Daten
Kommune
Leipzig
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1024681.pdf
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625 kB
Erstellt
20.10.14, 12:00
Aktualisiert
03.06.16, 05:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00601/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
1. Lesung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
1. Lesung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Privatrechtliche Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs
Beschlussvorschlag:
1. Die Entgeltordnung des Stadtarchivs wird beschlossen.
2. Die Entgeltordnung des Stadtarchivs tritt zum 1.9.2015 in Kraft.
3. Der Ratsbeschluss RBIV-860/07 vom 18.4.2007 wird aufgehoben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe
Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe
Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe
Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in
EUR
2015
2019
70000
wo
veranschlagt
1.100.11.1.6.02.02
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
bis
wenn ja,
Höhe in
EUR
(jährlich)
wo
veranschlagt
Ergeb. HH
Erträge
Ergeb. HH
Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH
Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH
Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH
Aufwand aus
jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x nein
wenn
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
Weiteres siehe Begründung
Anlagen:
1. Entgeltordnung, Begründung
2. Entgeltordnung, Text
3. Entgeltverzeichnis
4. Nachkalkulation 2012
5. Vorkalkulation 2015-2019
6. Vergleich Entgeltverzeichnis alt-neu
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.06.2015
zu 18.5
Privatrechtliche Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs
Vorlage: DS-00601/14
Beschluss:
1. Die Entgeltordnung des Stadtarchivs wird beschlossen.
2. Die Entgeltordnung des Stadtarchivs tritt zum 1.9.2015 in Kraft.
3. Der Ratsbeschluss RBIV-860/07 vom 18.4.2007 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 18. Juni 2015
Seite: 1/1
Anlage 1
Begründung zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs
Am 27.08.2001 hat der Stadtrat die Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs beschlossen, die am 01.10.2001 in Kraft trat und am 15.09.2001 im Amts-Blatt Nr. 19 veröffentlicht wurde.
Die letzte Überarbeitung der Entgeltordnung trat zum 01.07.2007 in Kraft. Nach § 10 (2) des
SächsKAG können bei der Entgeltbemessung die Kosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre umfassen darf.
Zum 01.01.2006 wurde im Stadtarchiv die Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt. Damit waren die Voraussetzungen für eine Kalkulation als Grundlage für die Entgelterhebung gegeben. Die
Überarbeitung der Entgeltordnung des Stadtarchivs war auch notwendig, weil einige Leistungen
aufgrund der technischen Entwicklung nicht mehr nachgefragt werden (z. B. Reproduktion vom
Kleinbildnegativ und Ausleihe von Reproduktionen). Zwei Positionen der Kalkulation werden seit
2012 über den BAB erfasst und analysiert: Lesesaalnutzung und Erstellen von Reproduktionen.
Die Gemeinkosten, die in der Kalkulation 2007 teilweise mit 30 % und teilweise mit 50 % veranschlagt worden waren, wurden auf einheitlich 30 % festgelegt. Auch für die Position 9 Sonstige
Auslagen des Entgeltverzeichnisses soll ein Gemeinkostenzuschlag von 30 % erhoben werden.
Neben den dort genannten Auslagen (z. B. Reisekosten) entstehen auch Kosten für die Verwaltung (z. B. durch Dienstreiseanträge, deren Transport, Bewilligung, Bearbeitung etc.), die in der
Position 9 nicht aufgeführt sind, aber anfallen und deren Erfassung über die Kalkulation sehr aufwändig ist.
Die Unterhaltung eines Archivs ist für die sächsischen Kommunen eine durch das Sächsische Archivgesetz geregelte Pflichtaufgabe. Die Dienstleistungen, für welche das Stadtarchiv Entgelte erhebt, umfassen nur einen geringen Teil der Aufgaben des Stadtarchivs. Die Erträge können daher
auch nur einen geringen Teil der Aufwendungen decken. Der kultur- und bildungspolitische Auftrag des Stadtarchivs zur Erhaltung der Archivalien als Grundlage einer wissenschaftlichen Historiographie wird in der Entgeltordnung nur bedingt berücksichtigt, das Gleiche gilt für den Auftrag
zur Ordnung und Verzeichnung der Archivalien, um sie für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen
zu können. Auch auf den Auftrag, die Stadt Leipzig als Archivträger bei der Schriftgutverwaltung
und der Anwendung des Aktenplans zu beraten und das potentielle Archivgut zu übernehmen, zu
bewerten und das Archivgut zu ordnen, zu verzeichnen, zu bewahren, zu erhalten und auszuwerten, bezieht sich die Entgeltordnung nicht.
Begründung zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs
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Das Sächsische Archivgesetz (SächArchG) vom 18. Dezember 2013, das zum 1. Februar 2014 in
Kraft trat, bestimmt: „Jedermann hat das Recht, das Archivgut des Freistaates Sachsen zu nutzen.“ Dies gilt lt. § 13 dieses Gesetzes auch für Kommunalarchive und deren Archivgut und betrifft
insbesondere den Zugang zu wissenschaftlichen, amtlichen und gemeinnützigen Zwecken. Diese
Nutzungen sollen entgeltfrei erfolgen. Die Entgeltbefreiung bezieht sich in diesen Fällen jedoch
ausdrücklich nur auf die Nutzung von Einrichtungen des Archivs, nicht auf die Anfertigung von Reproduktionen.
Es wird vorgeschlagen, für Vorträge, Führungen und Lehrveranstaltungen für Schulen, Hochschulen und Universitäten sowie gemeinnützige Vereine und Gesellschaften auch weiterhin kein Entgelt zu erheben. Auch für die Nutzung der Öffentlichkeitsbereiche (Ausstellungsfoyer, Vortragsund Seminarraum) durch gemeinnützige Vereine und Gesellschaften soll - sofern die Gemeinnützigkeit nachgewiesen wird - kein Entgelt anfallen.
Um die Fälle der Entgeltbefreiung genauer zu bestimmen, wurde § 4 der privatrechtlichen Entgeltordnung neu gefasst. In der Neufassung wird auch klargestellt, dass schriftliche Anfragen unabhängig vom Status der Gemeinnützigkeit des Anfragers und vom wissenschaftlichen bzw. gemeinnützigen oder amtlichen Zweck der Anfrage entgeltpflichtig sind. Lediglich schriftliche Anfragen zur
Wahrung persönlicher Rechte aufgrund gesetzlicher Regelungen werden entgeltfrei bearbeitet.
Unter persönlichen Rechten sind hier die Rechte z. B. im Sozialrecht zu verstehen, die nicht auf
Dritte (z. B. Erben) übertragen werden können. Dagegen ist der Ausdruck einer sogenannten Jubiläumszeitung (Zeitung vom Tag der Geburt oder Eheschließung) eine private Benutzung.
