Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1025269.pdf
Größe
4,8 MB
Erstellt
27.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01335
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
12.05.2015
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
26.05.2015
1. Lesung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
26.05.2015
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
02.06.2015
1. Lesung
Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
10.06.2015
Anhörung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
16.06.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Raumordnungsverfahren "Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig"
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig.
Sachverhalt:
Verfahrensführende Behörde:
Petersberg (MBG)
Größe des Vorhabens:
Nutzung für Rohstoffabbau:
Derzeitige Nutzung:
Lage:
Geplanter Abbauzeitraum:
Landesdirektion Sachsen
Vorhabenträger:
Mitteldeutsche
Baustoffe
GmbH
129 ha (Feld Zitzschen); 155 ha (Feld Großdalzig) davon
97,4 ha (Feld Zitzschen); 76,4 ha (Feld Großdalzig)
Landwirtschaft
südlich Knautnaundorf, siehe Lageplan
40 Jahre
Der Vorhabenträger beabsichtigt eine Abänderung des Rahmenbetriebsplans “Kiessandtagebau
Zitzschen“ derart, dass
- auch Nassauskiesung möglich wird,
- anstelle von Wiederverfüllung nunmehr größtenteils Landschaftsseen entstehen sollen und
- das Teilfeld Großdalzig in den Rahmenbetriebsplan Zitzschen als Rahmenbetriebsplan
Zitzschen/Großdalzig integriert wird.
Hintergrund ist, dass sich wesentliche Rahmenbedingungen des Abbaus geändert haben. Dies
betrifft zum einen die Grundwasserstände im Abbaugebiet, welche nach neuesten Prognosen
wesentlich höher ausfallen sollen und einen reinen Trockenabbau wirtschaftlich in Frage stellen.
Zum anderen sieht sich der Vorhabenträger aufgrund verschärfter gesetzlicher Anforderungen zum
Wiederverfüllungsmaterial nicht imstande, Wiederverfüllmaterial in der geforderten Güte in
ausreichender Menge zur Wiederverfüllung des gesamten Tagebaus bereit zu stellen. Stattdessen
sollen mehrere Landschaftsseen entstehen.
Inhalt der Stellungnahme
–
erhebliche Bedenken und Zweifel an Raumverträglichkeit des Vorhabens aufgrund von:
–
Lärm- und Staubemissionen mit besonderem Schutzerfordernis der Firma ARS Altmann
–
Vorbelastung des Raumes mit anderen Tagebauen
–
Belastung des Straßennetzes
–
unwiederbringlicher Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche
–
besonderes Schutzerfordernis des Bodens
Historie Teilfeld Großdalzig (Stadtgebiet Leipzig nicht betroffen):
1991
Erteilung der Bewilligung Nr. IIb-E-064/91 (Großdalzig)
1995
Einreichung Rahmenbetriebsplan (RBP) Großdalzig durch die Kieswerk
Großdalzig GmbH
10.02.2004
Übertragung der Bewilligung Nr. IIb-E-064/91 (Großdalzig) durch das
sächsische Oberbergamt (SOBA) auf die MBG
10/2008
2. Ergänzung RBP Großdalzig eingereicht mit Nassauskiesung in drei
Teilfeldern
Historie Teilfeld Zitzschen (Stadtgebiet Leipzig an südwestlicher Stadtgrenze betroffen):
1991
Erteilung der Bewilligung Nr. IIb-E-024/91 (Zitzschen)
25.07.1995
negative raumordnerische Beurteilung durch das Regierungspräsidium Leipzig
28.10.1996
Einreichung (RBP) Zitzschen durch Schotter- und Kies-Union GmbH & Co. KG
(SKU)
11.01.2000
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum RBP Zitzschen mit erheblichen
Bedenken u.a. aufgrund Erschwerung Vermarktung des Industriegebietes
Knautnaundorf, Störung der ARS Altmann AG, Boden- und
Verkehrsbelastungen
07.05.2004
Planfeststellungsbeschluss des SOBA zum RBP Zitzschen;
Inhalt: Trockenauskiesung und Wiederverfüllung
2004-2007
Klageverfahren der ARS Altmann AG wegen befürchteter Staubimmissionen
13.12.2007
Vergleich im Klageverfahren: Verpflichtung der SKU zur Pflanzung eines 50 m
tiefen Schutzwaldes an der Grenze zum Grundstück der ARS Altmann AG
2008
Planänderungsverfahren zur Umsetzung des gerichtlichen Vergleichs
31.03.2008
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Planänderungsverfahren mit
Aufrechterhaltung der erheblichen Bedenken von 2000
06.11.2008
Planfeststellungsbeschluss zum geänderten RBP
08/2010
Übertragung der Bewilligung Nr. IIb-E-024/91 (Zitzschen) durch das
SOBA auf die MBG
21.11.2013
Zulassung Hauptbetriebsplan Zitzschen; damit Trockenauskiesung möglich,
jedoch nicht unbedingt wirtschaftlich aufgrund der geringen Mächtigkeit des
trockengewinnbaren Kieshorizonts von teilweise < 1 m durch den erwarteten
erhöhten Grundwasserstand
2016
geplanter Start des Trockenabbaus
Historie des zusammengefassten Feldes Zitzschen/Großdalzig
05.12.2011
Scopingtermin zur Abänderung des RBPs bzw. Zusammenführung der RBPs
10.02.2012
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Scopingtermin mit Abforderung von
Gutachten zu den zu erwartenden Staub- und Lärmimmissionen in
Knautnaundorf, zu alternativen Anbindungsvarianten sowie zu Auswirkungen
auf die Schutzgüter Boden und Wasser
07.03.2012
Stellungnahme der Stadt Leipzig zu montanhydrologischen Monitoring für den
Kiesabbau Zitzschen/Großdalzig: keine Bedenken bei Berücksichtigung
Altlasten; gleichzeitig Bekräftigung der erheblichen Bedenken der Stadt
Leipzig gegen Hauptverfahren
Anlagen:
Stellungnahme der Stadt Leipzig
Übersichtsplan Kiesabbaufelder
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.06.2015
zu 18.4. Raumordnungsverfahren "Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig"
Vorlage: VI-DS-01335
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig.
