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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1028501.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
23.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:12

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-01231-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Petitionsausschuss 05.06.2015 Vorberatung Dienstberatung des Oberbürgermeisters 15.06.2015 Bestätigung Petitionsausschuss 03.07.2015 Vorberatung Ratsversammlung 08.07.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit bis 2019 möglich Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder X Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Seite 1/2 Alternativvorschlag: 1. Der entsprechend Ratsbeschluss RBV-320/10 vom 21.04.2010 gebildete Bewertungsausschuss wird in den § 17 "Beratende Ausschüsse" der Hauptsatzung unter 12. mit Beschluss der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Bewertungsausschuss gemäß Anlage aufgenommen. 2. Der Bewertungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung jeweils 1 Mitglied in diesen Ausschuss. 3. Die derzeitige Form der Überprüfung von Mandatsträgern, Wahlbeamten/-beamtinnen, Eigenbetriebsleitern/-innen und leitenden Bediensteten im Sinne der Hauptsatzung, d. h. Amtsleitern/-innen, Beamten/Beamtinnen ab A 16 und Beschäftigten mit übertariflichem Entgelt sowie der Beauftragten für Gleichstellung, für Menschen mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise, für Migration und Integration, für Senioren, für Menschen mit Behinderungen und für Datenschutz und Bewerbern/-innen für diese Stellen bzw. Ämter wird entsprechend Beschluss vom 18.07.2007 - Nr. RBIV-925/07 - fortgeführt. Begründung Beschl.-Punkt 1. ist erforderlich, da der Bewertungsausschuss - wie im Ratsbeschluss RBV-320/10 festgelegt - bisher nicht in die Hauptsatzung aufgenommen wurde. Zur Überprüfung von Mandatsträgern und herausgehobenen Verwaltungsmitarbeitern/mitarbeiterinnen existiert eine Beschlusslage des Stadtrates (Beschluss vom 08.12.2004 - Nr. RBIV156/04, geändert durch Beschluss vom 18.07.2007 - Nr. RBIV-925/07), nach der aktuell verfahren wird. Die Überprüfung der Verwaltungsmitarbeiter/-innen erfolgt demnach nur noch für einen eingeschränkten Personenkreis (Wahlbeamte/-beamtinnen, Eigenbetriebsleiter/-innen und leitende Bedienstete im Sinne der Hauptsatzung, d. h. Amtsleiter/-innen, Beamte/Beamtinnen ab A 16 und Beschäftigte mit übertariflichem Entgelt sowie die Beauftragten für Gleichstellung, für Menschen mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise, für Migration und Integration, für Senioren, für Menschen mit Behinderungen und für Datenschutz und Bewerber/-innen für diese Stellen bzw. Ämter). Die Überprüfung erfolgt nicht, wenn der/die Betreffende nach dem 1. Januar 1972 geboren ist. Die Erklärung des/der Bediensteten und die Mitteilung des Bundesbeauftragten gemäß §§ 20/21 Abs. 1 Nr. 6 StUG werden in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag zur Personalakte genommen. Die Notwendigkeit für eine nach dem Gesetz mögliche Ausweitung der Überprüfungen der Bediensteten (zulässig wäre die Überprüfung ab Entgelt-/Besoldungsgruppe E 9/A 9, soweit eine leitende Funktion ausgeübt wird) wird derzeit nicht gesehen. Wenn, dann wäre diese wiederum durch den Stadtrat – in Abänderung der o. g. Beschlusslage – zu entscheiden. Die Mitglieder des Stadtrates werden auf der Grundlage des Beschlusses vom 08.12.2004 Nr. RBIV-156/04, geändert durch Beschluss vom 18.07.2007 - Nr. RBIV-925/07, aufgefordert, gegenüber dem Oberbürgermeister eine Erklärung über eine frühere Tätigkeit für das MfS/AfnS der ehemaligen DDR abzugeben. Auf dieser Grundlage beantragt der Oberbürgermeister als Vorsitzender der Ratsversammlung beim Bundesbeauftragten für Stasiunterlagen die entsprechenden Auskünfte für eine Überprüfung. Für die im Jahr 2014 für die VI. Wahlperiode gewählten Stadtratsmitglieder wird dies für die vor dem 1. Januar 1972 geborenen Stadträte/innen noch umgesetzt. Der vom Stadtrat mit o. g. Beschluss gebildete Bewertungsausschuss (als ständiger beratender Ausschuss) berät bzw. unterstützt Stadtrat und Verwaltung bei der Bewertung belastender Auskünfte und gibt Empfehlungen zum weiteren Verfahren. Eine Information der Öffentlichkeit im Einzelfall ist nicht vorgesehen und rechtlich auch nicht zulässig. Über den Umgang mit belastenden Auskünften und die Konsequenzen entscheidet, soweit Mandatsträger betroffen sind, der Stadtrat/die Stadträtin selbst, in Bezug auf Beschäftigte der Oberbürgermeister. Anlage: 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Bewertungsausschuss Seite 2/5 Anlage 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung – Bewertungsausschuss Auf Grundlage des § 4 Abs. 1 SächsGemO wird durch Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom.............die Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der Fassung vom 16.07.2014, Beschluss Nr. RBV-2141/14, wie folgt geändert: § 1 Änderung des § 17 Abs. 1 Im § 17 „Beratende Ausschüsse“ wird im Absatz 1 folgende neue Nr. 12. Bewertungsausschuss hinzugefügt. Die Nummern 1. bis 11. bleiben unverändert. § 2 Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Leipzig, ............................................ Dienstsiegel Burkhard Jung Oberbürgermeister