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Daten

Kommune
Leipzig
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Erstellt
20.05.15, 12:00
Aktualisiert
31.01.16, 08:58

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01445 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 08.06.2015 Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.06.2015 1. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte 25.06.2015 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost 01.07.2015 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest 01.07.2015 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord 02.07.2015 Anhörung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 02.07.2015 2. Lesung Ortschaftsrat Engelsdorf 06.07.2015 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost 07.07.2015 Anhörung Ortschaftsrat Holzhausen 07.07.2015 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-West 13.07.2015 Anhörung Ratsversammlung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen einschließlich der Listen der geänderten Schulbezirke gemäß Anlage 1. 2. Damit ändern sich die Beschlüsse der Ratsversammlung RBIV-279/05 vom 20.04.2005, RBIV464/05 vom 14.12.2005, RBIV-678/06 vom 20.09.2006, RBIV-1610/09 vom 20.05.2009, RBV-184/10 vom 20.01.2010 , RBV-303/10 vom 24.03.2010, RBV-1136/12 vom 29.02.2012, RBV1716/13 vom 10.07.2013 und DS-00316/14 vom 20.11.2014 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Sachverhalt: s. Anlagen Anlagen: Prüfkatalog Begründung/Sachverhalt 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Leipzig Begründung Begründung Stadtbezirk Mitte Grundschule Straße des 18. Oktober 8b (Pablo-Neruda-Schule) Grundschule Hohe Straße 45 (Schule am Floßplatz) Grundschulen Manetstraße 8, Lessingstraße 27, Eitignonstraße 5 (A.-M.-Bach-Schule, Lessingschule, Schule 5 im STB Mitte) In der letzten Änderung dieser Schulbezirke wurden in der Umschreibung einzelne Straßenabschnitte nicht eindeutig zugeordnet. Dies erfolgt mit der jetzigen Änderung. Die Schulbezirke verändern sich nicht. Stadtbezirk Ost Gemeinsamer Schulbezirk Anger-Crottendorf - Grundschule Friedrich-Dittes-Str. 23 (74. Schule) - Grundschule Martinstr. 7 (Ernst-Pinkert-Schule): Beide Schulen liegen im Ortsteil Anger-Crottendorf. Dieser Ortsteil profitiert vom anhaltenden Bevöl-kerungswachstum in Leipzig. Das Wohngebiet bietet jungen Familien sozialverträgliche Mieten, so dass in dieser Bevölkerungsgruppe eine wachsende Nachfrage an Wohnraum besteht. Einhergehend mit diesem Trend entwickelt sich auch eine immer stärkere Nachfrage an Grundschulplätzen. Um den künftig hohen Bedarf an Grundschulplätzen für den Ortsteil Anger-Crottendorf absichern zu können, müssen die vorhandenen Kapazitäten an beiden Schulen sinnvoll und ausgewogen genutzt werden. Aus den genannten Gründen wird das zukünftig freiwerdende Haus 2 an der E.-PinkertSchule, nach Verlagerung der K.-Kollwitz-Schule (ein-schließlich des Betreuungsangebotes) an den neuen Schulstandort Karl-Vogel-Straßen17/19, für den Schulbetrieb hergerichtet und schafft damit noch zusätzliche Kapazitäten für den Ortsteil und Stadtbezirk. Vor diesem Hintergrund ist eine Aufhebung der Trennung zwischen beiden Schulbezirken sinnvoll. Zukünftige Schülerströme aus den Ortsteilen Anger-Crottendorf und Reudnitz-Thonberg können in einem gemeinsamen Schulbezirk besser durch die Schulen optimiert und abgestimmt werden. Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege sind durch Ampelregelungen und verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet. Länge der Schulwege: Der gemeinsame Schulbezirk der 74. Schule und der E.-PinkertSchule erstreckt sich auf die Größe der bisherigen Außengrenzen des jeweiligen Schulbezirks. Aus diesem Gebiet heraus liegen die Längen der Schulwege zur entsprechenden Schule (74. Schule oder E.-Pinkert-Schule) in einem bis zu 2 Kilometerradius. DS-xxxxx/15 Seite 1 von 13 Begründung DS-xxxxx/15 Seite 2 von 13 Begründung Stadtbezirk Ost / Südost Grundschule Gaswerksweg 1, Engelsdorf (Christoph-Arnold-Schule) gemeinsamer Schulbezirk Ost von: Grundschule Schlehenweg 32 (Theodor-Körner-Schule); Grundschule Döllingstraße 25 (24. Schule); Grundschule Goldsternstr. 23 (Brüder-Grimm-Schule); Grundschule Louis-Fürnberg-Str. 2 (Hans-Christian-Andersen-Schule) Grundschule Stötteritzer Landstr. 21, Holzhausen (Schule Holzhausen) Der Ortsteil Engelsdorf verzeichnet eine positive Bevölkerungsentwicklung. Dies hat Auswirkungen auf die Nachfrage an Grundschulplätzen. Damit der Bedarf an Grundschulplätzen abgesichert werden kann, muss der Schulbezirk der Ch.-Arnold-Schule, zugunsten des gemeinsamen Schulbezirkes Ost und der Schule Holzhausen, verkleinert werden. Die Kapazität der Ch.-Arnold-Schule ist mit einer 4-Zügigkeit ausgelegt. Diese Zügigkeit kann nicht überschritten werden, da hierfür keine räumlichen Ressourcen im Schulgebäude mehr vorhanden sind. Aus diesem Grund wird der Schulbezirk im Siedlungsgebiet Sommerfeld in Richtung des gemeinsamen Schulbezirkes Ost (Th.-Körner-Schule) und ein Teilbereich des Ortsteils Baalsdorf in Richtung der Schule Holzhausen verändert. Die entsprechenden Aufnahmekapazitäten sind in beiden Schulen / Schulbezirken gegeben. Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege sind durch Ampelregelungen und verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet. Länge der Schulwege: Aus dem Gebiet heraus liegen die Längen der Schulwege zur entsprechenden Schule (Th.Körner-Schule oder Schule Holzhausen) in einem bis zu 2 Kilometerradius. DS-xxxxx/15 Seite 3 von 13 Begründung DS-xxxxx/15 Seite 4 von 13 Begründung DS-xxxxx/15 Seite 5 von 13 Begründung Stadtbezirk Südwest Grundschule Antonienstr. 