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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1027653.pdf
Größe
246 kB
Erstellt
10.02.15, 12:00
Aktualisiert
17.08.18, 18:05

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Petition Nr. VI-P-01046 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.06.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff Einrichtung einer DNA-Datenbank für Hunde Beschlussvorschlag: Die Petition ist aus rechtlichen und finanziellen Gründen derzeit nicht umsetzbar. Begründung: Dem Petent muss zugestimmt werden, dass es im gesamten Stadtgebiet von Leipzig Probleme mit liegengelassenen Hundehaufen gibt. Auch in den letzten Sicherheitsumfragen 2007 und 2011 wurde liegengelassener Hundekot als das häufigste im Wohngebiet wahrgenommene Ärgernis benannt. Leider gibt es gegen diese in der Petition beschriebenen Verhaltensweisen einiger Hundehalter bundesweit noch kein wirksames Rezept. Zum Anlegen einer DNA-Datenbank für Hunde müsste ein Zwang zur Registrierung der Hunde bestehen. In Sachsen besteht aber nicht mal eine Chippflicht. Es gab und gibt zwar Bestrebungen, in einigen Städten Deutschlands den Aufbau einer solchen Datenbank durchzuführen oder zumindest zu prüfen. Bis heute liegen dazu aber noch keine gesicherten Erkenntnisse zu einer tatsächlich eingerichteten und funktionierenden DNA-Datenbank für Hunde vor. Die bisherigen Recherchen haben ergeben, dass ein solches Verfahren in deutschen Städten als rechtlich bedenklich eingeschätzt wird. Es gibt derzeit für die Kommunen keine Rechtsgrundlage bzw. keine Ermächtigung, um den Hundehaltern die DNA-Probe pflichthalber aufzuerlegen und eine entsprechende Datenbank zu installieren. Unabhängig davon könnte ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliegen. Zum Beispiel, wenn ein nicht in Leipzig wohnhafter und damit auch nicht in der Datenbank registrierter Hundehalter einen Verstoß begeht bzw. wenn der Hundeführer nicht identisch mit dem Hundehalter ist. Unabhängig von der Rechtsbewertung wären auch die entstehenden Kosten für die Datenerhebung, Datenverwaltung und Datenauswertung unverhältnismäßig hoch. Die Stadt Ilmenau im Freistaat Thüringen kalkulierte die Kosten für die DNA-Analyse im Jahre 2010 mit ca. 200 EUR pro Hund. Die Stadt Riesa hat ebenfalls im Jahr 2010 für den Datenbankeintrag eines Hundes 200 EUR und 75 EUR für jeden DNA-Test errechnet. Nach einschlägiger, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgender, sächsischer Rechtsprechung liegt die Geldbuße für liegengelassenen Hundekot zwischen 20 und 50 EUR. Im Gegensatz zur Aussage in der Petition wäre eine Kostendeckung damit nicht zu erreichen. Aus dem Ausland liegen derzeit Informationen über eine freiwillige Genanalyse in einem Vorort von Tel-Aviv und über den Beginn des Aufbaus einer DNA-Datenbank für Hunde in einem Vorort von Neapel vor, auf den sich der Petent bezieht. Zeitgleich mit dem Aufbau dieser Datenbank haben Streifengänge durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und Umweltpolizisten begonnen. Dabei wurden die Hundehalter gezielt angesprochen und über die im Entstehen befindliche Datenbank aufgeklärt. Dies scheint bereits zu einer Verbesserung der Situation geführt zu haben. Eine Ahndung von Verstößen soll erst nach Abschluss der Erstellung der Datenbank erfolgen. Aktuellere Informationen liegen dazu aber noch nicht vor. Eine Registrierung der DNA aller Hunde (derzeit sind ca. 18.000 Hunde in Leipzig steuerlich erfasst) würde - wenn es zur Registrierung eine Rechtsgrundlage gäbe - in der Stadt Leipzig einen unvertretbar hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand erfordern, der derzeit in keinem vertretbaren Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen steht. Auch nach Auffassung des SMI liegen Aufwand, Nutzen, Kosten und Einnahmen unverhältnismäßig weit auseinander. Es wäre denkbar, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine solche DNA-Datenbank effizient aufgebaut werden kann, sofern der Gesetzgeber dafür alle erforderlichen Rechtsgrundlagen und Ermächtigungen schafft. Voraussetzung für deren Wirksamkeit wäre, dass alle Hunde der Stadt darin registriert werden können. Gegenwärtig führt der Stadtordnungsdienst im Rahmen seiner täglichen Streifentätigkeit sog. „Hundekontrollen“ durch. Jedes Jahr werden dabei über 3.000 Hundehalter kontrolliert, manche natürlich mehrfach. Wie in der Petition selbst festgestellt wird, gestaltet sich aufgrund der sehr geringen Tatzeit von nur wenigen Sekunden die Ermittlung von Verantwortlichen auf „frischer Tat“ sehr schwierig. Wenn sich die Hundehalter beobachtet fühlen, werden die Hinterlassenschaften zumeist aufgesammelt. Fast alle Hundebesitzer kommen in Anwesenheit städtischer Uniformierter ihrer Beseitigungspflicht nach. In aller Regel ist bei den Kontrollen festzustellen, dass zwischen 80 und 90 % der Hundehalter entsprechende Kotbeutel mit sich führen. Bei festgestellten Pflichtverletzungen werden die Hundehalter angezeigt und es wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Stadt Leipzig ist für jeden Hinweis dieser Art dankbar und wird jetzt auch verstärkt Kontrollen im Stadtteil Reudnitz durchführen. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.06.2015 zu 10.1. Einrichtung einer DNA-Datenbank für Hunde Vorlage: VI-P-01046 Beschluss: Die Petition ist aus rechtlichen und finanziellen Gründen derzeit nicht umsetzbar. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 18. Juni 2015 Seite: 1/1 VI-P-01046 Einrichtung DNA-Datenbank für Hunde Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile stellt die Verschmutzung der Leipziger Parkanlagen und Gehwege mit Hundekot ein ernst zunehmendes Problem dar. Insbesondere im Stadtteil Reudnitz sind die Gehwege mit Tretminen nur so übersät. Mein täglicher Weg zur Bahn gleicht einem Slalomlauf um Hundeexkremente. Nach einem Ausflug mit den Gästen der Geburtstagsfeier meines 4-jährigen Sohnes in den nahe gelegenen Park musste bei 3 von 10 Gästen das Schuhwerk von Fäkalien befreit werden. Offensichtlich ist die Wahrscheinlichkeit rücksichtslose Hundehalter, welche die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht ordnungsgemäß einsammeln und entsorgen, auf frischer Tat zu ertappen, einfach zu gering. Da es neben der ekelhaften Verschmutzung auch zu Gesundheitsschäden, gerade bei Kindern, gekommen ist, hat die Stadt Neapel im vorigen Jahr mit der Errichtung einer DNA-Datenbank für Hunde begonnen. Auf Grundlage dieser Daten können die von Kontrolleuren aufgefundenen Hundehaufen ihren Besitzern zugeordnet werden und diese mit entsprechenden Ordnungs- bzw. Bußgeldern belegt werden (vgl. Bericht Tagesschau vom 14.08.14, online abrufbar unter: http://www.tagesschau.de/ausland/hundehaufen-100.html). Die Kosten stellen dabei kein Problem dar. Die Kosten eines einzelnen DNA-Tests belaufen sich auf lediglich ca. 20 €. Das System erzielt durch die Einnahmen aus den Bußgeldern sogar einen Überschuss. Soweit den Berichten zu entnehmen ist, hat es bereits vor seiner Inbetriebnahme zu einer spürbaren Verbesserung der Entsorgungsquote geführt. Die Kontrolleure werden von Bürgern mit und ohne Vierbeiner gleichermaßen akzeptiert. Ich bitte Sie daher dringend ein solches System in der Stadt Leipzig einzuführen bzw. umzusetzen.