Zu den einzelnen Entgelten ist zu bemerken:
1. Das Entgelt für die antragsgemäße Bereitstellung von Archivalien und archivischen Hilfsmitteln bezieht sich nur auf private und erwerbsmäßige Archivnutzungen. Amtliche, wissenschaftliche und gemeinnützige Benutzungen sowie Benutzungen zur Wahrung persönlicher Rechte erfolgen entgeltfrei. Die Forderung des Sächsischen Archivgesetzes: „Jedermann hat das Recht,
das Archivgut des Freistaates Sachsen zu nutzen.“ ist damit erfüllt. Eine Erhöhung dieses Entgeltes würde private und erwerbsmäßige Benutzer veranlassen, schriftliche Anfragen zu bevorzugen, deren Antwort zwar auch nicht entgeltfrei zu erlangen ist, bei der aber andere Ausgaben wie
Reise- und Übernachtungskosten entfallen, so dass eine schriftliche Anfrage attraktiver ist. Dadurch würde aber noch mehr Personal des Stadtarchivs als bisher für die Beantwortung schriftlicher Anfragen gebunden werden, wodurch andere wichtige Arbeiten wie die Ordnung und Verzeichnung von Archivalien - die Grundlagenarbeit des Stadtarchivs - noch weiter als bisher eingeschränkt werden müssten.
Begründung zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs
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2. Das Entgelt für die Benutzung des Lesesaals bezieht sich nur auf private und erwerbsmäßige Archivnutzungen. Amtliche, wissenschaftliche und gemeinnützige Benutzungen sowie Benutzungen zur Wahrung persönlicher Rechte erfolgen entgeltfrei. Im Übrigen gilt hier das gleiche wie
für das unter 1. aufgeführte Entgelt für die antragsgemäße Bereitstellung von Archivalien und archivischen Hilfsmitteln. Auch hier würde eine Entgelterhöhung nur bedingt zu höheren Einnahmen
führen, die Benutzung des Lesesaals würde aber zurückgehen und das Personal des Stadtarchivs
müsste mehr schriftliche Anfragen beantworten. Die Anzahl der Benutzungstage wird in einem Besucherbuch festgehalten.
3. Das Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen wird erhoben, weil hier in hohem
Maße Einrichtungen und Personal des Stadtarchivs gebunden werden. Potentielle Anfrager sollen
angeregt werden, selbstständig zu recherchieren. Anfragen zu Beständen und Benutzungsmodalitäten - die überwiegende Zahl der Anfragen gehört dieser Rubrik an - sowie zur Wahrung persönlicher Rechte werden entgeltfrei beantwortet. Die Entgelterhebung führt damit nicht zu einer
Benachteiligung sozial Schwacher, schließt aber aus, dass z. B. Studenten eine schriftliche Anfrage senden, statt selbstständig zu recherchieren. Mit Inkrafttreten dieser Entgeltordnung soll das
Entgelt auch von Bundes- und Landesbehörden sowie Bundes- und Landeseinrichtungen erhoben
werden. Für diese Behörden und Einrichtungen ist es preiswerter, schriftliche Anfragen an das
Stadtarchiv zu richten als für Recherchen selbst Personal vor Ort zu senden. Bisher wurden aber
auch diese Anfragen entgeltfrei bearbeitet, da sich Bundes- und Landesbehörden sowie Bundesund Landeseinrichtungen nachdrücklich auf "Amtshilfe" beriefen. Bereits 2007 wurde aber in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden festgestellt (Urteil des VG Dresden vom 13.11.2007,
Az: 2 K 621/05), dass Amtshilfe in diesen Fällen nicht zutrifft.
4. Das Bearbeitungsentgelt für schriftlich übermittelte Reproduktionsaufträge soll verhindern, dass nur Reproduktionen in Auftrag gegeben werden, ohne die Archivalien zu studieren. Die
Benutzer werden angeregt, die Auswahl der Dokumente, von denen sie Reproduktionen benötigen, selbst zu treffen und dafür nicht durch schriftliche Aufträge das Personal des Stadtarchivs zu
binden. Andererseits werden dadurch amtliche, wissenschaftliche und gemeinnützige Recherchen
nicht behindert.
5. Ein Entgelt für die Anfertigung von Reproduktionen wird auch bei amtlichen, wissenschaftlichen und gemeinnützigen Benutzungen erhoben. Lediglich bei Benutzungen zur Wahrung persönlicher Rechte wird kein Entgelt fällig.
6. Das Entgelt für die Anfertigung von Rückvergrößerungen soll keinen Anreiz bieten, die
Rückvergrößerungen ohne vorangehendes Quellenstudium anzufertigen. Das Stadtarchiv Leipzig
Begründung zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs
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bzw. die Stadt Leipzig als Archivträger muss für das Übernehmen, Verwahren, Erhalten, Ordnen,
Verzeichnen und Nutzbarmachen des Archivgutes Mittel bereitstellen. Die Herstellung der Mikrofilme, von denen die Rückvergrößerungen erstellt werden, bindet ebenfalls erhebliche finanzielle
Mittel der Stadt Leipzig. Mikroverfilmt wurden und werden Archivalien, die häufig benutzt werden,
sich aber in einem schlechten Erhaltungszustand befinden. Das Entgelt ist andererseits so bemessen, dass amtliche, wissenschaftliche und gemeinnützige Recherchen nicht behindert werden. Die
Kalkulation zu diesem Entgelt enthält keine Personalkosten, weil die modernen Readerprinter den
Benutzern ermöglichen, selbst die Mikrofilme durchzusehen und die gewünschten Rückvergrößerungen herzustellen.
7. Entgelt für die Betreuung von Aufzeichnungen für audiovisuelle Medien haben i. d. R. Film- und Fernsehproduktionsfirmen zu entrichten. Sendungen, für die Aufzeichnungen im Stadtarchiv erfolgen, besitzen meist eine Bildungsfunktion. Durch das Entgelt sollen derartige Sendungen
nicht behindert und zugleich der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Betreuung aus
inhaltlichen Gründen durch die Bestandsreferenten erfolgen muss.
Veröffentlichungs- und Nutzungsentgelt für im Stadtarchiv verwahrtes Archivgut wird i. d. R.
von Verlagen erhoben, aber auch von Privatpersonen, wenn diese ihre Publikationen im Selbstverlag herausgeben. In den letzten Jahren ist zunehmend zu beobachten, dass Verlage diese Kosten nicht mehr übernehmen, sondern sie den Herausgebern und Autoren aufgeben. Davon betroffen sind v. a. gemeinnützige Vereine und Nachwuchswissenschaftler, die ihre Graduierungsarbeiten veröffentlichen müssen. Diese Nutzergruppen planen in der Regel Auflagen bis zu 500 Exemplaren, weshalb vorgesehen ist, Veröffentlichungsentgelt bis zu einer Auflagenhöhe von 500 Exemplaren nicht zu erheben. Zu diesem Entgelt wird keine Kalkulation erstellt, weil das Entgelt
nur einen symbolischen Gegenwert für die Aufwendungen darstellt, die das Stadtarchiv
Leipzig für die Übernahme, Aufbewahrung, Erhaltung und Erschließung sowie Auswertung
der Archivalien erbringt.
