Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1027737.pdf
Größe
3,3 MB
Erstellt
20.05.15, 12:00
Aktualisiert
31.01.16, 08:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01445
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
08.06.2015
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.06.2015
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
25.06.2015
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
01.07.2015
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
01.07.2015
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord
02.07.2015
Anhörung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
02.07.2015
2. Lesung
Ortschaftsrat Engelsdorf
06.07.2015
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
07.07.2015
Anhörung
Ortschaftsrat Holzhausen
07.07.2015
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-West
13.07.2015
Anhörung
Ratsversammlung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
9. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der
Grundschulen einschließlich der Listen der geänderten Schulbezirke gemäß Anlage 1.
2. Damit ändern sich die Beschlüsse der Ratsversammlung RBIV-279/05 vom 20.04.2005, RBIV464/05 vom 14.12.2005, RBIV-678/06 vom 20.09.2006, RBIV-1610/09 vom 20.05.2009, RBV-184/10
vom 20.01.2010 , RBV-303/10 vom 24.03.2010, RBV-1136/12 vom 29.02.2012, RBV1716/13 vom
10.07.2013 und DS-00316/14 vom 20.11.2014
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Sachverhalt:
s. Anlagen
Anlagen:
Prüfkatalog
Begründung/Sachverhalt
9. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Leipzig
Begründung
Begründung
Stadtbezirk Mitte
Grundschule Straße des 18. Oktober 8b (Pablo-Neruda-Schule)
Grundschule Hohe Straße 45 (Schule am Floßplatz)
Grundschulen Manetstraße 8, Lessingstraße 27, Eitignonstraße 5 (A.-M.-Bach-Schule,
Lessingschule, Schule 5 im STB Mitte)
In der letzten Änderung dieser Schulbezirke wurden in der Umschreibung einzelne
Straßenabschnitte nicht eindeutig zugeordnet. Dies erfolgt mit der jetzigen Änderung. Die
Schulbezirke verändern sich nicht.
Stadtbezirk Ost
Gemeinsamer Schulbezirk Anger-Crottendorf
- Grundschule Friedrich-Dittes-Str. 23 (74. Schule)
- Grundschule Martinstr. 7 (Ernst-Pinkert-Schule):
Beide Schulen liegen im Ortsteil Anger-Crottendorf. Dieser Ortsteil profitiert vom
anhaltenden Bevöl-kerungswachstum in Leipzig. Das Wohngebiet bietet jungen Familien
sozialverträgliche Mieten, so dass in dieser Bevölkerungsgruppe eine wachsende Nachfrage
an Wohnraum besteht. Einhergehend mit diesem Trend entwickelt sich auch eine immer
stärkere Nachfrage an Grundschulplätzen. Um den künftig hohen Bedarf an
Grundschulplätzen für den Ortsteil Anger-Crottendorf absichern zu können, müssen die vorhandenen Kapazitäten an beiden Schulen sinnvoll und ausgewogen genutzt werden.
Aus den genannten Gründen wird das zukünftig freiwerdende Haus 2 an der E.-PinkertSchule, nach Verlagerung der K.-Kollwitz-Schule (ein-schließlich des Betreuungsangebotes)
an den neuen Schulstandort Karl-Vogel-Straßen17/19, für den Schulbetrieb hergerichtet und
schafft damit noch zusätzliche Kapazitäten für den Ortsteil und Stadtbezirk.
Vor diesem Hintergrund ist eine Aufhebung der Trennung zwischen beiden Schulbezirken
sinnvoll.
Zukünftige Schülerströme aus den Ortsteilen Anger-Crottendorf und Reudnitz-Thonberg
können in einem gemeinsamen Schulbezirk besser durch die Schulen optimiert und
abgestimmt werden.
Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege sind durch Ampelregelungen und
verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet.
Länge der Schulwege: Der gemeinsame Schulbezirk der 74. Schule und der E.-PinkertSchule erstreckt sich auf die Größe der bisherigen Außengrenzen des jeweiligen
Schulbezirks.
Aus diesem Gebiet heraus liegen die Längen der Schulwege zur entsprechenden Schule
(74. Schule oder E.-Pinkert-Schule) in einem bis zu 2 Kilometerradius.
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Begründung
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Begründung
Stadtbezirk Ost / Südost
Grundschule Gaswerksweg 1, Engelsdorf (Christoph-Arnold-Schule)
gemeinsamer Schulbezirk Ost von:
Grundschule Schlehenweg 32 (Theodor-Körner-Schule);
Grundschule Döllingstraße 25 (24. Schule);
Grundschule Goldsternstr. 23 (Brüder-Grimm-Schule);
Grundschule Louis-Fürnberg-Str. 2 (Hans-Christian-Andersen-Schule)
Grundschule Stötteritzer Landstr. 21, Holzhausen (Schule Holzhausen)
Der Ortsteil Engelsdorf verzeichnet eine positive Bevölkerungsentwicklung. Dies hat
Auswirkungen auf die
Nachfrage an Grundschulplätzen. Damit der Bedarf an
Grundschulplätzen abgesichert werden kann, muss der Schulbezirk der Ch.-Arnold-Schule,
zugunsten des gemeinsamen Schulbezirkes Ost und der Schule Holzhausen, verkleinert
werden.
Die Kapazität der Ch.-Arnold-Schule ist mit einer 4-Zügigkeit ausgelegt. Diese Zügigkeit
kann nicht überschritten werden, da hierfür keine räumlichen Ressourcen im Schulgebäude
mehr vorhanden sind.
Aus diesem Grund wird der Schulbezirk im Siedlungsgebiet Sommerfeld in Richtung des
gemeinsamen Schulbezirkes Ost (Th.-Körner-Schule) und ein Teilbereich des Ortsteils
Baalsdorf in Richtung der Schule Holzhausen verändert.
Die entsprechenden Aufnahmekapazitäten sind in beiden Schulen / Schulbezirken gegeben.
Schulwegsicherheit:
Die Sicherheit der Schulwege sind durch Ampelregelungen und verkehrsberuhigte Zonen
(30 km/h) gewährleistet.
Länge der Schulwege:
Aus dem Gebiet heraus liegen die Längen der Schulwege zur entsprechenden Schule (Th.Körner-Schule oder Schule Holzhausen) in einem bis zu 2 Kilometerradius.
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Begründung
Stadtbezirk Südwest
Grundschule Antonienstr. 24 (Schule am Adler):
Grundschule Martin-Herrmann-Str. 1 (120. Schule)
Gemeinsamer Schulbezirk ab 2016/17
Die infrastrukturell starke Aufwertung des Wohngebietes im Stadtteil Plagwitz als auch in
Kleinzschocher wirkt sich auf die Schule am Adler (Grundschule) als auch auf die 120.
Schule (Grundschule) aus. Im Besonderen ist der Schülerzuwachs im zentralen Bereich
zwischen den beiden Schulen zu verzeichnen. Eine Schulbezirksänderung, gültig ab dem
Schuljahr 2015/16, führte dazu, dass die Zahl der Schüleranmeldungen für die Schule am
Adler geringer ausgefallen ist als erwartet. Dafür ist die Zahl der Anmeldungen an der 120.
Schule höher ausgefallen.
Mit Sicht auf die fortschreitende positive Bevölkerungsentwicklung in beiden Wohngebieten
ist es erforderlich, dass alle verfügbaren Schülerplätze an beiden Schulen genutzt werden
müssen. Um die Kapazität beider Schulen optimal auslasten zu können, ist die Bildung eines
gemeinsamen Schulbezirks notwendig. Aufgabenstellung ist dabei die Nutzung aller
vorhandenen Raumkapazitäten an den Schulen, um den Bedarf an Räumlichkeiten aufgrund
der positiven Bevölkerungsentwicklung abzusichern.
