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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1025269.pdf
Größe
4,8 MB
Erstellt
27.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:13

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01335 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 12.05.2015 Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 26.05.2015 1. Lesung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 26.05.2015 1. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 02.06.2015 1. Lesung Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf 10.06.2015 Anhörung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 16.06.2015 2. Lesung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Raumordnungsverfahren "Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig" Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig. Sachverhalt: Verfahrensführende Behörde: Petersberg (MBG) Größe des Vorhabens: Nutzung für Rohstoffabbau: Derzeitige Nutzung: Lage: Geplanter Abbauzeitraum: Landesdirektion Sachsen Vorhabenträger: Mitteldeutsche Baustoffe GmbH 129 ha (Feld Zitzschen); 155 ha (Feld Großdalzig) davon 97,4 ha (Feld Zitzschen); 76,4 ha (Feld Großdalzig) Landwirtschaft südlich Knautnaundorf, siehe Lageplan 40 Jahre Der Vorhabenträger beabsichtigt eine Abänderung des Rahmenbetriebsplans “Kiessandtagebau Zitzschen“ derart, dass - auch Nassauskiesung möglich wird, - anstelle von Wiederverfüllung nunmehr größtenteils Landschaftsseen entstehen sollen und - das Teilfeld Großdalzig in den Rahmenbetriebsplan Zitzschen als Rahmenbetriebsplan Zitzschen/Großdalzig integriert wird. Hintergrund ist, dass sich wesentliche Rahmenbedingungen des Abbaus geändert haben. Dies betrifft zum einen die Grundwasserstände im Abbaugebiet, welche nach neuesten Prognosen wesentlich höher ausfallen sollen und einen reinen Trockenabbau wirtschaftlich in Frage stellen. Zum anderen sieht sich der Vorhabenträger aufgrund verschärfter gesetzlicher Anforderungen zum Wiederverfüllungsmaterial nicht imstande, Wiederverfüllmaterial in der geforderten Güte in ausreichender Menge zur Wiederverfüllung des gesamten Tagebaus bereit zu stellen. Stattdessen sollen mehrere Landschaftsseen entstehen. Inhalt der Stellungnahme – erhebliche Bedenken und Zweifel an Raumverträglichkeit des Vorhabens aufgrund von: – Lärm- und Staubemissionen mit besonderem Schutzerfordernis der Firma ARS Altmann – Vorbelastung des Raumes mit anderen Tagebauen – Belastung des Straßennetzes – unwiederbringlicher Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche – besonderes Schutzerfordernis des Bodens Historie Teilfeld Großdalzig (Stadtgebiet Leipzig nicht betroffen): 1991 Erteilung der Bewilligung Nr. IIb-E-064/91 (Großdalzig) 1995 Einreichung Rahmenbetriebsplan (RBP) Großdalzig durch die Kieswerk Großdalzig GmbH 10.02.2004 Übertragung der Bewilligung Nr. IIb-E-064/91 (Großdalzig) durch das sächsische Oberbergamt (SOBA) auf die MBG 10/2008 2. Ergänzung RBP Großdalzig eingereicht mit Nassauskiesung in drei Teilfeldern Historie Teilfeld Zitzschen (Stadtgebiet Leipzig an südwestlicher Stadtgrenze betroffen): 1991 Erteilung der Bewilligung Nr. IIb-E-024/91 (Zitzschen) 25.07.1995 negative raumordnerische Beurteilung durch das Regierungspräsidium Leipzig 28.10.1996 Einreichung (RBP) Zitzschen durch Schotter- und Kies-Union GmbH & Co. KG (SKU) 11.01.2000 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum RBP Zitzschen mit erheblichen Bedenken u.a. aufgrund Erschwerung Vermarktung des Industriegebietes Knautnaundorf, Störung der ARS Altmann AG, Boden- und Verkehrsbelastungen 07.05.2004 Planfeststellungsbeschluss des SOBA zum RBP Zitzschen; Inhalt: Trockenauskiesung und Wiederverfüllung 2004-2007 Klageverfahren der ARS Altmann AG wegen befürchteter Staubimmissionen 13.12.2007 Vergleich im Klageverfahren: Verpflichtung der SKU zur Pflanzung eines 50 m tiefen Schutzwaldes an der Grenze zum Grundstück der ARS Altmann AG 2008 Planänderungsverfahren zur Umsetzung des gerichtlichen Vergleichs 31.03.2008 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Planänderungsverfahren mit Aufrechterhaltung der erheblichen Bedenken von 2000 06.11.2008 Planfeststellungsbeschluss zum geänderten RBP 08/2010 Übertragung der Bewilligung Nr. IIb-E-024/91 (Zitzschen) durch das SOBA auf die MBG 21.11.2013 Zulassung Hauptbetriebsplan Zitzschen; damit Trockenauskiesung möglich, jedoch nicht unbedingt wirtschaftlich aufgrund der geringen Mächtigkeit des trockengewinnbaren Kieshorizonts von teilweise < 1 m durch den erwarteten erhöhten Grundwasserstand 2016 geplanter Start des Trockenabbaus Historie des zusammengefassten Feldes Zitzschen/Großdalzig 05.12.2011 Scopingtermin zur Abänderung des RBPs bzw. Zusammenführung der RBPs 10.02.2012 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Scopingtermin mit Abforderung von Gutachten zu den zu erwartenden Staub- und Lärmimmissionen