Das Versenden von Archivalien an andere öffentliche Archive ist eine zusätzliche Leistung
und beeinträchtigt häufig den Erhaltungszustand der Unterlagen. Die Leistung wurde seit 2008
nicht mehr angefordert und daher nicht wieder in das Entgeltverzeichnis aufgenommen.
Das Entgelt für die Ausleihe von Reproduktionen wurde in der Vergangenheit erhoben, wenn
ein Verlag für die Herstellung einer Publikation ein Diapositiv oder ein Negativ anforderte. Da analoge fotografische Verfahren nicht mehr in Gebrauch sind, wurde diese Leistung seit 2008 nicht
mehr angefragt. Deshalb fand diese Position keine Aufnahme mehr im Entgeltverzeichnis.
Begründung zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs
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Privatrechtliche Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs Leipzig
Die Stadt Leipzig erlässt für die Benutzung des Stadtarchivs auf der Grundlage des
Sächsischen Archivgesetzes (SächsArchG) vom 18. Dezember 2013 sowie auf der
Grundlage der Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs Leipzig vom
4. März 1995 in Verbindung mit den §§ 10 bis 14 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der zur Zeit geltenden Fassung folgende privatrechtliche Entgeltordnung:
§ 1 Entgeltpflicht
(1) Für die Benutzung, Auskunftserteilung oder sonstigen Leistungen des Stadtarchivs
Leipzig als öffentliche Einrichtung sind Entgelte zu entrichten.
(2) Diese Entgelte sind im Entgeltverzeichnis festgesetzt, das dieser Entgeltordnung
beiliegt. Das Entgeltverzeichnis ist Bestandteil der Privatrechtlichen Entgeltordnung des
Stadtarchivs.
(3) Entstehen dem Stadtarchiv durch die Benutzung oder durch sonstige Leistungen für
einen Benutzer Auslagen, so sind diese neben dem Benutzungsentgelt zu entrichten.
§ 2 Entgeltschuldner
(1) Schuldner der Benutzungsentgelte und der Auslagen ist derjenige,
1. der einen Benutzungsantrag stellt,
2. der die Einrichtung in Anspruch nimmt,
3. in dessen Interesse die Inanspruchnahme erfolgt oder
4. der die Schuld gegenüber der Einrichtung schriftlich übernimmt.
(2) Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Entgeltbemessung
Die Bemessung der Entgelte erfolgt nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) und nach
den durchschnittlich verursachten Kosten der Benutzung (vgl. Entgeltverzeichnis).
§ 4 Entgeltbefreiung
(1) Benutzungsentgelt nach § 1 (1) wird für die Benutzung des Lesesaals nicht erhoben
1. für nachweisbar amtliche, wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke. Der
Nachweis ist durch schriftlichen Auftrag, bei gemeinnützigen Zwecken auch durch
eine widerrufliche und befristete vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes zu
führen.
2. für städtische Einrichtungen, wenn ausschließlich die Unterlagen eingesehen werden,
die zur Archivierung aus der jeweiligen Einrichtung an das Stadtarchiv übergeben
wurden.
3. für Schüler und Studenten sowie sonstige Benutzer, die sich in Ausbildung befinden.
Sie erhalten im Rahmen ihrer Ausbildung sowie im Rahmen von Forschung und
Lehre an der Universität sowie an den Hochschulen, Fachhochschulen,
Berufsschulen, Spezialschulen und allgemeinbildenden Schulen entgeltfreien Zugang
zum Stadtarchiv. Voraussetzung für die Entgeltbefreiung ist die Vorlage einer
schriftlichen Bescheinigung der Bildungseinrichtung, in der Name und Thema des
Benutzers genannt sind.
4. wenn die Benutzung zur Wahrung persönlicher Rechte aufgrund gesetzlicher
Regelungen erfolgt. Persönliche Rechte sind Rechte, die an eine bestimmte
natürliche Person gebunden sind und nicht auf Dritte übertragen werden können.
5. für einfache Beratung oder Auskunftserteilung ohne Inanspruchnahme von
Archivalien oder archivischen Hilfsmitteln.
(2) Die Befreiung vom Benutzungsentgelt für die Benutzung des Lesesaals befreit nicht von
der Zahlung sonstiger Entgelte des Entgeltverzeichnisses sowie von Auslagen nach Punkt 9
des Privatrechtlichen Entgeltverzeichnisses des Stadtarchivs Leipzig.
§ 5 Fälligkeit, Vorschüsse
(1) Die Entgelte und Auslagen werden mit Tätigwerden des Archivs fällig.
(2) Das Archiv kann angemessene Vorschüsse auf die Entgelte und Auslagen verlangen
und seine Tätigkeit von der Bezahlung des Entgelts und der Auslagen abhängig machen
sowie Vorauszahlungen der Entgelte fordern.
§ 6 Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am 01.09.2015 in Kraft.
Leipzig,
Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
Veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr.
Privatrechtliches Entgeltverzeichnis des Stadtarchivs Leipzig ab 01.09.2015, Angaben in €
Anhang
1. Entgelt für die antragsgemäße Bereitstellung von Archivalien und archivischen Hilfsmitteln
Entgelt für die Bereitstellung von Archivalien und archivischen Hilfsmitteln
für private Zwecke
für erwerbsmäßige Zwecke
10,00
20,00
Dieses Entgelt wird auch erhoben, wenn die Archivalien bestellt, aber nicht innerhalb
von vier Kalenderwochen eingesehen wurden. Das Entgelt wird für jedes
Kalenderjahr sowie für jedes Thema gesondert erhoben.
2. Entgelt für die Benutzung des Lesesaals
Benutzung des Lesesaals für private Zwecke
Entgelt für die private Benutzung
Tageskarte
Monatskarte (4 Wochen)
Jahreskarte (12 Monate)
5,00
40,00
125,00
Benutzung des Lesesaals für erwerbsmäßige Zwecke
Entgelt für die erwerbsmäßige Benutzung
Tageskarte
Monatskarte (4 Wochen)
Jahreskarte (12 Monate)
10,00
80,00
250,00
3. Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen
pro angefangene halbe Stunde
20,00
Das Entgelt wird unabhängig vom Rechercheergebnis erhoben.
Die Bearbeitung schriftlicher Anfragen zur Wahrung persönlicher Rechte erfolgt entgeltfrei.
4. Bearbeitungsentgelt für schriftlich übermittelte Reproduktionsaufträge
Bearbeitung schriftlich übermittelter Reproduktionsaufträge
pro angefangene halbe Stunde
20,00
5. Entgelt für die Anfertigung von Reproduktionen
Grundpreis pro Reproduktionsauftrag
Scannen pro Aufnahme
Erstellen eines Datenträgers oder Übermittlung auf elektronischem Weg
Reproduktionen A 4
Reproduktionen A 3
3,00
1,00
2,00
1,00
2,00
Zusätzlich bei gebundenen oder gehefteten Vorlagen pro Aufnahme
0,50
Eilaufträge werden innerhalb von 5 Arbeitstagen erledigt. Es besteht kein Rechtsanspruch
auf die Anfertigung von Reproduktionen sowie auf die Annahme von Eilaufträgen.
