Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1021666.pdf
Größe
280 kB
Erstellt
29.01.15, 12:00
Aktualisiert
02.02.16, 10:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-00995
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
02.06.2015
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
08.06.2015
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
16.06.2015
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
22.06.2015
2. Lesung
Verwaltungsausschuss
24.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Atemschutzgeräten mit Zubehör
für die Branddirektion
Beschlussvorschlag:
1. Der Ersatzbeschaffung von 250 Atemschutzgeräten mit Zubehör wird zugestimmt.
2. Die voraussichtlichen Gesamtaufwendungen und -auszahlungen werden gemäß Anlage
(nichtöffentlicher Teil) bestätigt.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die derzeit unterschiedlichen Atemschutzsysteme in der
Branddirektion mit dieser Ersatzbeschaffung vereinheitlicht werden.
4.
Die ab dem Jahr 2019 intervallmäßigen, notwendigen Folgekosten gemäß Anlage
(nichtöffentlicher Teil) werden zunächst zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der
Haushaltsplanung 2019/2020 wird über die zusätzliche Bereitstellung der Folgekosten
entschieden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
wo veranschlagt
Erträge
siehe Anlage
(nichtöffentlic
her Teil)
Aufwendungen
Finanzhaushalt
PSP: 1.100.126002
Einzahlungen
siehe Anlage
(nichtöffentlic
her Teil)
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
PSP:
7.0000164.710.020
wenn ja,
nein
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Höhe in EUR
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
2020 ff
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
2016 2025
siehe Anlage
(nichtöffentlicher
Teil)
siehe Anlage
(nichtöffentlicher
Teil)
x
PSP: 1.100.126002
PSP: 1.100.126002
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
Sachverhalt:
1. Beschreibung des Vorhabens
Die Beschlussvorlage beinhaltet die Ersatzbeschaffung von 250 Atemschutzgeräten (davon 100
Stück mit zwei Lungenautomaten) der Branddirektion Leipzig für 394 Altgeräte. Diese Geräte
wurden 1997 beschafft und der Hersteller kündigt die Einstellung von Ersatzteillieferungen zur
vorgeschriebenen Wartung und Instandsetzung dieses Gerätetyps zum Jahresende 2016 an. Durch
diese Einstellung der Ersatzteillieferung zeichnet sich eine zwangsläufige sukzessive Stilllegung
dieses 18 Jahre alten Gerätebestandes, der ca. 2/3 des Gesamtbestandes der
Atemschutzgerätetechnik in der Branddirektion darstellt, ab. Im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel ist im ersten Schritt nur ein Teil der Gesamtausrüstung zu erneuern. Dies
ergibt sich auch aus dem Umstand, dass die verbleibende Technik noch langfristig (> 5 Jahre)
nutzbar ist. Deren Ersatz ist insoweit mit einem gesonderten Ausführungsbeschluss zum gegebenen
Zeitpunkt durchzuführen.
Kurzbeschreibung
Die Atemschutztechnik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der erweiterten persönlichen
Schutzausrüstung, die die Einsatzkräfte vor dem Einatmen von schädigenden Stoffen, wie z.B.
Atemgiften, und darüber hinaus vor Sauerstoffmangel schützt. Sie ist somit unabdingbare
Grundvoraussetzung, um in toxischen Umgebungen, wie z. B. bei Bränden oder Einsätzen mit
chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Stoffen, die Feuerwehr tätig werden zu
lassen. In der Branddirektion werden zur Zeit unterschiedliche Atemschutzsysteme von zwei
Herstellern genutzt. Es handelt sich hierbei um Pressluftatemschutzgeräte (PA) der Firma MSA Auer
GmbH vom Typ BD 96 (BJ 1997) und Pressluftatemschutzgeräte der Firma Dräger Safety AG & Co.
KGaA vom Typ PSS (BJ 2006). Somit kommen zur Zeit an den Einsatzstellen zwei
Atemschutztechniken parallel zur Anwendung. Damit sind verbunden:
Erhöhter Gesamtbestand, um ausreichend Reserven für beide Atemschutzsysteme
vorzuhalten,
Vorhaltung räumlicher und technischer Kapazitäten im Bereich Reservetransport, Reparatur
und Prüfung für beide Atemschutzsysteme sowie
Vorhaltung
und
Wartung
unterschiedlicher
Systeme
zur
vorgeschriebenen
Atemschutzüberwachung (das bei der Berufsfeuerwehr etablierte telemetrische
Überwachungssystem, das wesentliche Daten überträgt und Notfallsignale absetzen kann,
ist mit den von der Revision/Aussonderung betroffenen Geräten nicht kompatibel).