2. Im Fall einer Bewilligung des Antrages auf Änderung des Raumordnungsverfahrens durch
das Oberbergamt prüft die Stadt Leipzig die Einleitung einer Sammelklage gegen diese
Entscheidung gemeinsam mit den umliegenden betroffenen Kommunen oder tritt einer
solchen Klage bei.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen
Leipzig, den 18. Juni 2015
Seite: 1/1
Landesdirektion Sachsen
Beigeordnete für Stadtentwicklung
und Bau
09105 Chemnitz
-4917/ -4930
korwin.schwarzlose@leipzig.de
.06.2015
Raumordnungsverfahren „Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig“ Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 15 Abs. 3 SächsLPlG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 05.03.2015 erhielt die Stadt Leipzig von der Landesdirektion Sachsen
Unterlagen zum Raumordnungsverfahren „Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig“, welches die
von der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH als Vorhabenträgerin beantragte Abänderung des
Rahmenbetriebsplans „Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig“ beinhaltet. Der von Ihnen
eröffneten Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zum o.g. Vorhaben kommt die Stadt
Leipzig gerne nach und äußert sich wie folgt:
Die Stadt Leipzig hat aus fachlicher Sicht erhebliche Bedenken gegen den Neuaufschluss
des geplanten Kiessandtagebaus Großdalzig und die Nassauskiesung im Gesamtfeld
Zitzschen/Großdalzig sowie weitere Hinweise und hält das Vorhaben für nicht
raumverträglich.
Hinweis vorab: Der Rahmenbetriebsplan Zitzschen wurde mit Planänderungsbeschluss vom
06.11.2008 vom Sächsischen Oberbergamt genehmigt, hatte aber noch nicht die nunmehr
geplante Vereinigung der beiden Teilfelder Zitzschen und Großdalzig mit Nassauskiesung und
Herstellung mehrerer Landschaftsseen zum Inhalt. Trotzdem wurde am 21.11.2013 der
Hauptbetriebsplan für das Teilfeld Zitzschen zugelassen. Auf dieser Grundlage möchte die
Mitteldeutsche Baustoffe GmbH in 2015 mit dem Trockenabbau der Kiese und Kiessande im
Teilfeld Zitzschen beginnen. Die Stadt Leipzig hätte es für sinnvoll erachtet, wenn der
Hauptbetriebsplan nach Zulassung des nunmehr zur Stellungnahme vorliegenden
Rahmenbetriebsplans zugelassen worden wäre, da ein Großteil der von der Stadt Leipzig bereits
mit Stellungnahme vom 11.01.2000 vorgebrachten Bedenken bis heute nicht hinlänglich
ausgeräumt werden konnten. Die Stadt Leipzig betrachtet daher in den nachfolgenden
Äußerungen
unabhängig
vom
geplanten
Trockenabbau
die
Auswirkungen
des
Rahmenbetriebsplans in seiner Gänze für die Stadt Leipzig. Nur so ist es aus Sicht der Stadt
Leipzig für die Landesdirektion Sachsen möglich, zu einer Gesamtbewertung des Vorhabens als
raumverträglich oder nicht raumverträglich zu kommen.
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig
Seite 2 /11
Bedenken
Die erheblichen Bedenken resultieren insbesondere aus dem erheblichen Eingriff durch das
Vorhaben in landwirtschaftliche Nutzfläche und das Schutzgut Boden, die lange Belastung des
Raumes durch den Abbaubetrieb und die zu erwartenden Lärm- und Staubemissionen.
Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen
Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Das Vorhaben widerspricht den Grundsätzen der Raumordnung, nach welchen die räumlichen
Voraussetzungen für die Landwirtschaft in ihrer Bedeutung für die Nahrungsproduktion zu
erhalten (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG) und die räumlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen sind,
dass die Landwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten kann, die natürlichen Lebensgrundlagen im
ländlichen Räumen zu schützen sowie Natur und Landschaft zu pflegen und zu gestalten (§ 2 Abs.
2 Nr. 5 ROG).
Der Teilbereich Großdalzig widerspricht zudem den Zielen und Grundsätzen des
Landesentwicklungsplans Sachsen 2013 (LEP) sowie des Regionalplans Westsachsen 2008 (RP).
So ist das Gebiet des geplanten Kiesabbaus im LEP als zu erhaltender Kernbereich eines
großräumig übergreifenden Biotopverbundes Agrarräume (Karte 7) sowie als Gebiet mit
überwiegenden Bodenwertzahlen > 70 (Karte 9) dargestellt, welches besonders schützenswert ist
(s. Begründung zu G 4.1.3.1). Folgerichtig ist das Gebiet des geplanten Kiesabbaus Großdalzig im
RP als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft und im Rohentwurf der Fortschreibung des RP als
Vorranggebiet Landwirtschaft dargestellt (s. Karte Raumnutzung). Damit wird zugleich das Ziel
des LEP, mindestens 35 Prozent der regionalen landwirtschaftlichen Nutzfläche als
Vorranggebiete Landwirtschaft festzulegen (Z 4.2.1.1) umgesetzt.
