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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1024681.pdf
Größe
625 kB
Erstellt
20.10.14, 12:00
Aktualisiert
03.06.16, 05:27

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00601/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Finanzen 1. Lesung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 1. Lesung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Privatrechtliche Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs Beschlussvorschlag: 1. Die Entgeltordnung des Stadtarchivs wird beschlossen. 2. Die Entgeltordnung des Stadtarchivs tritt zum 1.9.2015 in Kraft. 3. Der Ratsbeschluss RBIV-860/07 vom 18.4.2007 wird aufgehoben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträge nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR 2015 2019 70000 wo veranschlagt 1.100.11.1.6.02.02 Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: Weiteres siehe Begründung Anlagen: 1. Entgeltordnung, Begründung 2. Entgeltordnung, Text 3. Entgeltverzeichnis 4. Nachkalkulation 2012 5. Vorkalkulation 2015-2019 6. Vergleich Entgeltverzeichnis alt-neu BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.06.2015 zu 18.5 Privatrechtliche Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs Vorlage: DS-00601/14 Beschluss: 1. Die Entgeltordnung des Stadtarchivs wird beschlossen. 2. Die Entgeltordnung des Stadtarchivs tritt zum 1.9.2015 in Kraft. 3. Der Ratsbeschluss RBIV-860/07 vom 18.4.2007 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 18. Juni 2015 Seite: 1/1 Anlage 1 Begründung zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs Am 27.08.2001 hat der Stadtrat die Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs beschlossen, die am 01.10.2001 in Kraft trat und am 15.09.2001 im Amts-Blatt Nr. 19 veröffentlicht wurde. Die letzte Überarbeitung der Entgeltordnung trat zum 01.07.2007 in Kraft. Nach § 10 (2) des SächsKAG können bei der Entgeltbemessung die Kosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre umfassen darf. Zum 01.01.2006 wurde im Stadtarchiv die Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt. Damit waren die Voraussetzungen für eine Kalkulation als Grundlage für die Entgelterhebung gegeben. Die Überarbeitung der Entgeltordnung des Stadtarchivs war auch notwendig, weil einige Leistungen aufgrund der technischen Entwicklung nicht mehr nachgefragt werden (z. B. Reproduktion vom Kleinbildnegativ und Ausleihe von Reproduktionen). Zwei Positionen der Kalkulation werden seit 2012 über den BAB erfasst und analysiert: Lesesaalnutzung und Erstellen von Reproduktionen. Die Gemeinkosten, die in der Kalkulation 2007 teilweise mit 30 % und teilweise mit 50 % veranschlagt worden waren, wurden auf einheitlich 30 % festgelegt. Auch für die Position 9 Sonstige Auslagen des Entgeltverzeichnisses soll ein Gemeinkostenzuschlag von 30 % erhoben werden. Neben den dort genannten Auslagen (z. B. Reisekosten) entstehen auch Kosten für die Verwaltung (z. B. durch Dienstreiseanträge, deren Transport, Bewilligung, Bearbeitung etc.), die in der Position 9 nicht aufgeführt sind, aber anfallen und deren Erfassung über die Kalkulation sehr aufwändig ist. Die Unterhaltung eines Archivs ist für die sächsischen Kommunen eine durch das Sächsische Archivgesetz geregelte Pflichtaufgabe. Die Dienstleistungen, für welche das Stadtarchiv Entgelte erhebt, umfassen nur einen geringen Teil der Aufgaben des Stadtarchivs. Die Erträge können daher auch nur einen geringen Teil der Aufwendungen decken. Der kultur- und bildungspolitische Auftrag des Stadtarchivs zur Erhaltung der Archivalien als Grundlage einer wissenschaftlichen Historiographie wird in der Entgeltordnung nur bedingt berücksichtigt, das Gleiche gilt für den Auftrag zur Ordnung und Verzeichnung der Archivalien, um sie für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu können. Auch auf den Auftrag, die Stadt Leipzig als Archivträger bei der Schriftgutverwaltung und der Anwendung des Aktenplans zu beraten und das potentielle Archivgut zu übernehmen, zu bewerten und das Archivgut zu ordnen, zu verzeichnen, zu bewahren, zu erhalten und auszuwerten, bezieht sich die Entgeltordnung nicht. Begründung zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs 1/4 Das Sächsische Archivgesetz (SächArchG) vom 18. Dezember 2013, das zum 1. Februar 2014 in Kraft trat, bestimmt: „Jedermann hat das Recht, das Archivgut des Freistaates Sachsen zu nutzen.“ Dies gilt lt. § 13 dieses Gesetzes auch für Kommunalarchive und deren Archivgut und betrifft insbesondere den Zugang zu wissenschaftlichen, amtlichen und gemeinnützigen Zwecken. Diese Nutzungen sollen entgeltfrei erfolgen. Die Entgeltbefreiung bezieht sich in diesen Fällen jedoch ausdrücklich nur auf die Nutzung von Einrichtungen des Archivs, nicht auf die Anfertigung von Reproduktionen. Es wird vorgeschlagen, für Vorträge, Führungen und Lehrveranstaltungen für Schulen, Hochschulen und Universitäten sowie gemeinnützige Vereine und Gesellschaften auch weiterhin kein Entgelt zu erheben. Auch für die Nutzung der Öffentlichkeitsbereiche (Ausstellungsfoyer, Vortragsund Seminarraum) durch gemeinnützige Vereine und Gesellschaften soll - sofern die Gemeinnützigkeit nachgewiesen wird - kein Entgelt anfallen. Um die Fälle der Entgeltbefreiung genauer zu