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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1024095.pdf
Größe
250 kB
Erstellt
16.04.15, 12:00
Aktualisiert
04.04.16, 15:36

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Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01294 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Finanzen 11.05.2015 Bestätigung Verwaltungsausschuss 03.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Erstellung Anhang und Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2013 der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend § 8 Abs. 3 Nr. 35 der Hauptsatzung die Beauftragung der städtischen Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH (bbvl) zur Unterstützung bei der Erstellung des Anhangs und Rechenschaftsberichtes zum Jahresabschluss 2013 der Stadt Leipzig. Im Produkt 1.100.11.1.3.01 Haushalts- und Finanzmanagement stehen im Sachkonto 44312000 Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen die erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 48.000 € zur Verfügung. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt X von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2013 2015 48.000,00 € 1.100.11.1.3.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: ja, Ausgangssituation: Die Stadt Leipzig hat im Jahr 2012 erfolgreich das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt und für das Jahr 2012 den ersten doppischen Jahresabschluss erstellt. Gemäß § 88 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung sowie der Vermögensrechnung. Dieser ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Ziel: Das Ziel ist es, den Anhang und den Rechenschaftsbericht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu erstellen. Der Anhang und der Rechenschaftsbericht sollen prüfungssicher sein und allen rechtlichen Anforderungen genügen. Mit den in der Stadtkämmerei vorhandenen Ressourcen kann dieses grundlegende Thema für das Jahr 2013 nicht zeitnah bearbeitet werden. In absehbarer Zeit ist durch die Stadt Leipzig der Jahresabschluss 2013 zu erstellen. Dazu ist beabsichtigt sich Unterstützung durch die städtische Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH zu holen, die bereits den Anhang sowie den Rechenschaftsbericht für den erstmalig zu erstellenden Jahresabschluss 2012 der Stadt Leipzig angefertigt hatte. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 48.000 € stehen im PSP-Element 1.100.11.1.3.01 Haushalts- und Finanzmanagement im Sachkonto 44312000 Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen zur Verfügung. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Verwaltungsausschuss vom 03.06.2015 zu 5.2. Erstellung Anhang und Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2013 der Stadt Leipzig Vorlage: VI-DS-01294 Beschluss: Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend § 8 Abs. 3 Nr. 35 der Hauptsatzung die Beauftragung der städtischen Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH (bbvl) zur Unterstützung bei der Erstellung des Anhangs und Rechenschaftsberichtes zum Jahresab-schluss 2013 der Stadt Leipzig. Im Produkt 1.100.11.1.3.01 Haushalts- und Finanzmanagement stehen im Sachkonto 44312000 Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen die erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 48.000 € zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: 16/0/0 Leipzig, den 4. Juni 2015 Seite: 1/1