Daten
Kommune
Leipzig
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27.04.15, 12:00
Aktualisiert
12.08.16, 15:52
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Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01334
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
02.06.2015
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
02.06.2015
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
04.06.2015
Vorberatung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
16.06.2015
Vorberatung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
16.06.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Einrichtung zusätzlicher Stellen gemäß § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i.V.m. § 9 Nr. 4
Hauptsatzung der Stadt Leipzig im Ordnungsamt, im Sozialamt und im Rechtsamt im
Zusammenhang mit steigenden Fallzahlen zugewiesener Flüchtlinge für die Stadt
Leipzig und neuer Gesetzeslage
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stellenpläne 2015 und 2016 werden um folgende Stellen erweitert:
1. Ordnungsamt: 4,00 Stellen vom 01.08.2015 bis 31.07.2017;
1,00 Stelle vom 01.08.2015 bis 31.12.2016
2. Sozialamt: 11,00 Stellen vom 01.08.2015 bis 31.07.2017
3. Rechtsamt: 2,00 Stellen vom 01.08.2015 bis 31.07.2017
2.
Die Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen in 2015 in Höhe von 299.430 €
erfolgt aus dem zentralen Budget „Personalaufwendungen zahlungswirksam – 11_PA_ZW“.
Die Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen in 2016 in Höhe von 736.528 €
erfolgt zunächst aus dem zentralen Budget „Personalaufwendungen zahlungswirksam –
11_PA_ZW“. Falls sich in 2016 abzeichnet, dass die planmäßigen Aufwendungen nicht
ausreichen, ist frühzeitig eine Beschlussvorlage zur Bestätigung von überplanmäßigen
Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO ins Verfahren zu bringen.
3.
Die in den einzelnen Ämtern zusätzlich benötigten Sachaufwendungen, incl.
Aufwendungen zur Vorhaltung notwendiger Büroflächen, werden bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus den Budgets der jeweiligen Ämter.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein x wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
1.100.12.2.2.02
Aufwendunge
n
Finanzhaushalt
01.08
.15
437.942
1.022.557
164.257
31.07.
17
1.100.31.3.0.01
1.100.11.1.2.03
Einzahlun
gen
Auszahlun
gen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
wenn ja,
Höhe in
EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH
Erträge
Ergeb. HH
Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH
Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH
Aufwand
(ohne
Abschreibung
en)
Ergeb. HH
Aufwand aus
jährl.
Abschreibung
en
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung: 18,00 Stellen
Beteiligung Personalrat
nein
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.06.2015
zu
18.18
Einrichtung zusätzlicher Stellen gemäß § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO
i.V.m. § 9 Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig im Ordnungsamt, im
Sozialamt und im Rechtsamt im Zusammenhang mit steigenden
Fallzahlen zugewiesener Flüchtlinge für die Stadt Leipzig und neuer
Gesetzeslage - eilbedürftig
Vorlage: VI-DS-01334
Beschluss:
1. Die Stellenpläne 2015 und 2016 werden um folgende Stellen erweitert:
1. Ordnungsamt: 4,00 Stellen vom 01.08.2015 bis 31.07.2017;
1,00 Stelle vom 01.08.2015 bis 31.12.2016
2. Sozialamt: 11,00 Stellen vom 01.08.2015 bis 31.07.2017
3. Rechtsamt: 2,00 Stellen vom 01.08.2015 bis 31.07.2017
2. Die Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen in 2015 in Höhe von 299.430 € erfolgt
aus dem zentralen Budget „Personalaufwendungen zahlungswirksam – 11_PA_ZW“.Die
Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen in 2016 in Höhe von 736.528 € erfolgt
zunächst aus dem zentralen Budget „Personalaufwendungen zahlungswirksam –
11_PA_ZW“. Falls sich in 2016 abzeichnet, dass die planmäßigen Aufwendungen nicht
ausreichen, ist frühzeitig eine Beschlussvorlage zur Bestätigung von überplanmäßigen
Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO ins Verfahren zu bringen.
3. Die in den einzelnen Ämtern zusätzlich benötigten Sachaufwendungen, incl.Aufwendungen
zur Vorhaltung notwendiger Büroflächen, werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den
Budgets der jeweiligen Ämter.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme
Leipzig, den 18. Juni 2015
Seite: 1/1
Sachverhalt:
Die Anzahl von neuen Asylbewerbern, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, steigt seit Monaten stetig an.
Die Verteilung von Asylbewerbern innerhalb Deutschlands erfolgt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Er setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel
aus der Bevölkerungszahl der Bundesländer zusammen. Aus diesem Verhältnis ergibt sich die Anzahl der dem Freistaat Sachsen zugewiesenen Asylbewerber. Die Verteilung innerhalb Sachsens
richtet sich nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz. Der Stadt Leipzig werden so viele
neue Asylbewerber zugewiesen, wie es dem Anteil der Stadt an der Wohnbevölkerung Sachsens
entspricht. Aktuell erhält Leipzig mit 13,24 % die meisten Asylbewerber im Freistaat.
