Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1029066.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
11.06.15, 12:00
Aktualisiert
18.01.16, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01516
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
08.07.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Ratifizierung und Umsetzung der Rahmenvereinbarung "Stadtraum Bayerischer
Bahnhof"
Sachverhalt:
Aufgrund der damals sowohl von der Stadt als auch vom Investor Stadtbau AG geäußerten
Dringlichkeit beschloss der Stadtrat am 16. Juli 2014 die Ratifizierung und Umsetzung der
Rahmenvereinbarung „Stadtraum Bayerischer Bahnhof“ in Zentrum-Südost, Süd und Südvorstadt.
Bereits im Juli 2013 wurde mit übergroßer Mehrheit der Verwaltungsvorschlag zum Antrag V/A 375
„Abriss der Industriebrache „Gurken-Schumann“ im Dösner Weg“ beschlossen. Es sollte das
Initialprojekt an der Entwicklungsachse vom Bayerischen Bahnhof bis zur Semmelweisbrücke sein.
Gleichzeitig war es Anliegen, eine Gefahrenquelle zu beseitigen. Seitdem ist ein Jahr vergangen,
ohne dass es zu schriftlichen und verbindlichen Vereinbarungen gekommen ist. Es ist sogar bisher
nicht einmal die Rahmenvereinbarung ratifiziert, geschweige denn, dass konkrete bauliche
Maßnahmen begonnen wurden.
Wir bitten deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
1. Bis zu welchem verbindlichen Termin erfolgt die Ratifizierung der Rahmenvereinbarung
„Stadtraum Bayerischer Bahnhof“?
2. Wie weit sind Grundstücksan- und verkäufe gediehen, da unter anderem die Stadt je ein
Grundstück für die Errichtung eines Gymnasiums und einen Sportplatz sowie weitere
öffentliche Grünflächen, auch zur Errichtung einer durchgängigen Fuß- und Radwegachse
mit Querverbindungen in die angrenzenden Stadtquartiere, benötigt?
3. Wann erfolgt der Abbruch der Industriebrache „Gurken-Schumann“, für die bereits seit 2013
Fördermittel, einschließlich zur Neugestaltung als öffentliche Grünfläche, zur Verfügung
stehen, und wann verfallen diese?
4. Sind bauordnungsrechtliche Maßnahmen geprüft worden, da für diese Industriebrache seit
Jahren Gefahr im Verzug besteht?
5. Welche Konsequenzen hätte eine Aufhebung des Stadtratsbeschlusses zur
Rahmenvereinbarung von 2014 wegen Nichtumsetzung des Beschlusses?
Seite 1/3
Seite 2/3