Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1029087.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
03.06.15, 12:00
Aktualisiert
09.11.16, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01341-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
23.06.2015
Bestätigung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
30.06.2015
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
07.07.2015
Vorberatung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost
02.09.2015
Anhörung
Ratsversammlung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Aufwertung des Mariannenparks- NEUFASSUNG (ehem. Antrag V/A 350)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
X Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Die Verbesserung der gastronomischen Versorgung im Mariannenpark ist grundsätzlich
wünschenswert, jedoch unter Berücksichtigung der vom Antrag dargestellten Lösungsansätze und
örtlichen Gegebenheiten nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen realisierbar.
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Für den Betriebshof des Eigenbetriebes Stadtreinigung müsste ein geeigneter Alternativstandort
einschließlich der Finanzierung nachgewiesen werden.
Vorhandene gastronomische Angebote und das Nachfragepotenzial blieben unberücksichtigt.
Beim zur Umnutzung avisierten Gebäudekomplex handelt es sich nicht um das Gewerbeobjekt eines
Entsorgungsbetriebes, sondern um einen Wirtschaftshof für die städtische Grünpflege, der zu
diesem Zweck bereits 1928 durch die Stadt Leipzig errichtet und in den darauf folgenden Jahren
mehrfach erweitert wurde, um das Personal und die Technik zur Pflege des Parks sowie der ständig
wachsenden Zahl der umliegenden städtischen Grünanlagen unterbringen zu können. Er wird
seitdem durchgehend von den städtischen Gärtnern genutzt. Der Mariannenpark wurde in seinen
wesentlichen Teilen ebenfalls 1928 fertig gestellt.
Es wird üblicherweise angestrebt, dass Wirtschaftshöfe zur Grün-, Landschafts- und Waldpflege in
den zu betreuenden Arealen errichtet und unterhalten werden, um eine kostengünstige
Bewirtschaftung zu ermöglichen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig ist der Hof der
Grünpflege als städtischer Betriebshof ausgewiesen.
Mit der Schließung des Betriebshofes in der Hinrichsstraße im Jahre 2002, an dessen Stelle Spielund Sportmöglichkeiten für Neuschönefeld geschaffen wurden, mussten dessen Arbeitskräfte und
die erforderliche Technik zusätzlich im Mariannenpark untergebracht werden. Dieser Stützpunkt
entwickelte sich damit zum zentralen Anlaufpunkt für die Bewirtschaftung der Park- und
Grünanlagen fast des gesamten nordöstlichen Stadtgebietes.
Neben Büro, Umkleide-, Sanitär- und Aufenthaltsräumen für 35 bis 40 Arbeitskräfte und
landschaftsgärtnerische Auszubildende der Stadt befinden sich hier Garagen und
Unterstellmöglichkeiten für die Pflegetechnik des Bereiches (Transportfahrzeuge, Gießhänger,
Winterdiensttechnik, Groß- und Kleinflächenmäher, umfangreicher Bestand an Kleintechnik) sowie
Werkstatt und Lagerräume für defekte Ausstattungen, Spielgeräte, Bänke usw.
Im Objekt sind sämtliche Unterbringungsmöglichkeiten ausgeschöpft; weitere räumliche Kapazitäten
existieren nicht.
Der Eigenbetrieb Stadtreinigung bewirtschaftet gemäß RB/III-1239/03 u. a. die öffentlichen
Grünanlagen. Das im Betriebshof stationierte Personal betreut insgesamt 143 ha öffentliches Grün
(1,43 Mio. m²) mit 150 Grünflächen und Stadtplätzen sowie 48 Spielplätzen, verteilt in einem Areal,
das folgende Stadtteile umfasst:
Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz,
Heiterblick, Schönefeld, Abtnaundorf, Mockau-Süd, Thekla sowie Plaußig-Portitz.