24 (Schule am Adler): Grundschule Martin-Herrmann-Str. 1 (120. Schule) Gemeinsamer Schulbezirk ab 2016/17 Die infrastrukturell starke Aufwertung des Wohngebietes im Stadtteil Plagwitz als auch in Kleinzschocher wirkt sich auf die Schule am Adler (Grundschule) als auch auf die 120. Schule (Grundschule) aus. Im Besonderen ist der Schülerzuwachs im zentralen Bereich zwischen den beiden Schulen zu verzeichnen. Eine Schulbezirksänderung, gültig ab dem Schuljahr 2015/16, führte dazu, dass die Zahl der Schüleranmeldungen für die Schule am Adler geringer ausgefallen ist als erwartet. Dafür ist die Zahl der Anmeldungen an der 120. Schule höher ausgefallen. Mit Sicht auf die fortschreitende positive Bevölkerungsentwicklung in beiden Wohngebieten ist es erforderlich, dass alle verfügbaren Schülerplätze an beiden Schulen genutzt werden müssen. Um die Kapazität beider Schulen optimal auslasten zu können, ist die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks notwendig. Aufgabenstellung ist dabei die Nutzung aller vorhandenen Raumkapazitäten an den Schulen, um den Bedarf an Räumlichkeiten aufgrund der positiven Bevölkerungsentwicklung abzusichern. Für diese beiden Schulen werden sich ab dem Schuljahr 2016/17 jährlich Schüler für sieben erste Klassen anmelden. Beide Schulen zusammen verfügen über eine Kapazität für sechs Eingangsklassen. Die 120. Schule wird vierzügig und die Schule am Adler zweizügig geführt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Schule am Adler (Grundschule) einschließlich Hort mit der Schule am Adler (Oberschule) gemeinsam ein Schulhaus nutzt. Beide Grundschulen sind jedoch unter Einhaltung der Brandschutzvorgaben in der Lage alternierend auch eine fünfte bzw. dritte Klasse aufnehmen zu können. Nur in Auslastung aller Schülerplätze, kann die Situation vorerst entspannt und eine Überlastung der Schulen vermieden werden. Durch die Verwaltung wird in der aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung der Vorschlag unterbreitet, ergänzende Raumressourcen, vor allem für das Gebiet Kleinzschocher bereitzustellen. Für die Schule am Adler (Grundschule) wird ein Ersatzneubau mit Kapazitätserweiterung vorgeschlagen. Steht dieser zur Verfügung bzw. entwickeln sich die Schülerzahlen rückläufig, ist das Einrichten separater Schulbezirke wieder vorgesehen. Es kann an einer Schule des gemeinsamen Schulbezirks zu einer höheren Anmeldezahl als den vorhandenen Schulplätzen kommen. Die Schulleiter und die Sächsische Bildungsagentur erarbeiten Kriterien für die Aufnahme. Entsprechend der Grundschulordnung (SOGS) §4 Abs. 2 entscheidet bei gemeinsamen Schulbezirken der Schulleiter im Einvernehmen mit der Sächsischen Bildungsagentur über die Aufnahme. Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet. Länge der Schulwege: In der Auswahl der Schülerschaft ist zu berücksichtigen, dass die Länge der Schulwege den Richtwert von 2 Kilometern nicht überschreitet. DS-xxxxx/15 Seite 6 von 13 Begründung DS-xxxxx/15 Seite 7 von 13 Begründung Stadtbezirk West Grundschule Binzer Straße 14 (78. Schule): Grundschule Miltitzer Allee 1 (100. Schule) Änderung Schulbezirksgrenze ab 2016/17 Die aktuelle Bevölkerungsentwicklung zeigt auf, dass sich die Nachfrage nach Wohnraum im Stadtbezirk konsolidiert hat bzw. in den kommenden Jahren ein Ansteigen erwarten lässt. Insofern ist es auch erforderlich, die Schullandschaft den sich verändernden Bedingungen anzupassen. Gemäß Stadtratsbeschluss RBIV-1514/09 vom 25.02.2009 sollte die Fusion der 100. Schule mit der 78. Schule und einer gleichzeitigen Aufhebung der 100. Schule zum 31.07.2012 erfolgen. Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde mit dem Beschluss RBV1164/12 vom 21.03.2012 zum Schulnetzplan ausgesetzt. Mit Blick auf die sich abzeichnende positive Bevölkerungsentwicklung, ist mit der aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung vorgesehene die Fusion nicht mehr umzusetzen und den diesbezüglichen Beschluss aufzuheben. Die 78. Schule und die 100. Schule sollen weiter als eigenständige Schulen agieren. Ungeachtet dessen ist die Bereitstellung eines Ersatzbaus für die 78. Schule mit höherer Kapazität erforderlich. Die Schule befindet sich in einem ehemaligen Kita-Gebäude, welches den Anforderungen an eine Schule nicht gerecht wird. Ab 2016/17 wird die Situation eintreten, dass die vorhandene Kapazität der 78. Schule nicht ausreicht, um den Bedarf im Schulbezirk sichern zu können. Aufgrund der Gebäudestruktur und den daraus abgeleiteten Vorgaben des Brandschutzes dürfen die Klassen nur max. 24 Schüler führen. Das Haus darf nur 192 Schüler beherbergen. Insofern ist eine Änderung der Schulbezirksgrenze erforderlich. Die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirkes der 100. Schule und der 78. Schule ermöglicht die Bereitstellung der Schulplätze für den zu erwartenden Bedarf beider Schulen. Vorrangige Aufgabenstellung ist die optimale Nutzung aller vorhandenen Raumressourcen der beiden Schulen. Für die 78. Schule werden sich ab dem Schuljahr 2016/17 jährlich Schüler für drei erste Klassen anmelden. Es können aber nur zwei Klassen aufgenommen werden. Es kann an einer Schule des gemeinsamen Schulbezirks zu einer höheren Anmeldezahl als den vorhandenen Schulplätzen kommen. Die Schulleiter und die Sächsische Bildungsagentur erarbeiten Kriterien für die Aufnahme. Entsprechend der Grundschulordnung (SOGS) §4 Abs. 2 entscheidet bei gemeinsamen Schulbezirken der Schulleiter im Einvernehmen mit der Sächsischen Bildungsagentur über die Aufnahme. Für die 78. Schule (Grundschule) wird ein Ersatzneubau mit Kapazitätserweiterung vorgeschlagen. Steht dieser zur Verfügung bzw. entwickeln sich die Schülerzahlen rückläufig, ist das Einrichten separater Schulbezirke wieder vorgesehen. Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet. Länge der Schulwege: In der Auswahl der Schülerschaft ist zu berücksichtigen, dass die Länge der Schulwege den Richtwert von 2 Kilometern nicht überschreitet. DS-xxxxx/15 Seite 8 von 13 Begründung DS-xxxxx/15 Seite 9 von 13 Begründung Stadtbezirk Nord gemeinsamer Schulbezirk im Stadtbezirk Nord Grundschule Jörgen-Schmidtchen-Weg 8 (Hans-Kroch-Schule) Grundschule Heinrich-Mann-Str. 1 (Karl-Liebknecht-Schule) Vor dem Hintergrund des langfristigen, aber differenziert verlaufenden Ansteigens der Schülerzahlen in den einzelnen Gebieten der Stadt Leipzig besteht die Notwendigkeit, die bestehenden Raumressourcen im Schulnetz möglichst optimal zu nutzen. Die Bedarfsentwicklung an den Schulen im STB Nord verläuft sehr differenziert und mit einer unterschiedlich starken Dynamik. Am Standort der Hans-Kroch-Schule stagniert gegenwärtig die Bevölkerungsentwicklung. Das Haus ist für die Führung einer vierzügigen Grundschule geeignet. Aktuelle werden 7 Klassen beschult, bei denen bereits ein LRS-Angebot der Stadt Leipzig beinhaltet ist. Bestehende Leerstandsflächen sind aktuell an die Grundschule des forum thomanum vermietet. Mit der Nutzung des eigenen Schulgebäudes am Campus des forum thomanum werden auch