Generelle Hinweise zum Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche
Der Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche umfasst insgesamt 178 ha und betrifft überwiegend
Böden mit Bodenwertzahlen von 70. Im Rahmen der Rekultivierung der Abbaufläche werden nur
ca. 48 ha ( etwas mehr als 25 %) für eine landwirtschaftliche Folgenutzung wieder hergestellt. In
der im Dezember 2011 stattgefundenen Scopingberatung wurde zu Recht die überregionale
Wirkung auf die Belange der Agrarstruktur und der Landwirtschaft hervorgehoben und darauf
verwiesen, dass bei Realisierung des Vorhabens bei mindestens 5 Landwirtschaftsbetrieben von
einer Existenzgefährdung auszugehen ist. Daher ist vom Vorhabenträger darzulegen, inwieweit
betriebswirtschaftliche Einschnitte kompensiert und damit die Erwerbsgrundlage der betroffenen
Landwirte gesichert werden kann. Die zum ROV vorgelegte Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
verweist zwar unter Punkt 6 (Gesamtbeurteilung / Empfehlung) auf Einkommenseinbußen
betroffener Landwirtschaftsbetriebe, stellt aber gleichzeitig fest, dass eine Existenzgefährdung
einzelner Betriebe kaum anzunehmen ist. Hier besteht eine deutliche Diskrepanz in den
Aussagen, die im weiteren Verfahren eindeutig geklärt werden muss.
Ausgehend von den erheblichen Flächenverlusten, von denen die Landwirtschaft im Südraum in
den letzten Jahrzehnten durch Bergbau und zahlreichen Linienbauwerken (Verkehrstrassen,
Baugebiete sowie Ausgleichsmaßnahmen und Aufforstungen) besonders betroffen war und der im
Regionalplan ausgewiesenen Darstellung des Bewilligungsfeldes Großdalzig als Vorbehaltsgebiet
für Landwirtschaft sollte in der Gesamtabwägung dem Erhalt der Landwirtschaft besondere
Priorität eingeräumt werden. Dabei sollte auch der Aspekt besonders gewichtet werden, dass sich
im Zuge der Rekultivierung der Bergbauflächen in den letzten 25 Jahren der Anteil an Bade- und
Landschaftsseen im Vergleich zum Anteil an Offenlandbiotopen / Agrarlandschaft deutlich erhöht
hat.
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig
Seite 3 /11
Bezüglich der Wiedernutzbarmachung sollen neben dem Entstehen von naturbelassenen
Seelandschaften in einer Flächengröße von 9 ha und 67 ha ca. 48 ha Abbaufläche einer
landwirtschaftlichen Folgennutzung durch Abraumverkippung zur Verfügung gestellt werden. Dies
ist im Sinne der Wiedergewinnung von landwirtschaftlicher Nutzfläche sicherlich zu begrüßen,
kompensiert allerdings bei weitem nicht den durch das Vorhaben im Rahmen der Abbautätigkeit
verursachten Bodenverlust.
Aus den vorliegenden Unterlagen zum ROV, insbesondere der UVS und dem Plan der Wiedernutzbarmachung, bleiben bezüglich der geschilderten Problemlage zur Landwirtschaft und zu
Veränderungen der Biotopstrukturen einschließlich Fragen zur Schaffung möglicher Ersatzstandorte für Arten und Lebensräume viele Fragen offen, welche im Verfahren geklärt werden
müssen.
Unter Punkt 4.2 Abraumberäumung und Verkippung des Antrags wird im 2. Absatz der Verkauf
von überschüssigem Mutterboden angekündigt. Dagegen werden erhebliche Bedenken
angemeldet. Der Mutterboden soll prioritär zur Herstellung von Landwirtschaftsflächen verwendet
werden.
Bedenken zum Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche im Stadtgebiet Leipzig
Von den 178 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, welche durch das geplante Vorhaben verloren
gehen, entfallen auf das Stadtgebiet Leipzig ca. 15 ha im nördlichen Geltungsbereich des
Vorhabens. Der überwiegende Flächenverlust ist im Landkreis Leipzig zu verzeichnen. Die in der
Stadt Leipzig liegenden Landwirtschaftsflächen werden von einem Landwirtschaftsbetrieb auf
Grundlage von Pachtverträgen bewirtschaftet, der auch mit einem hohen Flächenentzug im
Landkreis Leipzig betroffen ist. Aus diesem Grund werden nach Abstimmung mit der unteren
Landwirtschaftsbehörde im Landkreis Leipzig die agrarstrukturellen Belange, die Interessen der
Landwirtschaftsbetriebe und die Beurteilung deren Betroffenheit von dieser Behörde mit
wahrgenommen. Die Stadt Leipzig verweist diesbezüglich daher auf die Stellungnahme der
unteren Landwirtschaftsbehörde im Landkreis Leipzig.
Eingriffe in das Schutzgut Boden
Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Das Vorhaben widerspricht auch im Hinblick auf den Bodenschutz den Zielen und Grundsätzen
der Raumordnung und Landesplanung. So steht das Vorhaben § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG entgegen,
wonach der Raum in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Böden zu entwickeln und zu
sichern ist. Gemäß LEP G 4.1.3.2 soll die unvermeidbare Neuinanspruchnahme für Industrie und
Gewerbe auf Flächen mit Böden, die bereits anthropogen vorbelastet sind oder die eine geringe
Bedeutung für die Landwirtschaft haben, gelenkt werden. Dies trifft auf das geplante Vorhaben
nicht zu. Das Gebiet des geplanten Kiesabbaus Zitzschen/Großdalzig ist im LEP zudem in Karte
9 als Gebiet mit speziellem Bodenschutzbedarf mit überwiegenden Bodenwertzahlen > 70
dargestellt, wodurch sich eine besondere Schutzbedürftigkeit des Bodens ergibt. Nicht zuletzt
widerspricht das Vorhaben auch dem Regionalplan Westsachsen, nach dem bodenverbrauchende
Nutzungen auf das unabdingbar notwendige Maß beschränkt werden sollen (Z 4.4.1). Es ist vom
Vorhabenträger diesbezüglich u.E. bis heute nicht hinreichend begründet worden, inwiefern der
Neuaufschluss des Kiessandtagebaus Zitzschen/Großdalzig - insbesondere in der beantragten
Größenordnung - unabdingbar ist und nicht durch andere bereits aufgeschlossene Abbaufelder im
nahen Umfeld kompensiert werden könnte.