Zuschlag für Eilaufträge auf das Entgelt für die Reproduktionsarbeiten
50%
6. Entgelt für die Anfertigung von Rückvergrößerungen
Rückvergrößerung A 4 von vorhandenen Fiches und Rollfilmen
Rückvergrößerung A 3 von vorhandenen Fiches und Rollfilmen
0,50
1,00
7. Entgelt für die Betreuung von Aufzeichnungen für audiovisuelle Medien
Entgelte zur Betreuung von Aufnahmen für audiovisuelle Medien
pro angefangene halbe Stunde
20,00
8. Veröffentlichungs- und Nutzungsentgelt für im Stadtarchiv verwahrtes Archivgut
Das Stadtarchiv ist bei allen Veröffentlichungen als Standort des Originals auszuweisen.
Eine Verwertung der Vorlagen für andere als die angegebenen Zwecke ist nicht gestattet.
a) in Büchern, Periodika und anderen Druckerzeugnissen sowie in elektronischen Medien (CD-ROM,DVD) pro Vorlage
Auflage: bis 500 Stück
Auflage: bis 1.000 Stück
Auflage: bis 5.000 Stück
Auflage: bis 10.000 Stück
Auflage: bis 50.000 Stück
Auflage: ab 50.001
Die Veröffentlichungs- oder Nutzungsgenehmigung gilt nur für eine Auflage.
b) zur Wiedergabe von Archivalien in Film und Fernsehen
pro Vorlage ohne zeitliche Begrenzung
entgeltfrei
30,00
50,00
100,00
200,00
300,00
100,00
Die Rechte sind an die jeweilige Einzelproduktion gebunden.
c) zur Nutzung im Medium Internet/Onlinedienste
und in anderen elektronischen Medien (Info-Screen, PowerPoint, e-cards etc.) pro Vorlage
für nichtkommerzielle Zwecke
für kommerzielle und publizistische Zwecke
Die Rechte sind an die jeweilige Einzelproduktion gebunden.
25,00
100,00
9. Auslagen
Neben den aufgeführten Entgelten werden als Auslage erhoben:
a) die Kosten für Porto, Versand und Versicherung.
b) die Reisekosten im Sinne der Reisekostenvorschriften und sonstige Aufwendungen
bei Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle.
c) die anderen Personen für ihre Tätigkeit zustehenden Beträge.
d) Aufwendungen für spezielle Materialien.
e) sonstige Auslagen.
Zusätzlich zu den unter a - e aufgeführten Auslagekosten ist ein Gemeinkostenzuschlag von 30 % zu entrichten.
Das Stadtarchiv kann vor Beginn der Arbeiten einen Vorschuss von 50 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages fordern.
Überblick_der_Teilber
Anlage 4
Stadtarchiv 1.100.111602
Nachkalkulation 2012
Übersicht des Kostendeckungsgrades der einzelnen Leistungsbereiche
Gesamt
dav.
dav.
dav.
dav.
dav.
dav.
dav.
1. Entgelt für die antragsgemäße Bereitstellung von Archivalien in €
2. Entgelt für die Benutzung des Lesesaals in €
3. Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen in €
4. Bearbeitungsentgelt für schriftlich übermittelte Reproduktionsaufträge in €
5. Entgelt für die Anfertigung von Reproduktionen in €
6. Entgelt für die Anfertigung von Rückvergrößerungen in €
7. Entgelt für die Betreuung von Aufzeichnungen für audiovisuelle Medien in €
Übersicht des Kostendeckungsgrades des Produktes Stadtarchiv
HH-Plan 2012
Plan 2012
Aufwand in €
Ist 2012
Kosten in €
Plan 2012
Ertrag in €
Ist 2012
Erlös in €
Plan 2012
Ergebnis in €
Ist 2012
Ergebnis in €
KostendeckungsGrad in %
313.100,00
305.895,34
65.000,00
62.642,20
-240.081,25
-236.019,04
20,48
-114.022,92
-47.151,96
3,59
40,86
-38.574,24
-36.269,92
0,00
34,77
12,73
0,00
8.000,00
100.000,00
65.000,00
7.415,10 In 2. Entgelt für die Benutzung des Lesesaals enthalten
118.265,42
5.000,00
4.242,50
-95.000,00
79.726,96
33.500,00
32.575,00
-31.500,00
In 3. Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen enthalten
50.000,00
59.132,64
20.000,00
20.559,40
-30.000,00
90.000,00
41.355,22
6.000,00
5.265,30
-84.000,00
100,00
0,00
500,00
0,00
400,00
Kosten Plan 2012 Kosten Ist 2012
In € In €
2.116.300,00
Erlöse Plan 2012
In €
Erlöse Ist 2012
In €
165.400,00
Seite 1
Gewinn/Verlust
Plan 2012 in €
Gewinn/Verlust KostendeckungsIst 2012 in €
Grad in %
-1.950.900,00
7,81
1_BereitstArchivalien
1. Entgelt für die antragsgemäße Bereitstellung von Archivalien
und archivischen Hilfsmitteln für private/erwerbsmäßige Zwecke
18.06.2013/Sl, 18.07.2013/Sl, 10.12.2013/S, 10.9.2014/Bg
Erläuterungen
249 AT
A
B
C
Nachkalkulation
Arbeitszeitanteile:
Recherche nach themenrelevanten Archivalien
Bereitstellung / Rücklagern der Archivalien
