Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1027247.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
09.04.15, 12:00
Aktualisiert
28.03.16, 17:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01195-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
15.06.2015
Bestätigung
Fachausschuss Kultur
03.07.2015
Vorberatung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
07.07.2015
Vorberatung
Verwaltungsausschuss
02.09.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Transparente Strukturen in der Tourismusförderung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
x
x
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit
Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Beachtung der bestehenden Rechtsgrundlagen
und ggf. mittels Änderungen in der Satzung des LTS e.V. , in den Gremien des LTS e.V. und
der LTM GmbH dahingehend hinzuwirken dass:
•
der Vorsitzende des Fachausschusses Wirtschaft und Arbeit in den Vorstand des LTS
e.V. kooptiert wird,
•
jeweils ein Fraktionsmitglied in die Mitgliederversammlung des LTS e.V. mit allen
Rechten jedoch ohne Pflichten berufen wird,
•
sowie der Marketingbeirat um je ein Fraktionsmitglied ergänzt wird.
Sachverhalt:
Seite 1/7
Der LTS e.V. ist eine von den 99 Mitgliedern (Stand 31.12.2014) getragener Verein. Die LTM
GmbH ist eine hundertprozentige Tochter des Vereins. LTS e.V. sowie LTM GmbH sind
weder unmittelbar noch mehrheitlich Tochter der Stadt Leipzig. LTS e.V. und LTM GmbH
sind aus diesem Grunde nicht als Unternehmen oder Beteiligung gemäß des dritten
Abschnitts der Sächsischen Gemeindeordnung (§ 94 ff.) einzustufen.
1 Konstrukt Leipzig Tourist Service e.V. und Leipzig Tourismus Marketing GmbH
Der Leipzig Tourist Service e.V. (LTS) wurde als Fremdenverkehrsverein Leipzig e.V. am 12.04.1991
mit der Wahl des Vorstandes und der Feststellung der Satzung gegründet am 11.06.1991 unter
Nummer 969 im Vereinsregister beim Amtsgericht Leipzig eingetragen. Im September 2006 erwarb
der Verein die Geschäftsanteile an der damaligen Marketing Leipzig GmbH, heute Leipzig Tourismus
und Marketing GmbH.
Mitglieder sind neben der Stadt Leipzig mit Oberbürgermeister, Bürgermeister und Beigeordneter für
Kultur, Bürgermeister und Beigeordneter für Wirtschaft und Arbeit sowie zwölf Kultureinrichtungen der
Stadt Leipzig, vor allem Wirtschaftsunternehmen, wie die Leipziger Messe GmbH, Flughafen
Halle/Leipzig GmbH, Hotels, Pensionen, Gastronomiebetriebe, Freizeit- und Kultureinrichtungen,
Sparkasse Leipzig, Verbände, sonstige Unternehmen und Privatpersonen. Der Verein hatte zum
31.12.2014 99 Mitglieder. Die Stadt Leipzig verfügt über 15 von 99 Stimmen (Stand: 31.12.2014).
Die Mitglieder des Vorstandes des LTS e.V. sind Burkhard Jung als Vorsitzender, Uwe Albrecht als 1.
Stellvertretender Vorsitzender, Michael Faber als 2. Stellvertretender Vorsitzender, Martin BuhlWagner, Axel Ehrhardt, Rita Fleischer, Dr.Jörg Junold, Dr.Harald Langenfeld, Dierk Näther, Dr.
Dettloff Schwerdtfeger, Dr. Joachim Lamla und Axel Hüpkes.
Der LTS e.V. hat sein operatives Geschäft einschließlich des gesamten Personals zum 01.01.2008 in
seine Tochtergesellschaft Leipzig Tourismus Marketing GmbH verlagert. Seither liegt die
Hauptaufgabe des Vereins neben der Kontroll- und Überwachungsfunktion der Aktivitäten der Tochter
als deren Gesellschafter in der Betreuung der Mitgliederbelange.