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig
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Bedenken zum Eingriff in das Schutzgut Bodenfunktionen
Zu den Eingriffen in das Schutzgut Boden hatte die Stadt Leipzig in einer Stellungnahme vom
09.02.2012 im Nachgang zum o.g. Scopingtermin nochmals auf die erheblichen Eingriffe in
natürliche Böden, verbunden mit dem Verlust der entsprechenden Bodenfunktionen, verwiesen.
Aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen der Rekultivierung nur auf den für die landwirtschaftliche
Folgenutzung vorgesehenen Flächen (ca. 25 %) langfristig Bodenfunktionen wieder hergestellt
werden können, besteht das Erfordernis zur Ausweisung bodenbezogener Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen, z.B. über Entsiegelung bzw. Wiederherstellung von Bodenfunktionen an
anderer Stelle.
Die bereits genannte UVS stuft zwar (unter Punkt 5.2.8) den Flächenverlust und die Zerstörung
fruchtbarer Lösslehmstandorte als besonderen Risikobereich ein und beschreibt in einer Tabelle
(5.13) auch Vorschläge für Maßnahmen zur Risikovermeidung und -verminderung für die
einzelnen Schutzgüter. Es fehlen jedoch konkrete Hinweise darauf, wie dem o.g.
Ausgleichserfordernis zum Schutzgut Boden entsprochen werden soll.
Vorbelastung des Gebietes mit Rohstoffabbauvorhaben
Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Bei der Festlegung von Vorranggebieten für den Rohstoffabbau in den Regionalplänen sind
gemäß Begründung zu Kap. 4.2.3 im LEP die abbaubedingten Vorbelastungen und die
Überlastung von Teilräumen durch die Auswirkungen des Rohstoffabbaus zu berücksichtigen.
Folgerichtig hält der Regionalplan Westsachsen in Z 7.2 fest, dass einer Überlastung einzelner
Teilräume infolge Konzentration von Abbauvorhaben mineralischer Rohstoffe entgegenzuwirken
ist. Der Erweiterung bestehender Abbaugebiete soll bei nachgewiesenem umwelt- und
naturschonenden Abbau der Vorzug vor dem Aufschluss neuer Lagerstätten gegeben werden. Als
Neuaufschluss in einer Größenordnung von 173 ha in unmittelbarer Nachbarschaft zum
ehemaligen Braunkohlentagebau Zwenkau widerspricht das beantragte Vorhaben grundsätzlich
den o.g. Zielen der Raumordnung und Landesplanung.
Bedenken im Hinblick auf die Vorbelastung des Gebietes mit Rohstoffabbauvorhaben
Das Gebiet um Knautnaundorf und Zitzschen ist bereits durch den eingestellten
Braunkohlentagebau Zwenkau und den Kiesabbau Rehbach durch Rohstoffabbau massiv
vorbelastet. So wurden im Zuge dieses Braunkohlenabbaus nachhaltig in die Auenlandschaft der
Weißen Elster westlich von Zwenkau eingegriffen und die Weiße Elster großräumig in das jetzige
Betonbett verlegt. Auch Straßen- und Schienenverbindungen wurden in den jetzigen Korridor
entlang der umverlegten Weißen Elster gezwängt. Es ist daher nachvollziehbar, dass im Zuge der
Braunkohlenplanung als Sanierungsrahmenplanung Zwenkau wichtigstes Ziel der Abbau der
Vorbelastungen des Gebietes durch den Tagebau ist. Dies manifestiert sich u.a. In der
Zielstellung zur Herstellung eines Landschaftsverbundes entlang des Westufers des Zwenkauer
Sees sowie der langfristigen Option zur Naturierung der Weißen Elster.
Auch wenn es sicherlich im Sinne der Biotopentwicklung begrüßenswert ist, dass gegenüber den
ursprünglichen Abbauplanungen zum Abbaufeld Zitzschen nunmehr die Entwicklung von
Landschaftsseen geplant ist, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass vorab der Raum
zwischen Knautnaundorf und Zitzschen für 40 Jahre von der geplanten Abbautätigkeit belastet
sein wird. Hier widersprechen sich die Zielstellungen der öffentlichen Hand zur mit erheblichem
Aufwand vorgenommenen Rekultivierung und Landschaftsaufwertung des Leipziger Südraums auf
der einen Seite und zur Rohstoffsicherung im Feld Zitzschen auf der anderen Seite. Beides ist
nicht in Einklang zu bringen. Das damalige Regierungspräsidium Leipzig kam daher in seiner
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig
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raumordnerischen Beurteilung vom 25.07.1995 zum geplanten Kiesabbau Zitzschen bereits zum
Ergebnis, dass der beantragte Kiesaufschluss nicht mit den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung in Übereinstimmung gebracht werden kann.
Immissionsschutz
Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung
Der geplante Kiessandabbau ist mit erheblichen Lärm- und Staubemissionen verbunden, welche
sich über einen Zeitraum von 40 Jahren erstrecken sollen. Damit steht das geplante Vorhaben § 2
Abs. 2 Nr. 6 S. 2 ROG entgegen, nachdem der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die
Reinhaltung der Luft sicherzustellen sind.