in Knautnaundorf, zu alternativen Anbindungsvarianten sowie zu Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser 07.03.2012 Stellungnahme der Stadt Leipzig zu montanhydrologischen Monitoring für den Kiesabbau Zitzschen/Großdalzig: keine Bedenken bei Berücksichtigung Altlasten; gleichzeitig Bekräftigung der erheblichen Bedenken der Stadt Leipzig gegen Hauptverfahren Anlagen: Stellungnahme der Stadt Leipzig Übersichtsplan Kiesabbaufelder BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.06.2015 zu 18.4. Raumordnungsverfahren "Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig" Vorlage: VI-DS-01335 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig. 2. Im Fall einer Bewilligung des Antrages auf Änderung des Raumordnungsverfahrens durch das Oberbergamt prüft die Stadt Leipzig die Einleitung einer Sammelklage gegen diese Entscheidung gemeinsam mit den umliegenden betroffenen Kommunen oder tritt einer solchen Klage bei. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen Leipzig, den 18. Juni 2015 Seite: 1/1 Landesdirektion Sachsen Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau 09105 Chemnitz -4917/ -4930 korwin.schwarzlose@leipzig.de .06.2015 Raumordnungsverfahren „Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig“ Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 15 Abs. 3 SächsLPlG Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 05.03.2015 erhielt die Stadt Leipzig von der Landesdirektion Sachsen Unterlagen zum Raumordnungsverfahren „Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig“, welches die von der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH als Vorhabenträgerin beantragte Abänderung des Rahmenbetriebsplans „Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig“ beinhaltet. Der von Ihnen eröffneten Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zum o.g. Vorhaben kommt die Stadt Leipzig gerne nach und äußert sich wie folgt: Die Stadt Leipzig hat aus fachlicher Sicht erhebliche Bedenken gegen den Neuaufschluss des geplanten Kiessandtagebaus Großdalzig und die Nassauskiesung im Gesamtfeld Zitzschen/Großdalzig sowie weitere Hinweise und hält das Vorhaben für nicht raumverträglich. Hinweis vorab: Der Rahmenbetriebsplan Zitzschen wurde mit Planänderungsbeschluss vom 06.11.2008 vom Sächsischen Oberbergamt genehmigt, hatte aber noch nicht die nunmehr geplante Vereinigung der beiden Teilfelder Zitzschen und Großdalzig mit Nassauskiesung und Herstellung mehrerer Landschaftsseen zum Inhalt. Trotzdem wurde am 21.11.2013 der Hauptbetriebsplan für das Teilfeld Zitzschen zugelassen. Auf dieser Grundlage möchte die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH in 2015 mit dem Trockenabbau der Kiese und Kiessande im Teilfeld Zitzschen beginnen. Die Stadt Leipzig hätte es für sinnvoll erachtet, wenn der Hauptbetriebsplan nach Zulassung des nunmehr zur Stellungnahme vorliegenden Rahmenbetriebsplans zugelassen worden wäre, da ein Großteil der von der Stadt Leipzig bereits mit Stellungnahme vom 11.01.2000 vorgebrachten Bedenken bis heute nicht hinlänglich ausgeräumt werden konnten. Die Stadt Leipzig betrachtet daher in den nachfolgenden Äußerungen unabhängig vom geplanten Trockenabbau die Auswirkungen des Rahmenbetriebsplans in seiner Gänze für die Stadt Leipzig. Nur so ist es aus Sicht der Stadt Leipzig für die Landesdirektion Sachsen möglich, zu einer Gesamtbewertung des Vorhabens als raumverträglich oder nicht raumverträglich zu kommen. Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig Seite 2 /11 Bedenken Die erheblichen Bedenken resultieren insbesondere aus dem erheblichen Eingriff durch das Vorhaben in landwirtschaftliche Nutzfläche und das Schutzgut Boden, die lange Belastung des Raumes durch den Abbaubetrieb und die zu erwartenden Lärm- und Staubemissionen. Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen Ziele der Raumordnung und Landesplanung Das Vorhaben widerspricht den Grundsätzen der Raumordnung, nach welchen die räumlichen Voraussetzungen für die Landwirtschaft in ihrer Bedeutung für die Nahrungsproduktion zu erhalten (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG) und die räumlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen sind, dass die Landwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten kann, die natürlichen Lebensgrundlagen im ländlichen Räumen zu schützen sowie Natur und Landschaft zu pflegen und zu gestalten (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG). Der Teilbereich Großdalzig widerspricht zudem den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsplans Sachsen 2013 (LEP) sowie des Regionalplans Westsachsen 2008 (RP). So ist das Gebiet des geplanten Kiesabbaus im LEP als zu erhaltender Kernbereich eines großräumig übergreifenden Biotopverbundes Agrarräume (Karte 7) sowie als Gebiet mit überwiegenden Bodenwertzahlen > 70 (Karte 9) dargestellt, welches besonders schützenswert ist (s. Begründung