bestimmen, wurde § 4 der privatrechtlichen Entgeltordnung neu gefasst. In der Neufassung wird auch klargestellt, dass schriftliche Anfragen unabhängig vom Status der Gemeinnützigkeit des Anfragers und vom wissenschaftlichen bzw. gemeinnützigen oder amtlichen Zweck der Anfrage entgeltpflichtig sind. Lediglich schriftliche Anfragen zur Wahrung persönlicher Rechte aufgrund gesetzlicher Regelungen werden entgeltfrei bearbeitet. Unter persönlichen Rechten sind hier die Rechte z. B. im Sozialrecht zu verstehen, die nicht auf Dritte (z. B. Erben) übertragen werden können. Dagegen ist der Ausdruck einer sogenannten Jubiläumszeitung (Zeitung vom Tag der Geburt oder Eheschließung) eine private Benutzung. Zu den einzelnen Entgelten ist zu bemerken: 1. Das Entgelt für die antragsgemäße Bereitstellung von Archivalien und archivischen Hilfsmitteln bezieht sich nur auf private und erwerbsmäßige Archivnutzungen. Amtliche, wissenschaftliche und gemeinnützige Benutzungen sowie Benutzungen zur Wahrung persönlicher Rechte erfolgen entgeltfrei. Die Forderung des Sächsischen Archivgesetzes: „Jedermann hat das Recht, das Archivgut des Freistaates Sachsen zu nutzen.“ ist damit erfüllt. Eine Erhöhung dieses Entgeltes würde private und erwerbsmäßige Benutzer veranlassen, schriftliche Anfragen zu bevorzugen, deren Antwort zwar auch nicht entgeltfrei zu erlangen ist, bei der aber andere Ausgaben wie Reise- und Übernachtungskosten entfallen, so dass eine schriftliche Anfrage attraktiver ist. Dadurch würde aber noch mehr Personal des Stadtarchivs als bisher für die Beantwortung schriftlicher Anfragen gebunden werden, wodurch andere wichtige Arbeiten wie die Ordnung und Verzeichnung von Archivalien - die Grundlagenarbeit des Stadtarchivs - noch weiter als bisher eingeschränkt werden müssten. Begründung zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs 2/4 2. Das Entgelt für die Benutzung des Lesesaals bezieht sich nur auf private und erwerbsmäßige Archivnutzungen. Amtliche, wissenschaftliche und gemeinnützige Benutzungen sowie Benutzungen zur Wahrung persönlicher Rechte erfolgen entgeltfrei. Im Übrigen gilt hier das gleiche wie für das unter 1. aufgeführte Entgelt für die antragsgemäße Bereitstellung von Archivalien und archivischen Hilfsmitteln. Auch hier würde eine Entgelterhöhung nur bedingt zu höheren Einnahmen führen, die Benutzung des Lesesaals würde aber zurückgehen und das Personal des Stadtarchivs müsste mehr schriftliche Anfragen beantworten. Die Anzahl der Benutzungstage wird in einem Besucherbuch festgehalten. 3. Das Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen wird erhoben, weil hier in hohem Maße Einrichtungen und Personal des Stadtarchivs gebunden werden. Potentielle Anfrager sollen angeregt werden, selbstständig zu recherchieren. Anfragen zu Beständen und Benutzungsmodalitäten - die überwiegende Zahl der Anfragen gehört dieser Rubrik an - sowie zur Wahrung persönlicher Rechte werden entgeltfrei beantwortet. Die Entgelterhebung führt damit nicht zu einer Benachteiligung sozial Schwacher, schließt aber aus, dass z. B. Studenten eine schriftliche Anfrage senden, statt selbstständig zu recherchieren. Mit Inkrafttreten dieser Entgeltordnung soll das Entgelt auch von Bundes- und Landesbehörden sowie Bundes- und Landeseinrichtungen erhoben werden. Für diese Behörden und Einrichtungen ist es preiswerter, schriftliche Anfragen an das Stadtarchiv zu richten als für Recherchen selbst Personal vor Ort zu senden. Bisher wurden aber auch diese Anfragen entgeltfrei bearbeitet, da sich Bundes- und Landesbehörden sowie Bundesund Landeseinrichtungen nachdrücklich auf "Amtshilfe" beriefen. Bereits 2007 wurde aber in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden festgestellt (Urteil des VG Dresden vom 13.11.2007, Az: 2 K 621/05), dass Amtshilfe in diesen Fällen nicht zutrifft. 4. Das Bearbeitungsentgelt für schriftlich übermittelte Reproduktionsaufträge soll verhindern, dass nur Reproduktionen in Auftrag gegeben werden, ohne die Archivalien zu studieren. Die Benutzer werden angeregt, die Auswahl der Dokumente, von denen sie Reproduktionen benötigen, selbst zu treffen und dafür nicht durch schriftliche Aufträge das Personal des Stadtarchivs zu binden. Andererseits werden dadurch amtliche, wissenschaftliche und gemeinnützige Recherchen nicht behindert. 5. Ein Entgelt für die Anfertigung von Reproduktionen wird auch bei amtlichen, wissenschaftlichen und gemeinnützigen Benutzungen erhoben. Lediglich bei Benutzungen zur Wahrung persönlicher Rechte wird kein Entgelt fällig. 6. Das Entgelt für die Anfertigung von Rückvergrößerungen soll keinen Anreiz bieten, die Rückvergrößerungen ohne vorangehendes Quellenstudium anzufertigen. Das Stadtarchiv Leipzig Begründung zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs 3/4 bzw. die Stadt Leipzig als Archivträger muss für das Übernehmen, Verwahren, Erhalten, Ordnen, Verzeichnen und Nutzbarmachen des Archivgutes Mittel bereitstellen. Die Herstellung der Mikrofilme, von denen die Rückvergrößerungen erstellt werden, bindet ebenfalls erhebliche finanzielle Mittel der Stadt Leipzig. Mikroverfilmt wurden und werden Archivalien, die häufig benutzt werden, sich aber in einem schlechten Erhaltungszustand befinden. Das Entgelt ist andererseits so bemessen, dass amtliche, wissenschaftliche und gemeinnützige Recherchen nicht behindert werden. Die Kalkulation zu diesem Entgelt enthält keine Personalkosten, weil die modernen Readerprinter den Benutzern ermöglichen, selbst die Mikrofilme durchzusehen und die gewünschten Rückvergrößerungen herzustellen. 