Die hundertprozentige Tochtergesellschaft LTM GmbH erfüllt als Ausgründung des LTS e.V. die
operativen Aufgaben hinsichtlich des Vereinszweckes. Gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages verfolgt
die Gesellschaft die Förderung des Tourismus-, des Veranstaltungs- und des Kongresswesens sowie
die lmagekommunikation und Standortwerbung in Leipzig und der Region. Sie wird durch geeignete
Maßnahmen im Bereich des Standort-, Tourismus- und regionalen Wirtschaftsmarketings tätig. Dabei
wird sie insbesondere durch Beratung und Information durch Aktionen und Initiativen in öffentlichprivater Zusammenarbeit alle Kräfte in der Stadt beteiligen und dadurch nach innen wie nach außen
zur Profilierung der Stadt beitragen. Die Gesellschaft verfolgt insbesondere folgende Ziele: a)
Beteiligung der Leipziger Wirtschaft in gemeinschaftlich getragene Aktivitäten und Initiativen, b)
Koordination von Marketing-Aktivitäten und enge Kooperation mit der Wirtschaft, Verbänden und
lnstitutionen, c) Eigene Veranstaltungen und Aktivitäten, die dem Leitprofil der Stadt Leipzig
entsprechen und ihr Image nach innen und nach außen stärken, d) Die operative Umsetzung der
Ziele, Aufgaben und Projekte des im Vereinsregister des Amtsgerichtes Leipzig zum Az.: VR 969
eingetragenen Vereins „Leipzig Tourist Service e.V.“. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und
Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Hierzu zählt insbesondere die
Einwerbung von Sponsorengeldern. Sie kann Dienstleistungen für Dritte erbringen.
Seit dem 01.07.2013 erbringt die LTM GmbH auf Grundlage eines Geschäfts-besorgungsvertrages mit
dem Tourismusverein Sächsisches Burgen- und Heideland e.V. das Marketing für die Region Leipzig.
2 Stadt Leipzig als Zuwendungsgeber
Die Stadt Leipzig fördert die Geschäftstätigkeit der Leipzig Tourismus und Marketing GmbH mit
jährlichen Zuschüssen auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der
Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Beschluss der Ratsversammlung
vom 13.11.2002, RB III-1173/02), der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig für den Bereich des
Wirtschafts-, Standort- und Tourismusmarketings vom 22.01.2009, RB IV-1485/09 und dem Beschluss
der Ratsversammlung zur Erhöhung des Zuschusses der Stadt Leipzig an die Leipzig Tourismus und
Marketing GmbH zur Tourismusförderung ab 2014 bis 2017 vom 15.10.2014, DS-00086/14 als
institutionelle Förderung im Wege der Festbetragsfinanzierung im Jahr 2015 mit 2.200 TEUR, im Jahr
2016 und 2017 mit 2.300 TEUR.
Darüber hinaus beteiligt sich die Stadt Leipzig gegenüber der Leipzig Tourismus und Marketing GmbH
an der Finanzierung der regionalen Tourismusförderung und der Destinationsentwicklung Leipzig und
Region gemäß Ratsbeschluss RBV-1672/13 vom 19.06.2013 mit 300 TEUR als Projektförderung im
Wege der Festbetragsfinanzierung.
Seite 2/7
3 Organe des LTS e.V.
Die Organe des Vereins sind entsprechend § 8 der Satzung des Vereins Leipzig Tourist Service
e.V. der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Gemäß § 9 der Satzung des Vereins Leipzig Tourist Service e.V. besteht der Vorstand
grundsätzlich aus 12 Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter des Vorsitzenden,
dem zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden sowie neun Beisitzern. In den Vorstand ist
mindestens ein Vertreter der städtischen Einrichtungen nach § 6 Ziffer 2 zu wählen. Gemäß § 9,
Ziffer 3 der Satzung des Vereins Leipzig Tourist Service e.V. werden die anderen
Vorstandsmitglieder durch die Jahreshauptversammlung auf drei Jahre gewählt.
Der § 4 der Satzung des Vereins Leipzig Tourist Service e.V. regelt die Mitgliedschaft im Verein.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. In der derzeitigen Satzung des Vereins Leipzig
Tourist Service e.V. ist in § 4, Ziffer 3 die Möglichkeit der Ehrenmitgliedschaft für Personen
vorgesehen, die sich um den Fremdenverkehr besondere Verdienste erworben haben. Diese
verfügen über alle Rechte eines Mitgliedes, aber nicht dessen Pflichten.