Vom Gesamtbestand sind 394 Stück Pressluftatemschutzgeräte des Typs BD 96. Diese sollen durch
250 Stück neue Pressluftatemschutzgeräte ersetzt werden. Die Bestandsreduzierung kann erreicht
werden, wenn die vorgesehene Beschaffung den vorhandenen Atemschutzgerätebestand der
Berufsfeuerwehr mit PA vom Typ PSS der Firma Dräger Safety AG & Co. KGaA erweitert. Von den
250 Stück neuen Geräten sollen auf den Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr 110 Stück und auf
den Drehleitern der Berufsfeuerwehr bzgl. der Atemschutznotfallrettung 6 Stück verlastet werden.
Weiterhin werden 50 Stück für Aus- und Fortbildung sowie 84 Stück als Tauschreserve für die
Wartung und Einsatzreserve genutzt.
Für die 394 Stück Pressluftatmer des Typs BD 96, die nach der Ersatzbeschaffungsmaßnahme nicht
mehr benötigt werden, ist bei marktfähigem Zustand eine Versteigerung über ein vertraglich
gebundenes Auktionshaus geplant. Vor dem Hintergrund der auslaufenden Ersatzteilproduktion
können außerordentliche Erträge nicht prognostiziert werden.
Mit dieser Beschaffungsmaßnahme sollen der Sicherheitsstandart und die Atemschutztechnik in der
Branddirektion auf ein einheitliches, dem Stand der Technik entsprechendes, Niveau gebracht
werden. Dafür ist es erforderlich, dass die neu zu beschaffende Technik, die in 300 bar-Technik und
Überdruckausführung betrieben wird, entsprechend der vfdb - Richtlinie 0802 über einen
Einheitssteckanschluss, einen integrierten Notsignalgeber, einen Zweitanschluss für Rettungs- und
Notluftversorgungssysteme (deshalb 100 zusätzliche Lungenautomaten), ein Flaschenspannband
zur Erweiterung als Langzeitatmer und ein Datenfunkgerät zur telemetrischen Überwachung verfügt.
Dadurch wird in der Branddirektion ein einheitlicher Atemschutzgerätetechnik-Pool zum Einsatz
gebracht. Die durch die Verwendung einheitlicher Technik entstehenden Synergieeffekte werden bei
gemeinsamen Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr besonders deutlich.
Vorgesehene Art des Rechtsgeschäftes
Die Beschaffung der Atemschutzgeräte soll durch Kauf erfolgen.
2. Begründung der Notwendigkeit/Dringlichkeit
Bezug auf Beschlüsse, Gesetze, Dienstanweisungen
•
Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
(SächsBRKG)
•
Alarmierungsrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
•
Ausrückeordnung der Feuerwehr Leipzig (DA des Leiters der BD Nr.002/5/03)
•
2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Leipzig
•
Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
•
DGUV- Vorschrift 49 „Feuerwehr“
•
DGUV Information 205-012 „Auswahl von Atemschutzgeräten für Einsatzaufgaben bei
Feuerwehren“
•
DGUV Information 205-013 „Wartung von Atemschutzgeräten“
•
DGUV Grundsatz 305-002 „Grundsatz „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der
Feuerwehr““
•
Feuerwehrdienstvorschrift Atemschutz (FwDV 7)
•
vfdb-Richlinie 0802-Auswahl von Atemschutzgeräten
•
EN 137-Atemschutzgeräte – Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer)
•
DIN 14530 - Löschfahrzeuge
Erläuterung der Notwendigkeit
Durch die Beendigung der Ersatzteillieferung des Herstellers und dem damit zu erwartenden Fehlen
austauschpflichtiger Verschleiß- und Reparaturteile sind 394 Stück Geräte in der Branddirektion
zukünftig nicht mehr einsetzbar. Damit ist die gesicherte Bereitstellung der Atemschutztechnik nicht
mehr gewährleistet. Die Auswirkungen werden in einer weitestgehenden Handlungsunfähigkeit der
Feuerwehr, sowohl bei der Brandbekämpfung als auch bei Einsätzen in Verbindung mit chemischen,
biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen, zu erwarten sein.
Erläuterung der Dringlichkeit
Die Einstellung der Ersatzteilbereitstellung zur vorgeschriebenen Wartung und Instandsetzung
erfolgt zum Jahresende 2016. Unter Beachtung des einzuhaltenden Beschaffungszeitraumes und
des notwendigen Zeitraumes für die Unterweisung der Nutzer der neuen Technik ist ein
schnellstmöglicher Maßnahmebeginn erforderlich.
3. Darstellung der Wirtschaftlichkeit
Durch die unter Beachtung der Einheitlichkeit der Atemschutzgeräte angestrebte Ersatzbeschaffung
können folgende Synergien erzielt werden:
•
Reduzierung des Gesamtbestandes der Atemschutztechnik auf Grund des nun obsolet
gewordenen Vorhaltens unterschiedlicher Reserve- und Ausbildungstechnik
•
Reduzierung der Folgekosten auf Grund des erneuerten und gleichzeitig geminderten
Gesamtbestandes, dazu zählen:
•
Reduzierung der Vorhaltekosten für Ersatzteile,
•
Reduzierung der Reparaturkosten,
•
Reduzierung der Kosten für Ausbildung/Weiterbildung des Personals zur Prüfung
unterschiedlicher Atemschutzsysteme und
•
Erhöhung des Sicherheitsniveaus für alle Einsatzkräfte durch eine einheitliche
Atemschutzüberwachung.