7. Entgelt für die Betreuung von Aufzeichnungen für audiovisuelle Medien haben i. d. R. Film- und Fernsehproduktionsfirmen zu entrichten. Sendungen, für die Aufzeichnungen im Stadtarchiv erfolgen, besitzen meist eine Bildungsfunktion. Durch das Entgelt sollen derartige Sendungen nicht behindert und zugleich der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Betreuung aus inhaltlichen Gründen durch die Bestandsreferenten erfolgen muss. Veröffentlichungs- und Nutzungsentgelt für im Stadtarchiv verwahrtes Archivgut wird i. d. R. von Verlagen erhoben, aber auch von Privatpersonen, wenn diese ihre Publikationen im Selbstverlag herausgeben. In den letzten Jahren ist zunehmend zu beobachten, dass Verlage diese Kosten nicht mehr übernehmen, sondern sie den Herausgebern und Autoren aufgeben. Davon betroffen sind v. a. gemeinnützige Vereine und Nachwuchswissenschaftler, die ihre Graduierungsarbeiten veröffentlichen müssen. Diese Nutzergruppen planen in der Regel Auflagen bis zu 500 Exemplaren, weshalb vorgesehen ist, Veröffentlichungsentgelt bis zu einer Auflagenhöhe von 500 Exemplaren nicht zu erheben. Zu diesem Entgelt wird keine Kalkulation erstellt, weil das Entgelt nur einen symbolischen Gegenwert für die Aufwendungen darstellt, die das Stadtarchiv Leipzig für die Übernahme, Aufbewahrung, Erhaltung und Erschließung sowie Auswertung der Archivalien erbringt. Das Versenden von Archivalien an andere öffentliche Archive ist eine zusätzliche Leistung und beeinträchtigt häufig den Erhaltungszustand der Unterlagen. Die Leistung wurde seit 2008 nicht mehr angefordert und daher nicht wieder in das Entgeltverzeichnis aufgenommen. Das Entgelt für die Ausleihe von Reproduktionen wurde in der Vergangenheit erhoben, wenn ein Verlag für die Herstellung einer Publikation ein Diapositiv oder ein Negativ anforderte. Da analoge fotografische Verfahren nicht mehr in Gebrauch sind, wurde diese Leistung seit 2008 nicht mehr angefragt. Deshalb fand diese Position keine Aufnahme mehr im Entgeltverzeichnis. Begründung zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs 4/4 Privatrechtliche Entgeltordnung für die Benutzung des Stadtarchivs Leipzig Die Stadt Leipzig erlässt für die Benutzung des Stadtarchivs auf der Grundlage des Sächsischen Archivgesetzes (SächsArchG) vom 18. Dezember 2013 sowie auf der Grundlage der Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs Leipzig vom 4. März 1995 in Verbindung mit den §§ 10 bis 14 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der zur Zeit geltenden Fassung folgende privatrechtliche Entgeltordnung: § 1 Entgeltpflicht (1) Für die Benutzung, Auskunftserteilung oder sonstigen Leistungen des Stadtarchivs Leipzig als öffentliche Einrichtung sind Entgelte zu entrichten. (2) Diese Entgelte sind im Entgeltverzeichnis festgesetzt, das dieser Entgeltordnung beiliegt. Das Entgeltverzeichnis ist Bestandteil der Privatrechtlichen Entgeltordnung des Stadtarchivs. (3) Entstehen dem Stadtarchiv durch die Benutzung oder durch sonstige Leistungen für einen Benutzer Auslagen, so sind diese neben dem Benutzungsentgelt zu entrichten. § 2 Entgeltschuldner (1) Schuldner der Benutzungsentgelte und der Auslagen ist derjenige, 1. der einen Benutzungsantrag stellt, 2. der die Einrichtung in Anspruch nimmt, 3. in dessen Interesse die Inanspruchnahme erfolgt oder 4. der die Schuld gegenüber der Einrichtung schriftlich übernimmt. (2) Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner. § 3 Entgeltbemessung Die Bemessung der Entgelte erfolgt nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) und nach den durchschnittlich verursachten Kosten der Benutzung (vgl. Entgeltverzeichnis). § 4 Entgeltbefreiung (1) Benutzungsentgelt nach § 1 (1) wird für die Benutzung des Lesesaals nicht erhoben 1. für nachweisbar amtliche, wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke. Der Nachweis ist durch schriftlichen Auftrag, bei gemeinnützigen Zwecken auch durch eine widerrufliche und befristete vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes zu führen. 2. für städtische Einrichtungen, wenn ausschließlich die Unterlagen eingesehen werden, die zur Archivierung aus der jeweiligen Einrichtung an das Stadtarchiv übergeben wurden. 3. für Schüler und Studenten sowie sonstige Benutzer, die sich in Ausbildung befinden. Sie erhalten im Rahmen ihrer Ausbildung sowie im Rahmen von Forschung und Lehre an der Universität sowie an den Hochschulen, Fachhochschulen, Berufsschulen, Spezialschulen und allgemeinbildenden Schulen entgeltfreien Zugang zum Stadtarchiv. Voraussetzung für die Entgeltbefreiung ist die Vorlage einer schriftlichen Bescheinigung der Bildungseinrichtung, in der Name und Thema des Benutzers genannt sind. 4. wenn die Benutzung zur Wahrung persönlicher Rechte aufgrund gesetzlicher Regelungen erfolgt. Persönliche Rechte sind Rechte, die an eine bestimmte natürliche Person gebunden sind und nicht auf Dritte übertragen werden können. 