Rückinfo zur Bereitstellung an die Benutzer
Rechnungslegung und Überwachung
=
Gesamt
Personalkosten
Angestellte
:
Arbeitsminuten
=
Bezüge pro Minute
Berechnung der Kosten pro Bereitstellung
Bezüge pro Minute
x
Zeitanteil für Vorgangsbearbeitung
=
Personalkosten pro Bereitstellung
+
Gemeinkostenzuschlag von 30 %
=
Gesamtkosten pro Bereitstellung
Plan 2012
Ist 2012
übernommen aus Vorkalkulation
15
30
10
15
70
15
30
10
15
70
min
min
min
min
min
25,00
60
0,42
27,27
60
0,45
€
min
€
0,42
0,45
70
31,50
9,45
40,95
€
min
€
€
€
tatsächliche Kosten
70
29,40
8,82
38,22
Kosten laut Nachkalkulation
40,95 €
Vorschlag für Stadtrat:
Grundentgelt für private Zwecke
Grundentgelt für erwerbsmäßige Zwecke
10,00 €
20,00 €
Seite 2
Ca,Mü,Ohl,Ho-Ko,Gä,Hi,Ha,Bg,Thie,Ke,Mei,Sl,Fa
2_Ben_Lesesaal
2. Entgelt für die Benutzung des Lesesaals für private/erwerbsmäßige Zwecke
21.06.2013/Sl, 18.07.2013/Sl, 10.12.2013/Sl, 10.9.2014/Bg
249 AT
A
Nachkalkulation
Kosten Lesesaal lt. BAB
Anteil für öffentliche Nutzung – 20%
Anzahl der Benutzungstage pro Jahr
Plan 2012
Ist 2012
500.000,00
591.326,42
100.000,00
118.265,28
3.000
3.357
Erläuterungen
€
€ / m²
BAB, Summe Kosten Kst 12, TP 02
Benutzungstag = Anzahl der Besucher x Anzahl der
Tage, an denen die Besucher das Stadtarchiv aufsuchen
Kosten pro Benutzungstag
33,34
35,23
Kosten laut Nachkalkulation
€
35,23 €
Vorschlag für Stadtrat:
Benutzung des Lesesaals für private Zwecke
Tageskarte
Monatskarte (4 Wochen)
Jahreskarte (12 Monate)
5,00 €
40,00 €
125,00 €
Benutzung des Lesesaals für erwerbsmäßigeZwecke
Tageskarte
Monatskarte (4 Wochen)
Jahreskarte (12 Monate)
10,00 €
80,00 €
250,00 €
Seite 3
Jahresbericht Pkt. 6.1
3_Bearb_schriftl_Anfr
3. Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen
pro angefangene halbe Stunde
18.06.2013/Sl, 18.07.2013/Sl, 10.12.2013 /Sl,10.9.2014/Bg
Erläuterungen
249 AT
A
B
Nachkalkulation
Personalkosten
Angestellte pro Stunde
Angestellte pro halbe Stunde
Berechnung der Kosten pro halbe Stunde
Bezüge pro halbe Stunde
+
Gemeinkostenzuschlag von 30 %
=
Gesamtkosten für Beantwortung pro halbe Stunde
Plan 2012
Ist 2012
tatsächliche Kosten
25,00
12,50
27,44
13,72
€
€
12,50
3,75
16,25
13,72
4,12
17,84
€
€
€
Kosten pro halbe Stunde laut Nachkalkulation
17,84 €
Vorschlag für Stadtrat:
20,00 €
Seite 4
2012=Bg,Ca,Mü,Ohl,Ho-Ko,Gä,Hi,Ha,Hag,Hin,Sl,Fa
4_Reproauftrag
4. Bearbeitungsentgelt für schriftlich übermittelte Reproduktionsaufträge
18.06.2013/Sl, 18.07.2013/Sl, 10.12.2013/Sl, 10.9.2014/Bg
249 AT
A
B
C
Nachkalkulation
Arbeitszeitanteile:
Bereitstellen/Rücklagern der Archvalien
Auswahl der Reproduktionsvorlagen
Rechnungslegung und -überwachung
=
Gesamt
Plan 2012
Ist 2012
20
30
15
65
20
30
15
65
min
min
min
min
Personalkosten
Angestellte
:
Arbeitsminuten
=
Bezüge pro Minute
25,00
60
0,42
24,32
60
0,41
€
min
€
Kosten pro Reproduktionsauftrag
Bezüge pro Minute
x
Zeitanteil für Vorgangsbearbeitung
=
Personalkosten pro Bereitstellung
+
Gemeinkostenzuschlag von 30%
=
Gesamtkosten pro Reproduktionsauftrag
0,42
65
27,30
8,19
35,49
0,41
65
26,65
8,00
34,65
€
min
€
€
€
übernommen aus Vorkalkulation
tatsächliche Kosten
Kosten laut Nachkalkulation
Kosten pro halbe Stunde laut Nachkalkulation
34,65 €
17,32 €
Vorschlag für Stadtrat:
Bearbeitungsentgelt je angefangene halbe Arbeitsstunde
20,00 €
Seite 5
2012=Ca,Mü,Ohl,Ho-Ko,Gä,Hi,Ha,Bg,Thie,Ke,Mei,Sl,Fa
5_Repros
5. Entgelt für die Anfertigung von Reproduktionen
21.06.2013/Sl, 18.07.2013/Sl, 10.12.2013 /Sl, 10.9.2014/Bg
Erläuterungen
249 AT
Nachkalkulation
A
Kosten für die Anfertigung von Reproduktionen lt. BAB
Anteil Bildstelle – 10%
Anzahl der angefertigten Reproduktionen
Kosten pro Reproduktion
Plan 2012
Ist 2012
500.000,00
50.000,00
10.000
5,00
Kosten laut Nachkalkulation
591.326,42
59.132,64
15.885
3,72
€
€
Stück
€
3,72 €
Vorschlag für Stadtrat:
Grundpreis pro Reproduktionsauftrag
Scannen pro Vorlage
Erstellen eines Datenträgers oder Übermittlung auf elektronischem Weg
Reproduktion A4
Reproduktion A3
zusätzlich aus gebundenen oder gehefteten Vorlagen
Neu: zusätzlich aus gebundenen oder gehefteten
Vorlagen pro Aufnahme
Eilaufträge werden innerhalb von 5 Werktagen erledigt.