Auf Grundlage des oben genannten Verteilerschlüssels ermittelt das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) die Anzahl der im Freistaat Sachsen zu erwartenden neuen Asylbewerber für
das laufende Jahr. Damit ergibt sich gegenüber der bisherigen Planungsgrundlage eine völlig andere Sachlage.
Nachfolgend ist die Entwicklung der Anzahl der der Stadt Leipzig neu zugewiesenen Asylbewerber
im Vergleich wie folgt dargestellt:
Jahr 2012:
Jahr 2013:
Jahr 2014:
370
652
1.232
In Bezug zum Vorjahr war 2014 eine Steigerung auf das knapp Doppelte zu verzeichnen, zum
Jahr 2012 sogar auf das reichlich 3-fache. Allein im Monat Dezember 2014 trafen knapp 400 neue
Asylbewerber in Leipzig ein.
Die aktuelle Prognose für 2015 belegt, dass die Anzahl der Neuzuweisungen weiter zunehmen
wird. Demnach rechnet die Landesdirektion Sachsen mit einem Zuwachs von 1.688 bis aktuell ca.
3.039 Personen bis Ende 2015. Gemessen an den bis Ende April diesen Jahres vorliegenden Zuweisungen in Höhe von 809 Asylbewerbern ist ein Erreichen der maximalen Anzahl mehr als wahrscheinlich. Somit bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass im Jahr 2015 erneut mindestens mit einer
Verdopplung der Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr gerechnet werden muss.
Diese Fallzahlensteigerung hat großen Einfluss auf die Anforderungen und die Arbeitsweise der
Ausländerbehörde im Ordnungsamt, des Sozialamtes, speziell des Sachgebietes Migrantenhilfe.
Ebenfalls ergeben sich daraus eine Reihe weiterer Verfahren, die eine gerichtliche Entscheidung
nach sich ziehen und seitens der Stadtverwaltung eine Prozessbegleitung erfordern, daraus resultiert der in Abschnitt III begründete Bedarf im Rechtsamt.
Auf Grund des kurzfristigen sprunghaften Anstiegs dieser Fallzahlen, konnte dieser Mehrbedarf
nicht mehr in das soeben abgeschlossene Verfahren der Haushaltsplanung eingebracht werden.
Der Bedarf in den einzelnen Organisationseinheiten wird in den folgenden drei Abschnitten detailliert begründet. Die Bedarfe basieren auf ein und demselben Grund und wurden deshalb in dieser
Vorlage zusammengefasst. Aufgrund dieses Sachzusammenhangs ist eine gemeinsame Entscheidungsfindung unablässig.
Lösungsvorschlag:
Mit Beschluss der Ratsversammlung am 18.03.2015 wurde der Doppelhaushalt 2015/2016, inklusive des Stellenplanes beschlossen. Die nachfolgend aufgeführten Stellen sind in den Stellenplänen nicht enthalten. Somit wäre entsprechend § 77 SächsGemO eine Nachtragssatzung zu erlas1
sen. Mit Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung am 02.04.2014 gibt es u.a. eine Änderung
hinsichtlich der Pflicht zum Erlass einer Nachtragssatzung.
Entsprechend der Hauptsatzung hat die Ratsversammlung „unverzüglich eine Nachtragssatzung
zu erlassen, wenn Bedienstete eingestellt, angestellt, befördert oder höhergruppiert werden sollen
und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält. Dies ist jedoch nicht erforderlich,
wenn es sich um eine unerhebliche Mehrung oder Hebung von Beamtenstellen der Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 bzw. vergleichbarer Beschäftigter (Entgeltgruppe 1 bis 9) handelt. Erheblich
ist eine solche Mehrung oder Hebung, wenn sie 3% der Gesamtstellenanzahl überschreitet.“
Da es sich hier um Stellen handelt, die in ihrer Ausweisung nicht höher als die Besoldungsgruppe
A 10 bzw. vergleichbar Entgeltgruppe 9 sind, gilt § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i.V.m. § 9, Nr. 4
Hauptsatzung der Stadt Leipzig. Die ermittelte Stellenanzahl ist auch unerheblich im Sinne der
Hauptsatzung der Stadt Leipzig.
Dies gibt der Ratsversammlung die rechtliche Grundlage, nach ihrem Beschluss, die Stellenpläne
2015 und 2016 um die nachfolgend aufgeführten Stellen zu erweitern.
