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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1027247.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
09.04.15, 12:00
Aktualisiert
28.03.16, 17:42

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Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01195-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 15.06.2015 Bestätigung Fachausschuss Kultur 03.07.2015 Vorberatung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 07.07.2015 Vorberatung Verwaltungsausschuss 02.09.2015 Vorberatung Ratsversammlung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Transparente Strukturen in der Tourismusförderung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre x x Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Beachtung der bestehenden Rechtsgrundlagen und ggf. mittels Änderungen in der Satzung des LTS e.V. , in den Gremien des LTS e.V. und der LTM GmbH dahingehend hinzuwirken dass: • der Vorsitzende des Fachausschusses Wirtschaft und Arbeit in den Vorstand des LTS e.V. kooptiert wird, • jeweils ein Fraktionsmitglied in die Mitgliederversammlung des LTS e.V. mit allen Rechten jedoch ohne Pflichten berufen wird, • sowie der Marketingbeirat um je ein Fraktionsmitglied ergänzt wird. Sachverhalt: Seite 1/7 Der LTS e.V. ist eine von den 99 Mitgliedern (Stand 31.12.2014) getragener Verein. Die LTM GmbH ist eine hundertprozentige Tochter des Vereins. LTS e.V. sowie LTM GmbH sind weder unmittelbar noch mehrheitlich Tochter der Stadt Leipzig. LTS e.V. und LTM GmbH sind aus diesem Grunde nicht als Unternehmen oder Beteiligung gemäß des dritten Abschnitts der Sächsischen Gemeindeordnung (§ 94 ff.) einzustufen. 1 Konstrukt Leipzig Tourist Service e.V. und Leipzig Tourismus Marketing GmbH Der Leipzig Tourist Service e.V. (LTS) wurde als Fremdenverkehrsverein Leipzig e.V. am 12.04.1991 mit der Wahl des Vorstandes und der Feststellung der Satzung gegründet am 11.06.1991 unter Nummer 969 im Vereinsregister beim Amtsgericht Leipzig eingetragen. Im September 2006 erwarb der Verein die Geschäftsanteile an der damaligen Marketing Leipzig GmbH, heute Leipzig Tourismus und Marketing GmbH. Mitglieder sind neben der Stadt Leipzig mit Oberbürgermeister, Bürgermeister und Beigeordneter für Kultur, Bürgermeister und Beigeordneter für Wirtschaft und Arbeit sowie zwölf Kultureinrichtungen der Stadt Leipzig, vor allem Wirtschaftsunternehmen, wie die Leipziger Messe GmbH, Flughafen Halle/Leipzig GmbH, Hotels, Pensionen, Gastronomiebetriebe, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Sparkasse Leipzig, Verbände, sonstige Unternehmen und Privatpersonen. Der Verein hatte zum 31.12.2014 99 Mitglieder. Die Stadt Leipzig verfügt über 15 von 99 Stimmen (Stand: 31.12.2014). Die Mitglieder des Vorstandes des LTS e.V. sind Burkhard Jung als Vorsitzender, Uwe Albrecht als 1. Stellvertretender Vorsitzender, Michael Faber als 2. Stellvertretender Vorsitzender, Martin BuhlWagner, Axel Ehrhardt, Rita Fleischer, Dr.Jörg Junold, Dr.Harald Langenfeld, Dierk Näther, Dr. Dettloff Schwerdtfeger, Dr. Joachim Lamla und Axel Hüpkes. Der LTS e.V. hat sein operatives Geschäft einschließlich des gesamten Personals zum 01.01.2008 in seine Tochtergesellschaft Leipzig Tourismus Marketing GmbH verlagert. Seither liegt die Hauptaufgabe des Vereins neben der Kontroll- und Überwachungsfunktion der Aktivitäten der Tochter als deren Gesellschafter in der Betreuung der Mitgliederbelange. Die hundertprozentige Tochtergesellschaft LTM GmbH erfüllt als Ausgründung des LTS e.V. die operativen Aufgaben hinsichtlich des