diese Flächen wieder verfügbar sein. Die Situation an der Karl-Liebknecht-Schule verläuft dazu entgegengesetzt. Die Schule hat ihre Auslastung mit der Nutzung durch 16 Klassen erreicht. Weitere Belegungen können nur noch durch Nutzungseinschränkungen im Hortbereich realisiert werden. Zugleich wird prognostiziert, dass sich die Bedarfsnachfrage in den nächsten Jahren weiter steigend entwickeln wird. Vor diesem Hintergrund stellt die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks einen Lösungsansatz. Es wird eingeschätzt, dass mit den an der Hans-Kroch-Schule bestehenden Kapazitäten, die Mehrbedarfe in den nächsten Jahren abgesichert werden können. Aus schulnetzplanerischer Sicht sind die Voraussetzungen durch die zueinander bestehende Entfernung der Schulen bzw. der fußläufigen Erreichbarkeit gegeben, einen gemeinsamen Schulbezirk zu bilden. Schulwegsicherheit Die überwiegende Anzahl Wege sind bereist jetzt als Schulwege ausgewiesen und befinden sich in Siedlungs-/Wohngebieten mit verkehrsberuhigten Bereichen (Tempo 30). Zu Querung der Max-Liebermann-Straße stehen mit den Lichtsignalanlagen „Max-LiebermannStraße/Landsberger Straße“ sowie „Max-Liebrmann-Straße / Franz-Mehring-Straße„ zwei ausreichend sichere Querungsmöglichkeiten an der bisherigen Schulbezirksgrenze zur Verfügung. DS-xxxxx/15 Seite 10 von 13 Begründung Grundschule Elsbethstr. 1 (Geschwister-Scholl-Schule) Grundschule Geibelstraße 74 (Adam-Friedrich-Oeser-Schule) Die Prognosen zur aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung gehen von einer Überschreitung der Richtkapazitäten der Geschwister-Scholl-Schule um bis zu 4 Klassen in den kommenden Jahren aus. Um die sich daraus ergebenden Probleme der Raumnutzung (Hortnutzung, Speiseversorgung) zu verringern, soll eine Verkleinerung des Schulbezirkes vorgenommen werden. Die Zuordnung der abzutrennenden Bereiche soll an der AdamFriedrich-Oeser-Schule erfolgen. Die ausgewiesene Richtkapazität von 14 Klassen wird dort auch in den kommenden Jahren nicht ausgeschöpft. Damit können diese Reserven für die Absicherung der Bedarfsnachfrage aus dem gegenwärtig direkt angrenzenden Bereich Geschwister-Scholl-Schule genutzt werden. Schulwegsicherheit Der überwiegende Anteil der bisherigen Schulwege aus dem Wohngebiet kann in geläufiger Richtung weiter genutzt werden. Es sind die Coppistraße bzw. Lützowstraße, als stark DS-xxxxx/15 Seite 11 von 13 Begründung befahrene Straßen zu queren. Dazu steht mit der Knotenpunktanlage Coppistraße / Lützowstraße eine sichere und großzügig dimensionierte Querung zu Verfügung. Im weiteren Verlauf der Coppistraße steht zusätzlich eine Fußgängersignalanlage in Höhe des Brettscheider-Parks zu Verfügung. DS-xxxxx/15 Seite 12 von 13 Begründung DS-xxxxx/15 Seite 13 von 13 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Leipzig Aufgrund des § 4, Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 18.03.2003 in Verbindung mit § 25, Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes (SchulG) – Fassung vom 29.01.2008 – ändert die Ratsversammlung der Stadt Leipzig die Satzung der Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen vom 20.04.2005 zuletzt geändert am 20.11.2014 wie folgt: §1 In der Liste der Schulbezirke werden im Stadtbezirk Mitte die Schulen Grundschule Hohe Straße 45 (Schule am Floßplatz) und Grundschule Straße des 18. Oktober 8b (PabloNeruda-Schule), im Stadtbezirk Nord die Grundschule Geibelstraße 74 (Adam-FriedrichOeser-Schule) und die Grundschule Elsbethstr. 1 (Geschwister-Scholl-Schule), im Stadtbezirk Ost die Grundschule Gaswerksweg 1, Engelsdorf (Christoph-Arnold-Schule) und die Grundschule Stötteritzer Landstraße 21, Holzhausen (Schule Holzhausen) und in der Liste der gemeinsamen Schulbezirke wird der gemeinsame Schulbezirk im Stadtbezirk Mitte entsprechend der Anlage geändert. §2 Zur Liste der gemeinsamen Schulbezirke wird ein gemeinsamer Schulbezirk im Stadtbezirk Südwest, welcher die Grundschulen Martin Herrmannstr. 1 (120. Schule) und Antonienstr. 24 (Schule am Adler) umfasst, gemäß Anlage hinzugefügt. Weiterhin wird zu der Liste der gemeinsamen Schulbezirke im Stadtbezirk West ein weiterer gemeinsamer Schulbezirk gemäß Anlage hinzugefügt, welcher die Grundschulen Binzer Straße 14 (78. Schule) und Miltitzer Allee 1 (100. Schule) umfasst. Zu der Liste der gemeinsamen Schulbezirke im Stadtbezirk Ost wird ein weiterer gemeinsamer Schulbezirk gemäß Anlage hinzugefügt, welcher die Grundschule Friedrich-Dittes-Str. 23 (74. Schule) und die Grundschule Martinstr. 7 (Ernst-Pinkert-Schule) hinzugefügt. Im Stadtbezirk Nord wird der Liste der gemeinsamen Schulbezirke ein weiterer gemeinsamer Schulbezirk, welcher die Grundschule Jörgen-Schmidtchen-Weg 8 (H.-Kroch-Schule ehem. 75.) und die Grundschule Heinrich-Mann-Str. 1 (Karl-Liebknecht-Schule) umfasst, gemäß Anlage hinzugefügt. Mit der Aufnahme in der Liste der gemeinsamen Schulbezirke entfallen die Schulen aus der Liste der Schulbezirke Folgende Schulen werden daher dort gestrichen: • im Stadtbezirk Südwest Grundschulen Martin Herrmannstr. 1 (120. Schule) und Antonienstr. 24 (Schule am Adler) • im Stadtbezirk West Grundschulen Binzer Straße 14 (78. Schule) und Miltitzer Allee 1 (100. Schule) • im Stadtbezirk Ost Grundschule Friedrich-Dittes-Str. 23 (74. Schule) und die Grundschule Martinstr. 7 (Ernst-Pinkert-Schule) • im Stadtbezirk Nord DS-01445 - Anlage Satzung - Text 26.05.2015 Seite 1 von 2 Grundschule Jörgen-Schmidtchen-Weg 8 (Hans-Kroch-Schule) Grundschule Heinrich-Mann-Str. 1 (Karl-Liebknecht-Schule) und die §3 Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt für Neuaufnahmen ab dem Schuljahr 2016/17. Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den Anlage – Listen der geänderten Schulbezirke DS-01445 - Anlage Satzung - Text 26.05.2015 Seite 2 von 2 Anlage - Liste der geänderten Schulbezirke Liste der Schulbezirke Stadtbezirk Mitte Grundschule Straße des 18. Oktober 8b (Pablo-Neruda-Schule) Goldschmidtstraße östl. (beidseitige Hausnummern), Platostraße östl. (ohne Hausnummern), Prager Straße (südwestl. Hausnummern) südöstl. bis Vor dem Hospitaltore (ohne Hausnummern) südl. bis Liebigstraße, Liebigstraße (beidseitige Hausnummern) östl., Verlauf Stadtbezirksgrenze südl. bis Semmelweissstraße (beidseitige Hausnummern), Semmelweissstraße westl. bis Phillip-Rosenthal Straße, Phillip-Rosenthal-Straße (beidseitige Hausnummern) östl. bis Prager Straße, Prager Straße (südwestl. Hausnummern) südöstl., S-Bahn südwestl. bis Richard-Lehmann-Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis Bahn, Bahn nördl. bis verlängerte Kurt-Eisner-Straße, Kurt-Eisner-Straße (ohne Hausnummern) westl. bis Lößniger Straße, Lößniger Straße (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Arndtstraße, Arndtstraße (beidseitige Hausnummern) westl. bis Arthur-Hoffmann-Straße, Arthur-Hoffmann-Straße (westl. Hausnummern) südl. bis Alfred-Kästner-Straße, Alfred-Kästner-Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis KarlLiebknecht-Straße, Karl-Liebknecht-Straße (östl. Hausnummern) nördl. bis Peterssteinweg, Peterssteinweg (östl. Hausnummern) bis Härtelstraße, Härtelstraße (südl. Hausnummern) bis Windmühlenstraße, Windmühlenstraße (nördl. Hausnummern) nordwestl. bis Grünwaldstraße, Grünwaldstraße (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Roßplatz, Roßplatz (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Goldschmidtstraße Grundschule Hohe Straße 45 (Schule am Floßplatz) Grünwaldstraße südl. (ohne Hausnummern) bis Windmühlenstraße, Windmühlenstraße (südl. Hausnummern) bis Härtelstraße, Härtelstraße westl. (nördl. Hausnummern) bis Peterssteinweg, Peterssteinweg (westl. Hausnummern) südl. bis Karl-Liebknecht-Straße, Karl-Liebknecht-Straße (westl. Hausnummern) südl. bis Kurt-Eisner-Straße, Kurt-EisnerStraße (nördl. Hausnummern) bis Wundtstraße, Wundtstraße (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Karl-Tauchnitz-Straße, Karl-Tauchnitz-Straße westl. bis Peterssteinweg, KarlTauchnitz-Straße (östl. und südl. Hausnummern) bis Martin-Luther-Ring, Martin-LutherRing (südl. Hausnummern) östl. bis Roßplatz, Rossplatz (beidseitige Hausnummern) bis Grünwaldstraße Stadtbezirk Ost Grundschule Gaswerksweg 1, Engelsdorf (Christoph-Arnold-Schule) Wildbuschweg (ohne Hausnummern) bis Schneeballweg, Schneeballweg östl. bis Schlehdornweg (ohne Hausnummern), Schlehdornweg nördl. bis Am Sommerfeld (ohne Hausnummern) bis Ende, Verlauf östlich bis zur Autobahn A 14, nördl. entlang an der Autobahn A 14 bis Stadtgrenze, Verlauf der Stadtgrenze südl. bis Stadtbezirksgrenze/Kleinpösnaer Straße, Verlauf der Stadtbezirksgrenze nördl., westl. bis Baalsdorfer Straße, Baalsdorfer Straße (ohne Hausnummern) nördl. bis Brandiser Straße, Brandiser Straße westl. (ohne Hausnummern) bis Ziegelstr., Ziegelstr. (ohne Hausnummern), Verlauf Ortsteilgrenze nördl. bis Riesaer Str., Riesaer Straße östl. (ohne Hausnummern) bis Wildbuschweg Stadtbezirk Südost Seite 1 von 5 Grundschule Stötteritzer Landstraße 21, Holzhausen (Schule Holzhausen) Colmblick (ohne Hausnummern) westl. bis Feldstraße, Feldstraße (ohne Hausnummern) nordwestl. bis Ortsteilgrenze, Verlauf der Ortsteilgrenze nördl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze östl. bis Hommelweg, Hommelweg nördl. (ohne Hausnummern), weiter entlang Ortsteilgrenze (beidseitige Hausnummern) bis Brandiser Straße, Brandiser Str. bis Baalsdorfer Str. (beidseitige Hausnummern), Verlauf Baalsdorfer Straße südl. (beidseitige Hausnummern) bis zur Stadtbezirksgrenze, entlang östl. Stadtbezirksgrenze bis Stadtgrenze, Verlauf Stadtgrenze südöstl. bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze nördl. bis Bahn, Bahn bis Colmblick. Stadtbezirk Nord Grundschule Elsbethstr. 1 (Geschwister-Scholl-Schule) S-Bahn nordöstl. bis Wiederitzscher Straße, Wiederitzscher Straße (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Tresckowstr., Tresckowstr. (beidseitige Hausnummern) westl. bis Olbrichtstr., Olbrichtsstr. (ohne Hausnummern) nördl. bis Linie Stauffenbergstr., Stauffenbergstr. (südl. Hausnummern) östl. bis Landsberger Str., Landsberger Str. (westl. Hausnummern) südöstl. bis Coppistr., Coppistr. (südl. Hausnummern) östl. bis Dietzgenstr., Dietzgenstr. (westl. Hausnummern) bis S-Bahn, S-Bahn bis Lützowstraße, Lützowstr. nördl. (östl. Hausnummern) bis W.-Sammet-Str., W.-Sammet-Str. (südl. Hausnummern) östl. bis Geibelstr., Geibelstr. (westl. Hausnummern) südl. S-Bahn, SBahn östl. bis Theresienstr., Theresienstr. (ohne Hausnummern) westl. bis Delitzscher Str., Delitzscher Str. (nordwestl. Hausnummern) südl. bis G.-Schumann-Str., G.-Schumann-Str. (nördl. Hausnummern) westl. bis S-Bahn Grundschule Geibelstraße 74 (Adam-Friedrich-Oeser-Schule) Max-Liebermann-Straße (südl. Hausnummern) östl. bis Delitzscher Straße, Delitzscher Straße (westl. Hausnummern) südl. bis Bahn, Bahn westl. bis Geibelstraße, Geibelstraße (beidseitige Hausnummern) nördl. bis W.-Sammet-Straße, W.-Sammet-Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis Lützowstraße, Lützowstraße (nordwestl. Hausnummern) südl. bis S-Bahn, S-Bahn westl. bis auf Höhe Ditzgenstr., Dietzgenstraße (östl. Hausnummern) nördl. bis Coppistr., Coppistr. (südl. Hausnummern) östl. bis Virchowstraße, Virchowstraße (östl. Hausnummern) nördl. bis M.-Liebermann-Straße. Liste der gemeinsamen Schulbezirke Stadtbezirk Mitte Seite 2 von 5 Grundschulen Manetstraße 8, Lessingstraße 27, Eitignonstraße 5 (A.-M.-BachSchule, Lessingschule, Schule 5 im STB Mitte) Elsterbecken von Käthe-Kollwitz-Straße nördlich bis Hans-Driesch-Straße östl. bis Am Sportforum, Am Sportforum östl. bis Leutzscher Allee, Leutzscher Allee (beidseitige Hausnummern) östl. bis Zöllner Weg, Zöllner Weg (beidseitige Hausnummern) südöstl. bis Emil-Fuchs-Straße, Emil-Fuchs-Straße (beidseitige Hausnummern) östl. bis Uferstraße, Uferstraße (beidseitige Hausnummern) östl. bis Parthe, Linie Parthe nordöstl. Bis Rackwitzer Straße, Rackwitzer Straße (ohne Hausnummern) östl. bis Am Gothischen Bad, Am Gothischen Bad (ohne Hausnummern) östl. bis Brandenburger Straße, Brandenburger Straße (ohne Hausnummern) südl. bis Georgiring (ohne Hausnummern) südl. bis Roßplatz, Roßplatz (beidseitige Hausnummern) südwestl. Bis Grünwaldstraße, Rossplatz (nördl. Hausnummern) bis Martin-Luther-Ring, Martin-Luther-Ring (nördl. Hausnummern) bis Karl-Tauchnitz-Straße, Karl-Tauchnitz-Straße (nördl. Hausnummern) bis Beethovenstraße, Karl-Tauchnitz-Straße südl. (westl. Hausnummern) bis Rennbahnweg, Rennbahnweg (beidseitige Hausnummern) westl. bis Max-Reger-Allee, Max-Reger-Allee (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Käthe-Kollwitz-Straße Stadtbezirk Ost Grundschule Schlehenweg 32 (Theodor-Körner-Schule); Grundschule Döllingstraße 25 (24. Schule); Grundschule Goldsternstr. 