Somit erfolgt eine Aufstockung der Stellenpläne 2015/2016 wie folgt:
Produktgruppe
Stellenanzahl
Entgeltgruppe Stelleneinrichtung Organisationseinheit
ab - bis
1.100.12.2.2.02
4,00
EG 8
01.08.2015 –
31.07.2017
32 - Ordnungsamt
1.100.12.2.2.02
1,00
EG 8
01.08.2015 –
31.12.2016
32 - Ordnungsamt
1.100.31.3.0.01
6,00
EG 8
01.08.2015 –
31.07.2017
50 – Sozialamt
(SB Leistungsgewährung
Migrantenhilfe)
1.100.31.3.0.01
3,00
EG 9
01.08.2015 –
31.07.2017
50 – Sozialamt
(SB Leistungsgewährung
Migrantenhilfe)
1.100.31.5.0.01.02 1,00
EG 8
01.08.2015 –
31.07.2017
50 – Sozialamt
(SB Bewirtschaftung/
Ausstattung)
1.100.31.5.0.01.02 1,00
EG 4
01.08.2015 –
31.07.2017
50 – Sozialamt
(Hausmeister/in)
1.100.11.1.2.03
1,00
EG 3
01.08.2015 –
31.07.2017
30 – Registratur
1,00
EG 9
01.08.2015 –
31.07.2017
30 – Verwaltungsinspektor/in
2
I. Abschnitt - Ordnungsamt
Bezogen auf die eingangs dargelegten Fallzahlentwicklung bzw. -prognose ergibt sich folgender
Vergleich: Zum 31.12.2010 betrug die Anzahl der zu betreuenden Asylbegehren 617. Anfang Februar des laufenden Jahres lag diese Zahl bereits bei 2.500 Asylbegehrenden. Mit der avisierten
Zuweisung ist Ende 2015 von mindestens 4.200 zu bearbeitenden Fällen auszugehen.
Ausgehend von der Hochrechnung Januar/Februar 2015 ist mit ca. 5.150 Asylsuchenden (Bestand
und Neuzuweisungen) zu rechnen.
Durch die stetig anwachsende Zahl der Asylbegehrenden erhöht sich die Anzahl der bereits seit
Monaten und Jahren hier lebenden und von der Ausländerbehörde zu betreuenden Asylbewerber.
Die Gesamtzahl ist Schwankungen unterworfen, weil ein Teil dieses Personenkreises eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Anerkennung als Flüchtling erhält und ein anderer Teil zum Beispiel
wegen mangelnden Rückführungsmöglichkeiten geduldet wird.
Stellen- und Personelle Situation
Um den permanent wechselnden Rahmenbedingungen gerecht werden zu können, war die Ausländerbehörde gezwungen, vorhandene Strukturen anzupassen und neu zu ordnen. Aus diesem
Grund mussten Aufgaben umverteilt und neu zugewiesen werden. Eine große Rolle spielte neben
den steigenden Fallzahlen, die Einführung von AKZESS und das damit verbundene Terminsystem.
Die Herausforderung bestand dabei, das vorhandene Personal den neuen Strukturen anzupassen
und unnötige Schnittmengen zu vermeiden.
Dabei wurden die Aufgaben der beiden Sachbearbeiter (SB) Sicherheitsüberprüfung (SÜ) auf die
SB des Allgemeinen Aufenthaltsrechts (AAR) übertragen. Ziel war die Optimierung der notwendigen Vorsprachen der betroffenen Bürger in der Ausländerbehörde. Im Gegenzug wurden die Aufgaben des Asylrechts vollumfänglich den SB SÜ übertragen und aus dem Bereich des AAR ausgelagert. Dies war auf Grund der bereits im Jahr 2013 überproportional gestiegenen Anzahl der
Asylbewerber zwingend notwendig. Außerdem konnte damit auf die aktuelle Gesetzeslage reagiert
werden, welche in den diversen Spezialbereichen der Ausländerbehörde ein immer umfangreicheres und tiefgründigeres Fachwissen voraussetzt.
Die Konzentration des Fachwissens im Bereich Asyl war auch im Hinblick auf die Unterbringungssituation der Stadt Leipzig ein Zugewinn, da für die Unterbringungsbehörde, die Heimleiter und
Sozialarbeiter eine überschaubare Anzahl an zuständigen Ansprechpartner zur Verfügung stand
und somit die Gefahr von Informationsverlusten abgeschwächt werden konnte.
Außerdem ist im Januar 2015 eine Stellenzuführung – zunächst befristet für 2 Jahre – erfolgt. Dies
bringt eine gewisse Entlastung, stellt aber keinesfalls eine adäquate und ausreichende Anpassung
zum Anstieg des Arbeitsumfanges dar.
Die Ausländerbehörde verfügt zur Zeit über einen Stellenbestand von insgesamt 46,775 Stellen.
Mit den hier beschriebenen Aufgaben beschäftigen sich zur Zeit folgende Beschäftigte:
Bezeichnung
Anzahl
Bemerkungen
bes. SB Asyl
SB Asyl
SB Asyl
Poolstelle
SB Asyl
1,00
2,00
1,00
1,00
0,50
MA Verkehr
1,00
wurde abteilungsintern umgewandelt, Aufgaben: Prüfung Reisefähigkeit, Bearbeitung WS
Strukturanpassung innerhalb ABH ehem. SB SÜ
Mehrbedarf befristet bis 31.12.16
besetzt durch die SB Bußgeld (vorher abgeordnet)
aus freien Stellenanteilen geschaffen, befristet bis 31.12.15
keine Stelle, Abordnung für drei Monate aus dem Bereich Verkehrsüberwachung, unterstützt
An- und Abmeldung, Datenpflege und Aktenanlage, EG 5
3
Verfahrensabläufe
Die Arbeit der Ausländerbehörde ist gegenwärtig im Bereich Asyl geprägt durch die Bearbeitung
der „Alt-“Bestände. Diese werden im Rahmen des mittlerweile eingeführten Terminsystems gesteuert, was sich auch sehr positiv bewährt hat. Jedoch können nicht mehr alle notwendigen Termine angeboten werden, weil die zur Verfügung stehende Arbeitszeit von drei Mitarbeitern dafür
nicht genug Kapazitäten bietet. Jeder der drei Sachbearbeiter kann pro Woche 34 Termine - insgesamt 102 halbstündliche Termine - anbieten. Bei wöchentlichen Zuweisungen von bis zu 100
Asylbewerbern können Bestandsfälle nicht mit Terminen für Verlängerungen o. ä. versorgt werden.