zu G 4.1.3.1). Folgerichtig ist das Gebiet des geplanten Kiesabbaus Großdalzig im RP als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft und im Rohentwurf der Fortschreibung des RP als Vorranggebiet Landwirtschaft dargestellt (s. Karte Raumnutzung). Damit wird zugleich das Ziel des LEP, mindestens 35 Prozent der regionalen landwirtschaftlichen Nutzfläche als Vorranggebiete Landwirtschaft festzulegen (Z 4.2.1.1) umgesetzt. Generelle Hinweise zum Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche Der Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche umfasst insgesamt 178 ha und betrifft überwiegend Böden mit Bodenwertzahlen von 70. Im Rahmen der Rekultivierung der Abbaufläche werden nur ca. 48 ha ( etwas mehr als 25 %) für eine landwirtschaftliche Folgenutzung wieder hergestellt. In der im Dezember 2011 stattgefundenen Scopingberatung wurde zu Recht die überregionale Wirkung auf die Belange der Agrarstruktur und der Landwirtschaft hervorgehoben und darauf verwiesen, dass bei Realisierung des Vorhabens bei mindestens 5 Landwirtschaftsbetrieben von einer Existenzgefährdung auszugehen ist. Daher ist vom Vorhabenträger darzulegen, inwieweit betriebswirtschaftliche Einschnitte kompensiert und damit die Erwerbsgrundlage der betroffenen Landwirte gesichert werden kann. Die zum ROV vorgelegte Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) verweist zwar unter Punkt 6 (Gesamtbeurteilung / Empfehlung) auf Einkommenseinbußen betroffener Landwirtschaftsbetriebe, stellt aber gleichzeitig fest, dass eine Existenzgefährdung einzelner Betriebe kaum anzunehmen ist. Hier besteht eine deutliche Diskrepanz in den Aussagen, die im weiteren Verfahren eindeutig geklärt werden muss. Ausgehend von den erheblichen Flächenverlusten, von denen die Landwirtschaft im Südraum in den letzten Jahrzehnten durch Bergbau und zahlreichen Linienbauwerken (Verkehrstrassen, Baugebiete sowie Ausgleichsmaßnahmen und Aufforstungen) besonders betroffen war und der im Regionalplan ausgewiesenen Darstellung des Bewilligungsfeldes Großdalzig als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft sollte in der Gesamtabwägung dem Erhalt der Landwirtschaft besondere Priorität eingeräumt werden. Dabei sollte auch der Aspekt besonders gewichtet werden, dass sich im Zuge der Rekultivierung der Bergbauflächen in den letzten 25 Jahren der Anteil an Bade- und Landschaftsseen im Vergleich zum Anteil an Offenlandbiotopen / Agrarlandschaft deutlich erhöht hat. Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig Seite 3 /11 Bezüglich der Wiedernutzbarmachung sollen neben dem Entstehen von naturbelassenen Seelandschaften in einer Flächengröße von 9 ha und 67 ha ca. 48 ha Abbaufläche einer landwirtschaftlichen Folgennutzung durch Abraumverkippung zur Verfügung gestellt werden. Dies ist im Sinne der Wiedergewinnung von landwirtschaftlicher Nutzfläche sicherlich zu begrüßen, kompensiert allerdings bei weitem nicht den durch das Vorhaben im Rahmen der Abbautätigkeit verursachten Bodenverlust. Aus den vorliegenden Unterlagen zum ROV, insbesondere der UVS und dem Plan der Wiedernutzbarmachung, bleiben bezüglich der geschilderten Problemlage zur Landwirtschaft und zu Veränderungen der Biotopstrukturen einschließlich Fragen zur Schaffung möglicher Ersatzstandorte für Arten und Lebensräume viele Fragen offen, welche im Verfahren geklärt werden müssen. Unter Punkt 4.2 Abraumberäumung und Verkippung des Antrags wird im 2. Absatz der Verkauf von überschüssigem Mutterboden angekündigt. Dagegen werden erhebliche Bedenken angemeldet. Der Mutterboden soll prioritär zur Herstellung von Landwirtschaftsflächen verwendet werden. Bedenken zum Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche im Stadtgebiet Leipzig Von den 178 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, welche durch das geplante Vorhaben verloren gehen, entfallen auf das Stadtgebiet Leipzig ca. 15 ha im nördlichen Geltungsbereich des Vorhabens. Der überwiegende Flächenverlust ist im Landkreis Leipzig zu verzeichnen. Die in der Stadt Leipzig liegenden Landwirtschaftsflächen werden von einem Landwirtschaftsbetrieb auf Grundlage von Pachtverträgen bewirtschaftet, der auch mit einem hohen Flächenentzug im Landkreis Leipzig betroffen ist. Aus diesem Grund werden nach Abstimmung mit der unteren Landwirtschaftsbehörde im Landkreis Leipzig die agrarstrukturellen Belange, die Interessen der Landwirtschaftsbetriebe und die Beurteilung deren Betroffenheit von dieser Behörde mit wahrgenommen. Die Stadt Leipzig verweist diesbezüglich daher auf die Stellungnahme der unteren Landwirtschaftsbehörde im Landkreis Leipzig. Eingriffe in das Schutzgut Boden Ziele der Raumordnung und Landesplanung Das Vorhaben widerspricht auch im Hinblick auf den Bodenschutz den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung. So steht das Vorhaben § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG entgegen, wonach der Raum