23 (Brüder-Grimm-Schule); Grundschule Louis-Fürnberg-Str. 2 (Hans-Christian-Andersen-Schule): Torgauer Str. (beidseitig ohne Hausnummern) nordöstl. bis Autobahn A 14 und Stadtgrenze, Verlauf südwestl. an der Autobahn A 14 (tw. Stadtgrenze) bis Höhe Straße Am Sommerfeld, westliche Richtung zur Straße Am Sommerfeld, Am Sommerfeld (beidseitige Hausnummern) westl. bis Schlehdornweg, Schlehdornweg südl. bis Schneeballweg (beidseitige Hausnummern), Schneeballweg westl. bis Wildbuschweg (beidseitige Hausnummern), Wildbuschweg südl. bis Riesaer Straße (beidseitige Hausnummern), Riesaer Straße westl. (beidseitige Hausnummern) mit Verlauf an Ortsteilgrenze bis Gutberletstr., Verlauf an Ortsteilgrenze westl. bis Goetheweg, Goetheweg (ohne Hausnummern) südl. bis Ortsteilgrenze, Verlauf Ortsteilgrenze südwestl. bis Verlängerung Bautzmannstr., Bautzmannstr. (ohne Hausnummern) nördl. bis Eisenbahnstr., Eisenbahnstr. (ohne Hausnummern) westl. bis Torgauer Str. Grundschule Friedrich-Dittes-Str. 23 (74. Schule): Grundschule Martinstr. 7 (Ernst-Pinkert-Schule): Riebeckstr. (östl. Hausnummern) nördl. bis Breite Str., Breite Str. (östl. Hausnummern) nördl. bis Bernhardtstr., Bernhardtstr. (südöstl. Hausnummern) nordöstl. bis Krönerstr., Krönerstr. (ohne Hausnummern) nördl. bis Ihmelsstr., Ihmelstr. (südöstl. Hausnummern) nördl. bis Wurzner Str., Wurzner Str. (südl. Hausnummern) östl. bis Bautzmannstr., Linie südl. Bautzmannstr./Hans-Eisler-Str., Verlauf Ortsteilgrenze östl. bis Ortsteilgrenze südl. zur Zweinaundorfer Str., von Zweinaundorfer Str. bis südl. gedachte Linie entlang zur Sulzbacher Str. (ohne Hausnummern) bis Stadtbezirkgrenze, Verlauf östl. und südl. Stadtbezirksgrenze bis Sommerfelder Str., Sommerfelder Str. (ohne Hausnummern) südwestl. bis Oberdorfstr., Oberdorfstr. (ohne Hausnummern) westl. bis Oststr., Oststr. Seite 3 von 5 (östl. Hausnummern) nördl., Linie Oststr./Döbelner Str. westl. bis Döbelner Str. (nördl. Hausnummern) nordwestl. bis Schönbachstr., Schönbachstr. (westl. Hausnummern) südl. bis Papiermühlstr., Papiermühlstr. (nördl. Hausnummern) nordwestl. in Stötteritzer Str. (nördl. Hausnummern) westl. bis Holsteinstr., Holsteinstr. (östl. Hausnummern) nördl. bis Kurt-Günther-Str., Kurt-Günther-Str. (nördl. Hausnummern) westl. bis Riebeckstr. Stadtbezirk Südwest Grundschulen Martin Herrmannstr. 1 (120. Schule): Antonienstr. 24 (Schule am Adler): S-Bahn bis Bhf. Plagwitz östl. bis Engertstr., Engertstr. (ohne Hausnummern) südl. bis Weißenfelser Str., Weißenfelser Str. (ohne Hausnummern) nordöstl. bis Gießerstr., Gießerstr. (beidseitige Hausnummern) südl. bis Industriestr., Industriestr. (ohne Hausnummern) östl. bis Zschochersche Str., Zschochersche Str. (westl. Hausnummern) südl. bis Eduardstr., Eduardstr. (ohne Hausnummern) östl. bis Weiße Elster, Weiße Elster südl. bis Antonienstr., Antonienstr. (beidseitige Hausnummern) westl. bis Kreuzung ErichZeigner-Alle/Antonienstraße Kreuzung Erich-Zeigner-Alle/Antonienstraße südwestlich entlang Kantatenweg (beidseitige Hausnummern) bis Windorfer Straße, Windorfer Straße (beidseitige Hausnummern) südl. bis Dieskaustraße, Dieskaustraße (beidseitige Hausnummer) südöstl. bis S-Bahn, S-Bahn östl. bis Stadtgrenze, Stadtgrenze südl. bis Lauerscher Weg/Lauersche Straße (in Zöbigker), Lauerscher Weg (beidseitige Hausnummern), Linie westl. bis Elchweg, Elchweg (ohne Hausnummern) westl. in gerader Verlängerung bis Seebenischer Straße (Stadtgrenze), Linie vom Punkt Seebenischer Str./Stadtgrenze nördl. bis Gerhard-Ellrodt-Straße/Th.-Müntzer-Straße, Gerhard-EllrodtStraße (beidseitige Hausnummern) östl. bis Rippachtalstraße (beidseitige Hausnummern), Verlauf Rippachtalstraße nordöstl/weiter nördl. bis Schönauer Straße, Schönauer Straße (nordöstl. Hausnummern) nordwestl. bis Goldrutenweg, Goldrutenweg (alle Hausnummern) östl. entlang der Bahn/Ortsteilgrenze (nördlich) in Verlängerung bis Bhf.Plagwitz. Stadtbezirk West Grundschule Binzer Straße 14 (78. Schule): Grundschule Miltitzer Allee 1 (100. Schule): Stadtgrenze östl. bis Lützner Straße (B87), Lützner Straße (ohne Hausnummern) östl. bis Krakauer Straße, Krakauer Straße (beidseitige Hausnummern) südl. bis Kreuzung Ratzelstraße /Krakauer Straße, ab Kreuzung Ratzelstraße/Krakauer Straße entlang der Ortsteilgrenze südl. bis Lausener Weg, Lausener Weg (südl. Hausnummern) östl. bis Rothenburger Straße/Lausener Weg, Linie in gerader Verlängerung der Rothenburger Straße südl. bis Gerhard-Ellrodt-Straße (beidseitige Hausnummern) westl. bis Stadtbezirksgrenze/Th.-Müntzer-Str., Verlauf der Stadtbezirksgrenze südl. und danach Linie weiter südl. bis Punkt Seebenischer Str./ Stadtgrenze, Verlauf Stadtgrenze nördl. bis Lützner Straße (B87). Stadtbezirk Nord Grundschule Jörgen-Schmidtchen-Weg 8 (Hans-Kroch-Schule): Grundschule Heinrich-Mann-Str. 1 (Karl-Liebknecht-Schule): Seite 4 von 5 Olbrichtstraße (beiseitige Hausnummern) nördl. bis Landsberger Straße, Landsberger Straße (nordöstl. Hausnummern) nordwestl. bis Keplerstraße, Keplerstraße (beidseitige Hausnummern) westl. bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze nördl. bis Bahnhofstraße, Stadtbezirksgrenze südöstl. bis Möckernscher Weg, Verlauf Ortsteilgrenze östl. bis Virchostraße, Virchowstraße (westl. Hausnummern) südl bis Coppistraße, Coppistr. (nördl. Hausnummern) westl. bis Landsberger Str., Landsberger Str. (östl. Hausnummern) nordwestl. bis Stauffenbergstr., Stauffenbergstr. (nördl. Hausnummern) bis Olbrichtstr. Seite 5 von 5 Stellungnahmen der Schulkonferenzen Stellungnahmen der Schulen zu den Schulbezirksänderungen Schulen Stellungnahme der Schulkonferenzen Argumente der Verwaltung Ch.-Arnold-Schule Zustimmung mit Anmerkungen - Der Veränderung der Schulbezirksgrenze in Richtung Holzhausen wird uneingeschränkt zugestimmt. - Der Veränderung der Schulbezirksgrenze nördlich von Engelsdorf (Gebiet Ilse-Decho-Weg, Rauchfussweg, P.-Arndt-Weg, B.Beckmann-Weg, A.-Gottsched-Weg und K.-Krah-Weg) wird eine Veränderung als nicht notwendig erachtet. - wird zur Kenntnis genommen - Das genannte Gebiet ist nicht von der Schulbezirksänderung betroffen. Es war bereits vor der Veränderung dem gemeinsamen Schulbezirk Ost zugeordnet. Vielmehr kommen der Wildbuschweg, teilweise der Waldrebenweg, teilweise der Gartenweg und Schlehdornweg und der Schneeballweg zum gemeinsamen Schulbezirk hinzu. H.