Um den Engpässen entgegenzuwirken, übernimmt die Stelle „besondere Sachbearbeitung
Asyl“ebenfalls Termine, worunter die eigene Aufgabe, Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen, Prüfung der Reisefähigkeit und Zuzugsanträgen quantitativ leidet.
Aufgrund der aufgezeigten Faktoren kann das Terminsystem der Ausländerbehörde nicht funktionieren, weshalb die Zahl der Spontanvorsprachen sprunghaft anwächst und selbige wegen fehlender Kapazitäten kaum bearbeitet werden können.
Um dem Flüchtlingsstrom Herr zu werden, hat zwischenzeitlich das BAMF seine Abläufe geändert.
Es werden vermehrt Asylbewerber der Stadt Leipzig zugewiesen, die ihr Asylbegehren noch gar
nicht „förmlich“ beim BAMF vorgetragen haben. Dies erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Für die Ausländerbehörde bedeutet das eine völlig unklare Sach- und Aktenlage, die Flut an Informationen nimmt stark zu. In diesen Fällen müssen neue organisatorische und verwaltungstechnische Abläufe in der Ausländerbehörde realisiert werden.
Ebenfalls Aufwand erhöhend wirkt das Unterbringungskonzept der Stadt. Die Unterbringung in
kleineren Gemeinschaftsunterkünften und in Wohnungen führt dazu, dass die Asylbewerber innerhalb der Stadt mehrfach umziehen. Nicht selten werden sie nach ihrer Ankunft aus Chemnitz oder
Schneeberg zunächst in einer großen Gemeinschaftsunterkunft untergebracht, um anschließend
in eine kleiner Unterkunft und zuletzt in eine Wohnung umzuziehen. Zu jedem dieser Wohnsitzwechsel obliegen der Ausländerbehörde Informationspflichten gegenüber dem BAMF und der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB). Der Verwaltungsaufwand zur fortlaufenden Anpassung der Daten
ist enorm. Das attraktive Unterbringungskonzept bewirkt noch ein weiteres Phänomen. Die Anzahl
der Anträge von Personen, die aus anderen Kommunen nach Leipzig ziehen wollen, steigt. Dies
ist verbunden mit erhöhtem Prüfaufwand der Ausländerbehörde, dem Anstieg der Zahl ablehnender Bescheide und Klageverfahren.
Zusätzliche Anforderungen entstehen durch jüngste Gesetzesänderungen aufgrund des Asylkompromisses. Um die Staaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, wurde geregelt, dass Asylbewerber und Geduldete bereits nach drei
Monaten eine Arbeitserlaubnis erhalten können. Der Verwaltungsaufwand für die Ausländerbehörde durch Einholen der Zustimmung zur Beschäftigung bei der Arbeitsverwaltung bleibt bestehen.
Durch die verkürzte Wartefrist nehmen die Antragszahlen zur Aufnahme einer Beschäftigung zu.
Die aktuelle Gesetzeslage verlangt außerdem seit Januar 2015 die Streichung der räumlichen Beschränkung nach drei Monaten von Amts wegen, was erneut zur Steigerung der Vorsprachen/Terminvergaben führt. Es soll außerdem geprüft werden, ob die räumliche Beschränkung neu angeordnet werden muss, wenn Straftaten oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegen und konkret Abschiebemaßnahmen vorgesehen sind. Diese Prüfung kann aktuell nicht abgedeckt werden.
Schlussfolgerung
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass wie oben nachgewiesen, mit dem bisherigen Stellenbestand
die zusätzlichen Aufgaben nicht zu bewältigen sind.
Aufgrund der avisierten Verdopplung der Zuweisungszahlen in 2015 müssen mindestens vier weitere Stellen dem Bereich Asyl, vorerst befristet für zwei Jahre, zugeführt werden. Ohne eine personelle Aufstockung kann der gesetzliche Auftrag nicht mehr erfüllt werden. Gestellte Anträge blei4
ben unbearbeitet, ablaufende Papiere können wegen Terminengpässen nicht verlängert werden,
räumliche Beschränkungen bleiben bestehen, Beschwerden und Untätigkeitsklagen wären vorprogrammiert.