5. für einfache Beratung oder Auskunftserteilung ohne Inanspruchnahme von Archivalien oder archivischen Hilfsmitteln. (2) Die Befreiung vom Benutzungsentgelt für die Benutzung des Lesesaals befreit nicht von der Zahlung sonstiger Entgelte des Entgeltverzeichnisses sowie von Auslagen nach Punkt 9 des Privatrechtlichen Entgeltverzeichnisses des Stadtarchivs Leipzig. § 5 Fälligkeit, Vorschüsse (1) Die Entgelte und Auslagen werden mit Tätigwerden des Archivs fällig. (2) Das Archiv kann angemessene Vorschüsse auf die Entgelte und Auslagen verlangen und seine Tätigkeit von der Bezahlung des Entgelts und der Auslagen abhängig machen sowie Vorauszahlungen der Entgelte fordern. § 6 Inkrafttreten Die Entgeltordnung tritt am 01.09.2015 in Kraft. Leipzig, Stadt Leipzig Der Oberbürgermeister Veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. Privatrechtliches Entgeltverzeichnis des Stadtarchivs Leipzig ab 01.09.2015, Angaben in € Anhang 1. Entgelt für die antragsgemäße Bereitstellung von Archivalien und archivischen Hilfsmitteln Entgelt für die Bereitstellung von Archivalien und archivischen Hilfsmitteln für private Zwecke für erwerbsmäßige Zwecke 10,00 20,00 Dieses Entgelt wird auch erhoben, wenn die Archivalien bestellt, aber nicht innerhalb von vier Kalenderwochen eingesehen wurden. Das Entgelt wird für jedes Kalenderjahr sowie für jedes Thema gesondert erhoben. 2. Entgelt für die Benutzung des Lesesaals Benutzung des Lesesaals für private Zwecke Entgelt für die private Benutzung Tageskarte Monatskarte (4 Wochen) Jahreskarte (12 Monate) 5,00 40,00 125,00 Benutzung des Lesesaals für erwerbsmäßige Zwecke Entgelt für die erwerbsmäßige Benutzung Tageskarte Monatskarte (4 Wochen) Jahreskarte (12 Monate) 10,00 80,00 250,00 3. Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen pro angefangene halbe Stunde 20,00 Das Entgelt wird unabhängig vom Rechercheergebnis erhoben. Die Bearbeitung schriftlicher Anfragen zur Wahrung persönlicher Rechte erfolgt entgeltfrei. 4. Bearbeitungsentgelt für schriftlich übermittelte Reproduktionsaufträge Bearbeitung schriftlich übermittelter Reproduktionsaufträge pro angefangene halbe Stunde 20,00 5. Entgelt für die Anfertigung von Reproduktionen Grundpreis pro Reproduktionsauftrag Scannen pro Aufnahme Erstellen eines Datenträgers oder Übermittlung auf elektronischem Weg Reproduktionen A 4 Reproduktionen A 3 3,00 1,00 2,00 1,00 2,00 Zusätzlich bei gebundenen oder gehefteten Vorlagen pro Aufnahme 0,50 Eilaufträge werden innerhalb von 5 Arbeitstagen erledigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Anfertigung von Reproduktionen sowie auf die Annahme von Eilaufträgen. Zuschlag für Eilaufträge auf das Entgelt für die Reproduktionsarbeiten 50% 6. Entgelt für die Anfertigung von Rückvergrößerungen Rückvergrößerung A 4 von vorhandenen Fiches und Rollfilmen Rückvergrößerung A 3 von vorhandenen Fiches und Rollfilmen 0,50 1,00 7. Entgelt für die Betreuung von Aufzeichnungen für audiovisuelle Medien Entgelte zur Betreuung von Aufnahmen für audiovisuelle Medien pro angefangene halbe Stunde 20,00 8. Veröffentlichungs- und Nutzungsentgelt für im Stadtarchiv verwahrtes Archivgut Das Stadtarchiv ist bei allen Veröffentlichungen als Standort des Originals auszuweisen. Eine Verwertung der Vorlagen für andere als die angegebenen Zwecke ist nicht gestattet. a) in Büchern, Periodika und anderen Druckerzeugnissen sowie in elektronischen Medien (CD-ROM,DVD) pro Vorlage Auflage: bis 500 Stück Auflage: bis 1.000 Stück Auflage: bis 5.000 Stück Auflage: bis 10.000 Stück Auflage: bis 50.000 Stück Auflage: ab 50.001 Die Veröffentlichungs- oder Nutzungsgenehmigung gilt nur für eine Auflage. b) zur Wiedergabe von Archivalien in Film und Fernsehen pro Vorlage ohne zeitliche Begrenzung entgeltfrei 30,00 50,00 100,00 200,00 300,00 100,00 Die Rechte sind an die jeweilige Einzelproduktion gebunden. c) zur Nutzung im Medium Internet/Onlinedienste und in anderen elektronischen Medien (Info-Screen, PowerPoint, e-cards etc.) pro Vorlage für nichtkommerzielle Zwecke für kommerzielle und publizistische Zwecke Die Rechte sind an die jeweilige Einzelproduktion gebunden. 25,00 100,00 9. Auslagen Neben den aufgeführten Entgelten werden als Auslage erhoben: a) die Kosten für Porto, Versand und Versicherung. b) die Reisekosten im Sinne der Reisekostenvorschriften und sonstige Aufwendungen bei Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle. c) die anderen Personen für ihre Tätigkeit zustehenden Beträge. d) Aufwendungen für spezielle Materialien. e) sonstige Auslagen. Zusätzlich zu den unter a - e aufgeführten Auslagekosten ist ein Gemeinkostenzuschlag von 30 % zu entrichten. Das Stadtarchiv kann vor Beginn der Arbeiten einen Vorschuss von 50 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages fordern. Überblick_der_Teilber Anlage 4 Stadtarchiv 1.100.111602 Nachkalkulation 2012 Übersicht des Kostendeckungsgrades der einzelnen Leistungsbereiche Gesamt dav. dav. dav. dav. dav. dav. dav. 1. Entgelt für die antragsgemäße Bereitstellung von Archivalien in € 2. Entgelt für die Benutzung des Lesesaals in € 3. Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen in € 4. Bearbeitungsentgelt für schriftlich übermittelte Reproduktionsaufträge in € 5. Entgelt für die Anfertigung von Reproduktionen in € 6. Entgelt für die Anfertigung von Rückvergrößerungen in € 7. Entgelt für die Betreuung von Aufzeichnungen für audiovisuelle Medien in € Übersicht des Kostendeckungsgrades des Produktes Stadtarchiv HH-Plan 2012 Plan 2012 Aufwand in € Ist 2012 Kosten in € Plan 2012 Ertrag in € Ist 2012 Erlös in € Plan 2012 Ergebnis in € Ist 2012 Ergebnis in € KostendeckungsGrad in % 313.100,00 305.895,34 65.000,00 62.642,20 -240.081,25 -236.019,04 20,48 -114.022,92 -47.151,96 3,59 40,86 -38.574,24 -36.269,92 0,00 34,77 12,73 0,00 8.000,00 100.000,00 65.000,00 7.415,10 In 2. Entgelt für die Benutzung des Lesesaals enthalten 118.265,42 5.000,00 4.242,50 -95.000,00 79.726,96 33.500,00 32.575,00 -31.500,00 In 3. Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen enthalten 50.000,00 59.132,64 20.000,00 20.559,40 -30.000,00 90.000,00 41.355,22 6.000,00 5.265,30 -84.000,00 100,00 0,00 500,00 0,00 400,00 Kosten Plan 2012 Kosten Ist 2012 In € In € 2.116.300,00 Erlöse Plan 2012 In € Erlöse Ist 2012 In € 165.400,00 Seite 1 Gewinn/Verlust Plan 2012 in € Gewinn/Verlust KostendeckungsIst 2012 in € Grad in % -1.950.900,00 7,81 1_BereitstArchivalien 1. Entgelt für die antragsgemäße Bereitstellung von Archivalien und archivischen Hilfsmitteln für private/erwerbsmäßige Zwecke 18.06.2013/Sl, 18.07.2013/Sl, 10.12.2013/S, 10.9.2014/Bg Erläuterungen 249 AT A B C Nachkalkulation Arbeitszeitanteile: Recherche nach themenrelevanten Archivalien Bereitstellung / Rücklagern der Archivalien Rückinfo zur Bereitstellung an die Benutzer Rechnungslegung und Überwachung = Gesamt Personalkosten Angestellte : Arbeitsminuten = Bezüge pro Minute Berechnung der Kosten pro Bereitstellung Bezüge pro Minute x Zeitanteil für Vorgangsbearbeitung = Personalkosten pro Bereitstellung + Gemeinkostenzuschlag von 30 % = Gesamtkosten pro Bereitstellung Plan 2012 Ist 2012 übernommen aus Vorkalkulation 15 30 10 15 70 15 30 10 15 70 min min min min min 25,00 60 0,42 27,27 60 0,45 € min € 0,42 0,45 70 31,50 9,45 40,95 € min € € € tatsächliche Kosten 70 29,40 8,82 38,22 Kosten laut Nachkalkulation 40,95 € Vorschlag für Stadtrat: Grundentgelt für private Zwecke Grundentgelt für erwerbsmäßige Zwecke 10,00 € 20,00 € Seite 2 Ca,Mü,Ohl,Ho-Ko,Gä,Hi,Ha,Bg,Thie,Ke,Mei,Sl,Fa 2_Ben_Lesesaal 2. Entgelt für die Benutzung des Lesesaals für private/erwerbsmäßige Zwecke 21.06.2013/Sl, 18.07.2013/Sl, 10.12.2013/Sl, 10.9.2014/Bg 249 AT A Nachkalkulation Kosten Lesesaal lt. BAB Anteil für öffentliche Nutzung – 20% Anzahl der Benutzungstage pro Jahr Plan 2012 Ist 2012 500.000,00 591.326,42 100.000,00 118.265,28 3.000 3.357 Erläuterungen € € / m² BAB, Summe Kosten Kst 12, TP 02 Benutzungstag = Anzahl der Besucher x Anzahl der Tage, an denen die Besucher das Stadtarchiv aufsuchen Kosten pro Benutzungstag 33,34 35,23 Kosten laut Nachkalkulation € 35,23 € Vorschlag für Stadtrat: Benutzung des Lesesaals für private Zwecke Tageskarte Monatskarte (4 Wochen) Jahreskarte (12 Monate) 5,00 € 40,00 € 125,00 € Benutzung des Lesesaals für erwerbsmäßigeZwecke Tageskarte Monatskarte (4 Wochen) Jahreskarte (12 Monate) 10,00 € 80,00 € 250,00 € Seite 3 Jahresbericht Pkt. 6.1 3_Bearb_schriftl_Anfr 3. Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen pro angefangene halbe Stunde 18.06.2013/Sl, 18.07.2013/Sl, 10.12.2013 /Sl,10.9.2014/Bg Erläuterungen 249 AT A B Nachkalkulation Personalkosten Angestellte pro Stunde Angestellte pro halbe Stunde Berechnung der Kosten pro halbe Stunde Bezüge pro halbe Stunde + Gemeinkostenzuschlag von 30 % = Gesamtkosten für Beantwortung pro halbe Stunde Plan 2012 Ist 2012 tatsächliche Kosten 25,00 12,50 27,44 13,72 € € 12,50 3,75 16,25 13,72 4,12 17,84 € € € Kosten pro halbe Stunde laut Nachkalkulation 17,84 € Vorschlag für Stadtrat: 20,00 € Seite 4 2012=Bg,Ca,Mü,Ohl,Ho-Ko,Gä,Hi,Ha,Hag,Hin,Sl,Fa 4_Reproauftrag 4. Bearbeitungsentgelt für schriftlich übermittelte Reproduktionsaufträge 18.06.2013/Sl, 18.07.2013/Sl, 10.12.2013/Sl, 10.9.2014/Bg 249 AT A B C Nachkalkulation Arbeitszeitanteile: Bereitstellen/Rücklagern der Archvalien Auswahl der Reproduktionsvorlagen Rechnungslegung und -überwachung = Gesamt Plan 2012 Ist 2012 20 30 15 65 20 30 15 65 min min min min Personalkosten Angestellte : Arbeitsminuten = Bezüge pro Minute 25,00 60 0,42 24,32 60 0,41 € min € Kosten pro Reproduktionsauftrag Bezüge pro Minute x Zeitanteil für Vorgangsbearbeitung = Personalkosten pro Bereitstellung + Gemeinkostenzuschlag von 30% = Gesamtkosten pro Reproduktionsauftrag 0,42 65 27,30 8,19 35,49 0,41 65 26,65 8,00 34,65 € min € € € übernommen aus Vorkalkulation tatsächliche Kosten Kosten laut Nachkalkulation Kosten pro halbe Stunde laut Nachkalkulation 34,65 € 17,32 € Vorschlag für Stadtrat: Bearbeitungsentgelt je angefangene halbe Arbeitsstunde 20,00 € Seite 5 2012=Ca,Mü,Ohl,Ho-Ko,Gä,Hi,Ha,Bg,Thie,Ke,Mei,Sl,Fa 5_Repros 5. Entgelt für die Anfertigung von Reproduktionen 21.06.2013/Sl, 18.07.2013/Sl, 10.12.2013 /Sl, 10.9.2014/Bg Erläuterungen 249 AT Nachkalkulation A Kosten für die Anfertigung von Reproduktionen lt. BAB Anteil Bildstelle – 10% Anzahl der angefertigten Reproduktionen Kosten pro Reproduktion Plan 2012 Ist 2012 500.000,00 50.000,00 10.000 5,00 Kosten laut Nachkalkulation 591.326,42 59.132,64 15.885 3,72 € € Stück € 3,72 € Vorschlag für Stadtrat: Grundpreis pro Reproduktionsauftrag Scannen pro Vorlage Erstellen eines Datenträgers oder Übermittlung auf elektronischem Weg Reproduktion A4 Reproduktion A3 zusätzlich aus