Gewerbelärm
Durch den geplanten Rohstoffabbau wird neuer Lärm in größerem Umfang erzeugt. Auch wenn
die den Unterlagen beigefügte Schallimmissionsprognose (s. Hinweise hierzu weiter unten)
generell zum Ergebnis kommt, dass mit Anpassung der Betriebszeiten und weiterer
schallmindernden Maßnahmen die Lärmbelastung auf das regelkonforme Maß beschränkt werden
kann, wird dem Aspekt der Lärmeinwirkungsdauer u.E. zu wenig Gewicht beigemessen. War beim
ursprünglich geplanten Kiessandtagebau Zitzschen eine Abbau- und Rekultivierungstätigkeit von
18 Jahren geplant, gehen die neuen Planungen für das vereinigte Abbaufeld nunmehr von 40
Jahren aus. Zwar wird in den Abbauphasen II bis IV die Lärmbelastung in Knautnaundorf durch
die Gewinnungstätigkeit abnehmen, die Lärmbelastung durch die Aufbereitungs- und
Tagesanlagen, welche 24 Stunden täglich über 40 Jahre im Einsatz sein und in unmittelbarer
Nachbarschaft zu Knautnaundorf positioniert werden sollen, wird sich allerdings nicht ändern. Dies
sollte bei der Bewertung der Raumverträglichkeit berücksichtigt werden.
Zu wenig berücksichtigt werden in den Unterlagen zudem die durch die LKW-An- und Abfahrten
induzierten Lärmemissionen. So stellen die Rasterlärmkarten in Anlage 5.1.1 bis 5.5.3 lediglich die
Lärmemissionen der LKW-Fahrten vom Abbaufeld bis zur S 75 dar. Aufgrund der Anbindung an
die B 186 und die A 38 (Anschlussstelle Leipzig-Südwest) ist davon auszugehen, dass der ganz
überwiegende Teil der geplanten LKW-Transporte über die S 75 nahe Knautnaundorf führen wird.
Auch wenn hier die Lärmvorbelastung auf der S 75 und der B 186 mit berücksichtigt werden muss
(s. Hinweise zur Schallimmissionsprognose weiter unten), stellen die geplanten 100 LKW-Fahrten
von 6 bis 22 Uhr und 8 Fahrten je Stunde zwischen 22 und 6 Uhr (d.h. insgesamt 64 Fahrten
nachts) eine nicht zu unterschätzende Mehrbelastung dar, dies auch wieder vor dem Hintergrund
der langen Einwirkdauer von max. 40 Jahren.
Staubimmissionen
Waren in den ursprünglichen Planungen für das Abbaufeld Zitzschen die Aufbereitungs- und
Tagesanlagen relativ mittig im Gebiet geplant, sollen mit der geänderten Planung nunmehr die
Aufbereitungs- und Tagesanlagen aufgrund der dort vorhandenen Option eines Gleisanschlusses
an das nördliche Ende des Abbaufeldes Zitzschen in unmittelbarer Nachbarschaft zu
Knautnaundorf errichtet werden. Dies ist mit erhöhten Staubimmissionen in der Ortslage und
insbesondere im Industriegebiet Knautnaundorf verbunden (s. auch Hinweise zur
Staumimmissionsprognose weiter unten unter „Hinweise“) Es sollte daher geprüft werden, ob der
– an sich begrüßenswerte und von der Stadt Leipzig dargestellte – Bahnanschluss nicht einfach
südlich entlang der Bahnlinie Leipzig-Zeitz eingeordnet werden könnte. Die Stadt Leipzig hatte in
ihrer Stellungnahme vom 10.02.2012 zum Scopingtermin als Anbindungsvorzugsvariante einen
Bahnanschluss vorgeschlagen, soweit damit der Großteil der LKW-Fahrten vermieden werden
könnten. Letzteres scheint allerdings nicht zu gelingen.
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig
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Es steht zu befürchten, dass die mit der Errichtung der Aufbereitungs- und Tagesanlagen
verbundenen und ganztägig über 40 Jahre anhaltenden erhöhten Staubimmissionen sich negativ
auf die vorhandenen Betriebe sowie auf die Vermarktungsmöglichkeiten dieses Gebietes
auswirken werden. Das Industriegebiet Knautnaundorf zählt zu den Gewerbegebieten mit den
geringsten
Bodenrichtwerten.
Eine
Verbesserung
der
Vermarktungschancen
wäre
wünschenswert, würde aber durch den dauerhaft benachbarten Kiesabbau eher verschlechtert.
Die negativen Auswirkungen wären insbesondere auch für die in unmittelbarer Nachbarschaft zu
den Aufbereitungs- und Tagesanlagen ansässige Firma ARS Altmann AG von Nachteil. Diese
Automobillogistikfirma nutzt das Gelände direkt nördlich der geplanten Aufbereitungs- und
Tagesanlagen als Umschlagplatz für werksneue Kraftfahrzeuge und hat daher erhöhte
Anforderungen an den Staubschutz. Zwar einigte sich diese Firma im Rahmen eines gerichtlichen
Vergleichs vom 13.12.2007, welcher nach Klageerhebung der ARS Altmann AG vor dem
Verwaltungsgericht Leipzig gegen den am 07.05.2004 planfestgestellten Rahmenbetriebsplan
Zitzschen
geschlossen
wurde,
mit
dem
Vorhabenträger
auf
ein
verbessertes
Immissionsschutzkonzept mit Anpflanzung eines 50 m tiefen Schutzwaldes. Ob dieses
Immissionsschutzkonzept allerdings auch unter der Bedingung des direkten Heranrückens der
Aufbereitungs- und Tagesanlagen an das Gelände der Firma bei 24-Stundenbetrieb über 40 Jahre
noch ausreichend ist, ist fraglich und wird in den Unterlagen nicht erwähnt.