Die benötigten Stellen sollen zunächst auf zwei Jahre befristet werden und im Vorgriff des Ablaufs
erneut evaluiert werden. Herauszuheben ist hierbei, dass die vier zusätzlichen Stellen zur Abdeckung des täglichen Geschäfts und Wahrung des gesetzlichen Rechtsrahmens benötigt werden.
Zur Abarbeitung des angehäuften Rückstaus auf Grund der oben beschriebenen Problematiken ist
die Einrichtung einer weiteren Stelle, zunächst befristet bis 31.12.2016, erforderlich.
Es sei darauf hingewiesen, dass nicht nur der Bereich Asyl, sondern auch das Allgemeine Ausländerrecht von den steigenden Zahlen betroffen ist. Denn der Status jedes Asylbewerbers ändert
sich im Laufe der Zeit und führt in vielen Fällen zu einem Aufenthaltstitel.
Der Anstieg der Asylbewerberzahlen hat nicht nur punktuell, sondern breit gefächerte Auswirkungen im Sachgebiet Ausländerrecht. Neben der aufgezeigten Thematik ist der konstante Zuwachs
ausländischer Mitmenschen in Leipzig ein Aspekt, der einen Mehraufwand nach sich zieht und
perspektivisch auf die personelle Situation in den Bereichen des Allgemeinen Aufenthaltsrecht sowie der Einbürgerung Auswirkungen haben wird.
Auf Grund des stetigen Wachstums und den bereits erreichten räumlichen Kapazitätsgrenzen, ist
mit Unterstützung des Amts für Gebäudemanagement ein langfristiges Raumkonzept für die Ausländerbehörde zu prüfen. Die aktuelle Zerstücklung bietet weder für die Bürger noch für die Sachbearbeiter eine vernünftige Arbeitsgrundlage und stellt die Ausländerbehörde vor organisatorische
und strukturelle Schwierigkeiten.
Finanzielle Auswirkungen
Ergebnishaushalt - Personalaufwendungen
Mit Einrichtung von 5,00 VzÄ der Entgeltgruppe E 8 fallen Personalkosten in Höhe von ca.
392.885 EUR an. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
2015 (01.08. - 31.12.)
2016
EG 8 (4,00 Stellen)
68.225 EUR
167.784 EUR
EG 8 (1,00 Stellen)
17.056 EUR
41.946 EUR
gesamt
85.281 EUR
209.730 EUR
2017 (01.01.-31.07.)
97.874 EUR
97.874 EUR
Ergebnishaushalt – Sachaufwendungen
monatl. BeAntrag pro
insgesamt pro
01.08.01.01.01.01.zahl Technik Gerät
Monat
31.12.2015
31.12.2016
31.07.2017
2.200 EUR
Kosten für
jährlich pro
5
Bürofläche
AP
4.600 EUR
11.000 EUR
5.135 EUR
5
PC
50,15 EUR
251 EUR
1.254 EUR
3.009 EUR
1.755 EUR
Lotus No5
tes
6,78 EUR
34 EUR
170 EUR
407 EUR
237 EUR
kleines
1
MFG
24,64 EUR
25 EUR
123 EUR
296 EUR
172 EUR
5
Telefon
9,27 EUR
46 EUR
232 EUR
556 EUR
324 EUR
5
5
5
5
5
Dok. Drucker
Scanner
(einmalig)
Arbeitsplatzausstattung
Weiterbildungskosten
gesamt
31,56 EUR
158 EUR
einmalig
Einmalig 1.000
200,00 EUR EUR
→
a`2.000 EUR gesamt Ausstat(einmalig)
tung
789 EUR
1.894 EUR
1.105 EUR
17.161 EUR
8.729 EUR
1.000 EUR
10.000 EUR
→
gesamt Weiterbildung
1.000 EUR
19.167 EUR
Sachaufwendungen insgesamt: ca. 45.057 EUR
Die Deckung für die Sachaufwendungen erfolgt aus dem Budget des Ordnungsamtes.
II. Abschnitt – Sozialamt
Die Entwicklung der Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge, die durch die Stadt Leipzig aufzunehmen
sind, wirkt sich auch auf die Sachbearbeitung im Bereich der Leistungsgewährung Migrantenhilfe
sowie der Sicherstellung der Unterbringung der betroffenen Perrsonen aus.
Die Sachbearbeitung im Bereich der Leistungsgewährung Migrantenhilfe ist deutlich durch die zunehmenden Fallzahlen der Leistungsempfänger nach AsylbLG betroffen. Aufgrund der vielfach
personenindividuellen Leistungen sowie der Leistungsgewährung über Berechtigungsscheine, Einzelkrankenscheine sowie Scheckzahlungen, da nur wenige Leistungsberechtigte über Konten verfügen, erfordern ein hohes Aufgabenpensum bei den Sachbearbeitern. Im Rahmen der Stellenplandiskussionen 2015/16 wurde für die Bearbeitungsrelation der Sachbearbeiter Migrantenhilfe
mit einem Fallschlüssel von 1:200 Personen je Sachbearbeiter Migrantenhilfe gerechnet. Andere
Daten oder Berechnungsgrundlagen für einen Fallzahlschlüssel liegen aktuell nicht vor, daher wird
auch in der Folgeberechnung auf diese Personenzahlrelation Bezug genommen. Die Zahl der
Leistungsempfänger nach dem AsylbLG hat sich folgendermaßen bis zum Stand März 2015 entwickelt:
Zahl Leistungsempfänger AsylbLG
5.000
4.329
4.500
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
2.446
2.378
31.12.2014
31.03.2015
1.574
1.060
1.213
1.000
500
0
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
Zahl Leistungsempfänger AsylbLG
Stand: Prognose April 2015
6
Erwartung
2015
Diese Entwicklung zeigt sehr deutlich die zunehmende Zahl der Leistungsempfänger nach dem
AsylbLG. Unter Annahme der Bearbeitungsrelation von 1:200 sowie der erwarteten Neuzugänge
ist unter der Annahme des Eintretens der Maximalprognose 2015 von einer Verdopplung der Zahl
der Leistungsempfänger auszugehen.