in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Böden zu entwickeln und zu sichern ist. Gemäß LEP G 4.1.3.2 soll die unvermeidbare Neuinanspruchnahme für Industrie und Gewerbe auf Flächen mit Böden, die bereits anthropogen vorbelastet sind oder die eine geringe Bedeutung für die Landwirtschaft haben, gelenkt werden. Dies trifft auf das geplante Vorhaben nicht zu. Das Gebiet des geplanten Kiesabbaus Zitzschen/Großdalzig ist im LEP zudem in Karte 9 als Gebiet mit speziellem Bodenschutzbedarf mit überwiegenden Bodenwertzahlen > 70 dargestellt, wodurch sich eine besondere Schutzbedürftigkeit des Bodens ergibt. Nicht zuletzt widerspricht das Vorhaben auch dem Regionalplan Westsachsen, nach dem bodenverbrauchende Nutzungen auf das unabdingbar notwendige Maß beschränkt werden sollen (Z 4.4.1). Es ist vom Vorhabenträger diesbezüglich u.E. bis heute nicht hinreichend begründet worden, inwiefern der Neuaufschluss des Kiessandtagebaus Zitzschen/Großdalzig - insbesondere in der beantragten Größenordnung - unabdingbar ist und nicht durch andere bereits aufgeschlossene Abbaufelder im nahen Umfeld kompensiert werden könnte. Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig Seite 4 /11 Bedenken zum Eingriff in das Schutzgut Bodenfunktionen Zu den Eingriffen in das Schutzgut Boden hatte die Stadt Leipzig in einer Stellungnahme vom 09.02.2012 im Nachgang zum o.g. Scopingtermin nochmals auf die erheblichen Eingriffe in natürliche Böden, verbunden mit dem Verlust der entsprechenden Bodenfunktionen, verwiesen. Aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen der Rekultivierung nur auf den für die landwirtschaftliche Folgenutzung vorgesehenen Flächen (ca. 25 %) langfristig Bodenfunktionen wieder hergestellt werden können, besteht das Erfordernis zur Ausweisung bodenbezogener Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, z.B. über Entsiegelung bzw. Wiederherstellung von Bodenfunktionen an anderer Stelle. Die bereits genannte UVS stuft zwar (unter Punkt 5.2.8) den Flächenverlust und die Zerstörung fruchtbarer Lösslehmstandorte als besonderen Risikobereich ein und beschreibt in einer Tabelle (5.13) auch Vorschläge für Maßnahmen zur Risikovermeidung und -verminderung für die einzelnen Schutzgüter. Es fehlen jedoch konkrete Hinweise darauf, wie dem o.g. Ausgleichserfordernis zum Schutzgut Boden entsprochen werden soll. Vorbelastung des Gebietes mit Rohstoffabbauvorhaben Ziele der Raumordnung und Landesplanung Bei der Festlegung von Vorranggebieten für den Rohstoffabbau in den Regionalplänen sind gemäß Begründung zu Kap. 4.2.3 im LEP die abbaubedingten Vorbelastungen und die Überlastung von Teilräumen durch die Auswirkungen des Rohstoffabbaus zu berücksichtigen. Folgerichtig hält der Regionalplan Westsachsen in Z 7.2 fest, dass einer Überlastung einzelner Teilräume infolge Konzentration von Abbauvorhaben mineralischer Rohstoffe entgegenzuwirken ist. Der Erweiterung bestehender Abbaugebiete soll bei nachgewiesenem umwelt- und naturschonenden Abbau der Vorzug vor dem Aufschluss neuer Lagerstätten gegeben werden. Als Neuaufschluss in einer Größenordnung von 173 ha in unmittelbarer Nachbarschaft zum ehemaligen Braunkohlentagebau Zwenkau widerspricht das beantragte Vorhaben grundsätzlich den o.g. Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Bedenken im Hinblick auf die Vorbelastung des Gebietes mit Rohstoffabbauvorhaben Das Gebiet um Knautnaundorf und Zitzschen ist bereits durch den eingestellten Braunkohlentagebau Zwenkau und den Kiesabbau Rehbach durch Rohstoffabbau massiv vorbelastet. So wurden im Zuge dieses Braunkohlenabbaus nachhaltig in die Auenlandschaft der Weißen Elster westlich von Zwenkau eingegriffen und die Weiße Elster großräumig in das jetzige Betonbett verlegt. Auch Straßen- und Schienenverbindungen wurden in den jetzigen Korridor entlang der umverlegten Weißen Elster gezwängt. Es ist daher nachvollziehbar, dass im Zuge der Braunkohlenplanung als Sanierungsrahmenplanung Zwenkau wichtigstes Ziel der Abbau der Vorbelastungen des Gebietes durch den Tagebau ist. Dies manifestiert sich u.a. In der Zielstellung zur Herstellung eines Landschaftsverbundes entlang des Westufers des Zwenkauer Sees sowie der langfristigen Option zur Naturierung der Weißen Elster. Auch wenn es sicherlich im Sinne der Biotopentwicklung begrüßenswert ist, dass gegenüber den ursprünglichen Abbauplanungen zum Abbaufeld Zitzschen nunmehr die Entwicklung von Landschaftsseen geplant ist, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass vorab der Raum zwischen Knautnaundorf und Zitzschen für 40 Jahre von der geplanten Abbautätigkeit belastet sein wird. Hier widersprechen sich die Zielstellungen der öffentlichen Hand zur mit erheblichem Aufwand vorgenommenen Rekultivierung und Landschaftsaufwertung des Leipziger Südraums auf der einen Seite und zur Rohstoffsicherung im Feld Zitzschen auf der anderen Seite. Beides ist nicht in Einklang zu