Die Rechte der Mitglieder sind in § 6 der Satzung des Vereins Leipzig Tourist Service e.V.
geregelt. Jedes Mitglied hat Sitz, Stimme und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Es kann
Anträge zur Abstimmung an die Mitgliederversammlung stellen und sich in die Organe des
Vereins wählen lassen. Ungeachtet von Satz 1 haben Mitglieder, deren Mitgliederbeitrag gemäß
der Beitragsordnung den Betrag von 3.500 Euro netto erreicht oder übersteigt eine weitere
Stimme, mithin insgesamt zwei Stimmen. Soweit der den Betrag von 3.500 Euro netto
übersteigende Mitgliederbeitrag einen Betrag von weiteren 3.500 Euro netto erreicht, erhöhen
sich die Stimmrechte des Mitgliedes um eine weitere Stimme, mithin auf insgesamt 3 Stimmen je
Mitglied. Für die Stadt Leipzig als Mitglied gilt, dass sie bis zu 20 beauftragte Vertreter für
städtische Einrichtungen benennen kann. Jeder dieser Vertreter hat Sitz, Stimme und Wahlrecht
in der Mitgliederversammlung. Die Stimmabgabe muss nicht einheitlich erfolgen. Zu den Pflichten
gemäß § 7 der Satzung gehört u.a. die Verpflichtung zur Entrichtung, der in der Beitragsordnung
festgelegten Mitgliedsbeiträge bis zum 31. März eines jeden Jahres, eines jeden Mitgliedes und
der nach § 6 Ziffer 2 benannten städtischen Einrichtungen.
4 Organe der LTM GmbH
Die Gesellschaftsorgane der LTM GmbH sind Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung.
Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung führt gemäß § 5, Ziffer 9 Gesellschaftsvertrag der
Vorsitzende des Vereins Leipzig Tourist Service e.V., bei Verhinderung sein Stellvertreter.
Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung sind gemäß § 6, Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag die
Beschlussfassung zu den Leitlinien und strategischen Schwerpunkten der Gesellschaft sowie
gemäß § 6, Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Verwendung des Jahresergebnisses, die Entlastung der Geschäftsführung, die Bestellung und
Abberufung der Geschäftsführung und des Marketingbeirates, die Wahl und Bestellung der
Abschlussprüfer, die Änderung des Gesellschaftsvertrages, die Auflösung der Gesellschaft, der
Erlass einer Geschäftsordnung für den Geschäftsführer, der Abschluss, die Änderung oder die
Beendigung von Verträgen zwischen der Gesellschaft und Dritten entsprechend rechtlicher
Regelungen sowie die Übernahme neuer Aufgaben, der Erwerb, die Beteiligung, die Errichtung,
die Auflösung und die Veräußerung von Unternehmen, Zweigniederlassungen und Beteiligungen,
die Bestellung von Prokuristen sowie Beschlussfassung zu Gegenständen, die der
Gesellschaftsversammlung von der Geschäftsführung vorgelegt werden.
In § 9 Gesellschaftsvertrag ist die Möglichkeit der Bildung eines Marketingbeirates verankert. Die
Mitglieder des Marketingbeirates werden von der Gesellschafterversammlung in Abstimmung mit
dem Vorstand des Leipzig Tourist Service e.V. berufen. Sie sind ehrenamtlich tätig und erhalten
keine Vergütung.
5 Einflussnahme von Mitgliedern der Ratsversammlung
Die Einflussnahme richtet sich nach dem vorrangigen Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB). Der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig ist als Mitglied der Ratsversammlung in Organen
des LTS e.V. und der LTM GmbH vertreten. Die vom Stadtrat gewählten Bürgermeister und
Beigeordneten für Wirtschaft und Arbeit sowie Kultur sind in Organen des LTS e.V. vertreten.
Darüber hinaus ist gegenwärtig kein weiterer Vertreter des Stadtrates in Organen des LTS e.V.
und der LTM GmbH bzw. in deren Marketingbeirat vertreten.
Seite 3/7
6 Vor- und Nachteile der bisherigen Struktur
Die Aufgaben zur Förderung des Tourismus- und Stadtmarketings werden seitens des LTS e.V.
und der LTM GmbH wahrgenommen und bilden einen wichtigen Beitrag zum Wirtschaftsfaktor
Tourismus.