Zuschlag für Eilaufträge auf das Entgelt für die
Reproduktionsarbeiten
3,00 €
1,00 €
2,00 €
1,00 €
2,00 €
0,50 €
0,50 €
50 %
Diese Positionen entfallen künftig:
Reproduktion A 4 vom Kleinbildnegativ
Reproduktion A 3 vom Kleinbildnegativ
Reproduktion A 4 auf Spezialpapier
Reproduktion A 3 auf Spezialpapier
3,00 €
4,00 €
3,00 €
2,00 €
Seite 6
BAB, Sekundärkosten, Kst 13, ab 2012 TP 02
Jahresbericht Pkt. 6.5
6_Rückvergr
6. Entgelt für die Anfertigung von Rückvergrößerungen
21.06.2013/Sl, 18.07.2013/Sl, 10.12.2013/ Sl, 10.9.2014/Bg
249 AT
A
B
C
Nachkalkulation
Bereitstellung von Anlagevermögen
Abschreibungen lt. BAB
Gemeinkostenzuschlag von 30 %
=
Gesamtkosten
Anzahl der angefertigten Rückvergrößerungen
=
Kosten pro Rückvergrößerung
Kosten für Microverfilmung
Kosten für Microverfilmung
Gemeinkostenzuschlag von 30 %
=
Gesamtkosten
Anzahl der angefertigten Rückvergrößerungen
=
Kosten pro Rückvergrößerung
Kosten pro Rückvergrößerung
Bereitstellung von Anlagevermögen
+
Kosten für Microverfilmung
Gesamtkosten pro Rückvergrößerung
=
Erläuterungen
Plan 2012
Ist 2012
9.369,24
2.810,77
12.180,01
9.000
1,35
9.369,24
2.810,77
12.180,01
9.086
1,34
€
€
€
Stück
€
BAB, planmäßige Abschreibungen TP 02
60.000,00
18.000,00
78.000,00
9.000
8,70
24.791,51
7.437,45
32.228,96
9.086
3,55
€
€
€
Stück
€
Jahresbericht Pkt. 7.1
1,35
8,70
10,05
1,34
3,55
4,89
€
€
€
Kosten laut Nachkalkulation
4,89 €
Vorschlag für Stadtrat:
Rückvergrößerung A4 von vorhandenen Fiches oder Rollfilm
Rückvergrößerung A3 von vorhandenen Fiches oder Rollfilm
0,50 €
1,00 €
* Abschreibungen wurden 2012 für das Stadtarchiv noch nicht erfasst, es handelt sich um einen Schätzwert
Seite 7
Kosten Bookeye in Sekundärkosten enthalten
Jahresbericht Pkt. 6.5
Jahresbericht Pkt. 6.5
7_Betreuung Medien
7. Entgelt für die Betreuung von Aufzeichnungen für audiovisuelle Medien
pro angefangene halbe Stunde
19.06.2013/Sl, 18.07.2013/Sl, 10.12.2013/Sl, 10.9.2014/Bg
Erläuterungen
249 AT
A
B
Nachkalkulation
Personalkosten
Angestellte pro Stunde
Angestellte pro halbe Stunde
Berechnung der Kosten pro halbe Stunde
Bezüge pro halbe Stunde
+
Gemeinkostenzuschlag von 30 %
=
Gesamtkosten pro halbe Stunde
Plan 2012
Ist 2012
25,00
12,50
30,00
15,00
€
€
12,50
3,75
16,25
15,00
4,50
19,50
€
€
€
tatsächliche Kosten
Kosten pro halbe Stunde laut Nachkalkulation
19,50 €
Vorschlag für Stadtrat:
Entgelt pro angefangene halbe Stunde
20,00 €
Seite 8
2012 = Bg, Ca, Mü, Ho-Ko, Gä, Hi
Anlage 5
Stadtarchiv 1.100111.602
Vorkalkulation 2015 – 2019
Übersicht des Kostendeckungsgrades der einzelnen Leistungsbereiche
Aufwendungen
Plan 2015-2019 in €
Gesamt
dav. 1. Entgelt für die antragsgemäße Bereitstellung von Archivalien in €
dav. 2. Entgelt für die Benutzung des Lesesaals in €
dav. 3. Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen in €
dav. 4. Bearbeitungsentgelt für schriftlich übermittelte Reproduktionsaufträge in €
dav. 5. Entgelt für die Anfertigung von Reproduktionen in €
dav. 6. Entgelt für die Anfertigung von Rückvergrößerungen in €
dav. 7. Entgelt für die Betreuung von Aufzeichnungen für audiovisuelle Medien in €
Ertrag Plan 2015-2019
in €
354.472,00
70.600,00
32.900,00
4.000,00
119.280,00
6.000,00
95.800,00
30.000,00
in 3.Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen enthalten
59.652,00
25.000,00
46.600,00
5.400,00
240,00
200,00
Gewinn/
Verlust in €
Kostendeckungsgrad in %
-283.872,00
-28.900,00
-113.280,00
-65.800,00
19,91
12,16
5,30
31,32
-34.652,00
-41.200,00
-40,00
41,92
11,59
83,50
Übersicht des Kostendeckungsgrades des gesamten Produktes 1.100111.602 Stadtarchiv
HH-Plan 2015 – 2016
HH-Plan 2017 – 2019 (ohne Projekt wissensch. Stadtgeschichte)
pasch/kämmerei/24.04.2015
Aufwendungen
Plan
€
2.118.600,00
Ertrag
Gewinn/
Verlust
KostenDeckungsgrad
€
70.000,00
€
-2.048.600,00
%
3,30
1.915.000,00
70.000,00
-1.845.000,00
3,65
Vorkalkulation 2015-2019.xls
1. Entgelt für die antragsgemäße Bereitstellung von Archivalien
und archivischen Hilfsmitteln für private/gewerbliche Zwecke
248 AT
248 AT
248 AT
248 AT 248 AT
2015
2016
2017
2018
2019
30
15
10
15
70
30
15
10
15
70
30
15
10
15
70
30
15
10
15
70
30
15
10
15
70
min
min
min
min
min
Personalkosten
Angestellte
:
Arbeitsminuten
=
Bezüge pro Minute
28,00
60
0,46
29,00
60
0,48
29,00
60
0,48
30,00
60
0,50
30,00
60
0,50
€
min
€
Berechnung der Kosten pro Bereitstellung
Bezüge pro Minute
x
Zeitanteil für Vorgangsbearbeitung
=
Personalkosten pro Bereitstellung
+
Gemeinkostenzuschlag von 30 %
=
Gesamtkosten pro Bereitstellung
0,46
70
32,20
9,66
41,86
0,48
70
33,60
10,08
43,68
0,48
70
33,60
10,08
43,68
0,50
70
34,39
10,32
44,71
0,50
70
34,39
10,32
44,71
€
min
€
€
€
Kosten laut Kalkulation im Durchschnitt
43,73
€
Vorschlag für Stadtrat:
Grundentgelt für private Zwecke
Grundentgelt für erwerbsmäßige Zwecke
10,00
20,00
€
€
Vorkalkulation
A
B
C
Arbeitszeitanteile:
Recherche nach themenrelevanten Archivalien
Bereitstellen/ Rücklagern der Archivalien
Rückinfo zur Bereitstellung an Benutzer
Rechnungslegung und -überwachung
=
Gesamt
Benutzungen 2012: 753
Pa/24.04.2015
Vorkalkulation 2015-2019.xls1 BereitstArchivalien
2. Entgelt für die Benutzung des Lesesaals
Vorkalkulation
A
Kosten Lesesaal lt. BAB 2012
Anteil für öffentliche Nutzung – 20%
Anzahl der Benutzungstage pro Jahr
Kosten pro Benutzungstag
248 AT
248 AT
248 AT
248 AT
2015
2016
2017
2018
248 AT
2019
591.300,00
118.200,00
3.000
591.300,00
118.200,00
3.000
600.000,00
120.000,00
3.000
600.000,00
120.000,00
3.000
600.000,00
120.000,00
3.000
Durchschnitt
595.650,00 €
119.280,00 €
3.000
39,40
39,40
40,00
40,00
40,00
39,76 €
Benutzungstag=Anzahl der Besucher X Anzahl der
Tage, an denen die Besucher das Stadtarchiv aufsuchen
Kosten laut Kalkulation
Vorschlag für Stadtrat:
Benutzung des Lesesaals für private Zwecke
Tageskarte
Monatskarte (4 Wochen)
Jahreskarte (12 Monate)
Benutzung des Lesesaals für erwerbsmäßige Zwecke
Tageskarte
Monatskarte (4 Wochen)
Jahreskarte (12 Monate)
Pa/24.04.2015
39,76
5,00 €
40,00 €
125,00 €
10,00 €
80,00 €
250,00 €
Vorkalkulation 2015-2019.xls2 Ben.Lesesaal
3. Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen
pro angefangene halbe Stunde
A
B
248 AT
248 AT
248 AT
248 AT
248 AT
Vorkalkulation
Personalkosten
Angestellte pro Stunde
Angestellte pro halbe Stunde
2015
2016
2017
2018
2019 Durchschnitt
29,00
14,50
32,00
16,00
32,00
16,00
36,00
18,00
36,00
18,00
33,00
16,50
Berechnung der Kosten pro halbe Stunde
Bezüge pro halbe Stunde
+
Gemeinkostenzuschlag von 30 %
=
Gesamtkosten für Beantwortung pro halbe Stunde
14,50
4,35
18,85
16,00
4,80
20,80
16,00
4,80
20,80
18,00
5,40
23,40
18,00
5,33
23,11
16,50
4,95
21,45
Kosten pro halbe Stunde laut Kalkulation:
21,45
Vorschlag für Stadtrat:
20,00
Pa/24.04.2015
Vorkalkulation 2015-2019.xls3 Bearb. schriftl. Anfr.