bringen. Das damalige Regierungspräsidium Leipzig kam daher in seiner Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig Seite 5 /11 raumordnerischen Beurteilung vom 25.07.1995 zum geplanten Kiesabbau Zitzschen bereits zum Ergebnis, dass der beantragte Kiesaufschluss nicht mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in Übereinstimmung gebracht werden kann. Immissionsschutz Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung Der geplante Kiessandabbau ist mit erheblichen Lärm- und Staubemissionen verbunden, welche sich über einen Zeitraum von 40 Jahren erstrecken sollen. Damit steht das geplante Vorhaben § 2 Abs. 2 Nr. 6 S. 2 ROG entgegen, nachdem der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sicherzustellen sind. Gewerbelärm Durch den geplanten Rohstoffabbau wird neuer Lärm in größerem Umfang erzeugt. Auch wenn die den Unterlagen beigefügte Schallimmissionsprognose (s. Hinweise hierzu weiter unten) generell zum Ergebnis kommt, dass mit Anpassung der Betriebszeiten und weiterer schallmindernden Maßnahmen die Lärmbelastung auf das regelkonforme Maß beschränkt werden kann, wird dem Aspekt der Lärmeinwirkungsdauer u.E. zu wenig Gewicht beigemessen. War beim ursprünglich geplanten Kiessandtagebau Zitzschen eine Abbau- und Rekultivierungstätigkeit von 18 Jahren geplant, gehen die neuen Planungen für das vereinigte Abbaufeld nunmehr von 40 Jahren aus. Zwar wird in den Abbauphasen II bis IV die Lärmbelastung in Knautnaundorf durch die Gewinnungstätigkeit abnehmen, die Lärmbelastung durch die Aufbereitungs- und Tagesanlagen, welche 24 Stunden täglich über 40 Jahre im Einsatz sein und in unmittelbarer Nachbarschaft zu Knautnaundorf positioniert werden sollen, wird sich allerdings nicht ändern. Dies sollte bei der Bewertung der Raumverträglichkeit berücksichtigt werden. Zu wenig berücksichtigt werden in den Unterlagen zudem die durch die LKW-An- und Abfahrten induzierten Lärmemissionen. So stellen die Rasterlärmkarten in Anlage 5.1.1 bis 5.5.3 lediglich die Lärmemissionen der LKW-Fahrten vom Abbaufeld bis zur S 75 dar. Aufgrund der Anbindung an die B 186 und die A 38 (Anschlussstelle Leipzig-Südwest) ist davon auszugehen, dass der ganz überwiegende Teil der geplanten LKW-Transporte über die S 75 nahe Knautnaundorf führen wird. Auch wenn hier die Lärmvorbelastung auf der S 75 und der B 186 mit berücksichtigt werden muss (s. Hinweise zur Schallimmissionsprognose weiter unten), stellen die geplanten 100 LKW-Fahrten von 6 bis 22 Uhr und 8 Fahrten je Stunde zwischen 22 und 6 Uhr (d.h. insgesamt 64 Fahrten nachts) eine nicht zu unterschätzende Mehrbelastung dar, dies auch wieder vor dem Hintergrund der langen Einwirkdauer von max. 40 Jahren. Staubimmissionen Waren in den ursprünglichen Planungen für das Abbaufeld Zitzschen die Aufbereitungs- und Tagesanlagen relativ mittig im Gebiet geplant, sollen mit der geänderten Planung nunmehr die Aufbereitungs- und Tagesanlagen aufgrund der dort vorhandenen Option eines Gleisanschlusses an das nördliche Ende des Abbaufeldes Zitzschen in unmittelbarer Nachbarschaft zu Knautnaundorf errichtet werden. Dies ist mit erhöhten Staubimmissionen in der Ortslage und insbesondere im Industriegebiet Knautnaundorf verbunden (s. auch Hinweise zur Staumimmissionsprognose weiter unten unter „Hinweise“) Es sollte daher geprüft werden, ob der – an sich begrüßenswerte und von der Stadt Leipzig dargestellte – Bahnanschluss nicht einfach südlich entlang der Bahnlinie Leipzig-Zeitz eingeordnet werden könnte. Die Stadt Leipzig hatte in ihrer Stellungnahme vom 10.02.2012 zum Scopingtermin als Anbindungsvorzugsvariante einen Bahnanschluss vorgeschlagen, soweit damit der Großteil der LKW-Fahrten vermieden werden könnten. Letzteres scheint allerdings nicht zu gelingen. Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig Seite 6 /11 Es steht zu befürchten, dass die mit der Errichtung der Aufbereitungs- und Tagesanlagen verbundenen und ganztägig über 40 Jahre anhaltenden erhöhten Staubimmissionen sich negativ auf die vorhandenen Betriebe sowie auf die Vermarktungsmöglichkeiten dieses Gebietes auswirken werden. Das Industriegebiet Knautnaundorf zählt zu den Gewerbegebieten mit den geringsten Bodenrichtwerten. Eine Verbesserung der Vermarktungschancen wäre wünschenswert, würde aber durch den dauerhaft benachbarten Kiesabbau eher verschlechtert. Die negativen Auswirkungen wären insbesondere auch für die in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Aufbereitungs- und Tagesanlagen ansässige Firma ARS Altmann AG von Nachteil. Diese Automobillogistikfirma nutzt das Gelände direkt nördlich der geplanten Aufbereitungs- und Tagesanlagen als Umschlagplatz für werksneue Kraftfahrzeuge und hat daher erhöhte Anforderungen an den Staubschutz. Zwar einigte sich diese Firma im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs vom 13.12.2007, welcher nach Klageerhebung der ARS Altmann AG vor dem Verwaltungsgericht