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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1028134.pdf
Größe
247 kB
Erstellt
01.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:08

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Petition Nr. VI-P-01245 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.06.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff Schluss mit Fahrpreiserhöhung Beschlussvorschlag: Der Petition wird nicht abgeholfen. Begründung: Die Petition spricht sich gegen weitere Steigerungen der Fahrpreise und die Aussetzung der für den 01.08.2015 geplanten Preiserhöhung aus. Stattdessen soll bis zum 30.06.2015 der Entwurf eines neuen ÖPNV-Finanzierungskonzeptes erstellt werden, wobei es in keinem Falle zu einer Reduzierung des derzeitigen Angebotes im ÖPNV kommen soll. Grundsätzlich ist auch der Stadt Leipzig sehr an einem attraktiven Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gelegen. Dafür braucht es zwingend ein vertragliches Konzept zur Finanzierung. Hierzu ist die Stadt bereits seit Anfang 2014 gemeinsam mit den anderen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen im Rahmen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) in der Erarbeitung eines Konzeptes zur zukünftigen Finanzierung des ÖPNV im MDV-Gebiet tätig. Nach intensiven und umfangreichen Abstimmungen, Analysen und Bewertungen liegt seit November 2014 eine Studie zur Finanzierungsstruktur und –prognose für den ÖPNV für den gesamten Verbundraum vor. Diese wurde bereits u. a. am 14.10.2014 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in zusammengefasster Form im Verwaltungsausschuss am 07.01.2015 konkret vorgestellt. Die Studie belegt, dass der Finanzierungsbedarf für den ÖPNV allgemein in den kommenden Jahren kontinuierlich steigen wird. Neben Aussagen für den gesamten MDVRaum wurden in einem separaten Steckbrief auch gezielt erste aussagekräftige Kennwerte für das Gebiet der Stadt Leipzig erarbeitet. Die Studie zeigt neben den bereits zur Geltung kommenden Möglichkeiten wie der Erhöhung der Produktivität, moderate Tariferhöhungen, der Gewinnung neuer Fahrgäste und der Einnahme öffentlicher Mittel aus Bund, Ländern und Kommunen auch ergänzend Alternativen zur Finanzierung des ÖPNV in einem Maßnahmenmix auf. Mit dem Strategieprozess bezüglich der künftigen Finanzierung des ÖPNV im MDV wurde bereits eine gute Basis für ein Konzept eines finanzierbaren ÖPNV geschaffen. Diese Grundlage sowie die in dieser Analyse grundsätzlich dargelegten Finanzierungsoptionen gilt es, ggf. im Zusammenhang mit weiteren Ideen, in den kommenden Jahren u. a. unter Berücksichtigung alternativer Finanzierungsformen und der Einbindung der Politik sowie weiterer Stakeholder speziell für die Stadt Leipzig zu konkretisieren sowie ein abgestimmtes und vertragliches Finanzierungskonzept für die Stadt Leipzig zu schaffen. Hierfür wurden bereits Arbeitsgruppen gebildet. Die Finanzierung des ÖPNV richtet sich neben dem Umfang eigener Einnahmen des jeweiligen Verkehrsunternehmens maßgeblich nach dem Finanzierungsbeitrag der entsprechenden Aufgabenträger und anderen staatlichen Ebenen. Die erbrachten Verkehrsleistungen müssen sich deshalb auch an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers – hier der Stadt Leipzig – orientieren. Darüber hinaus sind die Eigentümerziele für die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH zu beachten, die vorrangig und unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit eine konzerninterne Finanzierung vorsehen. Nach gegenwärtigem Stand werden sich die Gremien frühestens 2016, ggf. aufgrund der Komplexität sowie damit zusammenhängender umfänglicher Rechtsprüfungen auch erst 2017 intensiv mit der Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig befassen können. Wichtig ist, die zukünftige Finanzierung des ÖPNV im Zusammenhang mit den Zielen des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig zu sehen, dessen Fortschreibung gerade beginnt. Beide Konzeptionen müssen in Übereinstimmung gebracht werden, damit die gerade im Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum beschlossene Steigerung des