gebundenen oder gehefteten Vorlagen Neu: zusätzlich aus gebundenen oder gehefteten Vorlagen pro Aufnahme Eilaufträge werden innerhalb von 5 Werktagen erledigt. Zuschlag für Eilaufträge auf das Entgelt für die Reproduktionsarbeiten 3,00 € 1,00 € 2,00 € 1,00 € 2,00 € 0,50 € 0,50 € 50 % Diese Positionen entfallen künftig: Reproduktion A 4 vom Kleinbildnegativ Reproduktion A 3 vom Kleinbildnegativ Reproduktion A 4 auf Spezialpapier Reproduktion A 3 auf Spezialpapier 3,00 € 4,00 € 3,00 € 2,00 € Seite 6 BAB, Sekundärkosten, Kst 13, ab 2012 TP 02 Jahresbericht Pkt. 6.5 6_Rückvergr 6. Entgelt für die Anfertigung von Rückvergrößerungen 21.06.2013/Sl, 18.07.2013/Sl, 10.12.2013/ Sl, 10.9.2014/Bg 249 AT A B C Nachkalkulation Bereitstellung von Anlagevermögen Abschreibungen lt. BAB Gemeinkostenzuschlag von 30 % = Gesamtkosten Anzahl der angefertigten Rückvergrößerungen = Kosten pro Rückvergrößerung Kosten für Microverfilmung Kosten für Microverfilmung Gemeinkostenzuschlag von 30 % = Gesamtkosten Anzahl der angefertigten Rückvergrößerungen = Kosten pro Rückvergrößerung Kosten pro Rückvergrößerung Bereitstellung von Anlagevermögen + Kosten für Microverfilmung Gesamtkosten pro Rückvergrößerung = Erläuterungen Plan 2012 Ist 2012 9.369,24 2.810,77 12.180,01 9.000 1,35 9.369,24 2.810,77 12.180,01 9.086 1,34 € € € Stück € BAB, planmäßige Abschreibungen TP 02 60.000,00 18.000,00 78.000,00 9.000 8,70 24.791,51 7.437,45 32.228,96 9.086 3,55 € € € Stück € Jahresbericht Pkt. 7.1 1,35 8,70 10,05 1,34 3,55 4,89 € € € Kosten laut Nachkalkulation 4,89 € Vorschlag für Stadtrat: Rückvergrößerung A4 von vorhandenen Fiches oder Rollfilm Rückvergrößerung A3 von vorhandenen Fiches oder Rollfilm 0,50 € 1,00 € * Abschreibungen wurden 2012 für das Stadtarchiv noch nicht erfasst, es handelt sich um einen Schätzwert Seite 7 Kosten Bookeye in Sekundärkosten enthalten Jahresbericht Pkt. 6.5 Jahresbericht Pkt. 6.5 7_Betreuung Medien 7. Entgelt für die Betreuung von Aufzeichnungen für audiovisuelle Medien pro angefangene halbe Stunde 19.06.2013/Sl, 18.07.2013/Sl, 10.12.2013/Sl, 10.9.2014/Bg Erläuterungen 249 AT A B Nachkalkulation Personalkosten Angestellte pro Stunde Angestellte pro halbe Stunde Berechnung der Kosten pro halbe Stunde Bezüge pro halbe Stunde + Gemeinkostenzuschlag von 30 % = Gesamtkosten pro halbe Stunde Plan 2012 Ist 2012 25,00 12,50 30,00 15,00 € € 12,50 3,75 16,25 15,00 4,50 19,50 € € € tatsächliche Kosten Kosten pro halbe Stunde laut Nachkalkulation 19,50 € Vorschlag für Stadtrat: Entgelt pro angefangene halbe Stunde 20,00 € Seite 8 2012 = Bg, Ca, Mü, Ho-Ko, Gä, Hi Anlage 5 Stadtarchiv 1.100111.602 Vorkalkulation 2015 – 2019 Übersicht des Kostendeckungsgrades der einzelnen Leistungsbereiche Aufwendungen Plan 2015-2019 in € Gesamt dav. 1. Entgelt für die antragsgemäße Bereitstellung von Archivalien in € dav. 2. Entgelt für die Benutzung des Lesesaals in € dav. 3. Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen in € dav. 4. Bearbeitungsentgelt für schriftlich übermittelte Reproduktionsaufträge in € dav. 5. Entgelt für die Anfertigung von Reproduktionen in € dav. 6. Entgelt für die Anfertigung von Rückvergrößerungen in € dav. 7. Entgelt für die Betreuung von Aufzeichnungen für audiovisuelle Medien in € Ertrag Plan 2015-2019 in € 354.472,00 70.600,00 32.900,00 4.000,00 119.280,00 6.000,00 95.800,00 30.000,00 in 3.Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen enthalten 59.652,00 25.000,00 46.600,00 5.400,00 240,00 200,00 Gewinn/ Verlust in € Kostendeckungsgrad in % -283.872,00 -28.900,00 -113.280,00 -65.800,00 19,91 12,16 5,30 31,32 -34.652,00 -41.200,00 -40,00 41,92 11,59 83,50 Übersicht des Kostendeckungsgrades des gesamten Produktes 1.100111.602 Stadtarchiv HH-Plan 2015 – 2016 HH-Plan 2017 – 2019 (ohne Projekt wissensch. Stadtgeschichte) pasch/kämmerei/24.04.2015 Aufwendungen Plan € 2.118.600,00 Ertrag Gewinn/ Verlust KostenDeckungsgrad € 70.000,00 € -2.048.600,00 % 3,30 1.915.000,00 70.000,00 -1.845.000,00 3,65 Vorkalkulation 2015-2019.xls 1. Entgelt für die antragsgemäße Bereitstellung von Archivalien und archivischen Hilfsmitteln für private/gewerbliche Zwecke 248 AT 248 AT 248 AT 248 AT 248 AT 2015 2016 2017 2018 2019 30 15 10 15 70 30 15 10 15 70 30 15 10 15 70 30 15 10 15 70 30 15 10 15 70 min min min min min Personalkosten Angestellte : Arbeitsminuten = Bezüge pro Minute 28,00 60 0,46 29,00 60 0,48 29,00 60 0,48 30,00 60 0,50 30,00 60 0,50 € min € Berechnung der Kosten pro Bereitstellung Bezüge pro Minute x Zeitanteil für Vorgangsbearbeitung = Personalkosten pro Bereitstellung + Gemeinkostenzuschlag von 30 % = Gesamtkosten pro Bereitstellung 0,46 70 32,20 9,66 41,86 0,48 70 33,60 10,08 43,68 0,48 70 33,60 10,08 43,68 0,50 70 34,39 10,32 44,71 0,50 70 34,39 10,32 44,71 € min € € € Kosten laut Kalkulation im Durchschnitt 43,73 € Vorschlag für Stadtrat: Grundentgelt für private Zwecke Grundentgelt für erwerbsmäßige Zwecke 10,00 20,00 € € Vorkalkulation A B C Arbeitszeitanteile: Recherche nach themenrelevanten Archivalien Bereitstellen/ Rücklagern der Archivalien Rückinfo zur Bereitstellung an Benutzer Rechnungslegung und -überwachung = Gesamt Benutzungen 2012: 753 Pa/24.04.2015 Vorkalkulation 2015-2019.xls1 BereitstArchivalien 2. Entgelt für die Benutzung des Lesesaals Vorkalkulation A Kosten Lesesaal lt. BAB 2012 