Leipzig gegen den am 07.05.2004 planfestgestellten Rahmenbetriebsplan Zitzschen geschlossen wurde, mit dem Vorhabenträger auf ein verbessertes Immissionsschutzkonzept mit Anpflanzung eines 50 m tiefen Schutzwaldes. Ob dieses Immissionsschutzkonzept allerdings auch unter der Bedingung des direkten Heranrückens der Aufbereitungs- und Tagesanlagen an das Gelände der Firma bei 24-Stundenbetrieb über 40 Jahre noch ausreichend ist, ist fraglich und wird in den Unterlagen nicht erwähnt. Die Stadt Leipzig lehnt daher auch aufgrund der prognostizierten erhöhten Staubimmissionen den geplanten Kiessandtagebau ab. Dies steht den Bemühungen der Stadt Leipzig mit dem Luftreinhalteplan entgegen, Staubemissionen auf städtischem Territorium zu reduzieren. Überlastung des Straßennetzes Aus den eingereichten Unterlagen geht hervor, dass tagsüber bis zu 100 LKW-An- und Abfahrten zwischen 6 und 22 Uhr sowie 64 Fahrten nachts zu erwarten sind (s. Schallimmissionsprognose, S. 14/15). Aufgrund der überörtlichen Anbindung über die B 186 und die A 38 darf erwartet werden, dass der ganz überwiegende Anteil der LKW-Fahrten über die S 75 mit Anbindung an die B 186 bei der Ortslage Knautnaundorf führen wird. Dies bedeutet aufgrund der Art der Transporte (Schwerverkehr) eine deutliche Mehrbelastung des vorhandenen Straßennetzes. Der Ausbauzustand des Straßennetzes in diesem Raum entspricht nicht unbedingt den Anforderungen für die Aufnahme zusätzlicher Massenguttransporte (s. auch Ausführungen in der Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren vom 11.01.2000). Zusammenfassung Aufgrund der dargelegten Eingriffe des beantragten Kiessandtagebaus Zitzschen/Großdalzig in die landwirtschaftliche Nutzfläche, die Bodenfunktionen und das Straßennetz sowie aufgrund der erwartbaren Lärm- und Staubemissionen und der Vorbelastung des Raumes mit Abbauvorhaben hält die Stadt Leipzig das Vorhaben für nicht raumverträglich. An dieser Beurteilung ändert auch nichts, dass der Rahmenbetriebsplan für das Abbaufeld Zitzschen (im Trockenabbau) mit Beschluss des Sächsischen Oberbergamtes vom 07.05.2004 in der Fassung des Planänderungsbeschlusses vom 06.11.2008 bereits planfestgestellt ist. Die grundsätzlichen Bedenken der Stadt Leipzig zum beantragten Vorhaben konnte der Rahmenbetriebsplan nicht ausräumen. In diesem Zusammenhang wird auf die Stellungnahme der Stadt Leipzig vom 11.01.2000 zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen verwiesen. Die dort vorgebrachten Hinweise behalten, soweit sie nicht in den Antragsunterlagen berücksichtigt wurden, weiterhin ihre Gültigkeit. Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig Seite 7 /11 Hinweise Ungeachtet der von der Stadt Leipzig eingeschätzten Raumunverträglichkeit des beantragten Vorhabens sind für den Fall, dass das Vorhaben dennoch genehmigt wird, folgende Hinweise zu beachten: Gewerbelärm Neben den Antragsunterlagen wurde die Anlage 6 Schallimmissionsprognose, Projekt-Nr.: DDG 130683-02, Gutachten vom 14.05.2014 GUB Ingenieur AG Zwickau für die Beurteilung herangezogen. Gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom 26.08.1998 sind die unter Nr.1, Abs. 2, Buchstabe a – h genannten Anlagen ausdrücklich vom Anwendungsbereich der TA Lärm ausgeschlossen. Unter Buchstabe e) sind Tagebaue und die zum Betrieb eines Tagebaus erforderlichen Anlagen aufgeführt, so dass es für die Beurteilung der von Tagebauen an schutzbedürftigen Nutzungen erzeugten Lärmimmissionen keine spezielle Beurteilungsvorschrift gibt. Entsprechend der Ergebnisniederschrift zu Fragen zum Vollzug der TA Lärm des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 24.03.1999 in Übereinstimmung mit der Zusammenstellung von Fragen zur TA Lärm 1998 (Stand 08.03.2000) des Länderausschusses für Immissionsschutz sind auch für alle Anlagen, die aus dem Geltungsbereich der TA Lärm ausgenommen wurden, die Anforderungen und Regelungen des BImSchG anzuwenden sowie der Schutzanspruch gegenüber schädlichen Umwelteinwirkungen sicherzustellen. Eine Heranziehung der Grundsätze der TA Lärm als aktuelle Erkenntnisquelle für Messung, Prognose und die Beurteilung der Lärmimmissionen, die von solchen Anlagen verursacht werden, kommt in Betracht, soweit sie allgemein anerkannte akustische Grundregeln enthalten und keine spezielleren Vorschriften vorhanden sind. Dies ist im zu beurteilenden Verfahren der Fall. In der o. g. Schallimmissionsprognose wurden die Lärmimmissionen während der insgesamt 5 Abbauphasen auf den Baufeldern I bis IV mit einem Prognosehorizont bis zum Jahr 2056 (Phase 5: Restauskiesung der Baufelder I und II in den Jahren von 2051 -2056) berechnet. Betriebszeiten: Abbau (Gewinnung) sowie Aufbereitungs- und Tagesanlagen: 00:00 - 24:00 Uhr (24 h/Tag) Abraumberäumung: 06:00 - 22:00 Uhr (16 h/Tag) Es wurde im Sinne eines konservativen Ansatzes von ununterbrochenem Betrieb der Lärm emittierenden Anlagen während der o. g. Zeiten