4. Bearbeitungsentgelt für schriftlich übermittelte Reproduktionsaufträge
pro angefangene halbe Stunde
Vorkalkulation
A
B
C
248 AT
2015
248 AT
2016
248 AT
2017
248 AT
2018
20
30
15
65
20
30
15
65
20
30
15
65
20
30
15
65
20 min
30 min
15 min
65 min
Personalkosten
Angestellte
:
Arbeitsminuten
=
Bezüge pro Minute
27,00
60
0,42
28,00
60
0,47
28,00
60
0,47
28,60
60
0,48
28,60 €
60 min
0,48 €
Kosten pro Reproduktionsauftrag
Bezüge pro Minute
x
Zeitanteil für Vorgangsbearbeitung
=
Personalkosten pro Bereitstellung
+
Gemeinkostenzuschlag von 30 %
=
Gesamtkosten pro Reproduktionsauftrag
0,42
65
29,25
8,78
38,03
0,47
65
29,90
8,97
38,87
0,47
65
29,90
8,97
38,87
0,48
65
31,20
9,36
40,56
0,48 €
65 min
31,20 €
9,36 €
40,56 €
Arbeitszeitanteile:
Bereitstellen/ Rücklagern der Archivalien
Auswahl der Reproduktionsvorlagen
Rechnungslegung und -überwachung
=
Gesamt (in Minuten)
Kosten laut Kalkulation, Durchschnitt
Kosten laut Kalkulation pro halbe Stunde
Vorschlag für Stadtrat:
Bearbeitungsentgelt je angefangene halbe Arbeitsstunde
Pa/24.04.2015
248 AT
2019
39,38 €
19,69 €
20,00 €
Vorkalkulation 2015-2019.xls4 Reproauftr
5. Entgelt für die Anfertigung von Reproduktionen
Vorkalkulation
A
Kosten für die Anfertigung von Reproduktionen lt. BAB 2012
Anteil Bildstelle – 10 %
Anzahl der angefertigten Reproduktionen
Kosten pro Reproduktion
248 AT
2015
591.300,00
59.130,00
15.885
3,72
248 AT
2016
591.300,00
59.130,00
15.885
3,72
248 AT
2017
600.000,00
60.000,00
15.885
3,78
Kosten laut Kalkulation pro Reproduktion im Durchschnitt
Vorschlag für Stadtrat:
Grundpreis pro Reproduktionsauftrag
Scannen pro Vorlage
Erstellung eines Datenträgers/Versand per E-Mail
Reproduktion A 4
Reproduktion A 3
zusätzlich aus gebundenen oder gehefteten Vorlagen
Neu: zusätzlich bei gebundenen oder gehefteten Vorlagen pro Aufnahme
Eilaufträge werden innerhalb von 5 Werktagen erledigt. Zuschlag für Eilaufträge auf das Entgelt 50 %
für die Reproduktionsarbeiten
Diese Positionen entfallen künftig:
Reproduktion A 4 vom Kleinbildnegativ
Reproduktion A 3 vom Kleinbildnegativ
Reproduktion A 4 auf Spezialpapier
Reproduktion A 3 auf Spezialpapier
Pa/24.04.2015
248 AT
2018
600.00,00
60.000,00
15.885
3,78
248 AT
2019
600.000,00
60.000,00
15.885
3,78
Durchschnitt
€
59.652,00
Stück
€
3,76
€
3,00
1,00
2,00
1,00
2,00
0,50
0,50
€
€
€
€
€
€
€
3,00
4,00
3,00
2,00
€
€
€
€
Vorkalkulation 2015-2019.xls5 Repros
6. Entgelt für die Anfertigung von Rückvergrößerungen
A
B
C
Vorkalkulation
Bereitstellung von Anlagevermögen
Abschreibungen (ermittelt nach DA 26/2011 und 38/2011)
Gemeinkostenzuschlag 30 %
=
Gesamtkosten
Anzahl der angefertigtenRückvergrößerungen im Durchschnitt
Kosten pro Rückvergrößerung (ohne Personalkosten, weil die
=
Benutzer selbst die Rückvergrößerungen anfertigen)
Kosten für Microverfilmung
Kosten für Microverfilmung
Gemeinkostenzuschlag 30 %
=
Gesamtkosten
Anzahl der angeferigten Rückvergrößerungen im Durchschnitt
=
Kosten pro Rückvergrößerung
Kosten pro Rückvergrößerung
Bereitstellung von Anlagevermögen
+
Kosten für Microverfilmung
=
Gesamtkosten pro Rückvergrößerung
248 AT
248 AT
248 AT
248 AT
248 AT
2015
2016
2017
2018
5.850,00
1.755,00
7.605,00
9.000
5.850,00
1.755,00
7.605,00
9.000
5.850,00
1.755,00
7.605,00
9.500
5.850,00
1.755,00
7.605,00
9.500
5.850,00
1.755,00
7.605,00
9.500
0,85
0,85
0,80
0,80
0,80
30.000,00
9.000,00
39.000,00
9.000
4,33
30.000,00
9.000,00
39.000,00
9.000
4,33
30.000,00
9.000,00
39.000,00
9.500
4,11
30.000,00
9.000,00
39.000,00
9.500
4,11
30.000,00
9.000,00
39.000,00
9.500
4,11
0,85
4,33
5,18
0,85
4,33
5,18
0,80
4,11
4,91
0,80
4,11
4,91
0,84
4,11
4,91
2019 Durchschnitt
5.850,00 €
1.755,00 €
7.605,00 €
9.300 Stück
0,82 €
30.000,00 €
9.000,00 €
39.000,00 €
9.300 Stück
4,20 €
0,83 €
4,20 €
5,03 €
Kosten laut Kalkulation
5,03 €
Vorschlag für Stadtrat:
Rückvergrößerung A 4 von vorhandenen Fiches oder Rollfilmen
Rückvergrößerung A 3 von vorhandenen Fiches oder Rollfilmen
0,50 €
1,00 €
Pa/24.04.2015
Vorkalkulation 2015-2019.xls 6 Rückvergr.
