Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1026916.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
22.05.15, 12:00
Aktualisiert
29.03.16, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-01226-NF-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Betriebsausschuss Kulturstätten
28.05.2015
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
08.06.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis
31.12.2013 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig
wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.405.246,81 wird
- in Höhe von EUR 755.246,81 auf neue Rechnung vorgetragen sowie
- in Höhe von EUR 650.000,00 in eine zweckgebundene Rücklage für Investitionen eingestellt.
3. Die zweckgebundene Rücklage für Investitionen wird in den Jahren 2015/2016 verbraucht und
in Höhe der angefallenen Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umgebucht.
4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen
Prüfung.
Der Eigenbetrieb Oper Leipzig hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1995.
Gegenstand des Eigenbetriebes
Zweck des Eigenbetriebs ist die Pflege und Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck
wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Bewirtschaftung eines Musiktheaters mit
den wesentlichen künstlerischen Genres Oper, Operette, Musical und Ballett im Opernhaus und in
der Musikalischen Komödie. Aufgabe ist auch die optimale Nutzung der eigenen Spielstätten unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Erfassung der Geschäftsvorfälle im Rahmen der Buchhaltung erfolgt in den Geschäftsräumen
des Eigenbetriebes.
Grundlage unserer Prüfung war das Rechnungswesen des Eigenbetriebes. Die anfallenden
Geschäftsvorfälle werden vom Eigenbetrieb mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung nach dem
System SAP/R3 erfasst und ausgewertet. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wird extern bei der
Stadt Leipzig EDV-gestützt über das System Paisy abgewickelt, die Buchführung der Löhne und
Honorare der Gastmitarbeiter durch die MECOM Mecklenburger Computersysteme GmbH EDVgestützt auf dem System Mecos.
Die im Rahmen unserer Prüfung des internen Kontrollsystems in den jeweiligen Bereichen
durchgeführten EDV- Kontrollen ergaben keinen Hinweis darauf, dass das EDV- System in den
untersuchten Bereichen nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht oder
wesentliche Fehler beinhaltet, die sich auf die Aussagen des Jahresabschlusses wesentlich
auswirken.
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem
ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und
übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns geprüften
Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Geschäftsjahres ordnungsgemäß
geführt.
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer
ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen
einschließlich des Belegwesens nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften
einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine
Beanstandungen.*
Jahresabschluss
Der Eigenbetrieb erfüllt die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB. Gleichwohl hat der Eigenbetrieb aufgrund der Bestimmungen in den
Anwendungshinweisen zu § 17 SächsEigBG die für eine große Kapitalgesellschaft geltenden
Vorschriften zur Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung anzuwenden. Der Jahresabschluss
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 287 und 289 HGB sowie den Vorschriften des
SächsEigBG und der SächsEigBVO aufgestellt und entspricht den gesetzliche Vorschriften.
Aufbauend auf der von uns geprüften Vorjahresbilanz wurde der vorliegende Jahresabschluss aus
den Zahlen der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen richtig entwickelt. Der
Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Absatz 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet. Für die Aktiv- und Passivposten
sowie die vorgenommenen Änderungen liegen ausreichende Nachweise vor.
Die gesetzlichen Ansatzvorschriften wurden beachtet. Ansatzwahlrechte kamen hinsichtlich der
Beibehaltung des Sonderpostens für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens und der
sonstigen Sonderposten gemäß Artikel 67 Abs. 3 EGHGB zur Anwendung.
Der Ausweis erfolgt unter Anwendung der Gliederungsschemata der §§ 266 (Bilanz) und 275 Abs. 2
(Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren) HGB. Soweit ein Wahlrecht
zwischen einer Angabe im Anhang oder in der Bilanz besteht, erfolgt der Ausweis weitgehend im
Anhang. Der Ausweis ist unverändert im Vergleich zum Vorjahr.
Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet.
Den derzeit erkennbaren Risiken am Bilanzstichtag wurde durch ausreichend bemessene
Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Forderungen und
Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen werden unsaldiert erfasst. Die Bewertungsvorschriften
haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Sie folgen dem HGB in der Fassung des BilMoG.
Einzelheiten zur Bewertung sind im Anhang dargestellt.
Der Anhang ist klar und übersichtlich aufgestellt. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie
die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und
Verlustrechnung sind zutreffend dargestellt.
Der Jahresabschluss entspricht damit nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften
einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen
der Eigenbetriebssatzung. Unsere Prüfung ergab keine Beanstandungen.*
Lagebericht
Die Prüfung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013
hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang steht und dass er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes vermittelt.
Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend im Lagebericht dargestellt sind und dass die Angaben nach § 289 Abs. 2
HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften vollständig und zutreffend sind.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält
und dass er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.*
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d. h. als Gesamtaussage des
Jahresabschlusses – wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang ergibt – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).*
* Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONNEX M&P AUDIT über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013, Seite 8 bis 10
Feststellungen aus der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
Auftragsgemäß haben wir unsere Prüfung um die Prüfung nach § 53 Absatz 1 Nr. 1 und 2 HGrG
erweitert. Bei unserer Prüfung haben wir den Fragenkatalog des IDW zur Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG
(IDW PS 720) beachtet.
Die Prüfung bezog sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, d. h. es wurde untersucht,
ob die Geschäfte in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der
Betriebssatzung mit der erforderlichen Sorgfalt geführt wurden.
Es sind uns keine Tatsachen bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung des Eigenbetriebes Oper Leipzig sprechen.**
** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONNEX M&P AUDIT über die Prüfung des Jahresabschlusses
31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013, Seite 28
Anlagen:
1
Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2013
zum
2 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
3
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
4
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse nach § 53 HgrG
5
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
6
Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2013 (nichtöffentlich)
7 Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Bericht der örtlichen Prüfung
(nichtöffentlich)
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.06.2015
zu
18.13
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013
bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig
Vorlage: VI-DS-01226-NF-001
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig wird
gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.405.246,81 wird
- in Höhe von EUR 755.246,81 auf neue Rechnung vorgetragen sowie
- in Höhe von EUR 650.000,00 in eine zweckgebundene Rücklage für Investitionen
eingestellt.
3. Die zweckgebundene Rücklage für Investitionen wird in den Jahren 2015/2016 verbraucht
und in Höhe der angefallenen Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umgebucht.
4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen bei einigen Enthaltungen
Leipzig, den 18. Juni 2015
Seite: 1/1
Anlage zum Beschlusspunkt 1.
Stand 31.12.2013
31.12.2013
in €
Bilanzsumme
32.002.854,95
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
23.436.732,23
8.427.511,10
138.611,62
Passiva
Eigenkapital
Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
2.674.831,52
1.010.701,83
258.882,88
1.405.246,81
Sonderposten für Grundstücke und bauliche
Anlagen
Sonderposten für bezuschusste
Investitionsgüter des Anlagevermögens
Sonstige Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
Jahresüberschuss/- fehlbetrag
19.493.419,20
3.845.120,03
133.291,15
2.027.634,65
3.825.669,71
2.888,69
55.420.153,51
54.014.906,70
1.405.246,81