-Ch.-Andersen- Zustimmung - keine Einwände Schule ./. Zustimmung – keine Einwände ./. B.-Grimm-Schule Th.-Körner-Schule Zustimmung mit Anmerkungen - gute Lern- und Hortbedingungen - Schulgebäude ist für eine 4-Zügigkeit ausgelegt Grundschule ist derzeit zweizügig, so dass noch Aufnahmekapazitäten vorhanden sind - wird zur Kenntnis genommen - es wird von den Eltern gefordert, dass Geschwister weiter die gleiche GS besuchen - über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter gemeinsam mit der SBA-L hierbei wird die Geschwisterregelung berücksichtigt 24. Schule Zustimmung – keine Einwände ./. Grundschule Holzhausen Zustimmung – keine Einwände ./. → → E.-Pinkert-Schule Zustimmung mit Anmerkungen - Zusammenlegung der Grundschulbezirke nur sinnvoll, wenn es ein aktuelles Gesamtkonzept zur SNP und Entwicklung der Schulstandorte gibt Entwicklungsperspektiven der E.-Pinkert-Schule in Bezug auf das Haus 2 (derzeit Nutzung durch K.-Kollwitz-Heim) - An der Festlegung aus dem Schulentwicklungsplan – Fortschreibung 2012 wird festgehalten: „Mit Verlagerung der K.Kollwitz-Schule an den Schulstandort K.Vogel-Str. 17/19 wird das Haus 2 für die E.-Pinkert-Schule hergerichtet.“ - wichtig für die Schule – 3-Zügigkeit (nicht weniger Klassen) - eine 2 – 3 Zügigkeit wird definitiv bleiben - mit Haus 2 kann eine Kapazität von einer 4 bis 4,5 – Zügigkeit geschaffen werden → - über die Aufnahme entscheidet der - nach Zusammenlegung der Schulbezirke müssen konkrete Aufnahmekriterien Schulleiter gemeinsam mit der SBA-L Ds – VI – 01445 – Ergänzungsblatt Seite 1 von 8 → Stellungnahmen der Schulkonferenzen 74. Schule von beiden Schulen erarbeitet werden (bzgl. Zuweisung der Schüler) beide Schulleiter und die SBA-L müssen vor Aufnahme entsprechende Kriterien für die Schülerzuweisung erarbeiten Keine Zustimmung Begründung: - sollten die Eltern nicht an ihre Wunschschule kommen, müssen sie in Widerspruch gehen die Entscheidungsfindung dauert zu lange Vorbereitung des Schuljahres ist nur mit einigermaßen verlässlichen Zahlen möglich Wird zur Kenntnis genommen. → → - Maßstäbe zur Benotung sind an den Schulen unterschiedlich es müsste also eine Schule ihre Vorstellungen und Beschlüsse überprüfen und verändern - die Maßstäbe zur Benotung müssen nicht verändert werden, da die Schulen eigenständig bleiben und jede Schule entscheidet für sich (Eigenständigkeit bleibt erhalten) - Wer soll beim gemeinsamen Schulbezirk messen, welcher Schüler näher an welcher Schule wohnt ? - über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter gemeinsam mit der SBA-L (Erstellung von objektiven Aufnahmekriterien) - langfristig erfolgen schulvorbereitende Maßnahmen mit den Kindergartenkindern sonderpäd. Förderbedarf, Beratungen zur Beseitigung von Defiziten (Logopädie, Ergotherapie; ...) - sehr positive Maßnahme wird von jeder Grundschule durchgeführt (siehe Vereinbarung zur Kooperation von Kindergarten und Grundschule) Mehrheitliche Zustimmung zum gemeinsamen Schulbezirk mit der 100. Schule ./. Zustimmung unter Einhaltung von Bedingungen Die 120. Schule kann unter Einhaltung des Brandschutzes maximal 18 Klassen insgesamt führen. Hierbei ergeben sich allerdings Einschränkungen in anderen Bereichen, wie Sport und Speiseraum. Die Schule am Adler kann augfrund der Anzahl der Klassenräume und der beengten Situation im Schulhaus (gemeinsame Nutzung mit Oberschule) maximal 9 Klassen insgesamt führen. Unter Beachtung der stetig steigenden schülerzahl ist der Ersatzbau für die Grundschule am adler dringend erforderlich. Ist das nicht zügig umzusetzen muss zügig ein Interimbau für die 120. Schule bereitgestellt werden. → → 78. Schule 120. Schule → - über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter gemeinsam mit der SBA-L sollten Eltern in Widerspruch gehen, dann entscheidet hierüber die SBA-L in einem von ihr festgelegten Zeitraum - erfahrungsgemäß gibt es nicht viele Widersprüche, so dass man dennoch das neue Schuljahr mit verlässlichen Zahlen planen kann Aufnahmekriterien: - die Aufnahmekapazität darf sechs Eingangsklassen nicht überschreiten. GS am Adler max. 2 Klassen 120.GS max 4 Klassen -Geschwisterkinder werden bei der Wahl der Schule berücksichtigt, soweit das möglich ist. Ds – VI – 01445 – Ergänzungsblatt Seite 2 von 8 → Die Aufnahmekriterien wurden von den Schulen erstellt. Bei gemeinsamen Schulbezirken entscheidet der Schulleiter in Gemeinsamkeit mit der Sächsischen Bildungsagentur über die Aufnahme. Stellungnahmen der Schulkonferenzen -Die Verteilung der Integrationskinder, bsonders mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotional muss pädagogisch vertretbar sein. Die Entscheidungen dazu trifft die Sächsische Bildungsagentur. - Die Schulweglänge ist bei der Entscheidung zu beachten. Die Länge des Schulweges soll den Richtwert von 2 Km nicht überschreiten, Eine Prüfung im Einzelfall ist notwendig. - Die Schulwegsicherheit muss gewährleistet sein. Die Anzahl der Gefahrensituation auf dem Schulweg ist gering zu halten. Die Sicherheit ist durch Ampelregelung und 30 km/h-Zonen zu gewährleisten. Die Schulwegsicherheit ist mit Ampelregelung und 30km/h-Zonen gewährleistet. Probleme müssen durch die Schulleitungen beim AfJFB angezeigt werden. Danach erfolgt die Prüfung uns ggf. Umsetzung von Maßnahmen. - §25 Abs. 4 Satz 1-4 Schulgesetz behält weiterhin Gültigkeit und ist bei den Kriterien Punkt 2 und 5 zu beachten. Die Entscheidungen dazu trifft im Einzelfall die Sächsische Bildungsagentur. - Für die Anmeldung für das Sj. 15/16 sollen Eltern im Einladungsschreiben zur Anmeldung über den gemeinsamen Schulbezirk informiert werden. Erklärt werden muss, dass eine Anmeldung an beiden Schulen möglich ist und letztendlich der Schulleiter die Entscheidung zur Aufnahme trifft. Wenn der Stadtrat den Beschluss zur Änderung der Schulbezirkssatzung getroffen hat, erhalten die Eltern ein Informationsschreiben. In diesem wird auf die gesetzliche Grundlage der Einrichtung gemeinsamer Schulbezirke sowie die Anmeldungsmöglichkeiten und die Entscheidung durch die Schulleitung in Gemeinsamkeit mit der Sächsischen Bildungsagentur hingewiesen. Speziell an Schule zu beachten - Die Größe der Sporthalle reicht nicht aus, Die Doppelnutzung der Sporthalle verschärft sich. Der Trennvorhang wurde schon 2012 bei 51.6 beantragt. In zumutbarer Entfernung (5 Min. Fußweg) befindet sich keine