Die Geschäftstätigkeit erfolgt unter Berücksichtigung der Interessen der Stadt Leipzig sowie
wichtiger
Branchenunternehmen
und
Interessenvertreter
des
Tourismusund
Standortmarketings.
Alle Marketingleistungen kommen aus einer Hand (Incominggeschäft, Ticketverkauf,
Merchandising, Erlöserzielung aus Sponsoring). Das Konstrukt ermöglicht durch entgeltliche
Leistungen an Dritte das Erwirtschaften von Eigenumsatz. Die Zuschussgewährung an die LTM
GmbH erfolgt umsatzsteuerfrei auf Grundlage einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes.
Hinsichtlich Vergaberecht, Kommunalwirtschaftsrecht, EU-Beihilferecht, Haushalts- und
Steuerrecht ist das Konstrukt weitestgehend vorteilhaft, da keine rechtlichen und steuerlichen
Nachteile bei der Geschäftstätigkeit von Verein und Gesellschaft auftreten. Eine Änderung des
derzeitigen Konstruktes mit LTS e.V. und LTM GmbH ist mit einer Prüfung der möglichen
Organisations- und Finanzierungsformen unter Berücksichtigung der Ziele der Stadt Leipzig
verbunden, in deren Konsequenz ein Amt, ein Eigenbetrieb oder ein sonstiges Unternehmen der
Stadt Leipzig oder eine sonstige Beteiligung stünde.
Die zur Zeit bestehende Organisationsstruktur im Bereich der Tourismusförderung wurde bereits
im Lichte des seit 2003 geltenden Gemeindewirtschaftsrechts festgelegt. Die Mitgliedschaft der
Stadt Leipzig in einem eingetragenen Verein war nach diesen Regelungen zulässig und
genehmigungsfrei und gilt als besondere Beteiligungsform.
Eine
Änderung
des
Modells
zieht
umfangreiche
Prüf-,
Genehmigungsund
Neustrukturierungsprozesse nach sich, die mit nicht unerheblichen Kosten und Risiken behaftet
sind. Beispielsweise hat sich seit 2012 die Genehmigungspraxis der LDS hinsichtlich
wirtschaftlich agierender Vereine insofern geändert, dass nunmehr für diese eine
Genehmigungspflicht gesehen wird.
7 Erweiterung der Partizipation von Mitgliedern der Ratsversammlung beim LTS e.V. bzw. bei
der LTM GmbH
Nach Antragsprüfung ist festzustellen, dass außer dem Oberbürgermeister keine Vertreter der
Ratsversammlung der Stadt Leipzig in Organen oder sonstigen Gremien des LTS e.V. und der
LTM GmbH aktiv sind. Die Beteiligung der politischen Vertreter an der Arbeit von LTS e.V. sowie
LTM GmbH wird durch die Verwaltung als zielführend erachtet. Die Ausweitung der
Partizipation von weiteren Mitgliedern der Ratsversammlung der Stadt Leipzig an der
Arbeit des Leipzig Tourist Service e.V. ist im Auftrag der Ratsversammlung mittels
Beschlussfassung durch die Vertreter der Stadt Leipzig im LTS e.V. anzustreben. Im
Ergebnis der Bestrebungen können die im Stadtrat der Stadt Leipzig vertretenen
Fraktionen jeweils einen Vertreter benennen, der Mitglied des LTS e.V. mit allen Rechten
wird, jedoch ohne die Pflichten. Die Fraktionen des Stadtrates können jeweils einen
Vertreter benennen, der in den Marketingbeirat der LTM GmbH berufen wird.
Der Vorsitzende des Fachausschusses Wirtschaft und Arbeit wird Mitglied des Vorstandes
des LTS e.V.
Die Umsetzung der Partizipationserweiterung erfolgt ggf. mittels Satzungsänderungen.
Diese sind abhängig von der Zustimmung durch die Mitglieder des LTS e.V. entsprechend
der Vereinssatzung. Hierzu werden die Vertreter der Stadt Leipzig auf den LTS e.V. unter
Beachtung der Vereinssatzung, insbesondere von § 15 Änderung der Satzung, im Auftrag
des Stadtrates einwirken.
Seite 4/7