Auf eine grundsätzliche Ersatzbeschaffung des Atemschutzmaskenbestandes, der in Verbindung mit
der jetzt zu ersetzenden Atemschutztechnik genutzt wird, kann verzichtet werden. Unter
Verwendung eines entsprechenden Adapters mit Einheitssteckanschluss können diese mit den
neuen Atemschutzgeräten, die zur vfdb-Richtlinie 0802 konform sind, weitergenutzt werden.
Die zu erwartenden Synergieeffekte sind nicht in konkrete Zahlen zu fassen, weil z.B. Ersatzteile
und Reparaturen nicht nur durch die vorgeschriebenen Wartungsintervalle sondern auch durch den
Gebrauch bei Einsätzen verursacht werden. Kostenreduzierungen ergeben sich aufgrund der
Reduzierung des Gesamtgerätebestandes lediglich als Sollwert. Exemplarisch ist dies nur
hinsichtlich der Membranen berechenbar. Im Jahr 2019 würde sich also theoretisch entsprechend
der technischen Vorgaben bei einer Reduzierung von 394 auf 350 Membranen bei den
Lungenautomaten eine Kostenreduzierung in Höhe von 1.012 EUR ergeben, die hinsichtlich des
durch Einsätze bedingten Austauschs keinesfalls anrechenbar ist. Insoweit ist eine Evaluierung
frühestens mit der Mittelanmeldung für die Haushaltsplanung 2019/2020 sinnvoll.
Folgekosten
Die zu erwartenden Folgekosten umfassen die Unterhaltungs- und Reparaturkosten und werden aus
dem Ergebnishaushalt beglichen. Da im Bereich der Atemschutztechnik die Tätigkeiten in Bezug auf
Wartung und Reparatur normativ vorgegeben sind, ist davon auszugehen, dass ohne eine
absehbare Änderung dieser Vorschriften sich die Folgekosten nicht verändern.
Weitere, detaillierte Angaben zu Folgekosten werden im nichtöffentlichen Teil aufgeführt.
Die ab dem Jahr 2019 intervallmäßigen, notwendigen Folgekosten gemäß Anlage (nichtöffentlicher
Teil) werden zunächst zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 wird
über die zusätzliche Bereitstellung der Folgekosten entschieden. Die Mittel sind dann entsprechend
durch das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport anzumelden.
Prüfung kostengünstigerer Alternativen
Das Tragen von Atemschutzgeräten ist an vielen Einsatzstellen entweder aufgrund akuter Gefahren
notwendig oder vorsorglich angezeigt. Dies wird auch durch die im Atemschutz relevanten
Vorschriften in dieser Weise klar vorgegeben. Um die Einsatzkräfte sicher vor den speziell auf die
Atmung wirkenden Gefahren im Feuerwehreinsatz zu schützen, ist die Vorhaltung von
umluftunabhängigen Atemschutzgeräten unumgänglich und ohne eine Alternative.
Folgen bei Ablehnung
Bei Ablehnung der Beschaffung müssen die vorhandenen Geräte ab 2016 sukzessive, aufgrund des
Fehlens von Ersatzteilen, außer Betrieb genommen werden. Die Feuerwehr der Stadt Leipzig wird
ab diesem Zeitpunkt zunehmend für Brand- und Gefahrguteinsätze nicht mehr einsetzbar sein. Die
Sicherheit der Bevölkerung im zugewiesenen Einsatzgebiet der Branddirektion Leipzig wäre bei
solchen Ereignissen akut gefährdet.
Anlagen:
- nichtöffentlicher Teil (Finanzierung)
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Verwaltungsausschuss vom 24.06.2015
zu 5.2
Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Atemschutzgeräten
mit Zubehör für die Branddirektion
Vorlage: VI-DS-00995
Beschluss:
1. Der Ersatzbeschaffung von 250 Atemschutzgeräten mit Zubehör wird zugestimmt.
2. Die voraussichtlichen Gesamtaufwendungen und -auszahlungen werden gemäß Anlage
(nichtöffentlicher Teil) bestätigt.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die derzeit unterschiedlichen Atemschutzsysteme in
der Branddirektion mit dieser Ersatzbeschaffung vereinheitlicht werden.
4. Die ab dem Jahr 2019 intervallmäßigen, notwendigen Folgekosten gemäß Anlage
(nichtöffentlicher Teil) werden zunächst zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der
Haushaltsplanung 2019/2020 wird über die zusätzliche Bereitstellung der Folgekosten
entschieden.
Abstimmungsergebnis: 16/0/0
Leipzig, den 25. Juni 2015
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