Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1029078.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
11.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01519
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
08.07.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Präsentation der Bundeswehr im Rahmen des Leipziger Stadtfestes 2015
Sachverhalt:
Im Rahmen des diesjährigen Leipziger Stadtfestes präsentierte sich erneut die Bundeswehr. Mit
Mitmachaktionen und militärischer Werbung versuchte sie u. a., Jugendliche für den Soldatenberuf
zu begeistern sowie Kriegs- und Militäreinsätze ihnen gegenüber zu legitimieren.
Wir fragen deshalb:
1.
Welche Vereinbarungen wurden zwischen Bundeswehr und Organisatoren des Leipziger
Stadtfestes hinsichtlich des Mindestalters der TeilnehmerInnen an den Werbeaktionen und der Arten
an Werbeaktionen getroffen?
2.
Inwiefern hält die Stadt Leipzig das Werben für Krieg auf einem überwiegend von Familien
besuchten Stadtfest vereinbar mit den friedlichen und familiären Prinzipien eines Stadtfestes?
3.
Welche Kosten sind der Bundeswehr für die Flächennutzung auf dem Leipziger Stadtfest
entstanden?
4.
Sind der Stadt Leipzig weitere Kosten der Bundeswehr beim Veranstalter des Stadtfestes
bekannt? Wenn ja, welche und in was für einer Höhe?
5.
Gab es eine extra für die Bundeswehr zum Schutz bereitgestellte Security auf dem Stadtfest?
Wenn ja, welche war es, und wie stark war sie zahlenmäßig vertreten?
6.
Gab es Absprachen oder Vereinbarungen zwischen Bundeswehr, Organisatoren des
Leipziger Stadtfestes und Security hinsichtlich möglicher Protestaktionen auf dem Augustusplatz?
Wenn ja, wie lauteten sie?
7.
Inwiefern wird sich die Stadt Leipzig nächstes Jahr bemühen, keine Kriegspropaganda auf
dem Leipziger Stadtfest zuzulassen?
8.
Wird die Stadt Leipzig im Falle eines erneuten Auftritts der Bundeswehr auf dem Stadtfest
den Friedensorganisationen die Möglichkeit bieten, hinsichtlich einer demokratischen
Meinungsbildung friedliche Protestaktionen vor Ort abzuhalten?
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