Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1027289.pdf
Größe
250 kB
Erstellt
19.03.15, 12:00
Aktualisiert
04.04.16, 07:49

öffnen download melden Dateigröße: 250 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Petition Nr. VI-P-01206 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Petitionsausschuss 27.03.2015 Bestätigung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff Petition für eine Hunde - und Hundehalterfreundlichere Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: Die Petition kann aus finanziellen und haushaltsrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Begründung: Einleitend sei erwähnt, dass jeder, der sich für die Anschaffung eines Tieres entscheidet, eine Reihe von rechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Tier, aber auch gegenüber der Gesellschaft eingeht. Dazu gehören u. a. die Einhaltung der Regelungen in der Polizeiverordnung über öffentlicheSicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig und in der Hundesteuersatzung. So heißt es zum Beispiel in der Polizeiverordnung der Stadt Leipzig: § 16 Tierhaltung (3) Hunde müssen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, sofern diese nicht als Freilaufflächen ausgewiesen sind, zum Schutz von Mensch und Tier stets von einer geeigneten Person an der Leine geführt werden. (4) Es ist verboten, öffentlich zugängliche Spielplätze mit Hunden zu betreten oder diese dorthin laufen zu lassen. (5) Der Halter oder Führer eines Tieres hat dafür zu sorgen, dass dieses seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen oder Grünanlagen und Kinderspielplätzen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Tierkot ist unverzüglich zu entfernen. Hierzu ist ein geeignetes Hilfsmittel für Aufnahme und Transport mitzuführen und auf Verlangen den hierzu befugten Kontrollkräften der Kreispolizeibehörde vorzuweisen. Hierzu kann der Betroffene von den Kontrollkräften angehalten werden. Darüber hinaus erhebt die Stadt Leipzig, wie fast alle Kommunen in Deutschland, eine Hundesteuer. In der Satzung heißt es u. a. Dazu: § 4 Steuersatz (1) Der Steuersatz für die Hundehaltung beträgt im Kalenderjahr für den ersten Hund 96 EUR für jeden weiteren Hund 192 EUR. (2) Soweit der Hund nicht das gesamte Kalenderjahr gehalten wird, beträgt die Steuer für jeden Monat der Steuerpflicht ein Zwölftel des Jahresbetrages. (3) Die Regelungen bezüglich des Steuersatzes in den zwischen der Stadt Leipzig und den ehemaligen Gemeinden abgeschlossenen Eingemeindungsverträgen bleiben hiervon unberührt. Die vorliegende Statistik zeigt, dass sich die Anzahl der in Leipzig steuerlich gemeldeten Hunde gegenüber 1993 fast verdoppelt hat. Die Zahlen stammen aus den Jahrbüchern des Amtes für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig. Jahr Anzahl der Hunde Anzahl der Hundehalter 1993 9400 8800 1994 9800 9450 1995 10450 10100 1996 10960 10550 1997 11557 11143 1998 11779 11384 1999 13594 13099 2007 16051 15699 2008 16161 15500 2009 16294 15907 2010 16447 16008 2011 17780 17181 2012 17564 17007 2013 17863 17335 In dieser Zeit hat sich die Zahl der Einwohner von ca. 471.000 auf über 531.000 vergrößert. Es ist damit zu rechnen, dass sich auch die Anzahl der Hunde überproportional erhöhen wird. Diese Entwicklung hat Auswirkungen auf das Zusammenleben in der Stadt. Offensichtlich nehmen die Konflikte zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern zu. Es überwiegen derzeit die Beschwerden über rechtswidriges und rücksichtsloses Verhalten von Hundehaltern gegenüber Dritten. Natürlich können auch die lebensbedrohlichen Attacken gegen Hunde durch Giftköder etc. nicht toleriert bzw. hingenommen werden. Es ist richtig, wenn der Petent oder die Petentin die deutliche Zunahme von liegengelassenen Hundekot benennt und kritisiert. Es ist grundsätzlich die Aufgabe des Hundehalters, den Hundekot aufzunehmen und die sonstigen Regeln (siehe oben) einzuhalten. Hundekot kann in allen Hausmülltonnen und in öffentlichen Papierkörben in einem verschlossenen Behältnis (z. B. Beutel) abgelegt werden. Es ist nicht Aufgabe der Stadtverwaltung, Beutelspender und Kotsammelbehälter oder Trinkgefäße für Hunde im öffentlichen Raum zu errichten, zu pflegen oder zu betreuen. Im Haushalt der Stadt stehen dafür keine Mittel zur Verfügung. Ständiger Beschwerdegegenstand der Hundehalter ist die vermeintlich mangelhafte Ausstattung des öffentlichen Raumes mit Abfallbehältern/Papierkörben. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung ist derzeit beauftragt, ein Papierkorbkonzept zu erarbeiten, das unter der Maßgabe der haushaltrechtlichen Umsetzbarkeit an einzelnen Standorten durchaus für Erleichterungen auch für Hundehalter führen kann. Zudem sind in der Stadt Leipzig bereits 45 Freilaufflächen und ein Hundebadestrand eingerichtet, an denen sich auch Papierkörbe befinden. Der Ausweis eines Grundstückes ausschließlich für Hunde auf städtischen Grundstücken entspricht nicht der Aufgabenwahrnahme der Daseinsvorsorge der Stadt Leipzig. Diese Forderung wird seitens der Verwaltung als gänzlich überzogen bewertet. Allerdings stünde die Stadtverwaltung privaten Initiativen auch zur zeitweiligen Nutzung von unbebauten Grundstücken, z. B. von Hundesportschulen usw. offen gegenüber, soweit sich diese städteplanerisch an den jeweiligen Standorten einordnen lassen. Sofern in der Petition ein Bedarf nach solchen Grundstücken formuliert wird, ist jedoch nicht davon auszugehen, dass dieser durch eine entsprechende Kaufkraft für die Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen gedeckt ist. Zahlreiche regelmäßige Diskussionen der Stadtverwaltung mit Hundehaltern zu solchen Wünschen zeigten, dass eine mangelnde Zahlungsbereitschaft von Hundehaltern für solche Dienstleistungen besteht. Vielmehr fordert man solche Leistungen steuerfinanziert von der öffentlichen Hand. Die Erwartungshaltung der Petition, dass die Stadt Leipzig die Mittel der Hundesteuer für die Beschaffung von Hundekot-Abfalleimern und eingezäunten Hundeplätzen einsetzt, muss zurück gewiesen werden. Die Hundesteuer wird nach Maßgabe des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes auf der Grundlage einer vorliegenden Satzung als örtliche Aufwandssteuer erhoben. Da Steuern im Gegensatz zu Beiträgen und Gebühren nicht zweckgebunden sind, fließen die Einnahmen in den Gesamthaushalt der Stadt ein. Die Hundesteuer kann somit nicht zur Bezahlung von zusätzlichen Papierkörben bzw. zur Verrechnung mit anderen Leistungen herangezogen werden. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.06.2015 zu 10.2. Petition für eine Hunde - und Hundehalterfreundlichere Stadt Leipzig Vorlage: VI-P-01206 Beschluss: Die Petition kann aus finanziellen und haushaltsrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 18. Juni 2015 Seite: 1/1 VI-P-01206 Petition für eine Hunde - und Hundehalterfreundlichere Stadt Leipzig Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen sicher bekannt sein dürfte, gibt es in den letzten Monaten / Jahren immer mehr Beschwerden über die "zugekoteten" Gehwege und Parks in Leipzig, was zu Frustration der Anwohner bis hin zu Anschlägen auf Hunde und deren Halter in Form von verbalen und körperlichen Angriffen und immer häufiger auch dem Verteilen der mit Gift und / oder gefährlichen Gegenständen präparierten Nahrungsmittel, der sogenannten Giftköder, führt. Diese gefährden unsere Hunde, sind eine Verletzungsgefahr für uns und auch für unsere Kinder und dürfen nicht geduldet werden. Das soviel Hundekot auf den Gehwegen zu finden ist, gefällt wohl auch den meisten Hundebesitzern nicht und ich denke, ich kann im Namen vieler sprechen, wenn ich sage, dass wir das gerne vermeiden, indem wir den Haufen unseres geliebten Vierbeiners aufsammeln und eintüten, aber wohin dann mit der Tüte? Leider gibt es nach wie vor viel zu wenig oder nur ungünstig platzierte Abfalleimer und keine, wie in anderen Städten, extra für Hundekotbeutel und das stundenlange "mit-sich-herumtragen" des stinkenden Tütchen entmutigt wohl viele Halter die Hinterlassenschaften aufzusammeln. Auch gibt es in ganz Leipzig nur ein eingezäuntes Grundstück extra für Hunde inkl. Kottütenspender, Abfalleimer und Trinkgelegenheiten und das befindet sich in der Eilenburgerstraße 4, aber da die Hundeanschaffungen in Leipzig immer mehr steigen, deckt ein freizugängliches, eingezäuntes Gebiet nicht den Bedarf aller Hunde(halter) ab, zumal nicht alle Besitzer mobil sind und man als Hundehalter in den öffentlichen Verkehrsmitteln meist auch nicht gerne gesehen ist. Daher fordern wir mehr solcher Grundstücke, da es auch in den Parks und den ausgezeichneten "Hundewiesen" immer wieder zu Konfrontationen mit Menschen kommt, die es nicht dulden, dass Hunde ohne Leine im selben Park wie sie unterwegs sind. Gerade bei uns im Süden Leipzigs, wo vermehrt Hunde anzutreffen sind und es wahnsinnig viele Menschen gibt die sich einen oder mehrere anschaffen, wäre es doch von Vorteil, wenn wir auch einen Platz hätten wo wir mit unseren Lieblingen hingehen können ohne unerwünscht zu sein. Warum sollte man also unbebaubare Grundstücke ungenutzt lassen, wenn man diese zu solchen Hundeauslaufflächen umfunktionieren könnte? Das kommt allen Beteiligten sicher entgegen, wir können mit unseren Vierbeinern ordentlich und ungestört toben und die Leute, die mit Hunden nichts anfangen können, können diese abgezäunten Flächen meiden und fühlen sich von uns nicht weiter belästigt. Daher fordern wir unsere Hundesteuergelder zweckmäßig für unsere Hunde bzw. für die oben genannten Hundekot-Abfalleimer und eingezäunte Hundeplätzen einzusetzen.