Für diese beiden Schulen werden sich ab dem Schuljahr 2016/17 jährlich Schüler für sieben
erste Klassen anmelden. Beide Schulen zusammen verfügen über eine Kapazität für sechs
Eingangsklassen. Die 120. Schule wird vierzügig und die Schule am Adler zweizügig
geführt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Schule am Adler (Grundschule) einschließlich
Hort mit der Schule am Adler (Oberschule) gemeinsam ein Schulhaus nutzt. Beide
Grundschulen sind jedoch unter Einhaltung der Brandschutzvorgaben in der Lage
alternierend auch eine fünfte bzw. dritte Klasse aufnehmen zu können. Nur in Auslastung
aller Schülerplätze, kann die Situation vorerst entspannt und eine Überlastung der Schulen
vermieden werden.
Durch die Verwaltung wird in der aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung der
Vorschlag unterbreitet, ergänzende Raumressourcen, vor allem für das Gebiet
Kleinzschocher bereitzustellen. Für die Schule am Adler (Grundschule) wird ein
Ersatzneubau mit Kapazitätserweiterung vorgeschlagen. Steht dieser zur Verfügung bzw.
entwickeln sich die Schülerzahlen rückläufig, ist das Einrichten separater Schulbezirke
wieder vorgesehen.
Es kann an einer Schule des gemeinsamen Schulbezirks zu einer höheren Anmeldezahl als
den vorhandenen Schulplätzen kommen. Die Schulleiter und die Sächsische
Bildungsagentur
erarbeiten
Kriterien
für
die
Aufnahme.
Entsprechend
der
Grundschulordnung (SOGS) §4 Abs. 2 entscheidet bei gemeinsamen Schulbezirken der
Schulleiter im Einvernehmen mit der Sächsischen Bildungsagentur über die Aufnahme.
Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und
verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet.
Länge der Schulwege: In der Auswahl der Schülerschaft ist zu berücksichtigen, dass die
Länge der Schulwege den Richtwert von 2 Kilometern nicht überschreitet.
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Begründung
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Stadtbezirk West
Grundschule Binzer Straße 14 (78. Schule):
Grundschule Miltitzer Allee 1 (100. Schule)
Änderung Schulbezirksgrenze ab 2016/17
Die aktuelle Bevölkerungsentwicklung zeigt auf, dass sich die Nachfrage nach Wohnraum
im Stadtbezirk konsolidiert hat bzw. in den kommenden Jahren ein Ansteigen erwarten lässt.
Insofern ist es auch erforderlich, die Schullandschaft den sich verändernden Bedingungen
anzupassen. Gemäß Stadtratsbeschluss RBIV-1514/09 vom 25.02.2009 sollte die Fusion
der 100. Schule mit der 78. Schule und einer gleichzeitigen Aufhebung der 100. Schule zum
31.07.2012 erfolgen. Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde mit dem Beschluss RBV1164/12 vom 21.03.2012 zum Schulnetzplan ausgesetzt. Mit Blick auf die sich abzeichnende
positive Bevölkerungsentwicklung, ist mit der aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung
vorgesehene die Fusion nicht mehr umzusetzen und den diesbezüglichen Beschluss
aufzuheben. Die 78. Schule und die 100. Schule sollen weiter als eigenständige Schulen
agieren. Ungeachtet dessen ist die Bereitstellung eines Ersatzbaus für die 78. Schule mit
höherer Kapazität erforderlich. Die Schule befindet sich in einem ehemaligen Kita-Gebäude,
welches den Anforderungen an eine Schule nicht gerecht wird. Ab 2016/17 wird die Situation
eintreten, dass die vorhandene Kapazität der 78. Schule nicht ausreicht, um den Bedarf im
Schulbezirk sichern zu können. Aufgrund der Gebäudestruktur und den daraus abgeleiteten
Vorgaben des Brandschutzes dürfen die Klassen nur max. 24 Schüler führen. Das Haus darf
nur 192 Schüler beherbergen. Insofern ist eine Änderung der Schulbezirksgrenze
erforderlich. Die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirkes der 100. Schule und der 78.
Schule ermöglicht die Bereitstellung der Schulplätze für den zu erwartenden Bedarf beider
Schulen. Vorrangige Aufgabenstellung ist die optimale Nutzung aller vorhandenen
Raumressourcen der beiden Schulen.
Für die 78. Schule werden sich ab dem Schuljahr 2016/17 jährlich Schüler für drei erste
Klassen anmelden. Es können aber nur zwei Klassen aufgenommen werden.
Es kann an einer Schule des gemeinsamen Schulbezirks zu einer höheren Anmeldezahl als
den vorhandenen Schulplätzen kommen. Die Schulleiter und die Sächsische
Bildungsagentur
erarbeiten
Kriterien
für
die
Aufnahme.
Entsprechend
der
Grundschulordnung (SOGS) §4 Abs. 2 entscheidet bei gemeinsamen Schulbezirken der
Schulleiter im Einvernehmen mit der Sächsischen Bildungsagentur über die Aufnahme.
Für die 78. Schule (Grundschule) wird ein Ersatzneubau mit Kapazitätserweiterung
vorgeschlagen. Steht dieser zur Verfügung bzw. entwickeln sich die Schülerzahlen
rückläufig, ist das Einrichten separater Schulbezirke wieder vorgesehen.
Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und
verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet.
Länge der Schulwege: In der Auswahl der Schülerschaft ist zu berücksichtigen, dass die
Länge der Schulwege den Richtwert von 2 Kilometern nicht überschreitet.
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Stadtbezirk Nord
gemeinsamer Schulbezirk im Stadtbezirk Nord
Grundschule Jörgen-Schmidtchen-Weg 8 (Hans-Kroch-Schule)
Grundschule Heinrich-Mann-Str. 1 (Karl-Liebknecht-Schule)
Vor dem Hintergrund des langfristigen, aber differenziert verlaufenden Ansteigens der
Schülerzahlen in den einzelnen Gebieten der Stadt Leipzig besteht die Notwendigkeit, die
bestehenden Raumressourcen im Schulnetz möglichst optimal zu nutzen.
Die Bedarfsentwicklung an den Schulen im STB Nord verläuft sehr differenziert und mit einer
unterschiedlich starken Dynamik. Am Standort der Hans-Kroch-Schule stagniert gegenwärtig
die Bevölkerungsentwicklung. Das Haus ist für die Führung einer vierzügigen Grundschule
geeignet. Aktuelle werden 7 Klassen beschult, bei denen bereits ein LRS-Angebot der Stadt
Leipzig beinhaltet ist. Bestehende Leerstandsflächen sind aktuell an die Grundschule des
forum thomanum vermietet. Mit der Nutzung des eigenen Schulgebäudes am Campus des
forum thomanum werden auch diese Flächen wieder verfügbar sein.
Die Situation an der Karl-Liebknecht-Schule verläuft dazu entgegengesetzt. Die Schule hat
ihre Auslastung mit der Nutzung durch 16 Klassen erreicht. Weitere Belegungen können nur
noch durch Nutzungseinschränkungen im Hortbereich realisiert werden. Zugleich wird
prognostiziert, dass sich die Bedarfsnachfrage in den nächsten Jahren weiter steigend
entwickeln wird.
Vor diesem Hintergrund stellt die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks einen
Lösungsansatz. Es wird eingeschätzt, dass mit den an der Hans-Kroch-Schule bestehenden
Kapazitäten, die Mehrbedarfe in den nächsten Jahren abgesichert werden können.
Aus schulnetzplanerischer Sicht sind die Voraussetzungen durch die zueinander bestehende
Entfernung der Schulen bzw. der fußläufigen Erreichbarkeit gegeben, einen gemeinsamen
Schulbezirk zu bilden.
Schulwegsicherheit
Die überwiegende Anzahl Wege sind bereist jetzt als Schulwege ausgewiesen und befinden
sich in Siedlungs-/Wohngebieten mit verkehrsberuhigten Bereichen (Tempo 30). Zu
Querung der Max-Liebermann-Straße stehen mit den Lichtsignalanlagen „Max-LiebermannStraße/Landsberger Straße“ sowie „Max-Liebrmann-Straße / Franz-Mehring-Straße„ zwei
ausreichend sichere Querungsmöglichkeiten an der bisherigen Schulbezirksgrenze zur
Verfügung.