Die Stadt Leipzig lehnt daher auch aufgrund der prognostizierten erhöhten Staubimmissionen den
geplanten Kiessandtagebau ab. Dies steht den Bemühungen der Stadt Leipzig mit dem
Luftreinhalteplan entgegen, Staubemissionen auf städtischem Territorium zu reduzieren.
Überlastung des Straßennetzes
Aus den eingereichten Unterlagen geht hervor, dass tagsüber bis zu 100 LKW-An- und Abfahrten
zwischen 6 und 22 Uhr sowie 64 Fahrten nachts zu erwarten sind (s. Schallimmissionsprognose,
S. 14/15). Aufgrund der überörtlichen Anbindung über die B 186 und die A 38 darf erwartet
werden, dass der ganz überwiegende Anteil der LKW-Fahrten über die S 75 mit Anbindung an die
B 186 bei der Ortslage Knautnaundorf führen wird. Dies bedeutet aufgrund der Art der Transporte
(Schwerverkehr) eine deutliche Mehrbelastung des vorhandenen Straßennetzes. Der
Ausbauzustand des Straßennetzes in diesem Raum entspricht nicht unbedingt den
Anforderungen für die Aufnahme zusätzlicher Massenguttransporte (s. auch Ausführungen in
der Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren vom
11.01.2000).
Zusammenfassung
Aufgrund der dargelegten Eingriffe des beantragten Kiessandtagebaus Zitzschen/Großdalzig in
die landwirtschaftliche Nutzfläche, die Bodenfunktionen und das Straßennetz sowie aufgrund der
erwartbaren Lärm- und Staubemissionen und der Vorbelastung des Raumes mit Abbauvorhaben
hält die Stadt Leipzig das Vorhaben für nicht raumverträglich. An dieser Beurteilung ändert auch
nichts, dass der Rahmenbetriebsplan für das Abbaufeld Zitzschen (im Trockenabbau) mit
Beschluss des Sächsischen Oberbergamtes vom 07.05.2004 in der Fassung des
Planänderungsbeschlusses vom 06.11.2008 bereits planfestgestellt ist. Die grundsätzlichen
Bedenken der Stadt Leipzig zum beantragten Vorhaben konnte der Rahmenbetriebsplan nicht
ausräumen. In diesem Zusammenhang wird auf die Stellungnahme der Stadt Leipzig vom
11.01.2000 zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen
verwiesen. Die dort vorgebrachten Hinweise behalten, soweit sie nicht in den Antragsunterlagen
berücksichtigt wurden, weiterhin ihre Gültigkeit.
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig
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Hinweise
Ungeachtet der von der Stadt Leipzig eingeschätzten Raumunverträglichkeit des beantragten
Vorhabens sind für den Fall, dass das Vorhaben dennoch genehmigt wird, folgende Hinweise zu
beachten:
Gewerbelärm
Neben den Antragsunterlagen wurde die Anlage 6 Schallimmissionsprognose, Projekt-Nr.: DDG
130683-02, Gutachten vom 14.05.2014 GUB Ingenieur AG Zwickau für die Beurteilung
herangezogen.
Gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - Sechste Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom 26.08.1998 sind die unter Nr.1,
Abs. 2, Buchstabe a – h genannten Anlagen ausdrücklich vom Anwendungsbereich der TA Lärm
ausgeschlossen. Unter Buchstabe e) sind Tagebaue und die zum Betrieb eines Tagebaus
erforderlichen Anlagen aufgeführt, so dass es für die Beurteilung der von Tagebauen an
schutzbedürftigen Nutzungen erzeugten Lärmimmissionen keine spezielle Beurteilungsvorschrift
gibt.
Entsprechend der Ergebnisniederschrift zu Fragen zum Vollzug der TA Lärm des Sächsischen
Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 24.03.1999 in Übereinstimmung mit der
Zusammenstellung von Fragen zur TA Lärm 1998 (Stand 08.03.2000) des Länderausschusses für
Immissionsschutz sind auch für alle Anlagen, die aus dem Geltungsbereich der TA Lärm
ausgenommen wurden, die Anforderungen und Regelungen des BImSchG anzuwenden sowie der
Schutzanspruch gegenüber schädlichen Umwelteinwirkungen sicherzustellen.
Eine Heranziehung der Grundsätze der TA Lärm als aktuelle Erkenntnisquelle für Messung,
Prognose und die Beurteilung der Lärmimmissionen, die von solchen Anlagen verursacht werden,
kommt in Betracht, soweit sie allgemein anerkannte akustische Grundregeln enthalten und keine
spezielleren Vorschriften vorhanden sind. Dies ist im zu beurteilenden Verfahren der Fall.
In der o. g. Schallimmissionsprognose wurden die Lärmimmissionen während der insgesamt 5
Abbauphasen auf den Baufeldern I bis IV mit einem Prognosehorizont bis zum Jahr 2056 (Phase
5: Restauskiesung der Baufelder I und II in den Jahren von 2051 -2056) berechnet.
Betriebszeiten:
Abbau (Gewinnung) sowie Aufbereitungs- und Tagesanlagen:
00:00 - 24:00 Uhr (24 h/Tag)
Abraumberäumung:
06:00 - 22:00 Uhr (16 h/Tag)
Es wurde im Sinne eines konservativen Ansatzes von ununterbrochenem Betrieb der Lärm
emittierenden Anlagen während der o. g. Zeiten ausgegangen, so dass damit gerechnet werden
kann, dass die tatsächlich auftretenden Lärmimmissionen geringer sein werden.
Es wurden sowohl die mittlere Situation über den jeweiligen Abbauzeitraum als auch die bei
Annäherung des Abbaus an die Feldgrenzen entstehenden ungünstigsten Situationen, im Falle
der Stadt Leipzig die maximale Annäherung des Abbaus an die Ortslage Knautnaundorf,
betrachtet.
