Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1030687.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
26.06.15, 12:00
Aktualisiert
07.11.16, 17:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01586
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
08.07.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Umsetzung der Neuorganisation der Alttextil- und Altschuhsammlung (Sachstand)
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Im Februar 2014 beschloss der Stadtrat die Neuorganisation der Alttextil- und Altschuhsammlung
in der Stadt Leipzig durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung gemäß Variante 2 der Vorlage zum
01.01.2015. Demnach sollten im Stadtgebiet etwa 250 städtische Altkleidercontainer (+40 in den
Wertstoffhöfen) aufgestellt und ca. 50 Container von gemeinnützigen Trägern genehmigt werden.
Letztere erhalten demnach nur dann eine Genehmigung laut Sondernutzungssatzung, wenn deren
Gemeinnützigkeit nachgewiesen ist und damit die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der
Materialien gegenüber dem Gesetzgeber nachgewiesen ist.
Wir fragen daher nach:
1. Wie viele städtische Altkleidercontainer sind tatsächlich an wie vielen Standorten im
Stadtgebiet aufgestellt worden?
2. Wie viele Altkleidercontainer von gemeinnützigen Organisationen sind tatsächlich an wie
vielen Standorten im Stadtgebiet aufgestellt worden? Entspricht dies Anzahl der erteilten
Sondernutzungserlaubnisse?
3. Wie viele der unter 2.) angefragten nichtstädtischen Altkleidercontainer werden nicht durch
gemeinnützige Organisationen bewirtschaftet, sondern durch von ihnen beauftragte Dritte
4. Wird an manchen Standorten das gleichzeitige Aufstellen kommunaler und gemeinnütziger
Altkleidercontainer praktiziert und wenn ja warum und an wie vielen?
5. Wurde die Verwertung der Altkleider wie beschrieben öffentlich ausgeschrieben und mit
welchem Ergebnis? Falls nicht: Wie erfolgt die Verwertung?
Anlagen:
Seite 1/3
Seite 2/3