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Grundschule Elsbethstr. 1 (Geschwister-Scholl-Schule)
Grundschule Geibelstraße 74 (Adam-Friedrich-Oeser-Schule)
Die Prognosen zur aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung gehen von einer Überschreitung der Richtkapazitäten der Geschwister-Scholl-Schule um bis zu 4 Klassen in den
kommenden Jahren aus. Um die sich daraus ergebenden Probleme der Raumnutzung
(Hortnutzung, Speiseversorgung) zu verringern, soll eine Verkleinerung des Schulbezirkes
vorgenommen werden. Die Zuordnung der abzutrennenden Bereiche soll an der AdamFriedrich-Oeser-Schule erfolgen. Die ausgewiesene Richtkapazität von 14 Klassen wird dort
auch in den kommenden Jahren nicht ausgeschöpft. Damit können diese Reserven für die
Absicherung der Bedarfsnachfrage aus dem gegenwärtig direkt angrenzenden Bereich
Geschwister-Scholl-Schule genutzt werden.
Schulwegsicherheit
Der überwiegende Anteil der bisherigen Schulwege aus dem Wohngebiet kann in geläufiger
Richtung weiter genutzt werden. Es sind die Coppistraße bzw. Lützowstraße, als stark
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befahrene Straßen zu queren. Dazu steht mit der Knotenpunktanlage Coppistraße /
Lützowstraße eine sichere und großzügig dimensionierte Querung zu Verfügung. Im
weiteren Verlauf der Coppistraße steht zusätzlich eine Fußgängersignalanlage in Höhe des
Brettscheider-Parks zu Verfügung.
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9. Satzung zur Änderung der Satzung der
Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Leipzig
Aufgrund des § 4, Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom
18.03.2003 in Verbindung mit § 25, Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes (SchulG) –
Fassung vom 29.01.2008 – ändert die Ratsversammlung der Stadt Leipzig die Satzung
der Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen vom
20.04.2005 zuletzt geändert am 20.11.2014 wie folgt:
§1
In der Liste der Schulbezirke werden im Stadtbezirk Mitte die Schulen Grundschule Hohe
Straße 45 (Schule am Floßplatz) und Grundschule Straße des 18. Oktober 8b (PabloNeruda-Schule), im Stadtbezirk Nord die Grundschule Geibelstraße 74 (Adam-FriedrichOeser-Schule) und die Grundschule Elsbethstr. 1 (Geschwister-Scholl-Schule), im
Stadtbezirk Ost die Grundschule Gaswerksweg 1, Engelsdorf (Christoph-Arnold-Schule)
und die Grundschule Stötteritzer Landstraße 21, Holzhausen (Schule Holzhausen) und in
der Liste der gemeinsamen Schulbezirke wird der gemeinsame Schulbezirk im Stadtbezirk
Mitte entsprechend der Anlage geändert.
§2
Zur Liste der gemeinsamen Schulbezirke wird ein gemeinsamer Schulbezirk im
Stadtbezirk Südwest, welcher die Grundschulen Martin Herrmannstr. 1 (120. Schule) und
Antonienstr. 24 (Schule am Adler) umfasst, gemäß Anlage hinzugefügt. Weiterhin wird zu
der Liste der gemeinsamen Schulbezirke im Stadtbezirk West ein weiterer gemeinsamer
Schulbezirk gemäß Anlage hinzugefügt, welcher die Grundschulen Binzer Straße 14 (78.
Schule) und Miltitzer Allee 1 (100. Schule) umfasst. Zu der Liste der gemeinsamen
Schulbezirke im Stadtbezirk Ost wird ein weiterer gemeinsamer Schulbezirk gemäß
Anlage hinzugefügt, welcher die Grundschule Friedrich-Dittes-Str. 23 (74. Schule) und die
Grundschule Martinstr. 7 (Ernst-Pinkert-Schule) hinzugefügt. Im Stadtbezirk Nord wird der
Liste der gemeinsamen Schulbezirke ein weiterer gemeinsamer Schulbezirk, welcher die
Grundschule Jörgen-Schmidtchen-Weg 8 (H.-Kroch-Schule ehem. 75.) und die
Grundschule Heinrich-Mann-Str. 1 (Karl-Liebknecht-Schule) umfasst, gemäß Anlage
hinzugefügt.
Mit der Aufnahme in der Liste der gemeinsamen Schulbezirke entfallen die Schulen aus
der Liste der Schulbezirke Folgende Schulen werden daher dort gestrichen:
•
im Stadtbezirk Südwest
Grundschulen Martin Herrmannstr. 1 (120. Schule) und Antonienstr. 24 (Schule am
Adler)
•
im Stadtbezirk West
Grundschulen Binzer Straße 14 (78. Schule) und Miltitzer Allee 1 (100. Schule)
•
im Stadtbezirk Ost
Grundschule Friedrich-Dittes-Str. 23 (74. Schule) und die Grundschule Martinstr. 7
(Ernst-Pinkert-Schule)
•
im Stadtbezirk Nord
DS-01445 - Anlage Satzung - Text 26.05.2015
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Grundschule Jörgen-Schmidtchen-Weg 8 (Hans-Kroch-Schule)
Grundschule Heinrich-Mann-Str. 1 (Karl-Liebknecht-Schule)
und
die
§3
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt für Neuaufnahmen ab
dem Schuljahr 2016/17.
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den
Anlage – Listen der geänderten Schulbezirke
DS-01445 - Anlage Satzung - Text 26.05.2015
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Anlage - Liste der geänderten Schulbezirke
Liste der Schulbezirke
Stadtbezirk Mitte
Grundschule Straße des 18. Oktober 8b (Pablo-Neruda-Schule)
Goldschmidtstraße östl. (beidseitige Hausnummern), Platostraße östl. (ohne
Hausnummern), Prager Straße (südwestl. Hausnummern) südöstl. bis Vor dem
Hospitaltore (ohne Hausnummern) südl. bis Liebigstraße, Liebigstraße (beidseitige
Hausnummern) östl., Verlauf Stadtbezirksgrenze südl. bis Semmelweissstraße
(beidseitige Hausnummern), Semmelweissstraße westl. bis Phillip-Rosenthal Straße,
Phillip-Rosenthal-Straße (beidseitige Hausnummern) östl. bis Prager Straße, Prager
Straße (südwestl. Hausnummern) südöstl., S-Bahn südwestl. bis Richard-Lehmann-Straße
(nördl. Hausnummern) westl. bis Bahn, Bahn nördl. bis verlängerte Kurt-Eisner-Straße,
Kurt-Eisner-Straße (ohne Hausnummern) westl. bis Lößniger Straße, Lößniger Straße
(beidseitige Hausnummern) nördl. bis Arndtstraße, Arndtstraße (beidseitige Hausnummern)
westl. bis Arthur-Hoffmann-Straße, Arthur-Hoffmann-Straße (westl. Hausnummern) südl.
bis Alfred-Kästner-Straße, Alfred-Kästner-Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis KarlLiebknecht-Straße, Karl-Liebknecht-Straße (östl. Hausnummern) nördl. bis Peterssteinweg,
Peterssteinweg (östl. Hausnummern) bis Härtelstraße, Härtelstraße (südl. Hausnummern)
bis Windmühlenstraße, Windmühlenstraße (nördl. Hausnummern) nordwestl. bis
Grünwaldstraße, Grünwaldstraße (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Roßplatz,
Roßplatz (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Goldschmidtstraße
Grundschule Hohe Straße 45 (Schule am Floßplatz)
Grünwaldstraße südl. (ohne Hausnummern) bis Windmühlenstraße, Windmühlenstraße
(südl. Hausnummern) bis Härtelstraße, Härtelstraße westl. (nördl. Hausnummern) bis
Peterssteinweg, Peterssteinweg (westl. Hausnummern) südl. bis Karl-Liebknecht-Straße,
Karl-Liebknecht-Straße (westl. Hausnummern) südl. bis Kurt-Eisner-Straße, Kurt-EisnerStraße (nördl. Hausnummern) bis Wundtstraße, Wundtstraße (beidseitige Hausnummern)
nördl. bis Karl-Tauchnitz-Straße, Karl-Tauchnitz-Straße westl. bis Peterssteinweg, KarlTauchnitz-Straße (östl. und südl. Hausnummern) bis Martin-Luther-Ring, Martin-LutherRing (südl. Hausnummern) östl. bis Roßplatz, Rossplatz (beidseitige Hausnummern) bis
Grünwaldstraße
Stadtbezirk Ost
Grundschule Gaswerksweg 1, Engelsdorf (Christoph-Arnold-Schule)
Wildbuschweg (ohne Hausnummern) bis Schneeballweg, Schneeballweg östl. bis
Schlehdornweg (ohne Hausnummern), Schlehdornweg nördl. bis Am Sommerfeld (ohne
Hausnummern) bis Ende, Verlauf östlich bis zur Autobahn A 14, nördl. entlang an der
Autobahn
A
14
bis
Stadtgrenze,
Verlauf
der
Stadtgrenze
südl.