Anteil für öffentliche Nutzung – 20% Anzahl der Benutzungstage pro Jahr Kosten pro Benutzungstag 248 AT 248 AT 248 AT 248 AT 2015 2016 2017 2018 248 AT 2019 591.300,00 118.200,00 3.000 591.300,00 118.200,00 3.000 600.000,00 120.000,00 3.000 600.000,00 120.000,00 3.000 600.000,00 120.000,00 3.000 Durchschnitt 595.650,00 € 119.280,00 € 3.000 39,40 39,40 40,00 40,00 40,00 39,76 € Benutzungstag=Anzahl der Besucher X Anzahl der Tage, an denen die Besucher das Stadtarchiv aufsuchen Kosten laut Kalkulation Vorschlag für Stadtrat: Benutzung des Lesesaals für private Zwecke Tageskarte Monatskarte (4 Wochen) Jahreskarte (12 Monate) Benutzung des Lesesaals für erwerbsmäßige Zwecke Tageskarte Monatskarte (4 Wochen) Jahreskarte (12 Monate) Pa/24.04.2015 39,76 5,00 € 40,00 € 125,00 € 10,00 € 80,00 € 250,00 € Vorkalkulation 2015-2019.xls2 Ben.Lesesaal 3. Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen pro angefangene halbe Stunde A B 248 AT 248 AT 248 AT 248 AT 248 AT Vorkalkulation Personalkosten Angestellte pro Stunde Angestellte pro halbe Stunde 2015 2016 2017 2018 2019 Durchschnitt 29,00 14,50 32,00 16,00 32,00 16,00 36,00 18,00 36,00 18,00 33,00 16,50 Berechnung der Kosten pro halbe Stunde Bezüge pro halbe Stunde + Gemeinkostenzuschlag von 30 % = Gesamtkosten für Beantwortung pro halbe Stunde 14,50 4,35 18,85 16,00 4,80 20,80 16,00 4,80 20,80 18,00 5,40 23,40 18,00 5,33 23,11 16,50 4,95 21,45 Kosten pro halbe Stunde laut Kalkulation: 21,45 Vorschlag für Stadtrat: 20,00 Pa/24.04.2015 Vorkalkulation 2015-2019.xls3 Bearb. schriftl. Anfr. 4. Bearbeitungsentgelt für schriftlich übermittelte Reproduktionsaufträge pro angefangene halbe Stunde Vorkalkulation A B C 248 AT 2015 248 AT 2016 248 AT 2017 248 AT 2018 20 30 15 65 20 30 15 65 20 30 15 65 20 30 15 65 20 min 30 min 15 min 65 min Personalkosten Angestellte : Arbeitsminuten = Bezüge pro Minute 27,00 60 0,42 28,00 60 0,47 28,00 60 0,47 28,60 60 0,48 28,60 € 60 min 0,48 € Kosten pro Reproduktionsauftrag Bezüge pro Minute x Zeitanteil für Vorgangsbearbeitung = Personalkosten pro Bereitstellung + Gemeinkostenzuschlag von 30 % = Gesamtkosten pro Reproduktionsauftrag 0,42 65 29,25 8,78 38,03 0,47 65 29,90 8,97 38,87 0,47 65 29,90 8,97 38,87 0,48 65 31,20 9,36 40,56 0,48 € 65 min 31,20 € 9,36 € 40,56 € Arbeitszeitanteile: Bereitstellen/ Rücklagern der Archivalien Auswahl der Reproduktionsvorlagen Rechnungslegung und -überwachung = Gesamt (in Minuten) Kosten laut Kalkulation, Durchschnitt Kosten laut Kalkulation pro halbe Stunde Vorschlag für Stadtrat: Bearbeitungsentgelt je angefangene halbe Arbeitsstunde Pa/24.04.2015 248 AT 2019 39,38 € 19,69 € 20,00 € Vorkalkulation 2015-2019.xls4 Reproauftr 5. Entgelt für die Anfertigung von Reproduktionen Vorkalkulation A Kosten für die Anfertigung von Reproduktionen lt. BAB 2012 Anteil Bildstelle – 10 % Anzahl der angefertigten Reproduktionen Kosten pro Reproduktion 248 AT 2015 591.300,00 59.130,00 15.885 3,72 248 AT 2016 591.300,00 59.130,00 15.885 3,72 248 AT 2017 600.000,00 60.000,00 15.885 3,78 Kosten laut Kalkulation pro Reproduktion im Durchschnitt Vorschlag für Stadtrat: Grundpreis pro Reproduktionsauftrag Scannen pro Vorlage Erstellung eines Datenträgers/Versand per E-Mail Reproduktion A 4 Reproduktion A 3 zusätzlich aus gebundenen oder gehefteten Vorlagen Neu: zusätzlich bei gebundenen oder gehefteten Vorlagen pro Aufnahme Eilaufträge werden innerhalb von 5 Werktagen erledigt. Zuschlag für Eilaufträge auf das Entgelt 50 % für die Reproduktionsarbeiten Diese Positionen entfallen künftig: Reproduktion A 4 vom Kleinbildnegativ Reproduktion A 3 vom Kleinbildnegativ Reproduktion A 4 auf Spezialpapier Reproduktion A 3 auf Spezialpapier Pa/24.04.2015 248 AT 2018 600.00,00 60.000,00 15.885 3,78 248 AT 2019 600.000,00 60.000,00 15.885 3,78 Durchschnitt € 59.652,00 Stück € 3,76 € 3,00 1,00 2,00 1,00 2,00 0,50 0,50 € € € € € € € 3,00 4,00 3,00 2,00 € € € € Vorkalkulation 2015-2019.xls5 Repros 6. Entgelt für die Anfertigung von Rückvergrößerungen A B C Vorkalkulation Bereitstellung von Anlagevermögen Abschreibungen (ermittelt nach DA 26/2011 und 38/2011) Gemeinkostenzuschlag 30 % = Gesamtkosten Anzahl der angefertigtenRückvergrößerungen im Durchschnitt Kosten pro Rückvergrößerung (ohne Personalkosten, weil die = Benutzer selbst die Rückvergrößerungen anfertigen) Kosten für Microverfilmung Kosten für Microverfilmung Gemeinkostenzuschlag 30 % = Gesamtkosten Anzahl der angeferigten Rückvergrößerungen im Durchschnitt = Kosten pro Rückvergrößerung Kosten pro Rückvergrößerung Bereitstellung von Anlagevermögen + Kosten für Microverfilmung = Gesamtkosten pro Rückvergrößerung 248 AT 248 AT 248 AT 248 AT 248 AT 2015 2016 2017 2018 5.850,00 1.755,00 7.605,00 9.000 5.850,00 1.755,00 7.605,00 9.000 5.850,00 1.755,00 7.605,00 9.500 5.850,00 1.755,00 7.605,00 9.500 5.850,00 1.755,00 7.605,00 9.500 0,85 0,85 0,80 0,80 0,80 30.000,00 9.000,00 39.000,00 9.000 4,33 30.000,00 9.000,00 39.000,00 9.000 4,33 30.000,00 9.000,00 39.000,00 9.500 4,11 30.000,00 9.000,00 39.000,00 9.500 4,11 30.000,00 9.000,00 39.000,00 9.500 4,11 0,85 4,33 5,18 0,85 4,33 5,18 0,80 4,11 4,91 0,80 4,11 4,91 0,84 4,11 4,91 2019 Durchschnitt 5.850,00 € 1.755,00 € 7.605,00 € 9.300 Stück 0,82 € 30.000,00 € 9.000,00 € 39.000,00 € 9.300 Stück 4,20 € 0,83 € 4,20 € 5,03 € Kosten laut Kalkulation 5,03 € Vorschlag für Stadtrat: Rückvergrößerung A 4 von vorhandenen Fiches oder Rollfilmen Rückvergrößerung A 3 von vorhandenen Fiches oder Rollfilmen 0,50 € 1,00 € Pa/24.04.2015 Vorkalkulation 2015-2019.xls 6 Rückvergr. 