Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1029087.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
03.06.15, 12:00
Aktualisiert
09.11.16, 16:02

öffnen download melden Dateigröße: 84 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01341-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 23.06.2015 Bestätigung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 30.06.2015 Vorberatung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 07.07.2015 Vorberatung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost 02.09.2015 Anhörung Ratsversammlung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Aufwertung des Mariannenparks- NEUFASSUNG (ehem. Antrag V/A 350) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. X Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Die Verbesserung der gastronomischen Versorgung im Mariannenpark ist grundsätzlich wünschenswert, jedoch unter Berücksichtigung der vom Antrag dargestellten Lösungsansätze und örtlichen Gegebenheiten nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen realisierbar. Seite 1/4 Für den Betriebshof des Eigenbetriebes Stadtreinigung müsste ein geeigneter Alternativstandort einschließlich der Finanzierung nachgewiesen werden. Vorhandene gastronomische Angebote und das Nachfragepotenzial blieben unberücksichtigt. Beim zur Umnutzung avisierten Gebäudekomplex handelt es sich nicht um das Gewerbeobjekt eines Entsorgungsbetriebes, sondern um einen Wirtschaftshof für die städtische Grünpflege, der zu diesem Zweck bereits 1928 durch die Stadt Leipzig errichtet und in den darauf folgenden Jahren mehrfach erweitert wurde, um das Personal und die Technik zur Pflege des Parks sowie der ständig wachsenden Zahl der umliegenden städtischen Grünanlagen unterbringen zu können. Er wird seitdem durchgehend von den städtischen Gärtnern genutzt. Der Mariannenpark wurde in seinen wesentlichen Teilen ebenfalls 1928 fertig gestellt. Es wird üblicherweise angestrebt, dass Wirtschaftshöfe zur Grün-, Landschafts- und Waldpflege in den zu betreuenden Arealen errichtet und unterhalten werden, um eine kostengünstige Bewirtschaftung zu ermöglichen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig ist der Hof der Grünpflege als städtischer Betriebshof ausgewiesen. Mit der Schließung des Betriebshofes in der Hinrichsstraße im Jahre 2002, an dessen Stelle Spielund Sportmöglichkeiten für Neuschönefeld geschaffen wurden, mussten dessen Arbeitskräfte und die erforderliche Technik zusätzlich im Mariannenpark untergebracht werden. Dieser Stützpunkt entwickelte sich damit zum zentralen Anlaufpunkt für die Bewirtschaftung der Park- und Grünanlagen fast des gesamten nordöstlichen Stadtgebietes. Neben Büro, Umkleide-, Sanitär- und Aufenthaltsräumen für 35 bis 40 Arbeitskräfte und landschaftsgärtnerische Auszubildende der Stadt befinden sich hier Garagen und Unterstellmöglichkeiten für die Pflegetechnik des Bereiches (Transportfahrzeuge, Gießhänger, Winterdiensttechnik, Groß- und Kleinflächenmäher, umfangreicher Bestand an Kleintechnik) sowie Werkstatt und Lagerräume für defekte Ausstattungen, Spielgeräte, Bänke usw. Im Objekt sind sämtliche Unterbringungsmöglichkeiten ausgeschöpft; weitere räumliche Kapazitäten existieren nicht. