Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1024095.pdf
Größe
250 kB
Erstellt
16.04.15, 12:00
Aktualisiert
04.04.16, 15:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01294
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
11.05.2015
Bestätigung
Verwaltungsausschuss
03.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Erstellung Anhang und Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2013 der Stadt
Leipzig
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend § 8 Abs. 3 Nr. 35 der Hauptsatzung die
Beauftragung der städtischen Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH (bbvl)
zur Unterstützung bei der Erstellung des Anhangs und Rechenschaftsberichtes zum Jahresabschluss 2013 der Stadt Leipzig.
Im Produkt 1.100.11.1.3.01 Haushalts- und Finanzmanagement stehen im Sachkonto 44312000
Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen die erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 48.000 €
zur Verfügung.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
X
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2013
2015
48.000,00 €
1.100.11.1.3.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
X
von
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
X
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Ausgangssituation:
Die Stadt Leipzig hat im Jahr 2012 erfolgreich das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)
eingeführt und für das Jahr 2012 den ersten doppischen Jahresabschluss erstellt.
Gemäß § 88 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung sowie der Vermögensrechnung. Dieser ist um einen Anhang
zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Ziel:
Das Ziel ist es, den Anhang und den Rechenschaftsbericht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu
erstellen. Der Anhang und der Rechenschaftsbericht sollen prüfungssicher sein und allen rechtlichen Anforderungen genügen.
Mit den in der Stadtkämmerei vorhandenen Ressourcen kann dieses grundlegende Thema für das
Jahr 2013 nicht zeitnah bearbeitet werden. In absehbarer Zeit ist durch die Stadt Leipzig der
Jahresabschluss 2013 zu erstellen. Dazu ist beabsichtigt sich Unterstützung durch die städtische
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH zu holen, die bereits den Anhang
sowie den Rechenschaftsbericht für den erstmalig zu erstellenden Jahresabschluss 2012 der Stadt
Leipzig angefertigt hatte.
Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 48.000 € stehen im PSP-Element 1.100.11.1.3.01
Haushalts- und Finanzmanagement im Sachkonto 44312000 Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen zur Verfügung.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Verwaltungsausschuss vom 03.06.2015
zu 5.2.
Erstellung Anhang und Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2013
der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-01294
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend § 8 Abs. 3 Nr. 35 der Hauptsatzung die
Beauftragung der städtischen Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH
(bbvl) zur Unterstützung bei der Erstellung des Anhangs und Rechenschaftsberichtes zum
Jahresab-schluss 2013 der Stadt Leipzig.
Im Produkt 1.100.11.1.3.01 Haushalts- und Finanzmanagement stehen im Sachkonto
44312000 Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen die erforderlichen Haushaltsmittel i.
H. v. 48.000 € zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis: 16/0/0
Leipzig, den 4. Juni 2015
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