Vereinszweckes. Gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages verfolgt die Gesellschaft die Förderung des Tourismus-, des Veranstaltungs- und des Kongresswesens sowie die lmagekommunikation und Standortwerbung in Leipzig und der Region. Sie wird durch geeignete Maßnahmen im Bereich des Standort-, Tourismus- und regionalen Wirtschaftsmarketings tätig. Dabei wird sie insbesondere durch Beratung und Information durch Aktionen und Initiativen in öffentlichprivater Zusammenarbeit alle Kräfte in der Stadt beteiligen und dadurch nach innen wie nach außen zur Profilierung der Stadt beitragen. Die Gesellschaft verfolgt insbesondere folgende Ziele: a) Beteiligung der Leipziger Wirtschaft in gemeinschaftlich getragene Aktivitäten und Initiativen, b) Koordination von Marketing-Aktivitäten und enge Kooperation mit der Wirtschaft, Verbänden und lnstitutionen, c) Eigene Veranstaltungen und Aktivitäten, die dem Leitprofil der Stadt Leipzig entsprechen und ihr Image nach innen und nach außen stärken, d) Die operative Umsetzung der Ziele, Aufgaben und Projekte des im Vereinsregister des Amtsgerichtes Leipzig zum Az.: VR 969 eingetragenen Vereins „Leipzig Tourist Service e.V.“. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Hierzu zählt insbesondere die Einwerbung von Sponsorengeldern. Sie kann Dienstleistungen für Dritte erbringen. Seit dem 01.07.2013 erbringt die LTM GmbH auf Grundlage eines Geschäfts-besorgungsvertrages mit dem Tourismusverein Sächsisches Burgen- und Heideland e.V. das Marketing für die Region Leipzig. 2 Stadt Leipzig als Zuwendungsgeber Die Stadt Leipzig fördert die Geschäftstätigkeit der Leipzig Tourismus und Marketing GmbH mit jährlichen Zuschüssen auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Beschluss der Ratsversammlung vom 13.11.2002, RB III-1173/02), der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig für den Bereich des Wirtschafts-, Standort- und Tourismusmarketings vom 22.01.2009, RB IV-1485/09 und dem Beschluss der Ratsversammlung zur Erhöhung des Zuschusses der Stadt Leipzig an die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH zur Tourismusförderung ab 2014 bis 2017 vom 15.10.2014, DS-00086/14 als institutionelle Förderung im Wege der Festbetragsfinanzierung im Jahr 2015 mit 2.200 TEUR, im Jahr 2016 und 2017 mit 2.300 TEUR. Darüber hinaus beteiligt sich die Stadt Leipzig gegenüber der Leipzig Tourismus und Marketing GmbH an der Finanzierung der regionalen Tourismusförderung und der Destinationsentwicklung Leipzig und Region gemäß Ratsbeschluss RBV-1672/13 vom 19.06.2013 mit 300 TEUR als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung. Seite 2/7 3 Organe des LTS e.V. Die Organe des Vereins sind entsprechend § 8 der Satzung des Vereins Leipzig Tourist Service e.V. der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Gemäß § 9 der Satzung des Vereins Leipzig Tourist Service e.V. besteht der Vorstand grundsätzlich aus 12 Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter des Vorsitzenden, dem zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden sowie neun Beisitzern. In den Vorstand ist mindestens ein Vertreter der städtischen Einrichtungen nach § 6 Ziffer 2 zu wählen. Gemäß § 9, Ziffer 3 der Satzung des Vereins Leipzig Tourist Service e.V. werden die anderen Vorstandsmitglieder durch die Jahreshauptversammlung auf drei Jahre gewählt. Der § 4 der Satzung des Vereins Leipzig Tourist Service e.V. regelt die Mitgliedschaft im Verein. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. In der derzeitigen Satzung des Vereins Leipzig Tourist Service e.V. ist in § 4, Ziffer 3 die Möglichkeit der Ehrenmitgliedschaft für Personen vorgesehen, die sich um den Fremdenverkehr besondere Verdienste erworben haben. Diese verfügen über alle Rechte eines Mitgliedes, aber nicht dessen Pflichten. Die Rechte der Mitglieder sind in § 6 der Satzung des Vereins Leipzig Tourist Service e.V. geregelt. Jedes Mitglied hat Sitz, Stimme und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Es kann Anträge zur Abstimmung an die Mitgliederversammlung stellen und sich in die Organe des Vereins wählen lassen. Ungeachtet von Satz 1 haben Mitglieder, deren Mitgliederbeitrag gemäß der Beitragsordnung den Betrag von 3.500 Euro netto erreicht oder übersteigt eine weitere Stimme, mithin insgesamt zwei Stimmen. Soweit der den Betrag von 3.500 Euro netto übersteigende Mitgliederbeitrag einen Betrag von weiteren 3.500 Euro netto erreicht, erhöhen sich die Stimmrechte des Mitgliedes um eine weitere Stimme, mithin auf insgesamt 3 Stimmen je Mitglied. Für die Stadt Leipzig als Mitglied gilt, dass sie bis zu 20 beauftragte Vertreter für städtische Einrichtungen benennen kann. Jeder dieser Vertreter hat Sitz, Stimme und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Die Stimmabgabe muss nicht einheitlich erfolgen. Zu den Pflichten gemäß § 7 der Satzung gehört u.a. die Verpflichtung zur Entrichtung, der in der Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträge bis zum 31. März eines jeden Jahres, eines jeden Mitgliedes und der nach § 6 Ziffer 2 benannten städtischen Einrichtungen. 4 Organe der LTM GmbH Die Gesellschaftsorgane der LTM GmbH sind Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung. Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung führt gemäß § 5, Ziffer 9 Gesellschaftsvertrag der Vorsitzende des Vereins Leipzig Tourist Service e.V., bei Verhinderung sein Stellvertreter. Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung sind gemäß § 6, Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag die Beschlussfassung zu den Leitlinien und strategischen Schwerpunkten der Gesellschaft sowie gemäß § 6, Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses, die Entlastung der Geschäftsführung, die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung und des Marketingbeirates, die Wahl und Bestellung der Abschlussprüfer, die Änderung des Gesellschaftsvertrages, die Auflösung der Gesellschaft, der Erlass einer Geschäftsordnung für den Geschäftsführer, der Abschluss, die Änderung oder die Beendigung von Verträgen zwischen der Gesellschaft und Dritten entsprechend rechtlicher Regelungen sowie die Übernahme neuer Aufgaben, der Erwerb, die Beteiligung, die Errichtung, die Auflösung und die Veräußerung von Unternehmen, Zweigniederlassungen und Beteiligungen, die Bestellung von Prokuristen sowie Beschlussfassung zu Gegenständen, die der Gesellschaftsversammlung von der Geschäftsführung vorgelegt werden. In § 9 Gesellschaftsvertrag ist die Möglichkeit der Bildung eines Marketingbeirates verankert. Die Mitglieder des Marketingbeirates werden von der Gesellschafterversammlung in Abstimmung mit dem Vorstand des Leipzig Tourist Service e.V. berufen. Sie sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Vergütung. 