weitere Sporthalle. Die nächstliegende Sporthalle an der Radrennbahn ist ca. 15-20 Min. fußläufig entfernt. Eine Nachrüstung des Trennvorhangs konnte mit Blick auf den gesamten Finanzbedarf der Schulen sowie der Prioritätensetzung bisher nicht realisiert werden. Das Vorhaben wird in den Jahresvorhabenplan 2016 aufgenommen. - Der Speiseraum mit 80 Plätzen ist nicht ausreichend. Die Situation verschärft sich. Die Erweiterung des Speiseraums muss innerhalb der energetischen Sanierung erfolgen. Bei voller Auslastung und 100%iger Essenteilnahme fehlen 48 Plätze im Speiseraum. Im Rahmen der energetischen sanierung ist die Erweiterung des Speiseraums vorgesehen. - Eine Entlastung der Schule am Adler ist nur bedingt möglich, da durch verstärkte Wohnbebauung weiter die Schülerzahlen ansteigen werden. Es ist vorgesehen für die Schule am Adler (Grundschule) einen Ersatzbau im Gebiet zu schaffen. Ggf. muss überbrückend ein der 120. Schule zugeordneter Interimstandort eingerichtet werden Ds – VI – 01445 – Ergänzungsblatt Seite 3 von 8 Stellungnahmen der Schulkonferenzen - Eine zügige Planung und Umsetzung des Ersatzbaus für die Schule am Adler ab dem Schuljahr 2016/17 ist dringend und kurzfristig umzusetzen. Schule am Adler Ziel ist es für die Grundschule ein eigenes Schulhaus mit Kapazitätserweiterung bereit zu stellen. Der Bedarf dafür ist aktuell seitens der Schulnetzplanung lab dem Schuljahr 2018/19 gegeben. Entwickelt sich die Bevölkerungszahl im Gebiet weiter so rasant, wie bisher, kann der Bedarf schon eher eintreten. Eine Planung kann jedoch erst erfolgen, wenn die dafür benötigte Fläche zur Verfügung steht. Diesbezüglich gibt es verwaltungsintern verschiedene Aktivitäten. Sollte es absehbar Verzögerungen geben, müssen InterimLösungen (Container) gefunden werden. Zustimmung mit Beachtung von Kriterien Aufnahmekriterien: - die Aufnahmekapazität darf sechs Eingangsklassen nicht überschreiten. GS am Adler max. 2 Klassen 120.GS max 4 Klassen -Die Verteilung der Integrationskinder, bsonders mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotional muss pädagogisch vertretbar sein. - Die Schulweglänge ist bei der Entscheidung zu beachten. Die Länge des Schulweges soll den Richtwert von 2 Km nicht überschreiten, Eine Prüfung im Einzelfall ist notwendig. - Die Schulwegsicherheit muss gewährleistet sein. Die Anzahl der gefahrensituation auf dem Schulweg ist gering zu halten. Die Sicherheirt ist durch Ampelregelung und 30 km/h-Zonen zu gewährleisten. - §25 Abs. 4 Satz 1-4 Schulgesetz behält weiterhin Gültigkeit und ist bei den Kriterien Punkt 2 und 5 zu beachten. - Für die Anmeldung für das Sj. 15/16 sollen Eltern im Einladungsschreiben zur Anmeldung über den gemeinsamen Schulbezirk informiert werden. Erklärt werden muss, dass eine Anmeldung an beiden Schulen möglich ist und letztendlich der Schulleiter die Entscheidung zur Aufnahme trifft. Begründung: Ds – VI – 01445 – Ergänzungsblatt Seite 4 von 8 Analog Argumente zur 120. Schule. Stellungnahmen der Schulkonferenzen An beiden Schulen sind die sanitären Einrichtungen für zusätzliche Klassen nicht ausreichend.Zu beachten ist, dass die 120. Schule energetisch saniert werden soll und eine Auslagerung stattfinden muss. Es besteht dringender Raumbedarf an der Grundschule am Adler. An der Schule am Adler bestehehn in der sanitären Anlage, gemessen an der aktuellen Schülerzahl ein Defizit von 1 Toilettenzelle bei den Mädchen sowie 1 Toilettenzelle und 3 Handwaschbecken bei den Jungen. Eine Erweiterung der Sanitäranlage, verteilt auf Etagen, ist erst dann möglich, wenn die Grundschule, wie voprgesehen, in ein neues Schulhaus wechselt. Die Sanitäranlagen in der 120. Schule sind im rahmen der Umsetzung des Brandschutzes auf den Bedarf einer vierzügigen Schule und darüber hinaus erweitert worden. Speziell an Schule zu beachten - Die Toilettensituation an der Grundschule am Adler ist besonders schwierig. Toiletten befinden sich nur im EG. Schüler werden im 2.und 3. OG Unterrichtet. Sie haben weite Wege, schwierige Pausen- und Aufsichtsregelung mit zahlreichen Konflikten und ggf. Sicherheitslücken. Die Schaffung von Toiletten in der 2. Etage sind dringend anzuraten. Die Grundschule nutzt gemeinsam mit der Oberschule und dem Hort ein Gebäude. Beide Schulen haben Defizite im Raumbedarf. Der Hort ist hierbei fast gänzlich in der Nachnutzung von Unterrichtsräumen. Die Schaffung von zusätzlichen Toiletten in der 2. Etage wäre für die Kinder von Vorteil, würde aber in der Konsequenz das Defizit der Schulen durch Wegfall von Räumen weiter verschärfen. - Die Speiseraum und Turnhallenkapazität ist begrenzt. Die beiden ersten und zweiten Klassen nutzen nur einen Turnraum im Schulhaus. Deshalb ist eine Gruppenbildung mit der doppelten Anzahl der Sportstunden erforderlich. Weitere Sportstunden sind plantechnisch nicht zu realisieren. Weiter Sporthallenkapazitäten stehen in der Umgebung nicht zur Verfügung. Es besteht im Gebiet ein Sporthallendefizit, das nur mit einem Sporthallenneubau ausgeglichen werden kann. - Der Musik.- und Kunstraum wird derzeit auch für Förderstunden und Integrationsstunden genutzt, da kein weiterers Zimmer zur Verfügung steht. Im Schulhaus müssen viele Räume doppelt genutzt wrden. Das wird auch bis zum Auszug von Grundschule und Hort so sein. Durch den Auszug des Offenen Freizeittreffs sind Räume im keller frei gelenkt, die nun durch die beiden schulen und Hort nachgenutzt werden können. Eine Raumnutzungsplanuzng hierzu ist in Artbeit. Dabei ist ein separater Förder/Integrationsraum berücksichtigt. - Die Schule verfügt nur über ein sehr beengtes Lehrerzimmer und einen sehr kleinen Raum für Unterrichtsmittel, den auch die Reinigungsfirma nutzt. Dies sorgt für sehr eingeschränkte Bedingungen. Das Lehrerzimmer ist 24,3m² groß. Gemäß der alten schulbaurichtlinie des SMK wird für eien zweizügige Grundschule der Bereich Lehrer, Schulleiter und Sekretariat mit gesamt 60m² definiert, wobei das Lehrerzimmer 24-50m² groß sein kann. Aktuell verfügt die Schule bei diesen Räumen über eine gesamtgräße von 83,3m². Das Ds – VI – 01445 – Ergänzungsblatt Seite 5 von 8 Stellungnahmen der Schulkonferenzen Lehrerzimmer erfülllt zwar die minimle Größenvorgabe, müsste aber aufgrund der steteig steigenden Anforderungen an die Arbeit der lehrer größer ausfallen. Im Schulhaus ist das aber aufgrund der Gesamtsituation nicht umsetzbar. Die Lagerräume werden teilweise gemeinsam mit der Oberschule genutzt. Im Zusammenhang mit der Nachnutzung von den bisher vom RAA im Keller genutzten Räumen erhält die Grundschule ein eigese Archiv. Die Lagerung von Materialien wird weiterhin in Gemeinsamkeit mit der Oberschule erfolgen. Die Reiniging hat einen eigenen Raum im Keller. 