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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1026916.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
22.05.15, 12:00
Aktualisiert
29.03.16, 15:09

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-01226-NF-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Betriebsausschuss Kulturstätten 28.05.2015 2. Lesung Fachausschuss Finanzen 08.06.2015 2. Lesung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.405.246,81 wird - in Höhe von EUR 755.246,81 auf neue Rechnung vorgetragen sowie - in Höhe von EUR 650.000,00 in eine zweckgebundene Rücklage für Investitionen eingestellt. 3. Die zweckgebundene Rücklage für Investitionen wird in den Jahren 2015/2016 verbraucht und in Höhe der angefallenen Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umgebucht. 4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. Sachverhalt: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Der Eigenbetrieb Oper Leipzig hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1995. Gegenstand des Eigenbetriebes Zweck des Eigenbetriebs ist die Pflege und Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Bewirtschaftung eines Musiktheaters mit den wesentlichen künstlerischen Genres Oper, Operette, Musical und Ballett im Opernhaus und in der Musikalischen Komödie. Aufgabe ist auch die optimale Nutzung der eigenen Spielstätten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Erfassung der Geschäftsvorfälle im Rahmen der Buchhaltung erfolgt in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes. Grundlage unserer Prüfung war das Rechnungswesen des Eigenbetriebes. Die anfallenden Geschäftsvorfälle werden vom Eigenbetrieb mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung nach dem System SAP/R3 erfasst und ausgewertet. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wird extern bei der Stadt Leipzig EDV-gestützt über das System Paisy abgewickelt, die Buchführung der Löhne und Honorare der Gastmitarbeiter durch die MECOM Mecklenburger Computersysteme GmbH EDVgestützt auf dem System Mecos. Die im Rahmen unserer Prüfung des internen Kontrollsystems in den jeweiligen Bereichen durchgeführten EDV- Kontrollen ergaben keinen Hinweis darauf, dass das EDV- System in den untersuchten Bereichen nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht oder wesentliche Fehler beinhaltet, die sich auf die Aussagen des Jahresabschlusses wesentlich auswirken. Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Geschäftsjahres ordnungsgemäß geführt. Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen einschließlich des Belegwesens nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.* Jahresabschluss Der Eigenbetrieb erfüllt die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Gleichwohl hat der Eigenbetrieb aufgrund der Bestimmungen in den Anwendungshinweisen zu § 17 SächsEigBG die für eine große Kapitalgesellschaft geltenden Vorschriften zur Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung anzuwenden. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 287 und 289 HGB sowie den Vorschriften des SächsEigBG und der SächsEigBVO aufgestellt und entspricht den gesetzliche Vorschriften. Aufbauend auf der von uns geprüften Vorjahresbilanz wurde der vorliegende Jahresabschluss aus den Zahlen der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen richtig entwickelt. Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Absatz 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet. Für die Aktiv- und Passivposten sowie die vorgenommenen Änderungen liegen ausreichende Nachweise vor. Die gesetzlichen Ansatzvorschriften wurden beachtet. Ansatzwahlrechte kamen hinsichtlich der Beibehaltung des Sonderpostens für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens und der sonstigen Sonderposten gemäß Artikel 67 Abs. 3 EGHGB zur Anwendung. Der Ausweis erfolgt unter Anwendung der Gliederungsschemata der §§ 266 (Bilanz) und 275 Abs. 2 (Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren) HGB. Soweit ein Wahlrecht zwischen einer Angabe im Anhang oder in der Bilanz besteht, erfolgt der Ausweis weitgehend im Anhang. Der Ausweis ist unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Den derzeit erkennbaren Risiken am Bilanzstichtag wurde durch ausreichend bemessene Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen werden unsaldiert erfasst. Die Bewertungsvorschriften haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Sie folgen dem HGB in der Fassung des BilMoG. Einzelheiten zur Bewertung sind im Anhang dargestellt. Der Anhang ist klar und übersichtlich aufgestellt. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung sind zutreffend dargestellt. Der Jahresabschluss entspricht damit nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung. Unsere Prüfung ergab keine Beanstandungen.* Lagebericht Die Prüfung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und dass er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend im Lagebericht dargestellt sind und dass die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften vollständig und zutreffend sind. Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und dass er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.* Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d. h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses – wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).* * Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONNEX M&P AUDIT über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013, Seite 8 bis 10 Feststellungen aus der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) Auftragsgemäß haben wir unsere Prüfung um die Prüfung nach § 53 Absatz 1 Nr. 1 und 2 HGrG erweitert. Bei unserer Prüfung haben wir den Fragenkatalog des IDW zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) beachtet. Die Prüfung bezog sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, d. h. es wurde untersucht, ob die Geschäfte in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung mit der erforderlichen Sorgfalt geführt wurden. Es sind uns keine Tatsachen bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des Eigenbetriebes Oper Leipzig sprechen.** ** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONNEX M&P AUDIT über die Prüfung des Jahresabschlusses 31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013, Seite 28 Anlagen: 1 Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 zum 2 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 3 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 4 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HgrG 5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 6 Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 (nichtöffentlich) 7 Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Bericht der örtlichen Prüfung (nichtöffentlich) BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.06.2015 zu 18.13 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig Vorlage: VI-DS-01226-NF-001 Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.405.246,81 wird - in Höhe von EUR 755.246,81 auf neue Rechnung vorgetragen sowie - in Höhe von EUR 650.000,00 in eine zweckgebundene Rücklage für Investitionen eingestellt. 3. Die zweckgebundene Rücklage für Investitionen wird in den Jahren 2015/2016 verbraucht und in Höhe der angefallenen Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umgebucht. 4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen bei einigen Enthaltungen Leipzig, den 18. Juni 2015 Seite: 1/1 Anlage zum Beschlusspunkt 1. Stand 31.12.2013 31.12.2013 in € Bilanzsumme 32.002.854,95 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten 23.436.732,23 8.427.511,10 138.611,62 Passiva Eigenkapital Rücklagen Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre Jahresgewinn/- Verlust 2.674.831,52 1.010.701,83 258.882,88 1.405.246,81 Sonderposten für Grundstücke und bauliche Anlagen Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens Sonstige Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Summe der Erträge: Summe der Aufwendungen: Jahresüberschuss/- fehlbetrag 19.493.419,20 3.845.120,03 133.291,15 2.027.634,65 3.825.669,71 2.888,69 55.420.153,51 54.014.906,70 1.405.246,81