ausgegangen, so dass damit gerechnet werden kann, dass die tatsächlich auftretenden Lärmimmissionen geringer sein werden. Es wurden sowohl die mittlere Situation über den jeweiligen Abbauzeitraum als auch die bei Annäherung des Abbaus an die Feldgrenzen entstehenden ungünstigsten Situationen, im Falle der Stadt Leipzig die maximale Annäherung des Abbaus an die Ortslage Knautnaundorf, betrachtet. Folgende Immissionsorte (IO) wurden auf dem Gebiet der Stadt Leipzig berücksichtigt: IO 1 - 01 Werkstraße 8, IO 1 - 02 Bösdorfer Ring 14, Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig Seite 8 /11 IO 2 - 01 Eythraer Weg 18 a, IO 2 - 02 Krautgartenweg 3 – 15, IO 2 - 03 Krautgartenweg 29, IO 2 - 04 Krautgartenweg 61. Gebietseinstufung der IO gemäß FNP in Übereinstimmung mit der tatsächlichen Nutzung: IO 1: GI, Industriegebiet, § 9 BauNVO; IO 2: WR, Reines Wohngebiet; § 3 BauNVO. Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 TA Lärm GI: tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr): 70 dB(A); nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr): 70 dB(A). Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen zusätzlich im Industriegebiet tagsüber 100 dB(A) und nachts 90 dB(A) nicht überschreiten. WR: tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr): 50 dB(A); nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr): 35 dB(A). Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen zusätzlich im reinen Wohngebiet tags 80 dB(A) und nachts 55 dB(A) nicht überschreiten. Die Schallimmissionsprognose wurde auf Plausibilität geprüft. Ergebnisse der Prognose: An den Immissionsorten IO 1 - 01 und 02 werden die zulässigen Richtwerte tags und nachts in jedem Fall deutlich um mehr als 10 dB unterschritten. Auch an den wesentlich schutzbedürftigeren Wohnhäusern im reinen Wohngebiet IO 2 - 01 bis 04 wird der zulässige Richtwert tags in jedem Fall deutlich um mehr als 10 dB unterschritten. Das bedeutet, dass sich die Immissionsorte IO 1 - 01 und 02 sowohl tags als auch nachts und die Immissionsorte IO 2 - 01 bis 04 während der Tagzeit außerhalb des Einwirkungsbereiches des Vorhabens befinden. Eine Betrachtung der Lärmvorbelastung der Immissionsorte gemäß Nr. 2.4 der TA Lärm ist deshalb während der Tagzeit an allen Immissionsorten und an den Immissionsorten IO 1 - 01 und 02 auch nachts nicht erforderlich. Nachts kann es an den Immissionsorten IO 2 - 01 bis 04 im reinen Wohngebiet zu geringfügigen Richtwertüberschreitungen um bis zu 0,8 dB kommen, wenn die in Bezug auf diese IO ungünstigste Situation während Phase 1 (Abbau an der Nordgrenze des Baufeldes I) erreicht wird. Diese Überschreitung wird aufgrund der Geringfügigkeit und der zeitlich begrenzten Dauer als hinnehmbar angesehen. Hauptlärmquellen sind der Schwimmbagger und das Landband. Während der mittleren Situation der Phase 5 (Restauskiesung der Baufelder I und II in den Jahren 2051 bis 2056) wird der Nachtrichtwert an den IO 2 - 01 bis 04 erreicht. In der ungünstigsten Situation der Phase 5 (Abbau an der Nordgrenze der Baufelder I und II während der Restauskiesung der Baufelder I und II) kann es auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes zu den eingesetzten Maschinen und Anlagen zu Überschreitungen des Nachtrichtwertes an den IO 2 - 01 bis 04 um bis zu 2,6 dB kommen. Beim Erreichen dieser Abbauphase ist deshalb eine Überprüfung der Lärmimmissionssituation und sich daraus eventuell ergebender notwendiger Schallschutzmaßnahmen erforderlich (z. B.: Beschränkung des Gesamtbetriebs auf die Tagzeit oder Lärmschutzmaßnahmen an den Hauptlärmquellen Schwimmbagger und Landband). Darüber hinaus kann im Sinne des technischen Fortschritts erwartet werden, dass zu diesem Zeitpunkt (im Jahr 2051) die Schallleistungspegel der eingesetzten Technik im Vergleich zum heutigen Stand geringer sind. Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig Seite 9 /11 Hinweise: In Knautnaundorf existieren mehrere Industrie- und Gewerbegebiete (z. B. das Industriegebiet, in dem sich die Immissionsorte IO 1 - 01 und 02 befinden und dessen Lärmimmissionen auf die Immissionsorte IO 2 - 01 bis 04 einwirken) und gewerbliche Anlagen mit relevanten Lärmimmissionen. Aus diesem Grund wird es in Übereinstimmung mit der Aussage des Gutachters unter Nr. 7.7 in der Schallimmissionsprognose als erforderlich angesehen, dass eine daraus möglicherweise resultierende Lärmvorbelastung der Immissionsorte IO 2 - 01 bis 04 untersucht wird. Die Ergebnisse sind in die Berechnungen zum Betrieb des Kiessandtagebaus einzubeziehen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass sich die genannten Immissionsorte aus planerischer Sicht und entsprechend ihrer Nutzung in einem reinen Wohngebiet befinden, aber in Richtung Süden Gebiete mit gewerblicher/industrieller Nutzung angrenzen, d. h., dass hier prinzipiell von einer Gemengelage im Sinne von Nr. 6.7 TA Lärm ausgegangen werden kann. Gesamteinschätzung: Unter den folgenden Voraussetzungen verursacht Umwelteinwirkungen durch Lärmimmissionen: das Vorhaben keine schädlichen 1. Es ist die Lärmvorbelastung der nächstgelegenen Wohnbebauungen in Knautnaundorf am Eythraer Weg und am Krautgartenweg (IO 2 - 01 bis 04) nach Nr. 2.4 TA Lärm während der Nachtzeit zu ermitteln und in der Schallimmissionsprognose zu berücksichtigen. 