Paunsdorf,
Darunter befinden sich folgende markante, stark genutzte Grünanlagen:
Ramdohrscher Park (an der Grünen Schänke), Freizeitpark Rabet in der Ostvorstadt, Volkshain
Stünz, Volksgarten Schönefeld, Mariannenpark, Abtnaundorfer Park, Naturbad Nordost (Bagger),
Grüner Bogen Paunsdorf und die gerade neu aufgebauten Anlagen Stöckelplatz und
Stannebeinplatz an der Gorkistraße
Der Standort des Betriebshofes ist logistisch gut gelegen; eine Verlagerung würde zu
Verzögerungen in den Betriebsabläufen, nicht zuletzt auch bei der Absicherung der Anliegerpflichten
im Winterdienst (26,83 lfd. km entlang der Grünanlagen), führen.
In den Jahren 2009 bis 2015 wurden rd. 65.000 € vom Eigenbetrieb Stadtreinigung für die
Instandsetzung des Betriebsobjektes aufgewendet. So wurden die historischen Holzzäune nach
einem Vandalismusschaden neu aufgebaut, Fenster und Fensterläden erneuert, das Dach des unter
Denkmalschutz stehenden Hauptgebäudes komplett neu gedeckt u. a. m.
Aus Sicht der Verwaltung sollte zur Verbesserung der
Mariannenpark, als Ergänzung der vorhandenen Standorte
Rohrteichstraße ("Sportbar am Mariannenpark") und im
("Parthenklause"), die bereits beide von Parkbesuchern genutzt
des städtischen Betriebshofes Grünpflege erfolgen, da
gastronomischen Angebote im
der Gaststätten am Sportplatz
angrenzenden Kleingartenverein
werden, keine Nutzungsänderung
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1. wie bereits dargestellt die Kapazität des Betriebshofes voll ausgelastet, keinerlei räumlicher
Spielraum gegeben ist und kein geeignetes alternatives Objekt zur Verfügung steht.
2. eine Mischnutzung von Publikumsverkehr und betrieblichen Abläufen aus sicherheitsrechtlichen
Gründen (ständiger Fahrverkehr, Einsatz von Maschinen und Geräten) nicht erfolgen kann und
3. eine ganzjährige Nutzung der Gebäude im Mariannenpark mit Ausflugsgastronomie, welcher
nicht die zentrale Bedeutung und Frequentierung z. B. des Clara-Zetkin-Parks besitzt, nicht zu
erwarten ist. Eine teilweise saisonale Stilllegung der Anlagen würde nach allen bisherigen
Erfahrungen wieder zu erheblichen Vandalismusschäden führen.
Aktuell können mobile Anbieter, auch zur Evaluierung des Speise- und Getränkebedarfs der
Parkbesucher, die Attraktivität des Parks erhöhen. Es wurde durch das Amt für Stadtgrün und
Gewässer (ASG) bereits mit einem mobilen Anbieter ein Vertrag zum Verkauf von Speiseeis
abgeschlossen. Interessenten für darüber hinausgehende gastronomische Versorgung sind der
Verwaltung, trotz wiederholter Angebote gegenüber Antragstellern für andere Grünanlagen, nicht
bekannt.
Die Entscheidung für eine gastronomische Nutzung des Betriebshofes hätte zwingend eine
Verlagerung der Unterbringung für Personal und Technik zur Folge. In der Konsequenz muss, als
adäquater Ersatz und unter Beachtung der notwendigen Betriebsabläufe, ein Grundstück aus
städtischem Besitz einschließlich der erforderlichen technischen und Sozialräume bereitgestellt bzw.
ein solches angekauft werden, um die Pflege der städtischen Grünanlagen auch künftig absichern
zu können. Die dafür benötigten Finanzmittel können erst ermittelt werden, wenn neben den Kosten
für den Bau bzw. die Herrichtung der erforderlichen Gebäude und Flächen Details zum Grunderwerb
vorliegen.
Das im Antrag als Vergleich zitierte Glashaus im Clara-Zetkin-Park wurde von vornherein als
gastronomische Einrichtung konzipiert und bewusst auch räumlich getrennt vom Betriebshof an der
Dahlienterrasse eingeordnet, ebenso der Musikpavillon und der Kiosk am Spielplatz Rennbahnweg.
Auch im Clara-Zetkin-Park wurde bereits Anfang des letzten Jahrhunderts der Betriebshof speziell und ausschließlich - für die Bewirtschaftung der Grünflächen errichtet.
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