7. Entgelt für die Betreuung von Aufzeichnungen für audiovisuelle Medien pro angefangene halbe Stunde A B 248 AT 248 AT 248 AT 248 AT 248 AT Vorkalkulation Personalkosten Angestellte pro Stunde Angestellte pro halbe Stunde 2015 2016 2017 2018 2019 36,00 18,00 37,00 18,50 37,00 18,50 38,00 19,00 38,00 € 19,00 € Berechnung der Kosten pro halbe Stunde Bezüge pro halbe Stunde + Gemeinkostenzuschlag von 30 % = Gesamtkosten pro halbe Stunde 18,00 5,40 23,40 18,50 5,55 24,05 18,50 5,55 24,05 19,00 5,70 24,70 19,00 € 5,70 € 24,70 € Kosten pro halbe Stunde laut Kalkulation im Durchschnitt: 24,00 € Vorschlag für Stadtrat: Entgelt pro angefangene halbe Stunde 20,00 € Pa/24.04.2015 Vorkalkulation 2015-2019.xls7 Betreuung Medien pasch/kämmerei Vorkalkulation 2015-2019.xls € € € € € € € € pasch/kämmerei Vorkalkulation 2015-2019.xls Pasch/Kämmerei/24.04.2015 Vorkalkulation 2015-2019.xls Anlage 6 Privatrechtliches Entgeltverzeichnis des Stadtarchivs Leipzig Vergleich der bisherigen und künftigen Entgelte, Angaben in € bisher Ab 01.09.2015 10,00 20,00 10,00 20,00 5,00 40,00 125,00 5,00 40,00 125,00 10,00 10,00 80,00 250,00 1. Entgelt für die antragsgemäße Bereitstellung von Archivalien und archivischen Hilfsmitteln Entgelt für die Bereitstellung von Archivalien und archivischen Hilfsmitteln für private Zwecke für erwerbsmäßige Zwecke Dieses Entgelt wird auch erhoben, wenn die Archivalien bestellt, aber nicht innerhalb von vier Kalenderwochen eingesehen wurden. Das Grundentgelt wird für jedes Kalenderjahr sowie für jedes Thema gesondert erhoben. 2. Entgelt für die Benutzung des Lesesaals Benutzung des Lesesaals für private Zwecke Entgelt für die private Benutzung Tageskarte Monatskarte (4 Wochen) Jahreskarte (12 Monate) Benutzung des Lesesaals für erwerbsmäßige Zwecke Entgelt für die erwerbsmäßige Benutzung Tageskarte Monatskarte (4 Wochen) Jahreskarte (12 Monate) 80,00 250,00 3. Entgelt für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen pro angefangene halbe Stunde 20,00 20,00 20,00 20,00 3,00 1,00 2,00 1,00 2,00 3,00 1,00 2,00 1,00 2,00 0,50 0,50 50%% 50% 0,50 1,00 0,50 1,00 Das Entgelt wird unabhängig vom Rechercheergebnis erhoben. Die Bearbeitung schriftlicher Anfragen zur Wahrung persönlicher Rechte erfolgt entgeltfrei. 4. Bearbeitungsentgelt für schriftlich übermittelte Reproduktionsaufträge Bearbeitung schriftlich übermittelter Reproduktionsaufträge pro angefangene halbe Stunde 5. Entgelt für die Anfertigung von Reproduktionen Grundpreis pro Reproduktionsauftrag Scannen pro Aufnahme Erstellen eines Datenträgers oder Übermittlung auf elektronischem Weg Reproduktionen A 4 Reproduktionen A 3 Zusätzlich bei gebundenen oder gehefteten Vorlagen pro Aufnahme Eilaufträge werden innerhalb von 5 Arbeitstagen erledigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Anfertigung von Reproduktionen sowie auf die Annahme von Eilaufträgen. Zuschlag für Eilaufträge auf das Entgelt für die Reproduktionsarbeiten 6. Entgelt für die Anfertigung von Rückvergrößerungen Rückvergrößerung A 4 von vorhandenen Fiches und Rollfilmen Rückvergrößerung A 3 von vorhandenen Fiches und Rollfilmen 7. Entgelt für die Betreuung von Aufzeichnungen für audiovisuelle Medien Entgelte zur Betreuung von Aufnahmen für audiovisuelle Medien pro angefangene halbe Stunde 20,00 20,00 10,00 30,00 50,00 100,00 200,00 nicht vorgesehen entgeltfrei 30,00 50,00 100,00 200,00 300,00 200,00 100,00 nicht vorgesehen 200,00 25,00 100,00 8. Veröffentlichungs- und Nutzungsentgelt für im Stadtarchiv verwahrtes Archivgut Das Stadtarchiv ist bei allen Veröffentlichungen als Standort des Originals auszuweisen. Eine Verwertung der Vorlagen für andere als die angegebenen Zwecke ist nicht gestattet. in Büchern, Periodika und anderen Druckerzeugnissen sowie in elektronischen a) Medien (CD-ROM,DVD) pro Vorlage Auflage: bis 500 Stück Auflage: bis 1.000 Stück Auflage: bis 5.000 Stück Auflage: bis 10.000 Stück Auflage: bis 50.000 Stück Auflage: ab 50.001 Die Veröffentlichungs- oder Nutzungsgenehmigung gilt nur für eine Auflage. b) zur Wiedergabe von Archivalien in Film und Fernsehen pro Vorlage ohne zeitliche Begrenzung Die Rechte sind an die jeweilige Einzelproduktion gebunden. c) zur Nutzung im Medium Internet/Onlinedienste und in anderen elektronischen Medien (Info-Screen, PowerPoint, e-cards etc.) pro Vorlage für nichtkommerzielle Zwecke für kommerzielle und publizistische Zwecke Die Rechte sind an die jeweilige Einzelproduktion gebunden. 9. Auslagen Neben den aufgeführten Entgelten werden als Auslage erhoben: a) die Kosten für Porto, Versand und Versicherung. b) die Reisekosten im Sinne der Reisekostenvorschriften und sonstige Aufwendungen bei Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle. c) die anderen Personen für ihre Tätigkeit zustehenden Beträge. d) Aufwendungen für spezielle Materialien. e) sonstige Auslagen. Zusätzlich zu den unter a - e aufgeführten Auslagekosten ist ein Gemeinkostenzuschlag Von 30 % zu entrichten. Das Stadtarchiv kann vor Beginn der Arbeiten einen Vorschuss von 50 % des Voraussichtlichen Rechnungsbetrages fordern.