100. Schule Hier handelt es sich um die Sächsische Zustimmung zur Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks gemäß Sächs Ganztagsangebotsverordnung. Der Satz im § 4 Zuweisungsverfahren lautet: GTAVO § 4 Abs. 3 Satz 1. „Der Antragsteller hat schriftlich zu versichern, dass der Durchführung des Ganztagsangebotes ein pädagogisches Konzept zugrunde liegt, dem die Schulkonferenz zugestimmt hat.“ Auf dieser Grundlage kann eine Schulbezirksveränderung nicht erfolgen. Diese ist nur gemäß § 25 Schulgesetz möglich. In Rücksprachem mit der schulleiterin Frau Horn musste festegestellt werden, dass hier ein Schreibfehler vorliegt. Grundsätzlichn handelt es sich um eine Zustimmung aber die Bedenken sind bitte zu beachten. Stellungnahme Elternrat: - solange Ersatzneubau für 78. Schule nicht da ist, wird Vorteil für die 100. Schule gesehen - die Chanchen verschlechtern sich aber, wenn das neue Schulgebäude da ist und die 100. Schule unsaniert bleibt - es wird davon ausgegangen, dass die Planungen für den Schulneubau noch nicht konkret sind. - wenn Schule ab 2016/17 vierzügig wird, sind die Sanierung der Sanitäranlagen und des Schulhofes sowie die Renovierung der Klassenzimmer erforderlich. - die Eltern werden eine Zuwachs der Schülerschaft nicht hinnehmen, wenn in Richtung Sanierung nichts erfolgt. Dann wird sich die Elternschaft öffentlich wehren. - es wird wiederholt angeregt, dass aufgrund des hohen Migrantenanteils des Einsatz eines Schulsozialarbeiters Ds – VI – 01445 – Ergänzungsblatt Seite 6 von 8 Siehe Argumentation zur Stellungnahme des Lehrerrats. Die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich vermehrter sozialer Verhaltensauffälligkeiten von Schüler/- Stellungnahmen der Schulkonferenzen Innen und den damit im Zusammenhang stehenden Problemen in Leipzig sind bekannt. Im Rahmen unserer Möglichkeiten wird darauf aktiv eingegangen. Die Entwicklung von Schulstandorten mit Schulsozialarbeit wird in einem gemeinsamen Abstimmungsund Diskussionsprozess zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung, der Sächsischen Bildungsagentur und den Akteuren in den Planungsräumen vor Ort, hier der Planungsraum Grünau, bestimmt. Die in kommunaler Trägerschaft befindlichen Schulen müssen Bedarfsanzeigen an das Amt für Jugend, Familie und Bildung bzw. die SBAL richten. Die Priorisierung eines Standortes hängt dann maßgeblich von der Schulform und der sozio-strukturellen Belastung des Ortsteils, in dem sich die Schule befindet, ab und wird in dem oben genannten Abstimmungs- und Diskussionsprozess vorgenommen." geboten ist. -trotz der vor kurzem eingerichteten zwei Die Zuweisung der Schüler für die DaZDAZ-Klassen wünschen die Eltern, dass Klassen obliegt der Sächsischen Bildungsagentur. sich der Anteil nicht wesentlich erhöhen sollte - Zusammenfassend wird der gemeinsame Schulbezuirk als Chance für die 100. schule gesehen, deshalb Zustimmung zur Schulbezirksänderung Stellungnahme Lehrerrat: - die Lehrervertreter sind mit dem gemeinsamen Schulbezirk nicht einverstanden, weil die Schulnetzplanung keine weiteren Sanierungsmaßnahmen am und im Gebäude sowie dem Schulhof vorsieht - mit einem Neubau für die 78. Schule steigert sich die Attraktivität dieser zum Nachteil der 100. Schule - bevor keine konkreten Pläne für die 100. Schule vorliegen, kann dem gemeinsamen Schulbezirk nicht zugestimmt werden Ds – VI – 01445 – Ergänzungsblatt Seite 7 von 8 Die Schulnetzplanung definiert ausschließlich den Bedarf an Schulplatzkapazitäten, der über den vorhandenen Kapazitäten erforderlich ist. In der aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung wird vorgeschlagen, dass aufgrund der nunmehr wieder positiven Bevölkerungentwicklung in Grünau die Fusion der 78. Schule mit der 100. Schule nicht mehr umgesetzt werden soll. Beide Schulen sollen erhalten bleiben, wobei für die 78. Schule eine Erweiterung notwendig ist. Die Zustimmung des Stadtrates ist hierzu noch erforderlich. Dann können höhere investive Maßnahmen geplant und umgesetzt werden. Maßnahmen der Bauunterhaltung sind jedoch unabhängig von der Schulnetzplanung vorzunehmen. Es ist möglich, dass nach Fertigstellung des neuen Schulhauses für die 78. Schule der gemeinsame Schulbezirk aufgehoben wird und jede Schule wieder einen eigenen Schulbezirk führt. Stellungnahmen der Schulkonferenzen Hans-KrochSchule Karl-LiebknechtSchule Adam-FriedrichOeser-Schule Zustimmung zur Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks ohne weitere Hinweise Zustimmung zur Bildung des gemeinsamen Schulbezirks mit Hinweisen: - jährliche Prüfung der Kapazität an beiden Schulen - Im Zuge der jährlichen Anmeldung erfolgt bereits jetzt der Abgleich zwischen Bedarf und zur Verfügung stehenden Kapazitäten - Bereitstellung finanzieller Mittel zur Werterhaltung / Sanierung der HansKroch-Schule - Die Einordnung von baulichen Maßnahmen erfolgt unter der Berücksichtigung der Prioritäten in die mittelfristige Finanzplanung - Der gemeinsame Schulbezirk darf nicht dazu führen, dass Kinder, die unmittelbar an der Karl-Liebknecht-Schule wohnen, künftig eine andere Grundschule besuchen müssen und dorthin einen längeren Weg haben. - Mit der Schaffung geeigneter Auswahlkriterien bei einem gemeinsamen Schulbezirk ist es möglich, eine ausgeglichene Verteilung der Schülerströme zu erreichen. - Angesichts der aktuellen demografischen Situation im Einzugsgebiet der beiden Grundschulen sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt stadtplanerische Erhebungen und Aktivitäten aufzunehmen, die die absehbar weiter steigende Zahl von Kindern mit der maximal verfügbaren Kapazität von Grundschulplätzen vergleicht und ggf. auf die Erweiterung der vorhandenen und / oder den Aufbau neuer Grundschulkapazitäten hinwirkt. - Im Zuge der Fortschreibung der Schulnetzplanung wird eine kommende Entwicklung in den Stadtgebieten prognostiziert und eine entsprechender Handlungsbedarf abgeleitet. Zustimmung zur Änderung des Schulbezirks ohne weitere Hinweise. Ds – VI – 01445 – Ergänzungsblatt Seite 8 von 8