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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1021666.pdf
Größe
280 kB
Erstellt
29.01.15, 12:00
Aktualisiert
02.02.16, 10:27

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-00995 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 02.06.2015 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 08.06.2015 1. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 16.06.2015 2. Lesung Fachausschuss Finanzen 22.06.2015 2. Lesung Verwaltungsausschuss 24.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Atemschutzgeräten mit Zubehör für die Branddirektion Beschlussvorschlag: 1. Der Ersatzbeschaffung von 250 Atemschutzgeräten mit Zubehör wird zugestimmt. 2. Die voraussichtlichen Gesamtaufwendungen und -auszahlungen werden gemäß Anlage (nichtöffentlicher Teil) bestätigt. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die derzeit unterschiedlichen Atemschutzsysteme in der Branddirektion mit dieser Ersatzbeschaffung vereinheitlicht werden. 4. Die ab dem Jahr 2019 intervallmäßigen, notwendigen Folgekosten gemäß Anlage (nichtöffentlicher Teil) werden zunächst zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 wird über die zusätzliche Bereitstellung der Folgekosten entschieden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis wo veranschlagt Erträge siehe Anlage (nichtöffentlic her Teil) Aufwendungen Finanzhaushalt PSP: 1.100.126002 Einzahlungen siehe Anlage (nichtöffentlic her Teil) Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? PSP: 7.0000164.710.020 wenn ja, nein von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 2020 ff Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen 2016 2025 siehe Anlage (nichtöffentlicher Teil) siehe Anlage (nichtöffentlicher Teil) x PSP: 1.100.126002 PSP: 1.100.126002 nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, Sachverhalt: 1. Beschreibung des Vorhabens Die Beschlussvorlage beinhaltet die Ersatzbeschaffung von 250 Atemschutzgeräten (davon 100 Stück mit zwei Lungenautomaten) der Branddirektion Leipzig für 394 Altgeräte. Diese Geräte wurden 1997 beschafft und der Hersteller kündigt die Einstellung von Ersatzteillieferungen zur vorgeschriebenen Wartung und Instandsetzung dieses Gerätetyps zum Jahresende 2016 an. Durch diese Einstellung der Ersatzteillieferung zeichnet sich eine zwangsläufige sukzessive Stilllegung dieses 18 Jahre alten Gerätebestandes, der ca. 2/3 des Gesamtbestandes der Atemschutzgerätetechnik in der Branddirektion darstellt, ab. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist im ersten Schritt nur ein Teil der Gesamtausrüstung zu erneuern. Dies ergibt sich auch aus dem Umstand, dass die verbleibende Technik noch langfristig (> 5 Jahre) nutzbar ist. Deren Ersatz ist insoweit mit einem gesonderten Ausführungsbeschluss zum gegebenen Zeitpunkt durchzuführen. Kurzbeschreibung Die Atemschutztechnik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der erweiterten persönlichen Schutzausrüstung, die die Einsatzkräfte vor dem Einatmen von schädigenden Stoffen, wie z.B. Atemgiften, und darüber hinaus vor Sauerstoffmangel schützt. Sie ist somit unabdingbare Grundvoraussetzung, um in toxischen Umgebungen, wie z. B. bei Bränden oder Einsätzen mit chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Stoffen, die Feuerwehr tätig werden zu lassen. In der Branddirektion werden zur Zeit unterschiedliche Atemschutzsysteme von zwei Herstellern genutzt. Es handelt sich hierbei um Pressluftatemschutzgeräte (PA) der Firma MSA Auer GmbH vom Typ BD 96 (BJ 1997) und Pressluftatemschutzgeräte der Firma Dräger Safety AG & Co. KGaA vom Typ PSS (BJ 2006). Somit kommen zur Zeit an den Einsatzstellen zwei Atemschutztechniken parallel zur Anwendung. Damit sind verbunden:    Erhöhter Gesamtbestand, um ausreichend Reserven für beide Atemschutzsysteme vorzuhalten, Vorhaltung räumlicher und technischer Kapazitäten im Bereich Reservetransport, Reparatur und Prüfung für beide Atemschutzsysteme sowie Vorhaltung und Wartung unterschiedlicher Systeme zur vorgeschriebenen Atemschutzüberwachung (das bei der Berufsfeuerwehr etablierte telemetrische Überwachungssystem, das wesentliche Daten überträgt und Notfallsignale absetzen kann, ist mit den von der Revision/Aussonderung betroffenen Geräten nicht