2. Der Anlagenbetrieb hat antragsgemäß unter den in der Schallimmissionsprognose genannten Voraussetzungen (Betriebszeiten, Schallleistungspegel und Aufstellungsorte von Anlagen und Maschinen usw.) zu erfolgen. 3. Vor Beginn der ungünstigsten Situation der Phase 5 (Abbau an der Nordgrenze der Baufelder I und II während der Restauskiesung der Baufelder I und II in den Jahren von 2051 – 2056) ist eine Überprüfung der Lärmimmissionssituation an den Immissionsorten IO 2 - 01 bis 04 in Knautnaundorf während der Nachtzeit erforderlich. Bei Bedarf sind Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, welche die Einhaltung des zulässigen Immissionsrichtwertes nachts an den genannten IO gewährleisten. Staubimmissionen Mit dem Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens wurde eine Staubimmissionsprognose („Abänderung RBP Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig“, Gutachten vom 01.08.2014, Bearbeitungsstand: August 2014, G.U.B. Ingenieur AG, NL Dresden, Glacisstraße 2, 01099 Dresden) eingereicht. In Lagenähe zu den Baufeldern I und II des Kiessandtagebaus Zitzschen/Großdalzig befinden sich die folgenden Immissionsorte in der Stadt Leipzig: Knautnaundorf, Werkstraße 8, Knautnaundorf, Bösdorfer Ring 14, Knautnaundorf, Eythraer Weg 18a, Knautnaundorf, Krautgartenweg 3-15, Knautnaundorf, Krautgartenweg 29, Knautnaundorf, Krautgartenweg 61. Allgemein wirkt sich ein Kiessandabbau im Nassschnitt gegenüber dem Trockenabbau positiv auf die Staubimmissionssituation aus. Die Staubimmissionsprognose wurde entsprechend der TA Luft gemäß VDI 3945 Blatt 3 erstellt. Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig Seite 10 /11 Die Ausbreitungsrechnungen wurden mit AUSTAL2000 durchgeführt. In der Staubimmissionsprognose wurden folgende Immissionsorte auf dem Gebiet der Stadt Leipzig berücksichtigt: IO 01-01 Knautnaundorf, Werkstraße 8 IO 01-02 Knautnaundorf, Bösdorfer Ring 14 IO 02-03 Knautnaundorf, Krautgartenweg 29. In der Prognose wurden folgende zu erwartende Staubimmissionsquellen berücksichtigt: • Fahrverkehr, • Brechen und Sieben in den Tagesanlagen, • Abwurf und Aufnahme Kies (Tagesanlagen), • Abwehung von unbefestigten Flächen (Tagesanlagen), • Abwurf und Aufnahme Abraum (Abraumberäumung). Immissionswerte gem. Nr. 4.2.1 der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz) vom 24. Juli 2002: Schwebstaub (PM-10) 40 µg/m³ (Mittelungszeitraum: Jahr) 50 µg/m³ (24 h, 35 zulässige Überschreitungen/Jahr) Die Einhaltung des Immissions-Tageswerts (50 µg/m³) wurde in der Prognose über das Äquivalenzkriterium (Jahresmittelwert bezüglich Schwebstaub PM-10 von 30 µg/m³) beurteilt. Staubniederschlag 0,35 g/(m²d) (Mittelungszeitraum: Jahr) Ergebnisse der Prognose: An den Immissionsorten IO 01-01, IO 01-02 und IO 02-03 werden in allen 5 Abbauphasen die o. g. Immissionswerte eingehalten. Die höchsten Staubimmissionen würden während der Abbauphase 1 im Bereich nördlich der Tagesanlagen (Gebiet der Stadt Leipzig, Knautnaundorf) zu erwarten sein. Die Prognose (Anlagen 5.1 bis 5.5) zeigt deutlich die Dominanz der Staubemissionen durch die Tagesanlagen, welche sich in näherer Umgebung der Immissionsorte IO 01-01 sowie IO 01-02 befinden würden, bei allen Abbauphasen. Fazit: Nach der vorliegenden Prognose sind durch die Auskiesung der Tagebaufelder Zitzschen/Großdalzig erhöhte Staubimmissionen (Zusatzbelastungen) an den o. g. Immissionsorten zu erwarten. Dies steht den Bemühungen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig entgegen, Staubimmissionen auf städtischem Territorium zu reduzieren. Belastungen des Straßennetzes Lt. Erläuterungsbericht ist das Kieswerk über die vorhandene Betriebsstraße – S 75 (Leipziger Straße – Werkstraße) – B 186 und Autobahnanschlussstelle Leipzig-Südwest an die BAB 38 angebunden. Im Rahmen des Verfahrens ist aus verkehrlicher Sicht der Ausbaugrad des bestehenden Knotens Leipziger Straße/Werkstraße an der S 75 einschließlich Beschilderung/Vorfahrtsregelung zu prüfen. Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig Seite 11 /11 Weitere Hinweise und Forderungen Für den im weiteren Verfahren noch zu erarbeitenden Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) ist neben dem FNP auch der Landschaftsplan der Stadt Leipzig (Fortschreibung, Beschluss der Ratsvers. Nr. RBV-1806/13 vom 16.10.2013) als wesentliche Datengrundlage zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dorothee Dubrau Bürgermeisterin Verteiler: 23, 36, 66, 67, 80, 61.0, 61.11, 61.3 Reg. Planungsverband – Hr. Prof. Dr. Berkner