanteile für das Jahr 2012 in Höhe von 303.430 Euro und für das Jahr 2013 in Höhe von 288.593 Euro ausgezahlt. 4. Im Budget 51_365_3ZW (PSP: 1.100.36.5.0.01.01.20; SKO: 4318 0000) wird im Jahresabschluss 2013 eine Rückstellung in Höhe von 492.023 Euro für die Auszahlung der Gemeindeanteile für die Jahre 2012 und 2013 gebildet. Die Mittel hierfür werden überplanmäßig bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 21.11.2014 Seite: 1/1 RV Antrag Nr. V/A 548 vom 15.05.2014 Neufassung vom zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 21.05.2014 Verweisungsvorschlag Fachausschuss BAJSG JHA JSGS Die Aufnahme des Antrages wird bestätigt nicht bestätigt zurückgezogen Ortschaftsrat Stadtbezirksbeirat Eingereicht von Unterschrift Beteiligung der Stadt Leipzig an den Betriebskosten der Kita St. Georg Beschlussvorschlag Die Kindertagesstätte des Klinikums St. Georg erhält ab 01.01.2015 eine Defizitfinanzierung des laufenden Betriebs von der Stadt Leipzig, wie andere Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, die in der Bedarfsplanung Kindertagesstätten sind. Begründung: Die Kita St. Georg wurde im Jahr 2008 in die Trägerschaft des Klinikums St. Georg gGmbH übernommen. Stadt Leipzig 01.5/004/07.04 In der Einrichtung werden 40 Krippenkinder (im Alter von 1-3 Jahren) und 60 Kindergartenkinder (3 Jahre bis Schuleintrittsalter) betreut. Mit dieser Einrichtung bietet das Klinikum St. Georg gGmbH den Beschäftigten der St. Georg Unternehmensgruppe die Möglichkeit, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Denn gerade die besondere demografische Struktur (ein Frauenanteil von ca. 75 Prozent) und die im Krankenhaus überwiegende Arbeitsform des Schichtdienstes erfordern familienfreundliche Maßnahmen wie eine Kindertagesstätte. Um gleiche Bedingungen zu haben, sollten alle Kindertageseinrichtungen, welche in der Bedarfsplanung Kindertagesstätten sind, eine Defizitfinanzierung des laufenden Betriebs von der Stadt für Kindertagesstätten erhalten und die Kita des St. Georgs soll am Kivan teilnehmen. RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. A-00562/14 vom 21.10.14 Beschluss der Ratsversammlung vom 20.11.2014 Beschluss- Nr. A-00562/14 Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beteiligung der Stadt Leipzig an den Betriebskosten der Kita St. Georg (eRis A 548) Stand vom 10.03.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Der Klinikum St. Georg gGmbH wurden am 25.02.2015 die Beträge für den Gemeindeanteil an den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen Delitzscher Straße 141 gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 14 SächsKitaG für die Jahre 2012 und 2013 in Höhe von insgesamt 592.023 Euro aus den entsprechend gebildeten Rückstellungen ausgezahlt. Für das Jahr 2014 erfolgt eine Betriebskostenabrechnung analog aller anderen freien Träger. Nach Abschluss der Betriebskostenabrechnung wird der noch zu erstattende Gemeindeanteil an die Klinikum St. Georg gGmbH ausgezahlt. Dies wird voraussichtlich im April 2015 geschehen. Stadt Leipzi g 01.15/ 046/1 1.08