kompatibel). Vom Gesamtbestand sind 394 Stück Pressluftatemschutzgeräte des Typs BD 96. Diese sollen durch 250 Stück neue Pressluftatemschutzgeräte ersetzt werden. Die Bestandsreduzierung kann erreicht werden, wenn die vorgesehene Beschaffung den vorhandenen Atemschutzgerätebestand der Berufsfeuerwehr mit PA vom Typ PSS der Firma Dräger Safety AG & Co. KGaA erweitert. Von den 250 Stück neuen Geräten sollen auf den Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr 110 Stück und auf den Drehleitern der Berufsfeuerwehr bzgl. der Atemschutznotfallrettung 6 Stück verlastet werden. Weiterhin werden 50 Stück für Aus- und Fortbildung sowie 84 Stück als Tauschreserve für die Wartung und Einsatzreserve genutzt. Für die 394 Stück Pressluftatmer des Typs BD 96, die nach der Ersatzbeschaffungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden, ist bei marktfähigem Zustand eine Versteigerung über ein vertraglich gebundenes Auktionshaus geplant. Vor dem Hintergrund der auslaufenden Ersatzteilproduktion können außerordentliche Erträge nicht prognostiziert werden. Mit dieser Beschaffungsmaßnahme sollen der Sicherheitsstandart und die Atemschutztechnik in der Branddirektion auf ein einheitliches, dem Stand der Technik entsprechendes, Niveau gebracht werden. Dafür ist es erforderlich, dass die neu zu beschaffende Technik, die in 300 bar-Technik und Überdruckausführung betrieben wird, entsprechend der vfdb - Richtlinie 0802 über einen Einheitssteckanschluss, einen integrierten Notsignalgeber, einen Zweitanschluss für Rettungs- und Notluftversorgungssysteme (deshalb 100 zusätzliche Lungenautomaten), ein Flaschenspannband zur Erweiterung als Langzeitatmer und ein Datenfunkgerät zur telemetrischen Überwachung verfügt. Dadurch wird in der Branddirektion ein einheitlicher Atemschutzgerätetechnik-Pool zum Einsatz gebracht. Die durch die Verwendung einheitlicher Technik entstehenden Synergieeffekte werden bei gemeinsamen Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr besonders deutlich. Vorgesehene Art des Rechtsgeschäftes Die Beschaffung der Atemschutzgeräte soll durch Kauf erfolgen. 2. Begründung der Notwendigkeit/Dringlichkeit Bezug auf Beschlüsse, Gesetze, Dienstanweisungen • Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) • Alarmierungsrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern • Ausrückeordnung der Feuerwehr Leipzig (DA des Leiters der BD Nr.002/5/03) • 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Leipzig • Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw des Sächsischen Staatsministeriums des Innern • DGUV- Vorschrift 49 „Feuerwehr“ • DGUV Information 205-012 „Auswahl von Atemschutzgeräten für Einsatzaufgaben bei Feuerwehren“ • DGUV Information 205-013 „Wartung von Atemschutzgeräten“ • DGUV Grundsatz 305-002 „Grundsatz „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr““ • Feuerwehrdienstvorschrift Atemschutz (FwDV 7) • vfdb-Richlinie 0802-Auswahl von Atemschutzgeräten • EN 137-Atemschutzgeräte – Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer) • DIN 14530 - Löschfahrzeuge Erläuterung der Notwendigkeit Durch die Beendigung der Ersatzteillieferung des Herstellers und dem damit zu erwartenden Fehlen austauschpflichtiger Verschleiß- und Reparaturteile sind 394 Stück Geräte in der Branddirektion zukünftig nicht mehr einsetzbar. Damit ist die gesicherte Bereitstellung der Atemschutztechnik nicht mehr gewährleistet. Die Auswirkungen werden in einer weitestgehenden Handlungsunfähigkeit der Feuerwehr, sowohl bei der Brandbekämpfung als auch bei Einsätzen in Verbindung mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen, zu erwarten sein. Erläuterung der Dringlichkeit Die Einstellung der Ersatzteilbereitstellung zur vorgeschriebenen Wartung und Instandsetzung erfolgt zum Jahresende 2016. Unter Beachtung des einzuhaltenden Beschaffungszeitraumes und des notwendigen Zeitraumes für die Unterweisung der Nutzer der neuen Technik ist ein schnellstmöglicher Maßnahmebeginn erforderlich. 