Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1030690.pdf
Größe
661 kB
Erstellt
26.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:29

öffnen download melden Dateigröße: 661 kB

Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-01587 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 08.07.2015 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit im Sonnenwinkel Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Die Straße „Sonnenwinkel“ in Stötteritz ist eine Wohngebietsstraße und verbindet die Kolmstraße mit der Holzhäuser Straße. Die Straße hat über die gesamte Länge keinen Fußweg sondern wird beidseitig von Entwässerungsgräben gesäumt. Die Grundstücksausfahrten binden über kleine Brücken in die Straße ein. Tempo 30 ist angeordnet. Die Grundstückseigentümer beklagen allerdings, dass die Straße häufig als Abkürzung bzw. zur Umgehung der Kreuzung Holzhäuser/Kolmstraße genutzt und mit unangemessenen Geschwindigkeiten befahren wird und dadurch erhebliche Gefährdungen entstehen. Da es keine Fußwege gibt, gibt es auch keinen Schutzraum für Fußgänger, obwohl die Straße auch Schulweg z. B. zur Franz-Mehring-Grundschule ist. Es wurde seitens der Grundstückseigentümer bzw. Bewohnenden das dringende Interesse geäußert, der besonderen Situation am Sonnenwinkel Rechnung zu tragen. Dazu wird der Einbau von baulichen (z. B. Aufplasterung) oder nichtbaulichen Anlagen (z. B. Pflanzkübel) zur Verkehrsberuhigung und Verengung der Straße, die die temporeduzierte Durchfahrt durchsetzen würden, als Mittel der Wahl gesehen. Da es Anordnungen von ähnlichen Hindernissen im Verkehrsraum in Leipzig in Tempo-30-Gebieten schon gibt (siehe Beispiele), sollte auch hier gleichermaßen eine Einigung erzielt werden. Dabei steht in der Tat auch eine Beteiligung oder Übernahme der entstehenden Kosten für den Einbau von Hindernissen durch die Grundstückseigentümer in Aussicht. Die Art der Hindernisse sollten angepasst erfolgen, wobei ein Umbau der Straße oder ein Eingriff in den Asphalt sicher umgangen werden kann. Wir fragen an: Seite 1/4 1. Ist die Einrichtung von baulichen oder nichtbaulichen Anlagen im Sonnenwinkel zur Verengung des Straßenraumes mit dem Ziel einer Reduzierung der teilweise erhöhten Durchfahrtsgeschwindigkeit grundsätzlich möglich? 2. Welche Art von baulichen oder nichtbaulichen Anlagen wären verkehrsrechtlich umsetzbar? Was würde die Einrichtung von Hindernissen jeweils kosten? 3. Halten Sie die Einrichtung von baulichen oder nichtbaulichen Anlagen im Sonnenwinkel zur Verengung des Straßenraumes mit dem Ziel einer Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit für sinnvoll? 4. Angesichts der geäußerten Bereitschaft der Anwohner, sich an den Kosten zu beteiligen: Ist eine solche Kostenbeteiligung möglich? Kärrnerweg Richard-Springer-Weg Anlagen: Seite 2/4