bis
Stadtbezirksgrenze/Kleinpösnaer Straße, Verlauf der Stadtbezirksgrenze nördl., westl. bis
Baalsdorfer Straße, Baalsdorfer Straße (ohne Hausnummern) nördl. bis Brandiser Straße,
Brandiser Straße westl. (ohne Hausnummern) bis Ziegelstr., Ziegelstr. (ohne
Hausnummern), Verlauf Ortsteilgrenze nördl. bis Riesaer Str., Riesaer Straße östl. (ohne
Hausnummern) bis Wildbuschweg
Stadtbezirk Südost
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Grundschule Stötteritzer Landstraße 21, Holzhausen (Schule Holzhausen)
Colmblick (ohne Hausnummern) westl. bis Feldstraße, Feldstraße (ohne Hausnummern)
nordwestl. bis Ortsteilgrenze, Verlauf der Ortsteilgrenze nördl. bis Stadtbezirksgrenze,
Stadtbezirksgrenze östl. bis Hommelweg, Hommelweg nördl. (ohne Hausnummern),
weiter entlang Ortsteilgrenze (beidseitige Hausnummern) bis Brandiser Straße, Brandiser
Str. bis Baalsdorfer Str. (beidseitige Hausnummern), Verlauf Baalsdorfer Straße südl.
(beidseitige Hausnummern) bis zur Stadtbezirksgrenze, entlang östl. Stadtbezirksgrenze
bis Stadtgrenze, Verlauf Stadtgrenze südöstl. bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze nördl. bis
Bahn, Bahn bis Colmblick.
Stadtbezirk Nord
Grundschule Elsbethstr. 1 (Geschwister-Scholl-Schule)
S-Bahn nordöstl. bis Wiederitzscher Straße, Wiederitzscher Straße (beidseitige
Hausnummern) nördl. bis Tresckowstr., Tresckowstr. (beidseitige Hausnummern) westl.
bis Olbrichtstr., Olbrichtsstr. (ohne Hausnummern) nördl. bis Linie Stauffenbergstr.,
Stauffenbergstr. (südl. Hausnummern) östl. bis Landsberger Str., Landsberger Str. (westl.
Hausnummern) südöstl. bis Coppistr., Coppistr. (südl. Hausnummern) östl. bis
Dietzgenstr., Dietzgenstr. (westl. Hausnummern) bis S-Bahn, S-Bahn bis Lützowstraße,
Lützowstr. nördl. (östl. Hausnummern) bis W.-Sammet-Str., W.-Sammet-Str. (südl.
Hausnummern) östl. bis Geibelstr., Geibelstr. (westl. Hausnummern) südl. S-Bahn, SBahn östl. bis Theresienstr., Theresienstr. (ohne Hausnummern) westl. bis Delitzscher Str.,
Delitzscher Str. (nordwestl. Hausnummern) südl. bis G.-Schumann-Str., G.-Schumann-Str.
(nördl. Hausnummern) westl. bis S-Bahn
Grundschule Geibelstraße 74 (Adam-Friedrich-Oeser-Schule)
Max-Liebermann-Straße (südl. Hausnummern) östl. bis Delitzscher Straße, Delitzscher
Straße (westl. Hausnummern) südl. bis Bahn, Bahn westl. bis Geibelstraße, Geibelstraße
(beidseitige Hausnummern) nördl. bis W.-Sammet-Straße, W.-Sammet-Straße (nördl.
Hausnummern) westl. bis Lützowstraße, Lützowstraße (nordwestl. Hausnummern) südl.
bis S-Bahn, S-Bahn westl. bis auf Höhe Ditzgenstr., Dietzgenstraße (östl. Hausnummern)
nördl. bis Coppistr., Coppistr. (südl. Hausnummern) östl. bis Virchowstraße, Virchowstraße
(östl. Hausnummern) nördl. bis M.-Liebermann-Straße.
Liste der gemeinsamen Schulbezirke
Stadtbezirk Mitte
Seite 2 von 5
Grundschulen Manetstraße 8, Lessingstraße 27, Eitignonstraße 5 (A.-M.-BachSchule, Lessingschule, Schule 5 im STB Mitte)
Elsterbecken von Käthe-Kollwitz-Straße nördlich bis Hans-Driesch-Straße östl. bis Am
Sportforum, Am Sportforum östl. bis Leutzscher Allee, Leutzscher Allee (beidseitige
Hausnummern) östl. bis Zöllner Weg, Zöllner Weg (beidseitige Hausnummern) südöstl. bis
Emil-Fuchs-Straße, Emil-Fuchs-Straße (beidseitige Hausnummern) östl. bis Uferstraße,
Uferstraße (beidseitige Hausnummern) östl. bis Parthe, Linie Parthe nordöstl. Bis
Rackwitzer Straße, Rackwitzer Straße (ohne Hausnummern) östl. bis Am Gothischen Bad,
Am Gothischen Bad (ohne Hausnummern) östl. bis Brandenburger Straße, Brandenburger
Straße (ohne Hausnummern) südl. bis Georgiring (ohne Hausnummern) südl. bis Roßplatz,
Roßplatz (beidseitige Hausnummern) südwestl. Bis Grünwaldstraße, Rossplatz (nördl.
Hausnummern) bis Martin-Luther-Ring, Martin-Luther-Ring (nördl. Hausnummern) bis
Karl-Tauchnitz-Straße, Karl-Tauchnitz-Straße (nördl. Hausnummern) bis Beethovenstraße,
Karl-Tauchnitz-Straße südl. (westl. Hausnummern) bis Rennbahnweg, Rennbahnweg
(beidseitige Hausnummern) westl. bis Max-Reger-Allee, Max-Reger-Allee (beidseitige
Hausnummern) nördl. bis Käthe-Kollwitz-Straße
Stadtbezirk Ost
Grundschule Schlehenweg 32 (Theodor-Körner-Schule);
Grundschule Döllingstraße 25 (24. Schule);
Grundschule Goldsternstr. 23 (Brüder-Grimm-Schule);
Grundschule Louis-Fürnberg-Str. 2 (Hans-Christian-Andersen-Schule):
Torgauer Str. (beidseitig ohne Hausnummern) nordöstl. bis Autobahn A 14 und
Stadtgrenze, Verlauf südwestl. an der Autobahn A 14 (tw. Stadtgrenze) bis Höhe Straße
Am Sommerfeld, westliche Richtung zur Straße Am Sommerfeld, Am Sommerfeld
(beidseitige Hausnummern) westl. bis Schlehdornweg, Schlehdornweg südl. bis
Schneeballweg (beidseitige Hausnummern), Schneeballweg westl. bis Wildbuschweg
(beidseitige Hausnummern), Wildbuschweg südl. bis Riesaer Straße (beidseitige
Hausnummern), Riesaer Straße westl. (beidseitige Hausnummern) mit Verlauf an
Ortsteilgrenze bis Gutberletstr., Verlauf an Ortsteilgrenze westl. bis Goetheweg,
Goetheweg (ohne Hausnummern) südl. bis Ortsteilgrenze, Verlauf Ortsteilgrenze
südwestl. bis Verlängerung Bautzmannstr., Bautzmannstr. (ohne Hausnummern) nördl. bis
Eisenbahnstr., Eisenbahnstr. (ohne Hausnummern) westl. bis Torgauer Str.