Stand: Prognose April 2015
Aktuell stehen für die Leistungsgewährung der Migrantenhilfe 14,5 Stellen zur Verfügung. Der Personalbedarf für die Bearbeitung der Anliegen dieser Personen würde nach der aktuellen Prognose
zum Jahresende 2015 auf bis zu 23,6 VZÄ Sachbearbeiter Leistungsgewährung ansteigen.
Der entsprechende individuelle Aufwand je Leistungsempfänger erfordert eine Personalzuführung
von 9,00 Stellen ins Sachgebiet Migrantenhilfe.
Auch in den Schnittstellenbereichen zur Arbeit im Sachgebiet Migrantenhilfe entstehen personelle
Mehrbedarfe. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung der Unterbringung der Flüchtlinge. Zu
den Aufgaben gehören hinsichtlich der Asylthematik die
•
Objektsuche und -bewertung hinsichtlich ihrer Geeignetheit
•
Verhandlungen mit den Eigentümern zu Mietverträgen für Gemeinschaftsunterkünfte und
Einzelwohnungen (Gewährleistungswohnungen)
•
Erstausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte
•
Vorbereitung der Inbetriebnahme von Objekten
•
Durchführung der Vergabeverfahren für die soziale Betreuung und Bewirtschaftung der
Gemeinschaftsunterkünfte
•
Bewirtschaftung von Gewährleistungswohnungen (Reparaturen, Beschwerden, Renovierung)
•
Vertragscontrolling für abgeschlossene Miet- und Leistungsverträge
7
Durch die angestiegene Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge steigt auch die Zahl der Unterbringungsobjekte, die in Betrieb zu nehmen bzw. zu betreiben sind. Im Jahr 2011 waren es noch 2 Gemeinschaftsunterkünfte, die durch die Stadt Leipzig betrieben wurden. Inzwischen gibt es 12 Einrichtungen sowie verschiedene Pensionen, die durch die Stadt Leipzig zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten genutzt werden. Aktuell befinden sich 10 weitere Einrichtungen für
das Jahr 2015 in Vorbereitung bzw. Vorverhandlungen.
Weitere Einrichtungen werden in den nächsten Jahren folgen. Darüber hinaus führen die kurzfristigen Zeitläufe, in denen Objekte aufgrund der stark gestiegenen und weiter steigenden Zuweisungszahlen in Betrieb zu nehmen sind, zu einer deutlichen Verdichtung der Abläufe.
Auch die Unterbringung in Gewährleistungswohnungen des Sozialamtes nimmt weiter zu. Im Vergleich zum Jahr 2013 (20 Wohnungen) stieg die Zahl der durch das Sozialamt angemieteten Gewährleistungswohnungen bis zum April 2015 auf insgesamt 130 Wohnungen an. Bei Ein- und Auszügen, Beschwerden, Reparaturen und Renovierungsbedarfen bedarf es regelmäßig einer Koordinierung der notwendigen Tätigkeiten durch das Sachgebiet Allgemeine Verwaltung.
Zur Sicherstellung der Ausstattung und Bewirtschaftung der Unterkünfte werden 2,00 Stellen zusätzlich benötigt.
Neben der Schaffung der personellen Aufstockung ist aber auch kurzfristig über die Schaffung der
entsprechenden räumlichen Voraussetzungen zu befinden. Eine Aufstockung der Plätze der Sachbearbeiter am Standort Ratzelbogen wird favorisiert. Darüber hinaus sind derzeit die räumlichen
Voraussetzungen nicht mehr geeignet, an den Tagen der Scheckzahlungen die entsprechenden
Personen unter Erhalt der Arbeitsfähigkeit für alle umliegenden Büros zu bearbeiten.
Finanzielle Auswirkungen
Ergebnishaushalt – Personalaufwendungen
Mit Einrichtung der zusätzlichen 11,00 Stellen im Sozialamt fallen Personalkosten in Höhe von
ca. 899.340 EUR an.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
2015 (01.08. - 31.12.)
2016
2017 (01.01.-31.07.)