ÖPNV-Anteils an den Wegen der Leipziger auch umgesetzt werden kann. Insofern ist der Beschlusspunkt 1 der Petition, bis zum 30.06.2015 den Entwurf eines neuen ÖPNV-Finanzierungskonzeptes zu erstellen und diesen im 3. Quartal 2015 der Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen und das Konzept noch in 2015 einer Beschlussfassung zuzuführen, in Bezug auf die zeitlichen Aspekte nicht umsetzbar. Wie bereits beschrieben, wird damit gerechnet, dass den Gremien Ende 2016 bzw. in 2017 ein endabgestimmtes und rundes Finanzierungskonzept vorgestellt werden kann. Im Zuge eines funktionierenden und „gesunden“ Maßnahmenmixes zur künftigen Finanzierung des ÖPNV ist kurzfristig schwer vorstellbar, dass auf Tarifanpassungen zukünftig verzichtet werden kann. Durch kontinuierliche Fahrpreisanpassungen in den vergangenen Jahren konnte das gewohnte ÖPNV-Angebot in Leipzig gesichert und ausgeweitet werden. Das Angebot nicht zu verschlechtern, ist auch ein grundsätzliches Ziel der Stadt Leipzig, weshalb im Rahmen der Betrauung der LVB mit Verkehrsleistungen durch den Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2009 auch festgelegt ist, dass Angebotsveränderungen von mehr als 2 % (bezogen auf Fahrplan-km) bei der Straßenbahn bzw. mehr als 4 % beim Bus der Zustimmung des Stadtrates bedürfen. Insofern entspricht zwar der Beschlusspunkt 2 den Intentionen der Stadt Leipzig, in dem o. g. Stadtratsbeschluss gibt es aber damit schon eine konkrete Regelung zur Untersetzung dieses Ziels. Dabei geht der Betrauungsbeschluss davon aus, dass die LVB die Möglichkeit nutzen, durch steigende Tarife ihre Kostensteigerungen auszugleichen. Der Verzicht auf eine Preiserhöhung zum 01.08.2015 wäre zudem rechtlich sehr problematisch. Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind die mit den Verkehrsleistungen beauftragten Verkehrsunternehmen verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen in vollem Umfang zu erbringen, was jedoch ohne Preisanpassung nicht finanzierbar ist. Insofern ist der am 04.12.2014 durch die Gesellschafterversammlung des MDV gefasste Beschluss einer Tariferhöhung zum 01.08.2015 bindend, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Verkehrsunternehmen weiterhin sicherzustellen. Grundsätzlich ist im Gesellschaftsvertrag des MDV geregelt, dass die Gesellschafterversammlung mit mindestens 30 von Hundert der Stimmen der nicht einnahmeberechtigten Aufgabenträger-Gesellschafter eine geringere Tarifanpassung festlegen kann, jedoch nur, wenn die Aufgabenträger, welche mit ihren Stimmrechten einen solchen Beschluss herbeiführen, den Verbundunternehmen und den einnahmeberechtigten AufgabenträgerGesellschaftern die sich hieraus ergebenden Einnahmeausfälle ausgleichen. Dies wurde für den Zeitraum des Verbundjahres 2015 (August 2015 – Juli 2016) bedeuten, dass eine mit der Tarifanpassung beschlossene Mehrerlöserwartung im MDV-Gebiet von rund 6,2 bis 6,7 Mio. € durch diejenigen Gebietskörperschaften auszugleichen sind, die die beschlossene Tarifanpassung mit ihrem Veto verhindern. Für die Stadt Leipzig wurde sich durch das Aussetzen der Tariferhöhung in nur einem Jahr ein Aufwand von mindestens 3 Mio. € als Einnahmeausfallausgleich ergeben. Der Wegfall der Mehrerlöse für das kommende Verbundjahr bringt jedoch auch für die darauffolgenden Jahre einen Fehlbetrag mit sich, der ebenfalls durch die Aufgabenträger auszugleichen ist. Eine, wie im Beschlusspunkt 3 der Petition geforderte, Aussetzung der Tariferhöhung in 2015 ist somit nicht ohne Weiteres umsetzbar und abzulehnen, da sie die Stadt Leipzig vor eine nicht zu bewältigende finanzielle Herausforderung stellen wurde. Dies wurde in der Konsequenz dazu fuhren, dass in anderen Bereichen finanzielle Mittel in enormen Größenordnungen eingespart werden mussten. Darüber hinaus setzt die erhobene Forderung eine grundlegend neue verkehrspolitische Willensbildung voraus. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.06.2015 zu 10.3. Schluss mit Fahrpreiserhöhung Vorlage: VI-P-01245 Beschluss: Der Petition wird nicht abgeholfen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen Leipzig, den 18. Juni 2015 Seite: 1/1