Grundschule Friedrich-Dittes-Str. 23 (74. Schule):
Grundschule Martinstr. 7 (Ernst-Pinkert-Schule):
Riebeckstr. (östl. Hausnummern) nördl. bis Breite Str., Breite Str. (östl. Hausnummern)
nördl. bis Bernhardtstr., Bernhardtstr. (südöstl. Hausnummern) nordöstl. bis Krönerstr.,
Krönerstr. (ohne Hausnummern) nördl. bis Ihmelsstr., Ihmelstr. (südöstl. Hausnummern)
nördl. bis Wurzner Str., Wurzner Str. (südl. Hausnummern) östl. bis Bautzmannstr., Linie
südl. Bautzmannstr./Hans-Eisler-Str., Verlauf Ortsteilgrenze östl. bis Ortsteilgrenze südl.
zur Zweinaundorfer Str., von Zweinaundorfer Str. bis südl. gedachte Linie entlang zur
Sulzbacher Str. (ohne Hausnummern) bis Stadtbezirkgrenze, Verlauf östl. und südl.
Stadtbezirksgrenze bis Sommerfelder Str., Sommerfelder Str. (ohne Hausnummern)
südwestl. bis Oberdorfstr., Oberdorfstr. (ohne Hausnummern) westl. bis Oststr., Oststr.
Seite 3 von 5
(östl. Hausnummern) nördl., Linie Oststr./Döbelner Str. westl. bis Döbelner Str. (nördl.
Hausnummern) nordwestl. bis Schönbachstr., Schönbachstr. (westl. Hausnummern) südl.
bis Papiermühlstr., Papiermühlstr. (nördl. Hausnummern) nordwestl. in Stötteritzer Str.
(nördl. Hausnummern) westl. bis Holsteinstr., Holsteinstr. (östl. Hausnummern) nördl. bis
Kurt-Günther-Str., Kurt-Günther-Str. (nördl. Hausnummern) westl. bis Riebeckstr.
Stadtbezirk Südwest
Grundschulen Martin Herrmannstr. 1 (120. Schule):
Antonienstr. 24 (Schule am Adler):
S-Bahn bis Bhf. Plagwitz östl. bis Engertstr., Engertstr. (ohne Hausnummern) südl. bis
Weißenfelser Str., Weißenfelser Str. (ohne Hausnummern) nordöstl. bis Gießerstr.,
Gießerstr. (beidseitige Hausnummern) südl. bis Industriestr., Industriestr. (ohne
Hausnummern) östl. bis Zschochersche Str., Zschochersche Str. (westl. Hausnummern)
südl. bis Eduardstr., Eduardstr. (ohne Hausnummern) östl. bis Weiße Elster, Weiße Elster
südl. bis Antonienstr., Antonienstr. (beidseitige Hausnummern) westl. bis Kreuzung ErichZeigner-Alle/Antonienstraße Kreuzung Erich-Zeigner-Alle/Antonienstraße südwestlich
entlang Kantatenweg (beidseitige Hausnummern) bis Windorfer Straße, Windorfer Straße
(beidseitige Hausnummern) südl. bis Dieskaustraße, Dieskaustraße (beidseitige
Hausnummer) südöstl. bis S-Bahn, S-Bahn östl. bis Stadtgrenze, Stadtgrenze südl. bis
Lauerscher Weg/Lauersche Straße (in Zöbigker), Lauerscher Weg (beidseitige
Hausnummern), Linie westl. bis Elchweg, Elchweg (ohne Hausnummern) westl. in gerader
Verlängerung bis Seebenischer Straße (Stadtgrenze), Linie vom Punkt Seebenischer
Str./Stadtgrenze nördl. bis Gerhard-Ellrodt-Straße/Th.-Müntzer-Straße, Gerhard-EllrodtStraße (beidseitige Hausnummern) östl. bis Rippachtalstraße (beidseitige Hausnummern),
Verlauf Rippachtalstraße nordöstl/weiter nördl. bis Schönauer Straße, Schönauer Straße
(nordöstl. Hausnummern) nordwestl. bis Goldrutenweg, Goldrutenweg (alle Hausnummern)
östl. entlang der Bahn/Ortsteilgrenze (nördlich) in Verlängerung bis Bhf.Plagwitz.
Stadtbezirk West
Grundschule Binzer Straße 14 (78. Schule):
Grundschule Miltitzer Allee 1 (100. Schule):
Stadtgrenze östl. bis Lützner Straße (B87), Lützner Straße (ohne Hausnummern) östl. bis
Krakauer Straße, Krakauer Straße (beidseitige Hausnummern) südl. bis Kreuzung
Ratzelstraße /Krakauer Straße, ab Kreuzung Ratzelstraße/Krakauer Straße entlang der
Ortsteilgrenze südl. bis Lausener Weg, Lausener Weg (südl. Hausnummern) östl. bis
Rothenburger Straße/Lausener Weg, Linie in gerader Verlängerung der Rothenburger
Straße südl. bis Gerhard-Ellrodt-Straße (beidseitige Hausnummern) westl. bis
Stadtbezirksgrenze/Th.-Müntzer-Str., Verlauf der Stadtbezirksgrenze südl. und danach
Linie weiter südl. bis Punkt Seebenischer Str./ Stadtgrenze, Verlauf Stadtgrenze nördl. bis
Lützner Straße (B87).
Stadtbezirk Nord
Grundschule Jörgen-Schmidtchen-Weg 8 (Hans-Kroch-Schule):
Grundschule Heinrich-Mann-Str. 1 (Karl-Liebknecht-Schule):
Seite 4 von 5
Olbrichtstraße (beiseitige Hausnummern) nördl. bis Landsberger Straße, Landsberger
Straße (nordöstl. Hausnummern) nordwestl. bis Keplerstraße, Keplerstraße (beidseitige
Hausnummern) westl. bis Ortsteilgrenze, Ortsteilgrenze nördl. bis Bahnhofstraße,
Stadtbezirksgrenze südöstl. bis Möckernscher Weg, Verlauf Ortsteilgrenze östl. bis
Virchostraße, Virchowstraße (westl. Hausnummern) südl bis Coppistraße, Coppistr. (nördl.
Hausnummern) westl. bis Landsberger Str., Landsberger Str. (östl. Hausnummern)
nordwestl. bis Stauffenbergstr., Stauffenbergstr. (nördl. Hausnummern) bis Olbrichtstr.
Seite 5 von 5
Stellungnahmen der Schulkonferenzen
Stellungnahmen der Schulen zu den Schulbezirksänderungen
Schulen
Stellungnahme der Schulkonferenzen
Argumente der Verwaltung
Ch.-Arnold-Schule Zustimmung mit Anmerkungen
- Der Veränderung der
Schulbezirksgrenze in Richtung
Holzhausen wird uneingeschränkt
zugestimmt.
- Der Veränderung der
Schulbezirksgrenze nördlich von
Engelsdorf (Gebiet Ilse-Decho-Weg,
Rauchfussweg, P.-Arndt-Weg, B.Beckmann-Weg, A.-Gottsched-Weg und
K.-Krah-Weg) wird eine Veränderung als
nicht notwendig erachtet.
- wird zur Kenntnis genommen
- Das genannte Gebiet ist nicht von der
Schulbezirksänderung betroffen. Es war
bereits vor der Veränderung dem gemeinsamen Schulbezirk Ost zugeordnet.
Vielmehr kommen der Wildbuschweg,
teilweise der Waldrebenweg, teilweise der
Gartenweg und Schlehdornweg und der
Schneeballweg zum gemeinsamen
Schulbezirk hinzu.
H.-Ch.-Andersen- Zustimmung - keine Einwände
Schule
./.
Zustimmung – keine Einwände
./.