7. Entgelt für die Betreuung von Aufzeichnungen für audiovisuelle Medien
pro angefangene halbe Stunde
A
B
248 AT
248 AT
248 AT
248 AT
248 AT
Vorkalkulation
Personalkosten
Angestellte pro Stunde
Angestellte pro halbe Stunde
2015
2016
2017
2018
2019
36,00
18,00
37,00
18,50
37,00
18,50
38,00
19,00
38,00 €
19,00 €
Berechnung der Kosten pro halbe Stunde
Bezüge pro halbe Stunde
+
Gemeinkostenzuschlag von 30 %
=
Gesamtkosten pro halbe Stunde
18,00
5,40
23,40
18,50
5,55
24,05
18,50
5,55
24,05
19,00
5,70
24,70
19,00 €
5,70 €
24,70 €
Kosten pro halbe Stunde laut Kalkulation im Durchschnitt:
24,00 €
Vorschlag für Stadtrat:
Entgelt pro angefangene halbe Stunde
20,00 €
Pa/24.04.2015
Vorkalkulation 2015-2019.xls7 Betreuung Medien
pasch/kämmerei
Vorkalkulation 2015-2019.xls
€
€
€
€
€
€
€
€
pasch/kämmerei
Vorkalkulation 2015-2019.xls
Pasch/Kämmerei/24.04.2015
Vorkalkulation 2015-2019.xls
Anlage 6
Privatrechtliches Entgeltverzeichnis des Stadtarchivs Leipzig
Vergleich der bisherigen und künftigen Entgelte, Angaben in €
bisher
Ab 01.09.2015
10,00
20,00
10,00
20,00
5,00
40,00
125,00
5,00
40,00
125,00
10,00
10,00
80,00
250,00
1. Entgelt für die antragsgemäße Bereitstellung von Archivalien und archivischen
Hilfsmitteln
Entgelt für die Bereitstellung von Archivalien und archivischen Hilfsmitteln
für private Zwecke
für erwerbsmäßige Zwecke
Dieses Entgelt wird auch erhoben, wenn die Archivalien bestellt, aber nicht innerhalb
von vier Kalenderwochen eingesehen wurden. Das Grundentgelt wird für jedes
Kalenderjahr sowie für jedes Thema gesondert erhoben.
2. Entgelt für die Benutzung des Lesesaals
Benutzung des Lesesaals für private Zwecke
Entgelt für die private Benutzung
Tageskarte
Monatskarte (4 Wochen)
Jahreskarte (12 Monate)
Benutzung des Lesesaals für erwerbsmäßige Zwecke
Entgelt für die erwerbsmäßige Benutzung
Tageskarte
Monatskarte (4 Wochen)
Jahreskarte (12 Monate)
80,00
250,00
3. Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen
pro angefangene halbe Stunde
20,00
20,00
20,00
20,00
3,00
1,00
2,00
1,00
2,00
3,00
1,00
2,00
1,00
2,00
0,50
0,50
50%%
50%
0,50
1,00
0,50
1,00
Das Entgelt wird unabhängig vom Rechercheergebnis erhoben.
Die Bearbeitung schriftlicher Anfragen zur Wahrung persönlicher Rechte erfolgt entgeltfrei.
4. Bearbeitungsentgelt für schriftlich übermittelte Reproduktionsaufträge
Bearbeitung schriftlich übermittelter Reproduktionsaufträge
pro angefangene halbe Stunde
5. Entgelt für die Anfertigung von Reproduktionen
Grundpreis pro Reproduktionsauftrag
Scannen pro Aufnahme
Erstellen eines Datenträgers oder Übermittlung auf elektronischem Weg
Reproduktionen A 4
Reproduktionen A 3
Zusätzlich bei gebundenen oder gehefteten Vorlagen pro Aufnahme
Eilaufträge werden innerhalb von 5 Arbeitstagen erledigt. Es besteht kein Rechtsanspruch
auf die Anfertigung von Reproduktionen sowie auf die Annahme von Eilaufträgen.
Zuschlag für Eilaufträge auf das Entgelt für die Reproduktionsarbeiten
6. Entgelt für die Anfertigung von Rückvergrößerungen
Rückvergrößerung A 4 von vorhandenen Fiches und Rollfilmen
Rückvergrößerung A 3 von vorhandenen Fiches und Rollfilmen
7. Entgelt für die Betreuung von Aufzeichnungen für audiovisuelle Medien
Entgelte zur Betreuung von Aufnahmen für audiovisuelle Medien
pro angefangene halbe Stunde
20,00
20,00
10,00
30,00
50,00
100,00
200,00
nicht vorgesehen
entgeltfrei
30,00
50,00
100,00
200,00
300,00
200,00
100,00
nicht vorgesehen
200,00
25,00
100,00
8. Veröffentlichungs- und Nutzungsentgelt für im Stadtarchiv verwahrtes Archivgut
Das Stadtarchiv ist bei allen Veröffentlichungen als Standort des Originals auszuweisen.
Eine Verwertung der Vorlagen für andere als die angegebenen Zwecke ist nicht gestattet.
in Büchern, Periodika und anderen Druckerzeugnissen sowie in elektronischen
a) Medien (CD-ROM,DVD) pro Vorlage
Auflage: bis 500 Stück
Auflage: bis 1.000 Stück
Auflage: bis 5.000 Stück
Auflage: bis 10.000 Stück
Auflage: bis 50.000 Stück
Auflage: ab 50.001
Die Veröffentlichungs- oder Nutzungsgenehmigung gilt nur für eine Auflage.
b) zur Wiedergabe von Archivalien in Film und Fernsehen
pro Vorlage ohne zeitliche Begrenzung
Die Rechte sind an die jeweilige Einzelproduktion gebunden.
c) zur Nutzung im Medium Internet/Onlinedienste
und in anderen elektronischen Medien (Info-Screen, PowerPoint, e-cards etc.) pro Vorlage
für nichtkommerzielle Zwecke
für kommerzielle und publizistische Zwecke
Die Rechte sind an die jeweilige Einzelproduktion gebunden.
9. Auslagen
Neben den aufgeführten Entgelten werden als Auslage erhoben:
a) die Kosten für Porto, Versand und Versicherung.
b) die Reisekosten im Sinne der Reisekostenvorschriften und sonstige Aufwendungen
bei Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle.
c) die anderen Personen für ihre Tätigkeit zustehenden Beträge.
d) Aufwendungen für spezielle Materialien.
e) sonstige Auslagen.
Zusätzlich zu den unter a - e aufgeführten Auslagekosten ist ein Gemeinkostenzuschlag
Von 30 % zu entrichten.
Das Stadtarchiv kann vor Beginn der Arbeiten einen Vorschuss von 50 % des
Voraussichtlichen Rechnungsbetrages fordern.