Folgende Immissionsorte (IO) wurden auf dem Gebiet der Stadt Leipzig berücksichtigt:
IO 1 - 01 Werkstraße 8,
IO 1 - 02 Bösdorfer Ring 14,
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IO 2 - 01 Eythraer Weg 18 a,
IO 2 - 02 Krautgartenweg 3 – 15,
IO 2 - 03 Krautgartenweg 29,
IO 2 - 04 Krautgartenweg 61.
Gebietseinstufung der IO gemäß FNP in Übereinstimmung mit der tatsächlichen Nutzung:
IO 1: GI, Industriegebiet, § 9 BauNVO; IO 2:
WR, Reines Wohngebiet; § 3 BauNVO.
Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 TA Lärm
GI:
tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr): 70 dB(A); nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr): 70 dB(A).
Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen zusätzlich im Industriegebiet tagsüber 100 dB(A) und nachts
90 dB(A) nicht überschreiten.
WR: tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr): 50 dB(A); nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr): 35 dB(A).
Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen zusätzlich im reinen Wohngebiet tags 80 dB(A) und nachts 55
dB(A) nicht überschreiten.
Die Schallimmissionsprognose wurde auf Plausibilität geprüft.
Ergebnisse der Prognose:
An den Immissionsorten IO 1 - 01 und 02 werden die zulässigen Richtwerte tags und nachts in
jedem Fall deutlich um mehr als 10 dB unterschritten.
Auch an den wesentlich schutzbedürftigeren Wohnhäusern im reinen Wohngebiet IO 2 - 01 bis 04
wird der zulässige Richtwert tags in jedem Fall deutlich um mehr als 10 dB unterschritten.
Das bedeutet, dass sich die Immissionsorte IO 1 - 01 und 02 sowohl tags als auch nachts und die
Immissionsorte IO 2 - 01 bis 04 während der Tagzeit außerhalb des Einwirkungsbereiches des
Vorhabens befinden.
Eine Betrachtung der Lärmvorbelastung der Immissionsorte gemäß Nr. 2.4 der TA Lärm ist
deshalb während der Tagzeit an allen Immissionsorten und an den Immissionsorten IO 1 - 01 und
02 auch nachts nicht erforderlich.
Nachts kann es an den Immissionsorten IO 2 - 01 bis 04 im reinen Wohngebiet zu geringfügigen
Richtwertüberschreitungen um bis zu 0,8 dB kommen, wenn die in Bezug auf diese IO
ungünstigste Situation während Phase 1 (Abbau an der Nordgrenze des Baufeldes I) erreicht wird.
Diese Überschreitung wird aufgrund der Geringfügigkeit und der zeitlich begrenzten Dauer als
hinnehmbar angesehen. Hauptlärmquellen sind der Schwimmbagger und das Landband.
Während der mittleren Situation der Phase 5 (Restauskiesung der Baufelder I und II in den Jahren
2051 bis 2056) wird der Nachtrichtwert an den IO 2 - 01 bis 04 erreicht.
In der ungünstigsten Situation der Phase 5 (Abbau an der Nordgrenze der Baufelder I und II
während der Restauskiesung der Baufelder I und II) kann es auf Grundlage des aktuellen
Kenntnisstandes zu den eingesetzten Maschinen und Anlagen zu Überschreitungen des
Nachtrichtwertes an den IO 2 - 01 bis 04 um bis zu 2,6 dB kommen.
Beim Erreichen dieser Abbauphase ist deshalb eine Überprüfung der Lärmimmissionssituation
und sich daraus eventuell ergebender notwendiger Schallschutzmaßnahmen erforderlich (z. B.:
Beschränkung des Gesamtbetriebs auf die Tagzeit oder Lärmschutzmaßnahmen an den
Hauptlärmquellen Schwimmbagger und Landband). Darüber hinaus kann im Sinne des
technischen Fortschritts erwartet werden, dass zu diesem Zeitpunkt (im Jahr 2051) die
Schallleistungspegel der eingesetzten Technik im Vergleich zum heutigen Stand geringer sind.
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Hinweise:
In Knautnaundorf existieren mehrere Industrie- und Gewerbegebiete (z. B. das Industriegebiet, in
dem sich die Immissionsorte IO 1 - 01 und 02 befinden und dessen Lärmimmissionen auf die
Immissionsorte IO 2 - 01 bis 04 einwirken) und gewerbliche Anlagen mit relevanten
Lärmimmissionen.
Aus diesem Grund wird es in Übereinstimmung mit der Aussage des Gutachters unter Nr. 7.7 in
der Schallimmissionsprognose als erforderlich angesehen, dass eine daraus möglicherweise
resultierende Lärmvorbelastung der Immissionsorte IO 2 - 01 bis 04 untersucht wird. Die
Ergebnisse sind in die Berechnungen zum Betrieb des Kiessandtagebaus einzubeziehen. Dabei
sollte berücksichtigt werden, dass sich die genannten Immissionsorte aus planerischer Sicht und
entsprechend ihrer Nutzung in einem reinen Wohngebiet befinden, aber in Richtung Süden
Gebiete mit gewerblicher/industrieller Nutzung angrenzen, d. h., dass hier prinzipiell von einer
Gemengelage im Sinne von Nr. 6.7 TA Lärm ausgegangen werden kann.
Gesamteinschätzung:
Unter den folgenden Voraussetzungen verursacht
Umwelteinwirkungen durch Lärmimmissionen:
das
Vorhaben
keine
schädlichen
1.