B.-Grimm-Schule
Th.-Körner-Schule Zustimmung mit Anmerkungen
- gute Lern- und Hortbedingungen
- Schulgebäude ist für eine 4-Zügigkeit
ausgelegt
Grundschule ist derzeit
zweizügig, so dass noch Aufnahmekapazitäten vorhanden sind
- wird zur Kenntnis genommen
- es wird von den Eltern gefordert, dass
Geschwister weiter die gleiche GS
besuchen
- über die Aufnahme entscheidet der
Schulleiter gemeinsam mit der SBA-L
hierbei wird die Geschwisterregelung
berücksichtigt
24. Schule
Zustimmung – keine Einwände
./.
Grundschule
Holzhausen
Zustimmung – keine Einwände
./.
→
→
E.-Pinkert-Schule Zustimmung mit Anmerkungen
- Zusammenlegung der Grundschulbezirke nur sinnvoll, wenn es ein aktuelles
Gesamtkonzept zur SNP und Entwicklung
der Schulstandorte gibt
Entwicklungsperspektiven der E.-Pinkert-Schule in
Bezug auf das Haus 2 (derzeit Nutzung
durch K.-Kollwitz-Heim)
- An der Festlegung aus dem Schulentwicklungsplan – Fortschreibung 2012 wird
festgehalten: „Mit Verlagerung der K.Kollwitz-Schule an den Schulstandort K.Vogel-Str. 17/19 wird das Haus 2 für die
E.-Pinkert-Schule hergerichtet.“
- wichtig für die Schule – 3-Zügigkeit
(nicht weniger Klassen)
- eine 2 – 3 Zügigkeit wird definitiv bleiben
- mit Haus 2 kann eine Kapazität von einer
4 bis 4,5 – Zügigkeit geschaffen werden
→
- über die Aufnahme entscheidet der
- nach Zusammenlegung der Schulbezirke müssen konkrete Aufnahmekriterien Schulleiter gemeinsam mit der SBA-L
Ds – VI – 01445 – Ergänzungsblatt
Seite 1 von 8
→
Stellungnahmen der Schulkonferenzen
74. Schule
von beiden Schulen erarbeitet werden
(bzgl. Zuweisung der Schüler)
beide Schulleiter und die SBA-L müssen
vor Aufnahme entsprechende Kriterien für
die Schülerzuweisung erarbeiten
Keine Zustimmung
Begründung:
- sollten die Eltern nicht an ihre
Wunschschule kommen, müssen sie in
Widerspruch gehen
die
Entscheidungsfindung dauert zu lange
Vorbereitung des Schuljahres ist nur mit
einigermaßen verlässlichen Zahlen
möglich
Wird zur Kenntnis genommen.
→
→
- Maßstäbe zur Benotung sind an den
Schulen unterschiedlich
es müsste
also eine Schule ihre Vorstellungen und
Beschlüsse überprüfen und verändern
- die Maßstäbe zur Benotung müssen
nicht verändert werden, da die Schulen
eigenständig bleiben und jede Schule
entscheidet für sich (Eigenständigkeit
bleibt erhalten)
- Wer soll beim gemeinsamen
Schulbezirk messen, welcher Schüler
näher an welcher Schule wohnt ?
- über die Aufnahme entscheidet der
Schulleiter gemeinsam mit der SBA-L
(Erstellung von objektiven Aufnahmekriterien)
- langfristig erfolgen schulvorbereitende
Maßnahmen mit den Kindergartenkindern
sonderpäd. Förderbedarf, Beratungen
zur Beseitigung von Defiziten (Logopädie,
Ergotherapie; ...)
- sehr positive Maßnahme
wird von
jeder Grundschule durchgeführt (siehe
Vereinbarung zur Kooperation von
Kindergarten und Grundschule)
Mehrheitliche Zustimmung zum
gemeinsamen Schulbezirk mit der 100.
Schule
./.
Zustimmung unter Einhaltung von
Bedingungen
Die 120. Schule kann unter Einhaltung des
Brandschutzes maximal 18 Klassen
insgesamt führen. Hierbei ergeben sich
allerdings Einschränkungen in anderen
Bereichen, wie Sport und Speiseraum. Die
Schule am Adler kann augfrund der
Anzahl der Klassenräume und der
beengten Situation im Schulhaus
(gemeinsame Nutzung mit Oberschule)
maximal 9 Klassen insgesamt führen.
Unter Beachtung der stetig steigenden
schülerzahl ist der Ersatzbau für die
Grundschule am adler dringend
erforderlich. Ist das nicht zügig
umzusetzen muss zügig ein Interimbau für
die 120. Schule bereitgestellt werden.
→
→
78. Schule
120. Schule
→
- über die Aufnahme entscheidet der
Schulleiter gemeinsam mit der SBA-L
sollten Eltern in Widerspruch gehen, dann
entscheidet hierüber die SBA-L in einem
von ihr festgelegten Zeitraum
- erfahrungsgemäß gibt es nicht viele
Widersprüche, so dass man dennoch das
neue Schuljahr mit verlässlichen Zahlen
planen kann
Aufnahmekriterien:
- die Aufnahmekapazität darf sechs
Eingangsklassen nicht überschreiten.
GS am Adler max. 2 Klassen
120.GS max 4 Klassen
-Geschwisterkinder werden bei der Wahl
der Schule berücksichtigt, soweit das
möglich ist.
Ds – VI – 01445 – Ergänzungsblatt
Seite 2 von 8
→
Die Aufnahmekriterien wurden von den
Schulen erstellt. Bei gemeinsamen
Schulbezirken entscheidet der Schulleiter
in Gemeinsamkeit mit der Sächsischen
Bildungsagentur über die Aufnahme.
Stellungnahmen der Schulkonferenzen
-Die Verteilung der Integrationskinder,
bsonders mit dem Förderschwerpunkt
sozial-emotional muss pädagogisch
vertretbar sein.
Die Entscheidungen dazu trifft die
Sächsische Bildungsagentur.
- Die Schulweglänge ist bei der
Entscheidung zu beachten. Die Länge
des Schulweges soll den Richtwert von 2
Km nicht überschreiten, Eine Prüfung im
Einzelfall ist notwendig.
- Die Schulwegsicherheit muss
gewährleistet sein. Die Anzahl der
Gefahrensituation auf dem Schulweg ist
gering zu halten. Die Sicherheit ist durch
Ampelregelung und 30 km/h-Zonen zu
gewährleisten.
Die Schulwegsicherheit ist mit
Ampelregelung und 30km/h-Zonen
gewährleistet. Probleme müssen durch die
Schulleitungen beim AfJFB angezeigt
werden. Danach erfolgt die Prüfung uns
ggf. Umsetzung von Maßnahmen.
- §25 Abs. 4 Satz 1-4 Schulgesetz behält
weiterhin Gültigkeit und ist bei den
Kriterien Punkt 2 und 5 zu beachten.
Die Entscheidungen dazu trifft im Einzelfall
die Sächsische Bildungsagentur.
- Für die Anmeldung für das Sj. 15/16
sollen Eltern im Einladungsschreiben zur
Anmeldung über den gemeinsamen
Schulbezirk informiert werden. Erklärt
werden muss, dass eine Anmeldung an
beiden Schulen möglich ist und
letztendlich der Schulleiter die
Entscheidung zur Aufnahme trifft.
Wenn der Stadtrat den Beschluss zur
Änderung der Schulbezirkssatzung
getroffen hat, erhalten die Eltern ein
Informationsschreiben. In diesem wird auf
die gesetzliche Grundlage der Einrichtung
gemeinsamer Schulbezirke sowie die
Anmeldungsmöglichkeiten und die
Entscheidung durch die Schulleitung in
Gemeinsamkeit mit der Sächsischen
Bildungsagentur hingewiesen.
Speziell an Schule zu beachten
- Die Größe der Sporthalle reicht nicht
aus, Die Doppelnutzung der Sporthalle
verschärft sich. Der Trennvorhang wurde
schon 2012 bei 51.6 beantragt.