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung bewirtschaftet gemäß RB/III-1239/03 u. a. die öffentlichen Grünanlagen. Das im Betriebshof stationierte Personal betreut insgesamt 143 ha öffentliches Grün (1,43 Mio. m²) mit 150 Grünflächen und Stadtplätzen sowie 48 Spielplätzen, verteilt in einem Areal, das folgende Stadtteile umfasst: Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Heiterblick, Schönefeld, Abtnaundorf, Mockau-Süd, Thekla sowie Plaußig-Portitz. Paunsdorf, Darunter befinden sich folgende markante, stark genutzte Grünanlagen: Ramdohrscher Park (an der Grünen Schänke), Freizeitpark Rabet in der Ostvorstadt, Volkshain Stünz, Volksgarten Schönefeld, Mariannenpark, Abtnaundorfer Park, Naturbad Nordost (Bagger), Grüner Bogen Paunsdorf und die gerade neu aufgebauten Anlagen Stöckelplatz und Stannebeinplatz an der Gorkistraße Der Standort des Betriebshofes ist logistisch gut gelegen; eine Verlagerung würde zu Verzögerungen in den Betriebsabläufen, nicht zuletzt auch bei der Absicherung der Anliegerpflichten im Winterdienst (26,83 lfd. km entlang der Grünanlagen), führen. In den Jahren 2009 bis 2015 wurden rd. 65.000 € vom Eigenbetrieb Stadtreinigung für die Instandsetzung des Betriebsobjektes aufgewendet. So wurden die historischen Holzzäune nach einem Vandalismusschaden neu aufgebaut, Fenster und Fensterläden erneuert, das Dach des unter Denkmalschutz stehenden Hauptgebäudes komplett neu gedeckt u. a. m. Aus Sicht der Verwaltung sollte zur Verbesserung der Mariannenpark, als Ergänzung der vorhandenen Standorte Rohrteichstraße ("Sportbar am Mariannenpark") und im ("Parthenklause"), die bereits beide von Parkbesuchern genutzt des städtischen Betriebshofes Grünpflege erfolgen, da gastronomischen Angebote im der Gaststätten am Sportplatz angrenzenden Kleingartenverein werden, keine Nutzungsänderung Seite 2/4 1. wie bereits dargestellt die Kapazität des Betriebshofes voll ausgelastet, keinerlei räumlicher Spielraum gegeben ist und kein geeignetes alternatives Objekt zur Verfügung steht. 2. eine Mischnutzung von Publikumsverkehr und betrieblichen Abläufen aus sicherheitsrechtlichen Gründen (ständiger Fahrverkehr, Einsatz von Maschinen und Geräten) nicht erfolgen kann und 3. eine ganzjährige Nutzung der Gebäude im Mariannenpark mit Ausflugsgastronomie, welcher nicht die zentrale Bedeutung und Frequentierung z. B. des Clara-Zetkin-Parks besitzt, nicht zu erwarten ist. Eine teilweise saisonale Stilllegung der Anlagen würde nach allen bisherigen Erfahrungen wieder zu erheblichen Vandalismusschäden führen. Aktuell können mobile Anbieter, auch zur Evaluierung des Speise- und Getränkebedarfs der Parkbesucher, die Attraktivität des Parks erhöhen. Es wurde durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) bereits mit einem mobilen Anbieter ein Vertrag zum Verkauf von Speiseeis abgeschlossen. Interessenten für darüber hinausgehende gastronomische Versorgung sind der Verwaltung, trotz wiederholter Angebote gegenüber Antragstellern für andere Grünanlagen, nicht bekannt. Die Entscheidung für eine gastronomische Nutzung des Betriebshofes hätte zwingend eine Verlagerung der Unterbringung für Personal und Technik zur Folge. In der Konsequenz muss, als adäquater Ersatz und unter Beachtung der notwendigen Betriebsabläufe, ein Grundstück aus städtischem Besitz einschließlich der erforderlichen technischen und Sozialräume bereitgestellt bzw. ein solches angekauft werden, um die Pflege der städtischen Grünanlagen auch künftig absichern zu können. Die dafür benötigten Finanzmittel können erst ermittelt werden, wenn neben den Kosten für den Bau bzw. die Herrichtung der erforderlichen Gebäude und Flächen Details zum Grunderwerb vorliegen. Das im Antrag als Vergleich zitierte Glashaus im Clara-Zetkin-Park wurde von vornherein als gastronomische Einrichtung konzipiert und bewusst auch räumlich getrennt vom Betriebshof an der Dahlienterrasse eingeordnet, ebenso der Musikpavillon und der Kiosk am Spielplatz Rennbahnweg. Auch im Clara-Zetkin-Park wurde bereits Anfang des letzten Jahrhunderts der Betriebshof speziell und ausschließlich - für die Bewirtschaftung der Grünflächen errichtet. Seite 3/4