Es ist die Lärmvorbelastung der nächstgelegenen Wohnbebauungen in Knautnaundorf am
Eythraer Weg und am Krautgartenweg (IO 2 - 01 bis 04) nach Nr. 2.4 TA Lärm während
der Nachtzeit zu ermitteln und in der Schallimmissionsprognose zu berücksichtigen.
2.
Der Anlagenbetrieb hat antragsgemäß unter den in der Schallimmissionsprognose
genannten Voraussetzungen (Betriebszeiten, Schallleistungspegel und Aufstellungsorte
von Anlagen und Maschinen usw.) zu erfolgen.
3.
Vor Beginn der ungünstigsten Situation der Phase 5 (Abbau an der Nordgrenze der
Baufelder I und II während der Restauskiesung der Baufelder I und II in den Jahren von
2051 – 2056) ist eine Überprüfung der Lärmimmissionssituation an den Immissionsorten
IO 2 - 01 bis 04 in Knautnaundorf während der Nachtzeit erforderlich. Bei Bedarf sind
Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, welche die Einhaltung des zulässigen
Immissionsrichtwertes nachts an den genannten IO gewährleisten.
Staubimmissionen
Mit dem Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens wurde eine Staubimmissionsprognose („Abänderung RBP Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig“, Gutachten vom
01.08.2014, Bearbeitungsstand: August 2014, G.U.B. Ingenieur AG, NL Dresden, Glacisstraße 2,
01099 Dresden) eingereicht.
In Lagenähe zu den Baufeldern I und II des Kiessandtagebaus Zitzschen/Großdalzig befinden sich
die folgenden Immissionsorte in der Stadt Leipzig:
Knautnaundorf, Werkstraße 8,
Knautnaundorf, Bösdorfer Ring 14,
Knautnaundorf, Eythraer Weg 18a,
Knautnaundorf, Krautgartenweg 3-15,
Knautnaundorf, Krautgartenweg 29,
Knautnaundorf, Krautgartenweg 61.
Allgemein wirkt sich ein Kiessandabbau im Nassschnitt gegenüber dem Trockenabbau positiv auf
die Staubimmissionssituation aus.
Die Staubimmissionsprognose wurde entsprechend der TA Luft gemäß VDI 3945 Blatt 3 erstellt.
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Die Ausbreitungsrechnungen wurden mit AUSTAL2000 durchgeführt.
In der Staubimmissionsprognose wurden folgende Immissionsorte auf dem Gebiet der Stadt Leipzig berücksichtigt:
IO 01-01 Knautnaundorf, Werkstraße 8
IO 01-02 Knautnaundorf, Bösdorfer Ring 14
IO 02-03 Knautnaundorf, Krautgartenweg 29.
In der Prognose wurden folgende zu erwartende Staubimmissionsquellen berücksichtigt:
• Fahrverkehr,
• Brechen und Sieben in den Tagesanlagen,
• Abwurf und Aufnahme Kies (Tagesanlagen),
• Abwehung von unbefestigten Flächen (Tagesanlagen),
• Abwurf und Aufnahme Abraum (Abraumberäumung).
Immissionswerte gem. Nr. 4.2.1 der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz) vom 24. Juli 2002:
Schwebstaub (PM-10)
40 µg/m³ (Mittelungszeitraum: Jahr)
50 µg/m³ (24 h, 35 zulässige Überschreitungen/Jahr)
Die Einhaltung des Immissions-Tageswerts (50 µg/m³) wurde in der Prognose über das
Äquivalenzkriterium (Jahresmittelwert bezüglich Schwebstaub PM-10 von 30 µg/m³) beurteilt.
Staubniederschlag
0,35 g/(m²d) (Mittelungszeitraum: Jahr)
Ergebnisse der Prognose:
An den Immissionsorten IO 01-01, IO 01-02 und IO 02-03 werden in allen 5 Abbauphasen die o. g.
Immissionswerte eingehalten.
Die höchsten Staubimmissionen würden während der Abbauphase 1 im Bereich nördlich der
Tagesanlagen (Gebiet der Stadt Leipzig, Knautnaundorf) zu erwarten sein.
Die Prognose (Anlagen 5.1 bis 5.5) zeigt deutlich die Dominanz der Staubemissionen durch die
Tagesanlagen, welche sich in näherer Umgebung der Immissionsorte IO 01-01 sowie IO 01-02
befinden würden, bei allen Abbauphasen.
Fazit:
Nach der vorliegenden Prognose sind durch die Auskiesung der Tagebaufelder Zitzschen/Großdalzig erhöhte Staubimmissionen (Zusatzbelastungen) an den o. g. Immissionsorten zu erwarten.
Dies steht den Bemühungen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig entgegen,
Staubimmissionen auf städtischem Territorium zu reduzieren.
Belastungen des Straßennetzes
Lt. Erläuterungsbericht ist das Kieswerk über die vorhandene Betriebsstraße – S 75 (Leipziger
Straße – Werkstraße) – B 186 und Autobahnanschlussstelle Leipzig-Südwest an die BAB 38
angebunden. Im Rahmen des Verfahrens ist aus verkehrlicher Sicht der Ausbaugrad des
bestehenden Knotens Leipziger Straße/Werkstraße an der S 75 einschließlich
Beschilderung/Vorfahrtsregelung zu prüfen.
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Weitere Hinweise und Forderungen
Für den im weiteren Verfahren noch zu erarbeitenden Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP)
ist neben dem FNP auch der Landschaftsplan der Stadt Leipzig (Fortschreibung, Beschluss der
Ratsvers. Nr. RBV-1806/13 vom 16.10.2013) als wesentliche Datengrundlage zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Dorothee Dubrau
Bürgermeisterin
Verteiler: 23, 36, 66, 67, 80, 61.0, 61.11, 61.3
Reg. Planungsverband – Hr. Prof. Dr. Berkner