3. Darstellung der Wirtschaftlichkeit Durch die unter Beachtung der Einheitlichkeit der Atemschutzgeräte angestrebte Ersatzbeschaffung können folgende Synergien erzielt werden: • Reduzierung des Gesamtbestandes der Atemschutztechnik auf Grund des nun obsolet gewordenen Vorhaltens unterschiedlicher Reserve- und Ausbildungstechnik • Reduzierung der Folgekosten auf Grund des erneuerten und gleichzeitig geminderten Gesamtbestandes, dazu zählen: • Reduzierung der Vorhaltekosten für Ersatzteile, • Reduzierung der Reparaturkosten, • Reduzierung der Kosten für Ausbildung/Weiterbildung des Personals zur Prüfung unterschiedlicher Atemschutzsysteme und • Erhöhung des Sicherheitsniveaus für alle Einsatzkräfte durch eine einheitliche Atemschutzüberwachung. Auf eine grundsätzliche Ersatzbeschaffung des Atemschutzmaskenbestandes, der in Verbindung mit der jetzt zu ersetzenden Atemschutztechnik genutzt wird, kann verzichtet werden. Unter Verwendung eines entsprechenden Adapters mit Einheitssteckanschluss können diese mit den neuen Atemschutzgeräten, die zur vfdb-Richtlinie 0802 konform sind, weitergenutzt werden. Die zu erwartenden Synergieeffekte sind nicht in konkrete Zahlen zu fassen, weil z.B. Ersatzteile und Reparaturen nicht nur durch die vorgeschriebenen Wartungsintervalle sondern auch durch den Gebrauch bei Einsätzen verursacht werden. Kostenreduzierungen ergeben sich aufgrund der Reduzierung des Gesamtgerätebestandes lediglich als Sollwert. Exemplarisch ist dies nur hinsichtlich der Membranen berechenbar. Im Jahr 2019 würde sich also theoretisch entsprechend der technischen Vorgaben bei einer Reduzierung von 394 auf 350 Membranen bei den Lungenautomaten eine Kostenreduzierung in Höhe von 1.012 EUR ergeben, die hinsichtlich des durch Einsätze bedingten Austauschs keinesfalls anrechenbar ist. Insoweit ist eine Evaluierung frühestens mit der Mittelanmeldung für die Haushaltsplanung 2019/2020 sinnvoll. Folgekosten Die zu erwartenden Folgekosten umfassen die Unterhaltungs- und Reparaturkosten und werden aus dem Ergebnishaushalt beglichen. Da im Bereich der Atemschutztechnik die Tätigkeiten in Bezug auf Wartung und Reparatur normativ vorgegeben sind, ist davon auszugehen, dass ohne eine absehbare Änderung dieser Vorschriften sich die Folgekosten nicht verändern. Weitere, detaillierte Angaben zu Folgekosten werden im nichtöffentlichen Teil aufgeführt. Die ab dem Jahr 2019 intervallmäßigen, notwendigen Folgekosten gemäß Anlage (nichtöffentlicher Teil) werden zunächst zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 wird über die zusätzliche Bereitstellung der Folgekosten entschieden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport anzumelden. Prüfung kostengünstigerer Alternativen Das Tragen von Atemschutzgeräten ist an vielen Einsatzstellen entweder aufgrund akuter Gefahren notwendig oder vorsorglich angezeigt. Dies wird auch durch die im Atemschutz relevanten Vorschriften in dieser Weise klar vorgegeben. Um die Einsatzkräfte sicher vor den speziell auf die Atmung wirkenden Gefahren im Feuerwehreinsatz zu schützen, ist die Vorhaltung von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten unumgänglich und ohne eine Alternative. Folgen bei Ablehnung Bei Ablehnung der Beschaffung müssen die vorhandenen Geräte ab 2016 sukzessive, aufgrund des Fehlens von Ersatzteilen, außer Betrieb genommen werden. Die Feuerwehr der Stadt Leipzig wird ab diesem Zeitpunkt zunehmend für Brand- und Gefahrguteinsätze nicht mehr einsetzbar sein. Die Sicherheit der Bevölkerung im zugewiesenen Einsatzgebiet der Branddirektion Leipzig wäre bei solchen Ereignissen akut gefährdet. Anlagen: - nichtöffentlicher Teil (Finanzierung) BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Verwaltungsausschuss vom 24.06.2015 zu 5.2 Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Atemschutzgeräten mit Zubehör für die Branddirektion Vorlage: VI-DS-00995 Beschluss: 1. Der Ersatzbeschaffung von 250 Atemschutzgeräten mit Zubehör wird zugestimmt. 2. Die voraussichtlichen Gesamtaufwendungen und -auszahlungen werden gemäß Anlage (nichtöffentlicher Teil) bestätigt. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die derzeit unterschiedlichen Atemschutzsysteme in der Branddirektion mit dieser Ersatzbeschaffung vereinheitlicht werden. 4. Die ab dem Jahr 2019 intervallmäßigen, notwendigen Folgekosten gemäß Anlage (nichtöffentlicher Teil) werden zunächst zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 wird über die zusätzliche Bereitstellung der Folgekosten entschieden. Abstimmungsergebnis: 16/0/0 Leipzig, den 25. Juni 2015 Seite: 1/1