Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1030690.pdf
Größe
661 kB
Erstellt
26.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01587
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
08.07.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit im Sonnenwinkel
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Die Straße „Sonnenwinkel“ in Stötteritz ist eine Wohngebietsstraße und verbindet die Kolmstraße
mit der Holzhäuser Straße. Die Straße hat über die gesamte Länge keinen Fußweg sondern wird
beidseitig von Entwässerungsgräben gesäumt. Die Grundstücksausfahrten binden über kleine
Brücken in die Straße ein. Tempo 30 ist angeordnet. Die Grundstückseigentümer beklagen
allerdings, dass die Straße häufig als Abkürzung bzw. zur Umgehung der Kreuzung Holzhäuser/Kolmstraße genutzt und mit unangemessenen Geschwindigkeiten befahren wird und dadurch
erhebliche Gefährdungen entstehen.
Da es keine Fußwege gibt, gibt es auch keinen Schutzraum für Fußgänger, obwohl die Straße auch
Schulweg z. B. zur Franz-Mehring-Grundschule ist.
Es wurde seitens der Grundstückseigentümer bzw. Bewohnenden das dringende Interesse
geäußert, der besonderen Situation am Sonnenwinkel Rechnung zu tragen. Dazu wird der Einbau
von baulichen (z. B. Aufplasterung) oder nichtbaulichen Anlagen (z. B. Pflanzkübel) zur
Verkehrsberuhigung und Verengung der Straße, die die temporeduzierte Durchfahrt durchsetzen
würden, als Mittel der Wahl gesehen. Da es Anordnungen von ähnlichen Hindernissen im
Verkehrsraum in Leipzig in Tempo-30-Gebieten schon gibt (siehe Beispiele), sollte auch hier
gleichermaßen eine Einigung erzielt werden.
Dabei steht in der Tat auch eine Beteiligung oder Übernahme der entstehenden Kosten für den
Einbau von Hindernissen durch die Grundstückseigentümer in Aussicht. Die Art der Hindernisse
sollten angepasst erfolgen, wobei ein Umbau der Straße oder ein Eingriff in den Asphalt sicher
umgangen werden kann.
Wir fragen an:
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1. Ist die Einrichtung von baulichen oder nichtbaulichen Anlagen im Sonnenwinkel zur
Verengung des Straßenraumes mit dem Ziel einer Reduzierung der teilweise erhöhten
Durchfahrtsgeschwindigkeit grundsätzlich möglich?
2. Welche Art von baulichen oder nichtbaulichen Anlagen wären verkehrsrechtlich umsetzbar?
Was würde die Einrichtung von Hindernissen jeweils kosten?
3. Halten Sie die Einrichtung von baulichen oder nichtbaulichen Anlagen im Sonnenwinkel zur
Verengung des Straßenraumes mit dem Ziel einer Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit für sinnvoll?
4. Angesichts der geäußerten Bereitschaft der Anwohner, sich an den Kosten zu beteiligen: Ist
eine solche Kostenbeteiligung möglich?
Kärrnerweg
Richard-Springer-Weg
Anlagen:
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