In zumutbarer Entfernung (5 Min. Fußweg)
befindet sich keine weitere Sporthalle. Die
nächstliegende Sporthalle an der
Radrennbahn ist ca. 15-20 Min. fußläufig
entfernt. Eine Nachrüstung des
Trennvorhangs konnte mit Blick auf den
gesamten Finanzbedarf der Schulen
sowie der Prioritätensetzung bisher nicht
realisiert werden. Das Vorhaben wird in
den Jahresvorhabenplan 2016
aufgenommen.
- Der Speiseraum mit 80 Plätzen ist nicht
ausreichend. Die Situation verschärft sich.
Die Erweiterung des Speiseraums muss
innerhalb der energetischen Sanierung
erfolgen.
Bei voller Auslastung und 100%iger
Essenteilnahme fehlen 48 Plätze im
Speiseraum. Im Rahmen der
energetischen sanierung ist die
Erweiterung des Speiseraums
vorgesehen.
- Eine Entlastung der Schule am Adler ist
nur bedingt möglich, da durch verstärkte
Wohnbebauung weiter die Schülerzahlen
ansteigen werden.
Es ist vorgesehen für die Schule am Adler
(Grundschule) einen Ersatzbau im Gebiet
zu schaffen. Ggf. muss überbrückend ein
der 120. Schule zugeordneter
Interimstandort eingerichtet werden
Ds – VI – 01445 – Ergänzungsblatt
Seite 3 von 8
Stellungnahmen der Schulkonferenzen
- Eine zügige Planung und Umsetzung
des Ersatzbaus für die Schule am Adler
ab dem Schuljahr 2016/17 ist dringend
und kurzfristig umzusetzen.
Schule am Adler
Ziel ist es für die Grundschule ein eigenes
Schulhaus mit Kapazitätserweiterung
bereit zu stellen. Der Bedarf dafür ist
aktuell seitens der Schulnetzplanung lab
dem Schuljahr 2018/19 gegeben.
Entwickelt sich die Bevölkerungszahl im
Gebiet weiter so rasant, wie bisher, kann
der Bedarf schon eher eintreten. Eine
Planung kann jedoch erst erfolgen, wenn
die dafür benötigte Fläche zur Verfügung
steht. Diesbezüglich gibt es
verwaltungsintern verschiedene
Aktivitäten. Sollte es absehbar
Verzögerungen geben, müssen InterimLösungen (Container) gefunden werden.
Zustimmung mit Beachtung von
Kriterien
Aufnahmekriterien:
- die Aufnahmekapazität darf sechs
Eingangsklassen nicht überschreiten.
GS am Adler max. 2 Klassen
120.GS max 4 Klassen
-Die Verteilung der Integrationskinder,
bsonders mit dem Förderschwerpunkt
sozial-emotional muss pädagogisch
vertretbar sein.
- Die Schulweglänge ist bei der
Entscheidung zu beachten. Die Länge
des Schulweges soll den Richtwert von 2
Km nicht überschreiten, Eine Prüfung im
Einzelfall ist notwendig.
- Die Schulwegsicherheit muss
gewährleistet sein. Die Anzahl der
gefahrensituation auf dem Schulweg ist
gering zu halten. Die Sicherheirt ist durch
Ampelregelung und 30 km/h-Zonen zu
gewährleisten.
- §25 Abs. 4 Satz 1-4 Schulgesetz behält
weiterhin Gültigkeit und ist bei den
Kriterien Punkt 2 und 5 zu beachten.
- Für die Anmeldung für das Sj. 15/16
sollen Eltern im Einladungsschreiben zur
Anmeldung über den gemeinsamen
Schulbezirk informiert werden. Erklärt
werden muss, dass eine Anmeldung an
beiden Schulen möglich ist und
letztendlich der Schulleiter die
Entscheidung zur Aufnahme trifft.
Begründung:
Ds – VI – 01445 – Ergänzungsblatt
Seite 4 von 8
Analog Argumente zur 120. Schule.
Stellungnahmen der Schulkonferenzen
An beiden Schulen sind die sanitären
Einrichtungen für zusätzliche Klassen
nicht ausreichend.Zu beachten ist, dass
die 120. Schule energetisch saniert
werden soll und eine Auslagerung
stattfinden muss. Es besteht dringender
Raumbedarf an der Grundschule am
Adler.
An der Schule am Adler bestehehn in der
sanitären Anlage, gemessen an der
aktuellen Schülerzahl ein Defizit von 1
Toilettenzelle bei den Mädchen sowie 1
Toilettenzelle und 3 Handwaschbecken bei
den Jungen. Eine Erweiterung der
Sanitäranlage, verteilt auf Etagen, ist erst
dann möglich, wenn die Grundschule, wie
voprgesehen, in ein neues Schulhaus
wechselt. Die Sanitäranlagen in der 120.
Schule sind im rahmen der Umsetzung
des Brandschutzes auf den Bedarf einer
vierzügigen Schule und darüber hinaus
erweitert worden.
Speziell an Schule zu beachten
- Die Toilettensituation an der
Grundschule am Adler ist besonders
schwierig. Toiletten befinden sich nur im
EG. Schüler werden im 2.und 3. OG
Unterrichtet. Sie haben weite Wege,
schwierige Pausen- und
Aufsichtsregelung mit zahlreichen
Konflikten und ggf. Sicherheitslücken. Die
Schaffung von Toiletten in der 2. Etage
sind dringend anzuraten.
Die Grundschule nutzt gemeinsam mit der
Oberschule und dem Hort ein Gebäude.
Beide Schulen haben Defizite im
Raumbedarf. Der Hort ist hierbei fast
gänzlich in der Nachnutzung von
Unterrichtsräumen. Die Schaffung von
zusätzlichen Toiletten in der 2. Etage wäre
für die Kinder von Vorteil, würde aber in
der Konsequenz das Defizit der Schulen
durch Wegfall von Räumen weiter
verschärfen.
- Die Speiseraum und Turnhallenkapazität
ist begrenzt. Die beiden ersten und
zweiten Klassen nutzen nur einen
Turnraum im Schulhaus. Deshalb ist eine
Gruppenbildung mit der doppelten Anzahl
der Sportstunden erforderlich. Weitere
Sportstunden sind plantechnisch nicht zu
realisieren.
Weiter Sporthallenkapazitäten stehen in
der Umgebung nicht zur Verfügung. Es
besteht im Gebiet ein Sporthallendefizit,
das nur mit einem Sporthallenneubau
ausgeglichen werden kann.
- Der Musik.- und Kunstraum wird derzeit
auch für Förderstunden und
Integrationsstunden genutzt, da kein
weiterers Zimmer zur Verfügung steht.
Im Schulhaus müssen viele Räume
doppelt genutzt wrden. Das wird auch bis
zum Auszug von Grundschule und Hort so
sein. Durch den Auszug des Offenen
Freizeittreffs sind Räume im keller frei
gelenkt, die nun durch die beiden schulen
und Hort nachgenutzt werden können.
Eine Raumnutzungsplanuzng hierzu ist in
Artbeit. Dabei ist ein separater
Förder/Integrationsraum berücksichtigt.
- Die Schule verfügt nur über ein sehr
beengtes Lehrerzimmer und einen sehr
kleinen Raum für Unterrichtsmittel, den
auch die Reinigungsfirma nutzt. Dies
sorgt für sehr eingeschränkte
Bedingungen.
Das Lehrerzimmer ist 24,3m² groß.
Gemäß der alten schulbaurichtlinie des
SMK wird für eien zweizügige
Grundschule der Bereich Lehrer,
Schulleiter und Sekretariat mit gesamt
60m² definiert, wobei das Lehrerzimmer
24-50m² groß sein kann. Aktuell verfügt
die Schule bei diesen Räumen über eine
gesamtgräße von 83,3m². Das
Ds – VI – 01445 – Ergänzungsblatt
Seite 5 von 8
Stellungnahmen der Schulkonferenzen
Lehrerzimmer erfülllt zwar die minimle
Größenvorgabe, müsste aber aufgrund
der steteig steigenden Anforderungen an
die Arbeit der lehrer größer ausfallen. Im
Schulhaus ist das aber aufgrund der
Gesamtsituation nicht umsetzbar.