EG 4 (1,00 Stellen)
13.726 EUR
33.768 EUR
19.698 EUR
EG 8 (7,00 Stellen)
119.394 EUR
293.621 EUR
171.280 EUR
EG 9 (3,00 Stellen)
50.634 EUR
124.560 EUR
72.660 EUR
183.754 EUR
451.949 EUR
263.638 EUR
gesamt
Ergebnishaushalt – Sachaufwendungen
Um die Arbeitsfähigkeit für die einzurichtenden Stellen sicherzustellen, fallen Sachaufwendungen
in Höhe von ca. 145.215 EUR an.
Darin sind die Kosten für die Bereitstellung von Büroräumen von ca. 2.200 EUR pro Jahr/pro Arbeitsplatz in Höhe von insgesamt 48.401 EUR enthalten.
Mobiliar:
Bei der Ausstattung eines Arbeitsplatzes mit Schreibtisch, Arbeitsdrehstuhl, zwei Besucherstühlen,
einem Aktenregalsystem sowie Sideboard wurden ca. 2.000 EUR in Ansatz gebracht.
Aufwendung bei 11,00 VzÄ einmalig = ca. 22.000 €
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Technik:
2015 (01.08.-31.12.)
2016
2017 (01.01.- 31.07.)
11 x PC je 50,15 € =
551,65 € pro Monat
2.758 EUR
6.620 EUR
3.862 EUR
11 x Lotus Notes je
6,78 € = 74,58 € pro
Monat
373 EUR
895 EUR
522 EUR
11 x Telefon je 9,27 € =
101,97 € pro Monat
510 EUR
1.224 EUR
714 EUR
9 x kleines MFG je
24,64 € = 221,76 € pro
Monat
1.110 EUR
1.661 EUR
1.553 EUR
225 EUR
540 EUR
315 EUR
Basisinfrastruktur 3% =
784,93 € pro Monat
3.925 EUR
9.420 EUR
5.495 EUR
Softwarepflege
9 x 60,10 € = 540,90 €
3.445 EUR
(Brutto)
7.725 EUR
(Brutto)
4.822 EUR
(Brutto)
IT-Kosten Fachverfahren PROSOZ -Lizenzkosten (InvestitionsHH)
9 x 1.596,50 €
17.100 EUR
(Brutto)
gesamt
29.446 EUR
28.085 EUR
17.283 EUR
Speicherkapazität 3%
= 44,90 € pro Monat
Im Ergebnis entsteht ein Aufwand für notwendige Bürotechnik in Hohe von ca. 74.814 EUR.
Sachaufwendungen insgesamt: ca. 145.215 EUR
III. Abschnitt – Rechtsamt
Mit den beschriebenen Aufgaben steigen auch die Aufgaben des Rechtsamtes in nicht unerheblichem Umfang.
Die daraus resultierenden Probleme konnten mit der Aufstockung der juristischen Stellen und einer strukturellen Neuausrichtung des Rechtsamtes jedoch leider nur zum Teil gelöst werden, bzw.
haben im Bereich der Registratur und Verwaltung des Rechtsamtes zu neuen Problemen geführt,
die sich in erheblichem Maße auch erschwerend auf die gesamte Arbeit des Rechtsamtes auswirken.
Im Februar 2015 betrug die Zahl der neuen Vorgänge bereits 298, von denen 215 auf sozial- und
verwaltungsgerichtliche Verfahren entfielen. Dabei handelte es sich bei 46 der Verfahren um Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz, also Eilverfahren. Im gleichen Zeitraum 2014 waren im Vergleich dazu gerade einmal 80 neue sozial- und verwaltungsgerichtliche Verfahren im Rechtsamt
eingegangen. Rechnet man die Zahlen für Februar 2015 auf das Jahr hoch, so ist bis zum Ende
des Jahres 2015 somit mit ca. 1284 neuen sozial- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren bzw.
insgesamt mit ca. 1800 neuen Vorgängen im Rechtsamt zu rechnen. Damit werden auch die Zuordnung und Erfassung der Vorgänge sowie die Fristenkontrolle und die Zurverfügungstellung der
Vorgänge für die Bearbeiter der Fachabteilungen zulasten der Erfüllung der übrigen Aufgaben der
Registratur und Verwaltung täglich einen noch größeren zeitlichen Anteil in Anspruch nehmen.
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Mit Beschluss der DB OBM ist ein Hauptansprechpartner zur Verhandlung um Bearbeitung aller
Verträge zur Unterbringung der ankommenden Flüchtlinge und der daraus notwendigen zu beschließenden Verträge bezüglich der Betreibung, Betreuung, Bewachung und Möblierung abgeordnet wurden. Diese Funktion wurde durch die Festlegung des OBM im Zusammenhang mit der
Einrichtung Task Force Asyl Anfang März 2015 bestätigt.
Das Rechtsamt ist im Rahmen der Asylproblematik direkt betroffen hinsichtlich der persönlichen
Abordnung einer Mitarbeiterin zu den Verhandlungen zum Abschluss von Mietverträgen, zur Unterbringung vom Asylsuchenden.