5 Einflussnahme von Mitgliedern der Ratsversammlung Die Einflussnahme richtet sich nach dem vorrangigen Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig ist als Mitglied der Ratsversammlung in Organen des LTS e.V. und der LTM GmbH vertreten. Die vom Stadtrat gewählten Bürgermeister und Beigeordneten für Wirtschaft und Arbeit sowie Kultur sind in Organen des LTS e.V. vertreten. Darüber hinaus ist gegenwärtig kein weiterer Vertreter des Stadtrates in Organen des LTS e.V. und der LTM GmbH bzw. in deren Marketingbeirat vertreten. Seite 3/7 6 Vor- und Nachteile der bisherigen Struktur Die Aufgaben zur Förderung des Tourismus- und Stadtmarketings werden seitens des LTS e.V. und der LTM GmbH wahrgenommen und bilden einen wichtigen Beitrag zum Wirtschaftsfaktor Tourismus. Die Geschäftstätigkeit erfolgt unter Berücksichtigung der Interessen der Stadt Leipzig sowie wichtiger Branchenunternehmen und Interessenvertreter des Tourismusund Standortmarketings. Alle Marketingleistungen kommen aus einer Hand (Incominggeschäft, Ticketverkauf, Merchandising, Erlöserzielung aus Sponsoring). Das Konstrukt ermöglicht durch entgeltliche Leistungen an Dritte das Erwirtschaften von Eigenumsatz. Die Zuschussgewährung an die LTM GmbH erfolgt umsatzsteuerfrei auf Grundlage einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes. Hinsichtlich Vergaberecht, Kommunalwirtschaftsrecht, EU-Beihilferecht, Haushalts- und Steuerrecht ist das Konstrukt weitestgehend vorteilhaft, da keine rechtlichen und steuerlichen Nachteile bei der Geschäftstätigkeit von Verein und Gesellschaft auftreten. Eine Änderung des derzeitigen Konstruktes mit LTS e.V. und LTM GmbH ist mit einer Prüfung der möglichen Organisations- und Finanzierungsformen unter Berücksichtigung der Ziele der Stadt Leipzig verbunden, in deren Konsequenz ein Amt, ein Eigenbetrieb oder ein sonstiges Unternehmen der Stadt Leipzig oder eine sonstige Beteiligung stünde. Die zur Zeit bestehende Organisationsstruktur im Bereich der Tourismusförderung wurde bereits im Lichte des seit 2003 geltenden Gemeindewirtschaftsrechts festgelegt. Die Mitgliedschaft der Stadt Leipzig in einem eingetragenen Verein war nach diesen Regelungen zulässig und genehmigungsfrei und gilt als besondere Beteiligungsform. Eine Änderung des Modells zieht umfangreiche Prüf-, Genehmigungsund Neustrukturierungsprozesse nach sich, die mit nicht unerheblichen Kosten und Risiken behaftet sind. Beispielsweise hat sich seit 2012 die Genehmigungspraxis der LDS hinsichtlich wirtschaftlich agierender Vereine insofern geändert, dass nunmehr für diese eine Genehmigungspflicht gesehen wird. 7 Erweiterung der Partizipation von Mitgliedern der Ratsversammlung beim LTS e.V. bzw. bei der LTM GmbH Nach Antragsprüfung ist festzustellen, dass außer dem Oberbürgermeister keine Vertreter der Ratsversammlung der Stadt Leipzig in Organen oder sonstigen Gremien des LTS e.V. und der LTM GmbH aktiv sind. Die Beteiligung der politischen Vertreter an der Arbeit von LTS e.V. sowie LTM GmbH wird durch die Verwaltung als zielführend erachtet. Die Ausweitung der Partizipation von weiteren Mitgliedern der Ratsversammlung der Stadt Leipzig an der Arbeit des Leipzig Tourist Service e.V. ist im Auftrag der Ratsversammlung mittels Beschlussfassung durch die Vertreter der Stadt Leipzig im LTS e.V. anzustreben. Im Ergebnis der Bestrebungen können die im Stadtrat der Stadt Leipzig vertretenen Fraktionen jeweils einen Vertreter benennen, der Mitglied des LTS e.V. mit allen Rechten wird, jedoch ohne die Pflichten. Die Fraktionen des Stadtrates können jeweils einen Vertreter benennen, der in den Marketingbeirat der LTM GmbH berufen wird. Der Vorsitzende des Fachausschusses Wirtschaft und Arbeit wird Mitglied des Vorstandes des LTS e.V. Die Umsetzung der Partizipationserweiterung erfolgt ggf. mittels Satzungsänderungen. Diese sind abhängig von der Zustimmung durch die Mitglieder des LTS e.V. entsprechend der Vereinssatzung. Hierzu werden die Vertreter der Stadt Leipzig auf den LTS e.V. unter Beachtung der Vereinssatzung, insbesondere von § 15 Änderung der Satzung, im Auftrag des Stadtrates einwirken. Seite 4/7