Die Lagerräume werden teilweise
gemeinsam mit der Oberschule genutzt.
Im Zusammenhang mit der Nachnutzung
von den bisher vom RAA im Keller
genutzten Räumen erhält die Grundschule
ein eigese Archiv. Die Lagerung von
Materialien wird weiterhin in
Gemeinsamkeit mit der Oberschule
erfolgen. Die Reiniging hat einen eigenen
Raum im Keller.
100. Schule
Hier handelt es sich um die Sächsische
Zustimmung zur Bildung eines
gemeinsamen Schulbezirks gemäß Sächs Ganztagsangebotsverordnung. Der Satz
im § 4 Zuweisungsverfahren lautet:
GTAVO § 4 Abs. 3 Satz 1.
„Der Antragsteller hat schriftlich zu
versichern, dass der Durchführung des
Ganztagsangebotes ein pädagogisches
Konzept zugrunde liegt, dem die
Schulkonferenz zugestimmt hat.“
Auf dieser Grundlage kann eine
Schulbezirksveränderung nicht erfolgen.
Diese ist nur gemäß § 25 Schulgesetz
möglich.
In Rücksprachem mit der schulleiterin
Frau Horn musste festegestellt werden,
dass hier ein Schreibfehler vorliegt.
Grundsätzlichn handelt es sich um eine
Zustimmung aber die Bedenken sind bitte
zu beachten.
Stellungnahme Elternrat:
- solange Ersatzneubau für 78. Schule
nicht da ist, wird Vorteil für die 100.
Schule gesehen
- die Chanchen verschlechtern sich aber,
wenn das neue Schulgebäude da ist und
die 100. Schule unsaniert bleibt
- es wird davon ausgegangen, dass die
Planungen für den Schulneubau noch
nicht konkret sind.
- wenn Schule ab 2016/17 vierzügig wird,
sind die Sanierung der Sanitäranlagen
und des Schulhofes sowie die
Renovierung der Klassenzimmer
erforderlich.
- die Eltern werden eine Zuwachs der
Schülerschaft nicht hinnehmen, wenn in
Richtung Sanierung nichts erfolgt. Dann
wird sich die Elternschaft öffentlich
wehren.
- es wird wiederholt angeregt, dass
aufgrund des hohen Migrantenanteils des
Einsatz eines Schulsozialarbeiters
Ds – VI – 01445 – Ergänzungsblatt
Seite 6 von 8
Siehe Argumentation zur Stellungnahme
des Lehrerrats.
Die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich
vermehrter sozialer
Verhaltensauffälligkeiten von Schüler/-
Stellungnahmen der Schulkonferenzen
Innen und den damit im Zusammenhang
stehenden Problemen in Leipzig sind
bekannt. Im Rahmen unserer
Möglichkeiten wird darauf aktiv
eingegangen. Die Entwicklung von
Schulstandorten mit Schulsozialarbeit wird
in einem gemeinsamen Abstimmungsund Diskussionsprozess zwischen dem
Amt für Jugend, Familie und Bildung, der
Sächsischen Bildungsagentur und den
Akteuren in den Planungsräumen vor Ort,
hier der Planungsraum Grünau, bestimmt.
Die in kommunaler Trägerschaft
befindlichen Schulen müssen
Bedarfsanzeigen an das Amt für Jugend,
Familie und Bildung bzw. die SBAL
richten. Die Priorisierung eines Standortes
hängt dann maßgeblich von der Schulform
und der sozio-strukturellen Belastung des
Ortsteils, in dem sich die Schule befindet,
ab und wird in dem oben genannten
Abstimmungs- und Diskussionsprozess
vorgenommen."
geboten ist.
-trotz der vor kurzem eingerichteten zwei Die Zuweisung der Schüler für die DaZDAZ-Klassen wünschen die Eltern, dass Klassen obliegt der Sächsischen
Bildungsagentur.
sich der Anteil nicht wesentlich erhöhen
sollte
- Zusammenfassend wird der
gemeinsame Schulbezuirk als Chance für
die 100. schule gesehen, deshalb
Zustimmung zur Schulbezirksänderung
Stellungnahme Lehrerrat:
- die Lehrervertreter sind mit dem
gemeinsamen Schulbezirk nicht
einverstanden, weil die Schulnetzplanung
keine weiteren Sanierungsmaßnahmen
am und im Gebäude sowie dem Schulhof
vorsieht
- mit einem Neubau für die 78. Schule
steigert sich die Attraktivität dieser zum
Nachteil der 100. Schule
- bevor keine konkreten Pläne für die 100.
Schule vorliegen, kann dem
gemeinsamen Schulbezirk nicht
zugestimmt werden
Ds – VI – 01445 – Ergänzungsblatt
Seite 7 von 8
Die Schulnetzplanung definiert
ausschließlich den Bedarf an
Schulplatzkapazitäten, der über den
vorhandenen Kapazitäten erforderlich ist.
In der aktuellen Fortschreibung der
Schulnetzplanung wird vorgeschlagen,
dass aufgrund der nunmehr wieder
positiven Bevölkerungentwicklung in
Grünau die Fusion der 78. Schule mit der
100. Schule nicht mehr umgesetzt werden
soll. Beide Schulen sollen erhalten
bleiben, wobei für die 78. Schule eine
Erweiterung notwendig ist. Die
Zustimmung des Stadtrates ist hierzu
noch erforderlich. Dann können höhere
investive Maßnahmen geplant und
umgesetzt werden. Maßnahmen der
Bauunterhaltung sind jedoch unabhängig
von der Schulnetzplanung vorzunehmen.
Es ist möglich, dass nach Fertigstellung
des neuen Schulhauses für die 78. Schule
der gemeinsame Schulbezirk aufgehoben
wird und jede Schule wieder einen
eigenen Schulbezirk führt.
Stellungnahmen der Schulkonferenzen
Hans-KrochSchule
Karl-LiebknechtSchule
Adam-FriedrichOeser-Schule
Zustimmung zur Bildung eines
gemeinsamen Schulbezirks ohne weitere
Hinweise
Zustimmung zur Bildung des
gemeinsamen Schulbezirks mit
Hinweisen:
- jährliche Prüfung der Kapazität an
beiden Schulen
- Im Zuge der jährlichen Anmeldung erfolgt
bereits jetzt der Abgleich zwischen Bedarf
und zur Verfügung stehenden Kapazitäten
- Bereitstellung finanzieller Mittel zur
Werterhaltung / Sanierung der HansKroch-Schule
- Die Einordnung von baulichen Maßnahmen erfolgt unter der Berücksichtigung
der Prioritäten in die mittelfristige Finanzplanung
- Der gemeinsame Schulbezirk darf nicht
dazu führen, dass Kinder, die unmittelbar
an der Karl-Liebknecht-Schule wohnen,
künftig eine andere Grundschule
besuchen müssen und dorthin einen
längeren Weg haben.
- Mit der Schaffung geeigneter Auswahlkriterien bei einem gemeinsamen Schulbezirk ist es möglich, eine ausgeglichene
Verteilung der Schülerströme zu
erreichen.
- Angesichts der aktuellen
demografischen Situation im
Einzugsgebiet der beiden Grundschulen
sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt
stadtplanerische Erhebungen und
Aktivitäten aufzunehmen, die die
absehbar weiter steigende Zahl von
Kindern mit der maximal verfügbaren
Kapazität von Grundschulplätzen
vergleicht und ggf. auf die Erweiterung
der vorhandenen und / oder den Aufbau
neuer Grundschulkapazitäten hinwirkt.
- Im Zuge der Fortschreibung der
Schulnetzplanung wird eine kommende
Entwicklung in den Stadtgebieten
prognostiziert und eine entsprechender
Handlungsbedarf abgeleitet.
Zustimmung zur Änderung des
Schulbezirks ohne weitere Hinweise.
Ds – VI – 01445 – Ergänzungsblatt
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