Daran anschließend sind auch durch unser Amt direkt die Leistungsbeschreibung für Bewachung,
Betreuung mit zu erstellen und anschließend die Verträge abschließend bis zur Unterschriftsreife
zu prüfen.
Dem geschuldet, muss die Bearbeitung von ca. 185 von 352 gerichtlichen Verfahren im Kita-Bereich sowie ca. 280 Verfahren im Sozialhilfebereich innerhalb der Rechtsamtes umverteilt werden.
Im Bereich der Kita-Verfahren sowie im Schulen und Gymnasien ist darüber hinaus mit einem
enormen Anstieg von Gerichtsverfahren zu rechnen u.a. auf Grund der geburtenstarken Monate
und Schuljahresbeginn der geburtenstarken Jahrgänge.
Ein weiterer direkter Ausfluss der Unterbringung von Asylbewerbern ist bei der Bearbeitung von
gerichtlichen Verfahren betreffend Asyl- und Abschiebungsvorgänge (Abschiebung: 68 Verfahren,
Aufenthaltsrecht: 390 Verfahren, Familienzusammenführung: 49 Verfahren, Visum: 79 Verfahren,
Duldung: 20 Verfahren, Niederlassung: 15 Verfahren) im Rechtsamt festzustellen.
Dies schlägt sich zwingend auch massiv auf die Erfassung des Posteingangs sowie die Registrierung, Verwaltung und Verwahrung des Aktenbestandes des Rechtsamtes nieder: Im Jahre 2014
wurden im Justiziarbereich - 17 Justiziare - (ohne Standesamtsaufsicht und Versicherungsverwaltung) allein 1.611 neue Akten angelegt. Der Gesamtbestand aller laufenden Vorgänge 2006 –
2014 beläuft sich auf 6.682 Verfahren/Akten (Stand: 31.12.2014).
Daher ist es zwingend erforderlich, einen Verwaltungsinspektor zur Führung erstinstanzlicher Gerichtsverfahren (Masseverfahren) und eine Fachkraft für die Registratur einzustellen.
Die Ausführungen sind auch aus den nachfolgenden Grafiken ersichtlich.
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Finanzielle Auswirkungen
Ergebnishaushalt - Personalaufwendungen
Mit Einrichtung von 2,00 VzÄ verschiedener Entgeltgruppen fallen insgesamt Personalkosten in
Höhe von ca. 148.905 EUR an. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
2015 (01.08. - 31.12.)
2016
2017 (01.01 – 31.07.)
EG 3 (1,00 VZÄ)
13.512 EUR
33.329 EUR
19.445 EUR
EG 9 (1,00 VZÄ)
16.879 EUR
41.520 EUR
24.220 EUR
gesamt
30.391 EUR
74.849 EUR
43.665 EUR
Ergebnishaushalt - Sachaufwendungen
Mobiliar:
Bei der Ausstattung eines Arbeitsplatzes mit Schreibtisch, Arbeitsdrehstuhl, zwei Besucherstühlen,
einem Aktenregalsystem sowie Sideboard wurden ca. 2.000 EUR in Ansatz gebracht.
Aufwendung bei 2,00 VzÄ = ca. 4.000 EUR
Technik:
2015 (01.08. - 31.12.)
2 x PC je 50,15 € =
100,30 €
2016
2017 (01.01 – 31.07.)
502 EUR
1.204 EUR
702 EUR
2 x Lotus Notes je 6,78
€ = 13,56 €
68 EUR
163 EUR
95 EUR
2 x Telefon je 9,27 € =
18,54 €
93 EUR
222 EUR
130 EUR
662 EUR
1.589 EUR
927 EUR
gesamt
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Dies ergibt für die Technik bis 31.07.2017 insgesamt ca. 3.180,00 EUR.
Darüber hinaus sind die Kosten für die Bereitstellung von Büroräumen von ca. 2.200 EUR pro
Jahr/pro Arbeitsplatz in Höhe von insgesamt 8.800 EUR zu berücksichtigen.
IV. Abschnitt – Gesamtübersicht Finanzielle Auswirkungen in 2015 und 2016
Personalaufwendungen:
Amt
2015
2016
Ordnungsamt
85.282 €
192.253 €
Sozialamt
183.755 €
451.949 €
Rechtsamt
30.392 €
74.849 €
299.430 €
719.051 €
Gesamt
Sachaufwendungen (ohne Bereitstellung Büroflächen):
Amt
2015
2016
Ordnungsamt
14.568 €
6.162 €
Sozialamt
29.446 €
28.085 €
Rechtsamt
4.662 €
1.589 €
48.676 €
35.836 €
Gesamt
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Eilbedürftigkeit der Beschlussfassung
Aufgrund der deutlich gestiegenen Anzahl an zugewiesenen Flüchtlingen, kann das erhöhte
Arbeitsaufkommen im Sozialamt, Ordnungsamt und Rechtsamt mit dem vorhandenen
Stellenbestand nicht mehr bewältigt werden. Damit die Bearbeitung der Fälle sichergestellt
werden kann, ist die umgehende Zuführung von Stellen ab 01.07.2015 in die genannten Ämter
und im Vorfeld die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung notwendig.